Rechtsprechung
| BFH, 04.09.2002 - XI R 53/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Deutsches Notarinstitut
- Simons & Moll-Simons
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34
- Wolters Kluwer
Abfindung eines Arbeitnehmers bei der Liquidation einer Gesellschaft - Abfindung für die Aufgabe von Versorgungsansprüchen - Wirtschaftlicher Zwang zur Liquidation - Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruches
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Abfindung gegen Aufgabe von Versorgungsansprüchen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 24 Nr. 1 lit. a § 34
Entschädigung bei Liquidation einer GmbH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 24, 34 EStG
Einkommensteuer; Zwangslage bei Ablösung einer Versorgungszusage durch einen Gesellschafter-Arbeitnehmer
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Entschädigungszahlung
- Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 EStG
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 24.10.2001 - 1 K 2685/00
- BFH, 04.09.2002 - XI R 53/01
Papierfundstellen
- BFHE 200, 275
- NJW-RR 2003, 324
- BB 2003, 83
- BStBl II 2003, 175
- BStBl II 2003, 177
- NZA-RR 2003, 147
- NZG 2003, 191
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77
Zur Frage der Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG i. V. m. § 34 …
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 53/01
Im Fall der Entscheidung vom 16. April 1980 VI R 86/77 (BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393) habe der Bundesfinanzhof (BFH) die Tarifermäßigung gewährt.Davon sei der BFH --entgegen der Auffassung des Klägers-- auch in der Entscheidung in BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393 ausgegangen.
Die Liquidation eines Unternehmens führt im Regelfall dazu, dass auf Veranlassung oder Druck des Unternehmens bestehende Arbeitsverhältnisse aufgelöst und Versorgungszusagen abgelöst werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393).
- BFH, 12.12.2001 - XI R 38/00
Entschädigung; Zwangslage
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 53/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH setzt eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, wenn er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (vgl. Urteil des BFH vom 12. Dezember 2001 XI R 38/00, BFH/NV 2002, 638).So kann bei einem zunächst freiwilligen Entschluss zum Anteilsverkauf eine Zwangslage zum Verzicht auf Versorgungsansprüche dadurch entstehen, dass der Erwerber nicht bereit ist, die Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen (BFH in BFH/NV 2002, 638).
- FG München, 24.10.2001 - 1 K 2685/00
Keine Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG für die Abfindung einer …
Auszug aus BFH, 04.09.2002 - XI R 53/01
Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 196 veröffentlicht.
- FG Münster, 17.03.2017 - 1 K 3037/14
Besteuerung der Abfindung - Fünftelregelung möglich auch wenn Arbeitnehmer die …
Der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (…vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 - XI R 38/00 -, BFH/NV 2002, 638; vom 4. September 2002 - XI R 53/01 -, BFHE 200, 275, BStBl. II 2003, 177; vom 3. Dezember 2003 - XI R 31/02 -, DStRE 2004, 812).Rn. 32 Auch bei dem hier vertretenen weiten Verständnis einer "Konfliktlage" dürften vom Anwendungsbereich des § 24 Nr. 1 a) EStG aber weiterhin solche Fallgestaltungen ausgeschlossen sein, in denen ausschließlich der Steuerpflichtige freiwillig eine Ursachenkette in Gang setzt und die weitere Entwicklung der Ereignisse für ihn vorhersehbar ist, denn der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (…vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 - XI R 38/00 -, BFH/NV 2002, 638; vom 4. September 2002 - XI R 53/01 -,BStBl. II 2003, 177; vom 3. Dezember 2003 - XI R 31/02 -, DStRE 2004, 812).
- BFH, 10.04.2003 - XI R 4/02
Abfindung eines Pensionsanspruchs begünstigte Entschädigung?
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH setzt eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, wenn er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadensstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 638; BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 53/01, BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177).So kann bei einem zunächst freiwilligen Entschluss zum Anteilsverkauf eine Zwangslage zum Verzicht auf Versorgungsansprüche dadurch entstehen, dass der Erwerber nicht bereit ist, die Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen (BFH-Urteil in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177).
