Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 18.10.2012 - C-173/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31158
EuGH, 18.10.2012 - C-173/11 (https://dejure.org/2012,31158)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.2012 - C-173/11 (https://dejure.org/2012,31158)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - C-173/11 (https://dejure.org/2012,31158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Art. 7 - Schutzrecht sui generis - Datenbank für laufende Spiele von Fußballmeisterschaften - Begriff 'Weiterverwendung' - Ort der Weiterverwendung

  • Europäischer Gerichtshof

    Football Dataco u.a.

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Art. 7 - Schutzrecht sui generis - Datenbank für laufende Spiele von Fußballmeisterschaften - Begriff "Weiterverwendung" - Ort der Weiterverwendung

  • EU-Kommission

    Football Dataco u.a.

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Art. 7 - Schutzrecht sui generis - Datenbank für laufende Spiele von Fußballmeisterschaften - Begriff ‚Weiterverwendung‘ - Ort der Weiterverwendung“

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 7 der RL 96/9/EG im Hinblick auf die Weiterverwendung von Daten aus Datenbank zu laufenden Spielen von Fußballmeisterschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ort der Weiterverwendung von Daten aus Datenbank zu laufenden Spielen von Fußballmeisterschaften; Vorabentscheidungsersuchen des englischen Court of Appeal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lokalisierung der Weiterverwendung von Daten im Gebiet des Sendemitgliedstaats hängt von der Zielgruppe ab

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 8. April 2011 - Football Dataco Limited, Scottish Premier League Limited, Scottish Football League, PA Sport UK Limited/Sportradar GmbH (eine ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 1245
  • GRUR Int. 2012, 1113
  • MMR 2013, 108
  • K&R 2013, 107
  • ZUM 2013, 119
  • SpuRt 2013, 60
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-173/11
    Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass sich dieses Verfahren der öffentlichen Verfügbarmachung von den traditionellen Arten der Verbreitung grundsätzlich durch die Ubiquität des Inhalts einer Website unterscheidet, die nämlich von einer unbestimmten Zahl von Internetnutzern überall auf der Welt unmittelbar aufgerufen werden kann, unabhängig davon, ob es in der Absicht des Betreibers dieser Website lag, dass sie außerhalb seines Sitzmitgliedstaats aufgerufen wird, und ohne dass er Einfluss darauf hätte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 2010, Pammer und Hotel Alpenhof, C-585/08 und C-144/09, Slg. 2010, I-12527, Randnr. 68, sowie vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising und Martinez, C-509/09 und C-161/10, Slg. 2011, I-10269, Randnr. 45).

    Infolgedessen lässt sich nicht schon aus der bloßen Zugänglichkeit der die betreffenden Daten enthaltenden Website im Gebiet eines bestimmten Staates darauf schließen, dass der Betreiber dieser Website eine Handlung der Weiterverwendung vornimmt, die dem in diesem Gebiet im Bereich des Schutzes durch das Schutzrecht sui generis geltenden nationalen Recht unterliegt (vgl. entsprechend Urteile Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 69, sowie vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a., C-324/09, Slg. 2011, I-6011, Randnr. 64).

    Die Lokalisierung einer Handlung der Weiterverwendung im Gebiet des Mitgliedstaats, in den die betreffenden Daten gesendet werden, hängt vom Vorliegen von Anhaltspunkten ab, die den Schluss zulassen, dass diese Handlung die Absicht der sie vornehmenden Person erkennen lässt, die Personen, die sich in diesem Gebiet befinden, gezielt anzusprechen (vgl. entsprechend Urteile Pammer und Hotel Alpenhof, Randnrn.

    Die Tatsache, dass Sportradar Unternehmen, die an diese Öffentlichkeit gerichtete Wettdienste anbieten, vertraglich das Recht auf Zugang zu ihrem Server gewährt hat, kann auch ein Anhaltspunkt für ihre Absicht sein, diese anzusprechen, wenn - was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist - Sportradar dieser spezifische Verwendungszweck bekannt war oder hätte bekannt sein müssen (vgl. entsprechend Urteile Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 89, sowie Donner, Randnrn.

