Rechtsprechung
| EuGH, 21.01.2025 - C-188/23 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Conti 11. Container Schiffahrt II
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verbringung von Abfällen - Richtlinie 2006/12/EWG - Richtlinie 2008/98/EG - Begriff "Abfälle" - Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung - Art. 1 ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Conti 11. Container Schiffahrt
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Conti 11. Container Schiffahrt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2025, 485
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- RG, 04.02.1898 - 93/98
1. Droht im Sinne des § 288 St.G.B.'s die Zwangsvollstreckung, wenn die …
Auszug aus EuGH, 21.01.2025 - C-188/23
Rn. 4 In den Absätzen 1, 3 bis 5, 10, 11 und 15 der Präambel des am 22. März 1989 in Basel unterzeichneten und im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Beschluss 93/98/EWG des Rates vom 1. Februar 1993 (…ABl. 1993, L 39, S. 1) genehmigten Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung in seiner auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren Fassung (im Folgenden: Basler Übereinkommen) heißt es:.(3) Der Beschluss 93/98… betraf den Abschluss - im Namen der Gemeinschaft - des Basler Übereinkommens …, dessen Vertragspartei die Gemeinschaft seit 1994 ist.
Rn. 45 Vorliegend ist die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch den Beschluss 93/98 Vertragspartei des Basler Übereinkommens geworden, so dass dieses seit 1994 integraler Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2020, 1nterseroh, C-654/18, EU:C:2020:398, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen ist dahin auszulegen, dass die Ausnahme vom Geltungsbereich dieser Verordnung, die nach dieser Bestimmung für Abfälle, die an Bord eines Schiffs infolge seiner Havarie auf hoher See anfallen, bis zum Zeitpunkt ihres Abladens zwecks Verwertung oder Beseitigung vorgesehen ist, nicht mehr für Abfälle gilt, die, nachdem ein Teil von ihnen zwecks ihrer Verwertung oder Beseitigung in einem sicheren Hafen abgeladen wurden, an Bord dieses Schiffes verblieben sind, um zusammen mit diesem zwecks ihrer Verwertung oder Beseitigung verbracht zu werden; diese Auslegung ist mit Art. 1 Abs. 4 des am 22. März 1989 in Basel unterzeichneten und im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Beschluss 93/98/EWG des Rates vom 1. Februar 1993 genehmigten Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung vereinbar..
- FG Hamburg, 02.11.1994 - V 259/93
Finanzgerichtsordnung; unzulässige Sprung- oder Untätigkeitsklage
Auszug aus EuGH, 21.01.2025 - C-188/23
Durch Verabschiedung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 [des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (…ABl. 1993, L 30, S. 1)] hat der Rat [der Europäischen Union] Regeln zur Beschränkung und Kontrolle solcher Verbringungen erstellt, die unter anderem darauf abzielen, das bestehende Gemeinschaftssystem für die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen mit den Vorschriften des Basler Übereinkommens in Einklang zu bringen.Rn. 46 Wie im dritten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1013/2006 ausgeführt, hat der Unionsgesetzgeber durch Verabschiedung der Verordnung Nr. 259/93, die durch die Verordnung Nr. 1013/2006 aufgehoben und ersetzt wurde, Regeln zur Beschränkung und Kontrolle der Verbringungen von Abfällen erstellt, die unter anderem darauf abzielen, das bestehende Gemeinschaftssystem für die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen mit den Vorschriften des Basler Übereinkommens in Einklang zu bringen.
