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   BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03 (1)   

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https://dejure.org/2004,917
BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03 (1) (https://dejure.org/2004,917)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2004 - 5 StR 548/03 (1) (https://dejure.org/2004,917)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 5 StR 548/03 (1) (https://dejure.org/2004,917)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 126 Abs. 3 StPO; § 120 Abs. 1 StPO
    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1 StPO

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 393 Abs. 2 Satz 1 AO; § 371 AO; § 267 Abs. 1 StGB
    Steuerhinterziehung; steuerrechtliches Verwendungsverbot (Handeln in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten; Grenzen des Verwendungsverbotes: auf die Erzwingbarkeit der steuerlichen Erklärungspflicht bezogene einschränkende Auslegung; Irrelevanz für Allgemeindelikte; nemo ...

  • lexetius.com

    AO § 393 Abs. 2 Satz 1

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine strafbefreiende Selbstanzeige führt hinsichtlich der mit den Steuerstraftaten konkurrierenden Straftaten nicht zur Strafbefreiung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Selbstanzeige bei Scheinfirmen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umfang des Verwertungsverbots aus § 393 Abs. 2 AO

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Steuersünder wird bei strafbefreiender Selbstanzeige wegen zugleich begangener anderer Tat bestraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 136
  • NJW 2005, 2720
  • StV 2004, 526
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 20.05.2010 - 1 StR 577/09

    Gesetzlichkeitsprinzip (Analogieverbot; Verbot der teleologischen Reduktion eines

    Aus fiskalischen Gründen soll für den Steuerhinterzieher ein Anreiz geschaffen werden, von sich aus den Finanzbehörden bisher verheimlichte Steuerquellen durch wahrheitsgemäße Angaben zu erschließen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 36, 37; BGH wistra 2004, 309, 310 m.w.N.).

    "Insoweit" bedeutet daher namentlich: Neben der Straffreiheit für - gänzlich verschiedene - Steuerdelikte könnte auch ein Täter, der zusätzlich verfälschte Belege gebraucht oder ein Bestechungsdelikt begeht (vgl. § 370 Abs. 3 AO sowie BGH wistra 2004, 309, 312), Straffreiheit (nur) wegen der Steuerhinterziehung erlangen.

    Er erstreckt sich auch auf solche Taten, die mit dem bisherigen Ermittlungsgegenstand in sachlichem Zusammenhang stehen (vgl. BGH wistra 1983, 146; 2000, 219, 225; 2004, 309).

    d) Daher ist - anders als bei § 203 StPO - auch nicht erforderlich, dass der Täter der Steuerhinterziehung bereits ermittelt ist, schon deshalb, weil das Gesetz nur an die Entdeckung der Tat, nicht aber an der des Täters anknüpft (BGH NStZ 1983, 415; wistra 2004, 309).

    Diese Angaben müssen in jedem Fall so geartet sein, dass die Finanzbehörde auf ihrer Grundlage in der Lage ist, ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären und die Steuer richtig festzusetzen (BGHSt 3, 373, 376; BGH wistra 2004, 309 m.w.N.; BGH DB 1977, 1347 m.w.N.).

  • BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19

    Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen

    Für das Gebrauchen unechter Urkunden gemäß § 267 Abs. 1 StGB ist es indes ohne Belang, ob der Angeklagte A. den zuständigen Mitarbeiter des betreffenden Kreditinstituts die Urkunden selbst oder von ihnen gefertigte Kopien derselben vorgelegt hat (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 2004 - 5 StR 548/03, BGHSt 49, 136, 144 f.; vom 14. September 1993 - 5 StR 283/93, StV 1994, 18).
  • BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

    Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger

    Dies gilt nicht nur im Bereich der Vergütung von Vorsteuern (vgl. BGHSt 40, 109, 113; BGH wistra 2004, 309, 310; 2003, 20, 21), sondern auch für die Erstattung von Ertragsteuern (BGH wistra 1998, 64, 65; 1990, 58).
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 118/05

    Strafbefreiende Selbstanzeige (Wirksamkeitsvoraussetzungen und Aufhebung der

    Durch die Berichtigung und Ergänzung der bisherigen oder die Nachholung von bisher unterbliebenen Angaben durch den Steuerpflichtigen muß das Finanzamt in der Lage sein, ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären (vgl. BGHSt 49, 136, 139 m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem der Entscheidung in BGHSt 49, 136 zugrundeliegenden Sachverhalt.

