Rechtsprechung
| EuGH, 12.01.1994 - C-296/92 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 71/305/EWG vom 26.07.1971 Art. 9 b
- EU-Kommission
Kommission / Italien
EWG-Vertrag, Artikel 169
Vertragsverletzungsverfahren - Streitgegenstand - Bestimmung während des Vorverfahrens - Spätere Erweiterung - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen die Koordinierung des Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Anforderungen an den Gegenstand der Klage nach Art. 169 EWG-Vertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzungsverfahren - Streitgegenstand - Bestimmung während des Vorverfahrens - Spätere Erweiterung - Unzulässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Klage wegen Vertragsverletzung - Öffentliche Bauaufträge - Unzulässigkeit.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1993 - C-296/92
- EuGH, 12.01.1994 - C-296/92
Papierfundstellen
- NVwZ 1994, 469
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 11.05.1989 - 76/86
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 12.01.1994 - C-296/92
11 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. namentlich Urteil vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 76/86, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1021, Randnr. 8) wird der Gegenstand einer Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag durch das in dieser Bestimmung vorgesehene vorprozessuale Verfahren eingegrenzt. - EuGH, 17.11.1992 - C-157/91
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 12.01.1994 - C-296/92
Daher kann die Klage nicht auf andere als die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführten Rügen gestützt werden (vgl. Urteil vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-157/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1992, I-5899, Randnr. 17).
- EuGH, 18.06.1998 - C-35/96
Kommission / Italien - Vertragsverletzungsklage - Kartell - Festsetzung einer …
Da im übrigen der Gegenstand des Rechtsstreits, mit dem der Gerichtshof befaßt ist, durch die mit Gründen versehene Stellungnahme insoweit eingegrenzt wird, als die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein muß (Urteile vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82, Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 16, vom 1. Dezember 1993 in der Rechtssache C-234/91, Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-6273, Randnr. 16, und vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92, Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1, Randnr. 11), hat die Kommission, wenn sie die beanstandeten nationalen Rechtsvorschriften als Verstoß gegen andere gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen ansieht und diese Verstöße ebenfalls feststellen lassen möchte, keine andere Möglichkeit, als ein neues Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, um die ihr durch die Artikel 155 und 169 des Vertrages übertragenen Aufgaben in vollem Umfang zu erfüllen. - Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2001 - C-439/99
Kommission / Italien
19: - Urteil vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1, Randnrn.23: - Vgl. auch schon das Urteil vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64 (Kommission/Italien, Slg. 1965, 1126, 1137 f.).
28: - Vgl. etwa das Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, I-3395, Randnr. 5).
29: - Urteil vom 14. Januar 1988 in der Rechtssache 63/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, I-29, Randnr. 13).
60: - Schlussanträge vom 10. März 1993 (Kommission/Italien, Slg. 1993, I-2133, I-2146, Randnr. 10).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
(7) - Und zwar aufgrund des Urteils vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1), in dem entschieden worden sei, daß bei Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages die Klage nicht auf andere als die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführten Rügen gestützt werden dürfe.(15) - Schlussanträge des Generalanwalts Gand in der Rechtssache 31/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 37, 45).
(17) - Der vorliegende Fall unterscheidet sich ganz erheblich von demjenigen, auf den sich die Beklagte beruft (zitiertes Urteil vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92, Kommission/Italien).
(18) - Urteil vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61 (Kommission/Italien, Slg. 1961, 695, vgl. insbesondere Teil B - Zur Zulässigkeit, Buchstabe a, S. 716).
Die mit Gründen versehene Stellungnahme unterscheidet sich vom Aufforderungsschreiben also insoweit, als letzteres "den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äusserung aufgefordert wird, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben soll"; vgl. Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßstäbe …
{FN:26} - Urteile vom 1. Dezember 1993 in der Rechtssache C-234/91 (Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-6273, Randnr. 16), vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1, Randnr. 11), vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96 (Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 28), vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99 (Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 11) und vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00 (Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 18).{FN:27} - Urteile vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-279/94 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnrn.
24 und 25), vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 56), vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97 (Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 25), vom 25. April 2002 in der Rechtssache C-52/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-3827, Randnr. 44), vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-139/00 (Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-6407, Randnrn.
