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   BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05   

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BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 (https://dejure.org/2005,468)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 (https://dejure.org/2005,468)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 (https://dejure.org/2005,468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsentziehende Maßnahme: Richterlicher Bereitschaftsdienst (Castor-Sitzblockade); Beeinträchtigung von Grundrechten durch freiheitsentziehende Maßnahmen bei einer Sitzblockade im Rahmen eines Castor-Transportes; Auflösung einer Sitzblockade bei Bestehen eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 2; ; GG Art. 104 Abs. 4

  • rav-polizeirecht.de

    Bisherige Praxis der niedersächsischen (Bereitschafts-) Gerichte im Zusammenhang mit Ingewahrsamnahmen ist verfassungswidrig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach Castor-Sitzblockade

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Pflicht der Justiz, richterliche Eildienste einzurichten

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche VB gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach Castor-Sitzblockade

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.1.2006)

    Stärkt Rechtsschutz von Demonstranten // Scharfe Kritik an Polizei und Justiz in Dannenberg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 87
  • NVwZ 2006, 579
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (BVerfGE 105, 239 ; vgl. zu Art. 13 Abs. 2 GG: BVerfGE 103, 142 ).

    Für den Staat folgt daraus die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ).

    "Unverzüglich" ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfGE 105, 239 ).

    Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ).

    Er erfordert daher besondere Bemühungen und Vorkehrungen (vgl. BVerfGE 105, 239 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Art. 19 Abs. 4 GG verbürgt ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ).

    b) Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich auch vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Dies ist der Fall bei Bestehen einer Wiederholungsgefahr oder einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Diese verfassungsrechtliche Grundentscheidung kennzeichnet das Freiheitsrecht als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 65, 317 ).

    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

    Für den schwersten Eingriff in das Recht der Freiheit der Person, die Freiheitsentziehung, fügt Art. 104 Abs. 2 GG dem Vorbehalt des (förmlichen) Gesetzes den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung hinzu, der nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 10, 302 ).

    Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG gebietet in einem solchen Fall, die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen (vgl. BVerfGE 10, 302 ).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Die Eilbedürftigkeit einer solchen Entscheidung könne eine Vereinfachung und Verkürzung des gerichtlichen Verfahrens rechtfertigen, dürfe aber die unabhängige, auf Grund der Justizförmigkeit des Verfahrens besonders verlässliche Entscheidungsfindung nicht gefährden (vgl. BVerfGE 83, 24 ).

    Ein derartiger Vorbehalt des Bundesrechts zu Gunsten der Landesgesetzgebung ist auch bei einer erschöpfenden Regelung eines Gegenstandes der konkurrierenden Gesetzgebung zulässig (vgl. BVerfGE 83, 24 m.w.N.).

    Die Eilbedürftigkeit einer solchen Entscheidung kann eine Vereinfachung und Verkürzung des gerichtlichen Verfahrens rechtfertigen, darf aber die unabhängige, auf Grund der Justizförmigkeit des Verfahrens besonders verlässliche Entscheidung nicht gefährden (vgl. BVerfGE 83, 24 ).

    Aus Art. 104 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GG selbst folgt zudem die Eilbedürftigkeit des Verfahrens, weil jede richterliche Sachaufklärung zeitlich durch das Erfordernis der unverzüglichen Entscheidung beschränkt und der Inhaftierung ohne richtliche Entscheidung mit dem Ende des dem Ergreifen folgenden Tages eine äußerste Grenze gesetzt ist (vgl. BVerfGE 83, 24 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Art. 19 Abs. 4 GG verbürgt ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    b) Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich auch vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Bei derart schwerwiegenden Grundrechtseingriffen hat das Bundesverfassungsgericht ein durch Art. 19 Abs. 4 GG geschütztes Rechtsschutzinteresse unter anderem in Fällen angenommen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung eröffneten Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (BVerfGE 105, 239 ; vgl. zu Art. 13 Abs. 2 GG: BVerfGE 103, 142 ).

    Für den Staat folgt daraus die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ).

    Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Sie muss im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtssuchenden zumutbar sein (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 77, 275 ).

    Er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 88, 118 ).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 10 ), also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ).

    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Zum anderen muss auch die weitere Sachbehandlung durch den Richter dem Gebot der Unverzüglichkeit entsprechen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03 -, DÖV 2005, S. 165 ).

    Demgemäß ist in der fachgerichtlichen Judikatur etwa anerkannt, dass das Anhängigmachen der freiheitsentziehenden Maßnahme bei Gericht im Falle einer besonderen Eilbedürftigkeit eines formellen schriftlichen Antrages nicht bedarf, sofern das Begehren in den Akten in verlässlicher Weise dokumentiert ist und die Identität der in Gewahrsam Genommenen jedenfalls anhand der Akten festgestellt werden kann, zumal unter der Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes das Gericht die für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen zu ermitteln hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03 -, DÖV 2005, S. 165 ).

  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Ein richterlicher Bereitschaftsdienst zur Nachtzeit ist demgegenüber von Verfassungs wegen erst dann gefordert, wenn hierfür ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein nächtlicher richterlicher Bereitschaftsdienst erst dann gefordert, wenn hierfür ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

  • OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05

    Eindeutige und unmissverständliche Formulierung einer polizeilichen

  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

  • OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04

    Beschwerdemöglichkeit einer Behörde gegen die Entscheidung eines Amtsgerichts

  • VGH Bayern, 25.10.1988 - 21 B 88.01491
  • LG Hamburg, 29.10.2003 - 321 T 69/03
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

  • BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67

    Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Nicht vermeidbar sind zum Beispiel die Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung oder ein renitentes Verhalten des Betroffenen bedingt sind (vgl. BVerfGE 105, 239 ; BVerfGK 7, 87 ; Gusy, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 104 Rn. 48).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    Ein solcher erhöhter Bedarf kann schließlich zeitlich begrenzt während der Dauer von Großereignissen auftreten (vgl. z.B. BVerfGK 7, 87 zur Erforderlichkeit der Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit aufgrund von zu erwartenden gefahrenabwehrrechtlichen Masseningewahrsamnahmen anlässlich eines Castor-Transports).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19

    Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags;

    a) Die materiell-rechtlichen Anforderungen an den Vollzug des Gewahrsams, der von der Ingewahrsamnahme als solches zu unterscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 -, juris Rn. 61), ergeben sich aus dem einfachen Recht, dem Verfassungsrecht und den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
  • BVerfG, 02.11.2016 - 1 BvR 289/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Identitätsfeststellung und

    Das gilt angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (vgl. BVerfGK 7, 87 ).
  • BVerwG, 27.03.2024 - 6 C 1.22

    Polizeiliche Maßnahmen bei Protestaktionen gegen den Bundesparteitag der AfD im

    Angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts gilt dies in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 - NVwZ 2006, 579 Rn. 40 und vom 2. November 2016 - 1 BvR 289/15 - NVwZ 2017, 555 Rn. 25).

    Diese allgemeine Erkenntnis ersetzt jedoch nicht die gerichtliche Aufklärung des konkret in Rede stehenden Sachverhalts (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 - NVwZ 2006, 579 Rn. 44 und vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 - juris Rn. 40).

    Dies gilt auch für die Berücksichtigung der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 104 Abs. 1 und 2 GG ableitbaren Anforderungen an die richterliche Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf die Frage, ob innerhalb der von dem Verwaltungsgerichtshof dem Klageantrag zu 2 zugeordneten Dauer des polizeilichen Gewahrsams des Klägers bis 17.54 Uhr eine unverzügliche richterliche Entscheidung durch organisatorische Vorkehrungen des Amtsgerichts Nürtingen im Hinblick auf die Zahl der vor Ort befindlichen Richter oder des Beklagten in Bezug auf die Stärke der eingesetzten Polizeikräfte hätte sichergestellt werden können (vgl. zu der aus Art. 104 Abs. 2 GG folgenden staatlichen Verpflichtung zu derartigen Vorkehrungen: BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 - BVerfGE 105, 239 , Kammerbeschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 - NVwZ 2006, 579 Rn. 36, 44 und vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 - juris Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2014 - 11 LC 228/12

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme als inzident zu prüfende Voraussetzung

    Das Telefonat um 13.10 Uhr genügte auch den verfahrensrechtlichen Anforderungen, da keine förmliche Beantragung erforderlich ist (BVerfG, Beschl. v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 -, NVwZ 2006, 579, juris, Rn. 39).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines

    Die Annahme einer lediglich auf die Identitätsfeststellung beschränkten Kompetenz des Amtsgerichts sei mit den Anforderungen, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGK 7, 87 ) ergäben, nicht zu vereinbaren.

    Eine nachträgliche richterliche Entscheidung, deren Zulässigkeit in Ausnahmefällen Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG voraussetzt, genügt nur, wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte verfassungsrechtlich zulässige Zweck nicht erreichbar wäre, sofern der Festnahme die richterliche Entscheidung vorausgehen müsste (vgl. BVerfGE 22, 311 ; 105, 239 ; BVerfGK 7, 87 ).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlicher Verfahren, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 7, 87 ).

    Angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts gilt dies in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (BVerfGK 7, 87 ).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 109, 133 ; BVerfGK 7, 87 ).

  • VG Frankfurt/Oder, 14.03.2012 - 6 K 396/09
    Eine Freiheitsentziehung erfordert nach Artikel 104 Abs. 2 Satz 1 GG grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung; eine nachträgliche richterliche Entscheidung genügt nur, wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte verfassungsrechtlich zulässige Zweck nicht erreichbar wäre, sofern der Festnahme die richterliche Entscheidung vorausgehen müsste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 -, NVwZ 2006, 579, m. w. Nw.).

    Aus den dargelegten Gründen war schließlich eine Vorabinformation des Gerichtes zu Beginn des Einsatzes mit dem Ziel, dass vom Gericht in organisatorischer Hinsicht Vorkehrungen getroffen werden für eine Bereitstellung entsprechender Kapazitäten zur zügigen Bearbeitung etwaiger Massengewahrsamnahmen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2005, a. a. O., S. 581), nicht möglich.

    Unverzüglich im Sinne der vorgenannten Vorschriften bedeutet, dass die richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und die Fortdauer der Freiheitsentziehung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2005, a. a. O., S. 580 m. w. Nw.).

    Einer schriftlichen Antragstellung bedurfte es hier nicht (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2005, a. a. O., S. 580; VGHBW, Urteil vom 27. September 2004 - 1 S 2206/03 - NVwZ-RR 2005, 540, ), weil die im Polizeibericht vom 14. März 2008 und in der amtsrichterlichen Stellungnahme vom 08. April 2008 dokumentierte telefonische Antragstellung gegen 14:30 Uhr und 15:45 Uhr angesichts dessen, dass auch die Prozessbevollmächtigte der Klägerin insoweit Entsprechendes vorgetragen hat, in noch ausreichender Weise den Dokumentationspflichten genügt hat, zumal in diesem Punkt wegen des insoweit übereinstimmenden Vortrages keine Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit des Berichtes und der Stellungnahme bestehen.

    Für die polizeiliche Antragstellung bestehen auch keine rechtsverbindlichen weitergehenden Anforderungen, und zwar insbesondere nicht im Hinblick auf eine substantiierte Darlegung des Gewahrsamsgrundes und der Beibringung von Beweismitteln (a.A.: Donat, Polizeiliche Freiheitsentziehungen, S. 57), weil es dem Gericht obliegt, von Amts wegen die für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen zu ermitteln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2005, a. a. O., S. 580; VGHBW, Urteil vom 27. September 2004, a. a. O., S. 542).

