Rechtsprechung
| BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 |
Loyalitätspflicht kirchlicher Arbeitnehmer
Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV, kirchliches Selbstbestimmungsrecht
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Loyalitätspflicht
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Arbeitsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tendenzbetrieb - Kirchliches Selbstbestimmungsrecht - Privatautonomie - Kündigung - Sachliche Rechtfertigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
KSchG § 1
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 15.04.1980 - 6 Ca 594/80
- ArbG Essen, 21.05.1980 - 6 (5) Ca 989/80
- LAG Düsseldorf, 08.09.1980 - 21 Sa 582/80
- BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 591/80
- BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
- BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84
- BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 545/85
Papierfundstellen
- BVerfGE 70, 138
- NJW 1986, 367
- MDR 1985, 908
- NZA 1986, 28
- BB 1985, 1600
- DB 1985, 2103
Wird zitiert von ... (258) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76
Konfessionelle Krankenhäuser
Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen Organisationsform ist sie dem Staat in keiner Weise inkorporiert; sie steht ihm vielmehr wie jedermann gegenüber und kann eigene Rechte gegen ihn geltend machen (vgl. BVerfGE 30, 112 [119 f.]; 42, 312 [321 f.]; 53, 366 [387]).Zur Verteidigung des Grundrechts auf ungestörte Religionsausübung können sie Verfassungsbeschwerde erheben (vgl. BVerfGE 42, 312 [322 f.]; 46, 73 [83]; 53, 366 [387 f.]; 57, 220 [240 f.]).
Es kann die angegriffenen Entscheidungen vielmehr unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin prüfen (vgl. BVerfGE 42, 312 [325 f.] m. w. N.; 53, 366 [390]; 57, 220 [241]).
Nächstliegender Maßstab für die verfassungsrechtliche Beurteilung der angegriffenen Entscheidungen ist deshalb Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV, der den Religionsgesellschaften, also auch den Kirchen, die Freiheit garantiert, ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten (vgl. BVerfGE 46, 73 [85]; 53, 366 [391]; 57, 220 [241 f.]).
Rn. 56 a) Diese Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsgarantie kommt nicht nur den verfaßten Kirchen und deren rechtlich selbständigen Teilen zugute, sondern allen der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (vgl. BVerfGE 46, 73 (85 f.); 53, 366 (391); 57, 220 (242) jeweils m. w. N.).
Das bezieht sich aber nicht nur auf die Beschwerdeführerinnen als Träger kirchlicher Einrichtungen, sondern auch auf die Einrichtungen selbst, die Funktionseinheit, durch die der kirchliche Auftrag seine Wirkung entfalten soll (vgl. BVerfGE 53, 366 [398 f.]; 57, 220 [243]).
Die Zugehörigkeit der Beschwerdeführerinnen zur Kirche wird nicht dadurch aufgehoben oder gelockert, daß sie sich bei der Erfüllung ihres Auftrags der Organisationsformen des staatlichen Rechts bedienen und daß bei ihrer Verwaltung oder in sonstigen Bereichen Laien mitwirken (vgl. BVerfGE 53, 366 [392]; 57, 220 [243]).
Rn. 59 b) Mit der Feststellung, daß die Beschwerdeführerinnen und die von ihnen getragenen karitativen bzw. erzieherischen Einrichtungen zur Kirche gehören, ist gleichzeitig entschieden, daß diese Einrichtungen "Angelegenheiten" der Kirche sind, deren Ordnung und Verwaltung innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ihnen von Verfassungs wegen garantiert ist (vgl. BVerfGE 46, 73 [94]; 53, 366 [399]; 57, 220 [243]).
Dieses Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht umfaßt alle Maßnahmen, die in Verfolgung der vom kirchlichen Grundauftrag her bestimmten karitativ-diakonischen Aufgaben zu treffen sind, z.B. Vorgaben struktureller Art, aber auch die Personalauswahl und die mit all diesen Entscheidungen untrennbar verbundene Vorsorge zur Sicherstellung der "religiösen Dimension" des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 24, 236 [249]; 53, 366 [399]; 57, 220 [243]).
Die Garantie freier Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten erweist sich auch hier als notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die der Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirche die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben unerläßliche Freiheit der Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzufügt (vgl. BVerfGE 53, 366 [401]; 57, 220 [244]; 66, 1 [20]).
Die Einbeziehung der kirchlichen Arbeitsverhältnisse in das staatliche Arbeitsrecht hebt indessen deren Zugehörigkeit zu den "eigenen Angelegenheiten" der Kirche nicht auf (vgl. BVerfGE 53, 366 [392]).
Das schließt ein, daß die Kirchen der Gestaltung des kirchlichen Dienstes auch dann, wenn sie ihn auf der Grundlage von Arbeitsverträgen regeln, das besondere Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft aller ihrer Mitarbeiter zugrunde legen können (vgl. BVerfGE 53, 366 [403 f.]).
Damit ist jedoch nicht gesagt, daß diese staatlichen Regelungen in jedem Fall dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht vorgehen (vgl. BVerfGE 53, 366 [400]; 66, 1 [22]).
Dabei ist dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfGE 53, 366 [401]; 66, 1 [22]).
Die Eigenart des Dienstes in einem katholischen Krankenhaus besteht nach kirchlichem Selbstverständnis darin, daß er sich zwar wie in jedem Krankenhaus der bestmöglichen ärztlich-medizinischen Behandlung der Kranken widmet, dabei aber immer das spezifisch Religiöse karitativer Tätigkeit im Auge behält, das die Behandlung der Kranken durchdringt und sich im Geiste des Hauses sowie in der Rücksicht auf die im Patienten angelegten religiös-sittlichen Verantwortungen und Bedürfnisse niederschlägt (vgl. BVerfGE 46, 73 [95 f.]; 53, 366 [403]).
- BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78
Bethel
Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Zur Verteidigung des Grundrechts auf ungestörte Religionsausübung können sie Verfassungsbeschwerde erheben (vgl. BVerfGE 42, 312 [322 f.]; 46, 73 [83]; 53, 366 [387 f.]; 57, 220 [240 f.]).Es kann die angegriffenen Entscheidungen vielmehr unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin prüfen (vgl. BVerfGE 42, 312 [325 f.] m. w. N.; 53, 366 [390]; 57, 220 [241]).
Nächstliegender Maßstab für die verfassungsrechtliche Beurteilung der angegriffenen Entscheidungen ist deshalb Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV, der den Religionsgesellschaften, also auch den Kirchen, die Freiheit garantiert, ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten (vgl. BVerfGE 46, 73 [85]; 53, 366 [391]; 57, 220 [241 f.]).
Rn. 56 a) Diese Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsgarantie kommt nicht nur den verfaßten Kirchen und deren rechtlich selbständigen Teilen zugute, sondern allen der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (vgl. BVerfGE 46, 73 (85 f.); 53, 366 (391); 57, 220 (242) jeweils m. w. N.).
Sie umfaßt nicht nur die kirchlich getragene Krankenpflege, sondern allgemein die an den religiösen Grundanforderungen ausgerichtete Fürsorge für hilfsbedürftige Menschen einschließlich ihrer Erziehung und Ausbildung (vgl. BVerfGE 57, 220 [243]).
An der Erfüllung dieser Aufgaben haben beide Beschwerdeführerinnen aufgrund ihrer bekenntnismäßigen und organisatorischen Verbundenheit mit der katholischen Kirche Anteil; dies äußert sich hinsichtlich der Beschwerdeführerin zu 1) in ihrer Satzung und ergibt sich bei der Beschwerdeführerin zu 2) schon aus ihrer Eigenschaft als kirchlicher Orden (vgl. BVerfGE 24, 236 (247); 46, 73 (86 f.); vgl. auch BVerfGE 57, 220 (243) m. w. N.).
Das bezieht sich aber nicht nur auf die Beschwerdeführerinnen als Träger kirchlicher Einrichtungen, sondern auch auf die Einrichtungen selbst, die Funktionseinheit, durch die der kirchliche Auftrag seine Wirkung entfalten soll (vgl. BVerfGE 53, 366 [398 f.]; 57, 220 [243]).
Die Zugehörigkeit der Beschwerdeführerinnen zur Kirche wird nicht dadurch aufgehoben oder gelockert, daß sie sich bei der Erfüllung ihres Auftrags der Organisationsformen des staatlichen Rechts bedienen und daß bei ihrer Verwaltung oder in sonstigen Bereichen Laien mitwirken (vgl. BVerfGE 53, 366 [392]; 57, 220 [243]).