    Schließlich kann der Umstand, dass die von Sportradar ins Internet gestellten Daten für Internetnutzer im Vereinigten Königreich, die Kunden dieser Unternehmen sind, in ihrer eigenen Sprache, die sich von den üblicherweise in den Mitgliedstaaten, von denen aus dieses Unternehmen seine Tätigkeiten ausübt, verwendeten Sprachen unterscheidet, zugänglich sind, gegebenenfalls die Anhaltspunkte für das Vorliegen eines insbesondere der Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich geltenden Vorgehens bestätigen (vgl. entsprechend Urteile Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 84, sowie Donner, Randnr. 29).

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-173/11
    Infolgedessen lässt sich nicht schon aus der bloßen Zugänglichkeit der die betreffenden Daten enthaltenden Website im Gebiet eines bestimmten Staates darauf schließen, dass der Betreiber dieser Website eine Handlung der Weiterverwendung vornimmt, die dem in diesem Gebiet im Bereich des Schutzes durch das Schutzrecht sui generis geltenden nationalen Recht unterliegt (vgl. entsprechend Urteile Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 69, sowie vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a., C-324/09, Slg. 2011, I-6011, Randnr. 64).

    Würde nämlich die bloße Zugänglichkeit den Schluss zulassen, dass eine Handlung der Weiterverwendung vorliegt, unterlägen Websites und Daten, die, obwohl offensichtlich an Personen außerhalb des Gebiets des betreffenden Mitgliedstaats gerichtet, gleichwohl dort technisch zugänglich sind, ungerechtfertigterweise dem einschlägigen in diesem Gebiet geltenden Recht (vgl. entsprechend Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 64).

    75, 76, 80 und 92, L'Oréal u. a., Randnr. 65, sowie Donner, Randnrn.

    Dadurch würde die praktische Wirksamkeit des Schutzes der Datenbank durch das betreffende nationale Recht beeinträchtigt (vgl. entsprechend Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 62).

    Außerdem wäre, wie Football Dataco u. a. ausgeführt haben, die Verwirklichung des mit der Richtlinie 96/9 verfolgten Ziels des Schutzes von Datenbanken durch das Schutzrecht sui generis allgemein beeinträchtigt, wenn Handlungen der Weiterverwendung, die an eine Öffentlichkeit gerichtet sind, die sich ganz oder teilweise im Gebiet der Union befindet, nur deshalb nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie und der innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu ihrer Umsetzung fielen, weil sich der Server der von der diese Handlungen vornehmenden Person betriebenen Website in einem Drittstaat befindet (vgl. entsprechend Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 63).

  • EuGH, 21.06.2012 - C-5/11

    Die Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-173/11
    Insoweit muss der Ort einer Handlung der "Weiterverwendung" im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 96/9 wie auch die Definition dieses Begriffs autonome Kriterien des Unionsrechts erfüllen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Juni 2012, Donner, C-5/11, Randnr. 25).

    Eine Weiterverwendung, die - wie im Ausgangsverfahren - mittels des Servers einer Website vorgenommen wird, ist, wie auch der Generalanwalt in den Nrn. 58 und 59 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, durch eine Reihe aufeinanderfolgender Handlungen gekennzeichnet, die zumindest von dem Zeitpunkt, zu dem die betreffenden Daten zwecks ihres Abrufs durch die Öffentlichkeit auf die Website gestellt werden, bis zur Übermittlung dieser Daten an die interessierten Mitglieder der Öffentlichkeit reichen und im Gebiet verschiedener Mitgliedstaaten stattfinden können (vgl. entsprechend Urteil Donner, Randnr. 26).

    75, 76, 80 und 92, L'Oréal u. a., Randnr. 65, sowie Donner, Randnrn.

    Die Tatsache, dass Sportradar Unternehmen, die an diese Öffentlichkeit gerichtete Wettdienste anbieten, vertraglich das Recht auf Zugang zu ihrem Server gewährt hat, kann auch ein Anhaltspunkt für ihre Absicht sein, diese anzusprechen, wenn - was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist - Sportradar dieser spezifische Verwendungszweck bekannt war oder hätte bekannt sein müssen (vgl. entsprechend Urteile Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 89, sowie Donner, Randnrn.

