Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1632 Abs 4 BGB, § 1666 BGB, § 1666a BGB, § 29 Abs 3 FamFG, § 159 FamFG
Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der Kindesanhörung im Tatbestand des Beschlusses über die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Voraussetzungen der Kindeswohlgefährdung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darstellung des Inhalts der Kindesanhörung; Kriterien für die Entscheidung über den Aufenthalt zweier 14 und 15 Jahre alter Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfassende Sorgerechtsbeschränkungen der Mutter eines Kindes in Familienpflege dürfen nicht auf Folgen möglicher Trennung von der Bezugsperson gestützt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Darstellung des Inhalts der Kindesanhörung; Kriterien für die Entscheidung über den Aufenthalt zweier 14 und 15 Jahre alter Kinder
Verfahrensgang
- AG Merzig, 27.12.2011 - 30 F 138/11
- OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 389
- BeckRS 2014, 3229
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (34)
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84
Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Zugleich kann bei bestehender Familienpflege ausnahmsweise allein aufgrund der Dauer eines solchen Pflegeverhältnisses auch ohne die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB getroffen werden, wenn bei Herausgabe des Kindes an seine Eltern eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 68, 176).Unter dieser Voraussetzung ist auch die aus dem Kind und dem Pflegeelternteil bestehende Pflegefamilie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt, so dass Art. 6 Abs. 3 GG bei der Entscheidung über die Herausnahme des Kindes aus seiner "sozialen" Familie auch auf Seiten des Pflegeelternteils nicht gänzlich außer Acht bleiben darf (vgl. BVerfGE 68, 176).
Dies verstieße gegen das verfassungsrechtliche Gebot, die Rückführungsperspektive - selbst im Falle eingeleiteter Dauerpflege - grundsätzlich offenzuhalten (siehe hierzu - grundlegend - BVerfGE 68, 176; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092, und vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463).
Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 68, 176).
Dabei verkennt der Senat nicht, dass es grundsätzlich im Kindesinteresse liegt, eine Rückführung behutsam in die Wege zu leiten (vgl. dazu BVerfGE 68, 176).
- BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 1248/03
Entzug des Sorgerechts wegen Drogenabhängigkeit; Kollision zwischen Herausgabe …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Zu berücksichtigen ist auch, dass Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG im Zusammenhang mit dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG gesehen werden muss, auf das sich Pflegeeltern selbst dann nicht berufen können, wenn sie die Großeltern des Kindes sind, außer, wenn Großeltern - wie hier nicht - zugleich zum Vormund für das Kind bestellt worden sind (dazu BVerfGE 34, 165; BVerfG FamRZ 2004, 771).Rn. 23 Auch wenn die Trennung von seiner unmittelbaren Bezugsperson für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet, darf dies allein nicht genügen, die Herausgabe des Kindes zu verweigern, weil andernfalls die Zusammenführung von Kind und Eltern immer dann ausgeschlossen wäre, wenn das Kind seine "sozialen Eltern" gefunden hätte (vgl. BVerfGE 75, 201; BVerfG FamRZ 2004, 771).
Während dort mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen sein muss, weil der Wechsel der Pflegestelle von existenzieller Bedeutung für die Zukunft des Kindes ist (vgl. BVerfGE 75, 201; 79, 51; BVerfG FamRZ 2004, 771) und sich die neuen Pflegeeltern (noch) nicht auf das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG berufen können, ist es bei in Rede stehender Rückführung des Kindes zu seinen Eltern ausreichend, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen derzeitigen Bezugspersonen unter Berücksichtigung der Grundrechtspositionen des Kindes - also Kindeswohl einerseits (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 und 6 Abs. 2 S. 2 GG; vgl. BVerfGE 24, 119; 99, 145) und der verfassungsunmittelbare Anspruch des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern andererseits (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; vgl. BVerfG FamRZ 2008, 845) - noch hinnehmbar sind (vgl. BVerfGE 79, 51).
- BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG wird nur in Ausnahmefällen angenommen werden können, wenn etwa Pflegeeltern während einer jahrelangen Dauerpflege das Kind betreut haben oder andere ins Gewicht fallende Umstände von Verfassungs wegen eine Auflösung der Pflegefamilie mit der damit verbundenen Trennung des Pflegekindes von den Pflegeeltern verbieten (vgl. BVerfGE 79, 51).Während dort mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen sein muss, weil der Wechsel der Pflegestelle von existenzieller Bedeutung für die Zukunft des Kindes ist (vgl. BVerfGE 75, 201; 79, 51; BVerfG FamRZ 2004, 771) und sich die neuen Pflegeeltern (noch) nicht auf das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG berufen können, ist es bei in Rede stehender Rückführung des Kindes zu seinen Eltern ausreichend, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen derzeitigen Bezugspersonen unter Berücksichtigung der Grundrechtspositionen des Kindes - also Kindeswohl einerseits (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 und 6 Abs. 2 S. 2 GG; vgl. BVerfGE 24, 119; 99, 145) und der verfassungsunmittelbare Anspruch des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern andererseits (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; vgl. BVerfG FamRZ 2008, 845) - noch hinnehmbar sind (vgl. BVerfGE 79, 51).
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Wechsel der Pflegeeltern
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Rn. 23 Auch wenn die Trennung von seiner unmittelbaren Bezugsperson für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet, darf dies allein nicht genügen, die Herausgabe des Kindes zu verweigern, weil andernfalls die Zusammenführung von Kind und Eltern immer dann ausgeschlossen wäre, wenn das Kind seine "sozialen Eltern" gefunden hätte (vgl. BVerfGE 75, 201; BVerfG FamRZ 2004, 771).Während dort mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen sein muss, weil der Wechsel der Pflegestelle von existenzieller Bedeutung für die Zukunft des Kindes ist (vgl. BVerfGE 75, 201; 79, 51; BVerfG FamRZ 2004, 771) und sich die neuen Pflegeeltern (noch) nicht auf das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG berufen können, ist es bei in Rede stehender Rückführung des Kindes zu seinen Eltern ausreichend, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen derzeitigen Bezugspersonen unter Berücksichtigung der Grundrechtspositionen des Kindes - also Kindeswohl einerseits (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 und 6 Abs. 2 S. 2 GG; vgl. BVerfGE 24, 119; 99, 145) und der verfassungsunmittelbare Anspruch des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern andererseits (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; vgl. BVerfG FamRZ 2008, 845) - noch hinnehmbar sind (vgl. BVerfGE 79, 51).
- OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 6 UF 108/11
Elterliche Sorge: Ablehnung des Erlasses einer Verbleibensanordnung zugunsten der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Dies verstieße gegen das verfassungsrechtliche Gebot, die Rückführungsperspektive - selbst im Falle eingeleiteter Dauerpflege - grundsätzlich offenzuhalten (siehe hierzu - grundlegend - BVerfGE 68, 176; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092, und vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463).Ein vom Kind kundgetaner Wille kann ferner Ausdruck von Bindungen zu einem (Pflege-)Elternteil sein, die es geboten erscheinen lassen können, ihm nachzukommen (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737 m.w.N.; siehe zum Ganzen auch Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463).
- BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09
Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Dies ist der Fall, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist oder wenn eine Gefahr gegenwärtig und in einem solchen Maß vorhanden ist, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (dazu etwa BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720).Rn. 36 Im Lichte all dessen und des persönlichen Eindrucks, den der Senat von den Kindern, der Mutter und dem Großvater gewonnen hat, bedarf der Senat unbeschadet seiner in Verfahren nach § 1666 BGB besonders verdichteten und einfachrechtlich in § 26 FamFG niedergelegten Pflicht zu amtswegiger Aufklärung des Sachverhalts (BVerfG, Beschluss vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/12 -, juris m.w.N.; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; FamRZ 2010, 720; vgl. auch - zum Umgangsausschluss - Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, juris) auch keiner sachverständigen Beratung, um zuverlässig die Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erkennen.
- BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Dies ist der Fall, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist oder wenn eine Gefahr gegenwärtig und in einem solchen Maß vorhanden ist, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (dazu etwa BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720).Rn. 36 Im Lichte all dessen und des persönlichen Eindrucks, den der Senat von den Kindern, der Mutter und dem Großvater gewonnen hat, bedarf der Senat unbeschadet seiner in Verfahren nach § 1666 BGB besonders verdichteten und einfachrechtlich in § 26 FamFG niedergelegten Pflicht zu amtswegiger Aufklärung des Sachverhalts (BVerfG, Beschluss vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/12 -, juris m.w.N.; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; FamRZ 2010, 720; vgl. auch - zum Umgangsausschluss - Senatsbeschluss vom 3. April 2012 - 6 UF 10/12 -, juris) auch keiner sachverständigen Beratung, um zuverlässig die Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erkennen.
- OLG Saarbrücken, 16.12.2009 - 6 UF 90/09
Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der in einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. zum Ganzen etwa BVerfG, Beschluss vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/11 -, juris; BVerfG ZKJ 2012, 186; 2011, 133; FamRZ 2010, 528 und 713; 2009, 1472 und 1897; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2009 - 6 UF 48/09 -, NJW-RR 2010, 146, und vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092, jeweils m.w.N.).Dies verstieße gegen das verfassungsrechtliche Gebot, die Rückführungsperspektive - selbst im Falle eingeleiteter Dauerpflege - grundsätzlich offenzuhalten (siehe hierzu - grundlegend - BVerfGE 68, 176; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092, und vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463).
- BVerfG, 19.01.2010 - 1 BvR 1941/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Rn. 17 Bei der Beurteilung, ob und wenn ja welche Maßnahmen nach den - vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich befundenen (vgl. BVerfGE 60, 79; BVerfG ZKJ 2011, 133; FamRZ 2010, 528 und 713) - §§ 1666, 1666 a BGB erforderlich sind, ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie sowohl nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) als auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) steht, deren Vorschriften die nationalen Gerichte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu beachten haben und als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten des Grundgesetzes dienen (vgl. BVerfGE 111, 307).Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. zum Ganzen etwa BVerfG, Beschluss vom 8. März 2012 - 1 BvR 206/11 -, juris; BVerfG ZKJ 2012, 186; 2011, 133; FamRZ 2010, 528 und 713; 2009, 1472 und 1897; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2009 - 6 UF 48/09 -, NJW-RR 2010, 146, und vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092, jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04
Elterliche Erziehungspflicht
Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12
Während dort mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen sein muss, weil der Wechsel der Pflegestelle von existenzieller Bedeutung für die Zukunft des Kindes ist (vgl. BVerfGE 75, 201; 79, 51; BVerfG FamRZ 2004, 771) und sich die neuen Pflegeeltern (noch) nicht auf das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG berufen können, ist es bei in Rede stehender Rückführung des Kindes zu seinen Eltern ausreichend, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen derzeitigen Bezugspersonen unter Berücksichtigung der Grundrechtspositionen des Kindes - also Kindeswohl einerseits (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 und 6 Abs. 2 S. 2 GG; vgl. BVerfGE 24, 119; 99, 145) und der verfassungsunmittelbare Anspruch des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern andererseits (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; vgl. BVerfG FamRZ 2008, 845) - noch hinnehmbar sind (vgl. BVerfGE 79, 51). - BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
- BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08
Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung
- BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes …
- OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des …
- BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts bei mangelnder …
- OLG Zweibrücken, 03.12.2010 - 2 UF 59/10
Zulässigkeit des rückwirkenden Entzugs der elterlichen Sorge; Aufrechterhaltung …
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
- BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von …
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Unverschuldetes Elternversagen
- BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur …
- BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Verfassungsmäßigkeit von Regelungen des gemeinsamen Sorgerechts bei …
- BGH, 15.11.2007 - XII ZB 136/04
Voraussetzungen und Umfang der Ersetzung der Sorgeerklärung
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung
- BGH, 04.07.2001 - XII ZB 161/98
Beschwerdeberechtigung gegen Versagung des Umgangsrechts
- BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach …
- OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung …
- BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entziehung der elterlichen Sorge
- OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05
Sorge- und Umgangsrecht: Pflicht zur Dokumentation der Anhörung von Kindern
- OLG Saarbrücken, 21.07.2005 - 9 UF 48/05
Sorgerechtsverfahren: Notwendigkeit der Fixierung des Verlaufs und Ergebnisses …
- OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 UF 280/09
Verhältnismäßigkeit einer Verbleibensanordnung und der Entziehung der elterlichen …
- OLG Stuttgart, 17.08.2010 - 15 UF 109/10
Vaterschaftsanfechtungsklage des geschiedenen Ehemannes der Kindesmutter: …
- OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
- OLG Koblenz, 20.08.2018 - 9 UF 247/18
Kindschaftssache: Voraussetzungen einer Anordnung des Verbleibens von Kindern in …
Zu prüfen ist daher lediglich, ob bei seiner Trennung von der Pflegeperson eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes zu erwarten ist (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 865, 865; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, BeckRS 2014, 03229, jew. m.w.N. BeckOK Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Veit, a.a.O., m.w.N.;… Erman-Döll, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1632, Rdnr. 25).Rn. 17 Auch wenn die Trennung von seiner unmittelbaren Bezugsperson für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet, darf dies allein nicht genügen, die Herausgabe des Kindes zu verweigern, weil andernfalls die Zusammenführung von Kind und Eltern immer dann ausgeschlossen wäre, wenn das Kind seine "sozialen Eltern" gefunden hätte (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 865, 866;… OLG Brandenburg, a.a.O., Rdnr. 18, m.w.N.; OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 320, 321; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, BeckRS 2014, 03229, m.w.N. Beschluss vom 18. Juni 2015 - 6 UF 20/15 -, juris, Rdnr. 23, m.w.N.;… MünchKomm-Huber, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1632, Rdnr. 45;… Erman-Döll, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1632, Rdnr. 25).
Während es bei in Rede stehender Rückführung des Kindes zu seinen Eltern ausreichend ist, dass die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen derzeitigen Bezugspersonen unter Berücksichtigung der Grundrechtspositionen des Kindes - also dem Kindeswohl einerseits (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Satz 2 GG) und der verfassungsunmittelbare Anspruch des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern andererseits (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) - noch hinnehmbar sind (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 865, 865 f. OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 320, 321, m.w.N.), muss im Falle eines beabsichtigten Wechsels der Pflegestelle mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen sein, weil der Wechsel der Pflegestelle von existenzieller Bedeutung für die Zukunft des Kindes ist und sich die neue Pflegeperson (ggf. noch) nicht auf das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG berufen kann (vgl. BVerfG, NJW 1988, 125, 126; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 8. August 2016 - 3 UF 151/14 -, juris, Rdnr. 18, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, BeckRS 2014, 03229, m.w.N. MünchKomm-Huber, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1632, Rdnr. 47, m.w.N.;… Erman-Döll, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1632, Rdnr. 26c, m.w.N.;… BeckOK Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Veit, 46. Edition, Stand: 1. Mai 2018, § 1632, Rdnr. 53).
Rn. 22 Zu solcher Berücksichtigung des Kindes als Träger eigener Grundrechte gehört, dass der vom Kind aufgrund seines persönlichen Empfindens und seiner eigenen Meinung geäußerte Wille als Ausübung seines Rechts auf Selbstbestimmung bei der gerichtlichen Entscheidung hinreichend Berücksichtigung findet (…vgl. BVerfG, a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, BeckRS 2014, 03229 BeckOK Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Veit, BGB, 46. Edition, Stand: 1. Mai 2018, § 1632, Rdnr. 61, m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 22.02.2016 - 6 UF 8/16
Rückführungsverlangen der Kindesmutter und familiengerichtliche Anordnung eines …
Das Kindeswohl gebietet es, die neuen, gewachsenen Bindungen des Kindes zu seinen Pflegepersonen zu berücksichtigen und das Kind aus seiner neuen Obhut nur herauszunehmen, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen bisherigen Bezugspersonen unter Berücksichtigung der Grundrechtsposition des Kindes noch hinnehmbar sind (BVerfG NJW 2014, 2936; FamRZ 2014, 1266; 2010, 865; 2000, 1489; Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2015 - 6 UF 20/15 -, NZFam 2015, 1076, vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, FamRZ 2013, 389, und vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463, jeweils m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 18.06.2015 - 6 UF 20/15
Verbleibensanordnung für ein Kind in Familienpflege: Rückkehroption bei …
Rn. 21 Lebt ein Kind in Familienpflege (dazu BVerfG FamRZ 2006, 1593; BGH FamRZ 2001, 1449), so unterliegt die Aufrechterhaltung der Trennung des - zumal wie hier kleinen - Kindes von seinen leiblichen Eltern hohen Anforderungen mit Blick auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung (dazu BVerfG FamRZ 2010, 865; Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, FamRZ 2013, 389, und vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463, jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung).Denn die Entscheidung für oder gegen eine Rückführung des Kindes in den Haushalt seiner Eltern nimmt entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes und betrifft es daher unmittelbar (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737 m.w.N.; siehe zum Ganzen auch Senatsbeschluss vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, FamRZ 2013, 389, und vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463).
- OLG Saarbrücken, 05.12.2013 - 6 UF 132/13
Sorgerechtsverfahren: Beteiligung der Pflegeeltern zum Wohle des Kindes; …
Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2012, 938 und 1127 m.z.w.N.; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092, vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463, vom 31. Januar 2012 - 6 UF 189/11 -, vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, FamRZ 2013, 389, vom 30. Oktober 2012 - 6 UF 67/12 - und vom 14. November 2012 - 6 UF 384/12 -).Rn. 25 Lebt ein Kind in Familienpflege (dazu BVerfG FamRZ 2006, 1593; BGH FamRZ 2001, 1449), so unterliegt die Aufrechterhaltung der Trennung des - zumal wie hier kleinen - Kindes von seinen leiblichen Eltern hohen Anforderungen mit Blick auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung (dazu BVerfG FamRZ 2010, 865; Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, FamRZ 2013, 389, und vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463, jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
Denn die Entscheidung für oder gegen eine Rückführung des Kindes in den Haushalt seiner Eltern nimmt entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes und betrifft es daher unmittelbar (vgl. BVerfG FamRZ 2008, 1737 m.w.N.; siehe zum Ganzen auch Senatsbeschluss vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, FamRZ 2013, 389, und vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463).
- OLG Koblenz, 19.05.2020 - 9 UF 191/20
Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkeln; Anhörung der Kindeseltern …
Rn. 11 Zu solcher Berücksichtigung des Kindes als Träger eigener Grundrechte gehört, dass der vom Kind aufgrund seines persönlichen Empfindens und seiner eigenen Meinung geäußerte Wille als Ausübung seines Rechts auf Selbstbestimmung bei der gerichtlichen Entscheidung hinreichend Berücksichtigung findet (…vgl. Senat, a.a.O., Rdnr. 22;… BVerfG, a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, BeckRS 2014, 03229;… BeckOK Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Veit, BGB, 53. Edition, Stand: 1. November 2019, § 1632, Rdnr. 61, m.w.N.). - OLG Hamm, 02.11.2022 - 5 UF 108/22
Entziehung der elterlichen Sorge
Das Merkmal der "längeren Zeit" ist kinderpsychologisch zu verstehen (OLG Köln FamRZ 2009, 989; OLG Hamm FamRZ 2013, 389, Juris Tz. 39 OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1787). - OLG Koblenz, 23.09.2022 - 9 UF 352/22
Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Sorgerechtsentzug
Rn. 18 Zu solcher Berücksichtigung des Kindes als Träger eigener Grundrechte gehört, dass der vom Kind aufgrund seines persönlichen Empfindens und seiner eigenen Meinung geäußerte Wille als Ausübung seines Rechts auf Selbstbestimmung bei der gerichtlichen Entscheidung hinreichend Berücksichtigung findet (vgl. Senat…, Beschluss vom 24. August 2020 - 9 UF 366/20 - Beschluss vom 20. August 2018 - 9 UF 247/18 -, juris, Rdnr. 22 = ZKJ 2019, 181, 183 ;;… BVerfG, a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, BeckRS 2014, 03229). - OLG Saarbrücken, 21.12.2012 - 6 UF 416/12
Einstweilige Anordnung in Familiensachen: Anfechtbarkeit der einstweiligen …
Rn. 20 Bei dieser Verfahrenslage ist gegen die Auffassung des Familiengericht, dass der Aufenthaltsbestimmungspfleger auch des Rechts auf Einleitung von Hilfen zur Erziehung bedarf, um die bestehende Gefährdung beider Kinder abzuwenden, beim derzeitigen Sachstand auch unter Berücksichtigung der engen verfassungs- wie einfachrechtlichen Grenzen für einen solchen Sorgerechtseingriff (dazu eingehend BVerfG FamRZ 2012, 938 und 1127 m.z.w.N.; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; FamRZ 2010, 720; Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463, vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, juris, und vom 30. Oktober 2012 - 6 UF 67/12 -), der bei einstweiligen familiengerichtlichen Maßnahmen nochmals Verstärkung erfährt (dazu BVerfGE 63, 131; 67, 43; 69, 315), nichts zu erinnern. - OLG Stuttgart, 10.05.2013 - 18 UF 125/12
Verfahren über die Herausgabe eines Pflegekindes: Voraussetzungen einer …
So lag einer Entscheidung des OLG Hamm vom 15.06.2012, das die erstinstanzliche Verbleibensanordnung bestätigte, zu Grunde, dass das mittlerweile 7jährige Kind keinerlei erkennbare Bindungen zur leiblichen Mutter hatte und Umgangskontakte mit ihr vehement verweigerte; umgekehrt bestand eine sehr enge Bindung des Kindes zu seinen Pflegeeltern (vgl. OLG Hamm FamRZ 2013, 389). - OLG Saarbrücken, 14.10.2013 - 6 UF 160/13
Auswahl des Pflegers für ein minderjähriges Kind: Ablehnung der Bestellung der …
Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. zum Ganzen BVerfG FamRZ 2012, 938 und 1127 m.z.w.N.; BGH FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092, vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463, vom 31. Januar 2012 - 6 UF 189/11 -, vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, FamRZ 2013, 389, vom 30. Oktober 2012 - 6 UF 67/12 - und vom 14. November 2012 - 6 UF 384/12 -).
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