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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.2000 - C-102/98, C-211/98, Kocak, Örs   

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https://dejure.org/2000,543
EuGH, 14.03.2000 - C-102/98, C-211/98, Kocak, Örs (https://dejure.org/2000,543)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.2000 - C-102/98, C-211/98, Kocak, Örs (https://dejure.org/2000,543)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 2000 - C-102/98, C-211/98, Kocak, Örs (https://dejure.org/2000,543)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschlüsse des Assoziationsrates - Soziale Sicherheit - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Unmittelbare Wirkung - Umfang - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über die Bestimmung des Geburtsdatums im ...

  • Judicialis

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; ; Beschluß 64/732/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kocak und Örs

    "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschlüsse des Assoziationsrates - Soziale Sicherheit - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Unmittelbare Wirkung - Umfang - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über die Bestimmung des Geburtsdatums im ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kocak und Örs

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschlüsse des Assoziationsrates -Soziale Sicherheit - Verbot der Diskriminierung aus Gründen derStaatsangehörigkeit - Unmittelbare Wirkung - Umfang - Rechtsvorschrifteneines Mitgliedstaats über die Bestimmung des Geburtsdatums im ...

  • EU-Kommission PDF

    Kocak und Örs

    Beschluß Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, Artikel 3 Absatz 1
    Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Altersrente - Bestimmung des Geburtsdatums der Betroffenen - Nationale Vorschriften, nach denen Änderungen nach der Anmeldung der Betroffenen bei dem Träger der ...

  • EU-Kommission

    Kocak und Örs

  • Wolters Kluwer

    Beschlüsse des Assoziationsrates ; Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ; Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über die Bestimmung des Geburtsdatums im Hinblick auf die Vergabe einer Sozialversicherungsnummer und die Gewährung einer ...

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Altersrente - Bestimmung des Geburtsdatums der Betroffenen - Nationale Vorschriften, nach denen Änderungen nach der Anmeldung der Betroffenen bei dem Träger der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    AUSWÄRTIGE BEZIEHUNGEN - FÜR DIE GEWÄHRUNG EINER DEUTSCHEN ALTERSRENTE AN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER IST DAS GEBURTSDATUM MASSGEBEND, DAS ER BEI SEINER ERSTEN ANMELDUNG BEI EINEM SOZIALLEISTUNGSTRÄGER ANGEGEBEN HAT

  • europa-mobil.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Gewährung einer deutschen Altersrente an türkische Arbeitnehmer - Kocak und Örs

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundessozialgerichts - Auslegung des Assoziierungsabkommens EWG-Türkei, des Zusatzprotokolls und der Beschlüsse Nrn. 1/80 und 3/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei im Hinblick auf nationale sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, nach denen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1280 (Ls.)
  • EuZW 2000, 470
  • NZS 2000, 506
  • DB 2000, 678
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - …

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
    Zweitens hat der Gerichtshof im Urteil vom 4. Mai 1999 in der Rechtssache C-262/96 (Sürül, Slg. 1999, I-2685, Randnr. 74) entschieden, daß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 in dessen Geltungsbereich einen eindeutigen,unbedingten Grundsatz aufstellt, der so bestimmt ist, daß er von einem nationalen Gericht angewandt werden kann, und der daher geeignet ist, die Rechtsstellung des einzelnen zu regeln.

    Artikel 3 Absatz 1 bildet somit die Durchführung und Konkretisierung des allgemeinen Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, das in Artikel 9 des Assoziierungsbkommens verankert ist, für den besonderen Bereich der sozialen Sicherheit (vgl. in diesem Sinne Urteil Sürül, Randnr. 64).

  • EuGH, 07.05.1998 - C-350/96

    Clean Car Autoservice / Landeshauptmann von Wien - Freizügigkeit der Arbeitnehmer …

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
    Somit braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob sie durch objektive Erwägungengerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zu den Zwecken steht, die mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt werden (vgl. dazu Urteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-15/96, Schöning-Kougebetopoulu, Slg. 1998, I-47, Randnr. 21, und vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-350/96, Clean Car Autoservice, Slg. 1998, I-2521, Randnrn.
  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF …

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
    Was die Tragweite des in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 verankerten Verbotes der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit betrifft, so verbietet das Gleichbehandlungsgebot nach ständiger Rechtsprechung nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen von Diskriminierung, die bei Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu demselben Ergebnis führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-190/98, Graf, Randnr. 14, Slg. 2000, I-0000).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
    Die Kommission trägt vor, angesichts dieser unterschiedlichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse stelle die grundsätzliche Weigerung, ein anderes als das anläßlich der ersten Anmeldung bei einem Sozialleistungsträger angegebene Geburtsdatum für die Zwecke der Rentenversicherung zu berücksichtigen, es sei denn, das neue Geburtsdatum ergebe sich aus einer Urkunde, deren Original vor dem Zeitpunkt dieser Anmeldung ausgestellt worden sei, eine mittelbare Diskriminierung der türkischen Wanderarbeitnehmer dar, bei der zu prüfen bleibe, ob sie durch objektive, von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer unabhängige Erwägungen gerechtfertigt sei und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck stehe, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt werde (vgl. dazu Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-237/94, O'Flynn, Slg. 1996, I-2617, Randnr. 19).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-336/94

    Dafeki

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
    Der 8. Senat des Bundessozialgerichts weist namentlich darauf hin, daß der ihm vorliegende Fall von der Fallgestaltung des Urteils vom 2. Dezember 1997 in der Rechtssache C-336/94 (Dafeki, Slg. 1997, I-6761) abweiche, denn der Kläger Örs sei kein Gemeinschaftsangehöriger, sondern ein türkischer Wanderarbeitnehmer, und § 33a SGB I schließe nachträgliche Berichtigungen des Geburtsdatums für Zwecke des Sozialrechts aus.
  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou / Freie und Hansestadt Hamburg - Freizügigkeit - …

