Rechtsprechung
| EuGH, 13.09.2018 - C-287/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Česká pojišťovna
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Richtlinie 2011/7/EU - Art. 6 Abs. 1 und 3 - Erstattung der Kosten für die Beitreibung einer Forderung - Infolge von Mahnungen des Schuldners aufgrund von dessen ...
- Europäischer Gerichtshof
Česká pojišťovna
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Richtlinie 2011/7/EU - Art. 6 Abs. 1 und 3 - Erstattung der Kosten für die Beitreibung einer Forderung - Infolge von Mahnungen des Schuldners aufgrund von dessen ...
- Europäischer Gerichtshof
Česká pojišťovna
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Richtlinie 2011/7/EU - Art. 6 Abs. 1 und 3 - Erstattung der Kosten für die Beitreibung einer Forderung - Infolge von Mahnungen des Schuldners aufgrund von dessen ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Česká pojišťovna
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Richtlinie 2011/7/EU - Art. 6 Abs. 1 und 3 - Erstattung der Kosten für die Beitreibung einer Forderung - Infolge von Mahnungen des Schuldners aufgrund von dessen ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ceská pojisťovna
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Richtlinie 2011/7/EU - Art. 6 Abs. 1 und 3 - Erstattung der Kosten für die Beitreibung einer Forderung - Infolge von Mahnungen des Schuldners aufgrund von dessen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17
- EuGH, 13.09.2018 - C-287/17
Papierfundstellen
- EuZW 2018, 1056
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 19.06.2014 - C-345/13
Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-287/17
Rn. 33 Denn die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts sind rechtlich nicht verbindlich und können weder herangezogen werden, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions, C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 31). - EuGH, 06.06.2018 - C-250/17
Tarragó da Silveira - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-287/17
Die Bestimmungen des Unionsrechts müssen nämlich im Licht der Fassungen in allen Sprachen der Europäischen Union einheitlich ausgelegt und angewandt werden (Urteil vom 6. Juni 2018, Tarragó da Silveira, C-250/17, EU:C:2018:398, Rn. 20). - EuGH, 15.12.2016 - C-256/15
Nemec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-287/17
Rn. 26 Daraus folgt, dass die Richtlinie einen wirksamen Schutz des Gläubigers gegen Zahlungsverzug zum Ziel hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec, C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 50). - EuGH, 16.02.2017 - C-555/14
IOS Finance EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bekämpfung von Zahlungsverzug …
Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-287/17
Rn. 25 Zweitens ist zum Ziel der Richtlinie 2011/7 hervorzuheben, dass diese Richtlinie den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bekämpfen soll, der nach dem zwölften Erwägungsgrund dieser Richtlinie einen Vertragsbruch darstellt, der für die Schuldner durch niedrige oder nicht vorhandene Verzugszinsen und/oder langsame Beitreibungsverfahren finanzielle Vorteile bringt (Urteil vom 16. Februar 2017, 10S Finance EFC, C-555/14, EU:C:2017:121, Rn. 24).
- EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine …
Rn. 44 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts rechtlich nicht verbindlich sind und weder herangezogen werden können, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteil vom 13. September 2018, Česká pojišťovna, C-287/17, EU:C:2018:707, Rn. 33). - EuGH, 11.04.2019 - C-131/18
Gambietz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - Bekämpfung von …
Rn. 17 Darüber hinaus hat der Gerichtshof in den Rn. 22 bis 24 seines Urteils vom 13. September 2018, Česká pojišťovna (C-287/17, EU:C:2018:707), ausgeführt, dass der Unionsgesetzgeber mit der Wendung "die diesen Pauschalbetrag überschreiten" in Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7 hervorheben wollte, dass somit Gegenstand eines angemessenen Ersatzes Beitreibungskosten jedweder Art sein können, die über den Betrag von 40 Euro hinausgehen.Rn. 20 Diese Richtlinie soll nämlich den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bekämpfen, der nach dem zwölften Erwägungsgrund dieser Richtlinie einen Vertragsbruch darstellt, der für die Schuldner durch niedrige oder nicht vorhandene Verzugszinsen und/oder langsame Beitreibungsverfahren finanzielle Vorteile bringt (…Urteile vom 16. Februar 2017, 10S Finance EFC, C-555/14, EU:C:2017:121, Rn. 24, und vom 13. September 2018, Česká pojišťovna, C-287/17, EU:C:2018:707, Rn. 25).