    Schließlich kann der Umstand, dass die von Sportradar ins Internet gestellten Daten für Internetnutzer im Vereinigten Königreich, die Kunden dieser Unternehmen sind, in ihrer eigenen Sprache, die sich von den üblicherweise in den Mitgliedstaaten, von denen aus dieses Unternehmen seine Tätigkeiten ausübt, verwendeten Sprachen unterscheidet, zugänglich sind, gegebenenfalls die Anhaltspunkte für das Vorliegen eines insbesondere der Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich geltenden Vorgehens bestätigen (vgl. entsprechend Urteile Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 84, sowie Donner, Randnr. 29).

  • EuGH, 19.04.2012 - C-523/10

    Wintersteiger - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-173/11
    In diesem Kontext ist der nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats vorgesehene Schutz durch das Schutzrecht sui generis grundsätzlich auf das Gebiet dieses Mitgliedstaats beschränkt, so dass der Begünstigte diesen Schutz nur gegenüber unerlaubten Handlungen der Weiterverwendung geltend machen kann, die in diesem Gebiet stattfinden (vgl. entsprechend Urteil vom 19. April 2012, Wintersteiger, C-523/10, Randnr. 25).

    Abgesehen davon, dass es - wie Football Dataco u. a. hervorgehoben haben - bisweilen schwierig ist, den Standort eines solchen Servers mit Sicherheit zu bestimmen (vgl. Urteil Wintersteiger, Randnr. 36), würde diese Auffassung nämlich bedeuten, dass auf den Betreiber, der ohne Zustimmung des Herstellers der durch das Schutzrecht sui generis geschützten Datenbank nach dem Recht eines bestimmten Mitgliedstaats den Inhalt dieser Datenbank online weiterverwendet und dabei die Öffentlichkeit in diesem Mitgliedstaat gezielt anspricht, sein nationales Recht allein deshalb nicht anzuwenden wäre, weil sich der Server des Betreibers außerhalb des Gebiets dieses Staates befindet.

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-173/11
    Zur Unterfrage a hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Begriff "Weiterverwendung" angesichts der in Art. 7 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 96/9 zur Definition dieses Begriffs verwendeten Begriffe sowie angesichts des Ziels des vom Unionsgesetzgeber eingeführten Schutzrechts sui generis im allgemeinen Kontext von Art. 7 weit zu verstehen ist und sich auf jede vom Hersteller der durch dieses Schutzrecht sui generis geschützten Datenbank nicht erlaubte Handlung bezieht, die darin besteht, den Inhalt der Datenbank ganz oder teilweise in der Öffentlichkeit zu verbreiten (vgl. Urteil vom 9. November 2004, The British Horseracing Board u. a., C-203/02, Slg. 2004, I-10415, Randnrn.
  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-173/11
    Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass sich dieses Verfahren der öffentlichen Verfügbarmachung von den traditionellen Arten der Verbreitung grundsätzlich durch die Ubiquität des Inhalts einer Website unterscheidet, die nämlich von einer unbestimmten Zahl von Internetnutzern überall auf der Welt unmittelbar aufgerufen werden kann, unabhängig davon, ob es in der Absicht des Betreibers dieser Website lag, dass sie außerhalb seines Sitzmitgliedstaats aufgerufen wird, und ohne dass er Einfluss darauf hätte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 2010, Pammer und Hotel Alpenhof, C-585/08 und C-144/09, Slg. 2010, I-12527, Randnr. 68, sowie vom 25. Oktober 2011, eDate Advertising und Martinez, C-509/09 und C-161/10, Slg. 2011, I-10269, Randnr. 45).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-604/10

    Ein Spielplan für Fußballbegegnungen kann nicht urheberrechtlich geschützt

    Auszug aus EuGH, 18.10.2012 - C-173/11
    Das Ziel der Richtlinie 96/9 besteht darin, durch Annäherung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften die Unterschiede zu beseitigen, die zwischen ihnen im Bereich des rechtlichen Schutzes von Datenbanken bestanden und die das Funktionieren des Binnenmarkts, den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Union sowie die Entwicklung eines Informationsmarkts in der Union beeinträchtigten (vgl. Urteil vom 1. März 2012, Football Dataco u. a., C-604/10, Randnr. 48).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-170/12

    Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist,

    Wie aus dem Urteil Football Dataco u. a. hervorgeht, besteht in diesem Bereich eine enge Verbindung zwischen jedem dieser Aspekte(32 ).

    Dem Urteil Football Dataco u. a. lässt sich meines Erachtens jedoch ein Streben nach Kohärenz in der Rechtsprechung des Gerichtshofs entnehmen, das in der Angleichung der Lokalisierungskriterien zur Bezeichnung des zuständigen Gerichts an die Kriterien, die zur Abgrenzung des räumlichen Anwendungsbereichs einer nationalen Regelung zum Schutz des Sui-generis-Rechts an Datenbanken festgelegt worden sind, zum Ausdruck kommt.

    28 - Im Sinne des Kapitels III der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. L 77, S. 20) im Urteil vom 18. Oktober 2012, Football Dataco u. a. (C-173/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    39 - Vgl. entsprechend Urteil Football Dataco u. a. (Randnr. 28).

    54 - Vgl. zu nationalen Marken und Gemeinschaftsmarken Urteil L'Oréal u. a. (Randnr. 65), zu einer angeblichen Verletzung des ausschließlichen Verbreitungsrechts eines Urhebers Urteil Donner (Randnr. 27) und zum Verstoß gegen das Schutzrecht sui generis an einer Datenbank Urteil Football Dataco u. a. (Randnr. 39).

    55 - Urteil Football Dataco u. a. (Randnr. 39).

    58 - Nr. 3 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache, in der das Urteil Football Dataco u. a. ergangen ist, sowie Randnr. 30 dieses Urteils.

  • LG Hamburg, 17.06.2016 - 308 O 161/13

    Internet-Blog - Urheberrechtsverletzung: Inlandsbezug eines Internetblogs mit

    Vielmehr hängt die Lokalisierung der Handlung gerade im Gebiet des Mitgliedstaats, in den die geschützten Inhalte gesendet werden bzw. abrufbar sind, davon ab, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den Schluss zulassen, dass der Handelnde mit dieser Form der Verbreitung die Personen, die sich in diesem Gebiet befinden, gezielt ansprechen wollte (vgl. EuGH GRUR 2012, 1245 Rn. 35 ff. - Football Dataco Ltd u.a./ Sportradar GmbH u.a. mit Verweis auf EuGH NJW 2011, 505 Rn. 75 f., 80 und 92 - Pammer und Hotel Alpenhof; GRUR 2011, 1025 Rn. 65 - L'Oréal u.a).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-170/12

    Pinckney - Unzulässigkeit - Fehlen eines Zusammenhangs zwischen den Vorlagefragen

    Wie aus dem Urteil Football Dataco u. a. hervorgeht, besteht in diesem Bereich eine enge Verbindung zwischen jedem dieser Aspekte(32).

    Dem Urteil Football Dataco u. a. lässt sich meines Erachtens jedoch ein Streben nach Kohärenz in der Rechtsprechung des Gerichtshofs entnehmen, das in der Angleichung der Lokalisierungskriterien zur Bezeichnung des zuständigen Gerichts an die Kriterien, die zur Abgrenzung des räumlichen Anwendungsbereichs einer nationalen Regelung zum Schutz des Sui-generis -Rechts an Datenbanken festgelegt worden sind, zum Ausdruck kommt.

    28 - Im Sinne des Kapitels III der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. L 77, S. 20) im Urteil vom 18. Oktober 2012, Football Dataco u. a. (C-173/11).

    39 - Vgl. entsprechend Urteil Football Dataco u. a. (Randnr. 28).

    54 - Vgl. zu nationalen Marken und Gemeinschaftsmarken Urteil L'Oréal u. a. (Randnr. 65), zu einer angeblichen Verletzung des ausschließlichen Verbreitungsrechts eines Urhebers Urteil Donner (Randnr. 27) und zum Verstoß gegen das Schutzrecht sui generis an einer Datenbank Urteil Football Dataco u. a. (Randnr. 39).

    55 - Urteil Football Dataco u. a. (Randnr. 39).

    58 - Nr. 3 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache, in der das Urteil Football Dataco u. a. ergangen ist, sowie Randnr. 30 dieses Urteils.

  • EuGH, 19.12.2013 - C-202/12

    Innoweb - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Art. 7 Abs. 1

    Die Verwendung des Ausdrucks "jede Form öffentlicher Verfügbarmachung" in Art. 7 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 96/9 zeigt, dass der Unionsgesetzgeber den Begriff der Weiterverwendung weit gefasst verstanden haben wollte (vgl. in diesem Sinne Urteile The British Horseracing Board u. a., Randnr. 51, sowie vom 18. Oktober 2012, Football Dataco u. a., C-173/11, Randnr. 20).

    Dieser Begriff bezieht sich also auf jede nicht erlaubte Handlung, die darin besteht, den Inhalt einer geschützten Datenbank oder einen wesentlichen Teil derselben in der Öffentlichkeit zu verbreiten (vgl. Urteile The British Horseracing Board u. a., Randnr. 67, vom 5. März 2009, Apis-Hristovich, C-545/07, Slg. 2009, I-1627, Randnr. 49, sowie vom 18. Oktober 2012, Football Dataco u. a., Randnr. 20).

    Art und Form des angewandten Verfahrens sind hierbei nicht relevant (Urteil vom 18. Oktober 2012, Football Dataco u. a., Randnr. 20).

  • LG Hamburg, 16.09.2022 - 310 O 442/20

    Produktfotografien - Voraussetzungen einer öffentlichen Zugänglichmachung gemäß §

    Aus der von der Beklagtenseite zitierten Entscheidung EuGH, GRUR 2012, 1245 - Football Dataco ergibt sich nichts anderes.

    Im Gegenteil hat der EuGH dort vielmehr ausgeführt (EuGH, GRUR 2012, 1245 Rn. 31 - Football Dataco):.

    Vielmehr hängt die Lokalisierung der Handlung gerade im Gebiet des Mitgliedstaats, in den die geschützten Inhalte gesendet werden bzw. abrufbar sind, davon ab, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den Schluss zulassen, dass der Handelnde mit dieser Form der Verbreitung die Personen, die sich in diesem Gebiet befinden, gezielt ansprechen wollte (vgl. EuGH, GRUR 2012, 1245 Rn. 35 ff. - Football Dataco; LG Hamburg, ZUM 2016, 887, juris Rn. 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-693/22

    I. (Vente d'une base de données) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

    9 Vgl. Urteil vom 18. Oktober 2012, Football Dataco u. a. (C-173/11, EU:C:2012:642, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges

    86 - Im siebten Erwägungsgrund der Rom-II-Verordnung heißt es ausdrücklich: "Der materielle Anwendungsbereich und die Bestimmungen dieser Verordnung sollten mit der [Brüssel-I-]Verordnung ... in Einklang stehen." Im Rahmen seiner Auslegungsaufgabe hat der Gerichtshof bereits eine Annäherung zwischen den Wettbewerbsregeln in der Brüssel-I-Verordnung und Kollisionsnormen jüngeren Datums vorgenommen, die sich ebenfalls aus dem Unionsrecht ergeben (vgl. u. a. Urteile Pammer und Hotel Alpenhof, C-585/08 und C-144/09, EU:C:2010:740, Rn. 43, 74 und 84, sowie Football Dataco u. a., C-173/11, EU:C:2012:642, Rn. 29 und 31).
  • LG Hamburg, 16.09.2022 - 310 O 443/20
    Aus der von der Beklagtenseite zitierten Entscheidung EuGH, GRUR 2012, 1245 - Football Dataco ergibt sich nichts anderes.

    Im Gegenteil hat der EuGH dort vielmehr ausgeführt (EuGH, GRUR 2012, 1245 Rn. 31 - Football Dataco):.

