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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 03.03.2005 | Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 06.04.2006 - C-124/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1010
EuGH, 06.04.2006 - C-124/05 (https://dejure.org/2006,1010)
EuGH, Entscheidung vom 06.04.2006 - C-124/05 (https://dejure.org/2006,1010)
EuGH, Entscheidung vom 06. April 2006 - C-124/05 (https://dejure.org/2006,1010)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Entschädigung für die Nichtinanspruchnahme des bezahlten Mindestjahresurlaubs

  • Judicialis

    Richtlinie 93/104/EG Art. 7 Abs. 2

  • Europäischer Gerichtshof

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Entschädigung für die Nichtinanspruchnahme des bezahlten Mindestjahresurlaubs

  • EU-Kommission PDF

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Entschädigung für die Nichtinanspruchnahme des bezahlten Mindestjahresurlaubs

  • EU-Kommission

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Sozialvorschriften

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mindesturlaub darf auch im Folgejahr nicht finanziell abgegolten werden

  • Wolters Kluwer

    Gewährung und Unabdingbarkeit von bezahltem Jahresurlaub; Voraussetzungen für eine ausnahmsweise finanzielle Entschädigung bei Nichtinanspruchnahme; Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern; Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM FALL DER ÜBERTRAGUNG AUF EIN SPÄTERES JAHR DURCH EINE FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG ERSETZT WIRD

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Entschädigung für die Nichtinanspruchnahme des bezahlten Mindestjahresurlaubs

  • IWW (Kurzinformation)

    Mindesturlaub - Vergütung des gesetzlichen Mindesturlaubs

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Mindesturlaub nicht finanziell ersetzbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Resturlaub darf nicht ausgezahlt werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.4.2006)

    Finanzielle Entschädigung des Mindesturlaubs untersagt// Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer betont

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Gerechtshof 's-Gravenhage vom 3. März 2005 in dem Rechtsstreit Federatie Nederlandse Vakbeweging gegen Niederländischen Staat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof 's-Gravenhage (Niederlande) - Auslegung des Artikels 7 Absatz 2 der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18) - Vereinbarkeit einer nationalen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3550 (Ls.)
  • EuZW 2006, 344
  • NZA 2006, 719
  • DVBl 2006, 835
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU - "Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-124/05
    26 Die gemeinschaftsweite Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung soll einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer durch die Gewährung von Mindestruhezeiten, insbesondere eines bezahlten Jahresurlaubs, und angemessenen Ruhepausen gewährleisten (vgl. Urteile vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-173/99, BECTU, Slg. 2001, I-4881, Randnr. 38, und vom 1. Dezember 2005 in der Rechtssache C-14/04, Dellas u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 41).

    28 Der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub ist als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen, von dem nicht abgewichen werden darf und den die zuständigen nationalen Stellen nur in den in der Richtlinie ausdrücklich gezogenen Grenzen umsetzen dürfen (vgl. u. a. Urteile BECTU, Randnr. 43, und vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01, Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 29).

    29 Außerdem stellt diese Richtlinie die Regel auf, dass der Arbeitnehmer normalerweise über eine tatsächliche Ruhezeit verfügen können muss, damit ein wirksamer Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit sichergestellt ist, denn nur für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird, lässt Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie zu, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub durch eine finanzielle Vergütung ersetzt wird (vgl. Urteile BECTU, Randnr. 44, und Merino Gómez, Randnr. 30).

    34 Hinzu kommt, dass Artikel 7 der Richtlinie nicht zu den Vorschriften gehört, von denen die Richtlinie eine Abweichung ausdrücklich zulässt (vgl. Urteil BECTU, Randnr. 41).

  • EuGH, 18.03.2004 - C-342/01

    Merino Gómez

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-124/05
    28 Der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub ist als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen, von dem nicht abgewichen werden darf und den die zuständigen nationalen Stellen nur in den in der Richtlinie ausdrücklich gezogenen Grenzen umsetzen dürfen (vgl. u. a. Urteile BECTU, Randnr. 43, und vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01, Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 29).

    29 Außerdem stellt diese Richtlinie die Regel auf, dass der Arbeitnehmer normalerweise über eine tatsächliche Ruhezeit verfügen können muss, damit ein wirksamer Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit sichergestellt ist, denn nur für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird, lässt Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie zu, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub durch eine finanzielle Vergütung ersetzt wird (vgl. Urteile BECTU, Randnr. 44, und Merino Gómez, Randnr. 30).

  • EuGH, 01.12.2005 - C-14/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE EINSTUFUNG VON BEREITSCHAFTSDIENSTEN ALS …

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-124/05
    26 Die gemeinschaftsweite Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung soll einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer durch die Gewährung von Mindestruhezeiten, insbesondere eines bezahlten Jahresurlaubs, und angemessenen Ruhepausen gewährleisten (vgl. Urteile vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-173/99, BECTU, Slg. 2001, I-4881, Randnr. 38, und vom 1. Dezember 2005 in der Rechtssache C-14/04, Dellas u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 41).
  • EuGH, 14.04.2005 - C-519/03

    Kommission / Luxemburg - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des …

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-124/05
    24 Diese Frage braucht nicht detailliert geprüft zu werden, da der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass ein durch Gemeinschaftsrecht gewährleisteter Urlaub nicht einen anderen gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Urlaub beeinträchtigen kann (vgl. Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-519/03, Kommission/Luxemburg, Slg. 2005, I-3067, Randnr. 33).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-619/16

    Kreuziger - Vergütung von Resturlaub geht auch ohne Urlaubsantrag

    Rn. 49 Zudem ist die Schaffung eines Anreizes, auf den Erholungsurlaub zu verzichten oder die Arbeitnehmer dazu anzuhalten, darauf zu verzichten, mit den in den Rn. 39 und 40 des vorliegenden Urteils genannten Zielen unvereinbar, die mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfolgt werden und u. a. darin bestehen, zu gewährleisten, dass der Arbeitnehmer zum wirksamen Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit über eine tatsächliche Ruhezeit verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. April 2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, EU:C:2006:244, Rn. 32).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-684/16

    Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf …

    Rn. 42 Zudem ist die Schaffung eines Anreizes, auf den Erholungsurlaub zu verzichten oder die Arbeitnehmer dazu anzuhalten, darauf zu verzichten, mit den in den Rn. 32 und 33 des vorliegenden Urteils genannten Zielen unvereinbar, die mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfolgt werden und u. a. darin bestehen, zu gewährleisten, dass der Arbeitnehmer zum wirksamen Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit über eine tatsächliche Ruhezeit verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. April 2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, EU:C:2006:244, Rn. 32).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Rn. 30 Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, entfaltet sich die positive Wirkung des bezahlten Jahresurlaubs für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers zwar dann vollständig, wenn der Urlaub in dem hierfür vorgesehenen, also dem laufenden Jahr genommen wird, doch verliert diese Ruhezeit ihre Bedeutung insoweit nicht, wenn sie zu einer späteren Zeit genommen wird (Urteil vom 6. April 2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, Slg. 2006, I-3423, Randnr. 30).
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   EuGH, 03.03.2005 - C-124/05   

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EuGH, 03.03.2005 - C-124/05 (https://dejure.org/2005,78390)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2005 - C-124/05 (https://dejure.org/2005,78390)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2005 - C-124/05 (https://dejure.org/2005,78390)
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   Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-124/05   

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Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-124/05 (https://dejure.org/2006,32137)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.01.2006 - C-124/05 (https://dejure.org/2006,32137)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - C-124/05 (https://dejure.org/2006,32137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Finanzielle Entschädigung für die Nichtinanspruchnahme des jährlichen Mindesturlaubs

  • EU-Kommission PDF

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Finanzielle Entschädigung für die Nichtinanspruchnahme des jährlichen Mindesturlaubs

  • EU-Kommission

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Sozialvorschriften

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-342/01

    Merino Gómez

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-124/05
    {FN:7} - Die Kommission bezieht sich auf die Schlussanträge vom 3. April 2003 in der Rechtssache C-342/01 (Slg. 2004, I-2605, Nrn. 32 f.).

    {FN:11} - Urteile BECTU (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 44) und vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 30).

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU - "Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-124/05
    {FN:5} - Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-173/99 (Slg. 2001, I-4881).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-131/04

    Robinson-Steele u.a. - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-124/05
    {FN:6} - So auch die Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 27. Oktober 2005 in den verbundenen Rechtssachen C-131/04 und C-257/04 (Robinson-Steele u. a., Slg. 2006, I-0000, Nr. 79).
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