Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 25.04.1989 - VII R 105/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1309
BFH, 25.04.1989 - VII R 105/87 (https://dejure.org/1989,1309)
BFH, Entscheidung vom 25.04.1989 - VII R 105/87 (https://dejure.org/1989,1309)
BFH, Entscheidung vom 25. April 1989 - VII R 105/87 (https://dejure.org/1989,1309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 8
  • ZIP 1989, 1580
  • NVwZ-RR 1990, 523
  • NVwZ-RR 1991, 523
  • BB 1989, 1683
  • BB 1990, 342
  • DB 1989, 2464
  • BStBl II 1989, 949
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.04.1987 - VII R 148/83

    Aufrechnung - Steuerschuldverhältnis - Verwaltungsakt - Wirksamkeit - …

    Auszug aus BFH, 25.04.1989 - VII R 105/87
    In seinem Urteil vom 2. April 1987 VII R 148/83 (BFHE 149, 482, BStBl II 1987, 536) hat der Senat entschieden, daß die Aufrechnungserklärung des FA mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis die rechtsgeschäftliche Ausübung eines Gestaltungsrechts und für sich allein kein Verwaltungsakt ist.

    Die Frage der Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Aufrechnungserklärung als solche (§§ 226 Abs. 1 AO 1977, 388, 389 BGB) wird hierdurch aber nicht berührt (vgl. BFHE 149, 482, 489, 490, BStBl II 1987, 536; Helsper in Koch, Abgabenordnung, 3.Aufl., § 226 Rz.26).

    Bei der Auslegung des im Streitfalle maßgeblichen § 226 AO 1977 darf vielmehr das in der zeitlichen Entwicklung seit 1919 gewandelte Verhältnis zwischen Steuerbürger und Staat, das im Bereich der Aufrechnung -von der Einschränkung gemäß Absatz 3 abgesehen- von dem Grundsatz der Gleichordnung geprägt ist (vgl. Urteil des Senats vom 2. April 1987 VII R 148/83 , BFHE 149, 482, 484, BStBl II 1987, 536) nicht außer Betracht bleiben.

  • BFH, 03.11.1983 - VII R 153/82

    Aufrechnung - Abrechnungsbescheid

    Auszug aus BFH, 25.04.1989 - VII R 105/87
    Der Senat hat im Urteil vom 3. November 1983 VII R 153/82 (BFHE 140, 10, BStBl II 1984, 184) entschieden, daß die Nichtbezeichnung der Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, der Wirksamkeit der Aufrechnungserklärung nicht entgegensteht.

    Im gerichtlichen Verfahren muß dies spätestens zum Schluß der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz erfolgen (vgl. BFHE 140, 10, BStBl II 1984, 184; Frotscher in Schwarz, Kommentar zur Abgabenordnung, § 226 Anm. 8).

  • BFH, 03.04.1973 - VII R 89/70

    Aufrechnung - Steueransprüche - Geltungsbereich

    Auszug aus BFH, 25.04.1989 - VII R 105/87
    Der erkennende Senat sei in seinem Urteil vom 3. April 1973 VII R 89/70 (BFHE 109, 218, BStBl II 1973, 602) ebenfalls von der Anwendbarkeit des § 395 BGB bei der Aufrechnung gemäß § 124 AO ausgegangen.

    Deshalb geht hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 395 BGB auch die Berufung der Revision auf das zu § 124 AO ergangene Urteil des Senats vom 3. April 1973 VII R 89/70 (BFHE 109, 218, BStBl II 1973, 602) fehl.

  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Ebenso wenig ist zu entscheiden, ob bzw inwieweit trotz ggf rechtswidrigen Verwaltungsakts eine darin enthaltene wirksame Verrechnung durch öffentlich-rechtliche Willenserklärung zu sehen sein kann (vgl zum Form-Verwaltungsakt: BSG, Urteil vom 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R - RdNr 16; BFHE 157, 8 ff) oder ob sich die Annahme einer Verwaltungsaktqualität und die einer öffentlich-rechtlichen Willenserklärung nicht gegenseitig ausschließen, weil auch die Willenserklärung eine hinreichend konkrete Angabe der gewollten Rechtsfolgen enthalten muss.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 1750/15

    Erlöschen von Abgabenrückerstattungsforderungen durch Aufrechnung mit gegen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs findet das Erfordernis der Kassenidentität gemäß § 395 BGB (nur) in dem hier nicht gegebenen Fall der Aufrechnung durch den Steuerpflichtigen gegen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis keine Anwendung (vgl. BFH, Urteil vom 25.04.1989 - VII R 105/87 -, BFHE 157, 8, BStBl II 1989, 94;… vgl. auch Gursky in: Staudinger, BGB, 2016, § 395 Rn. 9;… Stürner, in: Jauernig, BGB, 16. Aufl. 2015, § 395 Rn. 2;… Fritsch in: Koenig, AO, a.a.O., § 226 Rn. 20).
  • LSG Hessen, 29.10.2012 - L 9 AS 601/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Kostenerstattungsanspruch nach § 63 SGB …