Rn. 59 b) Mit der Feststellung, daß die Beschwerdeführerinnen und die von ihnen getragenen karitativen bzw. erzieherischen Einrichtungen zur Kirche gehören, ist gleichzeitig entschieden, daß diese Einrichtungen "Angelegenheiten" der Kirche sind, deren Ordnung und Verwaltung innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ihnen von Verfassungs wegen garantiert ist (vgl. BVerfGE 46, 73 [94]; 53, 366 [399]; 57, 220 [243]).
Dieses Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht umfaßt alle Maßnahmen, die in Verfolgung der vom kirchlichen Grundauftrag her bestimmten karitativ-diakonischen Aufgaben zu treffen sind, z.B. Vorgaben struktureller Art, aber auch die Personalauswahl und die mit all diesen Entscheidungen untrennbar verbundene Vorsorge zur Sicherstellung der "religiösen Dimension" des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 24, 236 [249]; 53, 366 [399]; 57, 220 [243]).
Die Garantie freier Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten erweist sich auch hier als notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die der Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirche die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben unerläßliche Freiheit der Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzufügt (vgl. BVerfGE 53, 366 [401]; 57, 220 [244]; 66, 1 [20]).
- BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76
Stiftungen
Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Zur Verteidigung des Grundrechts auf ungestörte Religionsausübung können sie Verfassungsbeschwerde erheben (vgl. BVerfGE 42, 312 [322 f.]; 46, 73 [83]; 53, 366 [387 f.]; 57, 220 [240 f.]).Nächstliegender Maßstab für die verfassungsrechtliche Beurteilung der angegriffenen Entscheidungen ist deshalb Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV, der den Religionsgesellschaften, also auch den Kirchen, die Freiheit garantiert, ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten (vgl. BVerfGE 46, 73 [85]; 53, 366 [391]; 57, 220 [241 f.]).
Rn. 56 a) Diese Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsgarantie kommt nicht nur den verfaßten Kirchen und deren rechtlich selbständigen Teilen zugute, sondern allen der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (vgl. BVerfGE 46, 73 (85 f.); 53, 366 (391); 57, 220 (242) jeweils m. w. N.).
An der Erfüllung dieser Aufgaben haben beide Beschwerdeführerinnen aufgrund ihrer bekenntnismäßigen und organisatorischen Verbundenheit mit der katholischen Kirche Anteil; dies äußert sich hinsichtlich der Beschwerdeführerin zu 1) in ihrer Satzung und ergibt sich bei der Beschwerdeführerin zu 2) schon aus ihrer Eigenschaft als kirchlicher Orden (vgl. BVerfGE 24, 236 (247); 46, 73 (86 f.); vgl. auch BVerfGE 57, 220 (243) m. w. N.).
Rn. 59 b) Mit der Feststellung, daß die Beschwerdeführerinnen und die von ihnen getragenen karitativen bzw. erzieherischen Einrichtungen zur Kirche gehören, ist gleichzeitig entschieden, daß diese Einrichtungen "Angelegenheiten" der Kirche sind, deren Ordnung und Verwaltung innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ihnen von Verfassungs wegen garantiert ist (vgl. BVerfGE 46, 73 [94]; 53, 366 [399]; 57, 220 [243]).
Die Eigenart des Dienstes in einem katholischen Krankenhaus besteht nach kirchlichem Selbstverständnis darin, daß er sich zwar wie in jedem Krankenhaus der bestmöglichen ärztlich-medizinischen Behandlung der Kranken widmet, dabei aber immer das spezifisch Religiöse karitativer Tätigkeit im Auge behält, das die Behandlung der Kranken durchdringt und sich im Geiste des Hauses sowie in der Rücksicht auf die im Patienten angelegten religiös-sittlichen Verantwortungen und Bedürfnisse niederschlägt (vgl. BVerfGE 46, 73 [95 f.]; 53, 366 [403]).
In diesem besonderen Dienst stehen alle im Krankenhaus Arbeitenden (vgl. BVerfGE 46, 73 [95]).
- BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75
Inkompatibilität/Kirchliches Amt
Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Werde das Kündigungsschutzrecht unter Außerachtlassung dieser kirchlichen Maßstäbe auf die Kirche angewendet, so habe es für sie nicht mehr dieselbe Bedeutung wie für den Jedermann, sondern träfe sie härter, ihr Selbstverständnis, insbesondere ihren geistig-religiösen Auftrag beschränkend, also anders als den normalen Adressaten (BVerfGE 42, 312 [334]).Es würde die "für den Staat unabdingbare Ordnung kränken" (BVerfGE 42, 312 [340]), wenn das Bekenntnis zum staatlichen Recht und den diesem zugrundeliegenden Wertentscheidungen zu einer Gefährdung der beruflichen Existenz führen würde.
Ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen Organisationsform ist sie dem Staat in keiner Weise inkorporiert; sie steht ihm vielmehr wie jedermann gegenüber und kann eigene Rechte gegen ihn geltend machen (vgl. BVerfGE 30, 112 [119 f.]; 42, 312 [321 f.]; 53, 366 [387]).
Zur Verteidigung des Grundrechts auf ungestörte Religionsausübung können sie Verfassungsbeschwerde erheben (vgl. BVerfGE 42, 312 [322 f.]; 46, 73 [83]; 53, 366 [387 f.]; 57, 220 [240 f.]).
Es kann die angegriffenen Entscheidungen vielmehr unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin prüfen (vgl. BVerfGE 42, 312 [325 f.] m. w. N.; 53, 366 [390]; 57, 220 [241]).
Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV gewährleistet mit Rücksicht auf das zwingende Erfordernis des friedlichen Zusammenlebens von Staat und Kirche (vgl. BVerfGE 42, 312 [330 ff., 340]) sowohl das selbständige Ordnen und Verwalten der eigenen Angelegenheiten durch die Kirchen als auch den staatlichen Schutz anderer für das Gemeinwesen bedeutsamer Rechtsgüter.
- BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82
Konkursausfallgeld
Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Die Garantie freier Ordnung und Verwaltung der eigenen Angelegenheiten erweist sich auch hier als notwendige, rechtlich selbständige Gewährleistung, die der Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens der Kirche die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben unerläßliche Freiheit der Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzufügt (vgl. BVerfGE 53, 366 [401]; 57, 220 [244]; 66, 1 [20]).Damit ist jedoch nicht gesagt, daß diese staatlichen Regelungen in jedem Fall dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht vorgehen (vgl. BVerfGE 53, 366 [400]; 66, 1 [22]).
Dabei ist dem Selbstverständnis der Kirchen ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfGE 53, 366 [401]; 66, 1 [22]).
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66
(Aktion) Rumpelkammer
Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
An der Erfüllung dieser Aufgaben haben beide Beschwerdeführerinnen aufgrund ihrer bekenntnismäßigen und organisatorischen Verbundenheit mit der katholischen Kirche Anteil; dies äußert sich hinsichtlich der Beschwerdeführerin zu 1) in ihrer Satzung und ergibt sich bei der Beschwerdeführerin zu 2) schon aus ihrer Eigenschaft als kirchlicher Orden (vgl. BVerfGE 24, 236 (247); 46, 73 (86 f.); vgl. auch BVerfGE 57, 220 (243) m. w. N.).Dieses Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht umfaßt alle Maßnahmen, die in Verfolgung der vom kirchlichen Grundauftrag her bestimmten karitativ-diakonischen Aufgaben zu treffen sind, z.B. Vorgaben struktureller Art, aber auch die Personalauswahl und die mit all diesen Entscheidungen untrennbar verbundene Vorsorge zur Sicherstellung der "religiösen Dimension" des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 24, 236 [249]; 53, 366 [399]; 57, 220 [243]).
