Rechtsprechung
| EuGH, 30.06.2022 - C-170/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Profi Credit Bulgaria (Compensation d'office en cas de clause abusive)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherkredit - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Art. 6 Abs. 1 - Prüfung von Amts wegen - Weigerung, im Fall einer auf eine missbräuchliche Klausel gestützten Forderung einen Mahnbescheid zu ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherkredit - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Art. 6 Abs. 1 - Prüfung von Amts wegen - Weigerung, im Fall einer auf eine missbräuchliche Klausel gestützten Forderung einen Mahnbescheid zu ...
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherkredit - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Art. 6 Abs. 1 - Prüfung von Amts wegen - Weigerung, im Fall einer auf eine missbräuchliche Klausel gestützten Forderung einen Mahnbescheid zu ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Profi Credit Bulgaria
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1133
- EuZW 2022, 879
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 21.12.2016 - C-154/15
Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von …
Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-170/21
Rn. 30 Diese zwingende Bestimmung zielt darauf ab, die nach dem Vertrag bestehende formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 42 Da eine solche Klausel grundsätzlich als von Anfang an nicht existent anzusehen ist, so dass sie gegenüber dem Verbraucher keine Wirkungen haben kann, entfaltet die Pflicht des nationalen Gerichts, eine missbräuchliche Vertragsklausel, nach der ein Betrag zu zahlen ist, für unanwendbar zu erklären, im Hinblick auf diesen Betrag grundsätzlich Restitutionswirkung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 61 und 62).
Durch eine solche Einbettung des den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13 gewährten Schutzes in das nationale Recht kann nämlich das Wesen dieses Schutzes nicht beeinträchtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 65 und 66).
Rn. 52 Hierzu ist festzustellen, dass aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, dass es diesem Gericht wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts obliegt, die Rechtsprechung eines höherrangigen Gerichts wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die es ihm verbietet, im Rahmen eines Mahnbescheids die vom betreffenden Schuldner auf der Grundlage als missbräuchlich eingestufter Klauseln getätigten Zahlungen und die nach dem betreffenden Verbraucherkreditvertrag bestehende Restschuld von Amts wegen miteinander zu verrechnen, unangewendet zu lassen, da diese Rechtsprechung in diesem Fall mit dem Unionsrecht nicht vereinbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 74).
- EuGH, 14.08.2015 - C-307/15
Palacios Martínez
Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-170/21
Rn. 30 Diese zwingende Bestimmung zielt darauf ab, die nach dem Vertrag bestehende formale Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch eine materielle Ausgewogenheit zu ersetzen und so deren Gleichheit wiederherzustellen (Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 42 Da eine solche Klausel grundsätzlich als von Anfang an nicht existent anzusehen ist, so dass sie gegenüber dem Verbraucher keine Wirkungen haben kann, entfaltet die Pflicht des nationalen Gerichts, eine missbräuchliche Vertragsklausel, nach der ein Betrag zu zahlen ist, für unanwendbar zu erklären, im Hinblick auf diesen Betrag grundsätzlich Restitutionswirkung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 61 und 62).
Durch eine solche Einbettung des den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13 gewährten Schutzes in das nationale Recht kann nämlich das Wesen dieses Schutzes nicht beeinträchtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 65 und 66).
Rn. 52 Hierzu ist festzustellen, dass aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, dass es diesem Gericht wegen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts obliegt, die Rechtsprechung eines höherrangigen Gerichts wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die es ihm verbietet, im Rahmen eines Mahnbescheids die vom betreffenden Schuldner auf der Grundlage als missbräuchlich eingestufter Klauseln getätigten Zahlungen und die nach dem betreffenden Verbraucherkreditvertrag bestehende Restschuld von Amts wegen miteinander zu verrechnen, unangewendet zu lassen, da diese Rechtsprechung in diesem Fall mit dem Unionsrecht nicht vereinbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a., C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 74).
- EuGH, 13.09.2018 - C-176/17
Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-170/21
Rn. 23 Als Erstes zieht PCB die Zulässigkeit der ersten Frage mit der Begründung in Zweifel, dass der Gerichtshof im Urteil vom 13. September 2018, Profi Credit Polska (C-176/17, EU:C:2018:711), entschieden habe, dass ein wirksamer Schutz der dem Verbraucher von der Richtlinie 93/13 gewährleisteten Rechte nur dann garantiert werden könne, wenn die betreffenden nationalen Verfahrensregeln es ermöglichten, dass die im betreffenden mit einem Verbraucher geschlossenen Vertrag enthaltenen Klauseln u. a. im Rahmen des Zahlungsbefehlsverfahrens von Amts wegen auf ihre Missbräuchlichkeit überprüft würden.Rn. 32 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das nationale Gericht damit zwar dem Ungleichgewicht zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden abhilft, es dies jedoch nur unter der Voraussetzung tun kann, dass es über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Profi Credit Polska, C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 33 Diese Gründe gelten auch für ein Mahnbescheidverfahren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Profi Credit Polska, C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.03.2019 - C-70/17
Abanca Corporación Bancaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-170/21
Rn. 31 Zu diesem Zweck obliegt es dem nationalen Gericht als Erstes, unter den von seinem Recht festgelegten Bedingungen von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer in den Geltungsbereich der Richtlinie 93/13 fallenden Vertragsklausel zu prüfen und die missbräuchlichen Klauseln für unanwendbar zu erklären, damit sie den betreffenden Verbraucher nicht binden, sofern der Verbraucher dem nicht widerspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, Abanca Corporación Bancaria und Bankia, C-70/17 und C-179/17, EU:C:2019:250, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 36 In diesem Kontext hat der Gerichtshof außerdem entschieden, dass diese Bestimmung einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, die dem nationalen Gericht erlaubt, den betreffenden Vertrag durch Abänderung des Inhalts einer Klausel, deren Missbräuchlichkeit es festgestellt hat, anzupassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2019, Abanca Corporación Bancaria und Bankia, C-70/17 und C-179/17, EU:C:2019:250, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.11.2018 - C-569/16
Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem …
Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-170/21
Rn. 24 Dem ist zum einen zu entgegnen, dass es den innerstaatlichen Gerichten selbst bei Vorliegen einer Rechtsprechung des Gerichtshofs, anhand deren das betreffende rechtliche Problem gelöst werden kann, unbenommen bleibt, den Gerichtshof zu befassen, wenn sie es für angebracht halten, ohne dass der Umstand, dass die Bestimmungen, um deren Auslegung ersucht wird, vom Gerichtshof bereits ausgelegt worden sind, einer neuerlichen Entscheidung des Gerichtshofs entgegenstünde (Urteil vom 6. November 2018, Bauer und Willmeroth, C-569/16 und C-570/16, EU:C:2018:871, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 6. November 2018, Bauer und Willmeroth, C-569/16 und C-570/16, EU:C:2018:871, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.04.2021 - C-19/20
Bank BPH - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-170/21
Rn. 34 Als Zweites verlangt Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 nach ständiger Rechtsprechung nicht, dass das nationale Gericht über die für missbräuchlich erklärte Klausel hinaus Klauseln unangewendet lässt, die nicht als missbräuchlich eingestuft wurden (Urteil vom 29. April 2021, Bank BPH, C-19/20, EU:C:2021:341, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Vertrag kann somit bestehen bleiben, soweit ein solcher Fortbestand des Vertrags ohne die missbräuchlichen Klauseln nach den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts rechtlich möglich ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. August 2018, Banco Santander und Escobedo Cortés, C-96/16 und C-94/17, EU:C:2018:643, Rn. 75, und vom 29. April 2021, Bank BPH, C-19/20, EU:C:2021:341, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 10.09.2014 - C-34/13
Der Gerichtshof nimmt eine Klarstellung des Umfangs des Verbraucherschutzes im …
Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-170/21
Hierzu ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass die Wahrung des Effektivitätsgrundsatzes nicht so weit gehen kann, eine völlige Untätigkeit des betroffenen Verbrauchers auszugleichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2014, Kušionová, C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 56). - EuGH, 30.05.2013 - C-488/11
Asbeek Brusse und de Man Garabito - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche …
Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-170/21
Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung muss das nationale Gericht nach Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 alle Konsequenzen ziehen, die sich nach nationalem Recht aus der Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel ergeben, um sicher sein zu können, dass diese für den betreffenden Verbraucher unverbindlich ist (Urteil vom 30. Mai 2013, Asbeek Brusse und de Man Garabito, C-488/11, EU:C:2013:341, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
Finanmadrid EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-170/21
Rn. 46 Nach ständiger Rechtsprechung müssen jedoch die Modalitäten zur Wahrung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Rechte, die die Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie festlegen, die doppelte Voraussetzung erfüllen, dass sie nicht ungünstiger sein dürfen als diejenigen, die gleichartige, dem innerstaatlichen Recht unterliegende Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der den Verbrauchern durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.08.2018 - C-96/16
Banco Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-170/21
Der Vertrag kann somit bestehen bleiben, soweit ein solcher Fortbestand des Vertrags ohne die missbräuchlichen Klauseln nach den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts rechtlich möglich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. August 2018, Banco Santander und Escobedo Cortés, C-96/16 und C-94/17, EU:C:2018:643, Rn. 75, …und vom 29. April 2021, Bank BPH, C-19/20, EU:C:2021:341, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 05.04.2017 - C-94/17
Wann ist eine Zinssatzklausel im Darlehensvertrag missbräuchlich?
- EuGH, 26.11.2020 - C-807/19
DSK Bank und FrontEx International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
- BayObLG, 28.02.2024 - 101 MK 1/20
Zwei Musterfeststellungsverfahren - Zinsanpassungsklauseln in …
Die gerichtliche Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel muss danach grundsätzlich dazu führen, dass die Sach- und Rechtslage wiederhergestellt wird (Restitutionswirkung), in der sich der Verbraucher ohne diese Klausel befunden hätte (st. Rspr.;… vgl. EuGH, Urt. v. 15. Juni 2023, C-520/21 - Bank M. SA, ZIP 2023, 1471 Rn. 58;… Urt. v. 27. April 2023, C-705/21 - AxFina Hungary, WM 2023, 1118 Rn. 39 f.; Urt. v. 30. Juni 2022, C-170/21 - Profi Credit Bulgaria EOOD, NJW-RR 2022, 1133 Rn. 42 f.). - Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2023 - C-321/22
Provident Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
{FN:18} Urteil vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria (Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel) (C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 41 und 42).{FN:19} Urteil vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria (Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel) (C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 43).
{FN:20} Urteil vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria (Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel) (C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 45).
{FN:21} Urteil vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria (Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel) (C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 48).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-582/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …
{FN:13} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria (Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel) (C-170/21, im Folgenden: Urteil Profi Credit Bulgaria, EU:C:2022:518, Rn. 41 und 42), vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (…C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 39), sowie vom 5. September 2024, Novo Banco u. a. (…C-498/22 bis C-500/22, EU:C:2024:686, Rn. 138 und 139 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:16} Vgl. in diesem Sinne Urteil Profi Credit Bulgaria (…Rn. 45 bis 49), in dem der Gerichtshof eine nationale Regelung für mit dem Effektivitätsgrundsatz vereinbar gehalten hat, nach der das Gericht im Rahmen des Mahnbescheidverfahrens für die Prüfung des Bestehens einer Forderung nicht zuständig ist und der betreffende Verbraucher für die Ausübung seines Rechts auf vollständige Rückgewähr daher ein gesondertes Verfahren führen muss.
{FN:33} Der Gerichtshof hat gelegentlich auch auf den Begriff "Untätigkeit" im Zusammenhang mit dem Umstand hingewiesen, dass das Erfordernis für den Verbraucher, ein gerichtliches Verfahren anzustrengen, für sich genommen nicht als Verstoß gegen den Grundsatz der Effektivität angesehen werden kann (…vgl. Urteile vom 10. September 2014, Kušionová, C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 55 bis 57, vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary, C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 62 und 63, sowie Profi Credit Bulgaria, Rn. 48).
- EuGH, 27.11.2025 - C-509/24
Investcapital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …
Rn. 25 Als Erstes obliegt es demzufolge dem nationalen Gericht, unter den von seinem Recht festgelegten Bedingungen von Amts wegen die Missbräuchlichkeit einer in den Geltungsbereich der genannten Richtlinie fallenden Vertragsklausel zu prüfen und sie für unanwendbar zu erklären, damit sie den betreffenden Verbraucher nicht bindet, sofern der Verbraucher dem nicht widerspricht (Urteil vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria [Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel], C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Vertrag kann somit bestehen bleiben, soweit ein solcher Fortbestand des Vertrags ohne die missbräuchlichen Klauseln nach den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts rechtlich möglich ist (Urteil vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria [Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel], C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 34 und 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
In diesem Fall kann es den Antrag teilweise zurückweisen, sofern der Vertrag ohne weitere Änderung, Anpassung oder Ergänzung bestehen bleiben kann, was zu überprüfen Sache dieses Gerichts ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria [Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel], C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 38).
- EuGH, 10.09.2026 - C-510/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …
Rn. 46 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Mitgliedstaaten zwar verpflichtet sind, in ihrem nationalen Recht Verfahrensmodalitäten vorzusehen, die die Einhaltung des dem Verbraucher durch die Richtlinie 93/13 gewährleisteten Restitutionsanspruchs gewährleisten, doch ergibt sich daraus grundsätzlich keine Pflicht, diesen Restitutionsanspruch mittels einer vom nationalen Gericht von Amts wegen vorzunehmenden Verrechnung umzusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria [Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel], C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 44). - EuGH, 15.06.2023 - C-287/22
Getin Noble Bank (Suspension de l'exécution d'un contrat de crédit) - Vorlage zur …
Durch eine solche Einbettung des den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13 gewährten Schutzes in das nationale Recht kann nämlich das Wesen dieses Schutzes nicht beeinträchtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria [Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel], C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.03.2025 - C-337/23
APS Beta Bulgaria und Agentsia za kontrol na prosrocheni zadalzhenia - Vorlage …
Diese Gründe gelten auch für ein Mahnverfahren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria [Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel], C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 31 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-660/21
K.B. und F.S. (Relevé d'office dans le domaine pénal) - Vorlage zur …
{FN:55} Urteil vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones (…C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 47 [AdÜ: Im Original wird Rn. 41 angeführt, vermutlich Redaktionsversehen]), vom 17. Mai 2022, SPV Project 1503 u. a. (…C-693/19 und C-831/19, EU:C:2022:395, Rn. 60), sowie vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria (Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel) (C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 48). - Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-83/22
Tuk Tuk Travel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Richtlinie (EU) …
{FN:60} Urteil vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria (Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel) (C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 44). - EuGH, 08.05.2025 - C-324/23
Myszak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche …
Das Erfordernis einer Wiederherstellung der Sach- und Rechtslage, in der sich der Verbraucher ohne diese missbräuchlichen Klauseln befände, und zwar insbesondere durch Begründung eines dem Verbraucher deshalb zuzuerkennenden Anspruchs auf Rückgewähr der Vorteile, die ein Gewerbetreibender aufgrund dieser missbräuchlichen Klauseln rechtsgrundlos erhalten hat, gehört sogar zum Wesen des den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13 gewährten Schutzes (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria [Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel], C-170/21, EU:C:2022:518, Rn. 42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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