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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 05.04.1989 | Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 05.04.1990 - C-108/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1642
EuGH, 05.04.1990 - C-108/89 (https://dejure.org/1990,1642)
EuGH, Entscheidung vom 05.04.1990 - C-108/89 (https://dejure.org/1990,1642)
EuGH, Entscheidung vom 05. April 1990 - C-108/89 (https://dejure.org/1990,1642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGV 1408/71 Art. 12 Abs. 2; ; EWGV 1408/71 Art. 46

  • EU-Kommission PDF

    Pian / Office national des pensions

    Verordnung Nr . 1408/71 des Rates, Artikel 12 Absatz 2 und Artikel 46 Absatz 3
    1 . Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Ausschließlich aufgrund des nationalen Rechts bestehender Anspruch - Anwendbarkeit - Grenzen - Für den Arbeitnehmer günstigere gemeinschaftsrechtliche Regelung

  • EU-Kommission

    Pian / Office national des pensions

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Ausschließlich aufgrund des nationalen Rechts bestehender Anspruch - Anwendbarkeit - Grenzen - Für den Arbeitnehmer günstigere gemeinschaftsrechtliche Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kürzung und Ruhen von Leistungen; Rentenerhalt von Arbeitnehmern und Selbständigen; Von einem anderen Mitgliedsstaat gewährte Invaliditätsrente

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Verordnung Nr. 1408/71 - Belgische Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 444
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 05.05.1983 - 238/81

    Van der Bunt-Craig

    Auszug aus EuGH, 05.04.1990 - C-108/89
    8 Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung ( siehe unter anderem das Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 238/81, Van der Bunt-Craig, Slg. 1983, 1385, Randnr. 15 ) dann, wenn der Arbeitnehmer eine Rente nur nach den nationalen Rechtsvorschriften bezieht, es die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 nicht verbieten, daß nur die nationalen Vorschriften vollständig, einschließlich der nationalen Antikumulierungsbestimmungen, auf ihn angewandt werden.

    Artikel 46 Absatz 3 ist unter Ausschluß der nationalen Antikumulierungsvorschriften anzuwenden ( siehe die erwähnten Urteile vom 5. Mai 1983, Van der Bunt-Craig, Randnr. 15, und vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice ).

  • EuGH, 02.07.1981 - 116/80

    Celestre

    Auszug aus EuGH, 05.04.1990 - C-108/89
    9 Jedoch ist - gleichfalls nach ständiger Rechtsprechung - das System des Artikels 46 der Verordnung Nr. 1408/71 anzuwenden, wenn seine Anwendung für den Arbeitnehmer günstiger ist als die der nationalen Rechtsvorschriften ( siehe unter anderem das Urteil vom 2. Juli 1981 in den verbundenen Rechtssachen 116/80, 117/80, 119/80, 120/80 und 121/80, Celestre, Slg. 1981, 1737 ).

    12 Insoweit sind nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn ein Arbeitnehmer nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats in eine Altersrente umgewandelte Leistungen bei Invalidität und nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats noch nicht in eine Altersrente umgewandelte Leistungen bei Invalidität bezieht, die Altersrente und die Invaliditätsrenten als Leistungen gleicher Art anzusehen ( siehe zuletzt das bereits erwähnte Urteil vom 2. Juli 1981 in den verbundenen Rechtssachen 116/80, 117/80, 119/80, 120/80 und 121/80 ).

  • EuGH, 18.04.1989 - 128/88

    Di Felice / INASTI

    Auszug aus EuGH, 05.04.1990 - C-108/89
    13 Diese Rechtsprechung ist auch dann anwendbar, wenn die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschuldeten Altersrenten sich nicht aus der Umwandlung von Leistungen bei Invalidität ergeben, da eine Altersrente unabhängig davon, ob sie sich aus einer solchen Umwandlung ergibt, von gleicher Art ist wie eine Invaliditätsrente ( siehe das Urteil vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice, Slg. 1989, 923, Randnr. 14 ).

    Artikel 46 Absatz 3 ist unter Ausschluß der nationalen Antikumulierungsvorschriften anzuwenden ( siehe die erwähnten Urteile vom 5. Mai 1983, Van der Bunt-Craig, Randnr. 15, und vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice ).

  • EuGH, 06.10.1987 - 197/85

    ONPTS / Stefanutti

    Auszug aus EuGH, 05.04.1990 - C-108/89
    19 Unter diesen Umständen ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes hinzuweisen, wonach sich die Qualifizierung, wenn nur die nationalen Rechtsvorschriften anwendbar sind, nicht nach dem Gemeinschaftsrecht richtet ( siehe das Urteil vom 6. Oktober 1987 in der Rechtssache 197/85, Stefanutti, Slg. 1987, 3855, Randnr. 17 ).
  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes verbieten dann andererseits weder die Bestimmungen des EWGVtr noch der EWGV 1408/71 - abgesehen von der Korrektur über den hier nicht einschlägigen Art. 46 EWGV 1408/71 - die Anwendung nationaler Antikumulationsvorschriften - wie etwa des § 118 Abs. 1 S 1 Nr. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - und die daraus resultierende Beschränkung des auf nationalem Recht beruhenden Anspruchs (…EuGHE 1978, 707, 714 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 8;… EuGHE 1978, 717, 722 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 9;… EuGHE 1981, 1737, 1755 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 16;… EuGHE 1983, 1385, 1401 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 19;… EuGHE 1986, 1047, 1061 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 24;… EuGHE 1987, 3589, 3609 = SozR 6050 Art. 12 Nr. 16; EuGHE 1990, 1599, 1614 f = SozR 3-6050 Art. 46 Nr. 2;… Hennig/Kühl/Heuer/Henke, aaO, § 142 RdNr 12;… Pompe, aaO, S 234 ff;… Ruland in Schulte/Zacher, aaO, S 72).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1996 - C-25/95

    Siegfried Otte gegen Bundesrepublik Deutschland. - Soziale Sicherheit der …

    (37) - Urteile vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 238/81 (Van der Bunt-Craig, Slg. 1983, 1385, Randnr. 15), vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-108/89 (Pian, Slg. 1990, I-1599, Randnr. 8), vom 18. Februar 1992 in der Rechtssache C-5/91 (Di Prinzio, Slg. 1992, I-897, Randnr. 16) und vom 11. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-90/91 und C-91/91 (Di Crescenzo und Casagrande, Slg. 1992, I-3851, Randnr. 15).

    (38) - Urteil Pian (in Fußnote 36 angeführt), Randnrn.

    (40) - Urteil Pian, in Fußnote 36 angeführt.

  • EuGH, 18.02.1992 - C-5/91

    Di Prinzio / Office national des pensions

    16 Für die Beantwortung dieser Frage ist vorab daran zu erinnern, daß beim Zusammentreffen von Leistungen, die von den zuständigen Trägern zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten gewährt werden, es nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 22/77, Mura, Slg. 1977, 1699, vom 16. Mai 1979 in der Rechtssache 236/78, Mura, Slg. 1979, 1819, vom 2. Juli 1981 in den Rechtssachen 116/80, 117/80, 119/80, 120/80 und 121/80, Celestre, Slg. 1981, 1737, vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice, Slg. 1989, 923, und vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-108/89, Pian, Slg. 1990, I-1599) die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 dann, wenn der Wanderarbeitnehmer eine Rente nur nach den nationalen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erhält, nicht verbieten, daß diese nationalen Rechtsvorschriften vollständig, einschließlich der darin vorgesehenen Antikumulierungsvorschriften, auf ihn angewandt werden.
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Rechtsprechung
   EuGH, 05.04.1989 - C-108/89   

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https://dejure.org/1989,28875
EuGH, 05.04.1989 - C-108/89 (https://dejure.org/1989,28875)
EuGH, Entscheidung vom 05.04.1989 - C-108/89 (https://dejure.org/1989,28875)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-108/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,19566
Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-108/89 (https://dejure.org/1990,19566)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Augusto Pian gegen Office national des pensions.

    Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Verordnung Nr. 1408/71 - Belgische Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 05.05.1983 - 238/81

    Van der Bunt-Craig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-108/89
    Artikel 46 Absatz 3 ist unter Ausschluß der in den nationalen Rechtsvorschriften enthaltenen Antikumulierungsbestimmungen anzuwenden (siehe das Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 238/81, Raad van Arbeid/Van der Bunt- Craig, Slg. 1983, 1385, Randnr. 15, sowie das Urteil in der Rechtssache Di Feiice, Randnr. 9).
  • EuGH, 02.07.1981 - 116/80

    Celestre

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-108/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes steht es nicht im Widerspruch zu der Verordnung Nr. 1408/71, daß auf einen Arbeitnehmer, der eine Rente allein nach den nationalen Rechtsvorschriften erhält, die nationalen Rechtsvorschriften in vollem Umfang, einschließlich der nationalen Antikumulierungsbestimmungen, angewandt werden (siehe das Urteil vom 2. Juli 1981 in den verbundenen Rechtssachen 116/80, 117/80, 119/80, 120/80 und 121/80, RWP/Celestre, Slg. 1981, 1737, Randnr. 9, das Urteil vom 6. Oktober 1987 in cer Rechtssache 197/85, ONFTS/Stefanutti, Slg. 1987, 3855, Randnr. 10, sowie das Urteil vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice/Inasti, Slg. 1989, 923, Randnr. 9).
  • EuGH, 06.10.1987 - 197/85

    ONPTS / Stefanutti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-108/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes steht es nicht im Widerspruch zu der Verordnung Nr. 1408/71, daß auf einen Arbeitnehmer, der eine Rente allein nach den nationalen Rechtsvorschriften erhält, die nationalen Rechtsvorschriften in vollem Umfang, einschließlich der nationalen Antikumulierungsbestimmungen, angewandt werden (siehe das Urteil vom 2. Juli 1981 in den verbundenen Rechtssachen 116/80, 117/80, 119/80, 120/80 und 121/80, RWP/Celestre, Slg. 1981, 1737, Randnr. 9, das Urteil vom 6. Oktober 1987 in cer Rechtssache 197/85, ONFTS/Stefanutti, Slg. 1987, 3855, Randnr. 10, sowie das Urteil vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice/Inasti, Slg. 1989, 923, Randnr. 9).
  • EuGH, 13.03.1986 - 296/84

    Sinatra / FNROM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-108/89
    Bei dem Betrag, auf den Artikel 46 Absatz 1 Unterabsatz 1 abstellt, handelt es sich somit um denjenigen Betrag, den sie nach den belgischen Rechtsvorschriften beanspruchen könnten, wenn sie keine italienische Invaliditätsrente beziehen würden (Rechtssache 296/84 Sinatra/ FNROM, Slg. 1986, 1047; Celestre, Randnr. 12).
  • EuGH, 18.04.1989 - 128/88

    Di Felice / INASTI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1990 - C-108/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes steht es nicht im Widerspruch zu der Verordnung Nr. 1408/71, daß auf einen Arbeitnehmer, der eine Rente allein nach den nationalen Rechtsvorschriften erhält, die nationalen Rechtsvorschriften in vollem Umfang, einschließlich der nationalen Antikumulierungsbestimmungen, angewandt werden (siehe das Urteil vom 2. Juli 1981 in den verbundenen Rechtssachen 116/80, 117/80, 119/80, 120/80 und 121/80, RWP/Celestre, Slg. 1981, 1737, Randnr. 9, das Urteil vom 6. Oktober 1987 in cer Rechtssache 197/85, ONFTS/Stefanutti, Slg. 1987, 3855, Randnr. 10, sowie das Urteil vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice/Inasti, Slg. 1989, 923, Randnr. 9).
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