    Auszug aus EuGH, 14.03.2000 - C-102/98
    Somit braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob sie durch objektive Erwägungengerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zu den Zwecken steht, die mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt werden (vgl. dazu Urteile vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-15/96, Schöning-Kougebetopoulu, Slg. 1998, I-47, Randnr. 21, und vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-350/96, Clean Car Autoservice, Slg. 1998, I-2521, Randnrn.
  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines …

    Rn. 19 Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 konkretisiert das in Art. 9 Assoziierungsabkommen EWG/Türkei verankerte allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit für den besonderen Bereich der sozialen Sicherheit (z.B. EuGH-Urteile vom 4. Mai 1999 C-262/96, Sürül, Slg. 1999, I-2685; vom 14. März 2000 C-102/98 und C-211/98, Kocak und Örs, Slg. 2000, I-1287; vom 28. April 2004 C-373/02, Öztürk, Slg. 2004, I-3605).

    Diese Norm gilt nach der Rechtsprechung des EuGH unmittelbar in den Mitgliedstaaten; der Einzelne kann sich unmittelbar darauf berufen (EuGH-Urteile Sürül in Slg. 1999, I-2685; Kocak und Örs in Slg. 2000, I-1287).

    Sie konkretisieren für den besonderen Bereich des Arbeitsentgelts und der sonstigen Arbeitsbedingungen das in Art. 9 Assoziierungsabkommen EWG/Türkei verankerte allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit (z.B. EuGH-Urteile Kocak und Örs in Slg. 2000, I-1287; Wählergruppe Gemeinsam in Slg. 2003, I-4301).

    Dabei kann dahinstehen, ob der Anwendungsbereich dieser Vorschrift im Hinblick auf die spezielleren Diskriminierungsverbote der Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80, Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 und Art. 37 Zusatzprotokoll überhaupt eröffnet ist (vgl. z.B. EuGH-Urteile Kocak und Örs in Slg. 2000, I-1287; Öztürk in Slg. 2004, I-3605, und Kommission/Niederlande in InfAuslR 2010, 270).

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R

    Neuvergabe einer Versicherungsnummer aufgrund eines türkischen …

    Nachdem im Hinblick auf den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 31/96 R - an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden war, hat die Beklagte nach Erlaß des Urteils des EuGH vom 14. März 2000 - C-102/98 und C-211/98 - (SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 1) die Fortsetzung des Revisionsverfahrens beantragt.

    Wie der EuGH inzwischen mehrfach entschieden hat (…EuGHE I 1999, 2685 = SozR 3-6935 AllgNr 4; EuGH SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 1), besteht auch aufgrund von Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und deren Familienangehörige (Amtsbl EG Nr C 110 vom 25. April 1983, S 60) ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.

    Der EuGH hat in den Rechtssachen Kocak und Örs (C-102/98 und C-211/98 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 1) eine Diskriminierung türkischer Staatsangehöriger durch Art. 33a SGB I ausdrücklich nur deshalb verneint, weil die Vorschrift nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpft.

  • BFH, 04.07.2002 - III R 8/01

    Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung

    Diese Vorschrift, die jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbietet, ist durch Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates sowie Art. 37 des Zusatzprotokolls vom 23. November 1975 (abgedruckt im Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 14. März 2000 Rs. C-102/98 und Rs. C-211/98, Kocak und Örs, Slg. 2000, I-1287, 1294, 1316 f.) konkretisiert worden.

    Erforderlich ist nur, dass er sie --wie hier der Fall-- gegenüber inländischen Staatsangehörigen gleich behandelt (vgl. Urteil des EuGH in Slg. 2000 I-1287, 1330, zu Art. 39 Abs. 1 des Zusatzprotokolls i.V.m. Art. 3 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates).

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kocak

  • Europäischer Gerichtshof

    Örs

  • EU-Kommission PDF

    Ibrahim Kocak gegen Landesversicherungsanstalt Oberfranken und Mittelfranken (C-102/98) und Ramazan Örs gegen Bundesknappschaft (C-211/98).

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschlüsse des Assoziationsrates - Soziale Sicherheit - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Unmittelbare Wirkung - Umfang - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über die Bestimmung des Geburtsdatums im ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-336/94

    Dafeki

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98
    Ich stimme dem Urteil Dafeki zu, daß die Arbeitnehmer zur Geltendmachung des Anspruchs auf eine Sozialleistung, der sich aus der Ausübung der ihnen durch den Vertrag gewährleisteten Freizügigkeit ergibt, zwangsläufig bestimmte in den Personenstandsbüchern enthaltene Angaben belegen müssen.

    In bezug auf die Gemeinschaftsbürger wurde in dem Urteil Dafeki bereits festgestellt, daß die Behörden und Gerichte eines Mitgliedstaats verpflichtet sind, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten ausgestellte Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt ist.

    12: - Urteil vom 2. Dezember 1997 in der Rechtssache C-336/94 (Dafeki, Slg. 1997, I-6761).

  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98
    23: - Urteil vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92 (Scholz, Slg. 1994, I-505).
  • EuGH, 20.10.1993 - C-272/92

    Spotti / Freistaat Bayern

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98
    22: - Urteile vom 2. August 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-259/91, C-331/91 und C-332/91 (Allué und andere, Slg. 1993, I-4309) und vom 20. Oktober 1993 in der Rechtssache C-272/92 (Spotti, Slg. 1992, I-5185).
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