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64
Hamburgisches Deichordnungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Auch sie ist - anders als andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 21, 362 [369 f.]; 23, 12 [24]; 24, 367 [383]) - grundsätzlich grundrechtsfähig. - BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
Unfallversicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Auch sie ist - anders als andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (vgl. BVerfGE 21, 362 [369 f.]; 23, 12 [24]; 24, 367 [383]) - grundsätzlich grundrechtsfähig. - BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 591/80
Loyalitätspflicht eines Arztes
Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 591/80 und 2 AZR 628/80 - und vom 23. März 1984 - 7 AZR 249/81 - verletzen Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung. - BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 249/81
Kirchenaustritt - Kündigung
- BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
Unterricht in Biblischer Geschichte
- BAG, 21.10.1982 - 2 AZR 628/80
- BAG, 04.03.1980 - 1 AZR 1151/78
Kündigungsschutz - Soziale Rechtfertigung - Katholische Privatschule - Kirchliche …
- BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …
Rn. 4 2. Der Gesamtheit des kirchlichen Dienstes liegt nach dem Selbstverständnis der christlichen Kirchen das Leitbild der Dienstgemeinschaft zugrunde (vgl. hierzu bereits: BVerfGE 53, 366 ; 70, 138 ).Ihnen fehlt regelmäßig die "Qualität erzwingbarer Rechtspflichten" (BVerfGE 70, 138 ).
Rn. 9 c) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat durch Beschluss vom 4. Juni 1985 (BVerfGE 70, 138 ff.) festgestellt, dass diese arbeitsgerichtliche Rechtsprechung gegen das kirchliche Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV) verstößt und den verfassten Kirchen grundsätzlich die verbindliche Entscheidung darüber zugesprochen, was "die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündigung erfordert", was "spezifisch kirchliche Aufgaben" sind, was "Nähe" zu ihnen bedeutet, welches die "wesentlichen Grundsätze der Glaubens- und Sittenlehre" sind und was als - gegebenenfalls schwerer - Verstoß gegen diese anzusehen ist.
An diese Einschätzung seien die Arbeitsgerichte gebunden, es sei denn, sie begäben sich dadurch in Widerspruch "zu Grundprinzipien der Rechtsordnung" (so BVerfGE 70, 138 ; vgl. auch: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. Januar 2001 - 1 BvR 619/92 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. März 2002 - 1 BvR 1962/01 -, juris).
Rn. 41 Entsprechend sei es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985 (BVerfGE 70, 138 ff.) nicht Sache der staatlichen Arbeitsgerichte, sondern obliege im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts allein der jeweiligen Kirche, aus ihren religiösen Überzeugungen heraus selbst festzulegen, welche Loyalitätserwartungen sie an ihre Mitarbeiter stelle, was die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündigung erfordere und welches Gewicht ein Loyalitätsverstoß habe.
Beide Gewährleistungen bilden ein organisches Ganzes (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 125, 39 ;… Listl, in: ders./Pirson , Handbuch des Staatskirchenrechts, Bd. 1, 2. Aufl. 1994, § 14 S. 439 ), wobei Art. 4 Abs. 1 und 2 GG den leitenden Bezugspunkt des deutschen staatskirchenrechtlichen Systems darstellt (vgl. BVerfGE 102, 370 ).
Rn. 91 aa) Träger des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts sind nicht nur die Kirchen selbst entsprechend ihrer rechtlichen Verfasstheit, sondern alle ihr in bestimmter Weise zugeordneten Institutionen, Gesellschaften, Organisationen und Einrichtungen, wenn und soweit sie nach dem glaubensdefinierten Selbstverständnis der Kirchen (…zur Berücksichtigung von Selbstverständnissen als Mittel zur Sicherung der Menschenwürde und der Freiheitsrechte, vgl. Morlok, Selbstverständnis als Rechtskriterium, 1993, S. 282 und S. 426 ) ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, Auftrag und Sendung der Kirchen wahrzunehmen und zu erfüllen (vgl. BVerfGE 46, 73 ; 53, 366 ; 57, 220 ; 70, 138 ).
Dies gilt unbeschadet der Rechtsform der einzelnen Einrichtung auch dann, wenn der kirchliche Träger sich privatrechtlicher Organisationsformen bedient (vgl. BVerfGE 46, 73 ; 53, 366 ; 57, 220 ; 70, 138 ).
Voraussetzung einer wirksamen Zuordnung ist vielmehr, dass die Organisation oder Einrichtung teilnimmt an der Verwirklichung des Auftrages der Kirche, im Einklang mit dem Bekenntnis der verfassten Kirche steht und mit ihren Amtsträgern und Organwaltern in besonderer Weise verbunden ist (BVerfGE 46, 73 ; 70, 138 ).
Rn. 95 bb) Das Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 70, 138 unter Bezugnahme auf BVerfGE 24, 236 ; 53, 366 ; 57, 220 ; vgl. auch BVerfGE 99, 100 ) und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum kirchlichen Grundauftrag dienen (vgl. BVerfGE 53, 366 ).
Unter die Freiheit des "Ordnens" und "Verwaltens" fällt dementsprechend auch die rechtliche Vorsorge für die Wahrnehmung kirchlicher Dienste durch den Abschluss entsprechender Arbeitsverträge (vgl. BVerfGE 70, 138 ; BVerfGK 12, 308 ;… vgl. auch: Isensee, in: Listl/Pirson, Handbuch des Staatskirchenrechts, Bd. 2, 2. Aufl. 1995, § 59, S. 665 ).
Dies gilt - unabhängig von der Rechtsform der Organisation - auch dann, wenn die Kirchen sich zur Erfüllung ihres Auftrags und ihrer Sendung privatrechtlicher Formen bedienen (BVerfGE 46, 73 ; 70, 138 ) und wenn die Tätigkeiten und getroffenen Maßnahmen in den weltlichen Bereich hineinwirken (vgl. BVerfGE 42, 312 ).
Die im Selbstbestimmungsrecht der Kirchen enthaltene Ordnungsbefugnis gilt insoweit nicht nur für die kirchliche Ämterorganisation (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 2 WRV), sondern ist ein allgemeines Prinzip für die Ordnung des kirchlichen Dienstes (vgl. BVerfGE 70, 138 ).
Dazu gehört insbesondere das karitative Wirken, das eine wesentliche Aufgabe für den Christen ist und von den Kirchen als religiöse Grundfunktion verstanden wird (vgl. BVerfGE 53, 366 ; siehe auch BVerfGE 24, 236 ; 46, 73 ; 57, 220 ; 70, 138 ).
Rn. 108 bb) Zu dem "für alle geltenden Gesetz" im Sinne des Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV, unter dessen Vorbehalt die inhaltliche Gestaltungsfreiheit des kirchlichen Arbeitgebers für die auf Vertragsebene begründeten Arbeitsverhältnisse steht, zählen die Regelungen des allgemeinen Kündigungsschutzes (vgl. BVerfGE 70, 138 ;… Ehlers, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 140/Art. 137 WRV, Rn. 14;… Korioth, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 140/Art. 137 WRV, Rn. 49).
Rn. 110 (1) Die Einbeziehung der kirchlichen Arbeitsverhältnisse in das staatliche Arbeitsrecht hebt deren Zugehörigkeit zu den "eigenen Angelegenheiten" der Kirche nicht auf (vgl. BVerfGE 53, 366 ; 70, 138 ).
Dieser Wechselwirkung von Kirchenfreiheit und Zweck der gesetzlichen Schrankenziehung ist durch eine entsprechende Güterabwägung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 46, 73 ; 53, 366 ; 66, 1 ; 70, 138 ; 72, 278 ; BVerfGK 12, 308 ).
Demgegenüber kommt es weder auf die Auffassung der einzelnen betroffenen kirchlichen Einrichtungen - bei denen die Meinungsbildung von verschiedensten Motiven beeinflusst sein kann - noch auf diejenige breiter Kreise unter den Kirchengliedern oder etwa gar einzelner, bestimmten Tendenzen verbundener Mitarbeiter an (vgl. BVerfGE 70, 138 ).
Rn. 115 Im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts können die verfassten Kirchen festlegen, was "die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündigung erfordert", was "spezifisch kirchliche Aufgaben" sind, was "Nähe" zu ihnen bedeutet, welches die "wesentlichen Grundsätze der Glaubens- und Sittenlehre" sind, was als Verstoß gegen diese anzusehen ist und welches Gewicht diesem Verstoß aus kirchlicher Sicht zukommt (vgl. BVerfGE 70, 138 ).
Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine "Abstufung" der Loyalitätsobliegenheiten eingreifen soll, ist eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (vgl. BVerfGE 70, 138 ).
