Rechtsprechung
BFH, 15.12.2010 - IV R 5/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt - Anforderungen an die Postausgangskontrolle
- openjur.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt; Anforderungen an die Postausgangskontrolle
- Bundesfinanzhof
FGO § 56 Abs 1, FGO § 56 Abs 2 S 1 Halbs 2, FGO § 120 Abs 2 S 1 Halbs 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt - Anforderungen an die Postausgangskontrolle
- Bundesfinanzhof
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt - Anforderungen an die Postausgangskontrolle
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 S 1 Halbs 2 FGO, § 120 Abs 2 S 1 Halbs 2 FGO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt - Anforderungen an die Postausgangskontrolle - rewis.io
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt - Anforderungen an die Postausgangskontrolle
- ra.de
- rewis.io
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung durch das Finanzamt - Anforderungen an die Postausgangskontrolle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 Abs. 1; FGO § 56 Abs. 2 S. 1 Hs. 2
Erforderlichkeit einer Postausgangskontrolle durch ein Finanzamt für die Wiedereinsetzung in den voherigen Stand - datenbank.nwb.de
Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Revisionsbegründungsfrist wegen Organisationsverschuldens durch das Finanzamt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 05.11.2009 - 13 K 83/06
- BFH, 15.12.2010 - IV R 5/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 809
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.11.2008 - III R 78/06
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist mangels …
Auszug aus BFH, 15.12.2010 - IV R 5/10
Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (BFH-Beschluss vom 25. November 2008 III R 78/06, BFH/NV 2009, 407).Das Verschulden eines Mitarbeiters in der Postabsendestelle muss das FA nicht gegen sich gelten lassen, wenn eine wirksame Ausgangskontrolle besteht oder der Mitarbeiter zumindest auf die Bedeutung und Eilbedürftigkeit des Schriftstücks ausdrücklich hingewiesen wurde (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 407, m.w.N.).
Die einfache Zuleitung oder kommentarlose Übergabe des jeweiligen Schriftstücks an die amtsinterne Postausgangsstelle reichen hierfür ebenso wenig aus wie ein bloßer Abgangsvermerk der Stelle, die das Schriftstück an diese Postausgangsstelle weiterleitet, weil dadurch noch nicht ausreichend sichergestellt ist, dass das Schriftstück auch tatsächlich unmittelbar zur Weiterbeförderung an die Post gelangt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 407).
- BFH, 11.05.2010 - XI R 24/08
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch das Finanzamt - Anforderungen an …
Auszug aus BFH, 15.12.2010 - IV R 5/10
Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juni 2008 X R 38/07, BFH/NV 2008, 1517, und vom 11. Mai 2010 XI R 24/08, BFH/NV 2010, 1834, m.w.N.).b) Nach der Rechtsprechung des BFH gelten die Grundsätze über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das FA in gleicher Weise wie für einen Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1834, m.w.N.).
Soweit der Umgang mit Fristsachen delegiert wird, ist dem FA --ebenso wie einem Prozessbevollmächtigten-- ein Versehen eines mit Fristsachen betrauten Beschäftigten dann nicht als eigenes Verschulden zuzurechnen, wenn alle Vorkehrungen getroffen worden sind, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und wenn durch regelmäßige Belehrung und Überwachung der mit Fristsachen befassten Beschäftigten Sorge für die Einhaltung der getroffenen Anordnungen getragen ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1834, m.w.N.).
- BFH, 24.06.2008 - X R 38/07
Erfolgloser Antrag des Finanzamts auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der …
Auszug aus BFH, 15.12.2010 - IV R 5/10
Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juni 2008 X R 38/07, BFH/NV 2008, 1517, …und vom 11. Mai 2010 XI R 24/08, BFH/NV 2010, 1834, m.w.N.).Das FA muss u.a. vortragen, welche Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der Fristen im Amtsbetrieb getroffen sind (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1517).
- BFH, 23.08.2016 - IX R 15/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden …
Dazu gehört eine vollständige, substantiierte und in sich schlüssige Darlegung der Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809). - BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden …
Dazu gehört eine vollständige, substantiierte und in sich schlüssige Darlegung der Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809). - BFH, 28.07.2017 - X S 2/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Aufzeichnungspflicht von Prostituierten - …
Dazu gehört eine vollständige, substantiierte und in sich schlüssige Darlegung der Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809).
