Rechtsprechung
| BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2
- IWW
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der Wartezeit; Schutz des Interesses des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes; Inhalt der Überprüfung von Beurteilungen und Abwägungen von Grundrechtspositionen im Verhältnis zueinander durch ...
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Kündigung in der Probezeit aufgrund mangelnder Eignung
- arbeitsrecht-hessen.de
Kündigung in der Probezeit aufgrund mangelnder Eignung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; KSchG § 1
Verfassungsmäßige Anforderungen an die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während der Wartezeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Die Probezeit des Chefarztes, Teil 2 - Kündigung einer Chefärztin in der Probezeit
- chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Kündigung während der Probezeit verletzt Arbeitnehmer nicht in deren Grundrechten
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 05.12.2000 - 15 Ca 10574/98
- LAG Baden-Württemberg, 23.06.2003 - 21 Sa 46/02
- BAG, 18.05.2004 - 9 AZN 653/03
- BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 8, 244
- NZA 2006, 913
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Rn. 12 aa) Das Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes ist durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 97, 169 ).Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsschutzvorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).
Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (vgl. BVerfGE 97, 169 ).
Rn. 13 Dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Interesse des Arbeitnehmers an einer Erhaltung seines Arbeitsplatzes steht das ebenfalls durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Arbeitgebers gegenüber, in seinem Unternehmen nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die seinen Vorstellungen entsprechen, und ihre Zahl auf das von ihm bestimmte Maß zu beschränken (vgl. BVerfGE 97, 169 ).
Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 97, 169 ).
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 97, 169 ). - BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Ihre Beurteilung und Abwägung von Grundrechtspositionen im Verhältnis zueinander kann das Bundesverfassungsgericht nur darauf überprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 103, 89 m.w.N.).
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot
Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Dies gilt nicht nur im Kleinbetrieb, sondern auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG, das heißt in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 -, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG, Urteil vom 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 -, AR-Blattei ES 960 Nr. 74; stRspr). - BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Daraus dürften ihr - ähnlich wie es das Bundesverfassungsgericht zu Zeugenaussagen gegen den Arbeitgeber entschieden habe (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 -, NZA 2001, S. 888) - keine Nachteile entstehen. - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der von der Beschwerdeführerin als verletzt bezeichneten Grundrechte angezeigt, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsschutzvorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ). - BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03
Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit
Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Dies gilt nicht nur im Kleinbetrieb, sondern auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG, das heißt in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 -, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG, Urteil vom 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 -, AR-Blattei ES 960 Nr. 74; stRspr). - BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
Auszug aus BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04
Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsschutzvorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95
Parteilehrer
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98
Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung
- BAG, 18.05.2004 - 9 AZN 653/03
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz
- BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
- BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …
Sie tragen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der objektiven Schutzpflicht des Staates gegenüber den wechselseitigen Grundrechtspositionen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechnung (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ; BVerfGK 1, 308 ; 8, 244 ). - BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
Die grundrechtliche Gewährleistung erstreckt sich auch auf das Interesse des Arbeitgebers, in seinem Unternehmen nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die seinen Vorstellungen entsprechen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169; vgl. auch 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 13, BVerf GK 8, 244).Rn. 31 bb) Diese Auslegung trägt auch dem bereits in der Wartezeit bestehenden, aus Art. 12 GG (vgl. BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 13, BVerf GK 8, 244) und den Diskriminierungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hergeleiteten Kündigungsschutz des Arbeitnehmers hinreichend Rechnung.
- BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22
Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot
Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a aa der Gründe;… BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 107/19 - Rn. 13).Dies gilt nicht nur im Kleinbetrieb, sondern auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a bb (1) der Gründe).
Diese Grundsätze gelten auch bei einer Einstellung im öffentlichen Dienst (vgl. BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - zu III 1 a bb (2) der Gründe).
- BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08
Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot
Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die sich noch in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG befinden (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - NZA 2006, 913). - LAG Düsseldorf, 14.01.2025 - 3 SLa 317/24
Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens
Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (BVerfG vom 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04, juris, Rz. 12;… BAG vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22, juris, Rz. 18: BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 13).Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfG vom 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04, juris, Rz. 13).
Dies gilt nicht nur im Kleinbetrieb, sondern auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 KSchG (BVerfG vom 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04, juris, Rz. 18).
Umgekehrt hat der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Arbeitnehmers regelmäßig ein berechtigtes Interesse daran, prüfen zu können, ob der neue Mitarbeiter seinen Vorstellungen entspricht (BVerfG vom 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04, juris, Rz. 18;… BAG vom 30.03.2023 - 2 AZR 309/22, juris, Rz. 19).
- BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08
Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren
In der Wartezeit erfolgt daher grundsätzlich nur eine Missbrauchskontrolle (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 17 f., BVerfGK 8, 244). Auch unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben verstößt eine Kündigung in der Wartezeit deshalb nur dann gegen § 242 BGB, wenn sie Treu und Glauben aus Gründen verletzt, die von § 1 KSchG nicht erfasst sind. - BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 96/07
Wartezeitkündigung - Präventionsverfahren - Personalratsanhörung
Das gilt auch für Kündigungen innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - NZA 2006, 913).Umgekehrt hat der Arbeitgeber bei der Einstellung eines Arbeitnehmers regelmäßig ein berechtigtes Interesse daran, prüfen zu können, ob der neue Mitarbeiter seinen Vorstellungen entspricht (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 18, NZA 2006, 913).
- LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2011 - 3 Sa 95/11
Kündigung, willkürlich, Kündigungsschutz, Wartezeit, Treuwidrigkeit, …
Das gilt auch für Kündigungen innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG (BVerfG 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04 - NZA 2006, 913; BAG vom 24.01.2008 - 6 AZR 96/07 - zitiert nach Juris, 27 m.w.N.).In der Wartezeit ist das Schutzniveau für die Arbeitnehmer in der Regel deshalb niedriger, weil sie wegen des Erprobungzwecks der Wartezeit und des kurzen Bestandes des Arbeitsverhältnisses nur in geringem Maß auf dessen Fortbestehen vertrauen können (…BAG a.a.O.; BVerfG vom 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04 - zitiert nach Juris, Rz. 17 f).
Im Rahmen dieser Generalklauseln ist auch der objektive Gehalt der Grundrechte zu beachten (BVerfG vom 21.6.2006 - 1 BvR 1659/04-zitiert nach Juris, Leitsatz 1 A und Rz. 12 ff).
- LAG Köln, 15.05.2020 - 4 Sa 693/19
Probezeitkündigung; Kleinbetrieb; vor Ablauf der Wartefrist; diskriminierende …
Allerdings sei das Vertrauen des Arbeitnehmers in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses während der gesetzlichen Wartefrist dadurch beschränkt, dass der Arbeitnehmer hier mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne den Nachweis von Gründen rechnen müsste, erst recht wenn die Arbeitsvertragsparteien eine Probezeit vereinbart haben (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04, NZA 2006, 913).Rn. 61 6. Auf andere Unwirksamkeitsgründe iSv. § 6 KSchG, insbesondere den sog. sozialen Mindestkündigungsschutz im Kleinbetrieb und/oder vor Ablauf der Wartefrist des § 1 KSchG aus verfassungsrechtlichen Erwägungen gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87, BVerfGE 97, 169 sowie BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 1 BvR 1659/04, NZA 2006, 913) beruft sich die Klägerin im Berufungsrechtszug nicht mehr.
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21
Wartezeitkündigung - medizinischen Fachangestellten im Krankenhaus - fehlender …
Der Gesetzgeber gewährt auch dem öffentlichen Arbeitgeber das Recht, in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG zu prüfen, ob der neu eingestellte Arbeitnehmer seinen Vorstellungen entspricht (vgl. BVerfG 21.06.2006 - 1 BvR 1659/04 - Rn. 17 f.;… BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - Rn. 41 mwN). - BAG, 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11
Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - Wartezeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2019 - 7 Sa 210/18
Ordentliche Kündigung vor Dienstantritt - Treu und Glauben - Sittenwidrigkeit - …
- LAG Düsseldorf, 05.08.2025 - 3 SLa 133/25
Unwirksamkeit einer Kündigung in der Probezeit wegen rassistischer …
- ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09
Vertrauensbeschränkung des Arbeitnehmers in den Fortbestand des …
- LAG Düsseldorf, 30.09.2025 - 3 SLa 139/25
(Probezeit)Kündigung zur Unzeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2018 - 5 Sa 220/18
Kündigung während der Wartezeit - Anhörung des Betriebsrats - Treuwidrigkeit
- LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1693/17
Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in …
- LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1670/17
Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in …
- LAG Hessen, 26.11.2018 - 17 Sa 397/17
- LAG Nürnberg, 10.03.2023 - 8 Sa 340/22
Kleinbetrieb - Kündigung - Krankheit - Maßregelung
- LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 62/22
Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
Kündigung während der Wartezeit - Keine Anrechnung einer Beschäftigung als …
- LAG Thüringen, 20.09.2007 - 3 Sa 78/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 127/10
Kündigung einer Auszubildenden in der Probezeit
- LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - 5 Sa 339/11
Kündigung, ordentlich, Öffentlicher Dienst, Probezeit, Wartezeit, …
- LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 65/22
Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat
- ArbG Frankfurt/Main, 20.08.2019 - 10 Ca 1439/19
- ArbG Trier, 23.01.2013 - 4 Ca 1255/12
Treuwidrige Kündigung - vorangegangene unwirksame Änderungskündigung - kein neuer …
- ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 307/13
Befristung nach dem WissZeitVG - Sprachunterricht
- ArbG Köln, 23.04.2010 - 1 Ca 8799/09
Bei Nichteingreifen des KSChG muss bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung ein …
- ArbG Münster, 15.12.2022 - 3 Ca 1033/22
- Kirchengericht der EKD, 30.08.2024 - 2708/9-2024
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