Rechtsprechung
| BFH, 22.11.2011 - VII R 22/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung - kein Übergang höchstpersönlicher Rechtspositionen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
- openjur.de
Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung; kein Übergang höchstpersönlicher Rechtspositionen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
- Bundesfinanzhof
StromStG § 9 Abs 3, StromStG § 9 Abs 4, StromStG § 2 Nr 3, UmwG § 1 Abs 1 Nr 1, UmwG § 2 Nr 1, AO § 45 Abs 1
Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung - kein Übergang höchstpersönlicher Rechtspositionen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge - rechtsinformationen.bund.de
Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung - kein Übergang höchstpersönlicher Rechtspositionen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 3 StromStG, § 9 Abs 4 StromStG, § 2 Nr 3 StromStG, § 1 Abs 1 Nr 1 UmwG, § 2 Nr 1 UmwG
Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung - kein Übergang höchstpersönlicher Rechtspositionen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge - IWW
- Deutsches Notarinstitut
StromStG § 9 Abs. 3; StromStG § 2 Nr. 3; UmwG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UmwG § 2 Nr. 1; AO § 45
Kein Übergang der Erlaubnis nach StromStG bei Verschmelzung - Betriebs-Berater
Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 45; StromStG § 9 Abs. 3; StromStG § 9 Abs. 4 a.F.; UmwG § 2 Nr. 1
Kein Übergang höchstpersönlicher Rechtspositionen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UmwG § 2 Nr. 1; StromStG § 9 Abs. 3
Erlöschen der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erlöschen der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kein Übergang des ermäßigten Steuersatzes
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Keine Gesamtrechtsnachfolge von stromsteuerlichen Erlaubnissen bei Verschmelzungen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein Übergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 23.03.2011 - 4 K 2741/10
- BFH, 22.11.2011 - VII R 22/11
Papierfundstellen
- BFHE 235, 95
- BB 2012, 153
- BB 2012, 687
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BFH, 30.09.2003 - III R 6/02
Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel
Auszug aus BFH, 22.11.2011 - VII R 22/11
Zur formwechselnden Umwandlung, die durch die Beteiligung nur eines Rechtsträgers und durch dessen zivilrechtliche Kontinuität gekennzeichnet ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass vorbehaltlich bestehender Sonderregelungen die zivilrechtlichen Vorgaben des Umwandlungsrechts auch für das Steuerrecht maßgebend sind und eine personenbezogene Erlaubnis zum selbständigen Betrieb eines Handwerks auch nach dem Formwechsel fortbesteht (BFH-Urteil vom 30. September 2003 III R 6/02, BFHE 203, 553, BStBl II 2004, 85).
- BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung
Dies werde durch das BFH-Urteil vom 22. November 2011 VII R 22/11 (BFHE 235, 95, BFH/NV 2012, 344, betr. Erlöschen einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung) bestätigt, wonach höchstpersönliche Rechtspositionen nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergingen. - OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 7 LA 54/17
Rechtmäßige Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Ausnahme einer …
Es ist überwiegend anerkannt, das personenbezogene öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse (z. B. § 2 GastG, § 34c GewO) nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen (…vgl. Sickinger in: Kallmeyer, a. a. O., § 131 Rn. 17;… Marcks in: Landmann/Rohmer, GewO, 77. EL Oktober 2017, § 14 Rn. 45a; BFH, Urteil vom 22.11.2011 - VII R 22/11 -, juris, m. w. N.).Dies schließt es jedoch nicht aus, dass auch juristische Personen - wie die Klägerin - höchstpersönliche Rechtsbeziehungen haben können (vgl. BFH, Urteil vom 22.11.2011, a. a. O.).
Bei der - steuerrechtlichen und gewerberechtlichen - Zuverlässigkeit handelt es sich um eine Eigenschaft, die unlösbar mit dem übertragenden Rechtsträger verbunden ist (vgl. BFH, Urteil vom 22.11.2011, a. a. O.).
