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Rechtsprechung
   BFH, 25.04.2006 - I B 60/05   

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https://dejure.org/2006,14989
BFH, 25.04.2006 - I B 60/05 (https://dejure.org/2006,14989)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2006 - I B 60/05 (https://dejure.org/2006,14989)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2006 - I B 60/05 (https://dejure.org/2006,14989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UmwG § 2; ; UmwG § 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; UmwStG 1995 § 12 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 76
    NZB: Sachaufklärungsrüge, unterlassene Beweiserhebung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1501
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.06.2003 - I R 38/01

    Einstellung des Geschäftsbetriebs

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - I B 60/05
    Die Sache befindet sich (nach Revisionsentscheidung des Senats vom 5. Juni 2003 I R 38/01, BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822 --auf die verwiesen wird--) im zweiten Rechtsgang.

    Die F habe am maßgeblichen Stichtag der Eintragung des Vermögensübergangs ins Handelsregister --dem 30. September 1997-- ihren Geschäftsbetrieb bereits eingestellt gehabt; sie sei zu diesem Zeitpunkt daher nicht mehr im Sinne des Senatsurteils in BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822 wirtschaftlich aktiv gewesen.

    Mit Urteil in BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822 hat der Senat entschieden, dass diese "Nichteinstellung" des Geschäftsbetriebs einer Betätigung bedarf, die zwar nicht einen gegenüber einem früheren Zeitpunkt gleich bleibenden Umfang aufweist, wohl aber ins Gewicht fallen und das Unternehmen als wirtschaftlich aktiv erscheinen lässt.

    Mit diesem Vorbringen rügt die Klägerin lediglich die Würdigung der Umstände des Streitfalles durch das FG, die, wie die Vorentscheidung im Anschluss an die Senatsentscheidung in BFHE 202, 507, BStBl II 2003, 822 ausführt, diesem als Tatsacheninstanz obliegt.

  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - I B 60/05
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Rechtsfrage voraus, deren Beantwortung in dem angestrebten Revisionsverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt; es muss sich um eine Frage handeln, die über den jeweiligen Einzelfall hinaus klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2005 I B 79/04, BFH/NV 2005, 1232; vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.1994 - X B 124/94

    Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - I B 60/05
    a) Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise gerügt, sind neben der Benennung der angebotenen Beweismittel Ausführungen dazu erforderlich, was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme im tatsächlichen Bereich gewesen wäre und inwiefern das Urteil des FG --auf Grund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung-- auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601; vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz. 69).
  • BFH, 25.01.2005 - I B 79/04

    Fortführung eines gesetzlichen Regelungen nicht entsprechenden

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - I B 60/05
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame Rechtsfrage voraus, deren Beantwortung in dem angestrebten Revisionsverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt; es muss sich um eine Frage handeln, die über den jeweiligen Einzelfall hinaus klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2005 I B 79/04, BFH/NV 2005, 1232; vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2005 - VII B 316/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - I B 60/05
    Die Würdigung des FG auch im tatsächlichen Bereich ist der Rüge eines Verfahrensmangels entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2005 VII B 316/04, BFH/NV 2006, 341).
  • BFH, 09.02.1993 - V B 153/92

    Inhaltliche Anforderungen an eine Rüge eines Verfahrensmangels wegen

    Auszug aus BFH, 25.04.2006 - I B 60/05
    a) Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise gerügt, sind neben der Benennung der angebotenen Beweismittel Ausführungen dazu erforderlich, was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme im tatsächlichen Bereich gewesen wäre und inwiefern das Urteil des FG --auf Grund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung-- auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1993 V B 153/92, BFH/NV 1995, 601; vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz. 69).
  • BFH, 08.02.2007 - I B 6/06

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge

    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung wird jedoch nur dann zulässig erhoben, wenn u.a. vorgetragen wird, welche Beweismittel dem FG zur Verfügung gestanden hätten und von ihm zu Unrecht nicht berücksichtigt worden sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 30. Juni 2005 X B 173/04, BFH/NV 2005, 1850; vom 25. April 2006 I B 60/05, BFH/NV 2006, 1501; Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 120 Rz 69, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 24.04.2006 - VII B 40/06   

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https://dejure.org/2006,12947
BFH, 24.04.2006 - VII B 40/06 (https://dejure.org/2006,12947)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2006 - VII B 40/06 (https://dejure.org/2006,12947)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2006 - VII B 40/06 (https://dejure.org/2006,12947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1501
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.08.1991 - VI B 134/90

    Rechtswirksame Rücknahme einer Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 24.04.2006 - VII B 40/06
    Auch eine Anfechtung oder ein Widerruf von wirksamen Prozesshandlungen kommt nicht in Betracht (BFH-Entscheidung vom 8. August 1991 VI B 134/90, BFH/NV 1992, 49).
  • BFH, 31.10.2008 - V B 98/08

    Auslegung von Prozesserklärungen - Einlegung einer Beschwerde - Rücknahme des

    Eine Umdeutung in einen Tatbestandsberichtigungsantrag kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 24. April 2006 VII B 40/06, BFH/NV 2006, 1501).

    Da die Klägerin mit Schriftsatz vom 21. Oktober 2008 ausgeführt hat, dass die Verfahren "nicht fortgeführt werden" sollen und damit unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie eine Entscheidung durch den BFH nicht mehr wünscht, ist dies als Rücknahme der Beschwerde zu werten (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1501).

  • VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 17/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des

    Den gleichwohl als Gegenvorstellung bezeichneten Rechtsbehelf, mit dem die Beschwerdeführerin - aufgrund des Gehalts ihres Vorbringens deutlich erkennbar - einzig den Verstoß gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Grundgesetz - GG -, Art. 52 Abs. 3 LV) gerügt hat, hätte das Finanzgericht daher - ungeachtet des Umstandes, daß die Beschwerdeführerin anwaltlich vertreten war - als Anhörungsrüge behandeln müssen (Ruban, a.a.O., Vor § 115 Rz. 27, § 133 a Rz. 12; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 08. Dezember 2005 - 5 B 92/05 - bei einer als Beschwerde erhobenen Anhörungsrüge u. a. auf den Kern des Vorbringens abstellend auch Bundesfinanzhof, Beschluß vom 24. April 2006 - VII B 40/06 -).
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