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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 20.12.2017 - C-102/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48967
EuGH, 20.12.2017 - C-102/16 (https://dejure.org/2017,48967)
EuGH, Entscheidung vom 20.12.2017 - C-102/16 (https://dejure.org/2017,48967)
EuGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - C-102/16 (https://dejure.org/2017,48967)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vaditrans

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Ruhezeiten des Fahrers - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Art. 8 Abs. 6 und 8 - Möglichkeit, die nicht am Standort eingelegten täglichen Ruhezeiten und reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vaditrans

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Ruhezeiten des Fahrers - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Art. 8 Abs. 6 und 8 - Möglichkeit, die nicht am Standort eingelegten täglichen Ruhezeiten und reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vaditrans

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Ruhezeiten des Fahrers - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Art. 8 Abs. 6 und 8 - Möglichkeit, die nicht am Standort eingelegten täglichen Ruhezeiten und reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen - ...

  • Betriebs-Berater

    Lenkzeiten für Lkw-Fahrer

  • ra.de
  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Die wöchentliche Ruhezeit darf nicht im LKW verbracht werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Ruhezeiten des Fahrers - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Art. 8 Abs. 6 und 8 - Möglichkeit, die nicht am Standort eingelegten täglichen Ruhezeiten und reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Vaditrans

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Ruhezeiten des Fahrers - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Art. 8 Abs. 6 und 8 - Möglichkeit, die nicht am Standort eingelegten täglichen Ruhezeiten und reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen - ...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Fahrzeug verbracht werden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Lkw-Fahrer dürfen wöchentliche Pause nicht im Fahrzeug verbringen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Rechte von Lkw-Fahrern gestärkt - Anspruch auf Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Ruhezeiten: Bußgelder auch ohne ausdrückliches Verbot?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lkw-Fahrer dürfen wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen - Wesentliches Ziel der Verordnung ist Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals im Straßentransportsektor

Besprechungen u.ä. (2)

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Rechte von Lkw-Fahrern gestärkt - Anspruch auf Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lenk- und Ruhezeiten von LKW-Fahrern

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2018, 96
  • NZV 2018, 198
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 22.10.2015 - C-194/14

    AC-Treuhand / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäische …

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-102/16
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Rechtsunterworfene anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (…vgl. u. a. Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 71, sowie vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission, C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 52 Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen darf folglich nicht so verstanden werden, dass er die schrittweise Klärung der Vorschriften über die strafrechtliche Verantwortlichkeit durch richterliche Auslegung von Fall zu Fall untersagt, vorausgesetzt, dass das Ergebnis zum Zeitpunkt der Begehung der Zuwiderhandlung insbesondere unter Berücksichtigung der Auslegung, die zu dieser Zeit in der Rechtsprechung zur fraglichen Rechtsvorschrift vertreten wurde, hinreichend vorhersehbar ist (Urteil vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission, C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-60/02

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ÜBER NACHGEAHMTE PRODUKTE IST AUF IM TRANSIT DURCH EINEN …

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-102/16
    So kann nach dieser Rechtsprechung eine Richtlinie für sich allein und unabhängig von zu ihrer Umsetzung erlassenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht die Wirkung haben, die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen, die gegen die Vorschriften dieser Richtlinie verstoßen, festzulegen oder zu verschärfen (vgl. u. a. Urteil vom 7. Januar 2004, X, C-60/02, EU:C:2004:10, Rn. 61).

    Rn. 57 Dieser Rechtsprechung ist auch zu entnehmen, dass diese Erwägungen des Gerichtshofs zu den Richtlinien auf die Verordnungen zu übertragen sind, also Normen, die ihrem Wesen nach keine nationalen Umsetzungsmaßnahmen erfordern, wenn diese Verordnungen den Mitgliedstaaten die Befugnis einräumen, Sanktionen für die nach diesen Verordnungen verbotenen Verhaltensweisen vorzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Januar 2004, X, C-60/02, EU:C:2004:10, Rn. 62).

  • EuGH, 09.06.2016 - C-287/14

    Eurospeed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-102/16
    Rn. 42 So sollen nach ständiger Rechtsprechung mit dieser Verordnung nach ihrem 17. Erwägungsgrund und Art. 1 die Arbeitsbedingungen der im Straßenverkehrsgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer und die allgemeine Straßenverkehrssicherheit verbessert sowie die Wettbewerbsbedingungen im Straßenverkehrsgewerbe angeglichen werden (…vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 2012, Urbán, C-210/10, EU:C:2012:64, Rn. 25, vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 19. Oktober 2016, EL-EM-2001, C-501/14, EU:C:2016:777, Rn. 21).

