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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,626
BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 (https://dejure.org/2011,626)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 (https://dejure.org/2011,626)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 (https://dejure.org/2011,626)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die leistungsmindernde Anrechnung von Verletztenrenten auf "Hartz IV-Leistungen"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB 2, § 11 Abs 3 Nr 2 SGB 2
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die leistungsmindernde Anrechnung von Verletztenrenten auf "Hartz IV-Leistungen"

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als ein dem Grunde nach leistungsminderndes Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung sowie des ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als ein dem Grunde nach leistungsminderndes Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung sowie des ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Anrechnung von Verletztenrenten auf Alg II ("Hartz IV-Leistungen") - kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als ein dem Grunde nach leistungsminderndes Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung sowie des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen die volle Anrechnung der Verletztenrente auf "Hartz IV-Leistungen" erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verletztenrente ist auf Hartz-IV-Leistungen anzurechnen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verletztenrente und Hartz IV

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung der Verletztenrente auf Hartz IV-Leistungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Anrechnung der Verletztenrente verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Vollanrechnung von Verletztenrente auf Hartz IV

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Volle Anrechnung der Verletztenrente auf "Hartz IV-Leistungen" nicht verfassungswidrig

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Vollständige Anrechnung von Verletztenrente auf "Hartz IV" verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 377
  • NJW 2011, 2193
  • NZS 2011, 895
  • NJ 2011, 305
  • FamRZ 2011, 871
  • DÖV 2011, 573
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (57)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich ohne Weiteres aus dem Grundgesetz und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 34, 118 ; 100, 195 ; 102, 41 ; 116, 229 ) beantworten.

    Sie ist von Rechts wegen nicht zur Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts bestimmt, sondern stellt eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität dar und soll zugleich die Mehraufwendungen ausgleichen, die der Beschädigte gegenüber einem gesunden Menschen hat (vgl. BVerfGE 102, 41 ; BVerwGE 101, 86 m.w.N.).

    Sie zeichnet sich vor allem durch eine besondere immaterielle oder ideelle Komponente aus, die sich seit Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes stetig dadurch erhöht hat, dass durch weitere Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (z.B. Hilfsmittel) fast jeder schädigungsbedingte Mehraufwand abgedeckt ist (dazu BVerfGE 102, 41 ).

    Rn. 45 Anders als bei der Verletztenrente lässt sich die Bestimmung der Grundrente zu einem anderen Zweck als der Sicherung des Lebensunterhalts dem Wortlaut, der Systematik und der Entstehungsgeschichte des Bundesversorgungsgesetzes hinreichend deutlich entnehmen (vgl. BVerfGE 102, 41 ).

    Ihre besondere Funktion zeigt sich auch darin, dass sie bei der Bemessung anderer staatlicher Leistungen grundsätzlich unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 102, 41 ; BSG…, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 34 f.).

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich ohne Weiteres aus dem Grundgesetz und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 34, 118 ; 100, 195 ; 102, 41 ; 116, 229 ) beantworten.

    Werden bei der Gewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung die Empfänger anderer Sozial- oder Entschädigungsleistungen in unterschiedlicher Weise der Einkommensanrechnung unterworfen, müssen zwischen den Empfängern einer nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Leistung und den Empfängern einer nichtprivilegierten Leistung Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 100, 195 ; 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 18).

    Gerade auch Letzteres verleiht der Grundrente eine Sonderstellung innerhalb der sonstigen öffentlich-rechtlichen Leistungen (vgl. insoweit auch BVerfGE 116, 229 ), die der Verletztenrente in der geltenden Rechtsordnung und Rechtspraxis nicht zukommt (vgl. insoweit oben I. 1. c) bb)).

