Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1320
BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03 (1) (https://dejure.org/2004,1320)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2004 - 4 StR 85/03 (1) (https://dejure.org/2004,1320)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 4 StR 85/03 (1) (https://dejure.org/2004,1320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 353 StPO; § 354 StPO; § 69 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 5 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 GG; § 132 GVG
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Vorabteilentscheidung der Revision); Teilurteile und Zwischenurteile im Strafverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zur Führung eines Fahrzeuges; Erfordernis des "spezifischen Zusammenhangs"; ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 353, 354

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 209
  • NJW 2004, 2686
  • NStZ 2004, 638
  • NZV 2004, 650
  • StV 2004, 523
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen …

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03
    Rn. 5 Mit Beschluß vom 16. September 2003 (= NStZ 2004, 86) hat der Senat bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs gemäß § 132 GVG angefragt, ob an entgegenstehender Rechtsprechung zu dem oben aufgestellten Rechtssatz festgehalten wird.

    Während der 3. und der 5. Strafsenat dem in dem Anfragebeschluß formulierten Rechtssatz (NStZ 2004, 86) zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben, hält der 2. Strafsenat eine Befassung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs mit den aufgeworfenen Rechtsfragen für "wünschenswert".

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03
    Zwar liegt keine prozeßordnungswidrige, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, wenn im Rahmen des Revisionsverfahrens ein zeitaufwendiges Anfrage- und Vorlageverfahren nach § 132 GVG durchgeführt werden muß (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 106 f.); im Hinblick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) hält es der Senat jedoch für nicht vertretbar, das Verfahren, obwohl es zum - für den Angeklagten im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch entscheidungsreif ist, bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens insgesamt nicht weiter zu betreiben.
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger …

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03
    Zwar liegt keine prozeßordnungswidrige, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, wenn im Rahmen des Revisionsverfahrens ein zeitaufwendiges Anfrage- und Vorlageverfahren nach § 132 GVG durchgeführt werden muß (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 106 f.); im Hinblick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) hält es der Senat jedoch für nicht vertretbar, das Verfahren, obwohl es zum - für den Angeklagten im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch entscheidungsreif ist, bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens insgesamt nicht weiter zu betreiben.
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03
    Rn. 10 aa) Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings eine "vertikale", sich auf selbständige Taten eines vollumfänglich angefochtenen einheitlichen Urteils beziehende Teilentscheidung im Revisionsverfahren für zulässig erachtet, um "eine erhebliche, unvorhersehbar lange Verzögerung" bei Durchführung des Vorabentscheidungsverfahrens beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag) für den entscheidungsreifen Teil des angefochtenen Urteils zu vermeiden (Beschluß vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99 = wistra 2000, 219, 226 f.).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03
    Zwar liegt keine prozeßordnungswidrige, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, wenn im Rahmen des Revisionsverfahrens ein zeitaufwendiges Anfrage- und Vorlageverfahren nach § 132 GVG durchgeführt werden muß (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 106 f.); im Hinblick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) hält es der Senat jedoch für nicht vertretbar, das Verfahren, obwohl es zum - für den Angeklagten im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch entscheidungsreif ist, bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens insgesamt nicht weiter zu betreiben.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03

    Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03
    Zwar liegt keine prozeßordnungswidrige, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, wenn im Rahmen des Revisionsverfahrens ein zeitaufwendiges Anfrage- und Vorlageverfahren nach § 132 GVG durchgeführt werden muß (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 106 f.); im Hinblick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) hält es der Senat jedoch für nicht vertretbar, das Verfahren, obwohl es zum - für den Angeklagten im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch entscheidungsreif ist, bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens insgesamt nicht weiter zu betreiben.
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines …

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03
    In seinem Urteil vom 26. September 2003 - 2 StR 161/03 - (= NStZ 2004, 144) hat er allerdings die gleiche Rechtsauffassung wie der erkennende Senat vertreten (vgl. hierzu Herzog StV 2004, 151, 152; Sowada NStZ 2004, 169, 170).
  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles; …

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03
    Zwar liegt keine prozeßordnungswidrige, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, wenn im Rahmen des Revisionsverfahrens ein zeitaufwendiges Anfrage- und Vorlageverfahren nach § 132 GVG durchgeführt werden muß (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 106 f.); im Hinblick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) hält es der Senat jedoch für nicht vertretbar, das Verfahren, obwohl es zum - für den Angeklagten im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch entscheidungsreif ist, bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens insgesamt nicht weiter zu betreiben.
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 241/96

    Begründung der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei Vorliegen einer nicht im …

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03
    Das ist im Hinblick auf das angefochtene Urteil der Fall; denn der Schuldspruch und der Strafausspruch lassen sich unabhängig von der Maßregelanordnung und diese läßt sich unabhängig vom Schuldspruch und von der Strafzumessung beurteilen (vgl. hierzu BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 6, 7).
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00

    Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 4 StR 85/03
    Zwar liegt keine prozeßordnungswidrige, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, wenn im Rahmen des Revisionsverfahrens ein zeitaufwendiges Anfrage- und Vorlageverfahren nach § 132 GVG durchgeführt werden muß (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 106 f.); im Hinblick auf das verfassungsrechtliche (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ausdrücklich normierte Gebot angemessener Beschleunigung des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NStZ 2004, 335 ff. m. Anm. Foth; BVerfG, Beschluß vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 29/03;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17 m.w.N.) hält es der Senat jedoch für nicht vertretbar, das Verfahren, obwohl es zum - für den Angeklagten im Vordergrund seines Rechtsmittels stehenden - Schuldspruch und Strafausspruch entscheidungsreif ist, bis zum Abschluß des Vorlageverfahrens insgesamt nicht weiter zu betreiben.
  • BGH, 14.05.1997 - 3 StR 560/96

    Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit hinsichtlich ihres Ausdrucks in der Tat

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Die Rücksichtnahme auf die Belange der Verfahrensökonomie, namentlich bei drohender Verfahrensverzögerung, ist der Strafprozeßordnung - wie jeder anderen Verfahrensordnung - durchaus nicht fremd (vgl. BGH NStZ 2004, 638; BGH wistra 2004, 475).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …

    Die Entscheidung über die in den Urteilen jeweils angeordnete Maßregel hat er einer abschließenden Entscheidung vorbehalten (u.a. Urt. vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 - NJW 2004, 2686, zur Veröffentlichung in BGHSt 49, 209).
  • BGH, 19.11.2004 - 2 StR 431/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Recht auf Verfahrensbeschleunigung …

    Rn. 7 "Über Teile einer Revision kann ausnahmsweise vorab entschieden werden, wenn dies im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz geboten ist (BGH, Urt. vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Senat, Beschlüsse vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 2 StR 211/04).

    Rn. 9 Der erkennende Senat hat sich im Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144 ff.) dem vom 4. Strafsenat in mehreren Entscheidungen angesprochenen und im Anfragebeschluss vom 16. September 2003 (4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 = NStZ 2004, 86) näher ausgeführten Vorschlag einer einschränkenden Auslegung angeschlossen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03), ebenso der 3. Strafsenat (Beschluss vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 = NStZ 2004, 148); der 1. Strafsenat ist dem entgegengetreten (Beschluss vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03;… vgl. dazu auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl., § 69 Rdn. 42 ff. m.w.N).

    Rn. 10 Der 4. Strafsenat hat mit Beschluss vom 26. August 2004 - 4 StR 85/03 - die vorgenannte Rechtsfrage gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG dem Großen Senat für Strafsachen zur Entscheidung vorgelegt.

    Rn. 13 Die vom 4. Strafsenat (Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03) und dem erkennenden Senat (Beschlüsse vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 211/04) genannten Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung über die entscheidungsreifen Teile der Revision sind gegeben.

  • BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende …

    Rn. 2 1. Der Senat hat mit Urteil vom 6. Juli 2004 (NJW 2004, 2686, zum Abdruck in BGHSt 49, 209 vorgesehen) die Revision des Angeklagten, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und den Strafausspruch richtet, verworfen und die Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten gegen die in dem angefochtenen Urteil angeordnete Maßregel sowie über die Kosten der Revision einer abschließenden Entscheidung vorbehalten.
  • BGH, 18.02.2005 - 2 StR 484/04

    Beschleunigungsgrundsatz (Haftsache; Untersuchungshaft; Vorabentscheidung im …

    Rn. 3 a) Über Teile einer Revision kann ausnahmsweise vorab entschieden werden, wenn dies im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz geboten ist (BGH, Urteil v. 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Rn. 5 Der Senat hat sich im Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144) dem vom 4. Strafsenat in mehreren Entscheidungen angesprochenen und im Anfragebeschluß vom 16. September 2003 (4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 = NStZ 2004, 86) näher ausgeführten Vorschlag einer einschränkenden Auslegung angeschlossen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluß vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03), ebenso der 3. Strafsenat (Beschluß vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluß vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 = NStZ 2004, 148); der 1. Strafsenat ist dem entgegengetreten (Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658; Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03;… vgl. dazu auch Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 69 Rdn. 42 ff. m.w.N.).

    Rn. 6 Der 4. Strafsenat hat mit Beschluß vom 26. August 2004 (4 StR 85/03 = NJW 2004, 3497) die vorgenannte Rechtsfrage gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG dem Großen Senat für Strafsachen zur Entscheidung vorgelegt.

