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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,6
BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 (https://dejure.org/1967,6)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 (https://dejure.org/1967,6)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 (https://dejure.org/1967,6)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Einheitliches Grundrecht

  • openjur.de
  • opinioiuris.de

    Einheitliches Grundrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1, Art. 142
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Grundrechtsschutz in Landesverfassungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 267
  • NJW 1967, 1955
  • MDR 1967, 983
  • DVBl 1968, 665
  • DVBl 1968, 88
  • DVBl 1969, 146
  • DÖV 1967, 750
 
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Wird zitiert von ... (704)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 5, 22 [24]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
    Spezifisches Verfassungsrecht ist aber nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
    Diesem Anspruch des Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs entspricht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]; 18, 380 [383]) die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder bleiben kann.
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
    Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (BVerfGE 6, 376 [381 f.]).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines …

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, Entscheidungen der Gerichte in jeder Hinsicht auf die Richtigkeit der getroffenen tatsächlichen Feststellungen zu kontrollieren (BVerfGE 11, 343 [349]).
  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
    Diesem Anspruch des Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs entspricht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]; 18, 380 [383]) die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder bleiben kann.
  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
    Diesem Anspruch des Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs entspricht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]; 18, 380 [383]) die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder bleiben kann.
  • VerfGH Bayern, 13.04.1967 - 126-VI-66
    Auszug aus BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat durch Beschluß vom 13. April 1967 -- Vf. 126-VI-66 -- festgestellt, das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 26. Oktober 1966 sei unter Verletzung des Art. 91 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung zustande gekommen.
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei …

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 65, 293 ; 96, 205 ).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 65, 293 ; 70, 288 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: …

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht Vorbringen der Parteien zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; 65, 293, 295; 88, 366, 375 f.; Senat, BGHZ 154, 288, 300) - das gilt auch für Rechtsausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz -, kann das Berufungsurteil nur so verstanden werden, dass es von dem unzutreffenden Rechtssatz ausgegangen ist, die Würdigung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung komme auch dann in Betracht, wenn die Parteien der Auffassung sind, der Vertrag sei bereits zustande gekommen.
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Ein derartiger Rechtsverstoß könnte nur angenommen werden, wenn sich aus den Umständen des Falles ergäbe, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen des Beschwerdeführers entweder nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 22, 267 [274]; st. Rspr.).
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