    Das Schmerzensgeld dient seiner gesetzlichen Funktion nach nicht zur Deckung des Lebensunterhalts, sondern ausschließlich zur Abdeckung eines Schadens immaterieller Art. Es soll, wie sich bereits aus dem Wortlaut von § 253 Abs. 2 BGB ergibt, eine erlittene oder andauernde Beeinträchtigung der körperlichen und seelischen Integrität, insbesondere auch Erschwernisse, Nachteile und Leiden, die über den Schadensfall hinaus anhalten und die nicht durch die materielle Schadensersatzleistung abgedeckt sind, ausgleichen, und trägt zugleich dem Gedanken Rechnung, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (vgl. zum Ganzen BVerfGE 116, 229 m.w.N.).

    Diese dem Schmerzengeld eigene Funktion verleiht ihm eine Sonderstellung innerhalb der sonstigen Einkommens- und Vermögensarten, der auch in der übrigen Rechtsordnung - soweit ersichtlich - durchweg durch den Ausschluss der Anrechnung auf staatliche Fürsorgeleistungen Rechung getragen wird (vgl. BVerfGE 116, 229 ).

  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Auch im Wohngeldrecht wird sie voll als Einkommen berücksichtigt (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe a WoGG in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 2008 <BGBl I S. 1856>, § 10 Abs. 2 Nr. 1.5 Buchstabe a WoGG in der seit der Bekanntmachung der Neufassung des Wohngeldgesetzes vom 23. Januar 2002, <BGBl I S. 474>, geltenden Fassung und § 10 Abs. 2 Nr. 9.4 WoGG in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Wohngeldgesetzes vom 2. Januar 2001 <BGBl I S. 2>; zur früheren Rechtslage ebenso BVerwGE 101, 86 ).

    Nach der gesetzgeberischen Konzeption handelt es sich bei der Verletztenrente vielmehr um eine abstrakt berechnete Verdienstausfallentschädigung (vgl. dazu BVerwGE 101, 86 ; BGHZ 153, 113 ; BSG…, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 30 ff.;… Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 56 SGB VII Rn. 2 ;… Sacher, in: Lauterbach, SGB VII, § 56 Rn. 5 ff. ), die ebenso wie der Arbeitslohn selbst der Sicherung des Lebensunterhalts dient.

    Dieser "tatsächliche" oder "wirtschaftliche Funktionswandel" (vgl. BVerwGE 101, 86 ; BGHZ 153, 113 ) ist jedoch nicht mit einer Zweckbestimmung durch den Gesetzgeber selbst, die allein die Privilegierung der Einnahmen im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a SGB II rechtfertigt, gleichzusetzen.

    Es kann dahinstehen, ob und wie das Bundessozialgericht und vor ihm auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 101, 86 ) gemeint haben, die besondere Schutzwürdigkeit der Empfänger von Leistungen des sozialen Entschädigungsrechtes die Ungleichbehandlung rechtfertigt.

    Sie ist von Rechts wegen nicht zur Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts bestimmt, sondern stellt eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der körperlichen Integrität dar und soll zugleich die Mehraufwendungen ausgleichen, die der Beschädigte gegenüber einem gesunden Menschen hat (vgl. BVerfGE 102, 41 ; BVerwGE 101, 86 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Abzug Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss (vgl. BVerfGE 93, 386 ; 105, 73 ), bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ).

    Rn. 31 aa) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 107, 27 ; 112, 164 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb nicht zu untersuchen, ob der Normgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. BVerfGE 112, 164 m.w.N.).

    Die gesetzgeberische Zweckbestimmung ist ein hinreichend gewichtiges Unterscheidungskriterium (vgl. auch BVerfGE 29, 71 ; 110, 412 ; 112, 164 ).

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich ohne Weiteres aus dem Grundgesetz und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 34, 118 ; 100, 195 ; 102, 41 ; 116, 229 ) beantworten.