- BFH, 13.08.2003 - XI R 18/02
Steuerbegünstigte Entschädigung und Anteilsveräußerung
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH setzt eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, wenn er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 638; vom 4. September 2002 XI R 53/01, BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177;… vom 10. April 2003 XI R 4/02, BFH/NV 2003, 1366).So kann bei einem zunächst freiwilligen Entschluss zum Anteilsverkauf eine Zwangslage zum Verzicht auf Versorgungsansprüche dadurch entstehen, dass der Erwerber nicht bereit ist, die Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen (…BFH in BFH/NV 2002, 638; in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177;… in BFH/NV 2003, 1366); der Anteilsverkauf und der Verzicht auf die Versorgungsansprüche sind also getrennt zu beurteilen.
- BFH, 14.01.2004 - X R 37/02
Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung
Im Übrigen hat die Rechtsprechung den Erfahrungssatz aufgestellt, dass die Liquidation eines Unternehmens im Regelfall dazu führt, dass bestehende Versorgungszusagen auf Veranlassung oder Druck des Unternehmens abgelöst werden (BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 53/01, BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177 unter 2.; vgl. dazu auch schon die BFH-Urteile in BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393 unter 3. a, und vom 22. Januar 1988 VI R 135/84, BFHE 152, 461, BStBl II 1988, 525 unter 5.). - BFH, 14.12.2004 - XI R 12/04
Tarifbegünstigung: Abfindung zur Abgeltung einer Rentenverpflichtung
Diesem Erfordernis liegt die Überlegung zugrunde, dass die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG nur in den Fällen gerechtfertigt ist, in denen sich der Steuerpflichtige in einer Zwangssituation befindet und sich dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht entziehen kann (so seit BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 53/01, BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177, m.w.N.).Dabei können auch wirtschaftliche Umstände allein eine Zwangslage begründen (…BFH-Beschluss vom 24. November 2004 XI B 89/04, BFH/NV 2005, 546), sofern diese nicht vom Steuerpflichtigen in seiner Sphäre freiwillig herbeigeführt wurde (vgl. BFH in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177; BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 X R 37/02, BFHE 205, 96, BStBl II 2004, 493, unter II.2.).
Ist der verzichtende Arbeitnehmer zugleich Gesellschafter der Arbeitgeber-GmbH, kann allerdings eine Entschädigung nur vorliegen, wenn auch ein gesellschaftsfremder Unternehmer im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft die Liquidation beschlossen hätte (vgl. BFH in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177;… bestätigt mit Urteil vom 15. Oktober 2003 XI R 11/02, BFH/NV 2004, 624).
- BFH, 27.07.2004 - IX R 64/01
Verzicht eines GmbH-Geschäftsführers auf Pensionszusage
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH setzt eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 34 Abs. 1, 2, Nr. 2 EStG voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, wenn er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (…vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 XI R 38/00, BFH/NV 2002, 638; vom 4. September 2002 XI R 53/01, BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177, jew. m.w.N.).So kann bei einem zunächst freiwilligen Entschluss zum Anteilsverkauf eine Zwangslage zum Verzicht auf Versorgungsansprüche dadurch entstehen, dass der Erwerber nicht bereit ist, die Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen (BFH-Urteil in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177) oder dadurch, dass die Erwerberin der Beteiligung --wie im Streitfall durch den Kläger unter Beweisantritt vorgetragen-- erst im Lauf der Verkaufsverhandlungen den Verzicht auf die Pensionszusage gefordert und nur für diesen Fall den Erwerb der Beteiligung in Aussicht gestellt hat (BFH-Urteile in BFHE 202, 290, BStBl II 2003, 748, …sowie vom 11. Dezember 2002 XI R 41/01, BFH/NV 2003, 607).
- BFH, 03.12.2003 - XI R 31/02
Ablösung des Rentenanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers als …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, wenn er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (…vgl. Urteile des BFH vom 12. Dezember 2001 XI R 38/00, BFH/NV 2002, 638; vom 4. September 2002 XI R 53/01, BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177).So kann bei einem zunächst freiwilligen Entschluss zum Anteilsverkauf eine Zwangslage zum Verzicht auf Versorgungsansprüche dadurch entstehen, dass der Erwerber nicht bereit ist, die Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen (…BFH in BFH/NV 2002, 638; in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177; vom 10. April 2003 XI R 4/02, BFHE 202, 294, BStBl II 2003, 748); der Anteilsverkauf und der Verzicht auf Versorgungsansprüche sind insoweit getrennt zu beurteilen.
Nach der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats kann eine Zwangslage zum Verzicht auf Versorgungsansprüche dadurch entstehen, dass der Erwerber des Unternehmens nicht bereit ist, die Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177).
- BFH, 03.12.2003 - XI R 30/02
Gesellschafter-Geschäftsführer - Ablösung von Pensionsansprüchen; Zwangslage
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, wenn er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (…vgl. Urteile des BFH vom 12. Dezember 2001 XI R 38/00, BFH/NV 2002, 638; vom 4. September 2002 XI R 53/01, BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177).So kann bei einem zunächst freiwilligen Entschluss zum Anteilsverkauf eine Zwangslage zum Verzicht auf Versorgungsansprüche dadurch entstehen, dass der Erwerber nicht bereit ist, die Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen (…BFH in BFH/NV 2002, 638; in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177; vom 10. April 2003 XI R 4/02, BFHE 202, 294, BStBl II 2003, 748); der Anteilsverkauf und der Verzicht auf Versorgungsansprüche sind insoweit getrennt zu beurteilen.
Nach der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats ist es möglich, dass eine Zwangslage zum Verzicht auf Versorgungsansprüche dadurch entstehen kann, dass der Erwerber des Unternehmens nicht bereit ist, die Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177).
- BFH, 15.10.2003 - XI R 11/02
Ablösung einer Versorgungszusage im Rahmen der Liquidation
Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu würdigen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 53/01, BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177).Wie der Senat in seiner Entscheidung in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177 bereits dargelegt hat, wird der wirtschaftliche Druck und damit der Zwang zur Liquidation nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass die B-GmbH zur Abwicklung der Versorgungsansprüche mit ruhendem Gewerbebetrieb hätte fortgeführt werden können.
- BFH, 10.04.2003 - XI R 32/02
Ablösung einer Pensionszusage - Verkauf der GmbH-Anteile
Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen (BFH-Urteil vom 4. September 2002 XI R 53/01, BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177).Letzteres kann im Allgemeinen bejaht werden, wenn auch ein anderer Anteilseigner in der Position der Klägerin sich mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Verkauf entschlossen hätte (BFH-Urteil in BFHE 200, 275, BStBl II 2003, 177), weil ein bloß vermögensverwaltendes Halten der Beteiligung sich als risikobehaftet darstellte.
- FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 2801/01
Zwangslage bei Eigenkündigung aufgrund Rahmensozialplan nach BetrVG
- FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 1069/06
Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 EStG a. F. für an Beamten gezahlte Abfindung
- FG Düsseldorf, 20.03.2003 - 15 K 1835/00
Pensionszusage; Kommanditist; Altzusage; Passivierungswahlrecht; Abfindung; …
- FG Düsseldorf, 17.03.2017 - 1 K 3037/14
- FG Hamburg, 23.02.2006 - III 222/04
Abfindung für einen Pensionsverzicht als Entschädigung
- FG München, 28.01.2004 - 1 K 78/03
Keine Steuerermäßigung für die Abfindung einer Pensionsanwartschaft durch eine …
- FG Münster, 05.05.2011 - 3 K 4151/08
Abfindungszahlung an einen Arbeitnehmer für dessen Erfindungen nach Beendigung …
- BFH, 11.12.2002 - XI R 41/01
Gesellschafter-Geschäftsführer - Tarifbegünstigung für Abfindung für Verzicht auf …
- FG Köln, 17.12.2002 - 9 K 4254/99
Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen
- BFH, 28.10.2005 - XI B 225/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 24.11.2004 - XI B 89/04
