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Rechtsprechung
   BFH, 12.05.2009 - V R 65/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,188
BFH, 12.05.2009 - V R 65/06 (https://dejure.org/2009,188)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2009 - V R 65/06 (https://dejure.org/2009,188)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - V R 65/06 (https://dejure.org/2009,188)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 3 Abs. 6, § 6a; UStDV § 17a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c

  • openjur.de

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen; Versendung; Beförderung durch einen Beauftragten; CMR-Frachtbrief ohne Empfängerbestätigung als Versendungsbeleg; Vollmacht des Abholenden

  • Judicialis

    UStG 1999 § 3 Abs. 6; ; UStG 1999 § 6a Abs. 1; ; UStG 1999 § 6a Abs. 3; ; UStDV 1999 § 10 Abs. 1; ; UStDV 1999 § 17a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferung - Beweislast

  • Betriebs-Berater

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • Betriebs-Berater

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG 1999 § 3 Abs. 6; UStG 1999 § 6a; UStDV 1999 § 17a; 6. EG-Richtlinie Art. 28c
    Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlicher Lieferung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formelle Voraussetzungen an den Nachweis einer Beförderung oder Versendung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen i.S.v. § 17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ( UStDV ); Belegnachweis nach § 6a Abs. 3 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) i.V.m. § 17a UStDV als einer Nachprüfung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Formelle Voraussetzungen an den Nachweis einer Beförderung oder Versendung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen i.S.v. § 17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV); Belegnachweis nach § 6a Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) i.V.m. § 17a UStDV als einer Nachprüfung ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (CMR-Frachtbrief)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Buch- und Belegnachweis bei Ausfuhr- und innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Nachweispflichten für innergem. Lieferungen und Ausfuhrlieferungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen können trotz fehlenden Buchnachweises umsatzsteuerfrei sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Nachweis steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Beleg- und Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Umsatzsteuer - Internationale Warengeschäfte: Drei aktuelle BFH-Urteile zum Nachweis der Steuerfreiheit

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Beleg- und Buchnachweise bei Ausfuhrlieferung und innergemeinschaftlicher Lieferung

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (CMR-Frachtbrief)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 4 Nr 1 Buchst b, UStG 1999 § 6a Abs 1, UStDV § 17a, UStDV § 17c
    Belegnachweis; Buchnachweis; Gebrauchtwagen; Innergemeinschaftliche Lieferung; Kfz-Handel; Nachweis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 264
  • BB 2009, 1723
  • BB 2009, 2130
  • DB 2009, 1740
  • BStBl II 2010, 511
 
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Wird zitiert von ... (98)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und …

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 65/06
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Steuerpflichtige im Rahmen der Anwendungsbedingungen nicht verpflichtet, einen "schlüssigen" oder überzeugenden Nachweis (vgl. die englische und französische Sprachfassung des EuGH-Urteils vom 27. September 2007 Rs. C-409/04 Teleos u.a., Slg. 2007, I-7797, BFH/NV Beilage 2008, 25 Randnr. 51: "conclusive proof" und "preuve concluante") der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu erbringen (EuGH-Urteil Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BFH/NV Beilage 2008, 25 Randnrn.

    Insoweit berücksichtigt der EuGH die seit der Abschaffung der Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Schwierigkeiten, sich über die physischen Warenbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vergewissern (vgl. EuGH-Urteil Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BFH/NV Beilage 2008, 25 Randnr. 44).

    Daher hat der Steuerpflichtige zwar dem Grunde nach nachzuweisen, "dass der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert worden ist und aufgrund dieses Versands oder dieser Beförderung den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat" (EuGH-Urteil Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BFH/NV Beilage 2008, 25, erster Leitsatz).

    Der Unternehmer trägt dabei das Risiko einer nicht geglückten Aufklärung einer als zweifelhaft erscheinenden Beförderung zum Bestimmungsort oder einer zweifelhaften Bevollmächtigung eines Abnahmebeauftragten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515, unter II. 4. zur Ausfuhrlieferung; vgl. auch EuGH-Urteil Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BFH/NV Beilage 2008, 25, erster Leitsatz).

    Denn beim Warenhandel mit Drittländern und bei der Erhebung der Mehrwertsteuer auf innergemeinschaftliche Lieferungen handelt es sich um nicht vergleichbare Sachverhalte (EuGH-Urteil Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BFH/NV Beilage 2008, 25 Randnr. 56).

    Der Unternehmer muss in der Lage sein, die ihn treffenden steuerlichen Verpflichtungen im Voraus eindeutig zu erkennen (vgl. EuGH-Urteil Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BFH/NV Beilage 2008, 25 Randnr. 48).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 26/05

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 65/06
    § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 26/05, BFHE 219, 410, BStBl II 2009, 49, und vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57, jeweils erster Leitsatz).

    Eine Steuerfreiheit nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG kommt demgegenüber nicht in Betracht (BFH-Urteil in BFHE 219, 410, BStBl II 2009, 49, unter II. 2. b).

    Für seine gegenteilige Auffassung kann sich das FA schließlich auch nicht auf das Senatsurteil in BFHE 219, 410, BStBl II 2009, 49 berufen.

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 …

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 65/06
    Hierbei handelt es sich aber entgegen der Auffassung des FA weder um einen objektiven (zu diesem vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861, BFH/NV Beilage 2008, 34) noch um einen "schlüssigen" Nachweis des Grenzübertritts selbst.

    Die innergemeinschaftliche Lieferung ist dann nur steuerfrei, wenn aufgrund der objektiven Beweislage zweifelsfrei feststeht, dass ihre objektiven Merkmale erfüllt sind (EuGH-Urteil Collée in Slg. 2007, I-7861, BFH/NV Beilage 2008, 34 Randnrn.

    67 bis 69 der Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Teleos u.a. (Slg. 2007, I-7861), nach denen ein CMR-Frachtbrief, auf dem der Empfänger den Erhalt der Ware in einem anderen Mitgliedstaat vermerkt hat, im Regelfall zum Nachweis für die Beförderung oder die Versendung aus dem Lieferstaat in einen anderen Mitgliedstaat ausreicht, kommt entgegen der Auffassung des FA bereits schon deshalb keine Bedeutung zu, da sich der EuGH diese in seinem Urteil Teleos u.a. nicht zu Eigen gemacht hat und im Übrigen von einer Verpflichtung zur Vorlage einer Empfängerbestätigung nicht die Rede ist.

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 65/06
    § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 26/05, BFHE 219, 410, BStBl II 2009, 49, und vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57, jeweils erster Leitsatz).

    Kommt der Unternehmer den auf der Grundlage von § 6a Abs. 3 UStG bestehenden Pflichten zum Nachweis der Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 und 2 UStG nicht oder nur unvollständig nach, ist die Lieferung steuerpflichtig (BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 72/05, BFHE 219, 422, BStBl II 2009, 55, und in BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57, jeweils dritter Leitsatz).

    29 ff.; BFH-Urteil in BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57, vierter Leitsatz).

  • BFH, 14.12.1994 - XI R 70/93

    Nachweis steuerfreier Ausfuhrlieferungen

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 65/06
    Ebenso wie bei Ausfuhrlieferungen nach § 6 Abs. 4 UStG i.V.m. § 8 ff. UStDV (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 XI R 70/93, BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515) dienen die nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV beizubringenden Nachweise der --gemäß § 88 AO und §§ 90 ff. AO und ggf. unter Anwendung der innergemeinschaftlichen Amtshilfsbestimmungen-- vorzunehmenden Prüfung, ob die Voraussetzungen der Steuerfreiheit tatsächlich vorliegen (vgl. zur Ausfuhrlieferung BFH-Urteil in BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515, unter II. 2.).

    Erweisen sich dabei die Nachweisangaben als unzutreffend oder bestehen zumindest berechtigte Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben, die der Unternehmer nicht nach allgemeinen Beweisregeln und -grundsätzen ausräumt, ist die Lieferung steuerpflichtig (vgl. zur Ausfuhrlieferung BFH-Urteil in BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515, unter II. 4. und 5.).

    Der Unternehmer trägt dabei das Risiko einer nicht geglückten Aufklärung einer als zweifelhaft erscheinenden Beförderung zum Bestimmungsort oder einer zweifelhaften Bevollmächtigung eines Abnahmebeauftragten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 494, BStBl II 1995, 515, unter II. 4. zur Ausfuhrlieferung;… vgl. auch EuGH-Urteil Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BFH/NV Beilage 2008, 25, erster Leitsatz).

  • BFH, 31.07.2008 - V R 21/06

    Anforderungen an die Erbringung eines Ausfuhrnachweises in Beförderungsfällen

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 65/06
    Gemeinschaftsrechtlich beruht diese Regelung auf Art. 28c Teil A Einleitungssatz der Richtlinie 77/388/EWG, wonach die Mitgliedstaaten die innergemeinschaftlichen Lieferungen unter den "Bedingungen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der nachstehenden Befreiungen sowie zur Verhütung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen festlegen, befreien (vgl. zur Ausfuhrlieferung Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 2008 V R 21/06, BFHE 222, 143, BFH/NV 2009, 95, unter II. 2. a).

    Ob die an einer Verwaltungsvorschrift ausgerichtete Auslegung oder Anwendung des Gesetzes richtig ist, unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch die Gerichte, die nicht an derartige Verwaltungsvorschriften gebunden sind (vgl. zur Rechtslage beim Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen BFH-Urteil in BFHE 222, 143, BFH/NV 2009, 95, unter II. 2. a und b).

  • FG Hamburg, 05.12.2007 - 7 K 71/06

    Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen …

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 65/06
    Dass der CMR-Frachtbrief dem "Nachweis des Beförderungsvertrages und der Übernahme des Gutes durch den Frachtführer" dient (so BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 60 Rz 37; Beschluss des FG Bremen vom 1. Dezember 2004 2 V 64/04 (5), EFG 2005, 646; Urteil des FG Hamburg vom 5. Dezember 2007 7 K 71/06, EFG 2008, 653), spricht dabei nicht gegen das Vorliegen eines Versandbelegs, da dies auf Frachtbriefe allgemein zutrifft, ohne dass hierdurch ihre Eignung als Versendungsbeleg in Zweifel gezogen wird (vgl. zum HGB-Frachtbrief § 409 Abs. 1 HGB; zum Eisenbahnfrachtbrief Art. 13 § 1 der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern, Anhang B zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr --COTIF-- vom 9. Mai 1980, BGBl. II 1985, 144, 224, geändert durch Verordnungen vom 19. Dezember 1990, BGBl. II 1990, 1662, und vom 7. Mai 1991, BGBl. II 1991, 679, und durch Gesetz zum Protokoll vom 20. Dezember 1990, BGBl. II 1992, 1182; zum Luftfrachtbrief Art. 11 des Warschauer Abkommens, Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 12. Oktober 1929, RGBl 1933 11, 1039, i.d.F. des Änderungsprotokolls vom 28. September 1955, Haager Protokoll --WA 1955--, BGBl. II 1958, 291; vgl. auch Abschn. 133 Abs. 1 Satz 2 der Umsatzsteuer-Richtlinien).

    Denn insoweit bestehen entgegen den Entscheidungen des FG Bremen in EFG 2005, 646 und des FG Hamburg in EFG 2008, 653 zwischen dem CMR-Frachtbrief und den in § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV ausdrücklich genannten Versendungsbelegen keine wesentlichen Unterschiede.

  • FG Bremen, 01.12.2004 - 2 V 64/04

    Nachweis der Ausführung einer innergemeinschaftliche Lieferung; CMR-Frachtbrief …

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 65/06
    Dass der CMR-Frachtbrief dem "Nachweis des Beförderungsvertrages und der Übernahme des Gutes durch den Frachtführer" dient (so BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 60 Rz 37; Beschluss des FG Bremen vom 1. Dezember 2004 2 V 64/04 (5), EFG 2005, 646; Urteil des FG Hamburg vom 5. Dezember 2007 7 K 71/06, EFG 2008, 653), spricht dabei nicht gegen das Vorliegen eines Versandbelegs, da dies auf Frachtbriefe allgemein zutrifft, ohne dass hierdurch ihre Eignung als Versendungsbeleg in Zweifel gezogen wird (vgl. zum HGB-Frachtbrief § 409 Abs. 1 HGB; zum Eisenbahnfrachtbrief Art. 13 § 1 der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern, Anhang B zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr --COTIF-- vom 9. Mai 1980, BGBl. II 1985, 144, 224, geändert durch Verordnungen vom 19. Dezember 1990, BGBl. II 1990, 1662, und vom 7. Mai 1991, BGBl. II 1991, 679, und durch Gesetz zum Protokoll vom 20. Dezember 1990, BGBl. II 1992, 1182; zum Luftfrachtbrief Art. 11 des Warschauer Abkommens, Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 12. Oktober 1929, RGBl 1933 11, 1039, i.d.F. des Änderungsprotokolls vom 28. September 1955, Haager Protokoll --WA 1955--, BGBl. II 1958, 291; vgl. auch Abschn. 133 Abs. 1 Satz 2 der Umsatzsteuer-Richtlinien).

    Denn insoweit bestehen entgegen den Entscheidungen des FG Bremen in EFG 2005, 646 und des FG Hamburg in EFG 2008, 653 zwischen dem CMR-Frachtbrief und den in § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV ausdrücklich genannten Versendungsbelegen keine wesentlichen Unterschiede.

  • BFH, 15.07.2004 - V R 1/04

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 65/06
    Dabei ist der Hinweis des Senats zu ungewöhnlichen Umständen wie z.B. dem Barverkauf hochwertiger Wirtschaftsgüter mit "Beauftragten" ohne Überprüfung der Vertretungsmacht (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81) dahingehend zu verstehen, dass derartige Umstände nicht bereits für sich allein die Anwendung von § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG ausschließen, sondern bei der Würdigung zu berücksichtigen sind, ob der Unternehmer mit der erforderlichen kaufmännischen Sorgfalt gehandelt hat.
  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus BFH, 12.05.2009 - V R 65/06
    Kommt der Unternehmer den auf der Grundlage von § 6a Abs. 3 UStG bestehenden Pflichten zum Nachweis der Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 und 2 UStG nicht oder nur unvollständig nach, ist die Lieferung steuerpflichtig (BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 72/05, BFHE 219, 422, BStBl II 2009, 55, und in BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57, jeweils dritter Leitsatz).
  • BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02

    Übernahmequittung ist kein Beförderungspapier - Begründung eines gebundenen …

  • BFH, 28.03.2007 - V B 210/05

    NZB: USt, Anforderungen an Belegnachweis

  • BFH, 13.06.2018 - XI R 20/14

    Zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf …

    Rn. 69 bb) Soweit die Klägerin meint, dass die nationalen Anforderungen an den Belegnachweis nicht mit Unionsrecht vereinbar sind, hat der BFH bereits entschieden, dass die Vorschriften über den Belegnachweis nicht unionsrechtswidrig sind (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 71/05, BFHE 219, 417, BStBl II 2009, 52; vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57; vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 164, BStBl II 2010, 511, m.w.N.).
  • BFH, 17.02.2011 - V R 28/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Anforderungen an Versendungsbeleg - Bedeutung …

    Diese Bedingungen ergeben sich im nationalen Recht aus § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung 1999 --UStDV-- (BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, unter II.B.1.b).

    Rn. 21 Der Unternehmer kann grundsätzlich die innergemeinschaftliche Lieferung als steuerfrei erfassen, wenn er die nach § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV bestehenden Nachweispflichten erfüllt (BFH-Urteil in BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, unter II.B.2.b).

    Kommt der Unternehmer demgegenüber den Nachweispflichten nicht oder nur unvollständig nach, erweisen sich die Nachweisangaben bei einer Überprüfung als unzutreffend oder bestehen zumindest berechtigte Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben, die der Unternehmer nicht ausräumt, ist von der Steuerpflicht der Lieferung auszugehen; trotz derartiger Mängel ist die Lieferung aber steuerfrei, wenn objektiv zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind (BFH-Urteil in BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, unter II.B.2.b), es sei denn, der Verstoß gegen die Nachweispflichten (die formellen Anforderungen) verhinderte den sicheren Nachweis, dass die materiellen Anforderungen der Steuerfreiheit erfüllt werden (EuGH-Urteil Collée in Slg. 2007, I-7861, zweiter Leitsatz).

    Rn. 24 Nach dem Senatsurteil in BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, unter II.B.3.

    Der Senat hat dies insbesondere auf einen Vergleich mit den Angaben gestützt, die bei der Erstellung einer steuerrechtlichen Versandbestätigung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 UStDV zu machen sind (BFH-Urteil in BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, unter II.B.3.c aa).

    Rn. 37 c) Soweit das FG im zweiten Rechtgang feststellen sollte, dass der Kläger den Beleg- und Buchnachweis zwar vollständig erbracht hat, wozu auch Angaben zur Identität und Anschrift des Abholers gehören (Senatsurteil in BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511, Leitsatz 1), die Beleg- und Buchangaben aber z.B. hinsichtlich des Bestimmungsorts der Lieferungen inhaltlich unzutreffend sind (s. oben II.3.b und c) und darüber hinaus auch das objektive Vorliegen der Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Satz 1 UStG nicht feststellbar ist (s. oben II.2.c), kann die Lieferung gleichwohl nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG steuerfrei sein, wenn die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben nicht erkennen konnte.

  • BFH, 21.05.2014 - V R 34/13

    Vorsteuerausschluss bei Aufwendungen für Yachten - Innergemeinschaftliches …

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten objektiv zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind (BFH-Urteile vom 14. November 2012 XI R 17/12, BFHE 239, 516, BStBl II 2013, 407; vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFHE 225, 264, BStBl II 2010, 511; vom 12. Mai 2011 V R 46/10, BFHE 234, 436, BStBl II 2011, 957;… vom 15. Februar 2012 XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188).
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