    Diese Funktion der Verletztenrente wird, soweit ersichtlich, überwiegend nicht durch Auslegung aus den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch hergeleitet, sondern mit einer tatsächlichen Änderung der wirtschaftlichen, technischen und sozialen Rahmenbedingungen begründet (vgl. auch BSGE 95, 286 ), die dazu geführt habe, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei leichten oder mittelschweren Unfällen keine oder fast keine Lohneinbußen und auch bei schweren Unfällen nur teilweise Lohneinbußen verursache (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 31, unter Bezugnahme auf BVerfGE 34, 118 und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die in §§ 636 f. RVO, §§ 104 ff. SGB VII enthaltenen Regelungen in ständiger Rechtsprechung für verfassungsmäßig gehalten, ohne dass es vom Gesetzgeber eine entsprechende Zweckbestimmung verlangt hat (vgl. BVerfGE 34, 118 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Februar 2009 - 1 BvR 3505/08 -, juris, Rn.11).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung ergänzend darauf gestützt hat, dass die Rente aus der Unfallversicherung unter den gegenwärtigen Verhältnissen ein entgangenes Schmerzensgeld aufwiege (vgl. BVerfGE 34, 118 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4), hat es auf den tatsächlichen Funktionswandel der Verletztenrente (vgl. hierzu oben (b)) abgestellt.

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Nach der gesetzgeberischen Konzeption handelt es sich bei der Verletztenrente vielmehr um eine abstrakt berechnete Verdienstausfallentschädigung (vgl. dazu BVerwGE 101, 86 ; BGHZ 153, 113 ; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 30 ff.;… Ricke, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 56 SGB VII Rn. 2 ;… Sacher, in: Lauterbach, SGB VII, § 56 Rn. 5 ff. ), die ebenso wie der Arbeitslohn selbst der Sicherung des Lebensunterhalts dient.

    Rn. 39 (b) Es ist auch nicht deshalb aufgrund von Art. 3 Abs. 1 GG geboten, die Verletztenrente als teilweise zweckbestimmte Leistung zu bewerten, weil ihr durch die fachgerichtliche Rechtsprechung und die Literatur auch die Funktion zugesprochen wird, Nichterwerbsschäden abzugelten, das heißt immaterielle Schäden auszugleichen und verletzungsbedingte Mehraufwendungen zu decken (vgl. BSGE 60, 128 ; 71, 299 ; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 30 ff.; BSG…, Beschluss vom 29. November 2007 - B 13 RJ 25/05 R -, juris, Rn. 71 f.;… Kranig, in: Hauck, SGB VII, § 56 Rn. 7b ).

    Diese Funktion der Verletztenrente wird, soweit ersichtlich, überwiegend nicht durch Auslegung aus den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch hergeleitet, sondern mit einer tatsächlichen Änderung der wirtschaftlichen, technischen und sozialen Rahmenbedingungen begründet (vgl. auch BSGE 95, 286 ), die dazu geführt habe, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei leichten oder mittelschweren Unfällen keine oder fast keine Lohneinbußen und auch bei schweren Unfällen nur teilweise Lohneinbußen verursache (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 31, unter Bezugnahme auf BVerfGE 34, 118 und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4).

    Ihre besondere Funktion zeigt sich auch darin, dass sie bei der Bemessung anderer staatlicher Leistungen grundsätzlich unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerfGE 102, 41 ; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 34 f.).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf …

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Werden bei der Gewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung die Empfänger anderer Sozial- oder Entschädigungsleistungen in unterschiedlicher Weise der Einkommensanrechnung unterworfen, müssen zwischen den Empfängern einer nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Leistung und den Empfängern einer nichtprivilegierten Leistung Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 100, 195 ; 116, 229 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 18).

    Für die Anrechnung von Einkommen gilt nichts anderes (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 17 f.).

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es vielmehr notwendig, aber auch ausreichend, dass das Existenzminimum gedeckt werden kann, ohne dass es auf den Rechtsgrund der Einnahme oder die subjektive Verwendungsabsicht des Hilfebedürftigen ankäme (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 14).

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich ohne Weiteres aus dem Grundgesetz und der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 34, 118 ; 100, 195 ; 102, 41 ; 116, 229 ) beantworten.

