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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,468
BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 (https://dejure.org/2005,468)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 (https://dejure.org/2005,468)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 (https://dejure.org/2005,468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 2; ; GG Art. 104 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsentziehende Maßnahme: Richterlicher Bereitschaftsdienst (Castor-Sitzblockade); Beeinträchtigung von Grundrechten durch freiheitsentziehende Maßnahmen bei einer Sitzblockade im Rahmen eines Castor-Transportes; Auflösung einer Sitzblockade bei Bestehen eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach Castor-Sitzblockade

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Pflicht der Justiz, richterliche Eildienste einzurichten

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche VB gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach Castor-Sitzblockade

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.1.2006)

    Stärkt Rechtsschutz von Demonstranten // Scharfe Kritik an Polizei und Justiz in Dannenberg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 87
  • NVwZ 2006, 579
 
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Wird zitiert von ... (99)Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (BVerfGE 105, 239 ; vgl. zu Art. 13 Abs. 2 GG: BVerfGE 103, 142 ).

    Für den Staat folgt daraus die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ).

    "Unverzüglich" ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfGE 105, 239 ).

    Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ).

    Er erfordert daher besondere Bemühungen und Vorkehrungen (vgl. BVerfGE 105, 239 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Rn. 52 1. Art. 19 Abs. 4 GG verbürgt ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ).

    Rn. 54 b) Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich auch vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Dies ist der Fall bei Bestehen einer Wiederholungsgefahr oder einer fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Diese verfassungsrechtliche Grundentscheidung kennzeichnet das Freiheitsrecht als ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ; 65, 317 ).

    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

    Rn. 36 Für den schwersten Eingriff in das Recht der Freiheit der Person, die Freiheitsentziehung, fügt Art. 104 Abs. 2 GG dem Vorbehalt des (förmlichen) Gesetzes den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung hinzu, der nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 10, 302 ).

    Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG gebietet in einem solchen Fall, die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen (vgl. BVerfGE 10, 302 ).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Die Eilbedürftigkeit einer solchen Entscheidung könne eine Vereinfachung und Verkürzung des gerichtlichen Verfahrens rechtfertigen, dürfe aber die unabhängige, auf Grund der Justizförmigkeit des Verfahrens besonders verlässliche Entscheidungsfindung nicht gefährden (vgl. BVerfGE 83, 24 ).

    Ein derartiger Vorbehalt des Bundesrechts zu Gunsten der Landesgesetzgebung ist auch bei einer erschöpfenden Regelung eines Gegenstandes der konkurrierenden Gesetzgebung zulässig (vgl. BVerfGE 83, 24 m.w.N.).

    Die Eilbedürftigkeit einer solchen Entscheidung kann eine Vereinfachung und Verkürzung des gerichtlichen Verfahrens rechtfertigen, darf aber die unabhängige, auf Grund der Justizförmigkeit des Verfahrens besonders verlässliche Entscheidung nicht gefährden (vgl. BVerfGE 83, 24 ).

    Aus Art. 104 Abs. 2 Sätze 2 und 3 GG selbst folgt zudem die Eilbedürftigkeit des Verfahrens, weil jede richterliche Sachaufklärung zeitlich durch das Erfordernis der unverzüglichen Entscheidung beschränkt und der Inhaftierung ohne richtliche Entscheidung mit dem Ende des dem Ergreifen folgenden Tages eine äußerste Grenze gesetzt ist (vgl. BVerfGE 83, 24 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Rn. 52 1. Art. 19 Abs. 4 GG verbürgt ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Rn. 54 b) Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich auch vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).

    Bei derart schwerwiegenden Grundrechtseingriffen hat das Bundesverfassungsgericht ein durch Art. 19 Abs. 4 GG geschütztes Rechtsschutzinteresse unter anderem in Fällen angenommen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung eröffneten Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (BVerfGE 105, 239 ; vgl. zu Art. 13 Abs. 2 GG: BVerfGE 103, 142 ).

    Für den Staat folgt daraus die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ).

    Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Sie muss im Hinblick darauf geeignet und angemessen sowie für den Rechtssuchenden zumutbar sein (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 77, 275 ).

    Er darf den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 77, 275 ; 88, 118 ).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Geschützt wird die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 10 ), also vor Verhaftung, Festnahme und ähnlichen Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs (vgl. BVerfGE 22, 21 ).

    Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 96, 27 ).

  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung zur Nachtzeit ohne richterliche Anordnung; …

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Ein richterlicher Bereitschaftsdienst zur Nachtzeit ist demgegenüber von Verfassungs wegen erst dann gefordert, wenn hierfür ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein nächtlicher richterlicher Bereitschaftsdienst erst dann gefordert, wenn hierfür ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2004 - 1 S 2206/03

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme eines Demonstrationsteilnehmers

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2 …

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

  • BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99

    Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung

  • OLG Celle, 23.06.2005 - 22 W 32/05

    Eindeutige und unmissverständliche Formulierung einer polizeilichen …

  • OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04

    Beschwerdemöglichkeit einer Behörde gegen die Entscheidung eines Amtsgerichts …

  • VGH Bayern, 25.10.1988 - 21 B 88.01491
  • LG Hamburg, 29.10.2003 - 321 T 69/03
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der …

  • BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67

    Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Nicht vermeidbar sind zum Beispiel die Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung oder ein renitentes Verhalten des Betroffenen bedingt sind (vgl. BVerfGE 105, 239 ; BVerfGK 7, 87 ;… Gusy, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 104 Rn. 48).
  • BVerwG, 27.03.2024 - 6 C 1.22

    Polizeiliche Maßnahmen bei Protestaktionen gegen den Bundesparteitag der AfD im …

    Angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts gilt dies in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 - NVwZ 2006, 579 Rn. 40 …und vom 2. November 2016 - 1 BvR 289/15 - NVwZ 2017, 555 Rn. 25).

    Diese allgemeine Erkenntnis ersetzt jedoch nicht die gerichtliche Aufklärung des konkret in Rede stehenden Sachverhalts (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 - NVwZ 2006, 579 Rn. 44 …und vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 - juris Rn. 40).

    Dies gilt auch für die Berücksichtigung der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 104 Abs. 1 und 2 GG ableitbaren Anforderungen an die richterliche Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf die Frage, ob innerhalb der von dem Verwaltungsgerichtshof dem Klageantrag zu 2 zugeordneten Dauer des polizeilichen Gewahrsams des Klägers bis 17.54 Uhr eine unverzügliche richterliche Entscheidung durch organisatorische Vorkehrungen des Amtsgerichts Nürtingen im Hinblick auf die Zahl der vor Ort befindlichen Richter oder des Beklagten in Bezug auf die Stärke der eingesetzten Polizeikräfte hätte sichergestellt werden können (vgl. zu der aus Art. 104 Abs. 2 GG folgenden staatlichen Verpflichtung zu derartigen Vorkehrungen: BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00 - BVerfGE 105, 239 , Kammerbeschlüsse vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 - NVwZ 2006, 579 Rn. 36, 44 …und vom 12. Juni 2006 - 2 BvR 1395/05 - juris Rn. 40).

  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen …

    Ein solcher erhöhter Bedarf kann schließlich zeitlich begrenzt während der Dauer von Großereignissen auftreten (vgl. z.B. BVerfGK 7, 87 zur Erforderlichkeit der Einrichtung eines richterlichen Eildienstes zur Nachtzeit aufgrund von zu erwartenden gefahrenabwehrrechtlichen Masseningewahrsamnahmen anlässlich eines Castor-Transports).
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