Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999

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   EuGH, 09.09.1999 - C-217/97   

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https://dejure.org/1999,746
EuGH, 09.09.1999 - C-217/97 (https://dejure.org/1999,746)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.1999 - C-217/97 (https://dejure.org/1999,746)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 1999 - C-217/97 (https://dejure.org/1999,746)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 90/313/EWG - Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt - Begriff 'Behörden' - Ausschluß der Gerichte, Strafverfolgungs- und Disziplinarbehörden - Auszugsweise Übermittlung von Informationen - Ausschluß des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Nachweis der Vertragsverletzung - Obliegenheit der Kommission - Vermutungen - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt; Begriff der "Behörden"; Mangelhafte Umsetzung der Richtlinie durch den generellen Ausschluss von Gerichten, Strafverfolgungs- und Disziplinarbehörden vom Geltungsbereich des Umweltinformationsgesetz (UIG); Fehlerhafte ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 169; ; EG-Vertrag Art. 189 Abs. 3; ; Richtlinie 90/313/EWG Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 dritter Gedankenstrich; ; Richtlinie 90/313/EWG Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2; ; Ri... chtlinie 90/313/EWG Art. 5

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Aussonderungen, Entwürfe oder Vorarbeiten, Kosten

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Kosten - Aussonderungen - Entwürfe oder Vorarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Vertragsverletzungsverfahren - Nachweis der Vertragsverletzung - Obliegenheit der Kommission - Vermutungen - Unzulässigkeit - [EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]]

  • datenbank.nwb.de

    Umfang des freien Zugangs zu Informationen von Behörden - Ausnahmen, Modalitäten der Erhebung und Gebührenhöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Aussonderungen, Kosten, Entwürfe oder Vorarbeiten

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    RL 90/313/EWG des Rates v. 7.6.1990; § 7 Abs. 1 Nr. 2 UIG
    Umweltinformationen/freier Zugang

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 2 UIR (EWG); § 7 Abs. 1 Nr. 2 UIG
    Ausschluss des Informationsanspruchs durch verwaltungsbehördliches (Vor-) Verfahren

  • nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umweltinformationsgesetz - Deutsche Geheimniskrämerei in europäischer Perspektive

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlerhafte Umsetzung der Artikel 2, 3 und 5 der Richtlinie 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1175 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 1209
  • EuZW 1999, 763
  • NJ 1999, 660
  • NJ 2000, 327
  • DVBl 1999, 1494
  • DVBl 2000, 332
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-217/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift; ihr kann durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. insbes. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, und vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9).

    Nach der Rechtsprechung ist es jedoch erforderlich, daß die Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 23).

  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-217/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift; ihr kann durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. insbes. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23, und vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9).
  • EuGH, 17.06.1998 - C-321/96

    Mecklenburg

    Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-217/97
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-321/96 (Mecklenburg, Slg. 1998, I-3809) für Recht erkannt hat, ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 2 UIG, das lediglich eine Maßnahme der Verwaltung vorbereitet, nur dann ein "Vorverfahren" im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Richtlinie, wenn es einem gerichtlichen oder quasigerichtlichen Verfahren unmittelbar vorausgeht und durchgeführt wird, um Beweise zu beschaffen oder ein Ermittlungsverfahren durchzuführen, bevor das eigentliche Verfahren eröffnet wird.
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-217/97
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag Sache der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen, wobei sie sich nicht auf Vermutungen stützen kann (vgl. insbes. Urteil vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2017 - Verg 34/16

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Auslegung der

    Der Rechtsgedanke der Richtlinie muss sich im nationalen Recht inhaltsgleich wiederfinden (EuGH, Urteil v. 09.09.1999, Rs. C-217/97 - Kommission ./. Deutschland; EuGH, Urteil v. 23.05.1985, Rs 29/84; EuGH Urteil v. 09.04.1987 Rs. 363/85).
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jedoch erforderlich, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt, klar und transparent ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese ggf. vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 32 und vom 23. Mai 1985 - C-29/84 - Slg. 1985, 1661 Rn. 23).

  • EuGH, 14.02.2012 - C-204/09

    Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen

    Allerdings erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht eine förmliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift, da der Umsetzung dieser Richtlinie je nach ihrem Inhalt durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan sein kann (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, Slg. 1985, 1661, Randnrn. 22 und 23, vom 9. September 1999, Kommission/Deutschland, C-217/97, Slg. 1999, I-5087, Randnrn.
  • BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 25.98

    Umweltinformationen; Gebühr; Personalkosten; Heraussuchen und Zusammenstellen von

    Er meint ebenso wie das Oberverwaltungsgericht, daß die umstrittene Gebühr nicht gegen europäisches Recht verstoße, und bezieht sich zur Begründung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 1999 - Rs. C-217/97 -.

    Der Gerichtshof hat in seinem während des Revisionsverfahrens ergangenen Urteil vom 9. September 1999 - Rs. C-217/97 - (DVBl 1999, 1494), dem eine Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie zugrunde lag, das aufgrund der Ermächtigung in § 10 Abs. 2 des Umweltinformationsgesetzes vom 8. Juli 1994 - UIG - (BGBl I S. 1490) erlassene Umweltinformationsgebührenrecht des Bundes, nämlich die Verordnung über Gebühren für Amtshandlungen der Behörden des Bundes beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes vom 7. Dezember 1994 - UIGGebV - (BGBl I S. 3732), im wesentlichen als mit Art. 5 UIRL vereinbar beurteilt.

    Statt dessen hat er aus Art. 5 UIRL, insbesondere dessen 2. Halbsatz, lediglich hergeleitet, daß die Mitgliedstaaten gehindert seien, "die gesamten den öffentlichen Haushalten durch eine Zusammenstellung von Unterlagen tatsächlich entstandenen, namentlich mittelbaren, Kosten auf einzelne abzuwälzen, die einen Antrag auf Information gestellt haben" (Urteil vom 9. September 1999, a.a.O. Nr. 48).

    Im Gegenteil hat der Europäische Gerichtshof in seinem bereits genannten Urteil vom 9. September 1999 (a.a.O. Nr. 55 ff.) das Umweltinformationsgebührenrecht des Bundes, das von der Berücksichtigungsfähigkeit aller durch einen Informationsantrag ausgelösten Amtshandlungen ausgeht, nur insoweit als mit Art. 5 UIRL unvereinbar beanstandet, als dort auch die Erhebung einer Gebühr für die Ablehnung des Informationsantrags vorgesehen ist, weil eine solche Gebühr durch die Ermächtigung der Mitgliedstaaten, "für die Übermittlung der Informationen" eine Gebühr zu erheben, nicht mehr gedeckt sei; weitergehende Schlußfolgerungen hat er aus dem Begriff der Übermittlung in Art. 5 (1. Halbsatz) UIRL nicht gezogen.

    Denn die Zahlung einer Gebühr von 10 000 DM wird trotz des in solchen Fällen vorausgesetzten extrem hohen Arbeitsaufwands der Behörde einem Antragsteller regelmäßig nur dann zugemutet werden können, wenn er aus den erteilten Informationen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen vermag; dagegen kommt einer derart hohen Gebühr in allen anderen Fällen - namentlich bei der Wahrnehmung des Informationsrechts aus uneigennützigen Gründen, die für den gemeinwohlorientierten Zweck der Umweltinformationsrichtlinie besonders kennzeichnend ist - mehr oder weniger zwangsläufig eine abschreckende Wirkung zu, die sie als nicht angemessen im Sinne von Art. 5 UIRL erscheinen läßt (vgl. Pitschas/Lessner, Anmerkung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. September 1999, DVBl 2000, 332).

    Die vergleichsweise hohe Flexibilität des Gebührenrechts des Bundes war für den Europäischen Gerichtshof entscheidungserheblich; denn ohne sie hätte der Gerichtshof nicht zwischen der Verordnung einerseits und der Verwaltungspraxis andererseits unterscheiden und auf der Grundlage dieser Unterscheidung annehmen können, daß den Behörden bei der Anwendung der Verordnung eine den Anforderungen der Richtlinie genügende, nämlich nicht prohibitive Bemessung der Gebühren möglich ist, die unterhalb der Grenze der Kostendeckung verbleibt (Urteil vom 9. September 1999, a.a.O. Nr. 52 f.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-71/14

    East Sussex County Council - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

    29 - Vgl. zur Richtlinie 90/313 Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 55 und 58), in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, dass die Richtlinie 90/313 eine Beschränkung des freien Zugangs zu Umweltinformationen nur nach Maßgabe der von ihr festgelegten Kriterien und in den in ihr ausdrücklich genannten Fällen gestatte.