- BFH, 07.07.2020 - VII R 6/19
Antrag auf Stromsteuerentlastung bei Verschmelzung
Mit Urteil vom 22.11.2011 - VII R 22/11 (BFHE 235, 95, ZfZ 2012, 54) hat der Senat entschieden, dass im Falle einer Umwandlung durch Verschmelzung unter Beteiligung von zwei Rechtsträgern die Identität des übertragenden Rechtsträgers nicht gewahrt wird und die Erlaubnis zur Entnahme steuerbegünstigten Stroms nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht.Abgesehen davon kann sich durch eine Verschmelzung der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit mit der Folge verschieben, dass eine Zuordnung des übernehmenden Rechtsträgers zum Produzierenden Gewerbe nicht mehr möglich ist (vgl. auch Senatsurteil in BFHE 235, 95, ZfZ 2012, 54, Rz 11).
- FG Hamburg, 19.03.2025 - 4 K 24/23
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 18.03.2025 4 K 11/23 - …
Erst mit Erteilung der Erlaubnis werde das Recht begründet (…Schröer-Schallenberg in Bongartz/Schröer-Schallenberg, Verbrauchsteuerrecht, 4. Auflage 2023, Rn. J 96, m.w.N.;… in Bongartz/Jatzke/Schröer-Schallenberg, StromStG § 9, Rn. 124, Stand November 2019; BFH, Urteil vom 22.11.2011, VII R 22/11; vgl. auch FG Hamburg…, Urteil vom 13. April 2018, 4 K 41/15 , juris, Rn. 46 f., rkr.).Rn. 49 Gemäß § 9 Abs. 2 sowie 4 Satz 1 Nr. 2 StromStG bedarf die steuerbegünstigte Stromentnahme für den Schienenverkehr einer vorherigen Erlaubnis, die nach ganz herrschender Meinung konstitutive Wirkung hat (s.o.) und bei deren Fehlen die Steuer zum Regelsatz nach § 9 Abs. 8 Satz 1 StromStG entsteht (BFH, Urteil vom 22. November 2011, VII R 22/11, BFH/NV 2012, 344, Rn. 6 ff.).
Steuerschuldner sei der Nichtberechtigte (vgl. BFH, Urteil vom 22. November 2011, VII R 22/11, BFH/NV 2012, 344, Rn. 6 ff.).
- FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18
Kraftfahrzeugsteuer: Rückwirkende Gewährung der Vergünstigung für …
Rn. 24 Die zitierten steuerrechtlichen Urteile (BFH, Urteil vom 22. November 2011 VII R 22/11, BFHE 235, 95; BFH, Beschluss vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608; FG Bremen, Urteil vom 16. Juli 2015 1 K 32/13 (6), juris) betreffen Fälle, in denen steuerliche Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers durch den Rechtsnachfolger als Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis des Rechtsnachfolgers geltend gemacht wurden (ein vom Erblasser erzielter Verlust wurde vom Erben in dessen eigener Steuererklärung geltend gemacht; eine höchstpersönliche Genehmigung, die an das Tatbestandsmerkmal der "Zuverlässigkeit" anknüpfte, wurde nach einer Verschmelzung vom aufnehmenden Rechtsträger weiterhin beansprucht). - BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13
Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur …
Rn. 12 Da die Erlaubnis personen- bzw. unternehmensbezogen erteilt wird (Senatsurteil vom 22. November 2011 VII R 22/11, BFHE 235, 95, ZfZ 2012, 54), liegt eine zweckgerechte Verwendung des begünstigten Stroms nur dann vor, wenn dieser auch vom jeweiligen Erlaubnisinhaber verwendet und nicht an andere selbstständige Unternehmen i.S. des § 2 Nr. 4 StromStG abgegeben wird. - BFH, 19.12.2024 - VII R 23/22
Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung
Diese Prüfung in die Hand nur eines örtlich zuständigen Hauptzollamts zu geben, ist sinnvoll und effizient (vgl. Senatsurteile vom 22.11.2011 - VII R 22/11, BFHE 235, 95, Rz 11 und vom 07.07.2020 - VII R 6/19, Rz 23; ebenso Drüen in Tipke/Kruse, § 23 AO Rz 5, § 25 AO Rz 2; ferner Schmieszek in Gosch, AO § 25 Rz 5; Schmieszek in AO - eKomm, § 25 AO Rz 1, Stand: 18.09.2024;… Koenig/Pätz, Abgabenordnung, 5. Aufl., § 25 Rz 5; Wackerbeck in HHSp, § 25 AO Rz 7; Krömker in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, Stand: 11.2024, § 17 AO Rz 2). - VG Aachen, 16.07.2012 - 7 K 1311/12
Krankenhaus; Krankenhausapotheke; Betriebserlaubnis; Erlöschen; Abspaltung; …
Rn. 51 Vgl. zu diesem Problemkreis: BFH, Urteil vom 22. November 2011 - VII R 22/11 -, juris; Odenthal, Das Schicksal personenbezogener gewerberechtlicher Erlaubnisse bei der Umwandlung von Gesellschaften, GewArch 2005, 132-136; vgl. auch die Übergangsvorschrift § 28 a Abs. 3 Satz 2 ApoG.Rn. 65 Vgl. BFH, Urteil vom 22. November 2011 - VII R 22/11 -, juris, m.w.N.; a.A. wohl Stadie, a.a.O., S. 501, 504.
