Rechtsprechung
| BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen i. S. des § 35 Abs. 2 InsO
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 37 Abs 2, AO § 218 Abs 2, InsO § 32, ZPO § 580 Nr 7 Buchst b, ZPO § 582, InsO § 35, BGB § 387, InsO § 80 Abs 1
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen i.S. des § 35 Abs. 2 InsO - rechtsprechung-im-internet.de
§ 37 Abs 2 AO, § 218 Abs 2 AO, § 32 InsO, § 580 Nr 7 Buchst b ZPO, § 582 ZPO
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen i.S. des § 35 Abs. 2 InsO - IWW
§ 218 Abs. 2 der Abgabenordnun... g, § 96 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO), § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 35 Abs. 2 InsO, § 295 Abs. 2 InsO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 126 Abs. 4 FGO, § 47 AO, § 226 AO, §§ 387 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 35 Abs. 1 InsO, § 80 Abs. 1 InsO, § 89 Abs. 1, § 294 Abs. 1 InsO, § 118 Abs. 2 FGO, § 134 FGO, § 580 Nr. 7 Buchst. b der Zivilprozessordnung (ZPO), § 582 ZPO, § 108 FGO
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen aus freigegebener selbstständiger Tätigkeit zum insolvenzfreien Vermögen
- zvi-online.de
InsO § 35 Abs. 2, § 96 Abs. 1; AO § 37 Abs. 2, § 218 Abs. 2
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen aus freigegebener selbstständiger Tätigkeit zum insolvenzfreien Vermögen - Betriebs-Berater
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen i.S. des § 35 Abs. 2 InsO
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugehörigkeit eines Einkommensteuererstattungsanspruchs zur Insolvenzmasse nach Freigabe einer selbständigen Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag
- datenbank.nwb.de
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen i.S. des § 35 Abs. 2 InsO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einkommensteuererstattungsansprüche im insolvenzfreien Vermögen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zugehörigkeit eines Einkommensteuererstattungsanspruchs zur Insolvenzmasse nach Freigabe einer selbständigen Tätigkeit aus dem Insolvenzbeschlag
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zuordnung eines Einkommensteuererstattungsanspruchs zum insolvenzfreien Vermögen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Erstattungsanspruch als insolvenzfreies Vermögen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Insolvenzverfahren
- Geltendmachung der Ansprüche
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 K 3328/10
- BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13
Papierfundstellen
- BFHE 247, 494
- ZIP 2015, 532
- NZI 2015, 386
- BB 2015, 663
- DB 2015, 598
- BStBl II 2015, 561
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08
Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen …
Auszug aus BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13
Anders als ein etwaiger Umsatzsteuervergütungsanspruch wie im Senatsbeschluss vom 1. September 2010 VII R 35/08 (BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336) gehöre ein Einkommensteuererstattungsanspruch zur Insolvenzmasse.Deren alleiniger Rechtsträger bleibt in jedem Fall der Insolvenzschuldner (vgl. eingehend Senatsbeschluss in BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336).
Rn. 18 Der Senat hat in seinem Beschluss in BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336 entschieden, dass ein Umsatzsteuervergütungsanspruch, den der Insolvenzschuldner durch eine gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegebene selbständige Tätigkeit erworben hat, nicht i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmasse geschuldet wird und das FA gegen diesen Anspruch mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden aufrechnen kann (…bestätigt durch den Senatsbeschluss vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115; vgl. auch schon Senatsurteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758).
- BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13
Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen
Auszug aus BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13
Wird eine selbständige Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben, ist ein Einkommensteuererstattungsanspruch, der auf Vorauszahlungen beruht, die erst nach der Freigabe festgesetzt und allein nach den zu erwartenden Einkünften aus der freigegebenen Tätigkeit berechnet worden sind, nicht i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmasse geschuldet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. März 2014 VII S 47/13 (PKH), BFH/NV 2014, 1013).Mit Beschluss vom 6. März 2014 VII S 47/13 (PKH) (BFH/NV 2014, 1013) hat der Senat diese Rechtsprechung auf Einkommensteuererstattungsansprüche ausgedehnt, die auf Vorauszahlungen beruhen, bei deren Berechnung nur die Einkünfte aus der freigegebenen Tätigkeit zu Grunde gelegt worden sind.