- EuGH, 04.10.2024 - C-21/23
DSGVO: Die Mitgliedstaaten können Mitbewerbern eines mutmaßlichen Verletzers von …
Auszug aus EuGH, 21.01.2025 - C-188/23
Rn. 58 Bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift sind nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 4. Oktober 2024, Lindenapotheke, C-21/23, EU:C:2024:846, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.12.2011 - C-366/10
Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit …
Auszug aus EuGH, 21.01.2025 - C-188/23
Rn. 74 Als Zweites ist es angesichts dessen, dass Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung Nr. 1013/2006 so ausgelegt werden kann, dass er mit dem Basler Übereinkommen vereinbar ist, nicht erforderlich, zu prüfen, ob zum einen Art und Struktur dieses Übereinkommens dem entgegenstehen, dass der Gerichtshof die Gültigkeit eines Unionsrechtsakts anhand dieses Übereinkommens prüft, und ob zum anderen die Bestimmungen dieses Übereinkommens, die für die Zwecke dieser Prüfung angeführt wurden, inhaltlich unbedingt und hinreichend genau erscheinen (Urteile vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 53 und 54 sowie die dort aufgeführte Rechtsprechung, …und vom 4. Oktober 2024, Litauen u. a./Parlament und Rat [Mobilitätspaket], C-541/20 bis C-555/20, EU:C:2024:818, Rn. 1036). - EuGH, 28.05.2020 - C-654/18
Interseroh - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verbringung von Abfällen - …
Auszug aus EuGH, 21.01.2025 - C-188/23
Rn. 45 Vorliegend ist die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch den Beschluss 93/98 Vertragspartei des Basler Übereinkommens geworden, so dass dieses seit 1994 integraler Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2020, 1nterseroh, C-654/18, EU:C:2020:398, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.02.2024 - C-382/21
EUIPO/ The KaiKai Company Jaeger Wichmann - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum - …
Auszug aus EuGH, 21.01.2025 - C-188/23
Der Gerichtshof ist daher für die Auslegung der Bestimmungen dieser Übereinkünfte zuständig, die Vorrang vor den Akten des abgeleiteten Unionsrechts haben; diese sind so weit wie möglich im Einklang mit diesen Übereinkünften auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2024, EUIPO/The KaiKai Company Jaeger Wichmann, C-382/21 P, EU:C:2024:172, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.10.2024 - C-541/20
Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets
Auszug aus EuGH, 21.01.2025 - C-188/23
Rn. 74 Als Zweites ist es angesichts dessen, dass Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung Nr. 1013/2006 so ausgelegt werden kann, dass er mit dem Basler Übereinkommen vereinbar ist, nicht erforderlich, zu prüfen, ob zum einen Art und Struktur dieses Übereinkommens dem entgegenstehen, dass der Gerichtshof die Gültigkeit eines Unionsrechtsakts anhand dieses Übereinkommens prüft, und ob zum anderen die Bestimmungen dieses Übereinkommens, die für die Zwecke dieser Prüfung angeführt wurden, inhaltlich unbedingt und hinreichend genau erscheinen (…Urteile vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 53 und 54 sowie die dort aufgeführte Rechtsprechung, und vom 4. Oktober 2024, Litauen u. a./Parlament und Rat [Mobilitätspaket], C-541/20 bis C-555/20, EU:C:2024:818, Rn. 1036). - EuGH, 04.10.2024 - C-399/22
Information der Verbraucher: Auf dem Etikett von Melonen und Tomaten, die in der …
Auszug aus EuGH, 21.01.2025 - C-188/23
Der Gerichtshof kann die Entscheidung über eine von einem nationalen Gericht gestellte Vorlagefrage nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2024, Confédération paysanne [Melonen und Tomaten aus der Westsahara], C-399/22, EU:C:2024:839, Rn. 60 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.05.2019 - C-689/17
Conti 11. Container Schiffahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …
Auszug aus EuGH, 21.01.2025 - C-188/23
Rn. 29 In seinem Urteil vom 16. Mai 2019, Conti 11. Container Schiffahrt (C-689/17, EU:C:2019:420) (im Folgenden: Urteil Conti 11), hat der Gerichtshof entschieden, dass solche Abfälle als Abfälle, die an Bord von Schiffen anfallen, im Sinne dieser Bestimmung anzusehen sind und vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind, bis sie zwecks Verwertung oder Beseitigung abgeladen sind. - EuGH - C-555/20 (anhängig)
Polen / Parlament und Rat
Auszug aus EuGH, 21.01.2025 - C-188/23
Rn. 74 Als Zweites ist es angesichts dessen, dass Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung Nr. 1013/2006 so ausgelegt werden kann, dass er mit dem Basler Übereinkommen vereinbar ist, nicht erforderlich, zu prüfen, ob zum einen Art und Struktur dieses Übereinkommens dem entgegenstehen, dass der Gerichtshof die Gültigkeit eines Unionsrechtsakts anhand dieses Übereinkommens prüft, und ob zum anderen die Bestimmungen dieses Übereinkommens, die für die Zwecke dieser Prüfung angeführt wurden, inhaltlich unbedingt und hinreichend genau erscheinen (…Urteile vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 53 und 54 sowie die dort aufgeführte Rechtsprechung, und vom 4. Oktober 2024, Litauen u. a./Parlament und Rat [Mobilitätspaket], C-541/20 bis C-555/20, EU:C:2024:818, Rn. 1036). - EuGH, 12.07.1979 - 73/78
- BVerwG, 18.11.2025 - 9 A 17.25
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A1 (Anschlussstelle …
Als internationale Übereinkunft ist die Konvention integraler Bestandteil der Unionsrechtsordnung (vgl. in diesem Sinne EuGH, Urteil vom 21. Januar 2005 - C-188/23 [ECLI:EU:C:2025:26] - juris Rn. 45 m. w. N.) und bindet als gemeinschaftliches Abkommen nach Art. 216 Abs. 2 AEUV die Organe der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten. - Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-509/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verbringung von Abfällen - Verordnung …
Vgl. auch Urteil vom 21. Januar 2025, Conti 11. Container Schiffahrt II (C-188/23, EU:C:2025:26, Rn. 62 und 63), und in diesem Sinne ferner Urteil vom 23. Oktober 2025, Naturvårdsverket (Behandlung von Abfällen nach Rücknahme) (…C-221/24 und C-222/24, EU:C:2025:818, Rn. 53).{FN:12} Vgl. in diesem Sinne erster Erwägungsgrund der Abfallverbringungsverordnung von 2006 sowie Urteil vom 21. Januar 2025, Conti 11. Container Schiffahrt II (C-188/23, EU:C:2025:26, Rn. 45, 46 und 52).
Vgl. entsprechend zu der Frage, ob ein Ermessen besteht, das Verfahren der schriftlichen Notifizierung und Zustimmung für Abfälle nicht einzuleiten, die an Bord eines Schiffes infolge einer Havarie auf hoher See angefallen sind, Urteil vom 21. Januar 2025, Conti 11. Container Schiffahrt II (C-188/23, EU:C:2025:26, Rn. 68) (wonach das Ziel der Abfallverbringungsverordnung, eine verträgliche Behandlung von Abfällen sicherzustellen sowie ihre Verbringung auf ein Mindestmaß zu beschränken, "gefährdet [würde], wenn der Verantwortliche des betreffenden Schiffes … hinsichtlich der Einleitung des Verfahrens der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung … über ein Ermessen verfügen würde").
{FN:18} Zu der mit der Einführung eines Ermessenselements in die verträgliche Abfallbehandlung verbundenen Gefahr vgl. Urteil vom 21. Januar 2025, Conti 11. Container Schiffahrt II (C-188/23, EU:C:2025:26, Rn. 68).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-221/24
Naturvårdsverket (Traitement des déchets après reprise) - Vorlage zur …
Vgl. auch Urteil vom 21. Januar 2025, Conti 11. Container Schiffahrt II (C-188/23, EU:C:2025:26, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. auch Urteil vom 21. Januar 2025, Conti 11. Container Schiffahrt II (C-188/23, EU:C:2025:26, Rn. 46) (wo erläutert wird, dass der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass der Abfallverbringungsverordnung darauf abzielte, die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit dem Basler Übereinkommen sicherzustellen).
- EuGH, 23.10.2025 - C-221/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 …
Rn. 46 Hierzu ist zweitens darauf hinzuweisen, dass die Gemeinschaft durch den Beschluss 93/98 Vertragspartei des Basler Übereinkommens geworden ist, so dass dieses seit 1994 integraler Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist (Urteil vom 21. Januar 2025, Conti 11. Container Schiffahrt II, C-188/23, EU:C:2025:26, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 23.04.2026 - C-528/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen …
Rn. 26 Um zu bestimmen, ob Art. 625 AHZ einen solchen Grund festlegt, ist dieser gemäß den Anforderungen von Art. 31 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 (…United Nations Treaty Series, Bd. 1155, S. 331), der das Völkergewohnheitsrecht wiedergibt, nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Zieles und Zweckes sowie unter Berücksichtigung jedes in den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien des AHZ anwendbaren einschlägigen Völkerrechtssatzes auszulegen (…vgl. entsprechend Urteile vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 42 und 43, sowie vom 21. Januar 2025, Conti 11. Container Schiffahrt II, C-188/23, EU:C:2025:26, Rn. 47). - Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2025 - C-413/24
Vlaams Gewest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …
{FN:59} Vgl. insbesondere Urteile vom 30. April 1974, Haegemann (…181/73, EU:C:1974:41, Rn. 5), und vom 21. Januar 2025, Conti 11. Container Schiffahrt II (C-188/23, EU:C:2025:26, Rn. 14).
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Rechtsprechung
| EuGH, 23.01.2025 - C-188/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verbringung von Abfällen - Richtlinie 2006/12/EWG - Richtlinie 2008/98/EG - Begriff ,Abfälle' - Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung - Art. 1 ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verbringung von Abfällen - Richtlinie 2006/12/EWG - Richtlinie 2008/98/EG - Begriff ,Abfälle' - Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung - Art. 1 ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- RG, 04.02.1898 - 93/98
1. Droht im Sinne des § 288 St.G.B.'s die Zwangsvollstreckung, wenn die …
Auszug aus EuGH, 23.01.2025 - C-188/23
1 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen ist dahin auszulegen, dass die Ausnahme vom Geltungsbereich dieser Verordnung, die nach dieser Bestimmung für Abfälle, die an Bord eines Schiffs infolge seiner Havarie auf hoher See anfallen, bis zum Zeitpunkt ihres Abladens zwecks Verwertung oder Beseitigung vorgesehen ist, nicht mehr für Abfälle gilt, die, nachdem ein Teil von ihnen zwecks ihrer Verwertung oder Beseitigung in einem sicheren Hafen abgeladen wurden, an Bord dieses Schiffes verblieben sind, um zusammen mit diesem zwecks ihrer Verwertung oder Beseitigung verbracht zu werden; diese Auslegung ist mit Art. 1 Abs. 4 des am 22. März 1989 in Basel unterzeichneten und im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Beschluss 93/98/EWG des Rates vom 1. Februar 1993 genehmigten Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung vereinbar.In den Absätzen 1, 3 bis 5, 10, 11 und 15 der Präambel des am 22. März 1989 in Basel unterzeichneten und im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Beschluss 93/98/EWG des Rates vom 1. Februar 1993 (…ABl. 1993, L 39, S. 1) genehmigten Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung in seiner auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren Fassung (im Folgenden: Basler Übereinkommen) heißt es:.
(3) Der Beschluss 93/98... betraf den Abschluss - im Namen der Gemeinschaft - des Basler Übereinkommens ..., dessen Vertragspartei die Gemeinschaft seit 1994 ist.
Vorliegend ist die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch den Beschluss 93/98 Vertragspartei des Basler Übereinkommens geworden, so dass dieses seit 1994 integraler Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2020, 1nterseroh, C-654/18, EU:C:2020:398, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
1 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen ist dahin auszulegen, dass die Ausnahme vom Geltungsbereich dieser Verordnung, die nach dieser Bestimmung für Abfälle, die an Bord eines Schiffs infolge seiner Havarie auf hoher See anfallen, bis zum Zeitpunkt ihres Abladens zwecks Verwertung oder Beseitigung vorgesehen ist, nicht mehr für Abfälle gilt, die, nachdem ein Teil von ihnen zwecks ihrer Verwertung oder Beseitigung in einem sicheren Hafen abgeladen wurden, an Bord dieses Schiffes verblieben sind, um zusammen mit diesem zwecks ihrer Verwertung oder Beseitigung verbracht zu werden; diese Auslegung ist mit Art. 1 Abs. 4 des am 22. März 1989 in Basel unterzeichneten und im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Beschluss 93/98/EWG des Rates vom 1. Februar 1993 genehmigten Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung vereinbar.
- FG Hamburg, 02.11.1994 - V 259/93
Finanzgerichtsordnung; unzulässige Sprung- oder Untätigkeitsklage
Auszug aus EuGH, 23.01.2025 - C-188/23
Durch Verabschiedung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 [des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (…ABl. 1993, L 30, S. 1)] hat der Rat [der Europäischen Union] Regeln zur Beschränkung und Kontrolle solcher Verbringungen erstellt, die unter anderem darauf abzielen, das bestehende Gemeinschaftssystem für die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen mit den Vorschriften des Basler Übereinkommens in Einklang zu bringen.Wie im dritten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1013/2006 ausgeführt, hat der Unionsgesetzgeber durch Verabschiedung der Verordnung Nr. 259/93, die durch die Verordnung Nr. 1013/2006 aufgehoben und ersetzt wurde, Regeln zur Beschränkung und Kontrolle der Verbringungen von Abfällen erstellt, die unter anderem darauf abzielen, das bestehende Gemeinschaftssystem für die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen mit den Vorschriften des Basler Übereinkommens in Einklang zu bringen.
- EuGH, 04.10.2024 - C-21/23
DSGVO: Die Mitgliedstaaten können Mitbewerbern eines mutmaßlichen Verletzers von …
Auszug aus EuGH, 23.01.2025 - C-188/23
Bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Vorschrift sind nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 4. Oktober 2024, Lindenapotheke, C-21/23, EU:C:2024:846, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.12.2011 - C-366/10
Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit …
Auszug aus EuGH, 23.01.2025 - C-188/23
Als Zweites ist es angesichts dessen, dass Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung Nr. 1013/2006 so ausgelegt werden kann, dass er mit dem Basler Übereinkommen vereinbar ist, nicht erforderlich, zu prüfen, ob zum einen Art und Struktur dieses Übereinkommens dem entgegenstehen, dass der Gerichtshof die Gültigkeit eines Unionsrechtsakts anhand dieses Übereinkommens prüft, und ob zum anderen die Bestimmungen dieses Übereinkommens, die für die Zwecke dieser Prüfung angeführt wurden, inhaltlich unbedingt und hinreichend genau erscheinen (Urteile vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 53 und 54 sowie die dort aufgeführte Rechtsprechung, …und vom 4. Oktober 2024, Litauen u. a./Parlament und Rat [Mobilitätspaket], C-541/20 bis C-555/20, EU:C:2024:818, Rn. 1036). - EuGH, 28.05.2020 - C-654/18
Interseroh - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verbringung von Abfällen - …
Auszug aus EuGH, 23.01.2025 - C-188/23
Vorliegend ist die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch den Beschluss 93/98 Vertragspartei des Basler Übereinkommens geworden, so dass dieses seit 1994 integraler Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2020, 1nterseroh, C-654/18, EU:C:2020:398, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.02.2024 - C-382/21
EUIPO/ The KaiKai Company Jaeger Wichmann - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum - …
Auszug aus EuGH, 23.01.2025 - C-188/23
Der Gerichtshof ist daher für die Auslegung der Bestimmungen dieser Übereinkünfte zuständig, die Vorrang vor den Akten des abgeleiteten Unionsrechts haben; diese sind so weit wie möglich im Einklang mit diesen Übereinkünften auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2024, EUIPO/The KaiKai Company Jaeger Wichmann, C-382/21 P, EU:C:2024:172, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.10.2024 - C-541/20
Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets
Auszug aus EuGH, 23.01.2025 - C-188/23
Als Zweites ist es angesichts dessen, dass Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung Nr. 1013/2006 so ausgelegt werden kann, dass er mit dem Basler Übereinkommen vereinbar ist, nicht erforderlich, zu prüfen, ob zum einen Art und Struktur dieses Übereinkommens dem entgegenstehen, dass der Gerichtshof die Gültigkeit eines Unionsrechtsakts anhand dieses Übereinkommens prüft, und ob zum anderen die Bestimmungen dieses Übereinkommens, die für die Zwecke dieser Prüfung angeführt wurden, inhaltlich unbedingt und hinreichend genau erscheinen (…Urteile vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 53 und 54 sowie die dort aufgeführte Rechtsprechung, und vom 4. Oktober 2024, Litauen u. a./Parlament und Rat [Mobilitätspaket], C-541/20 bis C-555/20, EU:C:2024:818, Rn. 1036). - EuGH, 04.10.2024 - C-399/22
Information der Verbraucher: Auf dem Etikett von Melonen und Tomaten, die in der …
Auszug aus EuGH, 23.01.2025 - C-188/23
Der Gerichtshof kann die Entscheidung über eine von einem nationalen Gericht gestellte Vorlagefrage nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2024, Confédération paysanne [Melonen und Tomaten aus der Westsahara], C-399/22, EU:C:2024:839, Rn. 60 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.05.2019 - C-689/17
Conti 11. Container Schiffahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …
Auszug aus EuGH, 23.01.2025 - C-188/23
In seinem Urteil vom 16. Mai 2019, Conti 11. Container Schiffahrt (C-689/17, EU:C:2019:420) (im Folgenden: Urteil Conti 11), hat der Gerichtshof entschieden, dass solche Abfälle als Abfälle, die an Bord von Schiffen anfallen, im Sinne dieser Bestimmung anzusehen sind und vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind, bis sie zwecks Verwertung oder Beseitigung abgeladen sind. - EuGH - C-555/20 (anhängig)
Polen / Parlament und Rat
Auszug aus EuGH, 23.01.2025 - C-188/23
Als Zweites ist es angesichts dessen, dass Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Verordnung Nr. 1013/2006 so ausgelegt werden kann, dass er mit dem Basler Übereinkommen vereinbar ist, nicht erforderlich, zu prüfen, ob zum einen Art und Struktur dieses Übereinkommens dem entgegenstehen, dass der Gerichtshof die Gültigkeit eines Unionsrechtsakts anhand dieses Übereinkommens prüft, und ob zum anderen die Bestimmungen dieses Übereinkommens, die für die Zwecke dieser Prüfung angeführt wurden, inhaltlich unbedingt und hinreichend genau erscheinen (…Urteile vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 53 und 54 sowie die dort aufgeführte Rechtsprechung, und vom 4. Oktober 2024, Litauen u. a./Parlament und Rat [Mobilitätspaket], C-541/20 bis C-555/20, EU:C:2024:818, Rn. 1036). - EuGH, 12.07.1979 - 73/78
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-188/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Conti 11. Container Schiffahrt II
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Anwendungsbereich - Infolge eines Chemikalienbrands und Explosionen auf ...
- rechtsportal.de
Art. 2 Nr. 10 2006/1013
EU-einheitliche Regelung zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung
Verfahrensgang
- LG München I, 29.11.2017 - 15 O 24170/15
- OLG München, 14.03.2023 - 1 U 7354/21
- OLG München, 30.03.2023 - 1 U 7354/21
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-188/23
- EuGH, 21.01.2025 - C-188/23
- EuGH, 23.01.2025 - C-188/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- EuGH, 16.05.2019 - C-689/17
Conti 11. Container Schiffahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-188/23
Ist die in Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Abfallverbringungsverordnung angeordnete Ausnahme von der Notifizierungspflicht wegen Verstoßes gegen die Vorschriften des Basler Übereinkommens ungültig, soweit die Ausnahme auch solche gefährlichen Abfälle von der Notifizierungspflicht ausnimmt, die auf eine Havarie an Bord eines Schiffes zurückzuführen sind und die nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Mai 2019 in der Rechtssache C-689/17 als Abfälle im Sinne dieser Ausnahmebestimmung anzusehen sind?.{FN:3} Urteil vom 16. Mai 2019, Conti 11. Container Schiffahrt (C-689/17, EU:C:2019:420) (im Folgenden: Urteil Conti 11. Container Schiffahrt).
{FN:56} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Conti 11. Container Schiffahrt (C-689/17, EU:C:2019:62, Nr. 30, Hervorhebung nur hier).
- FG Hamburg, 02.11.1994 - V 259/93
Finanzgerichtsordnung; unzulässige Sprung- oder Untätigkeitsklage
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-188/23
Rn. 52 Als die Union das Basler Übereinkommen 1989 unterzeichnete{FN-VERWEIS:26}, war sie bestrebt, ihr bestehendes Recht mittels der Verordnung (EWG) Nr. 259/93{FN-VERWEIS:27} an dieses Übereinkommen anzugleichen.Rn. 53 Durch die Abfallverbringungsverordnung, deren Auslegung Gegenstand der vorliegenden Rechtssache ist, wurde die Verordnung Nr. 259/93 im Jahr 2006 aufgehoben und ersetzt{FN-VERWEIS:28}.
{FN:28} Vgl. Art. 61 Abs. 1 der Abfallverbringungsverordnung, wonach die Verordnung Nr. 259/93 mit Wirkung ab dem 12. Juli 2007 aufgehoben wird.
- RG, 04.02.1898 - 93/98
1. Droht im Sinne des § 288 St.G.B.'s die Zwangsvollstreckung, wenn die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-188/23
{FN:4} Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung (…ABl. 1993, L 39, S. 3), im Namen der Europäischen Union genehmigt durch den Beschluss 93/98/EWG des Rates vom 1. Februar 1993 zum Abschluss - im Namen der Gemeinschaft - des Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung (Basler Übereinkommen) (…ABl. 1993, L 39, S. 1) (im Folgenden: Basler Übereinkommen).{FN:26} Das Basler Übereinkommen wurde jedoch erst 1993 abgeschlossen; vgl. Beschluss 93/98.
{FN:27} Verordnung des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft (…ABl. 1993, L 30, S. 1), insbesondere Erwägungsgründe 1 und 4 sowie Art. 12 Buchst. b, Art. 14 Abs. 1, Art. 16 Abs. 1 und 2 und Art. 19 Abs. 1. Vgl. auch dritter Erwägungsgrund des Vorschlags für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Gemeinschaft (KOM[90] 415 endg.) und vierter Erwägungsgrund des Beschlusses 93/98.
- EuGH, 28.05.2020 - C-654/18
Interseroh - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Verbringung von Abfällen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-188/23
{FN:69} Vgl. entsprechend zur engen Auslegung von Ausnahmen von einer allgemeinen Regel Urteil vom 28. Mai 2020, 1nterseroh (C-654/18, EU:C:2020:398, Rn. 69). - EuGH, 27.02.2024 - C-382/21
EUIPO/ The KaiKai Company Jaeger Wichmann - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-188/23
{FN:51} Vgl. Urteil vom 27. Februar 2024, EUIPO/The KaiKai Company Jaeger Wichmann (C-382/21 P, EU:C:2024:172, Rn. 70 und 74). - EuGH, 16.07.2015 - C-21/14
Kommission / Rusal Armenal - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-188/23
{FN:50} Die vorliegend in Rede stehende Situation weicht demnach von der ab, die dem Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Rusal Armenal (C-21/14 P, EU:C:2015:494, Rn. 48), zugrunde lag. - Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-382/21
Generalanwältin Capeta: Eine internationale Übereinkunft, deren unmittelbare …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-188/23
Zum Begriff der völkerrechtskonformen Auslegung des Unionsrechts vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache EUIPO/The KaiKai Company Jaeger Wichmann (C-382/21 P, EU:C:2023:576, Nrn. 48 bis 93). - EuGH, 26.11.2015 - C-487/14
Total Waste Recycling - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-188/23
{FN:60} Vgl. entsprechend Urteil vom 26. November 2015, Total Waste Recycling (C-487/14, EU:C:2015:780, Rn. 35 und 36) (wonach für eine Änderung des Transportwegs einer Verbringung gefährlicher Abfälle während einer laufenden Fahrt ein neues Notifizierungsverfahren durchgeführt werden muss, da infolge dieser Änderung "[d]ie … Einzelheiten der Verbringung … nicht mehr der Wirklichkeit [entsprechen] und … daher nicht mehr als genehmigt angesehen werden [können]"). - EuGH, 20.01.2022 - C-891/19
Kommission/ Hubei Xinyegang Special Tube - Rechtsmittel - Dumping - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-188/23
{FN:49} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2022, Kommission/Hubei Xinyegang Special Tube (C-891/19 P, EU:C:2022:38, Rn. 31 und 32). - Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-123/21
Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta kann der Gerichtshof von einer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-188/23
Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Changmao Biochemical Engineering/Kommission (C-123/21 P, EU:C:2022:890, Nr. 101). - Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-689/17
Conti 11. Container Schiffahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Basler …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2025 - C-413/24
Vlaams Gewest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …
{FN:59} Vgl. insbesondere Urteile vom 30. April 1974, Haegemann (…181/73, EU:C:1974:41, Rn. 5), und vom 21. Januar 2025, Conti 11. Container Schiffahrt II (C-188/23, EU:C:2025:26, Rn. 14).Sobald festgestellt worden ist, dass ein Rechtsakt des abgeleiteten Unionsrechts gemäß einem internationalen Abkommen ausgelegt werden kann, besteht außerdem kein Anlass mehr, zu prüfen, ob Art und Struktur dieses Abkommens dem entgegenstehen, dass der Gerichtshof die Gültigkeit des fraglichen Rechtsakts anhand dieses Abkommens prüfen kann, und zu untersuchen, ob die insofern angeführten Bestimmunen inhaltlich unbedingt und hinreichend genau erscheinen (Urteil vom 21. Januar 2025, Conti 11. Container Schiffahrt II, C-188/23, EU:C:2025;… 26, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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