    Insoweit muss die richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung auf einer zureichenden Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, weil ausschließlich der Richter eine originäre und konstitutive Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer des Gewahrsams trifft, die unabhängig ist von der Vorentscheidung der Polizeibehörde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Oktober 1990, a. a. O., S. 1284/1285 und vom 13. Dezember 2005, a. a. O., S. 580 und vom 08. März 2011 - 1 BvR 47/05 - NVwZ 2011, 743, ).

    Insoweit kann die sich aus dem Unverzüglichkeitsgebot nach Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG ergebende Eilbedürftigkeit der richterlichen Entscheidung eine Vereinfachung und Verkürzung sowie Flexibilität des Verfahrens rechtfertigen, die auf den Gesichtspunkt der Effektivität des Grundrechtsschutzes ausgerichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2005, a. a. O., S. 580 m. w. Nw.).

  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 2118/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 2 sowie GG Art 19 Abs 4

    Die Beschwerdeführer nehmen bezüglich der allgemeinen Situation der Unterbringung in der Gefangenensammelstelle auf das Verfahren 2 BvR 447/05 und die Darstellung der dortigen Beschwerdeführerin Bezug.

    Bereits wegen der im Parallelverfahren 2 BvR 447/05 geschilderten Organisationsmängel und der gezielten Überlastung der Gefangenensammelstelle hätte auf mildere Mittel, etwa ein Nachhauseschicken oder den in späteren Jahren praktizierten einfachen Streckenschutz zurückgegriffen werden müssen.

    Es hat sich weitgehend auf seine Stellungnahme im Verfahren 2 BvR 447/05 bezogen.

    Hinsichtlich der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diesbezüglich entwickelten Maßstäbe, vor allem zur Gewährleistung des Richtervorbehalts, verweist die Kammer auf ihren Beschluss vom 13. Dezember 2005 (2 BvR 447/05 - Absatz-Nrn. 34 bis 40).

    Angesichts des Umstandes, dass die Ingewahrsamnahme der Beschwerdeführer um 23.28 Uhr erfolgte und - wie aus dem Verfahren 2 BvR 447/05 bekannt - der richterliche Bereitschaftsdienst beim Amtsgericht Dannenberg damals in dem Zeitraum von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr eingerichtet war -tatsächlich waren, wie dem Verfahren 2 BvR 447/05 entnommen werden kann, Richter bis etwa 22.00 Uhr in der Gefangenensammelstelle zugegen - ist diese Aussage zwar ohne weiteres nachvollziehbar.

    Daher konnte sich der richterliche Bereitschaftsdienst nicht auf die Tageszeit beschränken, sondern musste auch eine Regelung für die Nachtzeit beinhalten (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 -, Absatz-Nr. 47).

    Wegen der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage von Art. 19 Abs. 4 GG entwickelten Maßstäbe zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes wird auf den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005 (2 BvR 447/05, Absatz-Nrn. 52 bis 54) Bezug genommen.

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung des Richtervorbehalts ist die Erreichbarkeit des zuständigen Richters zur Tagzeit (wobei insoweit u.a. auf § 104 Abs. 3 StPO verwiesen wird, der die Nachtzeit als den Zeitraum von neun Uhr abends bis vier Uhr bzw. sechs Uhr morgens definiert) stets zu gewährleisten (BVerfG NJW 2001, 1121, 1122; BVerfG Beschl. v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - 5 A 2000/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BayObLG, 07.12.2022 - 206 StRR 296/22

    Zur Rechtswidrigkeit der nahezu vollständigen Entkleidung einer inhaftierten

  • BVerfG, 20.05.2015 - 2 BvR 1834/12

    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes erfordert bei der nachträglichen Prüfung

  • VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 B 08.2849

    Mehrstündiges Festhalten eines Betroffenen in einem Polizeibus war rechtswidrig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - 5 A 2807/19

    Platzverweis; Ort; Reichweite

  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16

    Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer

  • VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280

    Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen während eines Polizeieinsatzes in

  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

  • BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvR 742/10

    Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 verletzt bei fehlender örtlicher

  • BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04

    Einholung einer richterlichen Entscheidung bei Freiheitsentziehung

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der

  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

  • BGH, 08.02.2022 - 3 ZB 4/21

    Polizeilicher Unterbringungsgewahrsam in Nordrhein-Westfalen gegen einen

  • VG Frankfurt/Main, 24.09.2014 - 5 K 659/14

    Versammlungsrecht Blockupy

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2010 - L 7 SO 5106/07

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt in Thailand -

  • OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme;

  • BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

  • BVerfG, 09.02.2012 - 2 BvR 1064/10

    Zu den Anforderungen an die eigenverantwortliche richterliche Prüfung der

  • BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 1 L 124.08

    Rechtswegzuweisung; Freiheitsentziehung; Amtsrichter; Polizeigewahrsam

  • OVG Bremen, 09.06.2015 - 1 A 251/12

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung -

  • BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1900/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer

  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

  • BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 5 E 251/11

    Rechtmäßigkeit einer jedenfalls auch präventiv-polizeilichen Zwecken dienenden

  • VG Augsburg, 10.12.2021 - Au 8 K 20.1952

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Art und Weise des Vollzugs einer

  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2007 - 11 LB 307/05

    Kostenhaftung für ausländerrechtliche Abschiebungen; Reduzierung des

  • LG Lüneburg, 30.05.2006 - 10 T 46/05

    Vollständiges Entkleiden zur Durchsuchung erfordert konkrete Verdachtsmomente,

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 11 LA 196/05

    Einrichtung von polizeilichen Absperrungen anlässlich eines Castor-Transports;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 S 1724/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines in Polizeigewahrsam nicht ermöglichten

  • LG Lüneburg, 23.05.2006 - 10 T 47/05
  • OLG München, 02.10.2008 - 34 Wx 10/08

    Ingewahrsamnahme: Pflicht zu Anhörung eines Betroffenen im Rahmen einer

  • BGH, 20.04.2021 - XIII ZB 47/20

    Voraussetzung für die Bestehensvermutung einer Fluchtgefahr bei vergangener

  • BVerfG, 07.05.2009 - 2 BvR 2367/07

    Verletzung des Richtervorbehalts bei Freiheitsentziehung (Art 104 Abs 2 S 1 GG)

  • BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 1925/04

    Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Abzuschiebenden ohne richterliche

  • VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines

  • BVerfG, 25.09.2009 - 2 BvR 1195/08

    Anforderungen an die Form der Anordnung einer Freiheitsentziehung

  • OLG Rostock, 16.07.2007 - 3 W 79/07

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Zulässigkeit der weiteren sofortigen Beschwerde

  • OLG Rostock, 10.07.2007 - 3 W 92/07

    Ingewahrsamnahme: Polizeiliche Prognose bei Vorfinden mitgeführter gefährlicher

  • BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch den Ermittlungsrichter (unterlassene

  • VG Köln, 20.11.2014 - 20 K 1799/13

    Rechtswidrigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme wegen Störungen bei der

  • LSG Sachsen, 29.11.2010 - L 7 SO 80/10

    Anspruch auf Sozialhilfe für Deutsche im Ausland; unabweisbare außergewöhnliche

  • BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung jeglichen

  • OVG Hamburg, 01.03.2023 - 4 Bf 221/20

    Beschränkungen eines G20-Protestcamps am Altonaer Volkspark waren rechtmäßig

  • OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07

    Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person

  • BVerfG, 23.09.2010 - 2 BvR 1143/08

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Auslegung von § 62 Abs 2 S 5

  • LG Würzburg, 20.10.2022 - 3 T 1755/19

    Rechtswidrigkeit der Entscheidung über Abschiebungshaft ohne Behördenakte

  • OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07

    Polizeigewahrsam von Demonstranten: Annahme der Gewaltbereitschaft von

  • VG Aachen, 05.10.2009 - 6 K 1802/08

    Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme zwecks Durchsetzung eines Platzverweises;

  • VG München, 12.10.2016 - M 7 K 14.2128

    Anwendung polizeilichen Zwangs bei Ausschreitungen nach einem Fußballspiel

  • AG Dannenberg, 16.03.2006 - 39 XIV 10/04

    Ingewahrsamnahme einer ganzen Versammlung ohne vorherige Versammlungsauflösung

  • BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen verwehrte Einreise in die Bundesrepublik

  • BVerwG, 17.02.2012 - 6 AV 2.11

    Negativer Kompetenzkonflikt; Rechtmäßigkeit und Durchführung einer

  • OLG Rostock, 21.08.2007 - 3 W 102/07

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme beim G8-Gipfel:

  • BGH, 30.04.2020 - StB 29/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • OLG Frankfurt, 02.06.2006 - 20 W 224/06

    Zuständigkeitsbestimmung bei polizeirechtlicher Freiheitsentziehung: Amtswegige

  • BGH, 20.04.2021 - XI ZB 47/20

    Der Vermutungstatbestand des §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2019 - 5 A 2719/17
  • VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 5 K 1289/13

    Einrichtung einer Kontrollstelle in allgemein zugänglicher Autobahnmeisterei;

  • OLG Celle, 08.10.2008 - 22 W 44/08

    Pflicht eines Richters zur Inkaufnahme einer Anreise von einer Stunde im Rahmen

  • VGH Hessen, 24.01.2011 - 8 A 2236/10

    Ingewahrsamnahme einer Fassadenkletterin

  • BGH, 30.04.2020 - StB 32/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 24/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • VG Bayreuth, 09.09.2014 - B 1 K 13.811

    Polizeiliche Gewahrsamnahme zur Durchsetzung eines Platzverweises

  • BGH, 30.04.2020 - StB 30/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • LSG Sachsen, 11.05.2021 - L 8 SO 107/20
  • VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15

    Versagung von Eingliederungshilfe

  • OVG Bremen, 10.01.2012 - 1 S 327/11

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme; Rechtsweg für Überprüfung der Rechtmäßigkeit -

  • BGH, 30.04.2020 - StB 28/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.243

    Platzverweis eines Angehörigen aus einem Krankenhaus

  • VG Frankfurt/Main, 03.07.2013 - 5 K 1101/13

    Kontrollstelle vor "Blockupy Frankfurt" 2012

  • VG Bremen, 02.12.2010 - 2 K 1989/09

    Zulässigkeit einer Masseningewahrsamnahme - Feststellungsklage; Gewahrsam;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2010 - 3 O 27/09

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme; Rechtsweg; Fortsetzungsfeststellungsklage

  • LG Kassel, 13.11.2008 - 6 Qs 280/08
  • VG Augsburg, 11.09.2020 - Au 8 K 19.1456

    Untersagung einer öffentlichen Vergnügung

  • VG München, 29.02.2016 - M 7 K0 15.1383

    Arztkosten für Überprüfung der Haftfähigkeit

  • LG Regensburg, 10.08.2023 - 53 T 242/23

    Vorläufige Unterbringung: Bekanntgabe des ärztlichen Zeugnisses -

  • VG Augsburg, 11.09.2020 - Au 8 K 19.1494

    Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots einer

  • AG Königstein/Taunus, 29.09.2009 - 50 Ds 437 Js 32191/09

    Bloße Hinnahme der Blutententnahme als Einwilligung; Erforderlichkeit eines

  • VGH Bayern, 11.04.2006 - 24 C 06.634

    Art und Weise der Behandlung während der Freiheitsentziehung ist eigenständig

  • VG Schwerin, 22.07.2010 - 1 A 685/08

    Zuständigkeit für die rechtliche Überprüfung der Art und Weise des Gewahrsams

  • OLG Celle, 21.11.2006 - 22 W 77/06

    D (A), Abschiebungshaft, Vorführung, Haftrichter, Unverzüglichkeit,

  • VG Lüneburg, 19.05.2005 - 3 A 133/05

    Bezeichnung der Freiheitsentziehung nach außen als Ingewahrsamnahme begründet die

  • AG Königstein/Taunus, 29.09.2009 - 50 Ds 437 Js 3291/09
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