    Nicht entscheidungserheblich war außerdem die Rechtsnatur der Aufrechnung i. S. d. § 51 SGB I und die Frage, ob bzw. inwieweit trotz ggf. rechtswidrigen Verwaltungsakts eine darin enthaltene wirksame Verrechnung durch öffentlich-rechtliche Willenserklärung zu sehen sein kann (vgl. zum Form-Verwaltungsakt: BSG…, Urteil vom 16. Dezember 2009 - B 7 AL 43/07 R - Rdnr. 16; BFH, Urteil vom 25. April 1989 - VII R 105/87 - BFHE 157, 8) oder ob sich die Annahme einer Verwaltungsaktsqualität und die einer öffentlich-rechtlichen Willenserklärung nicht gegenseitig ausschließen, weil auch die Willenserklärung eine hinreichend konkrete Angabe der gewollten Rechtsfolgen enthalten müsse.
  • BFH, 04.02.1997 - VII R 50/96

    Aufrechnung und Abrechnungsbescheid sind wirksam, auch wenn das Finanzamt die …

    Ob die Aufrechnung des FA gegenüber der Klägerin (vom 30. November 1993) als rechtsgeschäftliche Willenserklärung (§ 226 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO 1977 - i. V. m. §§ 388, 389 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -) wirksam ist, richtet sich demnach nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und kann nicht danach beurteilt werden, ob die Aufrechnungsverfügung als Verwaltungsakt den Bestimmtsheitserfordernissen des § 119 Abs. 1 AO 1977 entspräche und ob sie als Verwaltungsakt nach § 125 AO 1977 nichtig wäre (vgl. Urteil des Senats vom 25. April 1989 VII R 105/87, BFH/NV 1990, 141, 142).

    Diese Ansicht ist insoweit überholt, als sie auf die Annahme der Rechtsnatur der Aufrechnung als belastender Verwaltungsakt gestützt wird (Senat in BFH/NV 1990, 141, 142).

    Bei Geltendmachung einer solchen unbestimmt erklärten Aufrechnung im gerichtlichen Verfahren muß der Aufrechnende spätestens bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz darlegen, welche Forderungen ihm nach seiner Auffassung zur Aufrechnung zur Verfügung gestanden haben (Senatsurteile vom 3. November 1983 VII R 153/82, BFHE 140, 10, BStBl II 1984, 184; vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523, 525 - jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - vom 15. Oktober 1996 VII R 46/96, BStBl II 1997, 171, und in BFH/NV 1990, 141, 142).

  • BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Wirksamkeit …

    Die Aufrechnung als solche bliebe nämlich materiellrechtlich unabhängig davon wirksam, ob sie als Verwaltungsakt ergehen durfte (…BSG SozR 4-2500 § 255 Nr. 1 RdNr 25 ff; BFHE 157, 8 ff).

    Ihm kann allein durch einen - formell - bestandskräftigen Verwaltungsakt unter den gegebenen Umständen offensichtlich kein Nachteil erwachsen (…vgl zu diesem Gedanken BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 8 RdNr 11), weil die Aufrechnung - unabhängig davon, ob sie in der Form eines Verwaltungsaktes erklärt wurde - zum Erlöschen der sich gegenüberstehenden Forderungen geführt hat (…vgl: BSG SozR 4-2500 § 255 Nr. 1 RdNr 25 ff; BFHE 157, 8 ff; 149, 482, 489 f); die von der Behörde verfügten Regelungen würden sich mithin nicht von den Rechtsfolgen unterscheiden, die ohnehin kraft Gesetzes durch die Aufrechnungserklärung herbeigeführt worden wären.

  • FG Berlin, 01.09.2004 - 7 K 7523/01

    Umbuchungsmitteilung als wirksame Aufrechnungserklärung; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 26.09.1989 - VII R 22/86

    Erfordernis der Kassenidentität bei der Aufrechnung durch den Steuerpflichtigen …

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. April 1989 VII R 105/87 (BFHE 157, 8) entschieden, daß das Erfordernis der Kassenidentität bei der Aufrechnung durch den Steuerpflichtigen gegen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis keine Anwendung findet.
  • FG Hamburg, 21.06.2000 - I 719/99

    Aufrechnung von Kindergeldansprüchen

    Denn die Aufrechnungserklärung durch die Finanzbehörde ist kein Verwaltungsakt, sondern stellt sich als verwaltungsrechtliche Willenserklärung dar (vgl. BFH-Urteil vom 25.4.1989 - VI R 105/87, BFH/NV 1990, 141), die nicht mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann.
  • FG München, 24.09.2003 - 10 K 5131/02

    Aufrechnung von Kindergeldansprüchen durch die Familienkasse mit noch nicht …

    Wird streitig, ob eine Aufrechnung wirksam erklärt worden ist, so hat die Verwaltung durch Abrechnungsbescheid zu entscheiden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 2. April 1987 VII R 148/83, BFHE 149, 482, BStBl II 1987, 536; vom 25. April 1989 VII R 105/87, BFH/NV 1990, 141 und vom 4. Februar 1997 VII R 50/96, BFHE 182, 276 , BStBl II 1997, 479).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht