Rechtsprechung
| KG, 14.04.2010 - 21 U 74/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Planer kündigt aus wichtigem Grund: Vergütungshöhe?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nicht ungefragte Mitteilung einer bevorstehenden Operation sowie von Urlaubsplänen durch einen Subunternehmer als arglistige Täuschung in einem Vertrag
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftraggeber verweigert Vertragserfüllung: Architekt kann kündigen! (IBR 2012, 157)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Subplaner bezeichnet Architekten als fachlich ahnungslos: Kein Grund zur Kündigung! (IBR 2012, 156)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2012, 546
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.12.1995 - VII ZR 198/94
Abrechnung eines vorzeitig beendeten Einheitspreisvertrages; Berechnung der …
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 21 U 74/07
Auch wenn an dessen Vortrag wegen der schwierigen Beweissituation nur geringe Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 131, 362 ff Juris Rz 13 und 23), sind die Darlegungen des Beklagten nicht ausreichend. - BGH, 21.03.2007 - XII ZR 36/05
Kündigung des Vermieters von Gewerberaum wegen Nichtzahlung der Kaution
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 21 U 74/07
Aus der vom Beklagten zitierten Entscheidung des BGH (NJW-RR 2007, 886 f) folgt nichts anderes. - BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98
Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 21 U 74/07
Bei gekündigtem Vertrag muss die Vergütung für die erbrachten und die nicht erbrachten Leistungen ausgewiesen werden (BGHZ 143, 89 ff Juris Rz 9 und 19).
- BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98
Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht …
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 21 U 74/07
Der Ausschluss des freien Kündigungsrechts des Auftraggebers nach § 649 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam (BGH NJW 1999, 3261 ff). - BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02
Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer …
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 21 U 74/07
Die Auslegung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung in eine freie Kündigung setzt voraus, dass nach der Sachlage anzunehmen ist, dass eine solche Kündigung dem Willen des Erklärenden entspricht und dieser Wille in der Erklärung zum Ausdruck gekommen ist (BGH NJW 2003, 3474, 3475). - OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 877/06
Außerordentliche Kündigung eines Architektenvertrages; Haftung des Architekten …
Auszug aus KG, 14.04.2010 - 21 U 74/07
Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Koblenz (VersR 2007, 845 f) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
- KG, 19.05.2017 - 7 U 16/16
Streit um Architektenhonorar nach außerordentlicher Vertragskündigung
Nach der Rechtsprechung kann ein wichtiger Kündigungsgrund dann vorliegen, wenn eine schwerwiegende schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten eines Subplaners oder eine sonstige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses erfolgt ist, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht (KG, BauR 2012, 546-, Ziffer II.2.a).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
"Balthasar-Neumann-Preis” - Werktitelschutz für die Verleihung eines Preises für Bauleistungen
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkG § 5 Abs. 3
Werktitelschutz für die Verleihung eines Preises für Bauleistungen - ibr-online
"Balthasar-Neumann-Preis": Schutzfähiger Werktitel?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Werktitelschutz für den Balthasar-Neumann-Preis
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an das Bestehen eines Werktitelschutzes für die Verleihung eines Preises für Bauleistungen i.R.d. § 5 Abs. 3 MarkG; Schutzfähigkeit der Bezeichnung "Balthasar-Neumann-Preis" als Auszeichnung für Bauleistungen
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 26.02.2010 - 41 O 213/08
- OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 546
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (17)
- BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 162/09
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
Zudem ist das BPatG zwischenzeitlich in der Entscheidung "Egon-Erwin-Kisch-Preis" (GRUR 2010, 421) von seiner Auffassung, derartige Bezeichnungen für Preise seien beschreibend und nicht unterscheidungskräftig i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, abgerückt.Im Übrigen ist es der Verkehr gewohnt, dass Preise unter Bezeichnungen ausgelobt, vergeben und in Veranstaltungen in regelmäßigen Abständen verliehen werden, die nach historischen Persönlichkeiten benannt sind, die in dem jeweiligen Bereich tätig waren / berühmt wurden (Bsp. Goethe-Preis der Stadt Frankfurt/Main), so auch das Bundespatentgericht in der Entscheidung "Egon-Erwin-Kisch-Preis" (GRUR 2010, 421, 422).
Auch das BPatG hat zwischenzeitlich in der Entscheidung "Egon-Erwin-Kisch-Preis" (27 W (pat) 162/09, GRUR 2010, 421) eine betriebliche Hinweiswirkung i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG für Preisverleihungen, soweit der Name nicht die preiswürdige Leistung selbst beschreibt, angenommen (…a.a.O., 422) und ist von seiner früheren strengeren Sichtweise, die es auch in vorliegender Angelegenheit (dem Beschl. v. 17.02.2009, Anl. B 13), noch vertreten hat, abgerückt (…a.a.O., 422).
Rn. 162 Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Rechtsfortbildung zuzulassen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO), insbesondere wegen der zum Werktitelbegriff ("kommunikativer Gehalt") und zu den Kriterien für die Rechteinhaberschaft an Werktiteln bestehenden Unklarheiten und zur definitiven Klärung der Frage, ob Veranstaltungsreihen überhaupt titelschutzfähig sind (siehe auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das BPatG zur Frage der Schutzfähigkeit als Marke im Beschl. v. 05.10.2009 27 W(pat) 162/09, GRUR 2010, 421 - Egon-Erwin-Kisch-Preis).
- BGH, 23.01.2003 - I ZR 171/00
Entscheidung im Streit um den Filmtitel "Winnetous Rückkehr"
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
Dies beruht auf der unterschiedlichen Zielrichtung von Titel- und Markenschutz, denn ersterer ist inhaltsbezogen, letzterer herkunftsbezogen; der Werktitel dient der Individualisierung eines Werkes gegenüber anderen Werken, nicht als (auf Hersteller oder Inhaber des Werkes zielender) Herkunftshinweis (BGH GRUR 2003, 440, 441 - Winnetous Rückkehr; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt).Deren Zuerkennung ist schon bei einer geringen Unterscheidungskraft gerechtfertigt (…Fezer, a.a.O., § 15 MarkenG Rdnr. 274;… Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 5 Rdnr. 92), insbesondere ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr bei Werktiteln daran gewöhnt ist, dass gerade auch beschreibende Angaben zur Kennzeichnung eines Werks verwendet werden (BGH GRUR 2003, 440, 441 - Winnetous Rückkehr).
- BGH, 12.11.1998 - I ZR 84/96
Max
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
Rn. 128 Dies nimmt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender Druckschriften, wobei langjährige Benutzung allein nicht genügt, sowie Fernseh- und Hörfunksendungen an (…Nachweise in Fn. 210 f. bei Ströbele/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnr. 68), wenn zumindest sachliche Berührungspunkte zwischen Werk und geschützter Ware / Dienstleistung bestehen, die auf das Vorliegen organisatorischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge schließen lassen (BGH GRUR 1977, 543, 546 - der 7. Sinn; BGH GRUR 1982, 431, 432 - POINT; GRUR 1999, 581, 582 - MAX;… Ströbele/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnrn 76 und 80 sowie Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdnr. 199), wobei die Rechtsprechung strenge Anforderungen an die Bekanntheit stellt (…so das Resümee von Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdnr. 156 unter Anführung zahlr. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).Rn. 132 Der den Löschungsanspruch begründende hypothetische Unterlassungsanspruch lässt sich auch nicht auf § 15 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 MarkenG stützen, denn die Klägerin hat zwar in der Berufungsinstanz erstmals pauschal behauptet, es handle sich um einen bekannten Werktitel, die Voraussetzungen hierfür aber nicht schlüssig vorgetragen: es ist nicht einmal behauptet, dass der Titel einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, geschweige, welchen Bekanntheitsgrad er erreicht hat, und auch zu den vier möglichen Verletzungsformen eines bekannten Kennzeichens (Ausnutzen der Unterscheidungskraft, Beeinträchtigen der Unterscheidungskraft, Ausnutzen der Wertschätzung und Beeinträchtigen der Wertschätzung) ist nichts vorgetragen; all dies wäre aber erforderlich gewesen (siehe nur BGH GRUR 1999, 581, 583 - MAX).
- BGH, 15.06.1988 - I ZR 211/86
"Verschenktexte"; Titelschutz für den Untertitel einer Druckschrift; Begriff der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
Klar ist jedoch - jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1990, 218, 220 - Verschenktexte - zu § 16 UWG a. F.; GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch), dass die Rechteinhaberschaft an dem Werktitelrecht dem Schöpfer / Hersteller des Werkes zusteht (…so auch Fezer, a.a.O., § 15 MarkenG Rdnr. 306;… Ströbele/Hacker, a.a.O., § 5 Rdnr. 105).Ist dieser etwa bei Büchern relativ einfach definierbar (nämlich der Autor, vgl. BGH GRUR 1990, 218, 220), so stellt sich bei Veranstaltungskonzepten die Frage, wer "Hersteller" des Werkes ist.
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99
Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
Die Richtigkeit dieser Wertung bestätigen auch die insoweit verallgemeinerungsfähigen Ausführungen des Bundesgerichtshofs zu Domain-Namen in der Entscheidung "shell.de" (BGH GRUR 2002, 622, 626). - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
Dies beruht auf der unterschiedlichen Zielrichtung von Titel- und Markenschutz, denn ersterer ist inhaltsbezogen, letzterer herkunftsbezogen; der Werktitel dient der Individualisierung eines Werkes gegenüber anderen Werken, nicht als (auf Hersteller oder Inhaber des Werkes zielender) Herkunftshinweis (BGH GRUR 2003, 440, 441 - Winnetous Rückkehr; BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt). - BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02
Das Telefon-Sparbuch
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
Klar ist jedoch - jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1990, 218, 220 - Verschenktexte - zu § 16 UWG a. F.; GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch), dass die Rechteinhaberschaft an dem Werktitelrecht dem Schöpfer / Hersteller des Werkes zusteht (…so auch Fezer, a.a.O., § 15 MarkenG Rdnr. 306;… Ströbele/Hacker, a.a.O., § 5 Rdnr. 105). - BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87
"Festival Europäischer Musik"; Kennzeichnungsschutz der Bezeichnung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
Rn. 96 Einer solchen Annahme steht die Entscheidung "Festival Europäischer Musik" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1989, 626, 627) nicht entgegen, denn in dieser (ohnehin noch zum alten Recht, also § 16 UWG a. F., ergangenen) Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Titelfähigkeit von Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen (dort: Konzertveranstaltung) nicht generell verneint, sondern bei einheitlichen, in ihrer Gesamtheit bezeichnungsfähigen Reihen oder Serien für möglich gehalten. - BGH, 25.02.1977 - I ZR 165/75
Der 7. Sinn
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
Rn. 128 Dies nimmt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender Druckschriften, wobei langjährige Benutzung allein nicht genügt, sowie Fernseh- und Hörfunksendungen an (…Nachweise in Fn. 210 f. bei Ströbele/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnr. 68), wenn zumindest sachliche Berührungspunkte zwischen Werk und geschützter Ware / Dienstleistung bestehen, die auf das Vorliegen organisatorischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge schließen lassen (BGH GRUR 1977, 543, 546 - der 7. Sinn; BGH GRUR 1982, 431, 432 - POINT; GRUR 1999, 581, 582 - MAX;… Ströbele/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnrn 76 und 80 sowie Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdnr. 199), wobei die Rechtsprechung strenge Anforderungen an die Bekanntheit stellt (…so das Resümee von Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdnr. 156 unter Anführung zahlr. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs). - BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80
POINT
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10
Rn. 128 Dies nimmt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender Druckschriften, wobei langjährige Benutzung allein nicht genügt, sowie Fernseh- und Hörfunksendungen an (…Nachweise in Fn. 210 f. bei Ströbele/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnr. 68), wenn zumindest sachliche Berührungspunkte zwischen Werk und geschützter Ware / Dienstleistung bestehen, die auf das Vorliegen organisatorischer und wirtschaftlicher Zusammenhänge schließen lassen (BGH GRUR 1977, 543, 546 - der 7. Sinn; BGH GRUR 1982, 431, 432 - POINT; GRUR 1999, 581, 582 - MAX;… Ströbele/Hacker, a.a.O., § 15 Rdnrn 76 und 80 sowie Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdnr. 199), wobei die Rechtsprechung strenge Anforderungen an die Bekanntheit stellt (…so das Resümee von Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdnr. 156 unter Anführung zahlr. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs). - BPatG, 17.02.2009 - 27 W (pat) 9/09
- BGH, 24.04.1997 - I ZR 44/95
Titelschutz für ein Computerprogramm
- BGH, 07.07.2005 - I ZR 115/01
FACTS II
- BGH, 21.01.1993 - I ZR 25/91
Titelschutz für Spiele
- BGH, 24.04.1997 - I ZR 233/94
Titelschutz an einem Computerprogramm
- RG, 04.02.1918 - I 560/17
Darf nach § 77 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) -- …
- RG, 28.04.1937 - V 296/36
1. Kommt es, wenn ein Landlieferungsverband sein Vorkaufsrecht ausübt, soweit der …
- OLG Düsseldorf, 29.07.2019 - 20 U 34/19
"Kiesgrube": Namensstreit um ein Open-Air-Musik-Event
So kann z.B. die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen Merkmalen (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.Bei Veranstaltungskonzepten ist dies nach zutreffender Ansicht derjenige, der die Bestimmungsmacht über den Werkinhalt einschließlich des Werktitels als Werkeinheit hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.08.2011, 2 U 74/10, BeckRS 2011, 2669;… Fezer, MarkenG, 4. Aufl. 2009, § 15 Rn. 307).
- LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19 So kann z.B. die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen N (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein..
Bei Veranstaltungskonzepten ist dies nach zutreffender Ansicht derjenige, der die Bestimmungsmacht über den Werkinhalt einschließlich des Werktitels als Werkeinheit hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.08.2011, 2 U 74/10, BeckRS 2011, 2669;… Fezer, MarkenG, 4. Aufl. 2009, § 15 Rn. 307).
- OLG Frankfurt, 08.07.2020 - 6 W 63/20
Titelschutz für Fortbildungsveranstaltungen
So kann zum Beispiel die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart Urteil vom 4.8.2011 - 2 U 74/10 = BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart Urteil vom 22.11.2007 - 17 O 560/07 = BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM), eine Open-Air-Event (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2020, 254 - Kiesgrube) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen Merkmalen (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.Bei Veranstaltungen wird daher das Recht dem Veranstalter, also demjenigen, der über Werkinhalt und -titel bestimmt, zugeordnet (OLG Düsseldorf GRUR-RS 2019, 39040 Rn 64 - Kiesgrube; OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis; LG Koblenz BeckRS 2014, 13263 - Rock am Ring; offenlassend OLG Koblenz BeckRS 2014, 16858 - Rock am Ring; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137, 138 - Country Music Messe; BeckOK MarkenR/Weiler, 21. Ed. 1.5.2020, MarkenG § 5 Rn 246).
- KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15
Titelschutz für "Casual Concerts" des Deutschen Symphonie-Orchesters
Das OLG Stuttgart hatte daraus die drei Voraussetzungen eines Titelschutzes "geistiges Produkt", "Verkehrsfähigkeit" und "Bezeichnungsfähigkeit" gefolgert (MarkenR 2011, 560 juris Rn. 89 - Balthasar-Neumann-Preis).Das OLG Köln hat die abendliche Aufführung von Ausschnitten aus verschiedenen Musicals in einer Bühnenshow ebenfalls als titelschutzfähig angesehen (…NJW 2008, 774 juris Rn. 6), ebenso das OLG Koblenz die jährlich wiederkehrende Durchführung eines mindestens zweitägigen Open- air-Musikfestivals mit einer Grundausrichtung auf Rockmusik, bei dem mehrere Bands auftraten und für die Besucher die Möglichkeit bestand, auf dem Festivalgelände zu campen (…GRURPrax 2014, 457 juris Rn. 45 - Rock am Ring, sowie hierzu LG Koblenz, GRURPrax2014, 385 juris Rn. 44 ff), ebenso das OLG Stuttgart eine regelmäßig wiederkehrende Verleihung eines (Architektur-) Preises für bestimmte (Bau-) Leistungen nach bestimmten Kriterien (MarkenR 2011, 560 juris Rn. 86 ff - Balthasar-Neumann-Preis).
- LG Hamburg, 15.11.2018 - 327 O 256/17
Zuordnungsverwirrung bei Verwendung fremden Namens als Internetdomain
Rn. 87 Zwar kann die Durchführung einer Preisverleihung in regelmäßigen Abständen ein werktitel-schutzfähiges "sonstiges vergleichbares Werk" i.S.v. § 5 Abs. 3 MarkenG darstellen (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.08.2011, 2 U 74/10 - Balthasar-Neumann-Preis, juris Rn. 87).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 11 U 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
BGB § 631 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 814
Notwendigkeit der tatsächlichen Verwendung der Planungsleistungen für eine Abrechnung der zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages erbrachten Leistungen nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen durch einen Architekten - Wolters Kluwer
Notwendigkeit der tatsächlichen Verwendung der Planungsleistungen für eine Abrechnung der zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages erbrachten Leistungen nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen durch einen Architekten
- ibr-online
Vertrag formnichtig: Trotzdem Architektenhonorar?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Architektenvertrag formnichtig: Trotzdem Honorar nach Mindestsätzen der HOAI? (IBR 2012, 153)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 11.12.2009 - 3 O 10/03
- OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 11 U 7/10
- BGH, 24.11.2011 - VII ZR 139/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 546
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.1994 - VII ZR 167/93
Durchbrechung der Formnichtigkeit nach Treu und Glauben bei einem in der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 11 U 7/10
Diese Voraussetzung ist dahin zu verstehen, dass das Bauwerk tatsächlich unter Verwendung der Planungsleistungen des Architekten errichtet worden ist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Juni 1994, VII ZR 167/93, insbes. iuris-RN 24).
- LG Berlin, 14.06.2022 - 34 O 469/20
Forderungen wegen erbrachter Architektenleistungen für eine Kirchengemeinde in …
Diese Voraussetzung ist dahin zu verstehen, dass das Bauwerk tatsächlich unter Verwendung der Planungsleistungen des Architekten errichtet worden ist (BGH, Urteil vom 04.04.2002 - VII ZR 26/01, NJW-RR 2002, 1176 (1177); BGH…, Urteil vom 23.06.1994 - VII ZR 167/93, juris, Rn. 24, Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13.07.2010 - 11 U 7/10, Rn. 33 - 34, juris, NZB zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZR 139/10, BeckRS 2012, 4775; OLG Braunschweig, Urteil vom 30.06.2016 - 8 U 97/15, NJW-RR 2016, 1493 (1495 f.); OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.1993 - 22 U 235/92, NJW-RR 1993, 1173 (1175);… Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher - Koeble, Kompendium Baurecht, 5. Aufl., 2020, Teil 11 Recht der Architekten und Ingenieure Rn. 138).Rn. 41 Weiß der Architekt, dass der Handelnde nicht berechtigt war, ihn mündlich zu beauftragen, scheidet ein Bereicherungsanspruch auch nach § 814 BGB aus (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13.07.2010 - 11 U 7/10, Rn. 35, juris, NZB zurückgewiesen).
- OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 24 U 63/11
Architektenrecht: Ersatz von Aufwendungen für in Anspruch genommenes Vertrauen …
Nur dazu verhält sich die in der Sitzung eingeführte Entscheidung des OLG Brandenburg 11 U 7/10 (BGH VII ZR 139/10), in der "Ersatz des Vertrauensschadens (…) nicht mehr geltend gemacht worden ist.". - OLG Naumburg, 21.04.2026 - 2 U 43/25
HOAI-Mindestsätze auch für Hochstapler?
Voraussetzung für einen Wertersatz für Planungsleistungen sind nach der Rechtsprechung, dass der Planer tatsächlich verwertbare Leistungen erbracht und der Auftraggeber durch deren Entgegennahme eigene Aufwendungen erspart hat, also die Planungsleistungen tatsächlich verwendet hat (vgl. BGH…, Urteil vom 10.11.1977, VII ZR 321/75, BGHZ 70, 12, in juris Rz. 49 ff. m. w. N.; BGH…, Urteil vom 05.11.1981, VII ZR 216/80, BauR 1982, 83, in juris Rz. 21; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13.07.2010, 11 U 7/10, in juris Rz. 33; nachgehend BGH, Beschluss vom 24.11.2011, VII ZR 139/10 sowie Urteil vom 27.05.2010, 5 U 193/08, nach juris; OLG Nürnberg…, Urteil vom 12.09.1997, 6 U 2235/96, BauR 1998, 1273, in juris Rz. 25; OLG Celle…, Urteil vom 20.03.2019, 14 U 55/18, BauR 2019, 994, in juris Rz. 15, 19). - LG Nürnberg-Fürth, 15.07.2015 - 12 O 5884/14
Nichtigkeit einer Planungsvereinbarung wegen Verstoßes gegen das Koppelungsverbot
Ein Architekt kann Leistungen, die er zur Erfüllung eines nichtigen Vertrages erbracht hat, nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen abrechnen, wobei das Honorar sich, nach den Mindestsätzen der HOAI richtet (OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 04773 m. w. N.). - LG Potsdam, 31.01.2018 - 6 O 482/16
Zur Anfechtung einer Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung durch Vorlage …
Das erfordert indes, dass der Auftraggeber eigene Aufwendungen erspart hat und die Planungsleistungen tatsächlich verwendet worden sind, das heißt prinzipiell, dass das Bauwerk tatsächlich unter Verwendung der Planungsleistungen des Architekten errichtet worden ist (BGH, BauR 1994, 651; OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 4773 = BauR 2012, 546 L).
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