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.2025 - 6 S 460/24
Auswirkungen einer formwechselnden Umwandlung auf eine personenbezogene …
Rn. 10 Aus der fehlenden Übertragbarkeit folgt, dass personenbezogene Erlaubnisse wie die hier in Rede stehende Erlaubnis nach § 34f GewO im Fall der formwechselnden Umwandlung nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen (…vgl. Schulte, in: Böttcher/Habinghorst/Schulte, Umwandlungsrecht, 3. Aufl. 2023, § 20 UmwG Rn. 20;… Heidinger/Knaier, in: Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 6. Aufl. 2024, § 20 UmwG Rn. 36;… Oppenhoff, in: Kallmeyer, UmwG, 8. Aufl. 2024, § 20 Rn. 26;… Winter, in: Schmitt/Hörtnagl, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 10. Aufl. 2024, § 20 UmwG Rn. 89;… Grunewald, in: Lutter, UmwG, 7. Aufl. 2023, § 20 Rn. 12; Gaiser, Die Umwandlung und ihre Auswirkungen auf personenbezogene öffentlich-rechtliche Erlaubnisse - Ein unlösbarer Konflikt zwischen Umwandlungsrecht und Gewerberecht?, DB 2000, 361 ; Odenthal, Das Schicksal personenbezogener gewerberechtlicher Erlaubnisse bei der Umwandlung von Gesellschaften, GewArch 2005, 132 ; NdsOVG, Beschluss vom 12.05.2015 - 7 ME 1/15 -, GewArch 2015, 368 [zu § 33i GewO]; BFH, Urteil vom 22.11.2011 - VII R 22/11 -, BFHE 235, 95 m.w.N. [zu § 9 Abs. 3 StromStG]). - FG Münster, 29.10.2025 - 9 K 1153/21
Körperschaftsteuer - Untergang von Verlustvorträgen im Rahmen einer Verschmelzung
Einfachgesetzlich ausgedrückt ist der Verlustvortrag ein höchstpersönliches Recht im Sinne des § 45 AO (BFH…, Beschluss vom 17.12.2007 GrS 2/04, BStBl II 2008, 608, juris-Rn. 58; vgl. in anderem Zusammenhang BFH, Urteil vom 22.11.2011 VII R 22/11). - FG Münster, 12.01.2023 - 8 K 169/21
Erheben der Grunderwerbsteuer für eine Verschmelzung (hier: Eigentumsübergang an …
- FG Hessen, 05.11.2024 - 7 K 217/20
- FG Düsseldorf, 21.09.2022 - 4 K 1109/19
Abhängen der Bewilligung des Zahlungsaufschubs für fremde Einfuhrabgaben von …
- FG Düsseldorf, 18.04.2012 - 4 K 2625/11
Stromsteuer: Personenbezogenheit der Erlaubnis nach § 9 Abs. 4 Satz 1 StromStG - …
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2025 - 6 S 760/25
Erlöschen der Erlaubnisfiktion nach dem Prostituiertenschutzgesetz bei …
- FG Hessen, 27.10.2025 - 7 K 517/21
Zum steuerlichen Beauftragten eines ausländischen Luftverkehrunternehmens
- FG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 1 K 1149/20 zurück zur Übersicht Seite drucken
Eingang der Entlastungsanträge bzgl. der Stromsteuer und Energiesteuer innerhalb …
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