    Rn. 10 3. Die vom 4. Strafsenat (Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03) und vom erkennenden Senat (Beschlüsse vom 20. August 2004 - 2 StR 434/03 und 211/04 sowie vom 19. November 2004 - 2 StR 431/04) genannten Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung über die entscheidungsreifen Teile der Revision sind daher hier gegeben.

  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 434/03

    Vorabteilentscheidung im Revisionsrechtszug (Recht auf Verfahrensbeschleunigung …

    Rn. 3 a) Über Teile einer Revision kann ausnahmsweise vorab entschieden werden, wenn dies im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz geboten ist (BGH, Urt. vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Rn. 5 Der Senat hat sich im Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144) dem vom 4. Strafsenat in mehreren Entscheidungen angesprochenen und im Anfragebeschluß vom 16. September 2003 (4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 = NStZ 2004, 86) näher ausgeführten Vorschlag einer einschränkenden Auslegung angeschlossen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluß vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03), ebenso der 3. Strafsenat (Beschluß vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluß vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 = NStZ 2004, 148); der 1. Strafsenat ist dem entgegengetreten (Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658; Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03;… vgl. dazu auch Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 69 Rdn. 42 ff. m. w. N.).

    Die vom 4. Strafsenat im Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 - dargelegten Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung über die entscheidungsreifen Teile der Revision sind daher hier gegeben.

  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 211/04

    Vorabteilentscheidung im Revisionsrechtszug (Recht auf Verfahrensbeschleunigung …

    Rn. 3 a) Über Teile einer Revision kann ausnahmsweise vorab entschieden werden, wenn dies im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz geboten ist (BGH, Urt. v. 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Rn. 5 Der Senat hat sich im Urteil vom 26. September 2003 (2 StR 161/03 = NStZ 2004, 144) dem vom 4. Strafsenat in mehreren Entscheidungen angesprochenen und im Anfragebeschluß vom 16. September 2003 (4 StR 85/03, 4 StR 155/03, 4 StR 175/03 = NStZ 2004, 86) näher ausgeführten Vorschlag einer einschränkenden Auslegung angeschlossen (vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 347/03), ebenso der 3. Strafsenat (Beschluß vom 13. Januar 2004 - 3 ARs 30/03) und der 5. Strafsenat (Beschluß vom 28. Oktober 2003 - 5 ARs 67/03 = NStZ 2004, 148); der 1. Strafsenat ist dem entgegengetreten (Beschluß vom 14. Mai 2003 - 1 StR 113/03 = NStZ 2003, 658; Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03;… vgl. dazu auch Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 69 Rdn. 42 ff. m. w. N.).

    Rn. 9 Die vom 4. Strafsenat im Urteil vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 - dargelegten Voraussetzungen für eine Vorabentscheidung über die entscheidungsreifen Teile der Revision sind daher hier gegeben.

  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 175/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; Durchführung eines …

    Rn. 8 Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Strafsache 4 StR 85/03 dargelegt hat, hält er eine "horizontale", d.h. denselben Prozeßgegenstand betreffende Teilentscheidung des Revisionsgerichts ausnahmsweise dann für zulässig, wenn (a) der rechtskräftige ebenso wie der nichtrechtskräftige Urteilsteil von dem übrigen Urteilsinhalt losgelöst, selbständig geprüft und rechtlich beurteilt werden kann und (b) schwerwiegende Interessen des Revisionsführers es gebieten, von der gesetzlichen Regel einer einheitlichen Revisionsentscheidung (§§ 353, 354 StPO) abzuweichen.
  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 241/04

    Verfahrensabtrennung zur Verwirklichung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung …

    Rn. 9 Das Gebot einer einheitlichen, den Verfahrensstoff umfassend erschöpfenden Entscheidung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urt. vom 6. Juli 2004 - 4 StR 85/03 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) steht der "vertikalen" Abtrennung einzelner selbständiger Taten des vollumfänglich angefochtenen einheitlichen Urteils hier nicht entgegen.
  • KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 452/14

    Bußgeldverfahren wegen ordnungswidrigem Spielhallenbetrieb: Strafklageverbrauch …

    Über eine Tat ist nur ein Urteil möglich (vgl. BGHSt 21, 326; 49, 209).
  • BGH, 20.01.2011 - 4 StR 650/10

    Zurückstellung einer Entscheidung über die Sicherungsverwahrung im Hinblick auf …

  • BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang; kein …

  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 291/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (formelhafte Begründung der Ungeeignetheit zum …

  • BGH, 28.11.2017 - 5 StR 528/17

    Vorabentscheidung des Revisionsgerichts über einen Teil der Schuld- und …

  • OLG Dresden, 12.09.2005 - 2 Ws 182/05

    Gesetzentwurf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht