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Rechtsprechung
   BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47790
BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R (https://dejure.org/2012,47790)
BSG, Entscheidung vom 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R (https://dejure.org/2012,47790)
BSG, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - B 5 R 8/12 R (https://dejure.org/2012,47790)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 112, 74
  • DB 2012, 20
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (22)

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung …

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R
    Rn. 16 Ein Erstattungsanspruch besteht zunächst in unmittelbarer oder analoger Anwendung von § 42 Abs. 2 S 2 SGB I schon deshalb nicht, weil die Beklagte im Bescheid vom 18.2.2005, dessen Auslegung auch dem Revisionsgericht obliegt (BSGE 67, 104, 110 mwN = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2), eine das Verwaltungsverfahren abschließende und monatliche Zahlungsansprüche des Klägers endgültig begründende Entscheidung getroffen hat.

    Erst recht hat die Beklagte nicht zu erkennen gegeben, sie wolle ausnahmsweise im Wege der Vorwegzahlung Zahlungsansprüche nur einstweilig bewilligen, ohne geprüft zu haben, ob diese auch nur dem Grunde nach zustehen (…zur Möglichkeit einer Leistungsgewährung im Wege der Vorschusszahlung bei verfahrenstechnischer Unmöglichkeit der endgültigen Gewährung oder einer Vorschusszahlung bei Ausstehen des Einkommensteuerbescheides für das maßgebliche Kalenderjahr BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 4 S 34; BSGE 67, 104, 109 f = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2). Dem gleichzeitig verlautbarten Vorbehalt "Sollte sich herausstellen, dass das Arbeitseinkommen wider Erwarten für Zeiten des Bezuges der Rente die Hinzuverdienstgrenze überschritten hat, besteht für die jeweiligen Zeiträume kein Anspruch auf die gezahlte Rente.

    Der bloße Wille, möglicherweise auf die Entscheidung zurückzukommen und sich unter völlig offenen Voraussetzungen von der Bindung des erlassenen Verwaltungsakts zu befreien, kann im Kontext eines abschließenden Rentenbescheides dem behördlichen Willen, nur eine einstweilige Regelung zu treffen, nicht hinreichend bestimmt Ausdruck verleihen (s auch insofern BSGE 67, 104, 110 f mit umfangreichen weiteren Nachweisen = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).

    Schließlich würden durch die umfassende Zulassung von Vorbehalten zur Korrektur möglicher anfänglicher Fehler ebenso wie solcher Vorbehalte, die dazu ermächtigen sollen, den Verwaltungsakt wegen nach seinem Erlass objektiv eingetretener Änderungen aufzuheben oder abzuändern, die §§ 45 und 48 SGB X ins Leere laufen (vgl zu alledem bereits ausführlich BSGE 67, 104, 117 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).

  • BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90

    Ausschluß der Berufung bei Streit um Rücknahme einer Beitragsentlastung in der …

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R
    Erst recht hat die Beklagte nicht zu erkennen gegeben, sie wolle ausnahmsweise im Wege der Vorwegzahlung Zahlungsansprüche nur einstweilig bewilligen, ohne geprüft zu haben, ob diese auch nur dem Grunde nach zustehen (zur Möglichkeit einer Leistungsgewährung im Wege der Vorschusszahlung bei verfahrenstechnischer Unmöglichkeit der endgültigen Gewährung oder einer Vorschusszahlung bei Ausstehen des Einkommensteuerbescheides für das maßgebliche Kalenderjahr BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 4 S 34;… BSGE 67, 104, 109 f = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2). Dem gleichzeitig verlautbarten Vorbehalt "Sollte sich herausstellen, dass das Arbeitseinkommen wider Erwarten für Zeiten des Bezuges der Rente die Hinzuverdienstgrenze überschritten hat, besteht für die jeweiligen Zeiträume kein Anspruch auf die gezahlte Rente.