    44 - Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 47) und Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in jener Rechtssache (C-217/97, EU:C:1999:34, Nr. 23).

    49 - Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 48).

    50 - Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 57).

    51 - Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 52).

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 36.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jedoch erforderlich, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt, klar und transparent ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese ggf. vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 32 und vom 23. Mai 1985 - C-29/84 - Slg. 1985, 1661 Rn. 23).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Schließlich muss nach ständiger Rechtsprechung die Umsetzung einer Richtlinie deren vollständige Anwendung tatsächlich gewährleisten (siehe in diesem Sinn u. a. Urteile vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 31, und vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-214/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 49).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen

    Das gilt auch in Anbetracht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der jüngst die Umsetzung des in der Richtlinie 90/313 EWG des Rates vom 7. Juli 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Informationsrichtlinie - UIR) verwendeten Begriffs des "Vorverfahrens" in den Begriff des "verwaltungsbehördlichen Verfahrens" in § 7 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. UIG als zu weitgehend beanstandet hat (Urteil vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland).
  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 32.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jedoch erforderlich, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt, klar und transparent ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese ggf. vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 32 und vom 23. Mai 1985 - C-29/84 - Slg. 1985, 1661 Rn. 23).

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

    Ihr kann vielmehr durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan werden, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 31 und vom 20. Mai 1992 - C-190/90 - Slg. 1992, I-3265 Rn. 17).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jedoch erforderlich, dass die Rechtslage hinreichend bestimmt, klar und transparent ist und die Begünstigten in die Lage versetzt, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese ggf. vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteile vom 9. September 1999 - C-217/97 - Slg. 1999, I-05087 Rn. 32 und vom 23. Mai 1985 - C-29/84 - Slg. 1985, 1661 Rn. 23).

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 33.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 34.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 44.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 43.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 42.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 35.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 39.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 41.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 40.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 38.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10

    Anspruch einer Bodenabfertigungsgesellschaft gegen eine Luftverkehrsgesellschaft

  • VG Aachen, 11.05.2004 - 7 K 689/00

    Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen auf Grund des

  • EuGH, 16.11.2000 - C-214/98

    Kommission / Griechenland

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 37.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 31.16

    Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 38.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 40.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 41.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • EuGH, 12.05.2005 - C-287/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 32.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 44.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • BVerwG, 27.09.2016 - 2 C 39.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den

  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2006 - 8 A 10267/06

    Umweltinformationen müssen gewährt werden

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08

    Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung

  • EuGH, 30.11.2006 - C-32/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-350/02

    Kommission / Niederlande

  • VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06

    Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-287/03

    Kommission / Belgien

  • VG Cottbus, 28.02.2013 - 5 K 914/11

    Festsetzung der Arbeitszeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-441/02

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL VERSTÖSST DIE DEUTSCHE

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 4 LB 2/06
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-475/01

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-260/11

    Edwards und Pallikaropoulos - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/35/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Art. 226 EG - Gesellschaftsrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03

    Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier

  • VG Münster, 30.07.2009 - 8 K 169/09

    Flüchtlingsschutz, Qualifikationsrichtlinie, Familiennachzug

  • VG Potsdam, 11.09.2013 - 2 K 1956/12

    Besoldung und Versorgung

  • EuGH, 07.01.2004 - C-58/02

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01

    Evans

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 9 A 4544/04

    Berücksichtigung von Personalkosten für alle Behördentätigkeiten im Rahmen der

  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 25-IV-03
  • EuGH, 01.07.2004 - C-311/03

    Kommission / Frankreich

  • VG Oldenburg, 21.12.1999 - 1 A 2249/95

    Einsichtnahme in Umweltinformationen ; Umweltbezogener Handlungsauftrag einer

  • VG München, 27.04.2010 - M 1 K 09.6122

    Kostendeckungsprinzip; Angemessenheit der Gebührenhöhe; Personalkosten

  • VG Leipzig, 12.03.2012 - 6 K 109/10

    Kostenerhebung für Schreibauslagen nach dem SächsVwKG und SächsUIG;