{FN:32} - Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17), in der Rechtssache C-198/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18), sowie in den zuvor zitierten Rechtssachen Webb, Randnr. 17, Säger, Randnr. 15, Van der Elst, Randnr. 16, Guiot, Randnr. 11, Arblade u. a., Randnr. 34, und Finalarte u. a., Randnr. 31. Auf diese Weise wird der Äquivalenzgrundsatz geschaffen, der die Anwendung des Rechts des Bestimmungslands vermeidet, Molina Navarrete, C. und Esteban de la Rosa, G., "Mercados nacionales de trabajo, libertad comunitaria de prestación de servicios y defensa de la competencia.
- EuGH, 18.05.1995 - C-57/94
Kommission / Italien
8 Der Gerichtshof stellte fest, daß die Schlußfolgerungen der Kommission in der mit Gründen versehenen Stellungnahme und ihr Antrag in der Klageschrift voneinander abwichen, und wies die Klage mit Urteil vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1) mit der Begründung als unzulässig ab, daß der Gegenstand einer Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag durch das in dieser Bestimmung vorgesehene vorprozessuale Verfahren eingegrenzt wird und daß die Klage daher nicht auf andere als die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführten Rügen gestützt werden kann.11 Hierzu macht die italienische Regierung in erster Linie geltend, daß der Gerichtshof die Unzulässigkeit der Klage in der Rechtssache C-296/92 weder auf Fehler bei den vorprozessualen Handlungen noch auf Fehler bei den Verfahrenshandlungen, isoliert betrachtet, sondern auf die erforderliche funktionelle Wechselbeziehung zwischen beiden gestützt habe.
13 Ausserdem ist darauf hinzuweisen, daß der Sachverhalt, der der Rechtssache C-296/92 zugrunde lag, und der Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache genau dieselben sind.
23 Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039, Randnr. 14) ergibt sich, daß Artikel 9 der Richtlinie 71/305, der Ausnahmen von den Vorschriften zulässt, die die Wirksamkeit der durch den EWG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Bauaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, eng auszulegen ist und daß die Beweislast dafür, daß die aussergewöhnlichen Umstände, die die Ausnahme rechtfertigen, tatsächlich vorliegen, demjenigen obliegt, der sich auf sie berufen will.
- EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
Kommission / Deutschland
23 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92, Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1, Randnr. 11) wird folglich der Gegenstand einer Klage nach Artikel 169 des Vertrages durch das in dieser Bestimmung vorgesehene Vorverfahren eingegrenzt. - Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-35/96
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
(18) - Vgl. u. a. Urteile vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 16), vom 1. Dezember 1993 in der Rechtssache C-234/91 (Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-6273, Randnr. 16) und vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1, Randnr. 11). - Generalanwalt beim EuGH, 05.06.1997 - C-191/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
(29) - Siehe z. B. Urteile vom 7. Februar 1987 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459, Randnr. 16), vom 1. Dezember 1993 in der Rechtssache C-234/91 (Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-6273, Randnr. 16) und vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1, Randnr. 11). - Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …
5 ff.), vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343, Randnrn. 9 ff.) und vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1, Randnrn. - EuGH, 25.04.1996 - C-274/93
Kommission / Luxemburg
11 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. namentlich Urteil vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92 Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1, Randnr. 11) wird der Gegenstand einer Klage nach Artikel 169 des Vertrages durch das in dieser Bestimmung vorgesehene vorprozessuale Verfahren eingegrenzt. - Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-117/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1999 - C-365/97
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1993 - C-296/92 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Klage wegen Vertragsverletzung - Öffentliche Bauaufträge - Unzulässigkeit
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1993 - C-296/92
- EuGH, 12.01.1994 - C-296/92
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 10.03.1987 - 199/85
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1993 - C-296/92
(2) - Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039). - EuGH, 05.05.1970 - 77/69
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1993 - C-296/92
(3) - Vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1970 in der Rechtssache 77/69 (Kommission/Belgien, Slg. 1970, 237) sowie das in der vorangehenden Anmerkung genannte Urteil, in dem festgestellt wurde, daß die Italienische Republik für den Verstoß einer Gebietskörperschaft gegen die Richtlinie 71/305 verantwortlich war.
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