Rn. 118 (2) Ist durch den kirchlichen Arbeitgeber plausibel dargelegt, dass nach gemeinsamer Glaubensüberzeugung, Dogmatik, Tradition und Lehre der verfassten Kirche ein bestimmtes Handeln oder eine Tätigkeit und daran geknüpfte Loyalitätsobliegenheiten Gegenstand, Teil oder Ziel von Glaubensregeln sind (vgl. als Beispiel hierfür: Bethel, Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung in den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, Bielefeld 2012), darf der Staat das so umschriebene glaubensdefinierte Selbstverständnis der Kirche nicht nur nicht unberücksichtigt lassen; er hat es vielmehr seinen Wertungen und Entscheidungen zugrunde zu legen, so lange es nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht (vgl. dazu BVerfGE 70, 138 , wo auf die Grundprinzipien der Rechtsordnung abgestellt wurde, wie sie im allgemeinen Willkürverbot [Art. 3 Abs. 1 GG] und in den Begriffen der "guten Sitten" [§ 138 Abs. 1 BGB] und des ordre public [Art. 6 EGBGB] ihren Niederschlag gefunden haben; vgl. ferner BVerfGE 102, 370 ).
Den staatlichen Gerichten ist es insoweit verwehrt, die eigene Einschätzung über die Nähe der von einem Arbeitnehmer bekleideten Stelle zum Heilsauftrag und die Notwendigkeit der auferlegten Loyalitätsobliegenheit im Hinblick auf Glaubwürdigkeit oder Vorbildfunktion innerhalb der Dienstgemeinschaft an die Stelle der durch die verfasste Kirche getroffenen Einschätzung zu stellen (vgl. auch BVerfGE 70, 138 ; 83, 341 ;… so auch im Ergebnis: Isensee, in: Festschrift für Klaus Obermayer, 1986, S. 203 ;… Richardi, in: ders./Wlotzke/Wißmann/Oetker, Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Bd. 2, 3. Aufl. 2009, § 328 Rn. 24;… Plum, NZA 2011, S. 1194 ; Fahrig/Stenslik, EuZA 5 , S. 184 ;… Melot de Beauregard, NZA-RR 2012, S. 225 ; Walter, ZevKR 57 , S. 233 ;… Pötters/Kalf, ZESAR 2012, S. 216 ;… Magen, in: Kämper/Puttler , Straßburg und das kirchliche Arbeitsrecht, 2013, S. 41 ).
Die Unannehmbarkeit einer Loyalitätsanforderung (vgl. BVerfGE 70, 138 ) ist gegeben, wenn Inhalt und Reichweite der dem kirchlichen Arbeitnehmer auferlegten Obliegenheiten sowie die sich aus einem Verstoß möglicherweise ergebenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen nicht mit hinreichender Bestimmtheit erkennbar sind, so dass der kirchliche Arbeitnehmer sich außer Stande sieht, sein Handeln an den Loyalitätsanforderungen seines Arbeitgebers zu orientieren.
Rn. 125 Dem Selbstverständnis der Kirche ist dabei ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. hierzu auch: BVerfGE 53, 366 ; 66, 1 ; 70, 138 ; 72, 278 ; BVerfGK 12, 308 ), ohne dass die Interessen der Kirche die Belange des Arbeitnehmers dabei prinzipiell überwögen.
Die Arbeitsgerichte haben jedoch auch bei der Abwägung die vorgegebenen kirchlichen Maßstäbe für die Gewichtung vertraglicher Loyalitätsobliegenheiten zugrunde zu legen (BVerfGE 70, 138 ).
Auch bliebe ungeklärt, warum der Gerichtshof sich einerseits auf die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts aus der Entscheidung vom 4. Juni 1985 (BVerfGE 70, 138 ff.) bezogen hat, ohne deren Vereinbarkeit mit der Konvention in Zweifel zu ziehen (vgl. EGMR, Schüth v. Deutschland, Urteil vom 23. September 2010, Nr. 1620/03, §§ 35, 68) andererseits aber die Überprüfung kirchlicher Selbstverständnisse in weitem Umfang von den staatlichen Arbeitsgerichten verlangen würde.
Sie ist als karitative Tätigkeit auf die Erfüllung der aus dem Glauben erwachsenden Pflicht zum Dienst am Mitmenschen und damit auf die Wahrnehmung einer kirchlichen Grundfunktion gerichtet (vgl. BVerfGE 53, 366 ; siehe auch: BVerfGE 24, 236 ; 46, 73 ; 57, 220 ; 70, 138 ).
Zweifel über den Inhalt der Maßstäbe der verfassten Kirche, denen seitens der staatlichen Gerichte durch entsprechende Rückfragen bei den zuständigen Kirchenbehörden zu begegnen gewesen wäre (vgl. BVerfGE 70, 138 ), liegen deshalb nicht vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 4. Juni 1985 die besondere Bedeutung von Loyalitätserwartungen gegenüber Mitgliedern der eigenen Kirche anerkannt (vgl. BVerfGE 70, 138 ).
Das Gericht überprüft die in Ausübung der Kirchenautonomie getroffene Abstufung von Loyalitätsobliegenheiten (vgl. BVerfGE 70, 138 ) nach Konfession und Stellung im Allgemeinen und erachtet sie anhand seiner eigenen - säkularen - Maßstäbe als widersprüchlich.
Dabei setzt es sich über die bereits im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985 enthaltene Vorgabe hinweg, wonach auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine "Abstufung" der Loyalitätsobliegenheiten eingreifen soll, eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit ist (vgl. BVerfGE 70, 138 ).
Ein derartiger "Kündigungsautomatismus", den das Bundesarbeitsgericht der Beschwerdeführerin abzuverlangen scheint, ist jedoch nicht nur dem deutschen Kündigungsschutzrecht fremd, sondern steht auch im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen (vgl. BVerfGE 70, 138 ) wie konventionsrechtlichen Vorgaben (vgl. EGMR, Obst v. Deutschland, Urteil vom 23. September 2010, Nr. 425/03, § 51).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Rn. 189 Abweichendes gilt für jene juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein zugehören, wie Rundfunkanstalten, Universitäten und deren Fakultäten (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 74, 297 ; 93, 85 ; 107, 299 ) oder Kirchen und sonstige öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 30, 112 ; 42, 312 ; 70, 138 ). - BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14
Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")
Insoweit hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1985 (- 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - BVerfGE 70, 138) ausgeführt, dass nicht nur den Kirchen und sonstigen Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften hinsichtlich ihrer körperschaftlichen Organisation und ihrer Ämter, sondern auch den der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform nach deutschem Verfassungsrecht (Art. 140 GG iVm. Art. 136 ff. WRV) das Recht zustehe, über Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten selbständig zu entscheiden und dass dieses Recht grundsätzlich auch die Berechtigung umfasse, die Religion oder Weltanschauung als berufliche Anforderung für die bei ihnen Beschäftigten zu bestimmen (BT-Drs. 16/1780 S. 35).Dazu gehört auch die Befugnis der Kirche, den ihr angehörenden Arbeitnehmern die Beachtung jedenfalls der tragenden Grundsätze der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre aufzuerlegen und zu verlangen, dass sie nicht gegen die fundamentalen Verpflichtungen verstoßen, die sich aus der Zugehörigkeit zur Kirche ergeben und die jedem Kirchenmitglied obliegen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138;… BAG 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 98, BAGE 143, 354).
Auch bleibt es grundsätzlich den verfassten Kirchen überlassen, verbindlich darüber zu bestimmen, was die "Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Verkündigung erfordert" (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - zu B II 2 a der Gründe, aaO).
- BVerfG, 29.09.2025 - 2 BvR 934/19
Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung - Erfolgreiche …
Rn. 21 Im Jahr 1985 befand das Gericht über zwei Verfassungsbeschwerden, die Kündigungen betrafen, die kirchliche Einrichtungen gegen in ihren Diensten stehende Arbeitnehmer wegen der Verletzung sogenannter Loyalitätsobliegenheiten ausgesprochen hatten (BVerfGE 70, 138).Für die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses bleibe dennoch die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts maßgeblich (vgl. BVerfGE 70, 138 ).
Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand des Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein könnten, richte sich somit nach den von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäben (vgl. BVerfGE 70, 138 ).
Dies gilt unbeschadet der Rechtsform der einzelnen Einrichtung auch dann, wenn der kirchliche Träger sich privatrechtlicher Organisationsformen bedient (vgl. BVerfGE 46, 73 ; 53, 366 ; 57, 220 ; 70, 138 ; 137, 273 ).