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   Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 90/313/EWG - Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt - Begriff 'Behörden' - Ausschluß der Gerichte, Strafverfolgungs- und Disziplinarbehörden - Auszugsweise Übermittlung von Informationen - Ausschluß des ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.06.1998 - C-321/96

    Mecklenburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
    Der Gerichtshof hat im Urteil Mecklenburg festgestellt, daß "wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsrichtlinien eine Bestimmung im Zweifelsfall nicht isoliert betrachtet werden [darf]; vielmehr ist sie unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen auszulegen".(12) Trotz der Unterschiede ist den einzelnen Sprachfassungen des Artikels 5 der Gedanke gemeinsam, daß einem Bürger für die Übermittlung von Informationen nur Gebühren in angemessener Höhe in Rechnung gestellt werden dürfen.

    10: - Urteil vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-321/96 (Mecklenburg, Slg. 1998, I-3809, Randnr. 25 und Nummer 2 des Tenors).

    12: - Rechtssache C-321/96 (zitiert in Fußnote 9).

  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
    6: - Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891), und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996, NJW 1997, S. 753 f. 7: - Urteil vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9), mit Hinweis auf das Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23).

    8: - Urteil vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-382/92 (Kommission/ Vereinigtes Königreich , Slg. I-2435, Randnr. 36.9: - Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, zitiert in Fußnote 6, Randnr. 23).

  • EuGH, 17.10.1991 - C-58/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
    5: - Urteil vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-58/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-4983).

    6: - Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891), und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996, NJW 1997, S. 753 f. 7: - Urteil vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9), mit Hinweis auf das Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23).

  • EuGH, 25.09.2003 - C-74/02

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
    Die Gebühren für andere Informationsträger werden von Fall zu Fall festgelegt, dürfen jedoch einen zumutbaren Betrag nicht überschreiten." (Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission, ABl. 1994, L 46, S. 58; Beschluß 96/C 74/02 des Generalsekretärs des Rates, ABl. 1996, C 74, S. 3).
  • EuGH, 30.04.1996 - C-58/94

    Niederlande / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
    Vgl. Urteil vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-58/94 ( Niederlande/Rat , Slg. 1996, I-2169, Randnrn.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 64.95

    Umweltrecht - Anspruch auf Umweltinformationen, Behördliches Ermessen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
    6: - Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891), und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996, NJW 1997, S. 753 f. 7: - Urteil vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9), mit Hinweis auf das Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23).
  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
    6: - Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891), und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996, NJW 1997, S. 753 f. 7: - Urteil vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9), mit Hinweis auf das Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23).
  • EuGH, 08.06.1994 - C-382/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
    8: - Urteil vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-382/92 (Kommission/ Vereinigtes Königreich , Slg. I-2435, Randnr. 36.9: - Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, zitiert in Fußnote 6, Randnr. 23).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
    6: - Urteil des Gerichtshofes vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891), und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996, NJW 1997, S. 753 f. 7: - Urteil vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9), mit Hinweis auf das Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23).
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-217/97
    L 158, S. 56.3: - BGBl. I 1994, S. 1490.4: - Urteil vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791. Randnr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-71/14

    East Sussex County Council - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

    29 - Vgl. zur Richtlinie 90/313 Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 55 und 58), in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, dass die Richtlinie 90/313 eine Beschränkung des freien Zugangs zu Umweltinformationen nur nach Maßgabe der von ihr festgelegten Kriterien und in den in ihr ausdrücklich genannten Fällen gestatte.

    39 - Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:34, Nr. 26).

    44 - Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 47) und Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in jener Rechtssache (C-217/97, EU:C:1999:34, Nr. 23).

    46 - Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:34, Nr. 25).

    49 - Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 48).

    50 - Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 57).

    51 - Urteil Kommission/Deutschland (C-217/97, EU:C:1999:395, Rn. 52).

  • OLG Celle, 20.10.1999 - 13 Verg 1/99

    Streitwert in Vergabenachprüfungssachen; Begriff des Auftragswertes

    Die Ausführungen des Generalanwalts ##### vom 28. Januar 1999 in den Schlussanträgen der Rechtssache C-217/97 (Kommission der ##### gegen #####)rechtfertigen entgegen der Ansicht des Erinnerungsführers keine andere Beurteilung.
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