- BFH, 13.09.2012 - XI R 13/12
Fristversäumung durch angestellten Steuerberater; Wiedereinsetzung
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass an dem Fristversäumnis ursächlich auch ein Organisationsverschulden der Prozessbevollmächtigten der Klägerin mitgewirkt hat, das der Klägerin nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist und das einer Wiedereinsetzung entgegensteht (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809;… vom 14. Dezember 2011 X B 50/11, BFH/NV 2012, 440). - BFH, 20.05.2015 - XI R 48/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter Frist zur …
b) Nach der Rechtsprechung des BFH gelten die Grundsätze über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für das FA in gleicher Weise wie für einen Steuerpflichtigen (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 7. November 1995 VII R 34/94, BFH/NV 1996, 343; vom 12. September 2005 VII R 10/05, BFHE 210, 227, BStBl II 2005, 880;… vom 11. Mai 2010 XI R 24/08, BFH/NV 2010, 1834; vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809;… vom 6. November 2012 VIII R 40/10, BFH/NV 2013, 397, jeweils m.w.N.). - BFH, 13.09.2012 - XI R 48/10
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender anwaltlicher …
In einem derartigen Fall kann keine Wiedereinsetzung gewährt werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809;… vom 14. Dezember 2011 X B 50/11, BFH/NV 2012, 440). - FG Düsseldorf, 17.08.2023 - 14 K 125/23
Wirksamkeit der Klageerhebung: Pflicht zur Nutzung des beSt vor Zugang des …
Nach ständiger Rechtsprechung sind die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (z.B. BFH-Beschluss vom 15.12.2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809 m.w.N.;… Stapperfend in Gräber, FGO, 9. A. 2019, § 56 Rn. 110 ff.). - BFH, 08.07.2011 - III B 7/10
Fristwahrung bei fristgebundenen Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809, m.w.N.). - BFH, 20.08.2012 - I R 9/12
Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist: Keine Wiedereinsetzung in den …
Bei der Beurteilung, ob eine Behörde sich die Versäumung einer gesetzlichen Frist als schuldhaft anrechnen lassen muss, gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809;… vom 16. Januar 2007 IX R 41/05, BFH/NV 2007, 1508, jeweils m.w.N.). - BFH, 19.10.2017 - X S 9/17
Frist zum Nachweis der Mittellosigkeit bei PKH für eine erhobene oder noch zu …
Dazu gehört eine vollständige, substantiierte und in sich schlüssige Darlegung der Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 IV R 5/10, BFH/NV 2011, 809).
Rechtsprechung
BFH, 03.11.2010 - I B 104/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung durch PZU - Verletzung rechtlichen Gehörs
- openjur.de
Ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung durch PZU; Verletzung rechtlichen Gehörs
- Bundesfinanzhof
FGO § 53, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, GG Art 103 Abs 1, ZPO § 176, ZPO § 180, ZPO § 182 Abs 1 S 2, ZPO § 418 Abs 2
Ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung durch PZU - Verletzung rechtlichen Gehörs
- Bundesfinanzhof
Ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung durch PZU - Verletzung rechtlichen Gehörs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 53 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG
Ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung durch PZU - Verletzung rechtlichen Gehörs - rewis.io
Ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung durch PZU - Verletzung rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rewis.io
Ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung durch PZU - Verletzung rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de
FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Verletzung rechtlichen Gehörs durch gerichtliche Entscheidung ohne Erhalt einer Ladung zur mündlichen Verhandlung - datenbank.nwb.de
Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen einer mündlichen Verhandlung; Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2010 - 3 K 133/07
- BFH, 03.11.2010 - I B 104/10
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 809
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.07.2008 - IV R 78/05
Versäumung der Revisionsfrist - ordnungsgemäße Zustellung mit …
Auszug aus BFH, 03.11.2010 - I B 104/10
Gemäß § 418 ZPO i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO erbringt die Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, wobei sich die Beweiskraft nicht nur auf das Einlegen des Schriftstücks in den zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten erstreckt, sondern insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1991 2 BvR 511/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 224; BFH-Urteil vom 4. Juli 2008 IV R 78/05, BFH/NV 2008, 1860).c) Derartige Gründe, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1986 4 CB 8/86, NJW 1986, 2127; BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1860), hat die Klägerin nicht vorgetragen.
- BFH, 23.02.2005 - VII B 133/04
Richterliche Hinweispflicht; Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 03.11.2010 - I B 104/10
a) Das FG genügt seiner Verpflichtung, den Beteiligten rechtliches Gehör im Rahmen der mündlichen Verhandlung zu gewähren, indem es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt und die mündliche Verhandlung zu dem festgesetzten Zeitpunkt durchführt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 2005 VII B 133/04, BFH/NV 2005, 1325, m.w.N.). - BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86
Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde
Auszug aus BFH, 03.11.2010 - I B 104/10
c) Derartige Gründe, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1986 4 CB 8/86, NJW 1986, 2127;… BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1860), hat die Klägerin nicht vorgetragen. - BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89
Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im …
Auszug aus BFH, 03.11.2010 - I B 104/10
Gemäß § 418 ZPO i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO erbringt die Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, wobei sich die Beweiskraft nicht nur auf das Einlegen des Schriftstücks in den zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten erstreckt, sondern insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1991 2 BvR 511/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 224;… BFH-Urteil vom 4. Juli 2008 IV R 78/05, BFH/NV 2008, 1860).
- BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11
Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten …
Die Beweiskraft der Postzustellungsurkunde nach § 418 i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO erstreckt sich nicht nur auf das Einlegen des Schriftstücks in den Briefkasten, sondern insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1991 2 BvR 511/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 224;… BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2008 IV R 78/05, BFH/NV 2008, 1860; vom 3. November 2010 I B 104/10, BFH/NV 2011, 809).Derartige Gründe, die ein Fehlverhalten der Postzustellerin bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde belegen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1986 4 CB 8/86, NJW 1986, 2127;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 1860; in BFH/NV 2011, 809), hat die Klägerin mit ihrer Behauptung, die Postzustellerin habe keine Zustellung durch persönliche Übergabe des Schriftstücks versucht, nicht schlüssig vorgetragen.
- BFH, 28.07.2015 - VIII R 50/13
Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Anforderungen an einen Gegenbeweis zur …
aa) Danach streitet für den Ablauf der Frist gemäß § 418 i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO die im Streitfall über die Zustellung erstellte Zustellungsurkunde als öffentliche Urkunde, soweit nicht aufgrund von Beweismitteln der Gegenbeweis nach § 418 Abs. 2 ZPO erbracht ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2007 XI B 108/05, BFH/NV 2007, 1158;… vom 10. Juli 2013 VII B 11/13, BFH/NV 2013, 1787; vom 3. November 2010 I B 104/10, BFH/NV 2011, 809). - BFH, 05.03.2018 - X B 44/17
Überprüfung der formelle Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsverteilungsplans - …
Deshalb geschieht dies in der mündlichen Verhandlung (BFH-Beschluss vom 3. November 2010 I B 104/10, BFH/NV 2011, 809, unter 1.a, m.w.N.). - FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20
Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und …
Die Beweiskraft erstreckt sich nicht nur auf das Einlegen des Schriftstücks in den zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung, sondern insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der von ihm angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 - juris; BFH…, Beschluss vom 14. Februar 2007 - XI B 108/05 -, BFH/NV 2007, 1158; BFH…, Beschluss vom 4. Juli 2008 - IV R 78/05 -, BFH/NV 2008, 1860; BFH…, Beschluss vom 25. März 2010 - V B 151/09 -, BFH/NV 2010, 1113; BFH, Beschluss vom 3. November 2010 - I B 104/10 -, BFH/NV 2011, 809; BFH…, Beschluss vom 18. Januar 2011 - IV B 53/09 -, BFH/NV 2011, 812; BFH…, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - XI B 44/11 -, BFH/NV 2012, 745; BFH…, Beschluss vom 17. September 2012 - II B 87/12 -, BFH/NV 2012, 2003; BFH…, Beschluss vom 10. Juli 2013 - VII B 11/13 -, BFH/NV 2013, 1787; BFH…, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - X B 205/12 -, BFH/NV 2014, 490; BFH…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - VI B 84/13 -, BFH/NV 2014, 568) Dies gilt nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auch nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost (BFH…, Beschluss vom 14. April 2004 - VIII B 77/04 -, BFH/NV 2004, 1532; BFH…, Beschluss vom 24. April 2007 - VIII B 249/05 -, BFH/NV 2007, 1465; BFH…, Beschluss vom 4. Juli 2008 - IV R 78/05 -, BFH/NV 2008, 1860). - FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20
Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der …
Die Beweiskraft erstreckt sich nicht nur auf das Einlegen des Schriftstücks in den zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung, sondern insbesondere auch darauf, dass der Postbedienstete unter der von ihm angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89 - juris; BFH…, Beschluss vom 14. Februar 2007 - XI B 108/05 -, BFH/NV 2007, 1158 ; BFH…, Beschluss vom 4. Juli 2008 - IV R 78/05 -, BFH/NV 2008, 1860 ; BFH…, Beschluss vom 25. März 2010 - V B 151/09 -, BFH/NV 2010, 1113 ; BFH, Beschluss vom 3. November 2010 - I B 104/10 -, BFH/NV 2011, 809 ; BFH…, Beschluss vom 18. Januar 2011 - IV B 53/09 -, BFH/NV 2011, 812 ; BFH…, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - XI B 44/11 -, BFH/NV 2012, 745 ; BFH…, Beschluss vom 17. September 2012 - II B 87/12 -, BFH/NV 2012, 2003 ; BFH…, Beschluss vom 10. Juli 2013 - VII B 11/13 -, BFH/NV 2013, 1787 ; BFH…, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - X B 205/12 -, BFH/NV 2014, 490 ; BFH…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - VI B 84/13 -, BFH/NV 2014, 568 ) Dies gilt nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auch nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost (BFH…, Beschluss vom 14. April 2004 - VIII B 77/04 -, BFH/NV 2004, 1532 ; BFH…, Beschluss vom 24. April 2007 - VIII B 249/05 -, BFH/NV 2007, 1465 ; BFH…, Beschluss vom 4. Juli 2008 - IV R 78/05 -, BFH/NV 2008, 1860 ).