Ein solcher Schutz bedeutet, dem Gläubiger einen möglichst umfassenden Ersatz der ihm entstandenen Beitreibungskosten zu bieten, so dass von solchem Zahlungsverzug abgeschreckt wird (Urteil vom 13. September 2018, Česká pojišťovna, C-287/17, EU:C:2018:707, Rn. 26).
Rn. 22 Jedoch kann der Ersatz nach Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7, da er angemessen sein muss, weder den Teil der Kosten erfassen, der bereits durch den Pauschalbetrag von 40 Euro nach Abs. 1 dieses Artikels ersetzt wird, noch die Kosten, die in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls als überhöht erscheinen (Urteil vom 13. September 2018, Česká pojišťovna, C-287/17, EU:C:2018:707, Rn. 30).
Rn. 27 Aus diesen Erwägungsgründen kann nämlich nicht abgeleitet werden, dass die "internen" Beitreibungskosten nur durch den Pauschalbetrag von 40 Euro ersetzt werden könnten, während die übrigen Beitreibungskosten Gegenstand eines eigenständigen Ersatzes nach Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7 sein sollten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Česká pojišťovna, C-287/17, EU:C:2018:707, Rn. 34 bis 37).
Rn. 28 Zudem sind die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts jedenfalls rechtlich nicht verbindlich und können weder herangezogen werden, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteil vom 13. September 2018, Česká pojišťovna, C-287/17, EU:C:2018:707, Rn. 33).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2025 - 12 B 14.23
Kein Rechtsanspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen in der S-Bahn
Unabhängig davon, dass Erwägungsgründe weder rechtlich verbindlich sind noch herangezogen werden dürfen, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. September 2018 - C-287/17 -, juris Rn. 33), steht infolge der nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO erfolgten Information des Beigeladenen bereits keine Verweigerung "jeglicher Auskunft" in Rede.
- BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 293/18
Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten
Rn. 35 b) Inzwischen hat der Gerichtshof der Europäischen Union diese Fragen durch zwei Entscheidungen dahin geklärt, dass nach der Richtlinie 2011/7/EU mit dem Betrag von 40, 00 Euro nicht nur die internen, sondern auch die externen Beitreibungskosten pauschaliert werden sollen (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz]; 13. September 2018 - C-287/17 - [Česká pojišťovna]).Zudem führt er aus, dass der von der Richtlinie geforderte wirksame Schutz des Gläubigers gegen Zahlungsverzug bedeute, dem Gläubiger einen möglichst umfassenden Ersatz der ihm entstandenen Beitreibungskosten zu bieten, so dass von solchem Zahlungsverzug abgeschreckt wird (…EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz] Rn. 21; 13. September 2018 - C-287/17 - [Česká pojišťovna] Rn. 26).
Rn. 36 c) Aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. April 2019 (- C-131/18 - [Gambietz]) und vom 13. September 2018 (- C-287/17 - [Česká pojišťovna]) folgt nicht nur, dass § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB keiner unionsrechtskonformen einschränkenden Auslegung dahin bedarf, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Pauschale nur für interne Beitreibungskosten vorsieht; die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union verdeutlichen zudem, dass die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB auch und zentral der Kompensation eines Verzugsschadens dient (vgl. BT-Drs. 18/1309 S. 19), und dass sie keinen Strafschadensersatz beinhaltet (…BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 44 ff., BAGE 163, 309).
- BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 278/18
Schadensersatz - vorgerichtliche Anwaltskosten des Geschädigten - Ausschluss …
Rn. 34 b) Inzwischen hat der Gerichtshof der Europäischen Union diese Fragen durch zwei Entscheidungen dahin geklärt, dass nach der Richtlinie 2011/7/EU mit dem Betrag von 40, 00 Euro nicht nur die internen, sondern auch die externen Beitreibungskosten pauschaliert werden sollen (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz]; 13. September 2018 - C-287/17 - [Česká pojišťovna]).Zudem führt er aus, dass der von der Richtlinie geforderte wirksame Schutz des Gläubigers gegen Zahlungsverzug bedeute, dem Gläubiger einen möglichst umfassenden Ersatz der ihm entstandenen Beitreibungskosten zu bieten, so dass von solchem Zahlungsverzug abgeschreckt wird (…EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz] Rn. 21; 13. September 2018 - C-287/17 - [Česká pojišťovna] Rn. 26).
Rn. 35 c) Aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. April 2019 (- C-131/18 - [Gambietz]) und vom 13. September 2018 (- C-287/17 - [Česká pojišťovna]) folgt nicht nur, dass § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB keiner unionsrechtskonformen einschränkenden Auslegung dahin bedarf, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Pauschale nur für interne Beitreibungskosten vorsieht; die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union verdeutlichen zudem, dass die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB auch und zentral der Kompensation eines Verzugsschadens dient (vgl. BT-Drs. 18/1309 S. 19), und dass sie keinen Strafschadensersatz beinhaltet (…BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 44 ff., BAGE 163, 309).
- EuGH, 13.03.2019 - C-647/17
Srf konsulterna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
Rn. 32 Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch, wie die Generalanwältin in Nr. 74 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts rechtlich nicht verbindlich und können weder herangezogen werden, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteil vom 13. September 2018, Česká pojišťovna, C-287/17, EU:C:2018:707, Rn. 33). - BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19
Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB - Anspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO …
Rn. 13 Inzwischen hat der Gerichtshof der Europäischen Union diese Fragen durch zwei Entscheidungen dahin geklärt, dass nach der Richtlinie 2011/7/EU mit dem Betrag von 40, 00 Euro nicht nur die internen, sondern auch die externen Beitreibungskosten pauschaliert werden sollen (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz]; 13. September 2018 - C-287/17 - [Česká pojišťovna]).Zudem führt er aus, dass der von der Richtlinie geforderte wirksame Schutz des Gläubigers gegen Zahlungsverzug bedeute, dem Gläubiger einen möglichst umfassenden Ersatz der ihm entstandenen Beitreibungskosten zu bieten, so dass von solchem Zahlungsverzug abgeschreckt wird (…EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz] Rn. 21; 13. September 2018 - C-287/17 - [Česká pojišťovna] Rn. 26).
Rn. 14 Aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. April 2019 (- C-131/18 - [Gambietz]) und vom 13. September 2018 (- C-287/17 - [Česká pojišťovna]) folgt nicht nur, dass § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB keiner unionsrechtskonformen einschränkenden Auslegung dahin bedarf, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Pauschale nur für interne Beitreibungskosten vorsieht; die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union verdeutlichen zudem, dass die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB auch und zentral der Kompensation eines Verzugsschadens dient (vgl. BT-Drs. 18/1309 S. 19), und dass sie keinen Strafschadensersatz beinhaltet (…vgl. BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 44 ff., BAGE 163, 309).
- BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 528/18
Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen - …
Rn. 25 Inzwischen hat der Gerichtshof der Europäischen Union diese Fragen durch zwei Entscheidungen dahin geklärt, dass nach der Richtlinie 2011/7/EU mit dem Betrag von 40, 00 Euro nicht nur die internen, sondern auch die externen Beitreibungskosten pauschaliert werden sollen (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz]; 13. September 2018 - C -287/17 - [Česká pojišťovna]).Zudem führt er aus, dass der von der Richtlinie geforderte wirksame Schutz des Gläubigers gegen Zahlungsverzug bedeute, dem Gläubiger einen möglichst umfassenden Ersatz der ihm entstandenen Beitreibungskosten zu bieten, so dass von solchem Zahlungsverzug abgeschreckt wird (…EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz] Rn. 21; 13. September 2018 - C-287/17 - [Česká pojišťovna] Rn. 26).
Rn. 26 Aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. April 2019 (- C-131/18 - [Gambietz]) und vom 13. September 2018 (- C-287/17 - [Česká pojišťovna]) folgt nicht nur, dass § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB keiner unionsrechtskonformen einschränkenden Auslegung dahin bedarf, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Pauschale nur für interne Beitreibungskosten vorsieht; die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union verdeutlichen zudem, dass die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB auch und zentral der Kompensation eines Verzugsschadens dient (vgl. BT-Drs. 18/1309 S. 19), und dass sie keinen Strafschadensersatz beinhaltet (…BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 44 ff., BAGE 163, 309).
- BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17
Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst
Art. 6 der Richtlinie 2011/7/EU, deren Umsetzung die Neuregelung der Verzugspauschale dient (BT-Drs. 18/1309 S. 11), soll eine Entschädigung für die dem Gläubiger entstandenen Beitreibungskosten gewährleisten, wenn Verzugszinsen nach dieser Richtlinie zu zahlen sind (EuGH 13. September 2018 - C-287/17 - Rn. 18). - BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 591/17
Verzugspauschale - Beschwerdewert
Der Gläubiger soll - wie von Art. 6 Abs. 3 RL 2011/7/EU verlangt (dazu EuGH 13. September 2018 - C-287/17 - Rn. 17 ff.) - Ersatz aller durch den Zahlungsverzug des Schuldners bedingten Beitreibungskosten erhalten, indes dieselben Beitreibungskosten nicht zweimal ersetzt bekommen (zur Auslegung von Art. 6 Abs. 3 RL 2011/7/EU sh. auch das Vorabentscheidungsersuchen des BGH vom 18. Januar 2018 - III ZR 174/17 -, an dem er mit Beschluss vom 29. November 2018 - III ZR 174/17 - festgehalten hat). - BGH, 29.11.2018 - III ZR 174/17
Vorlagefrage an EuGH zu Zahlungsverzugsrichtlinie
- BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18
Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen - …
- LAG Hessen, 12.04.2024 - 14 Sa 1714/22
Zahlungsansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung, Urlaubsabgeltung und …
- EuGH, 20.10.2022 - C-585/20
BFF Finance Iberia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - …
- ArbG Koblenz, 20.11.2025 - 6 Ca 2023/25
Sonderkündigungsschutz und Beweislastumkehr nach § 36 HinSchG bei …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2019 - 5 Sa 162/18
Dienstreise - Wegstreckenentschädigung - Aufwendungen für üblichen Arbeitsweg
- BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 589/17
Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2019 - 5 Sa 231/18
Verzugspauschale - § 288 Abs 5 S 1 BGB
- KG, 20.02.2020 - 27 U 153/17