Voraussetzung einer wirksamen Zuordnung ist vielmehr, dass die Organisation oder Einrichtung an der Verwirklichung des Auftrages der Kirche teilnimmt, im Einklang mit dem Bekenntnis der verfassten Kirche steht und mit ihren Amtsträgern und Organwaltern in besonderer Weise verbunden ist (vgl. BVerfGE 46, 73 ; 70, 138 ; 137, 273 ).
Rn. 182 bb) (1) Das Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne des religiösen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 99, 100 ; 137, 273 ) und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum Grundauftrag der Religionsgemeinschaft dienen (vgl. BVerfGE 53, 366 ; 137, 273 ).
Unter die Freiheit des "Ordnens" und "Verwaltens" fällt dementsprechend auch die rechtliche Vorsorge für die Wahrnehmung kirchlicher Dienste durch den Abschluss entsprechender Arbeitsverträge (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 137, 273 ; BVerfGK 12, 308 ).
Die im Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften enthaltene Ordnungsbefugnis gilt insoweit nicht nur für die Ämterorganisation (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 2 WRV), sondern ist ein allgemeines Prinzip für die Ordnung des religiösen Dienstes (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 137, 273 ).
Rn. 205 Ist durch den religiösen Arbeitgeber plausibel dargelegt, dass nach gemeinsamer Glaubensüberzeugung, Dogmatik, Tradition und Lehre der Religionsgemeinschaft ein bestimmtes Handeln oder eine Tätigkeit Gegenstand, Teil oder Ziel von Glaubensregeln ist, darf der Staat das so umschriebene glaubensdefinierte Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft nicht nur nicht unberücksichtigt lassen; er hat es vielmehr seinen Wertungen und Entscheidungen zugrunde zu legen, solange es nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 102, 370 ; 137, 273 ).
Dem Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft ist dabei ein besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfGE 53, 366 ; 66, 1 ; 70, 138 ; 72, 278 ; 137, 273 ; BVerfGK 12, 308 ), ohne dass die Interessen der Kirche die Belange des Arbeitnehmers dabei prinzipiell überwögen (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 137, 273 ).
- BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
Rn. 240 Abweichendes gilt für jene juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein zugehören, wie Rundfunkanstalten, Universitäten und deren Fakultäten (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 74, 297 ; 93, 85 ; 107, 299 ) oder Kirchen und sonstige öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 30, 112 ; 42, 312 ; 70, 138 ). - BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14
Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen …
Es gehört zum von Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. Art. 140 GG und Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht, dass die Religionsgemeinschaften autonom eine Abstufung der an die Beschäftigten gerichteten Loyalitätsanforderungen vorsehen und insofern auch bei gleich gelagerter Tätigkeit nach der Religion der Mitarbeiter unterscheiden dürfen (…BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 145, 151, 159 ff., aaO; 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138). - BAG, 28.07.2016 - 2 AZR 746/14
Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederverheiratung - Aussetzung …
Die Kirchen können deshalb der Gestaltung des kirchlichen Dienstes auch dann, wenn sie ihn auf der Grundlage von Arbeitsverträgen regeln, das besondere Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft aller ihrer Mitarbeiter zugrunde legen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138). - BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg
Religionsgesellschaften vermitteln es ihnen, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 1 a der Gründe, BVerfGE 70, 138).Dies schließt die rechtliche Vorsorge für die Wahrnehmung kirchlicher Dienste durch den Abschluss privatrechtlicher Arbeitsverträge ein (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 1 b bis c der Gründe, BVerfGE 70, 138).
Die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrechts bleibt daher für die Gestaltung dieser Arbeitsverhältnisse wesentlich (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 1 d der Gründe, aaO).
Rn. 98 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört zu den eigenen Angelegenheiten der Religionsgesellschaften, dass diese der Gestaltung des kirchlichen Dienstes auch dann, wenn sie ihn auf der Grundlage von Arbeitsverträgen regeln, das Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft ihrer Mitarbeiter zugrunde legen können (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138).
Auch insoweit entscheidet die Kirche darüber, was Teil ihres Bekenntnisses ist, ob eine solche Differenzierung ihrem Bekenntnis entspricht und sich auf die Dienstgemeinschaft auswirkt (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 70, 138).
Rn. 100 c) Die Ausrichtung des kollektiven Arbeitsrechtsregelungsverfahrens am Leitbild der Dienstgemeinschaft bezweckt entgegen der Auffassung der Beklagten nicht die Sicherung einer sog. haushaltsmäßigen Beweglichkeit, also die Förderung wirtschaftlicher Belange (dazu BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 4 a der Gründe, BVerfGE 70, 138).
Erfasst sind vielmehr alle der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 1 a der Gründe mwN, BVerfGE 70, 138).
Genügen die einzelnen Vorgaben einer derartigen Kontrolle, sind staatliche Gerichte hieran gebunden, es sei denn, sie begäben sich dadurch in Widerspruch zu Grundprinzipien der Rechtsordnung, wie sie im allgemeinen Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG), sowie den guten Sitten iSd. § 138 BGB oder dem sog. ordre public ihren Niederschlag gefunden haben (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - [Loyalitätspflichten] zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 70, 138).
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12
Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - …
Werden - wie hier - Loyalitätsanforderungen in einem Arbeitsvertrag festgelegt, nimmt der kirchliche Arbeitgeber nicht nur die allgemeine Vertragsfreiheit für sich in Anspruch, er macht zugleich von seinem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht Gebrauch (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - BVerfGE 70, 138;… BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 23, BAGE 139, 144;… 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25, BAGE 145, 90).Zu den eigenen Angelegenheiten der Religionsgesellschaften gehört, dass diese der Gestaltung des kirchlichen Dienstes auch dann, wenn sie ihn auf der Grundlage von Arbeitsverträgen regeln, das Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft ihrer Mitarbeiter zugrunde legen können (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138).
Rn. 53 (a) Es kommt weder auf die Auffassung der einzelnen betroffenen kirchlichen Einrichtungen, bei denen die Meinungsbildung von verschiedensten Motiven beeinflusst sein kann, noch auf diejenige breiter Kreise unter den Kirchengliedern oder etwa einzelner bestimmten Tendenzen verbundener Mitarbeiter an (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138).
Auch die Entscheidung darüber, ob und wie innerhalb der im kirchlichen Dienst tätigen Mitarbeiter eine "Abstufung" der Loyalitätspflichten eingreifen soll, ist grundsätzlich eine dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht unterliegende Angelegenheit (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 70, 138).
Die Gerichte haben jedoch sicherzustellen, dass die kirchlichen Einrichtungen nicht in Einzelfällen unannehmbare Anforderungen an die Loyalität ihrer Arbeitnehmer stellen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 70, 138;… BAG 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25, BAGE 145, 90).
Unter Berücksichtigung der Tätigkeit der Klägerin könnte auf andere Weise das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, von dem der kirchliche Arbeitgeber mit der Festlegung von Loyalitätspflichten im Arbeitsverhältnis Gebrauch macht (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 ua. - BVerfGE 70, 138;… BAG 8. September 2011 - 2 AZR 543/10 - Rn. 23, BAGE 139, 144;… 25. April 2013 - 2 AZR 579/12 - Rn. 25, BAGE 145, 90), nicht gewahrt werden.
- BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 501/14
Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung?
Rn. 12 Bei den kirchlich getragenen Einrichtungen iSv. Art. 140 GG iVm. Art. 137 WRV umfasst das kirchliche Selbstbestimmungsrecht alle Maßnahmen, die in Verfolgung der vom kirchlichen Grundauftrag her bestimmten diakonischen und caritativen Aufgaben zu treffen sind, zB Vorgaben struktureller Art, die Personalauswahl und die mit diesen Entscheidungen untrennbar verbundene Vorsorge zur Sicherstellung der "religiösen Dimension" des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - zu B II 1 b der Gründe, BVerfGE 70, 138; 17. Februar 1981 - 2 BvR 384/78 - zu C II 2 der Gründe, BVerfGE 57, 220;… vgl. auch BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 95, BVerfGE 137, 273).Die Einbeziehung der kirchlichen Arbeitsverhältnisse - einschließlich der Arbeitsverhältnisse ua. bei den kirchlichen Einrichtungen - in das staatliche Arbeitsrecht hebt die Zugehörigkeit dieser Arbeitsverhältnisse zu den "eigenen Angelegenheiten" der Kirche allerdings nicht auf (…BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 110, BVerfGE 137, 273; 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - zu B II 1 d der Gründe, BVerfGE 70, 138).
