Rechtsprechung
| BGH, 17.11.1955 - II ZR 222/54 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 19, 69
- NJW 1956, 58
- DNotZ 1956, 52
- WM 1955, 1648
- DB 1955, 1185
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.03.1954 - II ZR 23/53
Vollmacht beim Verkauf eines GmbH-Anteils
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - II ZR 222/54
Eine solche Urkunde kann nicht weitergegeben werden, sie ermöglicht keinen freien Handel mit dem umstrittenen Geschäftsanteil (BGHZ 13, 49). - RG, 17.12.1942 - VIII 146/42
Wirkt bei einer zur Einziehung abgetretenen Forderung die Zurücknahme der Klage …
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - II ZR 222/54
Der Inhaber eines Rechts kann einen anderen ermächtigten, dieses Recht, ohne es ihm zu übertragen, im eigenen Namen geltend zu machen, und eine solche Einziehungsberechtigung berechtigt zur Klage, wenn ihr Inhaber ein eigenes rechtliches Interesse an der Verfolgung des Rechts hat (RGZ 170, 191 m.w.Nachw.; OGHZ 1, 335; BGH Lind-Möhr Nr. 1 zu § 185 BGB).
- BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97
Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines …
Anders als die im wesentlichen dem Schutz vor Übereilung dienende Vorschrift des § 313 BGB zielt § 15 Abs. 4 GmbHG - wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die gefestigte Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BGHZ 13, 49, 51 f.;BGHZ 19, 69, 71; BGHZ 75, 352, 353; BGHZ 130, 71, 74) - nicht nur darauf ab, den im Hinblick auf § 16 GmbHG besonders wichtigen Beweis der Anteilsinhaberschaft zu gewährleisten, sondern soll auch vereiteln, daß GmbH-Geschäftsanteile Gegenstand des freien Handelsverkehrs werden.Dies konnte, da weder ein Geschäftsanteil vorhanden war noch dessen Entstehen in die Wege geleitet und nur noch von der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister abhängig war, formfrei geschehen (BGHZ 19, 69, 70 m.w.N.;… Lutter/Hommelhoff aaO § 15 Rdn. 44;… Baumbach/Hueck aaO § 15 Rdn. 55).
- BGH, 05.11.1979 - II ZR 83/79
Zur Formbedürftigkeit der Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines …
Die Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines Geschäftsanteils bedarf grundsätzlich der Form des § 15 Abs. 3 GmbHG (Weiterführung von BGHZ 19, 69).Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden, sie findet auch in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil vom 17. November 1955 (BGHZ 19, 69) keine Stütze.
In dem Urteil vom 17. November 1955 (a.a.O. = LM GmbHG § 15 Nr. 3 m. Anm. Fischer = GmbH-Rdsch. 1956, 44 m. Anm. Ganßmüller) konnte offenbleiben, ob allgemein die Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines Geschäftsanteils unter § 15 Abs. 3 GmbHG fällt, die vom Wortlaut dieser Vorschrift unzweifelhaft nicht erfaßt wird.
Nur umgekehrt erscheint es vertretbar, um den Anwendungsbereich von § 15 Abs. 3 und 4 nicht unnötig auszudehnen, bestimmte Abtretungsvorgänge von dem Formzwang auszunehmen, nämlich wenn sie ihrer Art nach - wie beim Treuhänderwechsel (BGHZ 19, 69) - offensichtlich nicht dazu dienen können, den Handel mit Geschäftsanteilen zu fördern.
- BGH, 11.10.1976 - II ZR 119/75
Gültigkeit von Stimmrechtsvereinbarungen im Zusammenhang mit der treuhänderischen …
Unerheblich ist hierbei, daß die aus den vorgenannten Umständen im Wege der Auslegung zu entnehmende Treuhandabrede nicht ausdrücklich beurkundet worden ist (vgl. BGHZ 19, 69, 70).
- LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 9 KR 263/15
Keine Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH
Denn nach Ansicht des BGH in Anlehnung an die gefestigte Rechtsprechung des Reichsgerichts ist der wesentliche Zweck des § 15 Abs. 4 GmbHG zu vereiteln, dass GmbH-Geschäftsanteile Gegenstand des freien Handelsverkehrs werden (BGHZ 13, 49, 51 f.; BGHZ 19, 69, 71; BGHZ 75, 352, 352; BGHZ 130, 71, 74; BGHZ 141, 207, 211, Vereinbarungstreuhand).Dies kann, da weder ein Geschäftsanteil vorhanden ist, noch dessen Entstehen in die Wege geleitet ist, und nur noch von der Eintragung des Gesellschaft in das Handelsregister abhängig ist, formfrei geschehen (…Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Aufl., § 15 Rn. 48, Fastrich in Baumbach/Hueck, a.a.O., Rn. 56; BGHZ 19, 69, 70).
- BFH, 25.04.2006 - X R 57/04
Rückgängigmachung einer Privatentnahme nicht möglich
Diese hat die Rechtsprechung für den Fall anerkannt, dass jemand beauftragt wird, Anteile an einer noch zu gründenden GmbH zu erwerben, weil bis zur Gründung § 15 Abs. 4 GmbHG noch nicht zur Anwendung gelangt und sich in diesem Fall die Herausgabepflicht unmittelbar aus dem Gesetz (§ 667 BGB) ergibt (BGH-Urteile vom 17. November 1955 II ZR 222/54, BGHZ 19, 69, und vom 19. April 1999 II ZR 365/97, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1999, 861; OLG Frankfurt, Urteil vom 27. November 1991 21 W 35/91, GmbHR 1992, 368; OLG Köln, Urteil vom 22. März 2001 18 U 69/00, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht --NZG-- 2001, 810;… Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 18. Aufl., § 15 Rz. 35). - BGH, 26.06.1997 - IX ZR 233/96
Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts wegen Beratungsverschulden
Der in der Vereinbarung des Klägers mit den Gesellschaftern der LMC GmbH enthaltene Auftrag, den im eigenen Namen zu erwerbenden Geschäftsanteil in Höhe von 210.000 DM und 105.000 DM für fremde Rechnung zu verwalten, sowie die Verpflichtung, nur nach Weisung der Treugeber über diese Anteile zu verfügen und sie nach Vertragsbeendigung abzutreten, war formfrei möglich; denn die entsprechenden Verpflichtungen des Treuhänders ergeben sich bei einem solchen Geschäftsbesorgungsvertrag schon aus dem Gesetz (vgl. BGHZ 19, 69, 70;… BGH, Urt. v. 14. Dezember 1970 - II ZR 161/69, WM 1971, 306, 307;… Hachenburg/Schilling/Zutt, GmbHG 7. Aufl. § 15 Rdnr. 43). - BGH, 27.02.1997 - III ZR 75/96
Formbedürftigkeit eines Maklervertrages zur Veräußerung von GmbH-Anteilen
Die Anteilsrechte an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollen nicht zum Gegenstand des freien Handelsverkehrs werden und nicht wie die Aktien in den Börsenverkehr geraten; eine ungebundene Umsetzung der Geschäftsanteile von Hand zu Hand soll durch diese Formvorschrift unmöglich gemacht werden (vgl. RGZ 135, 70 [71]; BGHZ 13, 49 [51] = NJW 1954, 1157 = LM § 30 GmbHG Nr. 2; BGHZ 19, 69 [71] = NJW 1956, 58 = LM § 15 GmbHG Nr. 3; BGHZ 75, 352 [353] = NJW 1980, 1100 = LM § 15 GmbHG Nr. 15 [L]).So hat es der BGH abgelehnt, die Grundsätze, die im Grundstücksverkehr zu einem teilweisen Ausschluß des § 167 II BGB geführt haben, auch auf den Verkauf und die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen zu übertragen, und anerkannt, daß der Verkauf und die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils in notarieller Form durch einen formlos Bevollmächtigten vorgenommen werden kann, wenn ihn die Vollmacht namentlich benennt (BGHZ 13, 49 [52] = NJW 1954, 1157 = LM § 30 GmbHG Nr. 2); auch die Abtretung des Anspruchs des Treugebers gegen den bisherigen Treuhänder auf Übertragung eines Geschäftsanteils auf einen neuen Treuhänder bedarf nicht der Form des § 15 III GmbHG (BGHZ 19, 69 = NJW 1956, 58 = LM § 15 GmbHG Nr. 3).
- OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
Novum
Nach der genannten Rechtsprechung waren Treuhandverträge, die den Geschäftsanteil an einer GmbH betrafen, formfrei, weil sich die Pflicht zur Abtretung des Geschäftsanteils bei Beendigung des Treuhandverhältnisses aus dem Gesetz oder bloß als mittelbare Folge aus dem Treuhandvertrag ergab (RGZ 124, 371 m.w.N.; BGHZ 19, 69 m.w.N.; offen gelassen von BHGZ 35, 272 ). - OLG München, 08.10.1993 - 23 U 3365/93
Formunwirksamkeit eines Vergleiches zwischen zwei Gesellschaftern einer GmbH über …
Zwar geht der Zweck des Formerfordernisses dahin, den leichten und spekulativen Handel mit GmbH-Anteilen auszuschließen (BGHZ 19, 69/70 ff.; 75, 352/353). - BayObLG, 20.12.1979 - BReg. 1 Z 84/79
Zu den Anforderungen an die Anmeldung einer GmbH
Auch für derartige Erklärungen gelten die Grundsätze, die in den §§ 133, 157 BGB für die Auslegung von Willenserklärungen im engeren Sinne festgelegt sind (Staudinger-Dilcher, BGB, 12. Aufl., wie - um nur einige Beispiele zu nennen - Auflassung, Erbbaurecht, Nießbrauch, Leibgeding etc. kaum noch verwendet werden, sondern müßten, um einen eintragungs-fähigen Tatbestand zu ergeben, "tatsächlich aufbereitet" in die Urkunden aufgenommen werden. Zu welchen Ergebnissen dies führen würde, liegt auf der Hand. Notar Dr. Wolfgang Reimann, Roding . 19. GmbHG § 15 (Zur Formbedürftigkeit der Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines Geschäftsanteils) Die Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines Geschäftsanteils bedarf grundsätzlich der Form des § 15 Abs. 3 GmbHG (Weiterführung von BGHZ 19, 69 ).Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden, sie findet auch in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil vom 17. November 1955 ( BGHZ 19, 69 ) keine Stütze.
- KG, 30.04.2019 - 4 U 15/18
Urkundenprozess über die Verpflichtung eines Bürgen auf die Rückführung eines …
- BGH, 30.06.1958 - II ZR 213/56
Stammeinlagen und Darlehensschuld der GmbH
- BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung …
- FG Düsseldorf, 06.05.2004 - 11 K 3047/00
Entnahme aus dem Betriebsvermögen zu betriebsfremden Zwecken durch …
- BGH, 14.12.1970 - II ZR 161/69
Rechtsstellung eines Gesellschafters - Erwerb einer Rechtsstellung als Treuhänder …
- BGH, 26.05.1961 - I ZR 74/60
Rechtsmittel
- OLG Frankfurt, 27.11.1991 - 21 W 35/91
Abschluss eines Treuhandvertrages; Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH; …
- BGH, 31.05.1960 - I ZR 71/58
Tonträger und Orchester
- OLG Hamm, 20.10.1993 - 8 U 40/93
Form der Geschäftsanteilsabtretung
- FG Hessen, 30.04.1996 - 4 K 3345/92
Abzugsfähigkeit von Verlusten aus einem Mantelkauf einer Gesellschaft; Verluste …
- FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91
- BGH, 01.03.1962 - II ZR 1/62
Bildung von Geschäftsanteilen - Vertrag über die Aufhebung eines …
- FG Baden-Württemberg, 21.07.1998 - 7 K 223/96
Pflicht zur Versteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils ; …
- BGH, 19.01.1961 - II ZR 217/58
Vertragliche Aufhebung des Dienstvertrages eines Geschäftsführers als Aufgabe der …
- BGH, 01.03.1962 - II ZR 217/57
Bildung von Geschäftsanteilen - Vertrag über die Aufhebung eines …
- BGH, 26.01.1959 - VII ZR 67/58
Rechtsmittel
- BGH, 19.12.1957 - VII ZR 5/57
Rechtsmittel
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