Anzahl der vom gewerblichen Schuldner zu leistenden Mahnpauschalen bei Verzug mit …
- LG Berlin, 25.05.2023 - 93 O 154/20
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-585/20
BFF Finance Iberia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - …
- EuGH, 05.10.2023 - C-84/23
Dinamel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-481/24
E. (Compensation de créances) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- EuGH, 11.12.2023 - C-303/23
Powszechny Zakład Ubezpieczeń - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 …
- VG Hamburg, 24.06.2022 - 7 A 2467/18
Irak: Dublin: Systemische Mängel in Ungarn
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Česká pojišťovna
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Richtlinie 2011/7/EU - Art. 6 Abs. 1 und 3 - Erstattung der Kosten für die Beitreibung einer Forderung - Mahnkosten
- Europäischer Gerichtshof
Česká pojišťovna
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Richtlinie 2011/7/EU - Art. 6 Abs. 1 und 3 - Erstattung der Kosten für die Beitreibung einer Forderung - Mahnkosten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17
- EuGH, 13.09.2018 - C-287/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 16.02.2017 - C-555/14
IOS Finance EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bekämpfung von Zahlungsverzug …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17
Rn. 17 Aus den in den Rn. 21 und 22 des Urteils vom 16. Februar 2017, 10S Finance EFC (C-555/14, EU:C:2017:121), dargelegten Gründen vermag die zeitliche Anwendbarkeit der Richtlinie 2011/7 im vorliegenden Fall nicht in Frage gestellt zu werden.{FN:3} Eine Reihe von Urteilen betrifft andere Bestimmungen dieser Richtlinie: u. a. Urteil vom 26. Februar 2015, Federconsorzi und Liquidazione giudiziale dei beni ceduti ai creditori della Federconsorzi (C-104/14, EU:C:2015:125) (zur Auslegung der Art. 7 und 12 der Richtlinie), Urteil vom 16. Februar 2017, 10S Finance EFC (C-555/14, EU:C:2017:121) (zu der Frage, ob mit dieser Richtlinie und insbesondere ihrem Art. 7 Abs. 2 und 3 eine nationale Regelung vereinbar ist, die es Gläubigern erlaubt, auf die Geltendmachung ihres Anspruchs auf Verzugszinsen und auf Entschädigung für Beitreibungskosten im Gegenzug für die sofortige Zahlung der fälligen Hauptschuld zu verzichten), und Urteil vom 1. Juni 2017, Zarski (C-330/16, EU:C:2017:418) (im Wesentlichen zu Art. 12 der Richtlinie, der deren Umsetzung betrifft).
{FN:5} Urteil vom 16. Februar 2017, 10S Finance EFC (C-555/14, EU:C:2017:121, Rn. 24).
- EuGH, 10.03.2005 - C-235/03
QDQ Media - Richtlinie 2000/35/EG - Begriff der Beitreibungskosten - Kosten eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17
Rn. 19 Jedoch wurde im Rahmen der Richtlinie, die dieser Richtlinie vorausgegangen ist, nämlich der Richtlinie 2000/35/EG{FN-VERWEIS:4}, im Urteil vom 10. März 2005, QDQ Media (C-235/03, EU:C:2005:147), deren Art. 3 Abs. 1 Buchst. e ausgelegt, der in einem bestimmten Umfang Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7 entspricht.Mit diesem Beispiel wurde möglicherweise an das Urteil vom 10. März 2005, QDQ Media (C-235/03, EU:C:2005:147) (vgl. Nrn. 19 und 21 der vorliegenden Schlussanträge), angeknüpft.
- EuGH, 11.04.2019 - C-131/18
Gambietz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - Bekämpfung von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17
Zudem ist vor dem Gerichtshof die Rechtssache Gambietz (C-131/18) anhängig, die sich auf Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7 bezieht und eine der vorliegenden Rechtssache ähnliche Fallgestaltung betrifft.