Die Kirchen können deshalb der Gestaltung des kirchlichen Dienstes auch dann, wenn sie ihn auf der Grundlage von Arbeitsverträgen regeln, das besondere Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft aller ihrer Mitarbeiter zugrunde legen (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - aaO).
Auch insoweit haben die staatlichen Gerichte die Entscheidung der Kirche darüber, was Teil ihres Bekenntnisses ist, ob eine solche Differenzierung ihrem Bekenntnis entspricht und sich auf die Dienstgemeinschaft auswirkt, ihrer Bewertung zugrunde zu legen und nicht zu überprüfen, ob und inwieweit diese Differenzierung gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - zu B II 2 a der Gründe, BVerfGE 70, 138 ).
- BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 543/10
Kirchlicher Arbeitnehmer - Kündigung - Loyalitätsverstoß
- BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Adventssonntage Berlin
- BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas
- BGH, 19.03.2008 - I ZR 166/05
St. Gottfried
- BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12
Kündigung wegen Kirchenaustritts
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - 4 Sa 157/14
Kirchlicher Arbeitgeber - kein Entschädigungsanspruch bei erfolgloser Bewerbung …
- BAG, 21.07.2022 - 2 AZR 130/21
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die …
- BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10
Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von …
- BVerwG, 23.02.2005 - 6 C 2.04
Rechtsanspruch der Religionsgemeinschaften auf Einführung von …
- BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11
Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz …
- EGMR, 23.09.2010 - 1620/03
Achtung des Privat- und Familienlebens eines kirchlichen Arbeitnehmers
- ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
Kirchlicher Arbeitgeber - Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen …
- BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg
- LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
Verhaltensbedingte Kündigung eines Chefarztes
- BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
- BGH, 04.02.2016 - IX ZR 77/15
Insolvenzanfechtung: Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung gegenüber …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die …
- BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16
Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der …
- BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 511/18
Rechtskraft eines eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils - Schadensersatz …
- BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers
- BVerfG, 20.03.2026 - 2 BvR 211/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidung zum kirchlichen …
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
Jüdische Gemeinde Brandenburg
- BAG, 01.02.2024 - 2 AZR 196/22
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die …
- LAG Hamm, 24.09.2020 - 18 Sa 210/20
Kirchenaustritt, Wartezeitkündigung, Benachteiligung wegen der Religion, …
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 710/07
Befristung - Tariföffnungsklausel - Kirche
- LG Hannover, 14.12.2020 - 18 O 74/19
Klage gegen den Einbau des sogenannten Reformationsfensters in das mittlere …
- EGMR, 23.09.2010 - 425/03
Obst gegen Deutschland
- BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 19.12
Zugang zu staatlichen Gerichten; Kirchenbeamtenverhältnis; …
- BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
St. Salvator Kirche
- LAG Hamm, 08.05.2015 - 18 Sa 1727/14
Zulässigkeit eines Kopftuchverbots für eine Krankenschwester im Dienst der …
- BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98
Kündigung; Kirchendienst
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03
Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit
- EGMR, 03.02.2011 - 18136/02
Art. 9 EMRK ;Kündigung kirchlicher Arbeitgeber;Loyalitätspflicht
- EuGH, 15.07.2004 - C-459/02
Gerekens und Procola
- BVerfG, 17.12.2014 - 2 BvR 278/11
Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig …
- BGH, 15.03.2013 - V ZR 156/12
Kirchengesetzliche Regelungen von "Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR" über die …
- ArbG Karlsruhe, 18.09.2020 - 1 Ca 171/19
Frage nach der Religionszugehörigkeit bei Einstellung in den kirchlichen Dienst
- LAG Hamm, 08.11.2018 - 18 Sa 639/18
Vergütungsansprüche einer Kopftuch tragenden Krankenschwester im Dienste einer …
- ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09
Codex juris canonici, Annulierungsverfahren, verhaltensbedingte Kündigung, zweite …
- LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11
Untersagung des Tragens eines islamischen Kopftuchs in einer Krankenanstalt in …
- BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 545/85
Ordentliche Kündigung eines Arztes wegen eines Loyalitätsverstoßes - Rechte …
- LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10
Streik in der Kirche zulässig?
- BVerwG, 22.02.2024 - 5 C 7.22
Kein höherer staatlicher Zuschuss zur Finanzierung einer kirchlichen …
- LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20
Verletzung der Neutralitätspflicht durch Tragen eines Kopftuchs im Krankenhaus; …
- BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der deutschen Vereinigungskirche gegen …
- BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07
Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß
- BGH, 11.02.2000 - V ZR 271/99
Auseinandersetzung um die Vertretung einer jüdischen Gemeinde
- EGMR, 19.04.1994 - 16034/90
- OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20
Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und …
- LAG Düsseldorf, 12.09.2018 - 12 Sa 757/17
Kirchenmusiker: Kann Schadenersatz die Rechtskraft durchbrechen?
- LAG München, 21.04.2015 - 6 Sa 944/14
Erzieherin darf keine Pornos drehen
- BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08
Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter …
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.11.2015 - 3 Sa 405/13
Entschädigung wegen Nichtberücksichtigung bei Stellenausschreibung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - 19 A 997/02
Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im …
- LAG Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 12 Sa 55/11
Außerordentliche Kündigung eines Sozialarbeiters der Caritas - schwerwiegender …
- VG München, 12.05.2016 - M 22 K 15.4369
Totalverbot der Gehsteigberatung schwangerer Frauen vor einer Abtreibungsklinik …
- LAG Hessen, 01.03.2022 - 8 Sa 1092/20
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer in der …
- BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94
Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden
- BVerfG, 07.03.2002 - 1 BvR 1962/01
Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - …
- BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 268/96
Außerordentliche Kündigung eines Kirchenbediensteten
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 1 S 1083/00
Eintragung einer Kirche ins Denkmalbuch
- BGH, 28.03.2003 - V ZR 261/02
Rechtsweg für Ansprüche eines Geistlichen der Heilsarmee aus dem …
- BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89
Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern
- BAG, 07.02.2024 - 7 AZR 367/22
Befristung mit Sachgrund - Gemeindepastor - Eigenart der Arbeitsleistung
- BVerfG, 18.08.2020 - 1 BvQ 82/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das …
- BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11
Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag
- BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06
Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des …
- BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 2467/17
Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Entscheidung über Mitgliedschaft von …
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 21.14
Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes; Justizgewährungsauftrag; autonome …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2018 - 13 A 1328/15
Vereinbarkeit der im Land Nordrhein-Westfalen verlangten Tariftreue bei der …
- BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 23.01
Pfarrerdienstverhältnis, kein Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klagen …
- LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
Wiedereinstellung eines rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers?
- BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00
Kirchliche Mitarbeiter
- LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 18/13
Außereheliche geschlechtliche Beziehung eines katholischen Kirchenmusikers
- BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95
Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst
- BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 26/84
Kirchliche Mitarbeitervertretung
- VGH Bayern, 08.10.2014 - 12 ZB 13.1087
Elternzeit, Kündigungsschutz, Ausnahme, Abwägung, Pflichtverstoß, …
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 428/93
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
- LG Berlin, 14.07.2020 - 15 O 389/18
Umbaumaßnahmen am Innenraum einer Kirche: Verhältnis von Architektenurheberrecht …
- BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 609/01
Kleinbetriebsklausel - Gemeinschaftsbetrieb - Treuwidrigkeit
- BVerfG, 03.03.2025 - 1 BvR 1491/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Festlegung des generellen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1941/10
Rechtsschutz für früheren Pastor gegen seine Landeskirche
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 48/14
Beteiligung einer politischen Gemeinde an den Instandhaltungskosten eines …
- LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 459/97
Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebs- bzw. -verwaltungsklausel des …
- LAG Niedersachsen, 10.11.2022 - 10 Sa 957/21
Angemessen; Darlegungslast; Entschädigung; Entschädigungsanspruch; …
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95
Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 1 S 2859/06
Statusfeststellung einer Stiftung; Zuordnung zur Kirche i.S.v. Art. 140 GG i.V.m. …
- BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 619/92
Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch eine kirchliche Einrichtung wegen …
- ArbG Hagen, 14.08.2018 - 4 Ca 1055/18
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines schwerwiegenden …
- KAGH, 06.05.2011 - M 10/10
- FG Hamburg, 05.11.2009 - 3 K 71/09
Grunderwerbsteuer: Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben
- BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 273/03
- EGMR, 10.10.2006 - 16931/04
COOPERATIVE DES AGRICULTEURS DE MAYENNE AND COOPERATIVE LAITIÈRE MAINE-ANJOU v. …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 7 Sa 250/08
Kirchenaustritt als Kündigungsgrund - Verbot unterschiedlicher Behandlung nach § …
- BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
Fristlose Kündigung; fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung
- LAG Köln, 08.08.2023 - 4 Sa 371/23
Anspruch auf Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis
- BVerfG, 31.03.1994 - 1 BvR 29/94
Verfassungsmäßigkeit des Namensschutzes der Katholischen Kirche - "Röm.-kath. …
- BVerfG, 22.04.2026 - 2 BvR 264/26
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen der Verwaltungskammer der …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-231/00
Cooperativa Lattepiù
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen …
- LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers - zugeordnete Einrichtung einer …
- LAG Hamm, 18.07.2012 - 10 Sa 890/12
Ordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin nach Entzug der bischöflichen …
- BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 1252/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld bleibt - Verfahren beim BVerfG erfolglos
- BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.85
Angemessenheit des Unterhalts - Ordensangehöriger - Ordensrecht - Kirchenrecht - …
- BayObLG, 15.01.2024 - 204 VAs 177/23
Keine Einsicht in die Ermittlungsakte für das Bistum
- BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89
Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst
- ArbG Erfurt, 12.11.2025 - 5 Ca 1304/24
Unterlassung von Streikmaßnahmen
- LAG Niedersachsen, 27.06.2023 - 10 Sa 762/22
Abmahnung; außerordentliche Kündigung; Ersatzmutterschaft; …
- LAG Hamburg, 23.03.2011 - 2 Sa 83/10
Kein Verbot für Streiks gegen kirchliche Arbeitgeber, die Tarifverträge anwenden.