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Verzicht auf Pensionszusagen - Entschädigung
- FG Münster, 26.06.2003 - 14 K 1515/98
Abfindung für Verzicht auf Witwenpension bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2002 - 5 K 2416/99
Erhält eine beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführerin für den Verzicht auf …
- FG München, 04.09.2013 - 10 K 2411/10
Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 EStG -- Auflösung des Arbeitsverhältnisses …
- FG Baden-Württemberg, 08.10.2004 - 13 K 156/03
Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Verzicht auf …
- FG München, 10.12.2002 - 13 K 4873/99
Kein ermäßigter Steuersatz bei Umwandlung einer Rückdeckungsversicherung in eine …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BFH, 28.11.2002 - V R 54/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
AO 1977 § 233a Abs. 2, Abs. 2 a; UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1
- Judicialis
AO 1977 § 233a Abs. 2; ; AO 1977 § 233a Abs. 2 a; ; UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. a; ; UStG 1993 § 9 Abs. 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
AO 1977 § 233a Abs. 2, Abs. 2 a; UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 233a Abs. 2, Abs. 2 a; UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Ermäßigung einer Zinsfestsetzung - Nachträglicher Verzicht auf Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung - Rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 233a Abs. 2 a Abgabenordnung (AO 1977) - Beginn des Laufs der Zinsen für Umsatzsteuer - Rückwirkend steuerpflichtige ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Zinslauf bei nachträglichem Verzicht auf Steuerbefreiung
- rechtsportal.de
Nachzahlungszinsen bei rückwirkender Umsatzsteueroption
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundstückslieferung: Nachträgliche Verzicht auf Steuerfreiheit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 233a AO
Abgabenordnung; Nachzahlungszinsen bei nachträglichem Verzicht auf die Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.11.1999 - 15 K 641/98
- BFH, 28.11.2002 - V R 54/00
Papierfundstellen
- BFHE 200, 38
- BB 2003, 347
- DB 2003, 1098 (Ls.)
- BStBl II 2003, 175
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (9)
- BFH, 02.04.1998 - V R 34/97
Option bei Grundstückslieferung
Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 54/00
b) Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695, unter 4. c zum nachträglichen Verzicht;… vom 30. November 1994 XI R 84/92, BFH/NV 1995, 665, unter 1. und 3. zum Widerruf des Verzichts) ist der nachträgliche Verzicht auf die Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977.Weder die Ausgabe einer Rechnung mit Umsatzsteuer noch die Änderung durchgeführter zivilrechtlicher Vereinbarungen sind als rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 zu beurteilen, das die Unanfechtbarkeit durchbricht (BFH in BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695;… in BFH/NV 1995, 665).
- BFH, 18.05.1999 - I R 60/98
Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung
Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 54/00
Dem hält der Kläger in der Revision, die er auf fehlerhafte Anwendung von § 233a AO 1977 stützt, entgegen, dass sich das in § 233a Abs. 2 a AO 1977 erwähnte rückwirkende Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 1999 I R 60/98 (BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634) nur auf die Voraussetzungen, aber nicht auf die verfahrensrechtlichen Erfordernisse dieser Vorschrift beziehe.Es kann dahinstehen, wie weit das einschränkende Verständnis des § 233a Abs. 2 a AO 1977 im Urteil des BFH in BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634 wegen der erstmaligen Beschlussfassung über eine Gewinnausschüttung für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr für die Festsetzung von Erstattungszinsen reicht.
- BFH, 30.11.1994 - XI R 84/92
Rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO
Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 54/00
b) Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695, unter 4. c zum nachträglichen Verzicht; vom 30. November 1994 XI R 84/92, BFH/NV 1995, 665, unter 1. und 3. zum Widerruf des Verzichts) ist der nachträgliche Verzicht auf die Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977.Weder die Ausgabe einer Rechnung mit Umsatzsteuer noch die Änderung durchgeführter zivilrechtlicher Vereinbarungen sind als rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 zu beurteilen, das die Unanfechtbarkeit durchbricht (BFH in BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695; in BFH/NV 1995, 665).
- EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Schloßstraße - "Mehrwertsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 …
Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 54/00
Dabei haben sie einen weiten Ermessensbereich (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteile vom 3. Dezember 1998 Rs. C-381/97 -Belgocodex SA-, Slg. 1998, I-8153, UR 1999, 203, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1999, 103, zum Umfang des Optionsrechts; vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98 -Grundstücksgemeinschaft Schlossstraße-, UR 2000, 336, zur rückwirkenden Verschärfung der Optionsvoraussetzungen). - BFH, 01.02.2001 - V R 23/00
Steuerbefreiung - Verzicht - Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung - Widerruf …
Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 54/00
Der Senat hat in dem Urteil vom 1. Februar 2001 V R 23/00 (BFH/NV 2001, 991, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 253) entschieden, dass sich die Vertragsparteien über Nachzahlungszinsen nach § 233a AO 1977 zivilrechtlich auseinander setzen müssen. - BFH, 09.10.2002 - V R 81/01
Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer
Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 54/00
Zinsen zur Umsatzsteuer haben keinen umsatzsteuerähnlichen Charakter i.S. von Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. Oktober 2002 V R 81/01, zur Veröffentlichung in BFHE bestimmt; vgl. auch Leonard, UR 2001, 469). - BFH, 25.01.1996 - V R 42/95
Option zur Steuerpflicht bei steuerfreier Grundstückslieferung nur vor Ablauf der …
Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 54/00
Dadurch hat er die Grundstückslieferung als steuerpflichtigen Umsatz behandelt (BFH-Urteil vom 25. Januar 1996 V R 42/95, BFHE 179, 480, BStBl II 1996, 338, m.N.). - EuGH, 03.12.1998 - C-381/97
Belgocodex - Erste und Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Verpachtung und …
Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 54/00
Dabei haben sie einen weiten Ermessensbereich (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteile vom 3. Dezember 1998 Rs. C-381/97 -Belgocodex SA-, Slg. 1998, I-8153, UR 1999, 203, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1999, 103, zum Umfang des Optionsrechts; vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98 -Grundstücksgemeinschaft Schlossstraße-, UR 2000, 336, zur rückwirkenden Verschärfung der Optionsvoraussetzungen). - BFH, 06.05.1999 - IX B 6/99
Unzulässiger Antrag auf EigZul
Auszug aus BFH, 28.11.2002 - V R 54/00
Dadurch würden die zeitlichen Grenzen für die Ausübung des Wahlrechts durchbrochen und Rechtsfolgen ausgelöst, die das Gesetz nur innerhalb der bezeichneten Grenzen (rückwirkend) eintreten lassen will (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Mai 1999 IX B 6/99, BFH/NV 1999, 1335, unter 2.;… Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 175 AO 1977 Tz. 27;… Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 175 Rz. 55).
- BFH, 23.05.2022 - V B 4/22
AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
Rn. 17 Ein Verstoß des § 240 AO gegen Unionsrecht scheide bereits deswegen aus, weil es sich bei den Säumniszuschlägen um steuerliche Nebenleistungen handele und diese keinen umsatzsteuerähnlichen Charakter hätten (BFH-Urteil vom 28.11.2002 - V R 54/00, BFHE 200, 38, BStBl II, 2003, 175, sowie BFH-Beschluss vom 11.05.2020 - V B 76/18, BFH/NV 2020, 1047 zu Nachzahlungszinsen).Denn Zinsen zur Umsatzsteuer haben keinen umsatzsteuerähnlichen Charakter i.S. von Art. 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (BFH-Urteil in BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175, Rz 20) bzw. i.S. von Art. 401 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (…BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 1047, Rz 6).
- BFH, 19.12.2013 - V R 6/12
Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen - Beendigung …
Der Verzicht und sein Rückgängigmachen als actus contrarius sind mit Blick auf die zeitlichen Grenzen ihres Ausübens gleich zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 54/00, BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175, unter II.2.b).Im Urteil in BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175 (unter II.2.b) hat der Senat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Unternehmer den Verzicht zeitlich begrenzt bis zum Ende der Änderbarkeit nach § 164 Abs. 2 AO erklären kann.