    Werden bei der Gewährung einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung die Empfänger anderer Sozial- oder Entschädigungsleistungen in unterschiedlicher Weise der Einkommensanrechnung unterworfen, müssen zwischen den Empfängern einer nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Leistung und den Empfängern einer nichtprivilegierten Leistung Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 100, 195 ; 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 18).

    Der Gesetzgeber hat allerdings bei der Gewährung von Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, grundsätzlich einen weiten Spielraum, wenn er Regelungen darüber trifft, ob und in welchem Umfang das Vermögen des Empfängers auf den individuellen Bedarf angerechnet wird (vgl. BVerfGE 100, 195 ).

  • BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94

    Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche …

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Diese Funktion der Verletztenrente wird, soweit ersichtlich, überwiegend nicht durch Auslegung aus den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch hergeleitet, sondern mit einer tatsächlichen Änderung der wirtschaftlichen, technischen und sozialen Rahmenbedingungen begründet (vgl. auch BSGE 95, 286 ), die dazu geführt habe, dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei leichten oder mittelschweren Unfällen keine oder fast keine Lohneinbußen und auch bei schweren Unfällen nur teilweise Lohneinbußen verursache (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 31, unter Bezugnahme auf BVerfGE 34, 118 und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die in §§ 636 f. RVO, §§ 104 ff. SGB VII enthaltenen Regelungen in ständiger Rechtsprechung für verfassungsmäßig gehalten, ohne dass es vom Gesetzgeber eine entsprechende Zweckbestimmung verlangt hat (vgl. BVerfGE 34, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Februar 2009 - 1 BvR 3505/08 -, juris, Rn.11).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung ergänzend darauf gestützt hat, dass die Rente aus der Unfallversicherung unter den gegenwärtigen Verhältnissen ein entgangenes Schmerzensgeld aufwiege (vgl. BVerfGE 34, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 1995 - 1 BvR 753/94 -, juris, Rn. 4), hat es auf den tatsächlichen Funktionswandel der Verletztenrente (vgl. hierzu oben (b)) abgestellt.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08
    Eine enge Auslegung des Begriffs der zweckbestimmten Einnahme ist auch deshalb sachgerecht, weil es das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG, das durch die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch einfach-rechtlich konkretisiert wird (vgl. insoweit BVerfGE 125, 175 ), gerade nicht gebietet, dass Einnahmen, auf die der Hilfebedürftige tatsächlich zurückgreifen kann, von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen werden.

    Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird durch die Anrechnung der Verletztenrente nicht verletzt, da den Beschwerdeführern für den im fachgerichtlichen Verfahren streitgegenständlichen Zeitraum insgesamt finanzielle Mittel in Höhe der gesetzlich vorgesehenen und weiterhin geltenden (vgl. BVerfGE 125, 175 ) Regelleistung zu Verfügung standen.

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Teilkindergeld

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des …

  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92

    Krankenversicherung - vollständige Befreiung von der Zuzahlungspflicht - …

  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 7/85

    Beitragsrecht der Ersatzkassen - Unfallbedingter Mehrausfall - Beitragssatzung - …

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung …

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Betriebsaufspaltung

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 6/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente …

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Kündigungsschutz Zwischenvermieter

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Urheberrechtsgesetz

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion …

  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe …

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 76/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05

    Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots für Ärzte

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 86/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von …

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 RJ 25/05 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zusammentreffen von Rente aus der …

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten …

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall - …

  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 3505/08

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung bei …

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 38/04 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus …

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Berufskrankheiten

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06

    Vergütung für Beratungshilfe durch "geeignete Stellen" im Insolvenzverfahren

  • BVerfG, 08.01.2007 - 1 BvR 1117/03

    Abgrenzung von erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung und erlaubnispflichtiger …

