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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47279
BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 (https://dejure.org/2021,47279)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 (https://dejure.org/2021,47279)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 2021 - 1 BvL 1/19 (https://dejure.org/2021,47279)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • DFR

    Festsetzungsverjährung Erschließungsbeiträge

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Festsetzungsverjährung bei Erschließungsbeiträgen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zu den Anforderungen des Gebots der Rechtssicherheit an die zeitliche Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Verfassungswidrigkeit des Fehlens einer zeitlichen Grenze für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in Rheinland-Pfalz nach dem Eintritt der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO 1977, §§ 127 ff BBauG, § 127 BBauG
    Zu den Anforderungen des Gebots der Rechtssicherheit an die zeitliche Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Verfassungswidrigkeit des Fehlens einer zeitlichen Grenze für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in Rheinland-Pfalz nach dem Eintritt der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der nach Eintritt der Vorteilslage zeitlich unbegrenzten Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • doev.de PDF

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG RP § 3 Abs. 1 Nr. 4
    Verfassungsmäßigkeit der nach Eintritt der Vorteilslage zeitlich unbegrenzten Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • datenbank.nwb.de

    Zu den Anforderungen des Gebots der Rechtssicherheit an die zeitliche Begrenzung der Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Verfassungswidrigkeit des Fehlens einer zeitlichen Grenze für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in Rheinland-Pfalz nach dem Eintritt der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungsbeiträge sind zeitnah zu erheben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der Vorteilslage mit dem Grundgesetz unvereinbar

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der Vorteilslage mit dem Grundgesetz unvereinbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Straßenbau: Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erschließungsbeiträge - und ihre zeitlich unbegrenzte Erhebung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Erschließungsbeiträge dürfen nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden - Erschließungsbeiträge dürfen nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgaben zum Vorteilsausgleich vom Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit umfasst

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Beteiligung am Straßenbau - Grundeigentümer dürfen nur begrenzt in Anspruch genommen werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erschließungsbeiträge für Grundstücke müssen zeitnah erhoben werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der Vorteilslage mit dem Grundgesetz unvereinbar - KAG-Regelung verfassungswidrig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erschließungsbeiträge sind zeitnah zu erheben! (IBR 2022, 322)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 159, 183
  • NJW 2022, 1005
  • NVwZ 2022, 59
  • NZM 2022, 298
  • WM 2021, 2402
 
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Wird zitiert von ... (91)Zitiert selbst (54)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
    Daher muss auch die Möglichkeit zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der tatsächlichen Vorteilslage zeitlich begrenzt werden (Fortführung von BVerfGE 133, 143).

    Rn. 30 Soweit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung einer Verallgemeinerung der aus dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit folgenden Grundsätze Besonderheiten des dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (BVerfGE 133, 143 ff.) zugrundeliegenden Landesrechts entgegengehalten würden, bezögen sich diese Einwände auf Umstände, denen das Bundesverfassungsgericht bei seiner Auslegung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG entweder von vornherein keine oder eine gegenüber dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nachrangige Bedeutung beigemessen habe.

    Die Unterschiedlichkeit der in acht Bundesländern in Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (BVerfGE 133, 143 ff.) erlassenen und zudem deutlich kürzeren Ausschlussfristen (10, 12, 15 oder 20 Jahre sowie wiedervereinigungsbedingt oder wegen Mitverschuldens des Beitragspflichtigen 25 Jahre) zeige ebenfalls, dass die pauschale Umdeutung der längstmöglichen Verjährungsfrist in eine frühestmögliche Ausschlussfrist dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit und dem daraus folgenden Gestaltungsauftrag des Gesetzgebers wie auch der Weite seines Gestaltungsauftrags nicht genüge.

    Zudem setzt es sich erschöpfend mit der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung auseinander, die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 5. März 2013 (BVerfGE 133, 143 ff.) aufgestellten Grundsätze könnten nicht auf das Erschließungsbeitragsrecht übertragen werden (vgl. VGH Mannheim…, Urteil vom 21. Juni 2017 - 2 S 1946/16 -, Rn. 52 m.w.N.) und beruhten auf Besonderheiten des der Entscheidung zugrundeliegenden Landesrechts (vgl. OVG Greifswald…, Urteil vom 1. April 2014 - 1 L 142/13 -, Rn. 67 ff.).

    Der Gesetzgeber hat den Ausgleich zwischen der Erwartung der Beitragspflichtigen, dass die Festsetzungsverjährung eintritt, und dem berechtigten öffentlichen Interesse an einem finanziellen Beitrag für die Erlangung individueller Vorteile aus der Erschließung verfehlt, indem er in verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbarer Weise einseitig zu Lasten der Beitragspflichtigen entschieden hat (vgl. BVerfGE 133, 143 m.w.N.).

    Rn. 61 1. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot der Rechtssicherheit als wesentlichem Bestandteil des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzips schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 132, 302 ; 133, 143 ).

    Als Elemente des Rechtsstaatsprinzips sind Rechtssicherheit und Vertrauensschutz eng miteinander verbunden, da sie gleichermaßen die Verlässlichkeit der Rechtsordnung gewährleisten (BVerfGE 133, 143 m.w.N.).

    Die Legitimation von Beiträgen liegt - unabhängig von der gesetzlichen Ausgestaltung ihres Wirksamwerdens - in der Abgeltung eines Vorteils, der den Betreffenden zu einem bestimmten Zeitpunkt zugekommen ist (vgl. BVerfGE 133, 143 ; 137, 1 ; 149, 222 ).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet vielmehr, dass Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen können, ob und in welchem Umfang sie die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen müssen (vgl. BVerfGE 133, 143 ).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es dem Gesetzgeber jedoch, die berechtigten Interessen der Beitragspflichtigen völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung der Abgabe eine bestimmte zeitliche Grenze setzt (vgl. BVerfGE 133, 143 ).

    Dabei knüpft das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit an einen in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossenen Vorgang an (vgl. BVerfGE 133, 143 ).

    Daher ist der Eintritt der Vorteilslage von der Entstehung der Beitragspflicht unabhängig (vgl. BVerfGE 133, 143 ) zu beurteilen.

    Rn. 69 Das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verlangt, dass Betroffene nicht dauerhaft im Unklaren gelassen werden dürfen, ob sie noch mit Belastungen rechnen müssen (vgl. BVerfGE 133, 143 ).

    Damit lässt der Gesetzgeber die berechtigte Erwartung der Bürgerinnen und Bürger darauf, geraume Zeit nach Entstehen der Vorteilslage nicht mehr mit der Festsetzung des Beitrags rechnen zu müssen, gänzlich unberücksichtigt und löst den Interessenkonflikt einseitig zu Lasten der Beitragspflichtigen (vgl. BVerfGE 133, 143 ).

    Rn. 91 3. Ob die in jedem Fall notwendige zeitliche Obergrenze adäquat bemessen ist, stellt eine primär dem Gesetzgeber überantwortete Frage dar, denn er hat einen weiten Einschätzungsspielraum hinsichtlich des Ausgleichs zwischen allgemeinen Interessen und dem Interesse der in Anspruch zu nehmenden Bürgerinnen und Bürger (vgl. BVerfGE 133, 143 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 33).

    Je weiter aber der anspruchsbegründende Zeitpunkt bei der Beitragserhebung zurückliegt, desto mehr verflüchtigt sich die Legitimation zur Erhebung solcher Beiträge (vgl. BVerfGE 133, 143 ).

    Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (BVerfGE 122, 210 ; 133, 143 ).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung; …

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
    Rn. 37 Der Senat sei durch die Ausführungen des 4. Senats (des Bundesverwaltungsgerichts) in dessen Urteil vom 20. März 2014 (BVerwGE 149, 211 ff.) nicht gehindert, ohne vorherige Entscheidung des Großen Senats dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsgemäßheit des § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG RP in Verbindung mit § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 1 AO vorzulegen.

    Vielmehr fordert das Gebot eine zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung in allen Fällen, in denen die abzugeltende tatsächliche Vorteilslage in der Sache eintritt, die daran anknüpfenden Beitragsansprüche aber wegen des Fehlens einer sonstigen Voraussetzung nicht entstehen und deshalb auch nicht verjähren können (so auch BVerwGE 149, 211 ; BayVGH…, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, Rn. 21; OVG Magdeburg…, Urteil vom 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, Rn. 43).

    Rn. 86 c) Der Grundsatz von Treu und Glauben (zum einfachen Recht BVerwG…, Beschluss vom 10. September 2019 - 9 B 40.18 -, Rn. 7 m.w.N.; vgl. aber noch BVerwGE 149, 211 ; BVerwG…, Urteil vom 15. März 2017 - 10 C 1.16 -, Rn. 29) ist als auf die Beurteilung von Einzelfällen bezogenes Rechtsinstitut von vornherein nicht geeignet, um dem Beitragspflichtigen Klarheit über Beginn und Dauer der Festsetzungsverjährung bei Erschließungsbeiträgen zu verschaffen.

    Soweit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur eine verfassungskonforme Auslegung vergleichbarer Regelungen dahingehend erwogen wurde, die Festsetzungsfrist durch eine modifizierende Auslegung der Vorgaben für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht an den Eintritt der Vorteilslage rückzukoppeln (vgl. im Zusammenhang mit sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen OVG Münster…, Urteil vom 30. April 2013 - 14 A 208/11 -, Rn. 50 ff.), hat das Bundesverwaltungsgericht diese Versuche als Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung verworfen (vgl. BVerwGE 149, 211 ).

  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und …

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
    Rn. 12 Die Länder haben sich überwiegend für Fristlängen von 10 bis 20 Jahren entschieden (für Bayern: Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Spiegelstrich 1 Kommunalabgabengesetz; für Baden-Württemberg: § 20 Abs. 5 Satz 1 Kommunalabgabengesetz;… dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2021 - 1 BvR 176/15 -, Rn. 33; für Brandenburg: § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - für Hessen: § 3 Abs. 2 Gesetz über kommunale Abgaben; für Mecklenburg-Vorpommern: § 12 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. - für Niedersachsen: § 11 Abs. 3 Nr. 1 Kommunalabgabengesetz; für Sachsen: § 3a Abs. 3 Komumunalabgabengesetz; für Sachsen-Anhalt: § 13b Satz 1, § 18 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 - für Thüringen: § 15 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Spiegelstrich 2, Doppelbuchstabe cc Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2020 - 1 BvL 7/17 -).

    Unter Verweis auf die parallele Interessenlage und unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 -, Rn. 6 ff.; nun auch BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 4 ff., vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 24 ff., vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 -, Rn. 2, …und vom 29. Oktober 2020 - 1 BvL 7/17 -, Rn. 10 ff.) und der Fachgerichte (vgl. BayVGH…, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, Rn. 21) legt das Bundesverwaltungsgericht auch nachvollziehbar dar, dass das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nicht nur Fälle erfasst, in denen sich die Entstehung der Beitragspflicht aufgrund der Nichtigkeit des ihr zugrundeliegenden Satzungsrechts verzögert.

    Rn. 91 3. Ob die in jedem Fall notwendige zeitliche Obergrenze adäquat bemessen ist, stellt eine primär dem Gesetzgeber überantwortete Frage dar, denn er hat einen weiten Einschätzungsspielraum hinsichtlich des Ausgleichs zwischen allgemeinen Interessen und dem Interesse der in Anspruch zu nehmenden Bürgerinnen und Bürger (vgl. BVerfGE 133, 143 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 33).

    Jedenfalls genügt eine 30-jährige Ausschlussfrist losgelöst von den Besonderheiten der Wiedervereinigung den Anforderungen des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit bei vorteilsausgleichenden Abgaben nicht, da anders als im Falle des § 53 Abs. 2 Satz 1 VwVfG kein titulierter Anspruch vorliegt, sodass die Beitragspflichtigen nicht sicher wissen, ob, in welcher Höhe und wann sie zu einem Beitrag herangezogen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 32;… vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 8 ff., …und vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 -, Rn. 2: 25 Jahre noch zulässig).

  • BVerfG, 29.06.2020 - 1 BvR 1866/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden in Altanschließerfällen in …

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
    Rn. 12 Die Länder haben sich überwiegend für Fristlängen von 10 bis 20 Jahren entschieden (für Bayern: Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Spiegelstrich 1 Kommunalabgabengesetz; für Baden-Württemberg: § 20 Abs. 5 Satz 1 Kommunalabgabengesetz;… dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2021 - 1 BvR 176/15 -, Rn. 33; für Brandenburg: § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 - für Hessen: § 3 Abs. 2 Gesetz über kommunale Abgaben; für Mecklenburg-Vorpommern: § 12 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. - für Niedersachsen: § 11 Abs. 3 Nr. 1 Kommunalabgabengesetz; für Sachsen: § 3a Abs. 3 Komumunalabgabengesetz; für Sachsen-Anhalt: § 13b Satz 1, § 18 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 - für Thüringen: § 15 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Spiegelstrich 2, Doppelbuchstabe cc Kommunalabgabengesetz; dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Oktober 2020 - 1 BvL 7/17 -).

    Unter Verweis auf die parallele Interessenlage und unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15 -, Rn. 6 ff.; nun auch BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 4 ff., vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 24 ff., vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 -, Rn. 2, …und vom 29. Oktober 2020 - 1 BvL 7/17 -, Rn. 10 ff.) und der Fachgerichte (vgl. BayVGH…, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 -, Rn. 21) legt das Bundesverwaltungsgericht auch nachvollziehbar dar, dass das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nicht nur Fälle erfasst, in denen sich die Entstehung der Beitragspflicht aufgrund der Nichtigkeit des ihr zugrundeliegenden Satzungsrechts verzögert.

    Ohnehin findet sie nur insoweit Anwendung, als es um neu entstandene Aufwendungen geht, die nach der Wiedervereinigung getätigt wurden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 -, Rn. 16; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 10).

    Jedenfalls genügt eine 30-jährige Ausschlussfrist losgelöst von den Besonderheiten der Wiedervereinigung den Anforderungen des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit bei vorteilsausgleichenden Abgaben nicht, da anders als im Falle des § 53 Abs. 2 Satz 1 VwVfG kein titulierter Anspruch vorliegt, sodass die Beitragspflichtigen nicht sicher wissen, ob, in welcher Höhe und wann sie zu einem Beitrag herangezogen werden (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, Rn. 32; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 8 ff., …und vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 -, Rn. 2: 25 Jahre noch zulässig).

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
    vom 6. September 2018 (BVerwG 9 C 5.17) - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat -.

    Rn. 27 3. Auf die Revision des Klägers setzte das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG RP in Verbindung mit § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 1 AO mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar sei, soweit er die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zeitlich unbegrenzt nach dem Eintritt der Vorteilslage erlaubt (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 5.17 -, BVerwGE 163, 58 ff.).

    Denn die − für die Beitragspflichtigen in der Regel nicht erkennbare − Wirksamkeit der Erschließungsbeitragssatzung ist nach der Rechtsprechung keine Voraussetzung für den Eintritt der tatsächlichen Vorteilslage (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 5.17 -, Rn. 55).

    Rn. 84 b) Eine Höchstfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der tatsächlichen Vorteilslage lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch nicht aus einer analogen Anwendung von § 1 Abs. 1 VwVfG RP in Verbindung mit § 53 Abs. 2 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 -, Rn. 13) herleiten (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 5.17 -, Rn. 34 f.).

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
    Zwar folgt aus Art. 100 Abs. 1 GG, dass Gegenstand eines konkreten Normenkontrollverfahrens ein Gesetz und nicht nur ein schlichtes gesetzgeberisches Unterlassen sein kann (vgl. BVerfGE 142, 313 ).

    In diesem Sinne sind Vorlagen etwa auch dann zulässig, wenn die Vorlage einer bestimmten Norm damit begründet wird, dass die Nichteinbeziehung bestimmter Sachverhalte oder Personengruppen gegen Gleichheitsrechte verstoße, oder wenn das vorlegende Gericht die unterlassene Einbeziehung weiterer Tatbestände in eine begünstigende Regelung als Verletzung staatlicher Schutzpflichten betrachtet (vgl. BVerfGE 142, 313 m.w.N.).

    Dafür genügt, dass eine verfassungsrechtliche Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm dem Kläger die Chance offenhält, eine für ihn günstigere Regelung zu erreichen (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 GG BVerfGE 74, 182 ; 142, 313 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Schulnetzplanung Sachsen

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 138, 1 m.w.N.).

    Rn. 55 Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 138, 1 m.w.N.).

    Der Vorlagebeschluss muss hierzu den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben und sich mit der Rechtslage auseinandersetzen, insbesondere auch mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 138, 1 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung - …

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
    Daher muss der Zeitpunkt, in dem der abzugeltende Vorteil entsteht, für die Betroffenen unter Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts erkennbar sein (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 1812/16 -, Rn. 47;… Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 15 B 1090/19 -, Rn. 25; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 -, Rn. 129).

    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob weitere rechtliche Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht vorliegen (vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 -, Rn. 129; OVG Lüneburg…, Urteil vom 30. September 2020 - 9 LC 110/18 -, Rn. 91; OVG Münster…, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 15 B 1090/19 -, Rn. 27).

    Denn es kommt hierfür weder auf die wirksame Widmung der Erschließungsanlage noch auf die Wirksamkeit der Beitragssatzung, die planungsrechtliche Rechtmäßigkeit ihrer Herstellung, den Eingang der letzten Unternehmerrechnung, die Mängelfreiheit der technischen Ausführung oder den vollständigen Grunderwerb an (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 6 ZB 17.546 -, Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 -, Rn. 129; OVG Münster…, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 15 B 1090/19 -, Rn. 27).

  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit; …

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
    Ohnehin findet sie nur insoweit Anwendung, als es um neu entstandene Aufwendungen geht, die nach der Wiedervereinigung getätigt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 -, Rn. 16;… vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u.a. -, Rn. 10).

    Diese Ausschlussregelung erfasst ausdrücklich auch die Erhebung von Kommunalabgaben, da der Landesgesetzgeber die Anwendbarkeit der Abgabenordnung in § 3 Abs. 1 bis 3 KAG RP angeordnet und den Rückgriff auf das Verwaltungsverfahrensgesetz in § 3 Abs. 4 KAG RP nur bei öffentlich-rechtlichen Verträgen zugelassen hat (vgl. OVG Koblenz…, Urteil vom 16. Februar 2017 - 6 A 10137/14 -, Rn. 49; siehe auch BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 -, Rn. 13; VGH Mannheim…, Urteil vom 21. Juni 2017 - 2 S 1946/16 -, Rn. 55 m.w.N.).

    Rn. 84 b) Eine Höchstfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der tatsächlichen Vorteilslage lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch nicht aus einer analogen Anwendung von § 1 Abs. 1 VwVfG RP in Verbindung mit § 53 Abs. 2 Satz 1 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 -, Rn. 13) herleiten (…BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 5.17 -, Rn. 34 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2019 - 15 B 1090/19

    Beurteilung der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage; Erstmalige …

    Auszug aus BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
    Daher muss der Zeitpunkt, in dem der abzugeltende Vorteil entsteht, für die Betroffenen unter Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts erkennbar sein (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 1812/16 -, Rn. 47; Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 15 B 1090/19 -, Rn. 25; VGH Mannheim…, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 -, Rn. 129).

    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob weitere rechtliche Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht vorliegen (vgl. BayVGH…, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 -, Rn. 129; OVG Lüneburg…, Urteil vom 30. September 2020 - 9 LC 110/18 -, Rn. 91; OVG Münster, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 15 B 1090/19 -, Rn. 27).

    Denn es kommt hierfür weder auf die wirksame Widmung der Erschließungsanlage noch auf die Wirksamkeit der Beitragssatzung, die planungsrechtliche Rechtmäßigkeit ihrer Herstellung, den Eingang der letzten Unternehmerrechnung, die Mängelfreiheit der technischen Ausführung oder den vollständigen Grunderwerb an (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 6 ZB 17.546 -, Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch VGH Mannheim…, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 2 S 465/18 -, Rn. 129; OVG Münster, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 15 B 1090/19 -, Rn. 27).

  • BVerfG, 16.09.2020 - 1 BvR 1185/17

    Nichtannahmebeschluss: Ausschlussfrist der §§ 13b, 18 Abs 2 KAG-LSA (juris: KAG …

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Festsetzungsverjährung; Endgültige; …

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt …

  • BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15

    Die Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren …

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag; …

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 ZB 17.546

    Ausschlussfrist für Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • BVerfG, 29.10.2020 - 1 BvL 7/17

    Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen zur Festsetzungsverjährung …

  • BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage; …

  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere …

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Pendlerpauschale

  • BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvL 5/18

    Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer …

  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …

  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen; …

  • BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH verletzt Anspruch auf …

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09

    Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. …

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 19.16

    Anschlussbeiträge; Divergenz; Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 15 A 299/20

    Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorteilslage; Endgültige …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 6 A 10137/14

    Sanierungsdauer als Hindernis der Sanierungsausgleichsbeitragserhebung; …

  • BVerfG, 07.04.2021 - 1 BvR 176/15

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei …

  • BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen - bautechnischen - Durchführung der jeweiligen …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2014 - 1 L 142/13

    Ausbaubeiträge

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 5.18

    Unterliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs als …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 208/11

    Festsetzungsverjährung der Erhebung eines Ausgleichsbetrags der Gemeinde für die …

  • VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 2326/13

    Heranziehung zum Wasserversorgungsbeitrag nach jahrzehntelanger Untätigkeit der …

  • BVerwG, 10.09.2019 - 9 B 40.18

    Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag; unzulässige Rechtsausübung; zeitliche …

  • VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 122/14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Abrechnungszeitraum; Abweichung vom …

  • VG Bremen, 18.09.2020 - 2 K 278/18
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher …

  • BVerwG, 13.05.1977 - IV C 82.74

    Umfang der Herstellungskosten; Umlagefähigkeit bestimmter Kosten für die …

  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 17.84

    Beitragsfähigkeit einer Grünanlage

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger …

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, - Begriff der Erschließungsanlage …

  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

  • BVerwG, 18.09.2019 - 9 B 51.18

    Erschließungsvorteil eines Hinterliegergrundstücks

  • BVerfG, 15.04.2026 - 1 BvL 5/21

    Asylbewerbergrundleistungen - Grundleistungen nach dem …

    Das vorlegende Gericht muss den Sachverhalt darstellen, sich mit der fachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, seine insoweit einschlägige Rechtsprechung darlegen und die in der Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 159, 183 - Festsetzungsverjährung bei Erschließungsbeiträgen; 161, 163 ; 170, 293 ).

    Es ist jedoch nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 159, 183 ; 170, 293 ).

  • BVerfG, 26.11.2024 - 1 BvL 1/24

    Krankenhausvorbehalt - Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen …

    Eine Vorlage ist aber jedenfalls dann statthaft, wenn der Gesetzgeber auf einem Rechtsgebiet bereits tätig geworden ist und ein Gericht die geschaffenen Vorschriften aus verfassungsrechtlichen Gründen für unzureichend hält (vgl. BVerfGE 142, 313 ; 159, 183 - Festsetzungsverjährung bei Erschließungsbeiträgen).

    Rn. 68 Das vorlegende Gericht muss den Sachverhalt darstellen, sich mit der fachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, seine insoweit einschlägige Rechtsprechung darlegen und die in der Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 159, 183 ; 161, 163 ).

    Es ist jedoch nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 159, 183 ).

    Durch den Wortlaut des Gesetzes (vgl. BVerfGE 122, 39 ; 124, 25 ; 159, 183 ), den Gesamtzusammenhang des Gesetzes (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 88, 145 ), seine Entstehungsgeschichte und seinen Sinn und Zweck (vgl. BVerfGE 88, 145 ; 112, 164 ; 122, 39 ) werden der verfassungskonformen Auslegung Grenzen gezogen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im …

    Rn. 28 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.11.2021 (- 1 BvL 1/19 - juris) sei für die Vorteilslage grundsätzlich maßgebend, dass das gemeindliche Bauprogramm erfüllt sei.

    Der Senat hat erhebliche Zweifel, ob diese in den Senatsurteilen vom 29.10.2019 und 19.09.2018 geäußerte Auffassung noch zu vertreten ist, nachdem auch das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 03.11.2021 (- 1 BvL 1/19 - juris Rn. 75) ausdrücklich und ohne Einschränkung auf bestimmte Sonderkonstellationen auf die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen hat.

    Rn. 78 1. Diese Regelung hat der Landesgesetzgeber in das Kommunalabgabengesetz eingefügt, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 61;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 41) in das Landesrecht umzusetzen (…vgl. hierzu die Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, LT-Drucks. 16/9087, S. 31 ff.).

    Das aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) hergeleitete Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit schützt davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 61;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 41).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet vielmehr, dass Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen können, ob und in welchem Umfang sie die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen müssen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 62;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 45).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es dem Gesetzgeber jedoch, die berechtigten Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung der Abgabe eine bestimmte auf den Eintritt der Vorteilslage bezogene zeitliche Grenze setzt (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 63;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 46, 50).

    Rn. 80 Diese Grundsätze gelten nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.11.2021 (- 1 BvL 1/19 - juris Rn. 65 f.) auch für das Erschließungsbeitragsrecht.

    Der Zeitpunkt, in dem der abzugeltende Vorteil entsteht, muss für die Betroffenen unter Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts erkennbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 69 unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 ).

    In Ansehung dieser Vorgaben obliegt die nähere Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts des Eintritts der tatsächlichen Vorteilslage nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall vorrangig den Fachgerichten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 69), denen insoweit im Rahmen der grundgesetzlichen Bindungen ein Spielraum zukommt, der in verfassungsrechtlicher Hinsicht nur eingeschränkt überprüfbar ist.

    Rn. 81 Die landesrechtliche Regelung des § 20 Abs. 5 Satz 1 KAG konkretisiert diesen Spielraum in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 70 ff.).

    Danach kommt es für das Entstehen der Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht maßgeblich auf die tatsächliche bautechnische Durchführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme und damit auf die Beendigung der technischen Arbeiten an, nicht jedoch darauf, ob darüber hinaus auch die weiteren, für den Betroffenen nicht erkennbaren rechtlichen Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht vorliegen, wie etwa die Widmung der Erschließungsanlage, die Wirksamkeit der Beitragssatzung, die planungsrechtliche Rechtmäßigkeit ihrer Herstellung, der Eingang der letzten Unternehmerrechnung, die Mängelfreiheit der technischen Ausführung oder der vollständige Grunderwerb (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 - juris, Rn. 29 ;… Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 im Anschluss an BVerwG…, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 - juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53.18 - juris Rn. 7; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 72).

    Rn. 82 Ebenso wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 03.11.2021 (- 1 BvL 1/19 - juris Rn. 75) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58, juris Rn. 56) ausdrücklich betont, dass allein das individuelle Erschlossensein des veranlagten Grundstücks durch eine auf seiner Höhe technisch fertiggestellte Erschließungsanlage für den Eintritt der Vorteilslage nicht genügt, sondern für die Frage der endgültigen technischen Herstellung der Erschließungsanlage "auf die Fertigstellung der Anlage in ihrer gesamten Länge" abzustellen ist.

    Rn. 83 Dies folgt sinngemäß bereits aus dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58, juris Rn. 56), der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.11.2021 (aaO) zugrunde lag.

    Denn aus der Perspektive des objektiven Empfängerhorizonts, auf die es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 69), ist für die Betroffenen erkennbar, dass die sachliche Beitragspflicht - gemäß der gesetzlichen Regelung - nur entstehen kann, wenn die einheitliche Erschließungsanlage in ihrer gesamten Länge oder ein aufgrund einer Willensentscheidung des Gemeinderats gebildeter Straßenabschnitt hergestellt wird.

  • BVerfG, 21.10.2025 - 2 BvL 21/14

    Treaty Override - Entscheidungserheblichkeit

    Rn. 30 Das vorlegende Gericht muss dabei den Sachverhalt darstellen, sich mit der fachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, seine insoweit einschlägige Rechtsprechung darlegen und die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der vorgelegten Rechtsvorschrift von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 159, 149 ; 159, 183 - Festsetzungsverjährung bei Erschließungsbeiträgen; 161, 163 - Erziehungsaufwand im Beitragsrecht der Sozialversicherung; stRspr).

    § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verpflichtet das vorlegende Gericht jedoch nicht, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 159, 149 ; 159, 183 ; 169, 67 ; stRspr).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 2 S 1770/23

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrags für einen Abschnitt einer …

    Rn. 95 Diese Regelung hat der Landesgesetzgeber in das Kommunalabgabengesetz eingefügt, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 61;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 41) in das Landesrecht umzusetzen (…vgl. hierzu die Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, LT-Drucks. 16/9087, S. 31 ff.).

    Das aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) hergeleitete Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit schützt davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 61;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 41).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet es, dass Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen können, ob und in welchem Umfang sie die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen müssen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 62;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 45).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es dem Gesetzgeber jedoch, die berechtigten Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung der Abgabe eine bestimmte auf den Eintritt der Vorteilslage bezogene zeitliche Grenze setzt (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 63;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 46, 50).

    Rn. 97 Diese Grundsätze gelten nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.11.2021 (- 1 BvL 1/19 - juris Rn. 65 f.) auch für das Erschließungsbeitragsrecht.

    Der Zeitpunkt, in dem der abzugeltende Vorteil entsteht, muss für die Betroffenen unter Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts erkennbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 69 unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 ).

    In Ansehung dieser Vorgaben obliegt die nähere Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts des Eintritts der tatsächlichen Vorteilslage nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall vorrangig den Fachgerichten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 69), denen insoweit im Rahmen der grundgesetzlichen Bindungen ein Spielraum zukommt, der in verfassungsrechtlicher Hinsicht nur eingeschränkt überprüfbar ist.

    Danach kommt es für das Entstehen der Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht maßgeblich auf die tatsächliche bautechnische Durchführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme und damit auf die Beendigung der technischen Arbeiten an, nicht jedoch darauf, ob darüber hinaus auch die weiteren, für den Betroffenen nicht erkennbaren rechtlichen Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht vorliegen, wie etwa die Widmung der Erschließungsanlage, die Wirksamkeit der Beitragssatzung, die planungsrechtliche Rechtmäßigkeit ihrer Herstellung, der Eingang der letzten Unternehmerrechnung, die Mängelfreiheit der technischen Ausführung oder der vollständige Grunderwerb (vgl. LT-Drucks. 16/9087 S. 34 f.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 - juris Rn. 29 ;… Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 im Anschluss an BVerwG…, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 - juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53.18 - juris Rn. 7; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 70 ff.).

    Rn. 99 Ebenso wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 03.11.2021 (- 1 BvL 1/19 - juris Rn. 75) ausdrücklich betont, dass allein das individuelle Erschlossensein des veranlagten Grundstücks durch eine auf seiner Höhe technisch fertiggestellte Erschließungsanlage für den Eintritt der Vorteilslage nicht genügt, sondern für die Frage der endgültigen technischen Herstellung der Erschließungsanlage "auf die Fertigstellung der Anlage in ihrer gesamten Länge" abzustellen ist.

    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Vorteilslage unter Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts erkennbar sein muss; bei der Beurteilung der Vorteilslage ist deshalb im Grundsatz an rein tatsächliche, für den möglichen Beitragsschuldner erkennbare Gegebenheiten anzuknüpfen und rechtliche Entstehungsvoraussetzungen für die Beitragsschuld müssen außen vorgelassen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 69 unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 ).

    Dies erkennt auch das Bundesverfassungsgericht an, indem es feststellt, dass die Feststellung dieser Voraussetzungen "im Einzelfall anspruchsvoll sein" kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 74).

    Sie konkretisiert die Anforderungen an die Entstehung der erschließungsrechtlichen Vorteilslage aus der Perspektive des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - BVerfGE 159, 183, juris Rn. 71).

  • BVerfG, 22.07.2026 - 2 BvR 319/26

    Aufnahmeprogramm Afghanistan - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen pauschale …

    Rn. 47 1. Das in Art. 20 Abs. 3 GG verankerte Rechtsstaatsprinzip schützt in Verbindung mit den Grundrechten das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 132, 302 ; 133, 143 ; 159, 183 - Festsetzungsverjährung bei Erschließungsbeiträgen).
  • VGH Hessen, 15.01.2026 - 5 A 677/23

    Beitragserhebung über 30 Jahre nach Entstehung der Vorteilslage

    Rn. 8 Dieser Argumentation setzt die Beklagte entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 -, juris, zwar auf den Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit abgestellt habe.

    In der genannten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit auch im Erschließungsbeitragsrecht Anwendung finde (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 -, juris Rdnr. 66).

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in der zitierten Entscheidung deutlich gemacht, dass das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit für alle Abgaben zum Vorteilsausgleich und damit insbesondere für das gesamte Beitragsrecht gelte (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 -, juris Rdnr. 65; vgl. dazu auch BVerwG…, Urteil vom 22. November 2016 - 9 C 25/15 -, juris Rdnr. 23).

    Rn. 11 Zwar obliegt es - worauf die Beklagte zutreffend hinweist - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts primär dem (Landes-)Gesetzgeber, die in jedem Fall notwendige zeitliche Obergrenze für die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen nach Entstehung der Vorteilslage adäquat zu bemessen (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 -, juris Rdnr. 91).

    Rn. 12 Ob diese Vorschrift auf "Altfälle", also - wie hier - nicht bestandskräftige Erschließungsbeitragsbescheide, die noch vor Inkrafttreten der Norm erlassen wurden, anwendbar ist (unklar insoweit der Wortlaut der Norm und die Gesetzesbegründung LT-Drs. 21/1303, 39, vgl. aber BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 -, juris Rdnr. 92), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zu beachten, dass jedenfalls eine Beitragserhebung 30 Jahre nach der Entstehung der Vorteilslage nicht den Anforderungen des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit bei vorteilsausgleichenden Abgaben genügt (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 -, juris Rdnr. 91).

    In diesem Zusammenhang zitiert sie drei Entscheidungen, aus denen hervorgehe, dass eine Vorteilslage nur eintreten könne, wenn eine Erschließungsanlage aufgrund eines konkreten Ausbauprogramms und den entsprechenden technischen Vorgaben der Erschließungsbeitragssatzungen hergestellt sei (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 - BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 5/17 -, Hess. VGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 5 A 1104/15.Z - jeweils veröffentlicht bei juris).

    Rn. 18 Aus den von der Beklagten zitierten Entscheidungen (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 - BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 5/17 - Hess. VGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 5 A 1104/15.Z - jeweils veröffentlicht bei juris) lässt sich nicht der Schluss ziehen, dass die Entstehung der tatsächlichen Vorteilslage von einem entsprechenden Willen der Gemeinde getragen sein muss.

    Rn. 19 Zweck der Anknüpfung an das gemeindliche Satzungsrecht für die Bestimmung der Vorteilslage ist es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger durch einen Vergleich des satzungsmäßig festgelegten Ausbauprogramms mit dem tatsächlichen Zustand, in dem sich die gebaute Anlage befindet, ein Bild darüber verschaffen können, ob die Anlage endgültig hergestellt ist (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 -, juris Rdnr. 6 m.w.N.).

    Abgesehen davon ist darauf hinzuweisen, dass das Verwaltungsgericht die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage durch die Beendigung des Ausbauprogramms explizit auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 -, juris Rdnr. 75, gestützt hat (Bl. 11 des Urteilsabdrucks).

    Rn. 41 Es ist zweifelhaft, ob die Annahme des Verwaltungsgerichts zutrifft, wonach hier ein Fall des "Hineinwachens" einer teilweise hergestellten Anlage in eine selbständige Erschließungsanlage vorliegt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 -, juris Rdnr. 75) oder ob vielmehr die Anlage "Z.-straße, 1. Bauabschnitt" eine eigene selbständige Anlage darstellt, die mit Abschluss der Bauarbeiten endgültig hergestellt war.

    Damit wurde - anders als in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 zugrunde liegenden Fall (- 1 BvL 1/19 -, juris) - nicht die endgültige Herstellung aufgegeben.

    Wie oben dargestellt hat das Bundesverfassungsgericht klar gestellt, dass jedenfalls eine Beitragserhebung 30 Jahre nach der Entstehung der Vorteilslage nicht den Anforderungen des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit bei vorteilsausgleichenden Abgaben genügt (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021 - 1 BvL 1/19 -, juris Rdnr. 91).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche …

    Werde eine Erschließungsanlage über längere Zeit nicht weitergebaut oder bleibe der Ausbauzustand der Erschließungsanlage hinter den Vorgaben des technischen Ausbauprogramms zurück, könne eine durchgehende Herstellung auch endgültig aufgegeben sein, indem eine teilweise hergestellte Anlage in eine selbständige Erschließungsanlage hineinwachse (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 75).

    Das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit schützt davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 61 …und vom 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - juris Rn. 41).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet vielmehr, dass Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen können, ob und in welchem Umfang sie die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen müssen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3.11.2021, a. a. O., Rn. 62 …und vom 5.3.2013, a. a. O., Rn. 45).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es dem Gesetzgeber jedoch, die berechtigten Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung der Abgabe eine bestimmte auf den Eintritt der Vorteilslage bezogene zeitliche Grenze setzt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 63 …und vom 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - juris Rn. 46).

    Diese Grundsätze gelten nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 (- 1 BvL 1/19 - juris Rn. 65 f.) auch für das Erschließungsbeitragsrecht.

    Der Zeitpunkt, in dem der abzugeltende Vorteil entsteht, muss für die Betroffenen unter Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts erkennbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.11.2021, a. a. O., Rn. 69).

    In Ansehung dieser Vorgaben obliegt die nähere Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts des Eintritts der tatsächlichen Vorteilslage nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall vorrangig den Fachgerichten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.11.2021, a. a. O., Rn. 69), denen insoweit im Rahmen der grundgesetzlichen Bindungen ein Spielraum zukommt, der in verfassungsrechtlicher Hinsicht nur eingeschränkt überprüfbar ist.

    Diese fachgerichtliche Rechtsprechung konkretisiert ausweislich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 2021 (- 1 BvL 1/19 - juris Rn. 71 ff.) die Anforderungen an die Entstehung der erschließungsrechtlichen Vorteilslage aus der Perspektive des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise.

    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 3. November 2021 (- 1 BvL 1/19 - juris Rn. 75) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschluss vom 6.9.2018 - 9 C 5.17 - juris Rn. 56) ausdrücklich betont, dass allein das individuelle Erschlossensein des veranlagten Grundstücks durch eine auf seiner Höhe technisch fertiggestellte Erschließungsanlage für den Eintritt der Vorteilslage nicht genüge, sondern für die Frage der endgültigen technischen Herstellung der Erschließungsanlage "auf die Fertigstellung der Anlage in ihrer gesamten Länge" abzustellen sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22

    Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks; …

    Rn. 46 Dieses schützt davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 61;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 41).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet vielmehr, dass Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen können, ob und in welchem Umfang sie die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen müssen (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 62;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 45).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es dem Gesetzgeber jedoch, die berechtigten Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung der Abgabe eine bestimmte auf den Eintritt der Vorteilslage bezogene zeitliche Grenze setzt (BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 63;… Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143, juris Rn. 46, 50).

    Diese Grundsätze gelten nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.11.2021 (- 1 BvL 1/19 - juris Rn. 65 f.) auch für das Erschließungsbeitragsrecht.

    Diese fachgerichtliche Rechtsprechung konkretisiert die Anforderungen an die Entstehung der erschließungsbeitragsrechtlichen Vorteilslage aus der Perspektive des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 70 ff.).

    Rn. 80 Zu Unrecht meint sie, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.11.2021 (1 BvL 1/19 - juris) bzw. von den in diesem Zusammenhang aufgestellten Maßstäben zum Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit ab.

  • BGH, 08.11.2023 - XII ZB 459/22

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit der für die …

    Ist der Gesetzgeber aber auf einem Gebiet - wie hier auf dem der ärztlichen Zwangsmaßnahmen - bereits tätig geworden und hält ein Gericht die geschaffenen Vorschriften angesichts einer grundrechtlichen Schutzpflicht für unzureichend, ist eine Vorlage möglich (vgl. BVerfGE 159, 183 = NVwZ 2022, 59 Rn. 51;… BVerfGE 142, 313 = FamRZ 2016, 1738 Rn. 53 ff.).
  • BVerwG, 08.04.2025 - 9 C 1.24

    Erschließung sogenannter gefangener Hinterliegergrundstücke bei …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2024 - 2 S 1745/23

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Herstellung eines Abschnitts; …

  • BVerfG, 12.04.2022 - 1 BvR 798/19

    Verfassungsbeschwerden gegen Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach erfolgtem …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 12.21

    Zeitliche Begrenzung der Beitragserhebung bei Abweichung vom Bauprogramm

  • VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der zentralen …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2024 - 4 L 254/23

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages nach dem Ablauf der in § 13b Satz 1, § 18 …

  • VG Münster, 26.04.2023 - 3 K 3067/21

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorteilslage, Abweichung vom Bauprogramm

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 4.21

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 23.21

    K. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 5.21

    Heranziehung des Miteigentümers der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 6.21

    S. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 1.21

    Heranziehung des Miteigentümers der Wohnungseigentümergemeinschaft zu …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 11.21

    D. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 19.21

    RA G. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 16.21

    Heranziehung eines Eigentümers des Grundstücks zu Vorausleistungen auf den …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 7.21

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 17.21

    S. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die …

  • OVG Saarland, 08.06.2022 - 1 B 30/22

    Erschließungsbeitragserhebung: Nichtigkeit einer Ablösungvereinbarung; …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 10.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 3.21

    Heranziehung des Miteigentümers der Wohnungseigentümergemeinschaft zu …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 13.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 22.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 15.21

    Heranziehung eines Eigentümers des Grundstücks zu Vorausleistungen auf den …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 20.21

    R. GmbH & Co.KG ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 14.21

    J. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 21.21

    Heranziehung eines Mitberechtigten eines Erbbaurechts an einem Grundstück zu …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 2.21

    D. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 18.21

    Heranziehung eines Miteigentümers eines Grundstücks zu Vorausleistungen auf den …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 8.21

    Verband Deutscher Mühlen e. V. ./. Stadt Bonn - Heranziehung zu einem …

  • BVerwG, 15.11.2022 - 9 C 9.21

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die …

  • VG Halle, 05.09.2022 - 4 A 142/19

    Heranziehung zu einem Schmutzwasserbeitrag: Anforderungen an den Eintritt einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2022 - 15 A 2834/17

    Erschließungswirkung; Hinterliegergrundstück; Gewerbegebietszuschlag; Gebot der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2026 - 15 A 1801/23

    Ankommen maßgeblich auf die tatsächliche Durchführung der jeweiligen …

  • VG Karlsruhe, 10.03.2026 - 12 K 8337/25

    Vorteilslage; Belastungsklarheit; Belastungsvorhersehbarkeit; Planabweichung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2026 - 2 S 748/26

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; endgültige Herstellung; Bauprogramm; …

  • VG Schleswig, 04.03.2022 - 9 A 113/20

    Straßbaubeitrag Schleswig-Holstein; Zeitablaufs von etwa 18 Jahren zwischen …

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2025 - 9 ME 134/24

    Flurbereinigungsverfahren; Schutzwürdigkeit; Vorteilslage; Ausschlussfrist; …

  • OVG Thüringen, 16.04.2026 - 4 KO 556/21

    Zur Wirksamkeit einer Umrechnungsformel bei der Beitragsbemessung

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2026 - 3 Kart 1040/25
  • VG Magdeburg, 21.03.2024 - 4 A 171/22

    Anforderung von Ausgleichsbeträgen für in einem förmlichen Sanierungsgebiet …

  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 35/21 R

    Verjährung des Erstattungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers gegen den …

  • OVG Saarland, 18.06.2024 - 1 A 27/23

    Straßenausbaubeitrag; Festlegung des Abschlusses des Grunderwerbs als …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22

    Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche …

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 2 LA 85/19

    Ausbaubeitragsrecht: Austausch der Rechtsgrundlage; Abnahme unter Vorbehalt; …

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2025 - 2 S 1842/24

    Insolvenzfeststellungsbescheid über Abwassergebührenforderungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen …

  • VGH Bayern, 24.05.2022 - 6 ZB 21.2279

    Entstehung und Beginn der Verjährung des Erschließungsbeitrags und Begriff der …

  • VG Magdeburg, 20.06.2023 - 4 A 123/21

    Heranziehung zu Vorauszahlungen auf den Sanierungsausgleichsbetrag

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2025 - 2 S 1858/24

    Abwassergebührenfestsetzung im Insolvenzfall; Streitwertbemessung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2025 - 2 S 1379/24

    Abschnittsbildung im Erschließungsbeitragsrecht nach dem rechtlichen …

  • VG Hamburg, 05.03.2024 - 6 E 133/24

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige …

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 2 LA 6/23

    Ausbaubeitragsrecht: Klage auf Verpflichtung zur Rücknahme eines …

  • VG Cottbus, 01.11.2024 - 6 L 2/23

    Vollstreckung unzulässig wegen § 79 AGZ BVerfGG, Vollziehung von …

  • VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22

    Beurteilungszeitpunkt bei nach Zeitabschnitten teilbaren Dauermaßnahmen der …

  • VG Augsburg, 16.11.2023 - Au 2 K 22.2182

    Erschließungsbeitragsrecht, räumliche Abgrenzung einer Anbaustraße als …

  • BVerfG, 16.12.2022 - 1 BvL 6/18

    Erneute unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 31 Abs 2, Abs 3 …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2026 - 6 B 818/26

    Beschwerde eines Fortstamtmanns gegen die Untersagung einer Erwerbstätigkeit nach …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22

    Vorliegen einer der Rechtmäßigkeit der Herstellung einer Erschließungsanlage …

  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der …

  • VG Halle, 22.05.2023 - 2 B 25/23

    Ausgleichsbetrag für eine Sanierungsmaßnahme

  • BGH, 29.04.2024 - 6 StR 18/23

    Verwerfung der Revision als unzulässig; ausnahmsweise zulässige nachträgliche …

  • VG Regensburg, 20.11.2024 - RN 11 K 21.639

    Erschließungsbeitrag, gemeindlicher Eigenanteil, Abwägungsbeschluss, …

  • VG München, 27.05.2024 - M 10 S 24.998

    Herstellungsbeitragsfestsetzung mit lediglich teilweiser Fälligkeitsstellung, …

  • OVG Thüringen, 27.06.2025 - 4 ZKO 9/25

    Vierjahresfrist zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2026 - 1 LB 2/23

    Berufungsverfahren auf Löschung einer übernommenen Baulast; Untergehen der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2025 - 15 A 3153/21

    Planung der Erhebung von Anliegerbeiträgen als eine Sperrwirkung für die Erhebung …

  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der …

  • VG Augsburg, 14.04.2022 - Au 2 K 20.2123

    Erschließungsbeitragsrecht, Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung der …

  • VG Regensburg, 01.12.2025 - RN 11 K 23.1775

    Erschließungsbeitrag, Abschnitt, Abschnittsbildung, Bestimmtheit eines …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2025 - 4 L 1/25

    Einstufung einer Schmutzwasserentwässerungsanlage als Provisorium

  • VG München, 20.01.2025 - M 31 K 23.3411

    Zuwendungsrecht, Meisterbonus, Begünstigung nicht in Bayern angebotener …

  • VG Halle, 11.11.2024 - 4 A 386/22
  • VGH Bayern, 28.03.2023 - 6 CS 23.272

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Umwandlung einer …

  • VGH Bayern, 28.03.2023 - 6 CS 23.289

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Umwandlung einer …

  • VG Halle, 12.01.2023 - 4 A 333/21

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeitrag - Vorteilslage, Ablösevereinbarung

  • VG Berlin, 18.07.2025 - 35 L 504.25

    Aufhebung einer Aufnahmeerklärung des BMI für einen Afghanen; Anspruch auf …

  • VG Cottbus, 30.11.2022 - 4 K 944/19
  • OVG Sachsen, 27.05.2025 - 6 A 70/23

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Gewerbeabmeldung; Kosten des …

  • OVG Sachsen, 09.08.2024 - 6 A 70/23

    Kosten des Vorverfahrens

  • VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 73/22

    Belastungsklarheit; Besonderes Kirchgeld; fiktive Einkünfte; gemeinsames …

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