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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,13
BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89 (https://dejure.org/1990,13)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89 (https://dejure.org/1990,13)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 1990 - 1 BvR 1186/89 (https://dejure.org/1990,13)
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Nichtehelicher Lebenspartner

§ 569a Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, Art. 20 Abs. 3 GG, Analogie, Art. 6 Abs. 1, Art. 14 GG

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Analoge Rechtsanwendung

  • Wolters Kluwer

    Analog - Rechtsanwendung - Überprüfung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1 ; Art. 20 Abs. 3; BGB § 563 Abs. 1 Satz 2 ; § 569 a Abs. 2 Satz 1 a.F.
    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Gesetzesvorrang; Eintritt des nichtehelichen Lebenspartner in das Mietverhältnis

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit analoger Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in § 569a BGB auf den überlebenden Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzen der Gesetzesanalogie (IBR 1990, 615)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 82, 6
  • NJW 1990, 1593
  • NJW-RR 1990, 834 (Ls.)
  • MDR 1990, 895
  • FamRZ 1990, 727
  • WM 1990, 1071
  • DVBl 1990, 690
 
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Wird zitiert von ... (395)Zitiert selbst (27)

  • LG Hamburg, 01.02.1988 - 11 S 398/87
    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
    Wegen der Einzelheiten wird auf die in WuM 1989, S. 304 f., abgedruckten Gründe verwiesen.

    Ob dies - wie das Landgericht (WuM 1989, S. 304, 305) meint - mit dem Ziel einer Gleichstellung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Ehegatten erfolgte, braucht dabei nicht entschieden zu werden.

    In dem hier zu besprechenden Beschluß des Ersten Senats geht es um die Kontrolldichte der verfassungsrechtlichen Überprüfung einer Einzelanalogie, die im Ausgangsverfahren das LG Hamburg (Urteil vom 11.8.1989 - 11 S 398/87 unter Bezug auf den PKH-Beschluß vom 1.2.1988, WuM 1989, 304) zu § 569 a Abs. 2 BGB dahin gebildet hat, daß der nichteheliche Lebenspartner als "Familienangehöriger« der verstorbenen Mietpartei anzusehen ist.

    In dem hier zu besprechenden Beschluß des Ersten Senats geht es um die Kontrolldichte der verfassungsrechtlichen Überprüfung einer Einzelanalogie, die im Ausgangsverfahren das LG Hamburg (Urteil vom 11.8. 1989 - 11 S 398/87 - unter Bezug auf den PKH-Beschluß vom 1.2.1988, WuM 1989, 304) zu § 569 a Abs. 2 BGB dahin gebildet hat, daß der nichteheliche Lebenspartner als "Familienangehöriger« der verstorbenen Mietpartei anzusehen ist.

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
    Diese Gesichtspunkte können der Verfassungsbeschwerde jedoch nicht zum Erfolg verhelfen, weil die Beschwerdeführerin nicht die Verletzung von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gerügt hat (vgl. BVerfGE 76, 93, 96 f.).

    Die Nichtbeachtung einer nach Art. 111 Abs. 1 des 3. MRÄndG bestehenden Vorlagepflicht ist eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, wenn das Gericht die gebotene Einholung eines Rechtsentscheids willkürlich unterlassen hat (BVerfGE 76, 93).

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, wenn das Gericht die gebotene Einholung eines Rechtsentscheids willkürlich unterlassen hat (BVerfGE 76, 93 [hier: I (133) 327 a]).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
    a) Das grundrechtlich geschützte Eigentum zeichnet sich zwar durch Privatnützigkeit und grundsätzliche Verfügungsbefugnis aus (vgl. BVerfGE 52, 1, 30).

    Der Eigentümer darf auch nicht verpflichtet werden, sämtliche Mitbewohner des jeweiligen Mieters als Nachfolger zu akzeptieren, ohne auf die Person des Vertragspartners noch in irgendeiner Weise Einfluß nehmen zu können (vgl. BVerfGE 79, 292, 304 unter Hinweis auf BVerfGE 52, 1, 36 f.).

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
    a) Die Vertretbarkeitsprüfung der Analogie anhand des Art. 20 Abs. 3 GG (in Verbindung mit dem Grundrecht, dessen Schutzbereich berührt ist) entspricht der Willkürkontrolle aufgrund des Art. 3 Abs. 1 GG, die das BVerfG als "Notbremse« praktiziert, wenn die Auslegung des einfachen Gesetzes durch das Fachgericht völlig sachfremd und unverständlich ist (BVerfG, WuM 1989, 278).

    a) Die Vertretbarkeitsprüfung der Analogie anhand des Art. 20 Abs. 3 GG (in Verbindung mit dem Grundrecht, dessen Schutzbereich berührt ist) entspricht der Willkürkontrolle aufgrund des Art. 3 Abs. 1 GG, die das BVerfG als "Notbremse« praktiziert, wenn die Auslegung des einfachen Gesetzes durch das Fachgericht völlig sachfremd und unverständlich ist (BVerfG, WuM 1989, 278).

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Konkretisierung durch EG-Normen

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
    Ein bloßer Verfahrensirrtum begründet hingegen keinen Verfassungsverstoß (BVerfGE 29, 198, 207).

    Ein bloßer Verfahrensirrtum begründet hingegen keinen Verfassungsverstoß (BVerfGE 29, 198, 207).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
    Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit, da hiernach die Auslegung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das BVerfG entzogen ist (BVerfGE 1, 418, 420; ständ. Rechtspr.).

    Die Formel vom "spezifischem Verfassungsrecht« bezeichnet die Abgrenzung zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit, da hiernach die Auslegung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das BVerfG entzogen ist (BVerfGE 1, 418, 420; ständ. Rechtspr.).

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89

    Ferienwohnungen

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
    Hierfür ist der zu § 564 Abs. 2 Nr. 2 BGB ergangene Ferienwohnung-Beschluß des BVerfG vom 3.10.1989 (WuM 1989, 607, Anmerkung Sternel, ZAP F. 4 R, S. 5) mit dem Sondervotum, in dem 3 Verfassungsrichter eine Überschreitung der verfassungsrechtlichen Überprüfung durch die Mehrheit des Senats rügen, ein eindrucksvolles Beispiel.

    Hierfür ist der zu § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ergangene Ferienwohnung-Beschluß des BVerfG vom 3.10.1989 (WuM 1989, 607 [hier: I (133) 398 a-b], Anmerkung Sternel, ZAP F. 4 R, S. 5) mit.

  • OLG Bamberg, 09.12.1987 - 2 UF 290/87

    Änderung eines Urteiles hinsichtlich der Höhe einer Verpflichtung zur laufenden …

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
    Auf dem 57. Deutschen Juristentag haben die Thesen des Gutachters Lieb (…Gutachten A zum 57. DJT, 1988, S. 105 f.), daß §§ 569 a Abs. 2, 569 b BGB auch auf die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anwendbar sind, große Zustimmung gefunden (NJW 1988, 2998).

    Auf dem 57. Deutschen Juristentag haben die Thesen des Gutachters Lieb (…Gutachten A zum 57. DJT, 1988, S. 105 f.), daß §§ 569 a Abs. 2, 569 b BGB auch auf die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anwendbar sind, große Zustimmung gefunden (NJW 1988, 2998).

  • LG Hannover, 31.07.1985 - 3 S 182/85
    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
    Die Rechtspr. bewegt sich nach anfänglichem Zögern in gleiche Richtung (LG Hannover, WuM 1986, 18).

    anfänglichem Zögern in gleiche Richtung (LG Hannover, WuM 1986, 18).

  • LG Hamburg, 09.11.1987 - 16 T 91/87
    Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
    Nach der Gegenansicht soll der überlebende Partner das Mietverhältnis danach nicht allein, sondern zusammen mit den Erben des Verstorbenen fortsetzen (LG Hamburg, WuM 1988, 24).

    Nach der Gegenansicht soll der überlebende Partner das Mietverhältnis danach nicht allein, sondern zusammen mit den Erben des Verstorbenen fortsetzen (LG Hamburg, WuM 1988, 24).

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft …

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Ehegattenbesteuerung

  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß gerichtliche Entscheidungen im Verfahren der Verfassungsbeschwerde nur in engen Grenzen nachgeprüft werden können, daß insbesondere die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, aber auch die Auslegung einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und seiner Nachprüfung entzogen sind (so bereits BVerfGE 18, 85 ; 22, 93 ; 30, 173 ; 42, 143 ; 76, 143 ; 82, 6 ; 89, 276 ).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - …

    Richterliche Rechtsfortbildung darf hingegen nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 128, 193 ; 132, 99 ).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …

    Denn hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, darf der Richter diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen, die so im Parlament nicht erreichbar war (BVerfG vom 3.4.1990 - 1 BvR 1186/89 - BVerfGE 82, 6, 11).
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