  • OLG Brandenburg, 16.06.2009 - 10 UF 124/08

    Nachehelichenunterhalt: Einkommensersatzfunktion einer Unfallrente; zeitliche …

  • BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG …

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

  • BVerfG, 19.07.1984 - 1 BvR 1614/83
  • VGH Hessen, 22.09.1992 - 9 UE 2489/89

    Verletztenrente nach der RVO ist anrechenbares Einkommen nach dem BSHG

  • BVerfG, 18.02.1988 - 1 BvR 1017/87

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsgeldkürzung nach RVO § 568 Abs 8

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 62/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente …

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 20/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente …

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.09.2006 - L 3 AS 4/06
  • BSG, 21.12.2023 - B 5 R 1/22 R

    Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Anspruch des nachrangig …

    Gegenstand der Einkommensanrechnung im SGB II sind grundsätzlich sämtliche Zahlungen mit Entgeltfunktion (…vgl BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 14 AS 76/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 27 RdNr 17; vgl auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 16.3.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - BVerfGK 18, 377 - juris RdNr 36).

    Rn. 21 bb) Es bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, ob die Zielsetzung des Sterbevierteljahresbonus die Anforderungen erfüllt, die § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II an einen "ausdrücklich genannten Zweck" stellt (…vgl hierzu zuletzt BSG Urteil vom 11.11.2021 - B 14 AS 15/20 R - BSGE 133, 149 = SozR 4-4200 § 11a Nr. 6, RdNr 26 mwN;… vgl auch BSG Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, RdNr 24 zu § 83 Abs. 1 SGB XII; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 16.3.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - BVerfGK 18, 377 - juris RdNr 36).

  • BGH, 20.10.2016 - IX ZB 66/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Pfändbarkeit der Verletztenrente aus der …

    Die Verletztenrente nach §§ 56 ff. SGB VII gleiche nur den durch Körper- und Gesundheitsschäden bedingten Einkommensverlust aus und falle deswegen nicht unter § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I (…Hauck/Noftz/Häusler, aaO;… Schlegel/Voelzke/Pflüger, aaO;… Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht/Siefert, aaO;… Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht/Ricke, 2016, § 56 SGB VII Rn. 2;… Kohte in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., Schwerpunktbeiträge, 3., Rn. 19;… vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 850i Rn. 27;… Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rn. 1369a, 1378; vgl. auch BVerfG, BVerfGK 18, 377, 381).

    Nach dieser gesetzgeberischen Konzeption handelt es sich daher bei der Verletztenrente um eine abstrakt berechnete Verdienstausfallentschädigung, die ebenso wie der Arbeitslohn selbst der Sicherung des Lebensunterhalts dient (BVerfG, BVerfGK 18, 377, 384; BSG, UV-Recht Aktuell 2008, 888, 894; vgl. BVerwGE 101, 86, 89; BSGE 90, 172, 176).

    Dieser "tatsächliche" oder "wirtschaftliche Funktionswandel" ist jedoch nicht mit einer Zweckbestimmung durch den Gesetzgeber selbst gleichzusetzen (BVerfG, BVerfGK 18, 377, 384, 385; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - VI ZR 304/01, BGHZ 153, 113, 121 f).

  • BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 15/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Entschädigung …

    Es kann auch genügen, dass die Zweckbestimmung aus den Voraussetzungen für die Leistungsgewährung folgt, soweit sich aus dem Gesamtzusammenhang die vom Gesetzgeber gewollte Zweckbindung eindeutig ableiten lässt (zur Grundrente nach § 31 BVG als "in der Sache" zweckbestimmte Leistung BVerfG vom 16.3.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - juris RdNr 44;… zu § 83 Abs. 1 SGB XII BSG vom 23.3.2010 - B 8 SO 17/09 R - BSGE 106, 62 = SozR 4-3500 § 82 Nr. 6, RdNr 24 mwN).

    Der immaterielle Schadensausgleich dient auch nach der Rechtsprechung des BVerfG einem anderen Zweck als der Sicherung des Lebensunterhalts (BVerfG vom 16.3.2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - juris RdNr 43).

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