    Daraus ergab sich ohne weiteres, daß ein irgendwie gearteter Steuererstattungsanspruch unter keinen Umständen in Betracht kam (vgl. BGHSt 49, 136, 141).

  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

    a) Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung zur Anwendbarkeit des § 393 Abs. 2 AO im Falle einer strafbefreienden Selbstanzeige ausgeführt, der innere Grund für das Verwendungsverbot liege in der Erzwingbarkeit der Pflichterfüllung, an der es in den Fällen des § 393 Abs. 1 AO fehle (vgl. BGHSt 49, 136 ).
  • BVerfG, 15.10.2004 - 2 BvR 1316/04

    Umfang des Verwertungsverbots in § 393 Abs. 2 Abgabenordnung

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 2004 - 5 StR 548/03 -.
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 5/06

    Berechtigung und Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung eines

    Denn nach ständiger Rechtsprechung von BFH und Bundesgerichtshof (BGH) ist die Selbstanzeige --nicht zuletzt aufgrund der systematischen Stellung des § 371 AO im Abschnitt Strafvorschriften des achten Teils der AO-- als ein rein strafrechtliches Institut zu bewerten (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1981 IV R 94/77, BFHE 135, 145, BStBl II 1982, 352, zur Rechtsnatur der Frist gemäß § 371 Abs. 3 AO; BGH-Urteil vom 5. Mai 2004 5 StR 548/03, BGHSt 49, 136, BFH/NV 2004, Beilage 4, 380, zum persönlichen Strafaufhebungsgrund gemäß § 371 Abs. 1 AO).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    Jedenfalls ist das gefundene Ergebnis - eine steuerliche Erklärungspflicht im Hinblick auf erhaltene Schmiergelder - verfassungsrechtlich und konventionsrechtlich (Art. 6 Abs. 1 MRK) nur dann hinnehmbar, wenn bei der Rechtsfolgenentscheidung der enge zeitliche und sachliche Zusammenhang zwischen der Bestechlichkeit und der Steuerhinterziehung berücksichtigt wird und dem durch eine straffe Zusammenziehung der zu verhängenden Einzelstrafen Rechnung getragen wird (vgl. zu den verfassungsrechtlichen Bedenken Rogall in Festschrift für Kohlmann 2003, S. 465, 469 f., 495 f. m.w.N.; vgl. zu § 393 Abs. 2 AO auch Senatsurteil vom heutigen Tag - 5 StR 548/03, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Entfällt lediglich ein in Tateinheit stehender Tatvorwurf, kommt ein Freispruch nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 - 5 StR 548/03, NJW 2005, 2720, 2723).
  • BFH, 15.01.2008 - VII B 149/07

    Information des Dienstvorgesetzten über Steuerhinterziehung eines Beamten

    Sie würde den Beamten nicht einmal vor strafrechtlicher Verfolgung wegen einer anderen als einer Steuerstraftat schützen --insbesondere nicht etwa wegen des Verbots eines Zwanges zur Selbstbezichtigung, das im Falle einer Verwertung der selbst offenbarten Tatsachen nicht verletzt wird (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 2004 5 StR 548/03, BGHSt 49, 136)--, so dass umso weniger angenommen werden kann, die Selbstanzeige schließe es aus, die durch sie offenbarten Tatsachen disziplinarrechtlich zu würdigen, mag der Dienstvorgesetzte auch die in der Selbstanzeige zum Ausdruck kommende Rückkehr zur Steuerehrlichkeit würdigen müssen (vgl. Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 30 Rz 198).
  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Vorlage an das BVerfG: Verfassungswidrigkeit der Ausnahme vom

  • LG Aurich, 08.11.2017 - 12 Ns 158/15

    Versuchte Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Fristüberschreitung bei Abgabe

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - 4 K 1065/19

    Darf einem mutmaßlich durch einen Betrug in einem besonders schweren Fall (§ 263

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04

    Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von

  • FG Düsseldorf, 29.11.2007 - 16 K 458/05

    Bestand und Eintritt einer Ablaufhemmung von Festsetzungsfristen für die

  • LG Potsdam, 24.04.2007 - 27 Ns 23/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Prozesshindernis bei Verwendung von eigenen im

  • FG Düsseldorf, 03.12.2007 - 16 K 458/05

    Festsetzungsverjährung; Ablaufhemmung durch Selbstanzeige;

  • FG Düsseldorf, 28.11.2007 - 16 K 458/05

    Bestand und Eintritt einer Ablaufhemmung von Festsetzungsfristen für die

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