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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 750/81, 2 BvR 284/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9
BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 750/81, 2 BvR 284/85 (https://dejure.org/1987,9)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 750/81, 2 BvR 284/85 (https://dejure.org/1987,9)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79, 2 BvR 750/81, 2 BvR 284/85 (https://dejure.org/1987,9)
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Unschuldsvermutung I

Art. 25 GG, Art. 6 Abs. 2 MRK, völkerrechtsfreundliche Auslegung des einfachen deutschen Gesetzesrechts

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Unschuldsvermutung

  • openjur.de

    Unschuldsvermutung

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafverfahrensrechtliche Kostenentscheidung und Unschuldvermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Privatklage - Einstellung - Rechtsstaatsprinzip - Unschuldsvermutung - Einstellungsbeschluß - Schuldvermutung - Schuldspruchreife - Entscheidung über Kosten - Kostenentscheidung - Auslagenentscheidung

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entwicklungslinien in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu völkerrechtlichen Fragen (Helmut Steinberger; ZaöRV 1988, 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 358
  • NJW 1987, 2427
  • MDR 1987, 815
  • NStZ 1987, 421
  • StV 1987, 325
 
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Wird zitiert von ... (380)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71

    Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]; 25, 327 [331]; 35, 311 [320]).

    Wenn das Bundesverfassungsgericht sich zur Definition der Unschuldsvermutung auf den Wortlaut des Art. 6 Abs. 2 EMRK bezogen hat (BVerfGE 35, 311 [320]), der in der Bundesrepublik den Rang von Verfassungsrecht nicht genießt, so beruht dies auf der rechtlichen Wirkung, die das Inkrafttreten der Konvention auf das Verhältnis zwischen den Grundrechten des Grundgesetzes und ihnen verwandten Menschenrechten der Konvention hat.

    Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld wird seine Unschuld vermutet (vgl. BVerfGE 35, 311 [320]).

    Nach allem verbietet die Unschuldsvermutung zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozeßordnungsgemäßen -- nicht notwendiger Weise rechtskräftigen -- Schuldnachweis Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt sie den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 35, 311 [320]).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Auch Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nicht, für eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz vorzusehen (vgl. BVerfGE 42, 243 [248]).

    Rn. 65 Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch das Landgericht beanstandet, hat er schon den Rechtsweg nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 243 [247, 250]; 42, 252 [255]).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]; 25, 327 [331]; 35, 311 [320]).

    Nach allem verbietet die Unschuldsvermutung zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozeßordnungsgemäßen -- nicht notwendiger Weise rechtskräftigen -- Schuldnachweis Maßnahmen gegen den Beschuldigten zu verhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt sie den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten werden darf (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 35, 311 [320]).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Rn. 40 Aus dem Prinzip, daß keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf, folgt die Aufgabe des Strafprozesses, den Strafanspruch des Staates in einem justizförmig geordneten Verfahren durchzusetzen, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]).

    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. näher BVerfGE 57, 250 [275/276]; siehe auch BVerfGE 7, 89 [92 f.]; 65, 283 [290]).

  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 20/68

    Verfassungsmäßigkeit der Auslagenerstattung für den freigesprochenen Angeklagten

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]; 25, 327 [331]; 35, 311 [320]).

    Die Unschuldsvermutung wird durch solche Entscheidungen, sofern sie sich einer Feststellung zur Schuld enthalten, nicht verletzt (vgl. BVerfGE 25, 327 [331]).

  • EuGH, 18.09.1984 - 23/83

    Liefting / Academisch Ziekenhuis bij de Universiteit van Amsterdam

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn G... gegen den Beschluß des Landgerichts Traunstein vom 10. April 1979 - 6 Qs 17/79 - 2 BvR 589/79 -, 2. des Herrn B... gegen a) den Beschluß des Landgerichts Mainz vom 5. Mai 1981 - 6 Qs 10/81 -, b) den Beschluß des Amtsgericht Mainz vom 20. März 1981 - 16 Bs 3/81 - 2 BvR 740/81 -, 3. des Herrn R... gegen a) den Beschluß des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 25. Februar 1985 - 6 Qs 3/85 -, b) den Beschluß des Amtsgerichts Schwabach vom 7. Februar 1985 - Bs 23/83 - 2 BvR 284/85.

    3. Der Beschluß des Amtsgerichts Schwabach vom 7. Februar 1985 (Bs 23/83) verletzt, soweit die Einstellungsentscheidung in ihren Gründen eine Schuldfeststellung enthält, sowie im Kosten- und Auslagenausspruch den Beschwerdeführer zu 3) in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Es läßt sich nicht sagen, daß eine dahingehende Handhabung des Strafprozeßrechts objektiv unvertretbar wäre und sich bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken der Schluß aufdränge, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 66, 199 [206]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gewährleisten einen Instanzenzug (BVerfGE 28, 21 [36]; st. Rspr.).
  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Rn. 57 a) Die Prozeßentscheidung des Landgerichts, die darauf gestützt ist, daß die Verfahrenseinstellung (§ 383 Abs. 2 StPO) durch das Amtsgericht den Beschwerdeführer nicht beschwere und seine sofortige Beschwerde deshalb insoweit unzulässig sei, entspricht verbreiteter Auffassung (siehe oben C. II. 1.); sie ist objektiv vertretbar (vgl. BGHSt 16, 374;… Kleinknecht/Meyer, a.a.O., vor § 296 Rdnr. 14;… Engelhardt in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 1982, § 304 Rdnr. 32).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die …

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
    Rn. 65 Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) durch das Landgericht beanstandet, hat er schon den Rechtsweg nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 42, 243 [247, 250]; 42, 252 [255]).
  • BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Arbeitspflicht …

  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

  • LG Trier, 09.07.1975 - II Qs 77/75
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Bekanntmachung des Bebauungsplans

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • EGMR, 25.03.1983 - 8660/79

    Minelli ./. Schweiz

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde …

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Allerdings beeinflussen die Gewährleistungen der Konvention in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Auslegung der Grundrechte und sind bei der Auslegung des innerstaatlichen Rechts von den Fachgerichten zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; 111, 307 ).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …

    Rn. 64 d) Aus den in der Auslegung des Grundgesetzes zu berücksichtigenden völkerrechtlichen Normen (vgl. BVerfGE 74, 358 ; BVerfG…, Urteil vom 11. Juli 2017 - 1 BvR 1571/15 u. a. -, www.bverfg.de, Rn. 206; stRspr) des Art. 8 Abs. 1 EMRK, der Europäischen Sozialcharta und des Art. 6 Abs. 1 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) ergeben sich keine weitergehenden Anforderungen.
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der …

    Rn. 149 (1) Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 120, 180 ; 128, 326 ).

    Auch Gesetze sind im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik aus der Menschenrechtskonvention auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 127, 132 ).

    Ein Beschwerdeführer kann daher vor dem Bundesverfassungsgericht nicht unmittelbar die Verletzung eines in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Menschenrechts mit einer Verfassungsbeschwerde rügen (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 74, 358 ; 82, 106 ; 111, 307 ).

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