    Zu Unrecht erhaltene Beträge sind zu erstatten." Abgesehen davon, dass sie hiervon in den angegriffenen Bescheiden keinen Gebrauch gemacht hat, ist der genannte Zusatz allenfalls als Rückforderungsvorbehalt zu verstehen und umfasst seinem möglichen Wortsinn nach nicht auch die gegenüber der Erstattung zeitlich vorgängige und rechtlich vorrangige Aufhebung des zugrunde liegenden Verwaltungsakts (s bereits BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 4 S 34).

    Der Bescheid vom 18.2.2005 war im hier maßgeblichen Umfang schon deshalb rechtswidrig, weil die Beklagte gegen das verfahrensrechtliche Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses verstoßen hat, indem sie entgegen § 20 Abs. 1 und 2 SGB X trotz dessen Einkommensabhängigkeit abschließend über den monatlichen Zahlbetrag der Rente des Klägers entschieden hat, obwohl sie weder selbst die erforderlichen steuerrechtlichen Feststellungen getroffen hatte noch ihr der für das Kalenderjahr 2004 maßgebliche Einkommensteuerbescheid vom 8.3.2006 vorlag, dem sie die erforderlichen Informationen jedenfalls mittelbar hätte entnehmen können (vgl grundlegend BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 4 S 34 f).

    Darauf, wann der Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 2004 vom 8.3.2006 der Beklagten vorlag, kommt es entgegen der Revision und der von ihr zitierten Rechtsprechung nicht an (so auch bereits BSG SozR 3-1300 § 32 Nr. 4 S 33).

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Bestandsrente - …

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R
    Im Blick auf die auch insofern geklärte Rechtslage kann nämlich ohne weitere Hinweise nicht angenommen werden, die Zurücknahme des "Rentenbescheides vom 18.2.2005 … hinsichtlich der Rentenhöhe" in der "Anlage 10" und die eingangs verlautbarte Neuberechnung der bisherigen Rente wegen voller Erwerbsminderung könnten sich - auch - auf den gleichzeitig festgestellten Wert des Renten-Stammrechts beziehen (BSG SozR 4-2600 § 96a Nr. 13 RdNr 17 mwN und zur Aufhebung allein wegen fehlerhaften Entzugs des Stamm-Rechts auf Rente bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze BSG SozR 4-2600 § 313 Nr. 1 RdNr 14).

    Schon nach dem Wortlaut ("geleistet") bezieht sich die materielle Rechtsfolgenanordnung allein auf den aus dem (Stamm-)Recht erwachsenden und verwaltungsverfahrensrechtlich zusammen mit diesem zuerkannten monatlichen Rentenanspruch, sodass umgekehrt auch nur diese Regelung von der Aufhebung als actus contrarius betroffen ist und vorliegend durch die Feststellung ersetzt wird, dass die monatlichen Einzelansprüche für den streitigen Zeitraum zur Vermeidung einer Übersicherung des Klägers untergegangen sind (BSG SozR 4-2600 § 313 Nr. 1 RdNr 14).

    Indessen fehlt es vorliegend an Hinweisen darauf, dass ausnahmsweise anstelle des erst mit Ablauf des laufenden Kalenderjahres entstehenden und feststellbaren Gewinns aus einer selbstständigen Tätigkeit schon Teile des auf der Basis einer unterjährigen Prognose ermittelte Jahresergebnisses ausreichen könnten, um laufende monatliche Zahlungsansprüche zu entziehen (s auch bereits BSG SozR 4-2600 § 313 Nr. 1).

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 13/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst - Anrechnung von …

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R
    Den Sozialleistungsträgern soll auf diese Weise eine eigenständige Prüfung der Zuordnung und Ermittlung erspart werden (BSG SozR 4-2400 § 15 Nr. 2 RdNr 11).

    Die entsprechenden Feststellungen beziehen sich damit stets auf das Vorliegen eines Rechtsbegriffs (vgl etwa BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2, RdNr 9, und BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5, RdNr 12) und sind umgekehrt einer unmittelbaren Klärung im Wege der Beweisaufnahme nicht zugänglich.

  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 8/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Selbstständiger - rentenunschädliches …

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R
    Vielmehr besteht - jedenfalls grundsätzlich und in aller Regel - erst im Nachhinein im Wege der Division des Jahreseinkommens durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde, die Möglichkeit, ein durchschnittliches Monatseinkommen zu ermitteln (BSGE 94, 286 RdNr 16 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 7).

    Der materiell-rechtliche Tatbestand von § 96a Abs. 1 S 2 SGB VI erfordert vielmehr für die abschließende Feststellung des sich unter Berücksichtigung des Einkommens aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ergebenden monatlichen Zahlbetrages stets die abschließende Feststellung des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens auf der Basis der umfassenden und vollständigen Ermittlung (§ 20 SGB X) und Feststellung aller steuerrechtlich relevanten Umstände (BSGE 94, 286 RdNr 15 f = SozR 4-2600 § 96a Nr. 7).

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 46/96

    Rente - Ehemalige DDR - Rückzahlung - Vorschuß - Angabe

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R
    bis 31.12.2004 und ein entsprechendes Zahlungsgebot an den Kläger (vgl BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 9 S 33).

    Die Merkmale derartiger vorläufiger Verwaltungsakte sind durch die oberstgerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl auch insofern BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 9 S 37 f, 40 mwN sowie die Urteile des 13. Senats in BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 6 S 19 ff und des erkennenden Senats BSGE 79, 61, 63 ff = SozR 3-1200 § 42 Nr. 5).

  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb - …

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R
    Anders als beim Abzug von Verlusten nach Maßgabe des § 10d EStG (Verlustvortrag und Verlustrücktrag), der "wie eine Sonderausgabe" vom Gesamtbetrag der Einkünfte erfolgt (s hierzu Urteil des Senats in BSGE 88, 117, 121 f = SozR 3-2600 § 97 Nr. 4), handelt es sich hier um eine Regelung zur Bestimmung allein des einem Kommanditisten aus Gewerbebetrieb erwachsenden Gewinns, die damit auch Teil der "allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts" iS von § 15 Abs. 1 S 1 SGB IV ist.
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer …

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R
    Hiervon ist ohne nähere Erläuterung auch die bisherige Rechtsprechung ausgegangen (s etwa BSGE 61, 278, 281 = SozR 1300 § 45 Nr. 29 und BSGE 96, 285 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 4, RdNr 23).
  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 43/03 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst - Berufsunfähigkeitsrente aus einem …

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R
    Die entsprechenden Feststellungen beziehen sich damit stets auf das Vorliegen eines Rechtsbegriffs (vgl etwa BSGE 93, 226 = SozR 4-2400 § 15 Nr. 2, RdNr 9, und BSGE 94, 174 = SozR 4-2600 § 96a Nr. 5, RdNr 12) und sind umgekehrt einer unmittelbaren Klärung im Wege der Beweisaufnahme nicht zugänglich.
  • BFH, 17.01.1989 - VIII R 370/83

    Zur Behandlung der Umsatzsteuer bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns

    Auszug aus BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R
    Sie beschränken sich im Übrigen gemäß § 157 AO grundsätzlich und in aller Regel auf eine deklaratorische (exemplarisch BFHE 156, 103, 109 und BFH/NV 2011, 430, 431) Feststellung der Einkommensteuerschuld und erfassen demgemäß ohnehin nicht bindend auch zugrunde liegende Feststellungen, auf die die Beklagte anstelle eigener Schlussfolgerungen hätte zurückgreifen können.
  • BSG, 27.01.2009 - B 7/7a AL 30/07 R

    Rücknahme der Arbeitslosenbewilligung für die Vergangenheit - Überzahlung durch …

  • BFH, 21.10.2010 - IV R 6/08

    Nachforderungszinsen - kein Betriebsausgabenabzug - Entscheidung nach § 126a FGO …

  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R

    Einkommensanrechnung - Hinterbliebenenrente - prognostiziertes Erwerbseinkommen - …

  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeitslosengeld - Rücknahme eines rechtswidrigen …

  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 10/96

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden voraussichtlichen …

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen …

  • BSG, 14.08.1996 - 13 RJ 9/95

    Vorschuß auf den Sozialzuschlag, Rückforderung

  • BSG, 17.07.1996 - 5 RJ 42/95

    Rückforderung von Sozialzuschlägen zu einer Rente im Beitrittsgebiet

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2007 - L 2 KN 12/07

    Teilrückforderung einer gewährten Witwenrente bei selbstständiger Tätigkeit; …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - L 3 RJ 111/04

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2002 - L 12 RA 7/01

    Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Verlustrücktrag - …

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente …

    Die Merkmale derartiger vorläufiger Verwaltungsakte sind durch die oberstgerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl dazu Senatsurteile vom 9.10.2012 - B 5 R 8/12 R - BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10, RdNr 16 …und vom 17.7.1996 - 5 RJ 42/95 - BSGE 79, 61 = SozR 3-1200 § 42 Nr. 5 S 13 sowie BSG Urteile vom 29.4.1997 - 4 RA 46/96 - SozR 3-1200 § 42 Nr. 9 S 37 f, 40 mwN …und vom 14.8.1996 - 13 RJ 9/95 - SozR 3-1200 § 42 Nr. 6 S 19 ff).

    Der Hinweis, möglicherweise auf die Entscheidung zurückzukommen und einen weiteren Bescheid zu erlassen, kann im Kontext eines abschließenden Rentenbescheids dem behördlichen Willen, nur eine einstweilige Regelung zu treffen, nicht hinreichend bestimmt Ausdruck verleihen (vgl dazu BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10, RdNr 16).

    Rn. 26 b) Erst recht hat die Beklagte nicht zu erkennen gegeben, sie wolle ausnahmsweise im Wege der Vorwegzahlung Zahlungsansprüche nur einstweilig bewilligen, ohne zuvor geprüft zu haben, ob diese auch nur dem Grunde nach zustehen (s dazu ebenfalls BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10, RdNr 16 sowie BSGE 67, 104, 109 f = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 und BSG Urteil vom 28.11.1990 - 4 RLw 5/90 - SozR 3-1300 § 32 Nr. 4 S 34). Unter diesen Umständen ist nicht näher darauf einzugehen, dass der genannte Hinweis ohne drucktechnische Hervorhebung in der Vielzahl der dem Rentenbescheid beigefügten Belehrungen, Hinweise und Erläuterungen allenfalls bei Anwendung besonderer Sorgfalt durch einen geschulten Leser in seiner potentiellen Bedeutung erkannt werden konnte.

    Der Verwaltungsakt über die Festsetzung des monatlichen Zahlbetrags der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung war damit schon in seinem Erlasszeitpunkt materiell und zudem wegen Verstoßes gegen das Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses (Senatsurteil vom 9.10.2012 - B 5 R 8/12 R - BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10, RdNr 20 mwN) rechtswidrig, ohne dass Gesichtspunkte der Prozesswirtschaftlichkeit und Beschleunigungsgebote hieran etwas ändern könnten.

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt …

    Denn Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit (BSG Urteil vom 9.10.2012 - B 5 R 8/12 R - BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10, RdNr 22).

    Anders als bei monatlich abgerechneten Arbeitsentgelten aus abhängiger Beschäftigung wird bei einer Gewinnermittlung auf Jahresbasis ein konkreter Gewinn für einzelne Monate im Wege der Division des Jahreseinkommens durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde, ermittelt, dh als ein durchschnittliches Monatseinkommen (BSG Urteil vom 9.10.2012 - B 5 R 8/12 R - BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10, RdNr 23 mwN).

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

    Dieser stellt das Bestehen von Versicherungspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung fest und ist als Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) der Auslegung zugänglich (§ 133 BGB; zur Auslegungsbefugnis des Revisionsgerichts vgl BSG Urteil vom 9.10.2012 - B 5 R 8/12 R - BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10, RdNr 16).
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