Ein solcher Sachverhalt lag dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 1013 zugrunde.
- BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in …
- BGH, 09.02.2012 - IX ZR 75/11
Insolvenzrecht: Rechtsfolgen der Freigabe des Schuldnervermögens aus einer …
Auszug aus BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13
Vielmehr erstreckt sich die Freigabe auf eine Gesamtheit von Gegenständen und Werten, die der freigegebenen Tätigkeit gewidmet sind (vgl. BGH-Urteil vom 9. Februar 2012 IX ZR 75/11, BGHZ 192, 322) bzw. die auf dieser Tätigkeit beruhen, d.h. infolge der freigegebenen Tätigkeit entstehen oder vereinnahmt werden. - BFH, 22.03.2011 - VII R 42/10
Anrechnung der Vorauszahlungen eines Ehegatten auf die Steuerschulden beider …
Auszug aus BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Einkommensteuererstattungsanspruch aufgrund der fehlenden Einkünfte der Ehefrau tatsächlich --wie vom FA in dem angefochtenen Abrechnungsbescheid vom 19. April 2010 angenommen-- allein dem Insolvenzschuldner zuzuordnen war (vgl. hierzu Senatsurteil vom 22. März 2011 VII R 42/10, BFHE 233, 10, BStBl II 2011, 607, m.w.N.). - BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09
Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen …
Auszug aus BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13
Rn. 18 Der Senat hat in seinem Beschluss in BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336 entschieden, dass ein Umsatzsteuervergütungsanspruch, den der Insolvenzschuldner durch eine gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegebene selbständige Tätigkeit erworben hat, nicht i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmasse geschuldet wird und das FA gegen diesen Anspruch mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden aufrechnen kann (…bestätigt durch den Senatsbeschluss vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115; vgl. auch schon Senatsurteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758). - BFH, 23.08.2011 - VII B 8/11
Aufrechnung mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen einen aus …
Auszug aus BFH, 26.11.2014 - VII R 32/13
Rn. 18 Der Senat hat in seinem Beschluss in BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336 entschieden, dass ein Umsatzsteuervergütungsanspruch, den der Insolvenzschuldner durch eine gemäß § 35 Abs. 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegebene selbständige Tätigkeit erworben hat, nicht i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO der Insolvenzmasse geschuldet wird und das FA gegen diesen Anspruch mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden aufrechnen kann (bestätigt durch den Senatsbeschluss vom 23. August 2011 VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115; vgl. auch schon Senatsurteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6, BStBl II 2010, 758).
- BFH, 30.06.2015 - VII R 30/14
Kein Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstattung nicht geschuldeter …
Dem Insolvenzschuldner ist lediglich das Verfügungs- und Verwaltungsrecht über sein Vermögen entzogen, ihm verbleibt aber die Rechtsinhaberschaft, d.h. er bleibt Steuerschuldner und im Fall einer rechtsgrundlosen Steuerzahlung Rechtsträger des Erstattungsanspruchs (vgl. Senatsentscheidungen vom 26. November 2014 VII R 32/13, BFHE 247, 494, BStBl II 2015, 561; vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336). - BFH, 24.02.2015 - VII R 27/14
Zur Anrechnung oder Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA …
Ob die restlichen Steuerschulden --wie ebenfalls zwischen den Beteiligten unstreitig-- als Masseverbindlichkeiten i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO anzusehen oder stattdessen einem insolvenzfreien Bereich zuzuordnen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2014 X B 89/14, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 271; BFH-Urteil vom 16. Mai 2013 IV R 23/11, BFHE 241, 233, BStBl II 2013, 759; zu § 3 Abs. 1 und § 57 der Konkursordnung BFH-Urteil vom 23. März 1984 IV R 271/83, BFHE 141, 2, BStBl II 1984, 602; vgl. auch Senatsurteile vom 1. September 2010 VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336, und vom 26. November 2014 VII R 32/13, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis 2015, 532;… für eine vollständige Zuordnung der Steuerschulden zum insolvenzfreien Bereich BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520 bezüglich Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, und BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 411 bezüglich Einkünften aus selbständiger Tätigkeit; offengelassen im Senatsurteil vom 21. Juli 2009 VII R 49/08, BFHE 226, 97, BStBl II 2010, 13), kann im Streitfall dahingestellt bleiben. - FG Köln, 06.05.2025 - 8 K 2462/19
Berechtigung des Insolvenzverwalters auf Stellung eines Antrags gegen das …
Rn. 92 Zu diesen Vermögensgegenständen rechneten auch alle durch die gewerbliche Tätigkeit erworbenen Umsatzsteuererstattungsansprüche (BFH-Beschlüsse vom 1. September 2010 - VII R 35/08, BFHE 230, 490, BStBl II 2011, 336, …und vom 23. August 2011 - VII B 8/11, BFH/NV 2011, 2115; FG Köln-Urteil vom 21. April 2011 - 6 K 1598/07, EFG 2011, 1844; so auch zur Einkommensteuer BFH-Urteil vom 26. November 2014 - VII R 32/13, BFHE 247, 494, BStBl II 2015, 561, und BFH-Beschluss vom 6. März 2014 - VII S 47/13 (PKH), BFH/NV 2014, 1013; FG Münster-Urteil vom 27. September 2013 - 14 K 1917/12 AO, EFG 2014, 66).Rn. 101 In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen heiße es dann auch im BFH-Urteil vom 26. November 2014 - VII R 32/13 (BFHE 247, 494, BStBl II 2015, 561):.
Forderungen die einmal zum freigegebenen Vermögen gehören, können nicht nachträglich wieder der Insolvenzmasse zugeordnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 26. November 2014 - VII R 32/13, BFHE 247, 494, BStBl II 2015, 561).
- FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 732/14
Steht die insolvenzrechtliche strukturelle Unterscheidung der Vermögensmassen …
Alleiniger Rechtsträger blieb der Insolvenzschuldner (vgl. BFH, Urteil vom 26. November 2014 VII R 32/13, BStBl. II 2015, 561).Sie gehört zum insolvenzfreien Vermögen i.S.d. § 35 Abs. 2 InsO (BFH, Urteil vom 26. November 2014 VII R 32/13, BStBl. II 2015, 561).
- BFH, 31.05.2022 - IX B 3/22
Keine grundsätzliche Bedeutung wegen fehlender Entscheidung des BFH
Hier einschlägig ist die Rechtsprechung des BFH, wonach Steuererstattungsansprüche, für die nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelegt worden ist, allgemein als zur Insolvenzmasse gehörig angesehen werden (BFH-Beschluss vom 29.01.2010 - VII B 192/09), sowie die BFH-Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen (BFH-Beschluss vom 06.03.2014 - VII S 47/13 (PKH); s. ferner BFH-Urteil vom 26.11.2014 - VII R 32/13, BFHE 247, 494, BStBl II 2015, 561, und BFH-Beschluss vom 29.01.2010 - VII B 188/09). - FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2021 - 5 K 1221/21
Einkommensteuer-Erstattungsansprüche, die dem Insolvenzbeschlag unterliegen
Dieser Auffassung habe sich der BFH mit Urteil vom 26. November 2014 (VII R 32/13) angeschlossen, denn auch hier führe er aus, dass ein Einkommensteuererstattungsanspruch, der auf Vorauszahlungen beruhe, die erst nach Insolvenzeröffnung und aus dem insolvenzfreien Bereich geleistet worden seien, nicht der Insolvenzmasse geschuldet werde.
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