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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,390
BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56 (https://dejure.org/1957,390)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1957 - 1 StR 375/56 (https://dejure.org/1957,390)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1957 - 1 StR 375/56 (https://dejure.org/1957,390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers des Verteidigers durch den Rundfunk

  • junsv.nl

    Teilnahme eines Standortarztes des KL Flossenbürg an der Tötung von mindestens 40 kranken und arbeitsunfähigen Häftlingen durch Injektionen. Mitwirkung an der Hinrichtung von Häftlingen im Krematorium und auf dem Appellplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 202
  • NJW 1957, 881
  • MDR 1957, 433
  • DB 1957, 717
  • JR 1957, 268
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' in westfälischen Anstalten durch Kontrolle der …

    Auszug aus BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56
    Der vorliegende Fall ist mit dem in dem Urteil des Bundesgerichtshofs 4 StR 23/50 vom 28. November 1952 (NJW 1953, 513 Nr. 18) entschiedenen nicht zu vergleichen.
  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare …

    Auszug aus BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56
    Im übrigen setzt die Anwendung der §§ 52, 54 StGB voraus, daß der Täter die Handlungen nur vorgenommen hat, um der ihm sonst drohenden gegenwärtigen Leibes- oder Lebensgefahr zu entgehen; das bloße Vorliegen einer solchen Gefahr genügt nicht (u.a. BGHSt 3, 271, 275 f).
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56
    Dies ist, wie Sarstedt a.a.O. S. 125 entgegen der Meinung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Recht hervorhebt, ein Ausfluß des durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechtes (vgl. hierzu BGHZ 13, 334).
  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen …

    Auszug aus BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56
    Der Teilnehmer an einem Morde braucht nicht selbst aus niedrigen Beweggründen zu handeln, wenn er als Gehilfe verurteilt werden soll; er muß lediglich, die niedrigen Beweggründe des Haupttäters kennen (vgl. u.a. BGHSt 2, 251, 255 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51]; BGH NJW 1952, 110 Nr. 15).
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56
    Der Teilnehmer an einem Morde braucht nicht selbst aus niedrigen Beweggründen zu handeln, wenn er als Gehilfe verurteilt werden soll; er muß lediglich, die niedrigen Beweggründe des Haupttäters kennen (vgl. u.a. BGHSt 2, 251, 255 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51]; BGH NJW 1952, 110 Nr. 15).
  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56

    Beihilfe zum Mord in der SS-Sondergerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56
    Im übrigen braucht der Tatbeitrag eines Gehilfen für den strafrechtlichen Erfolg der Haupttat nicht ursächlich zu sein; es genügt, daß der Gehilfe die Handlung des Haupttäters fördert oder erleichtert (u.a. RGSt 71, 176, 178; 73, 52, 54; BGH 1 StR 50/56 vom 19. Juni 1956).
  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56
    Sache des pflichtmäßigen tatrichterlichen Ermessens ist es aber, zu entscheiden, ob überhaupt ein Teilnahme verdacht besteht; dem Revisionsgericht steht insoweit nur eine Nachprüfung der Frage zu, ob die Entscheidung des Tatrichters von einem Rechtsirrtum beeinflußt worden ist (u.a. BGHSt 9, 71, 72) [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55].
  • RG, 20.12.1938 - 1 D 942/38

    1. Zum Tatbestande der Beihilfe zum Gattenmord, insbesondere der Beihilfe, die …

    Auszug aus BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56
    Im übrigen braucht der Tatbeitrag eines Gehilfen für den strafrechtlichen Erfolg der Haupttat nicht ursächlich zu sein; es genügt, daß der Gehilfe die Handlung des Haupttäters fördert oder erleichtert (u.a. RGSt 71, 176, 178; 73, 52, 54; BGH 1 StR 50/56 vom 19. Juni 1956).
  • BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56

    Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Auszug aus BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56
    Mit der Frage, inwieweit in der Zulassung von Tonbandaufnahmen gegen den Willen eines Beteiligten in der Hauptverhandlung ein Verfahrensverstoß erblickt werden kann, hat sich der erkennende, Senat bereits in dem Urteil 1 StR 321/56 vom 22. Januar 1957 befaßt.
  • BGH, 30.01.1951 - 3 StR 29/50
    Auszug aus BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56
    Es ist zwar richtig, daß unter den Begriff der "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 3 StPO nicht bloß die Teilnahme im eigentlichen Sinne (§§ 47 ff StGB), sondern jede strafbare Mitwirkung an dem abzuurteilenden Vorgange zu verstehen ist (u.a. BGH NJW 1951, 324 Nr. 24 und LM Nr. 4 zu § 60 Nr. 3 StPO) und daß bei einem bestehenden - auch entfernten - Teilnahmeverdacht von der Vereidigung des Zeugen abgesehen werden muß .
  • RG, 12.04.1937 - 3 D 970/36

    Kann sich ein Schiffsoffizier dadurch der Beihilfe zur Zollhinterziehung schuldig …

  • BGH, 13.12.1955 - 2 StR 342/55

    Orientierung des Begriffs des Gewerbes i.S.d. Gesetzes über den Verkehr mit …

  • RG, 05.11.1908 - I 784/08

    Muß nach dem Schlusse der Beweisaufnahme neben dem Angeklagten auch dem …

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Ein Verfahrensverstoß nach § 338 Nr. 6 StPO scheidet aber aus, weil nur die unzulässige Beschränkung der Öffentlichkeit unter diese Vorschrift fällt (so schon RGSt 3, 295, 297; ferner RGSt 77, 186; OGHSt 2, 337, 338; BGHSt 10, 202, 206 [BGH 08.02.1957 - 1 StR 375/56]/207;… BGH GA 1953, 83, 84;… Jagusch in Löwe/Rosenberg, StPO, 21. Aufl. § 338 Anm. 14 am Ende; Müller/Sax (KMR) § 338 Anm. 7 a;… Sarstedt, Die Revision in Strafsachen, 4. Aufl. S. 149, 150;… Eb. Schmidt, Lehrkommentar, Nachtragsband I (StPO) 1967, Rdn. 21 zu § 338 (Ergänzung zu Erl. 29);… Schwarz/Kleinknecht, StPO, 28. Aufl. § 338 Anm. 7;… Dallinger/Lackner, JGG Kommentar, 2. Aufl. Rdn. 6 zu § 48).
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Diesen Inhalt hatte der Begriff auch zur Zeit der Einfügung des § 169 Satz 2 GVG im Jahre 1964 (vgl. BGHSt 10, 202, 205f unter Hinweis auf Eb. Schmidt JZ 1956, 206, 210).

    Damit hat der Entwurf unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidungen BGHSt 10, 202 und BGH NJW 1961, 1781 (= BGHSt 16, 111) Erwägungen übernommen, die sich bereits dort finden.

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Hierzu gehört auch die Befugnis des Menschen, selbst darüber zu bestimmen, ob seine Worte einzig seinem Gesprächspartner, einem bestimmten Kreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen, und erst recht, ob seine Stimme mittels eines Tonträgers festgehalten werden darf (BGHSt 10, 202, 205).
  • BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62

    Vera Brühne

    Die Aussage dieser Zeugin wurde mit ihren Einverständnis (vergleiche BGHSt 10, 202; BGHSt 14, 339 ) auf Band aufgenommen, weil das Gericht während der Vernehmung der Zeugin die Angeklagten gemäß § 247 StPO aus dem Sitzungssaal hatte abtreten lassen und geplant war, sie durch Abspielen des Tonbandes über das in ihrer Abwesenheit Verhandelte gemäß § 247 Abs. 1 Satz 3 StPO zuverlässig und vollständig zu unterrichten, sobald sie wider vorgelassen worden waren.
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 80/22