- EuGH, 19.06.2014 - C-345/13
Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17
{FN:11} Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions (C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 31). - EuGH, 15.12.2016 - C-256/15
Nemec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17
{FN:6} Vgl. zur Richtlinie 2000/35 Urteil vom 15. Dezember 2016, Nemec (C-256/15, EU:C:2016:954, Rn. 50). - EuGH, 01.06.2017 - C-330/16
Zarski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bekämpfung von Zahlungsverzug im …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17
{FN:3} Eine Reihe von Urteilen betrifft andere Bestimmungen dieser Richtlinie: u. a. Urteil vom 26. Februar 2015, Federconsorzi und Liquidazione giudiziale dei beni ceduti ai creditori della Federconsorzi (C-104/14, EU:C:2015:125) (zur Auslegung der Art. 7 und 12 der Richtlinie), Urteil vom 16. Februar 2017, 10S Finance EFC (C-555/14, EU:C:2017:121) (zu der Frage, ob mit dieser Richtlinie und insbesondere ihrem Art. 7 Abs. 2 und 3 eine nationale Regelung vereinbar ist, die es Gläubigern erlaubt, auf die Geltendmachung ihres Anspruchs auf Verzugszinsen und auf Entschädigung für Beitreibungskosten im Gegenzug für die sofortige Zahlung der fälligen Hauptschuld zu verzichten), und Urteil vom 1. Juni 2017, Zarski (C-330/16, EU:C:2017:418) (im Wesentlichen zu Art. 12 der Richtlinie, der deren Umsetzung betrifft). - EuGH, 26.02.2015 - C-104/14
Federconsorzi und Liquidazione giudiziale dei beni ceduti ai creditori della …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17
{FN:3} Eine Reihe von Urteilen betrifft andere Bestimmungen dieser Richtlinie: u. a. Urteil vom 26. Februar 2015, Federconsorzi und Liquidazione giudiziale dei beni ceduti ai creditori della Federconsorzi (C-104/14, EU:C:2015:125) (zur Auslegung der Art. 7 und 12 der Richtlinie), Urteil vom 16. Februar 2017, 10S Finance EFC (C-555/14, EU:C:2017:121) (zu der Frage, ob mit dieser Richtlinie und insbesondere ihrem Art. 7 Abs. 2 und 3 eine nationale Regelung vereinbar ist, die es Gläubigern erlaubt, auf die Geltendmachung ihres Anspruchs auf Verzugszinsen und auf Entschädigung für Beitreibungskosten im Gegenzug für die sofortige Zahlung der fälligen Hauptschuld zu verzichten), und Urteil vom 1. Juni 2017, Zarski (C-330/16, EU:C:2017:418) (im Wesentlichen zu Art. 12 der Richtlinie, der deren Umsetzung betrifft).
- EuGH, 20.10.2022 - C-585/20
BFF Finance Iberia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - …
Rn. 36 Somit soll die Richtlinie 2011/7 nicht nur Zahlungsverzug verhindern, indem vermieden wird, dass er für den Schuldner durch niedrige oder nicht vorhandene Verzugszinsen in einer solchen Situation finanziell vorteilhaft ist, sondern auch den Gläubiger wirksam gegen einen solchen Zahlungsverzug schützen, indem sichergestellt wird, dass dieser einen möglichst umfassenden Ersatz der ihm entstandenen Beitreibungskosten erhält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Česká pojišťovna, C-287/17, EU:C:2018:707, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Dieser Ersatz kann somit weder den Teil dieser Kosten erfassen, der bereits durch den pauschalen Mindestbetrag von 40 Euro abgedeckt ist, noch die Kosten, die in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalles als überhöht erscheinen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Česká pojišťovna, C-287/17, EU:C:2018:707, Rn. 22 und 30).
- EuGH, 11.12.2023 - C-303/23
Powszechny Zakład Ubezpieczeń - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 …
Rn. 30 Schließlich hat der Gerichtshof im Urteil vom 13. September 2018, Česká pojišťovna (C-287/17, EU:C:2018:707), dem ein Vorabentscheidungsersuchen in einem Rechtsstreit über einen Antrag auf Ersatz von Beitreibungskosten aufgrund Zahlungsverzugs bei in Erfüllung eines zwischen zwei Unternehmen geschlossenen Versicherungsvertrags geschuldeten Versicherungsprämien zugrunde lag, durch die Beantwortung der vorgelegten Fragen indirekt bestätigt, dass zwischen zwei Unternehmen geschlossene Versicherungsverträge einen "Geschäftsvorgang" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2011/7 implizieren und dass diese Verträge daher in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
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