- BFH, 19.12.2013 - V R 7/12
Zeitliche Grenze der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiungen - …
Der Verzicht und sein Rückgängigmachen als actus contrarius sind mit Blick auf die zeitlichen Grenzen ihres Ausübens gleich zu behandeln (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 54/00, BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175, unter II.2.b).Im Urteil in BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175 (unter II.2.b) hat der Senat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Unternehmer den Verzicht zeitlich begrenzt bis zum Ende der Änderbarkeit nach § 164 Abs. 2 AO erklären kann.
- BFH, 02.07.2021 - XI R 22/19
Widerruf des Verzichts auf Steuerbefreiung
Der Verzicht und sein Widerruf als actus contrarius waren mit Blick auf die zeitlichen Grenzen ihrer Ausübung gleich zu behandeln (vgl. BFH-Urteile vom 28.11.2002 - V R 54/00, BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175, unter II.2.b; vom 19.12.2013 - V R 7/12, BFHE 245, 80, BStBl II 2017, 841). - BFH, 12.06.2018 - VII R 19/16
Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei nachträglichem Verzicht auf …
Rn. 18 bb) Auf den Zeitpunkt der dem Vorsteuerabzug zugrunde liegenden Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen ist auch dann abzustellen, wenn der Anspruch auf Vorsteuerabzug auf einem Verzicht auf die Steuerfreiheit nach § 9 UStG beruht; denn der Verzicht wirkt hinsichtlich der Entstehung des Anspruchs auf den Veranlagungszeitraum zurück, in dem der Umsatz ausgeführt wurde (s. BFH-Urteile vom 23. Oktober 2003 V R 2/02, BFHE 203, 410, BStBl II 2004, 39, unter II.2.b bb; vom 28. November 2002 V R 54/00, BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175, unter II.2.;… ebenso hinsichtlich der Rückgängigmachung des Verzichts: BFH-Urteile vom 10. Dezember 2009 XI R 7/08, BFH/NV 2010, 1497; vom 1. Februar 2001 V R 23/00, BFHE 194, 493, BStBl II 2003, 673; vgl. auch Wenzel in Rau/ Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 9 Rz 125). - BFH, 23.10.2003 - V R 2/02
Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei rückwirkender Umsatzsteueroption
Der Verzicht auf die Steuerfreiheit bewirkte rückwirkend, dass der Umsatz steuerpflichtig ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 54/00, BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175, unter II. 2.).Im Übrigen wirkt der nachträgliche Verzicht auf die Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung zwar zurück, ist aber kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 233a Abs. 2 a AO 1977 (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175).
- BFH, 13.11.2003 - V R 79/01
Steuerausweis nach Ablauf der Festsetzungsfrist
Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass auf die Steuerbefreiung einer Grundstückslieferung nach Bestandskraft der Steuerfestsetzung für den Besteuerungszeitraum der Lieferung nicht mehr durch Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis verzichtet werden kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695; vom 28. November 2002 V R 54/00, BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175). - BFH, 01.03.2013 - V B 112/11
Erlass von Nachzahlungszinsen
Rn. 7 a) Der Kläger stützt die Beschwerde darauf, dass der BFH zwar bereits entschieden habe, dass die Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO im Fall einer nachträglich festgesetzten Umsatzsteuer grundsätzlich rechtmäßig sei (BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 54/00, BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175).Rn. 11 aa) Dies ergibt sich bereits daraus, dass Zinsen zur Umsatzsteuer keinen umsatzsteuerähnlichen Charakter i.S. von Art. 401 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) haben (vgl. zu Art. 33 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG; BFH-Urteil in BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175, m.w.N.).
Der in der MwStSystRL verankerte Auslegungsgrundsatz der steuerlichen Neutralität (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 19. Juli 2012 C-44/11, Deutsche Bank AG, UR 2012, 667) findet daher auf diese --nicht in der MwStSystRL geregelten-- steuerlichen Nebenleistungen keine Anwendung (vgl. zum Aspekt der Belastungsneutralität BFH-Urteil in BFHE 200, 38, BStBl II 2003, 175).
- FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2003 - 6 K 2220/00
Nachträglicher Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung nur bei Änderbarkeit des …
Wird - wie im Streitfall - ein Verzicht der W-GmbH aufgrund der amtsgerichtlichen Entscheidung fingiert, hängt nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile, BStBl. II 1998, 695 und vom 28.11.2002 V R 54/00, BFHE 200, 38 , BStBl. II 2003, 175) die Wirksamkeit des Verzichts nicht (nur) davon ab, dass der Unternehmer den steuerfreien Umsatz in dem Voranmeldungszeitraum steuerpflichtig behandelt, in dem er den Umsatz ausführt.Dadurch würden die zeitlichen Grenzen für die Ausübung des Wahlrechts durchbrochen und Rechtsfolgen ausgelöst, die das Gesetz nur innerhalb der bezeichneten Grenzen (rückwirkend) eintreten lassen will (BFH, BStBl. II 2003, 175 unter 2 b) der Gründe).
Insoweit gelten die gleichen Erwägungen, die der BFH in seinen Urteilen BStBl. II 1998, 695 und BStBl. II 2003, 175 angestellt hat.
- FG Hessen, 11.06.2024 - 6 K 1002/23
Zum Anspruch auf Erlass oder abweichende Feststellung von Nachzahlungszinsen zur …
Der von der Klägerin im Rechtsbehelfsverfahren angeführte Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer - so das FA zur Begründung - entfalte keine Wirkung in Bezug auf die festgesetzten Zinsen (Verweis auf BFH vom 28.11.2002 - V R 54/00 und BFH vom 11.05.2020 - V B 76/18).Der umsatzsteuerliche Neutralitätsgrundsatz gelte nicht für Nachzahlungszinsen (Verweis auf BFH vom 28.11.2002 - V R 54/00, BFH vom 11.05.2020 - V B 76/18 und BFH vom 23.05.2022 - V B 4/22).
Der Senat sieht auch im Hauptsacheverfahren keinen Anlass, die als gefestigt zu bezeichnende Rechtsprechung des BFH infrage zu stellen, wonach der umsatzsteuerliche Neutralitätsgrundsatz für steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO und damit auch für die i.S.d. § 233a AO tatbestandskonform festgesetzten Nachzahlungszinsen grundsätzlich keine Anwendung findet, da diese dem mitgliedstaatsautonomen Verfahrensrecht zuzuordnen sind (BFH vom 28.11.2002 - V R 54/00; BFH vom 23.05.2022 - V B 4/22 unter II. 2. a. bb. mit weiteren Nachweisen zur EuGH-Rechtsprechung;… ferner jüngst BFH vom 01.03.2024 - V B 34/23, BFH/NV 2024, 915).
- FG Düsseldorf, 27.10.2015 - 6 K 3368/13
Körperschaftsteuerliche Bewertung der Ausübung des Blockwahlrechts als …
- BFH, 05.05.2011 - V R 39/10
Billigkeitserlass bei Vollverzinsung - Kein rückwirkendes Ereignis bei …
- BFH, 11.05.2020 - V B 76/18
Nachzahlungszinsen, Erlass, Unbilligkeit, Irrtum, Ort der sonstigen Leistung
- FG Düsseldorf, 12.05.2023 - 1 V 115/23
Verstoß der Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a …
- FG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010 - 7 K 7199/07
Erlass von Nachzahlungszinsen nach verzögerter Option zur Umsatzsteuer
- FG Münster, 22.12.2022 - 5 V 1370/22
Aussetzung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über Säumniszuschläge zur …
- FG Münster, 21.09.2022 - 12 V 26/22
Aufhebung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über die Entstehung von …
- FG Düsseldorf, 23.06.2023 - 1 K 1869/22
Vereinbarkeit der Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 K 1293/17
Rückabwicklung der Bauträgerfälle: Verzinsung des …
- FG Saarland, 13.11.2023 - 1 K 1313/21
Zur Europarechtskonformität von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer
- FG Münster, 21.07.2022 - 12 K 3010/20
Rechtmäßigkeit eines Säumniszuschlags im Rahmen des Steuerabrechnungsbescheids
- FG Hessen, 27.02.2006 - 6 K 756/00
Umsatzsteuer; Pachtzuschuss; Rückbeziehung; Optionsrücknahme; Grundstück; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".