    Schlussvorträge (Anspruch auf angemessene Vorbereitungszeit; Verfahrensrüge: …

    Ebenso wie im Fall der Verletzung des Rechts des Angeklagten auf das letzte Wort (vgl. dazu BGH, Urteile vom 8. August 1967 - 1 StR 279/67, BGHSt 21, 288, 290; vom 8. Februar 1957 - 1 StR 375/56, BGHSt 10, 202, 207) war es weder erforderlich, dass die Revision den Inhalt des Schlussvortrages darlegt, der nach Gewährung einer Vorbereitungszeit gehalten worden wäre (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 258 Rn. 33), noch, aus welchen Gründen dieser konkrete Vortrag hier einer (längeren) Vorbereitungszeit bedurfte.
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (besondere Anforderungen in …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt dieser voraus, dass unter Nichtanwendung oder Verletzung der Vorschriften über den möglichen Ausschluss der Öffentlichkeit öffentlich verhandelt worden ist (vgl. nur BGH, Urteile vom 8. Februar 1957 - 1 StR 375/56, BGHSt 10, 202, 206 f.; vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 583/06, NStZ 2007, 328).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Es genügt auch, daß sie die Nichterteilung des letzten Wortes an den anwesenden gesetzlichen Vertreter der Angeklagten dargelegt haben; die Ausführungen und die Anträge, die er vorgebracht hätte, wenn ihm das letzte Wort erteilt worden wäre, brauchen die Revisionen nach § 344 Abs. 2 StPO nicht anzugeben (RGSt 9, 69; RG JW 1933, 1591 Nr. 12; vgl. auch BGHSt 10, 202, 207).
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06

    Keine Verletzung der Öffentlichkeit durch teilweise Aufrechterhaltung der …

    Rn. 5 a) § 338 Nr. 6 StPO ist nur einschlägig, wenn die Öffentlichkeit in ungesetzlicher Weise beschränkt worden ist, also nicht, wenn unter Nichtanwendung oder Verletzung der Vorschriften über den möglichen Ausschluss der Öffentlichkeit öffentlich verhandelt worden ist (st. Rspr., vgl. schon BGHSt 10, 202, 206 f.;… vgl. auch Kuckein in KK 5. Aufl. § 338 Rdn. 84 m.w.N.).
  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61

    Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von …

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 10, 202 dargelegt hat, lässt sich aus dem in § 169 GVG niedergelegten Grundsatz der Öffentlichkeit nicht die Folge ableiten, dass Rundfunk- und Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal grundsätzlich erlaubt und, sofern sie nicht den äusseren Ablauf der Verhandlung empfindlich stören, vom Vorsitzenden zu gestatten seien, weil es sich insoweit nur darum handele, die vom Gesetz gewollte Öffentlichkeit der Verhandlung zu wahren.
  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80

    Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines …

    Demnach kommt ein Ausnahmefall in Betracht, wenn sich die Verweigerung des Rechtsanwalts als Reaktion auf eine in ihrer Zulässigkeit rechtlich umstrittene (vgl. BayObLG NJW 1956, 390) oder rechtswidrige Maßnahme darstellt, durch die der Vorsitzende oder das Gericht erheblich in die Rechte des Angeklagten oder der Verteidigung eingreift (Dünnebier, a.a.O. § 145 Rdn. 30 im Anschluß an BGHSt 10, 202, 206 f) [BGH 08.02.1957 - 1 StR 375/56], wie etwa dann, wenn der Verteidiger nach überlanger Verhandlungsdauer der angeordneten weiteren Verhandlung am selben Tage nicht mehr zu folgen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1953 - 5 StR 591/52) oder wenn das Gericht dem Angeklagten das letzte Wort verwehrt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1954 - 5 StR 585/54).
  • OLG Köln, 01.03.1978 - 2 U 133/77

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 12.02.1965 - 4 StR 346/64

    Verletzung der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts durch die Zuteilung …

  • BGH, 29.06.1960 - VI ZR 125/59
  • BGH, 25.07.1958 - 1 StR 51/58

    Angeordnete Erschiessung des Neissener Kampfkommandanten und seines …

  • OLG Zweibrücken, 03.04.2003 - 1 Ss 57/03

    Verfahrensrüge wegen Nichterteilung des letzten Wortes eines Angeklagten in der …

  • BGH, 02.09.1969 - 5 StR 354/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.05.1966 - AnwSt (R) 10/65

    Rechtsmittel

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