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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9109
BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04 (https://dejure.org/2006,9109)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04 (https://dejure.org/2006,9109)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 2006 - 2 BvR 2324/04 (https://dejure.org/2006,9109)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StGB § 34; ; StGB § 235; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StPO § 172 Abs. 2; ; StPO § 174 Abs. 1; ; StPO § 174 Abs. 2; ; StPO § 211; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen der Ablehnung einer erneuten sachlichen Bescheidung im Klageerzwingungsverfahren auf Grund des Entgegenstehens der beschränkten Rechtskraft (Strafklageverbrauch); Wahrung der Rechtssicherheit in Folge eines möglichen Verstoßes gegen den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Zugang zu den Gerichten im Klageerzwingungsverfahren; Rechte des Anzeigenerstatters nach erfolglosem Klageerzwingungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 9, 22
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Bei der Auflösung des sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Widerstreits zwischen dem allgemeinen Interesse an Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung einerseits und dem subjektiven Interesse des Einzelnen an einem möglichst uneingeschränkten Rechtsschutz andererseits hat das Gericht einen angemessenen Ausgleich zu finden (BVerfGE 88, 118 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04
    Ferner verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Vortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04
    Das muss der Richter bei der Auslegung prozessualer Normen beachten (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts im …

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04
    Die im Klageerzwingungsverfahren erst- und letztinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichte bestimmen ihr Verfahren dabei nach pflichtgemäßem Ermessen (Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2002 - 2 BvR 2104/01 -, NStZ 2002, S. 606).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04
    Soweit das Gesetz keine verbindliche Entscheidung trifft, liegt die Form der Anhörung grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (BVerfGE 89, 381 ).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 17/60

    Ne bis in idem im innerdeutschen Rechtshilfeverkehr

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04
    Art. 103 Abs. 3 GG garantiert dem schon bestraften oder rechtskräftig freigesprochenen Täter Schutz gegen erneute Verfolgung und Bestrafung wegen derselben Tat (BVerfGE 12, 62 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04
    Der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Anforderungen an einen zulässigen Antrag im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 2 BvR 2324/04
    Bei der Auflösung des sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Widerstreits zwischen dem allgemeinen Interesse an Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung einerseits und dem subjektiven Interesse des Einzelnen an einem möglichst uneingeschränkten Rechtsschutz andererseits hat das Gericht einen angemessenen Ausgleich zu finden (BVerfGE 88, 118 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027).
  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen …

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    (1) Träger des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 3 GG sind nicht nur Verurteilte, sondern auch Freigesprochene (vgl. BVerfGE 12, 62 ; 162, 358 ; BVerfGK 9, 22 ).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht in zwei Kammerbeschlüssen festgehalten hat, ein Nichteröffnungsbeschluss nach § 204 StPO (vgl. BVerfGK 4, 49 ) beziehungsweise ein Verwerfungsbeschluss gemäß § 174 Abs. 2 StPO (vgl. BVerfGK 9, 22 ) gewährten Schutz vor erneuter Strafverfolgung, und dabei auch auf die "Garantiefunktion des Art. 103 Abs. 3 GG" (BVerfGK 9, 22 ) beziehungsweise auf dessen "Ausstrahlungswirkung" (BVerfGK 4, 49 ) hingewiesen hat.

  • BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/22 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - doppelte Rechtshängigkeit - Verwaltungsakt mit …

    Bei der Auflösung des sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Widerstreits zwischen dem allgemeinen Interesse an Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung einerseits und dem subjektiven Interesse des Einzelnen an einem möglichst uneingeschränkten Rechtsschutz andererseits hat das Gericht einen angemessenen Ausgleich zu finden (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 10.8.2006 - 2 BvR 2324/04 - BVerfGK 9, 22 RdNr 9 mwN; grundlegend: BVerfG Beschluss vom 2.3.1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118).
  • BSG, 20.07.2023 - B 12 KR 8/21 R

    Feststellung der Versicherungspflicht des Beschäftigten eines …

    Bei der Auflösung des sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Widerstreits zwischen dem allgemeinen Interesse an Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung einerseits und dem subjektiven Interesse des Einzelnen an einem möglichst uneingeschränkten Rechtsschutz andererseits hat das Gericht einen angemessenen Ausgleich zu finden (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 10.8.2006 - 2 BvR 2324/04 - BVerfGK 9, 22 RdNr 9 mwN; grundlegend: BVerfG Beschluss vom 2.3.1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118).
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