    Rn. 58 Somit verfügen die Mitgliedstaaten, da es ihnen nach der Verordnung Nr. 561/2006 obliegt, die Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung zu erlassen, im Hinblick auf die Art der anwendbaren Sanktionen über einen Ermessensspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 34).

  • EuGH, 01.07.2015 - C-461/13

    Die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Verpflichtungen zur Verbesserung …

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-102/16
    Rn. 20 Insoweit sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. u. a. Urteil vom 6. Juli 2017, Air Berlin, C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie im vorliegenden Fall die Entstehungsgeschichte dieser Regelung (Urteil vom 1. Juli 2015, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, C-461/13, EU:C:2015:433, Rn. 30).
  • EuGH, 06.07.2017 - C-290/16

    Die Stornierungsgebühren, die Luftfahrtunternehmen verlangen, können auf …

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-102/16
    Rn. 20 Insoweit sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil vom 6. Juli 2017, Air Berlin, C-290/16, EU:C:2017:523, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie im vorliegenden Fall die Entstehungsgeschichte dieser Regelung (…Urteil vom 1. Juli 2015, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, C-461/13, EU:C:2015:433, Rn. 30).
  • EuGH, 27.03.2014 - C-565/12

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Bedingungen die Anwendung der …

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-102/16
    Dabei müssen die Mitgliedstaaten, denen allerdings die Wahl der Sanktionen verbleibt, namentlich darauf achten, dass Verstöße gegen das Unionsrecht nach sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, die denjenigen ähneln, die bei nach Art und Schwere gleichartigen Verstößen gegen das nationale Recht gelten, und jedenfalls der Sanktion einen wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Charakter verleihen (…vgl. u. a. Urteile vom 10. Juli 1990, Hansen, C-326/88, EU:C:1990:291, Rn. 17, und vom 27. März 2014, LCL Le Crédit Lyonnais, C-565/12, EU:C:2014:190, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM …

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-102/16
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Rechtsunterworfene anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 71, …sowie vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission, C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.1990 - 326/88

    Strafverfahren gegen Hansen

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-102/16
    Dabei müssen die Mitgliedstaaten, denen allerdings die Wahl der Sanktionen verbleibt, namentlich darauf achten, dass Verstöße gegen das Unionsrecht nach sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, die denjenigen ähneln, die bei nach Art und Schwere gleichartigen Verstößen gegen das nationale Recht gelten, und jedenfalls der Sanktion einen wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Charakter verleihen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Juli 1990, Hansen, C-326/88, EU:C:1990:291, Rn. 17, …und vom 27. März 2014, LCL Le Crédit Lyonnais, C-565/12, EU:C:2014:190, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.02.2012 - C-210/10

    Urbán - Straßenverkehr - Verstöße gegen die Vorschriften über die …

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-102/16
    Rn. 42 So sollen nach ständiger Rechtsprechung mit dieser Verordnung nach ihrem 17. Erwägungsgrund und Art. 1 die Arbeitsbedingungen der im Straßenverkehrsgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer und die allgemeine Straßenverkehrssicherheit verbessert sowie die Wettbewerbsbedingungen im Straßenverkehrsgewerbe angeglichen werden (vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 2012, Urbán, C-210/10, EU:C:2012:64, Rn. 25…, vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 19. Oktober 2016, EL-EM-2001, C-501/14, EU:C:2016:777, Rn. 21).
  • EuGH, 19.10.2016 - C-501/14

    EL-EM-2001 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 20.12.2017 - C-102/16
    Rn. 42 So sollen nach ständiger Rechtsprechung mit dieser Verordnung nach ihrem 17. Erwägungsgrund und Art. 1 die Arbeitsbedingungen der im Straßenverkehrsgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer und die allgemeine Straßenverkehrssicherheit verbessert sowie die Wettbewerbsbedingungen im Straßenverkehrsgewerbe angeglichen werden (…vgl. u. a. Urteile vom 9. Februar 2012, Urbán, C-210/10, EU:C:2012:64, Rn. 25…, vom 9. Juni 2016, Eurospeed, C-287/14, EU:C:2016:420, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. Oktober 2016, EL-EM-2001, C-501/14, EU:C:2016:777, Rn. 21).
  • EuGH, 04.10.2024 - C-541/20

    Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets

    Rn. 460 Die Republik Bulgarien, Ungarn und Rumänien bezweifeln sodann die Relevanz des Urteils vom 20. Dezember 2017, Vaditrans (C-102/16, im Folgenden: Urteil Vaditrans, EU:C:2017:1012).

    Rn. 461 Rumänien weist auch darauf hin, dass die Verordnung Nr. 561/2006 nach dem Urteil Vaditrans jedenfalls dahin auszulegen sei, dass sie die Inanspruchnahme der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrzeugkabine verbiete.

    Auch die Republik Bulgarien macht geltend, dass sich diese Verordnung nicht darauf beschränke, das Urteil Vaditrans durchzuführen, sondern das Erfordernis hinzufüge, dass die in Rede stehenden Ruhezeiten in einer geeigneten geschlechtergerechten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zu verbringen seien.

    In dieser Folgenabschätzung wurden im Hinblick auf den Ausgang des damals beim Gerichtshof in der Rechtssache C-102/16, Vaditrans, anhängigen Vorabentscheidungsersuchens auch die Auswirkungen einer diese Frage klarstellenden Maßnahme eingehend untersucht (…Teil 1/2, S. 41, 42, 45, 47, 51, 55, 56, 61, 63, 64 und 70).

    Rn. 481 Was erstens die Eignung von Art. 1 Nr. 6 Buchst. c der Verordnung 2020/1054 zur Erreichung des mit dieser Bestimmung verfolgten Ziels betrifft, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil Vaditrans, insbesondere in dessen Rn. 31 bis 33 und 48, im Wesentlichen entschieden hat, dass Art. 8 Abs. 8 der Verordnung Nr. 561/2006 in der vor dem Inkrafttreten dieses Art. 1 Nr. 6 Buchst. c geltenden Fassung, um seine praktische Wirksamkeit zu wahren, auch unter Berücksichtigung von diesem Art. 8 Abs. 6 dahin auszulegen war, dass er das Verbringen regelmäßiger wöchentlicher Ruhezeiten im Fahrzeug verbietet.

    Rn. 482 Nach der Feststellung, dass eine solche Auslegung durch die Entstehungsgeschichte der letzteren Bestimmung und den Kontext, in dem sie steht, bestätigt wird, hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass mit dieser Auslegung offensichtlich die Ziele der Verordnung Nr. 561/2006 erreicht werden sollen, die in der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer und der Straßenverkehrssicherheit bestehen (Urteil Vaditrans, Rn. 43).

    Rn. 483 Der Gerichtshof hat nämlich klargestellt, dass, auch wenn sich die Fahrzeugkonzeption und die Einrichtung der Kabinen erheblich verbessert hat, trotz allem eine Lkw-Kabine offensichtlich kein geeigneter Ort für längere Ruhezeiträume als die täglichen Ruhezeiten und die reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten ist und dass die Fahrer die Möglichkeit haben müssten, ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten an einem Ort zu verbringen, der geeignete und angemessene Unterbringungsbedingungen bietet (Urteil Vaditrans, Rn. 44).

    Rn. 484 In diesem Kontext hat der Gerichtshof hinzugefügt, dass, wenn Art. 8 Abs. 8 der Verordnung Nr. 561/2006 dahin auszulegen wäre, dass die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten vom Fahrer in seinem Fahrzeug eingelegt werden dürften, dies bedeuten würde, dass ein Fahrer alle seine Ruhezeiten in der Fahrzeugkabine verbringen dürfte, d. h. an einem Ort, der keine geeigneten Unterbringungsbedingungen bietet, was aber nicht zur Erreichung des mit dieser Verordnung verfolgten Ziels der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer beitragen könnte (Urteil Vaditrans, Rn. 45).

    Rn. 485 Daraus folgt, dass das in Art. 1 Nr. 6 Buchst. c der Verordnung 2020/1054 vorgesehene Verbot, das die vom Gerichtshof im Urteil Vaditrans vorgenommene Auslegung kodifiziert, geeignet ist, zur Erreichung des Ziels der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Straßenverkehrssicherheit der Fahrer beizutragen.

    Rn. 487 Als Erstes ist, soweit die Republik Bulgarien und Rumänien geltend machen, Art. 1 Nr. 6 Buchst. c der Verordnung 2020/1054 enthalte weitere Anordnungen gegenüber Art. 8 Abs. 8 der Verordnung Nr. 561/2006 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil Vaditrans, darauf hinzuweisen, dass sich die Republik Bulgarien auf das Vorbringen beschränkt, dass die Verpflichtung, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit oder ihre Ausgleichsruhezeit "in einer geeigneten geschlechtergerechten Unterkunft mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen zu verbringen", die in diesem Art. 1 Nr. 6 Buchst. c vorgesehen sei, eine neue Anforderung sei, die sich aus dem Erlass der Verordnung 2020/1054 ergebe.

    Rn. 492 Folglich ist festzustellen, dass der Umstand, dass der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass von Art. 1 Nr. 6 Buchst. c der Verordnung 2020/1054 das Ergebnis der Auslegung im Urteil Vaditrans kodifiziert und sie zu bestimmten Aspekten präzisiert hat, die Eignung dieser Bestimmung zur Erreichung des verfolgten Ziels untermauern kann.

    Rn. 493 Als Zweites ist entgegen dem Vorbringen Ungarns und Rumäniens das Urteil Vaditrans für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Art. 1 Nr. 6 Buchst. c der Verordnung 2020/1054 relevant, da, wie soeben ausgeführt, aus diesem Urteil hervorgeht, dass sich das Verbot für einen Fahrer, die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten oder Ausgleichsruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen, nicht aus dem Inkrafttreten der letzteren Bestimmung ergibt, sondern aus Art. 8 Abs. 8 der Verordnung Nr. 561/2006 in der Fassung vor dem Inkrafttreten der Verordnung 2020/1054.

    Insoweit ist es unerheblich, dass der Gerichtshof im Urteil Vaditrans, das auf der Grundlage von Art. 267 AEUV ergangen ist, die Frage der Verhältnismäßigkeit von Art. 8 Abs. 8 der Verordnung Nr. 561/2006 in der vor dem Inkrafttreten von Art. 1 Nr. 6 Buchst. c der Verordnung 2020/1054 geltenden Fassung mangels eines entsprechenden Ersuchens des vorlegenden Gerichts in dieser Rechtssache nicht geprüft hat.

    Rn. 494 Wenn nämlich Ungarn und Rumänien der Ansicht waren, dass die frühere Fassung von Art. 8 Abs. 8 der Verordnung Nr. 561/2006 ungültig war oder dass die Gültigkeit dieser Bestimmung eine andere Auslegung erforderte, stand es ihnen frei, dies gemäß Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens in der Rechtssache, in der das Urteil Vaditrans ergangen ist, geltend zu machen.

    Wie der Gerichtshof im Urteil Vaditrans (…Rn. 44 und 45) im Wesentlichen festgestellt hat, bietet die Lkw-Kabine keine geeigneten Unterbringungsbedingungen für längere Ruhezeiträume als die täglichen Ruhezeiten und die reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten.

  • EuGH, 09.09.2021 - C-906/19

    Ministère public (Sanctions extraterritoriales) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Rechtsunterworfene anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Vaditrans, C-102/16, EU:C:2017:1012, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail) - Nichtigkeitsklage - …

    {FN:193} Urteil vom 20. Dezember 2017, (C-102/16, im Folgenden: Urteils Vaditrans, EU:C:2017:1012).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2017 - C-102/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1551
Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2017 - C-102/16 (https://dejure.org/2017,1551)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.02.2017 - C-102/16 (https://dejure.org/2017,1551)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - C-102/16 (https://dejure.org/2017,1551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vaditrans

    Vorabentscheidungsersuchen - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Ruhezeiten des Fahrers - Art. 8 Abs. 6 - Art. 8 Abs. 8 - Art. 19 - Umstände, unter denen Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden dürfen - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 49

  • Europäischer Gerichtshof

    Vaditrans

    Vorabentscheidungsersuchen - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Ruhezeiten des Fahrers - Art. 8 Abs. 6 - Art. 8 Abs. 8 - Art. 19 - Umstände, unter denen Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden dürfen - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 49

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Ruhezeiten des Fahrers - Art. 8 Abs. 6 - Art. 8 Abs. 8 - Art. 19 - Umstände, unter denen Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden dürfen - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 49

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2018 - C-191/17

    ING-DiBa Direktbank Austria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste - …

    {FN:32} Vgl. z. B. meine Schlussanträge in der Rechtssache Vaditrans (C-102/16, EU:C:2017:82, Nr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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