- ArbG Augsburg, 22.10.2014 - 10 Ca 1518/14
Rechtmäßigkeit der Kündigung einer Erzieherin bei der evangelischen Kirche …
- BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 578/94
Anforderungen an die Exemtion eines Arbeitnehmers (Chefarztes) aus der Ordnung …
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 417/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 69/93
Keine Verfassungsbeschwerde gegen interne Angelegenheiten von …
- OVG Hamburg, 24.05.1988 - Bs IV 733/87
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.2003 - 9 S 1077/02
Kündigung eines Schwerbehinderten im Kirchendienst - Kirchenaustritt eines …
- EKMR, 04.09.1996 - 30032/96
ZACHER v. GERMANY
- BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 646/87
Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit bei fehlender Tarifzuständigkeit. - …
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 18.14
Einklage eines von Gerichten der Evangelischen Kirchen zugesprochenen …
- VG Augsburg, 19.06.2012 - Au 3 K 12.266
Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit …
- BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05
Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilschutz versagende …
- BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 216/00
Außerordentliche Änderungskündigung zur Tarifanpassung - Arbeitnehmer einer …
- BVerwG, 25.11.2015 - 6 C 20.14
Geltendmachung von erforderlichen kirchenrechtlichen Ansprüche im Klageverfahren …
- EKMR, 04.09.1996 - 27026/95
ZACHER v. GERMANY
- ArbG Dortmund, 09.01.2020 - 4 Ca 3024/19
- LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10
Vergütung geringfügig Beschäftigter in kirchlichen Einrichtungen; Benachteiligung …
- LAG Köln, 21.06.2007 - 10 Sa 225/07
Befristung; abweichende Höchstbefristungsdauer; kirchliche Arbeitsrechtsregelung
- BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 95/06 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08
Anforderungen an gesetzliches Rauchverbot; Ausnahmen vom Rauchverbot; …
- LAG Düsseldorf, 19.01.2006 - 13 (7) Sa 298/05
Mitarbeiter im kirchlichen Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland, der …
- LAG Brandenburg, 13.11.2003 - 2 Sa 410/03
Wirksame ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Diakonie bei …
- OLG Köln, 20.09.1991 - 2 Wx 64/90
Kirche; Verein; Fremdeinfluß; Autonomie; Beeinträchtigung
- BVerwG, 06.04.1990 - 7 B 44.90
Schulaufsichtliche Genehmigung für
- LG München I, 13.08.2026 - 27 T 5291/26
Eigenverwaltung, Insolvenzverfahren, Beschwerdeverfahren, Antragsbefugnis, …
- VG Stuttgart, 20.09.2013 - A 11 K 5/13
Flüchtlingsanerkennung, Konvertiten, Konversion, Iran, Christen, Kirchenrecht, …
- EGMR, 08.07.2021 - 20903/15
MAESTRI c. ITALIE et 3 autres affaires
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 25.08.2014 - KGH.EKD II-0124/W10
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 416/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
- BSG, 17.12.1996 - 12 RK 2/96
Kranken- und Rentenversicherungspflicht von Postulantinnen und Novizinnen eines …
- OLG Hamm, 23.10.1991 - 30 REMiet 1/91
Aufnahme einer Lebensgefährtin in eine Mietswohnung; Anforderungen an die …
- BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 274/85
Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen die katholische Glaubenslehre …
- KAGH, 27.02.2009 - M 13/08
Eingruppierung von Ausbildern; Zustimmung der MAV; staatskirchenrechtliche …
- VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 1 K 1665/11
Entscheidungsbefugnis der staatlichen Gerichte über einen Anspruch auf Erstattung …
- OVG Niedersachsen, 16.02.1994 - 13 L 8142/91
Historische Stiftung; Kirchliche Stiftung; Gründung; Entwicklung; Satzung ; …
- BVerfG, 21.05.1990 - 2 BvR 1499/89
Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen einer strafvollzugsrechtlichen …
- BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 88/87
Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung einer diakonischen Einrichtung bei …
- KAGH, 27.11.2009 - M 4/09
Amtszeit einer Mitarbeitervertretung nach Betriebsübergang.
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.1997 - 11 Sa 428/96
Sozialpädagogin; Evangelische Kirche; Beratungsstelle; Kirchenaustritt; …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1993 - C-2/92
The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Dennis …
- LAG München, 19.02.1987 - 6 (7) Sa 525/86
Abänderung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung; Modifizierung einer …
- LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2016 - 2 Sa 372/15
Zuständigkeit der Regionalkommission Ost des Deutschen Caritasverbandes für die …
- ArbG Hamburg, 01.09.2010 - 28 Ca 105/10
Kein Verbot für Streiks gegen kirchliche Arbeitgeber, die Tarifverträge anwenden
- BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1088/88
Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der 1938 erfolgten Zuweisung eines …
- BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 546/85
Vorsorgliche außerordentliche Kündigung - Auslegung einer außerordentlichen …
- BAG, 14.08.1986 - 6 ABR 40/84
Zugangsrecht der Gewerkschaft zu karitativer Einrichtung - Wahrnehmung der Rechte …
- VG Gießen, 12.11.2013 - 8 K 818/13
Historische Stiftung
- LAG Hessen, 09.01.2007 - 1 Sa 1245/06
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsschließung - sinnentleertes …
- VG Gelsenkirchen, 12.01.2004 - 19 K 3927/02
Akteneinsicht, freie Jugendhilfe
- LG Hamburg, 11.10.2019 - 324 O 657/17
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in einem Buch seitens der Katholischen …
- VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 07.12.2012 - 1/11
- SG Münster, 10.05.1989 - S 12 Ar 187/86
Sozialrechtliche Anforderungen an eine rechtmäßige Feststellung des Eintritts der …
- BayObLG, 30.07.2024 - 204 VAs 196/24
Akteneinsicht, Religionsgemeinschaften, Selbstverwaltungsrecht, Datenschutz, …
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.04.2008 - KGH.EKD I-0124/N81
Keine Berechtigung von Beschäftigten in einer Werkstatt für behinderte Menschen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 12125/00
- BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 16/91
Kündigung eines Lehrers im Kirchendienst - Unterrichtung der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2013 - 5 TaBV 8/12
Betriebsratswahl in einem Krankenhausunternehmen mit hälftig kommunalen und …
- OVG Hamburg, 07.09.2022 - 5 Bs 63/22
Kündigung eines Kirchenbeamtenverhältnisses auf Probe; rechtliche Überprüfung …
- ArbG Paderborn, 23.11.2011 - 2 Ca 561/11
Außerordentliche Kündigung einer Gemeindereferentin - Entzug der kanonischen …
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 844/95
Planstelleninhaber: Recht auf Eigenkündigung -Vorzeitige Beendigung des …
- BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 456/91
Kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht und Gerichtsbarkeit
- LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89
Erfüllung der ehelichen Pflichten; Kündigung; Versorgungsausgleich; …
- ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08
Entfernung einer Abmahnung aus einer Personalakte einer angestellten …
- BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 36/86
Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf eine gemeinnützige Gesellschaft mit …
- VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 1 K 1664/11
Entscheidungsbefugnis der staatlichen Gerichte über einen Anspruch auf Erstattung …
- ArbG Düsseldorf, 03.08.2022 - 8 Ca 1730/22
- LG Dortmund, 22.02.2018 - 18 O 71/17
Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 1 S 2860/09
Kirchliche Stiftung; Genehmigung einer Satzungsänderung; Klagebefugnis
- VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 1 K 1666/11
Entscheidungsbefugnis der staatlichen Gerichte über einen Anspruch auf Erstattung …
- BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94
Anspruch auf anteilige tarifliche Zuwendung - Auslegung des Begriffes …
- ArbG Bochum, 31.03.2011 - 3 Ca 2843/10
Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bzgl. Verzugs der Annahme der …
- BVerwG, 28.06.2005 - 7 B 9.05
Anspruch auf Teilhabe an finanziellen Leistungen des Landes Sachsen-Anhalt an den …
- BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 60/96
Voraussetzungen des Status einer kirchlichen Fachambulanz
- LAG Baden-Württemberg, 30.09.2025 - 15 Sa 3/25
Beteiligung der Mitarbeitervertretung in einer Einrichtung der Evangelischen …
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 1 S 2860/06
Stiftung; Satzungsänderung; Genehmigung; Kirche; Klagebefugnis
- EuGH, 14.09.2006 - C-496/04
Slob - Milch und Milcherzeugnisse - Direktverkauf - Referenzmenge - …
- BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 47.01
Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden
- LAG Hamburg, 10.11.1999 - 8 Sa 74/99
Betriebsbedingte außerodentliche Änderungskündigung; Vorliegen eines wichtigen …
- BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1339/89
Verfassungsmäßigkeit der Einstufung eines kirchlich getragenes Krankenhauses als …
- VG Münster, 28.02.2022 - 5 K 47/21
- ArbG Paderborn, 07.02.2020 - 3 Ca 1346/19
- OLG Köln, 23.07.2002 - 24 U 49/02
Verfahrensrecht: Klage gegen eine Religionsgemeinschaft
- LG Dortmund, 22.02.2018 - 18 O 72/17
Hella KGaA Hueck & Co.: Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen
- ArbG Hamburg, 18.03.2011 - 14 Ca 223/10
Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen in kirchlichen Einrichtungen
- ArbG Duisburg, 30.12.2009 - 2 Ca 324/09
Anspruch auf Weihnachtszuwendung bei Anwendung des Abschnitt XIV der Anlage 1 zu …
- VG Hannover, 30.05.2008 - 2 A 813/07
Gewaltmonopol; Justizsgewährungspflicht; Loccumer Vertrag; öffentlich-rechtliche …
- SG Koblenz, 24.03.2005 - S 13 AL 545/03
Arbeitslosigkeit wegen Konfessionslosigkeit - Arbeitslosengeld
- BVerfG, 07.07.1998 - 1 BvR 1708/92
Verfassungsmäßigkeit der Auslegung des § 1 Abs. 3 VermG
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2016 - C-321/15
ArcelorMittal Rodange und Schifflange - Umwelt - System für den Handel mit …
- KAGH, 15.04.2016 - M 12/15
Anwendung einer diözesanen Mitarbeitervertretungsordnung ; Anspruch einer …
- VG Augsburg, 31.05.2011 - Au 3 K 11.282
Taufe; elterliches Sorgerecht; Justizgewährungsanspruch
- VG Darmstadt, 15.01.2004 - 1 E 540/99
Kirchliches Besoldungsrecht ist von staatlichen Gerichten nur in eingeschränktem …
- VG Düsseldorf, 19.04.2002 - 1 K 8559/99
- VG Düsseldorf, 31.08.2001 - 18 K 11762/96
Verwaltungsgericht verpflichtet Innenminister des Landes NRW Genehmigung zur …
- LAG Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 9 Sa 3/00
Kündigung einer Sozialarbeiterin in einer katholischen Einrichtung, weil diese …
- OVG Hamburg, 21.04.1989 - Bf III 39/89
Anspruch auf Errichtung eines Grabmals; Friedhof; Rechtsweg; …
- VG Bayreuth, 25.05.2020 - B 5 S 20.195
Besoldungsrechtliche Folgen der Zuweisung einer Pfarrdienstwohnung
- KAGH, 25.11.2016 - M 6/16
- LAG Hessen, 14.08.2007 - 1 Sa 315/07
Kirchliches Schiedsgericht
- ArbG Hamburg, 10.04.2006 - 21 BV 10/05
Arbeitslosenprojekt als Religionsgemeinschaft?
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-313/99
Mulligan u.a.
- EKMR, 07.09.1995 - 14561/89
J.S. AND OTHERS v. THE NETHERLANDS
- ArbG Solingen, 06.08.2014 - 4 Ca 321/14
Eröffnung Rechtsweg - Kündigung - Priester - Griechisch - Orthodoxe Metroplie von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - 12 A 1476/13
Verweigerung eines Förderungszuschusses als abwehrfähiger Eingriff in die …
- KAGH, 19.03.2010 - M 11/09
Anwendung bischöflich gesetzten Rechtes; Vorlage von Bilanzen
- OVG Niedersachsen, 21.09.2000 - 2 M 2952/00
Allgemeiner Justizgewährungsanspruch; Auswahlentscheidung; …
- ArbG Essen, 11.02.2005 - 7 Ca 5385/04
Anspruch eines in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden auf Zahlung …
- VGH Bayern, 16.06.1999 - 17 P 98.1241
Personalvertretungsrecht - Potentielle Anwendung des BayPVG auf Orden mit Sitz in …
- BVerwG, 29.12.1997 - 1 PKH 16.97
Rechtsmittel
- LAG Niedersachsen, 09.03.1989 - 14 Sa 1608/88
Soziale Rechtfertigung; Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Katholische …
- LAG Hamm, 26.11.1985 - 7 Sa 1571/85
Kündigung wegen Mitgliedschaft in der Marxistisch-Leninistischen Partei …
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 15.01.2024 - VK 4/23
- ArbG Hamburg, 27.08.2009 - 5 GA 3/09
- VGH Bayern, 16.06.1999 - Rech17 P 98.1241
Anwendung des Personalvertretungsgesetz (BayPVG) auf Orden soweit Vereinbarkeit …
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 05.12.2016 - 0124/48
- VG Stuttgart, 05.08.2014 - A 11 K 4235/13
Iran: § 3 Abs. 1 AsylVfG, Konversion vom Islam zum Christentum führt zu …
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.12.2012 - KGH.EKD II-0124/U5
- VG Trier, 18.01.2007 - 2 L 39/07
Beurlaubung des Schulleiters des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums Schweich
- LAG Hessen, 05.07.1990 - 12 Sa 1254/89
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Arbeitsverhältnis eines Gemeinderabbiners und …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89
Privatrechtlich organisiertes Krankenhaus; Caritasverband einer Diözese ; …
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.12.2012 - KGH.EKD II-0124/U20
- KAGH, 25.06.2010 - M 6/10
Anwendung bischöflich gesetzten Rechts im Zusammenhang mit der Frage, ob die …
- ArbG Düsseldorf, 05.06.2009 - 13 Ca 98/09
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.02.2003 - 0124/G21
- Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 20.07.1994 - DK 1/93
- DK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 20.07.1994 - DK 1/93
- KAG Hamburg, 02.03.2011 - I MAVO 14/10
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.05.2006 - KGH.EKD II-0124/M22
- VG München, 24.06.2004 - M 17 K 03.1392
- VerfVwG der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 04.05.2004 - RVG 1/00
Kirchenbeamte, Besoldung
- ArbG Oberhausen, 24.05.1994 - 3 Ca 356/94
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gegen eine Gemeindereferentin der …
- LG Düsseldorf, 27.02.1991 - 2 O 188/90
Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung aufgrund verweigerter Zustimmung …
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.02.2003 - VerwG.EKD I-0124/G21
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.02.2003 - VerwG.EKD I-0124/G21
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.02.2003 - VerwG.EKD I-0124/G21
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