    Vielmehr hängt die Lokalisierung der Handlung gerade im Gebiet des Mitgliedstaats, in den die geschützten Inhalte gesendet werden bzw. abrufbar sind, davon ab, ob Anhaltspunkte vorliegen, die den Schluss zulassen, dass der Handelnde mit dieser Form der Verbreitung die Personen, die sich in diesem Gebiet befinden, gezielt ansprechen wollte (vgl. EuGH, GRUR 2012, 1245 Rn. 35 ff. - Football Dataco; LG Hamburg, ZUM 2016, 887, juris Rn. 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2013 - C-314/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón kann einem Internetprovider

    26- Siehe auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Football Dataco u. a., Urteil vom 18. Oktober 2012 (C-173/11, Nr. 58) zum Begriff der öffentlichen Verfügbarmachung im Rahmen des Begriffs der Weiterverwendung der Richtlinie 96/9/EG.
  • LG Hamburg, 19.06.2015 - 308 O 161/13

    Internationale Zuständigkeit: Inlandszuständigkeit bei grenzüberschreitender

    Mit der Begründung der internationalen Zuständigkeit ist allerdings noch nicht entschieden, ob es sich bei der fraglichen Nutzungshandlung allein aufgrund der schlichten Abrufbarkeit im Inland auch um eine in materiell-rechtlicher Hinsicht im Inland relevante Nutzungshandlung handelt (vgl. insoweit EuGH, Urteil vom 18.10.2012, C-173/11, GRUR Int 2012, 1113 Rn. 38 f. - Football Dataco Ltd./. Scottish Premier League u.a.; siehe auch BGH GRUR 2012, 621 Rn. 33 ff. - Oscar zum Markenrecht).
  • OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20

    Gtflix Tv - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 48/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-441/13

    Hejduk - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche

  • AG Köln, 12.09.2022 - 145 C 333/21
  • AG Köln, 12.09.2022 - 148 C 333/21

    Schadensersatz wegen unberechtigter Nutzung einer Fotografie in Onlineshop

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-350/14

    Lazar

  • AG Köln, 13.04.2021 - 125 C 319/18
  • LG Hamburg, 23.12.2020 - 310 O 427/20

    Urheberrecht: Inlandsbezug bei Verwendung eines Lichtbilds im Internet

  • LG Hamburg, 10.01.2013 - 315 O 540/12

    Zur Unzulässigkeit von unrichtigen Behauptungen über die Vergütungspflicht von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-173/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13755
Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-173/11 (https://dejure.org/2012,13755)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - C-173/11 (https://dejure.org/2012,13755)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - C-173/11 (https://dejure.org/2012,13755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Football Dataco u.a.

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Begriffe Entnahme und Weiterverwendung - Ort der Weiterverwendung

  • EU-Kommission

    Football Dataco u.a.

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Begriffe Entnahme und Weiterverwendung - Ort der Weiterverwendung“

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-173/11
    3 - Urteil vom 12. Juli 2011 (C-324/09, Slg. 2011, I-6011).
  • EuGH, 09.10.2008 - C-304/07

    DIE ÜBERNAHME VON ELEMENTEN AUS EINER GESCHÜTZTEN DATENBANK IN EINE ANDERE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-173/11
    11 - Urteile vom 9. November 2004, The British Horseracing Board u. a. (C-203/02, Slg. 2004, I-10415), vom 9. Oktober 2008, Directmedia Publishing (C-304/07, Slg. 2008, I-7565), und vom 5. März 2009, Apis-Hristovich (C-545/07, Slg. 2009, I-1627).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-173/11
    11 - Urteile vom 9. November 2004, The British Horseracing Board u. a. (C-203/02, Slg. 2004, I-10415), vom 9. Oktober 2008, Directmedia Publishing (C-304/07, Slg. 2008, I-7565), und vom 5. März 2009, Apis-Hristovich (C-545/07, Slg. 2009, I-1627).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-585/08

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-173/11
    4 - Urteil vom 7. Dezember 2010, (C-585/08 und C-144/09, Slg. 2010, I-12527).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-545/07

    Apis-Hristovich - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-173/11
    11 - Urteile vom 9. November 2004, The British Horseracing Board u. a. (C-203/02, Slg. 2004, I-10415), vom 9. Oktober 2008, Directmedia Publishing (C-304/07, Slg. 2008, I-7565), und vom 5. März 2009, Apis-Hristovich (C-545/07, Slg. 2009, I-1627).
  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-173/11
    5 - Urteil vom 25. Oktober 2011 (C-509/09 und C-161/10, Slg. 2011, I-10269) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht