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Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.2009 - C-150/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5484
EuGH, 07.05.2009 - C-150/08 (https://dejure.org/2009,5484)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.2009 - C-150/08 (https://dejure.org/2009,5484)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - C-150/08 (https://dejure.org/2009,5484)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und 2208 - Gegorenes Getränk, das destillierten Alkohol enthält - Getränk, das zunächst aus Früchten oder einem Naturprodukt gewonnen wird - Zusatz von Stoffen - Folgen - Verlust des Geschmacks, des Geruchs und des Aussehens ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 Anhang I KN

  • Europäischer Gerichtshof

    Siebrand

    Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und 2208 - Gegorenes Getränk, das destillierten Alkohol enthält - Getränk, das zunächst aus Früchten oder einem Naturprodukt gewonnen wird - Zusatz von Stoffen - Folgen - Verlust des Geschmacks, des Geruchs und des Aussehens ...

  • EU-Kommission PDF

    Siebrand

    Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und 2208 - Gegorenes Getränk, das destillierten Alkohol enthält - Getränk, das zunächst aus Früchten oder einem Naturprodukt gewonnen wird - Zusatz von Stoffen - Folgen - Verlust des Geschmacks, des Geruchs und des Aussehens ...

  • EU-Kommission

    Siebrand

    Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und 2208 - Gegorenes Getränk, das destillierten Alkohol enthält - Getränk, das zunächst aus Früchten oder einem Naturprodukt gewonnen wird - Zusatz von Stoffen - Folgen - Verlust des Geschmacks, des Geruchs und des Aussehens ...

  • Wolters Kluwer

    Einordnung gegorener alkoholhaltiger Getränke in die Kombinierte Nomenklatur; Verlust des Geschmacks, des Geruchs und des Aussehens des ursprünglichen Getränks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung gegorener alkoholhaltiger Getränke in die Kombinierte Nomenklatur; Verlust des Geschmacks, des Geruchs und des Aussehens des ursprünglichen Getränks; Tarifpositionen 2206 und 2208 - [Siebrand BV gegen Staatssecretaris van Financiën]

  • datenbank.nwb.de

    Zum Verlust des Geschmacks, des Geruchs und des Aussehens des ursprünglichen Getränks - Zusatz von Stoffen und Folgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Siebrand

    Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und 2208 - Gegorenes Getränk, das destillierten Alkohol enthält - Getränk, das zunächst aus Früchten oder einem Naturprodukt gewonnen wird - Zusatz von Stoffen - Folgen - Verlust des Geschmacks, des Geruchs und des Aussehens ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden eingereicht am 14. April 2008 - Siebrand B.V., anderer Verfahrensbeteiligter: Staatssecretaris van Financiën

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 2206, KN Pos 2208
    Alkohol; Einreihung; Getränk; Zolltarif

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 2206, KN Pos 2208, EWGV 2658/87 Anh 1
    Getränk, destillierter Alkohol, gegorenes Getränk

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Tarifpositionen 2206 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur - Gegorenes Getränk, das (destillierter) Ethylalkohol enthält - Zufügen von Wasser und Substanzen, die dem Getränk den Geschmack, den Geruch und/oder das Aussehen eines Getränkes nehmen, das aus ...

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 26.10.2006 - C-250/05

    Turbon international - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …

    Auszug aus EuGH, 07.05.2009 - C-150/08
    Rn. 30 Wenn Waren wie die im Ausgangsverfahren fraglichen aus verschiedenen Stoffen bestehen und keine der beiden oben erwähnten Positionen genauer als die andere ist, muss für die Einreihung der im Ausgangsverfahren fraglichen Waren auf die Allgemeine Vorschrift 3 b zurückgegriffen werden (vgl. Urteile vom 21. Juni 1988, Sportex, 253/87, Slg. 1988, 3351, Randnr. 7, und vom 26. Oktober 2006, Turbon International, C-250/05, Slg. 2006, I-10531, Randnr. 20).

    Rn. 31 Nach der Allgemeinen Vorschrift 3 b ist zur Tarifierung einer Ware die Feststellung erforderlich, welcher der Stoffe, aus denen sie besteht, ihr ihren wesentlichen Charakter verleiht (vgl. Urteile vom 10. Mai 2001, VauDe Sport, C-288/99, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25, vom 7. Februar 2002, Turbon International, C-276/00, Slg. 2002, I-1389, Randnr. 26, und vom 26. Oktober 2006, Turbon International, Randnr. 21).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-142/06

    Olicom - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte …

    Auszug aus EuGH, 07.05.2009 - C-150/08
    Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Olicom, C-142/06, Slg. 2007, I-6675, Randnr. 16, und vom 11. Dezember 2008, Kip Europe u. a., C-362/07 und C-363/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 26).

    Rn. 25 Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die zur KN von der Kommission und zum HS von der Weltzollorganisation ausgearbeiteten Erläuterungen tragen erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (Urteil Olicom, Randnr. 17, sowie Urteile vom 6. Dezember 2007, Van Landeghem, C-486/06, Slg. 2007, I-10661, Randnr. 25, und vom 27. November 2008, Metherma, C-403/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 48).

  • EuGH, 07.02.2002 - C-276/00

    Turbon International - "Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …

    Auszug aus EuGH, 07.05.2009 - C-150/08
    Rn. 31 Nach der Allgemeinen Vorschrift 3 b ist zur Tarifierung einer Ware die Feststellung erforderlich, welcher der Stoffe, aus denen sie besteht, ihr ihren wesentlichen Charakter verleiht (vgl. Urteile vom 10. Mai 2001, VauDe Sport, C-288/99, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25, vom 7. Februar 2002, Turbon International, C-276/00, Slg. 2002, I-1389, Randnr. 26, und vom 26. Oktober 2006, Turbon International, Randnr. 21).
  • EuGH, 27.11.2008 - C-403/07

    Metherma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …

    Auszug aus EuGH, 07.05.2009 - C-150/08
    Rn. 25 Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die zur KN von der Kommission und zum HS von der Weltzollorganisation ausgearbeiteten Erläuterungen tragen erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (Urteil Olicom, Randnr. 17, sowie Urteile vom 6. Dezember 2007, Van Landeghem, C-486/06, Slg. 2007, I-10661, Randnr. 25, und vom 27. November 2008, Metherma, C-403/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 48).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-486/06

    Van Landeghem - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …

    Auszug aus EuGH, 07.05.2009 - C-150/08
    Rn. 25 Sowohl die Vorschriften zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die zur KN von der Kommission und zum HS von der Weltzollorganisation ausgearbeiteten Erläuterungen tragen erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (Urteil Olicom, Randnr. 17, sowie Urteile vom 6. Dezember 2007, Van Landeghem, C-486/06, Slg. 2007, I-10661, Randnr. 25, und vom 27. November 2008, Metherma, C-403/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 48).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-183/06

    Ruma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Position …

    Auszug aus EuGH, 07.05.2009 - C-150/08
    Rn. 38 Schließlich ist zu beachten, dass der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein kann, sofern er der Ware innewohnt; ob Letzteres zutrifft, muss sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen (vgl. Urteile vom 1. Juni 1995, Thyssen Haniel Logistic, C-459/93, Slg. 1995, I-1381, Randnr. 13, vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 29, und vom 15. Februar 2007, RUMA, C-183/06, Slg. 2007, I-1559, Randnr. 36).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-362/07

    Kip Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …

    Auszug aus EuGH, 07.05.2009 - C-150/08
    Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Olicom, C-142/06, Slg. 2007, I-6675, Randnr. 16, und vom 11. Dezember 2008, Kip Europe u. a., C-362/07 und C-363/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 01.06.1995 - C-459/93

    Hauptzollamt Hamburg-St.Annen / Thyssen Haniel Logistic

    Auszug aus EuGH, 07.05.2009 - C-150/08
    Rn. 38 Schließlich ist zu beachten, dass der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein kann, sofern er der Ware innewohnt; ob Letzteres zutrifft, muss sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen (vgl. Urteile vom 1. Juni 1995, Thyssen Haniel Logistic, C-459/93, Slg. 1995, I-1381, Randnr. 13, vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 29, und vom 15. Februar 2007, RUMA, C-183/06, Slg. 2007, I-1559, Randnr. 36).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-396/02

    DFDS - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche …

    Auszug aus EuGH, 07.05.2009 - C-150/08
    Rn. 38 Schließlich ist zu beachten, dass der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein kann, sofern er der Ware innewohnt; ob Letzteres zutrifft, muss sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen (vgl. Urteile vom 1. Juni 1995, Thyssen Haniel Logistic, C-459/93, Slg. 1995, I-1381, Randnr. 13, vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 29, und vom 15. Februar 2007, RUMA, C-183/06, Slg. 2007, I-1559, Randnr. 36).
  • EuGH, 08.06.2006 - C-196/05

    Sachsenmilch - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - …

    Auszug aus EuGH, 07.05.2009 - C-150/08
    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich der Geschmack ein objektives Merkmal und eine objektive Eigenschaft des Erzeugnisses sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 2004, Artrada u. a., C-124/03, Slg. 2004, I-10297, Randnr. 41, und vom 8. Juni 2006, Sachsenmilch, C-196/05, Slg. 2006, I-5161, Randnr. 37).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-288/99

    VauDe Sport - "Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die …

  • EuGH, 21.06.1988 - 253/87

    Sportex / Oberfinanzdirektion Hamburg

  • EuGH, 28.10.2004 - C-124/03

    Artrada u.a.

  • EuG, 04.03.2026 - T-691/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte …

    Rn. 53 Unter diesen Umständen ist die Allgemeine Vorschrift 3 b der KN auf die zolltarifliche Einreihung von Erzeugnissen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden anzuwenden (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, EU:C:2009:294, Rn. 30).

    Rn. 54 Nach dieser Allgemeinen Vorschrift ist für die zolltarifliche Einreihung eines Erzeugnisses zu bestimmen, welcher der Stoffe, aus denen es besteht, ihm seinen wesentlichen Charakter verleiht (vgl. Urteil vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, EU:C:2009:294, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 55 Nach HS-Erläuterung VIII zur Allgemeinen Vorschrift 3 b, die der Allgemeinen Vorschrift 3 b der KN entspricht, kann sich das Merkmal, das den Charakter einer Ware bestimmt, je nach Art der Ware z. B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus seinem Umfang, seiner Menge, seinem Gewicht, seinem Wert oder aus der Bedeutung des Stoffes in Bezug auf die Verwendung der Ware ergeben (Urteil vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, EU:C:2009:294, Rn. 34).

    Rn. 56 Insoweit geht aus den Rn. 35 bis 38 des Urteils vom 7. Mai 2009, Siebrand (C-150/08, EU:C:2009:294), hervor, dass bei der Bestimmung des wesentlichen Charakters von Getränken auf Grundlage von gegorenem Alkohol, denen andere Stoffe zugesetzt worden sind, im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b der KN mehrere objektive Merkmale und Eigenschaften berücksichtigt werden können.

    Schließlich ist eine Gesamtwürdigung dieser drei Kriterien vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, EU:C:2009:294, Rn. 39, …und vom 12. Mai 2016, Toorank Productions, C-532/14 und C-533/14, EU:C:2016:337, Rn. 55).

    Insoweit können Geschmack und Geruch objektive Merkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses sein (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, EU:C:2009:294, Rn. 36).

    Rn. 65 Trotz des erheblichen Alkoholanteils, der aus der Gärung anderer Pflanzen als Äpfeln sowie des Zusatzes anderer Stoffe stammt, haben Erzeugnisse wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden angesichts der ihnen eigenen Bestandteile daher nicht die besonderen organoleptischen Merkmale des Apfelweins verloren, die seinen wesentlichen Charakter definieren und denen der in die Unterpositionen für Apfelwein eingereihten Erzeugnisse entsprechen (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, EU:C:2009:294, Rn. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-532/14

    Toorank Productions - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und …

    {FN:6} - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

    {FN:7} - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

    {FN:8} - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

    {FN:11} - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

    {FN:14} - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

    {FN:24} - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

    {FN:28} - Rechtssache C-150/08, EU:C:2009:294.

  • EuGH, 12.05.2016 - C-532/14

    Toorank Productions - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …

    Rn. 19 Das vorlegende Gericht hegt Zweifel bezüglich der Auslegung des Urteils vom 7. Mai 2009, Siebrand (C-150/08, EU:C:2009:294).

    Rn. 38 Zum einen ist in Erinnerung zu rufen, dass aus der Erläuterung zum HS betreffend die Position 22.06 des HS, die mit der Position 2206 der KN identisch ist, hervorgeht, dass die durch Gärung gewonnenen Getränke weiter in diese Position eingereiht werden, sofern der Charakter von Erzeugnissen dieser Position, d. h. von gegorenen Getränken, erhalten bleibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, EU:C:2009:294, Rn. 26, …und vom 16. Dezember 2010, Skoma-Lux, C-339/09, EU:C:2010:781, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 53 Nichtsdestotrotz hegt das vorlegende Gericht Zweifel hinsichtlich der Auslegung der im Urteil vom 7. Mai 2009, Siebrand (C-150/08, EU:C:2009:294), herausgearbeiteten Kriterien bezüglich der Tarifierung von Getränken, die durch Zusatz von destilliertem Alkohol und anderen Stoffen zu einem gegorenen Basisgetränk hergestellt werden.

    Rn. 55 In dieser Hinsicht ist festzuhalten, dass der Gerichtshof in Rn. 35 des Urteils vom 7. Mai 2009, Siebrand (C-150/08, EU:C:2009:294), eindeutig angegeben hat, dass zur Ermittlung des wesentlichen Charakters im Sinne der Vorschrift 3 b der KN mehrere objektive Merkmale und Eigenschaften berücksichtigt werden können.

    Rn. 56 Wie der Generalanwalt in Nr. 84 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, erklärt sich die Bedeutung, die der Gerichtshof in Rn. 35 des Urteils vom 7. Mai 2009, Siebrand (C-150/08, EU:C:2009:294), dem Umstand zugemessen hat, dass der Anteil an destilliertem Alkohol höher als jener an gegorenem Alkohol war, dadurch, dass im damaligen Ausgangsverfahren der Alkoholvolumengehalt der dort gegenständlichen Erzeugnisse erheblich stärker aus dem darin enthaltenen destillierten Alkohol als aus dem gegorenen Alkohol stammte.

    Rn. 58 Nun ist festzuhalten, dass die Tarifierung des im Ausgangsverfahren gegenständlichen Getränks im Gegensatz zu den Erzeugnissen, die Gegenstand des zum Urteil vom 7. Mai 2009, Siebrand (C-150/08, EU:C:2009:294), führenden Verfahrens waren, nicht nach der Vorschrift 3 b der KN geregelt wird.

  • FG München, 18.06.2015 - 14 K 3537/13

    Tarifierung von Helmkameras mit USB-Schnittstelle - Einreihungsverordnung für …

    Rn. 21 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (EuGH-Urteil vom 7. Mai 2009 Rs. C-150/08, Slg. 2009, I-3941; EuGH-Urteil vom 29. April 2010 Rs. C-123/09, Slg. 2010, I-4065; EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006 Rs. C-514/04, Slg. 2006 I-6721;… BFH-Urteil vom 28. April 2014 VII R 48/13, BFH/NV 2014, 1794; BFH-Urteil vom 15. Januar 2014 VII R 22/13, ZfZ 2014, 129; vgl. auch AV 1 und 6 für die Auslegung der KN).

    Darüber hinaus sind die Erläuterungen zum HS und zur KN ein maßgebendes, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (ständige Rechtsprechung des EuGH und des BFH; EuGH-Urteil vom 7. Mai 2009 Rs. C-150/08, a. a. O.;… EuGH-Urteil vom 13. Juli 2006, Rs. C-514/04, a.a.O.;… BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 58/02, BFH/NV 2004, 454;… BFH-Beschluss vom 13. Februar 2014 VII B 122/13, BFH/NV 2014, 1108).

    Darüber hinaus kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lässt (…EuGH-Urteil vom 29. April 2010 Rs. C-123/09, a. a. O.; EuGH-Urteil vom 7. Mai 2009 Rs. C-150/08, a. a. O.; EuGH-Urteil vom 27. September 2007, Rs. C-208/06, Slg. 2007 I-7963).

  • BFH, 26.05.2020 - VII R 58/18

    Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk

    Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH kann der Geschmack ein objektives Merkmal und eine objektive Eigenschaft des Erzeugnisses sein (EuGH-Urteil Siebrand, C-150/08, EU:C:2009:294, Rz 36, ZfZ 2009, 218 zu Pos. 2208 KN).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-339/09

    Skoma-Lux - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - …

    Folglich hat es nicht die besonderen organoleptischen Merkmale eines gegorenen Getränks verloren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, Slg. 2009, I-3941, Randnr. 37).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-123/09

    Roeckl Sporthandschuhe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …

    Rn. 41 Nach der Allgemeinen Vorschrift 3 b ist zur Tarifierung einer Ware die Feststellung erforderlich, welcher der Stoffe, aus denen sie besteht, ihr ihren wesentlichen Charakter verleiht; hierzu ist zu prüfen, ob die Ware auch ohne den einen oder anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (vgl. Urteile vom 10. Mai 2001, VauDe Sport, C-288/99, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25, Turbon International, Randnr. 21, und vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31).
  • EuGH, 13.03.2019 - C-195/18

    B.S. (Malz in der Zusammensetzung von Bier) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Insoweit sind konkret die organoleptischen Merkmale des betreffenden Erzeugnisses zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 2009, Siebrand, C-150/08, EU:C:2009:294, Rn. 36 und 37, …und vom 16. Dezember 2010, Skoma-Lux, C-339/09, EU:C:2010:781, Rn. 46).
  • LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 138/10

    Sonderumlage: Teilanfechtung des Beschlusses unzulässig!

    Der vor dem Amtsgericht Hamburg (102D C 150/08) geführte Rechtsstreit wurde sodann jedoch übereinstimmend für erledigt erklärt, nachdem das Gericht auf die Unbestimmtheit der am 15. November 2007 gefassten Beschlüsse hingewiesen hatte.
  • FG Düsseldorf, 07.04.2010 - 4 K 2615/09

    Einreihung von Getränken auf der Basis von gegorenem Alkohol; Abgrenzung von …

    Rn. 28 Der Senat hat Zweifel, ob an dieser Tarifierungsauffassung des BFH vor dem Hintergrund des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 7. Mai 2009 Rs. C-150/08 noch festgehalten werden kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2018 - C-567/17

    Bene Factum - Vorabentscheidungsverfahren - Verbrauchsteuer - Teilweise …

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