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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 26.10.2023 - C-307/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29074
EuGH, 26.10.2023 - C-307/22 (https://dejure.org/2023,29074)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.2023 - C-307/22 (https://dejure.org/2023,29074)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - C-307/22 (https://dejure.org/2023,29074)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Europäischer Gerichtshof

    FT (Copies du dossier médical)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 12, 15 und 23 - Recht der betroffenen Person auf Auskunft über ihre Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind - Recht auf Erhalt einer unentgeltlichen ersten Kopie ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    DSGVO - Unentgeltliches Zurverfügungstellen einer ersten Kopie von personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind (hier: Patientenakte)

  • RA Kotz

    Patientenakte: Kostenlose Erstkopie nach EuGH-Urteil

  • kanzlei.biz

    Recht auf unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte

  • doev.de PDF

    FT - Recht auf unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Kopie von Patientenakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 12, 15 und 23 - Recht der betroffenen Person auf Auskunft über ihre Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind - Recht auf Erhalt einer unentgeltlichen ersten Kopie ...

  • datenbank.nwb.de

    Recht auf unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Patient hat gemäß Art.15, Art. 12 DSGVO einen Anspruch auf kostenlose Überlassung einer Kopie seiner Patientenakte

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Recht auf unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Patient hat gegen Arzt einen Anspruch auf kostenlose Übersendung einer Kopie seiner gesamten Behandlungsakte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Patientenakte: Die erste Kopie ist kostenlos

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Recht auf unentgeltliche Kopie der medizinischen Akte

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Recht auf unentgeltliche Kopie der medizinischen Akte

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Patientenakte: Patient hat Recht auf unentgeltliche erste Kopie

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zu den Kosten für die Bereitstellung einer Kopie der Patientenakte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behandlungsunterlagen anfordern - erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenfreie Kopie der Patientenunterlagen nach DSGVO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Recht auf Kopie der Patientenakte - erste Kopie kostenlos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Patienten haben Anspruch auf gebührenfreie Erstkopie ihrer Akte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein Patient kostenlos eine Kopie seiner Patientenakte verlangen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Patienten haben Anspruch auf kostenlose Kopie ihrer Krankenunterlagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Patient hat Recht auf unentgeltliche erste Kopie seiner Patientenakte - Forderung durch Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3481
  • EuZW 2023, 1100
  • K&R 2023, 793
 
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Wird zitiert von ... (91)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.05.2023 - C-487/21

    DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
    Rn. 35 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, folgt aus der wörtlichen Auslegung von Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO, dass diese Bestimmung der betroffenen Person das Recht verleiht, eine originalgetreue Reproduktion ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, denen eine weite Bedeutung beizumessen ist und die Gegenstand von Vorgängen sind, die als Verarbeitung durch den für diese Verarbeitung Verantwortlichen eingestuft werden müssen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 28).

    Rn. 71 Zunächst hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO seinem Wortlaut nach der betroffenen Person das Recht verleiht, eine originalgetreue Reproduktion ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, denen eine weite Bedeutung beizumessen ist und die Gegenstand von Vorgängen sind, die als Verarbeitung durch den für diese Verarbeitung Verantwortlichen eingestuft werden müssen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 28).

    Die Kopie muss daher alle personenbezogenen Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 32).

    Ferner muss die vom Verantwortlichen nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO zur Verfügung zu stellende Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, alle Merkmale aufweisen, die es der betroffenen Person ermöglichen, ihre Rechte aus dieser Verordnung wirksam auszuüben, und diese Daten daher vollständig und originalgetreu wiedergeben (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 33, 34 und 39).

    Rn. 74 Um insbesondere zu gewährleisten, dass die durch den Verantwortlichen bereitgestellten Informationen leicht verständlich sind, wie es Art. 12 Abs. 1 im Licht des 58. Erwägungsgrundes der DSGVO verlangt, kann sich nämlich die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten, die u. a. personenbezogene Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 41).

    Dieses Recht setzt das Recht voraus, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten, die u. a. diese Daten enthalten, zu erhalten, wenn die Zurverfügungstellung einer solchen Kopie unerlässlich ist, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch diese Verordnung verliehenen Rechte zu ermöglichen (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 45).

  • EuGH, 12.01.2023 - C-154/21

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
    Rn. 30 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 29).

    Rn. 49 Mithin gehören Art. 12 Abs. 5 und Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO zu den Bestimmungen, die das Auskunftsrecht sowie die Transparenz über die Art und Weise der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegenüber der betroffenen Person gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 42).

  • EuGH, 22.06.2023 - C-579/21

    Jedermann hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
    Rn. 48 Gerade zur Erreichung dieses Ziels garantiert Art. 15 Abs. 1 der betroffenen Person ein Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2023, Pankki S, C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-175/20

    Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
    Somit steht die DSGVO im Einklang mit allen Grundrechten und achtet alle Freiheiten und Grundsätze, die mit der Charta anerkannt wurden und in den Verträgen verankert sind (Urteil vom 24. Februar 2022, Valsts ieņemumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke], C-175/20, EU:C:2022:124, Rn. 53).
  • EuGH, 13.09.2018 - C-287/17

    Česká pojišťovna - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
    Rn. 44 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts rechtlich nicht verbindlich sind und weder herangezogen werden können, um von den Bestimmungen des betreffenden Rechtsakts abzuweichen, noch, um diese Bestimmungen in einem Sinne auszulegen, der ihrem Wortlaut offensichtlich widerspricht (Urteil vom 13. September 2018, Česká pojišťovna, C-287/17, EU:C:2018:707, Rn. 33).
  • EuGH, 19.03.2026 - C-526/24

    Ein Antrag auf Auskunft über die eigenen personenbezogenen Daten kann als …

    Rn. 22 Art. 15 Abs. 1 DSGVO garantiert insoweit das Recht der betroffenen Person, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, und, wenn dies der Fall ist, das Recht dieser Person auf Auskunft über diese Daten und die damit verbundenen Informationen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2023, FT [Kopien der Patientenakte], C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 31).

    Diese Gründe beziehen sich auf Fälle von Rechtsmissbrauch, in denen die Anträge der betroffenen Person als "offenkundig unbegründet" oder - insbesondere im Fall häufiger Wiederholung - "exzessiv" anzusehen sind (Urteil vom 26. Oktober 2023, FT [Kopien der Patientenakte], C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 31).

  • EuGH, 27.02.2025 - C-203/22

    Automatisierte Bonitätsbeurteilung: Die betroffene Person hat das Recht, zu …

    Rn. 53 Was konkret das in Art. 15 DSGVO vorgesehene Auskunftsrecht betrifft, muss es der betroffenen Person nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ermöglichen, zu überprüfen, ob sie betreffende Daten richtig sind und ob sie in zulässiger Weise verarbeitet werden (…Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 34, und vom 26. Oktober 2023, FT [Kopien der Patientenakte], C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 73).

    Somit steht die DSGVO im Einklang mit allen Grundrechten und achtet alle Freiheiten und Grundsätze, die mit der Charta anerkannt wurden und in den Verträgen verankert sind (Urteil vom 26. Oktober 2023, FT [Kopien der Patientenakte], C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 05.03.2024 - VI ZR 330/21

    Anspruch eines Kunden gegen Finanzberater auf Überlassung von Kopien …

    Nach den Ausführungen unter aa) handelt es sich zwar bei den von der Klägerin verfassten Schreiben und E-Mails, die den Beklagten vorliegen, ihrem gesamten Inhalt nach um personenbezogene Daten, weshalb die Klägerin im Ergebnis nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO eine Kopie dieser Schreiben und E-Mails fordern kann, auch wenn sich der Begriff der Kopie in dieser Vorschrift nicht auf ein Dokument als solches bezieht, sondern auf die personenbezogenen Daten, die es enthält (vgl. EuGH, Urteile vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 72;… vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 32).

    Denn die Kopie muss alle personenbezogenen Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind (EuGH, Urteile vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 73;… vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 32, 39).

    Zwar kann sich die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken unabhängig vom Erfordernis, eine vollständige Auskunft zu erteilen, dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (…vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 41, 45;… vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66; vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.; Senatsurteil vom 6. Februar 2024 - VI ZR 15/23, zVb; BGH…, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 51 ff.).

    Im Übrigen besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Verpflichtung des Verantwortlichen, der betroffenen Person eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen, auch dann, wenn mit dem Antrag andere als die in Satz 1 Erwägungsgrund 63 DSGVO genannten Zwecke verfolgt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 38, 51 f.).

  • BGH, 16.04.2024 - VI ZR 223/21

    Datenschutzgrundverordnung: Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs

    Rn. 14 d) Danach handelt es sich bei den von der Klägerin verfassten Erklärungen, die der Beklagten vorliegen (Auskunftsbegehren zu a), ihrem gesamten Inhalt nach um personenbezogene Daten, weshalb die Klägerin im Ergebnis nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO eine Kopie dieser Erklärungen fordern kann, auch wenn sich der Begriff der Kopie in dieser Vorschrift nicht auf ein Dokument als solches bezieht, sondern auf die personenbezogenen Daten, die es enthält (vgl. EuGH, Urteile vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 72;… vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 32).

    Denn die Kopie muss alle personenbezogenen Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind (vgl. EuGH, Urteile vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 73;… vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 32, 39).

    Rn. 19 cc) Allerdings kann sich die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken unabhängig vom Erfordernis, eine vollständige Auskunft zu erteilen, dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (…vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 41, 45;… vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66; vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.;… Senatsurteile vom 5. März 2024 - VI ZR 330/21, juris Rn. 18;… vom 6. Februar 2024 - VI ZR 15/23, WM 2024, 555 Rn. 10; BGH…, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 54 f.).

  • BFH, 12.03.2024 - IX R 35/21

    Anwendung der DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung; Voraussetzungen und …

    Die Kopie muss daher alle personenbezogenen Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind (EuGH-Urteile FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 72 und Österreichische Datenschutzbehörde vom 04.05.2023 - C-487/21, EU:C:2023:369, Rz 32).

    Der Anspruch auf Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten setzt keine Begründung voraus, weshalb es auch nicht entgegensteht, wenn er mit anderen als den in Erwägungsgrund 63 Satz 1 DSGVO genannten Zwecken begründet wird (EuGH-Urteil FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 50 und Rz 52).

    Rn. 28 bb) Nur wenn die Zurverfügungstellung einer Kopie unerlässlich ist, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch die Datenschutz-Grundverordnung verliehenen Rechte zu ermöglichen, wobei insoweit die Rechte und Freiheiten anderer zu berücksichtigen sind, besteht nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO ein Anspruch darauf, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken zu erhalten (vgl. EuGH-Urteile FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 75 und Österreichische Datenschutzbehörde vom 04.05.2023 - C-487/21, EU:C:2023:369, Rz 41 und Rz 45).

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Anspruch nach Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO grundsätzlich auf die Zurverfügungstellung einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten der betroffenen Person gerichtet (EuGH-Urteile FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 72 und Österreichische Datenschutzbehörde vom 04.05.2023 - C-487/21, EU:C:2023:369, Rz 32).

    Wenn dies für die Wahrnehmung der Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung nicht genügt, kann ausnahmsweise ein Anspruch auf eine (auszugsweise) Kopie der Quelle, in der die personenbezogenen Daten verarbeitet sind, bestehen (vgl. EuGH-Urteile FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 75 und Österreichische Datenschutzbehörde vom 04.05.2023 - C-487/21, EU:C:2023:369, Rz 41 und Rz 45).

    Mangels Erfordernis der Begründung des Auskunftsbegehrens besteht die Verpflichtung des Verantwortlichen, der betroffenen Person unentgeltlich eine erste Kopie ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen, auch dann, wenn der betreffende Antrag mit einem anderen als den in Erwägungsgrund 63 Satz 1 DSGVO genannten Zwecken begründet wird (vgl. EuGH-Urteil FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 50 und Rz 52).

    Hierbei wird das FG die Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen haben, dass sich die Wiedergabe von Auszügen aus Dokumenten oder von ganzen Dokumenten als unerlässlich erweisen kann, wenn diese in ihrem Zusammenhang dargestellt werden müssen, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten (EuGH-Urteile FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 74 sowie Österreichische Datenschutzbehörde vom 04.05.2023 - C-487/21, EU:C:2023:369, Rz 41).

    Hierbei ist die Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen, wonach sich die beiden Gründe, bei denen der Verantwortliche dem Begehren des Betroffenen nach Art. 12 Abs. 5 Satz 2 DSGVO nicht nachkommen muss, auf Fälle des Rechtsmissbrauchs beziehen (EuGH-Urteil FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 31).

    Ferner ist durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 DSGVO grundsätzlich nur einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten enthalten und nur bei Unerlässlichkeit für die Wahrnehmung der Rechte der Datenschutz-Grundverordnung ein Anspruch auf Kopie der Quelle, in der die personenbezogenen Daten verarbeitet wurden, besteht (EuGH-Urteile FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811; Österreichische Datenschutzbehörde vom 04.05.2023 - C-487/21, EU:C:2023:369).

    Auch sieht der Senat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH die Voraussetzungen für einen offenkundig unbegründeten oder exzessiven Antrag im Sinne von Art. 12 Abs. 5 Satz 2 DSGVO als geklärt an (EuGH-Urteil FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811).

  • BFH, 14.01.2025 - IX R 25/22

    Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei …

    Die Kopie muss daher alle personenbezogenen Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind (EuGH-Urteile FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 72; Österreichische Datenschutzbehörde vom 04.05.2023 - C-487/21, EU:C:2023:369, Rz 32; Senatsurteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21, BFHE 283, 266, BStBl II 2024, 682, Rz 27).

    Rn. 24 bb) Nur wenn die Zurverfügungstellung einer Kopie unerlässlich ist, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch die Datenschutz-Grundverordnung verliehenen Rechte zu ermöglichen, wobei insoweit die Rechte und Freiheiten anderer zu berücksichtigen sind, besteht nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO ein Anspruch, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken zur Verfügung gestellt zu erhalten (vgl. EuGH-Urteile FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 75; Österreichische Datenschutzbehörde vom 04.05.2023 - C-487/21, EU:C:2023:369, Rz 41 und Rz 45).

    Art. 15 Abs. 4 DSGVO schränkt den Auskunftsanspruch nur in Hinblick auf die Rechte Dritter, nicht hingegen in Bezug auf die Belange des Verantwortlichen, insbesondere in Bezug auf den mit dem Schutz der Rechte Dritter verbundenen Aufwand, ein (vgl. EuGH-Urteil FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 63, 67;… a.A. Kamlah in Plath, DSGVO/BDSG/TTDSG, 4. Aufl., Art. 15 DSGVO Rz 20;… Schwartmann/Klein/Peisker in Schwartmann/Jaspers/Thüsing/Kugelmann, DS-GVO/BDSG, 3. Aufl., Art. 15 DSGVO Rz 68).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH beziehen sich die beiden Gründe, bei denen der Verantwortliche dem Begehren des Betroffenen nach Art. 12 Abs. 5 Satz 2 DSGVO nicht nachkommen muss, auf Fälle des Rechtsmissbrauchs (EuGH-Urteil FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 31).

    Verlangt der Verantwortliche nicht ein angemessenes Entgelt, braucht er bei einer Verweigerung aufgrund eines exzessiven Antrags nicht tätig zu werden (vgl. Senatsurteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21, BFHE 283, 266, BStBl II 2024, 682, Rz 32). Ferner bedarf es für die Geltendmachung des Anspruchs aus Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO auf Zurverfügungstellung von Kopien personenbezogener Daten keiner Begründung (EuGH-Urteil FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 38).

    Soweit es der betroffenen Person freisteht, Auskunft nach Art. 15 DSGVO auch ohne eine Begründung ihres Begehrens zu verlangen, kann ein exzessiver Antrag nicht deshalb angenommen werden, dass die betroffene Person mit ihrem Auskunftsbegehren andere Zwecke als die der Datenschutz-Grundverordnung verfolgt (vgl. EuGH-Urteil FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 51 f.).

    So regelt Art. 15 Abs. 3 DSGVO, dass die Auskunft nach Art. 15 DSGVO durch Zurverfügungstellung einer Kopie zu erfüllen ist (vgl. EuGH-Urteile FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 72; Österreichische Datenschutzbehörde vom 04.05.2023 - C-487/21, EU:C:2023:369, Rz 32).

    Durch die Rechtsprechung des EuGH ist zudem geklärt, dass die Gründe zur Verweigerung eines Auskunftsbegehrens nach Art. 12 Abs. 5 Satz 2 Buchst. b DSGVO ein rechtsmissbräuchliches Verhalten voraussetzen (EuGH-Urteil FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811) und dass das Begehren auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten keiner Begründung bedarf (EuGH-Urteil FT (Copies du dossier médical) vom 26.10.2023 - C-307/22, EU:C:2023:811, Rz 38).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2025 - 12 B 14.23

    Kein Rechtsanspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen in der S-Bahn

    Rn. 57 Auch wenn der Auskunftsanspruch des Art. 15 DS-GVO nicht davon abhängig ist, dass mit seiner Ausübung bestimmte Zwecke verfolgt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - C-307/22 -, juris Rn. 52; Schemmer, ZGI 2024, 205 [206]), bietet die Frage der Zumutbarkeit von Identifizierungsmaßnahmen i.R.d. Art. 11 Abs. 2 Satz 1 DS-GVO Raum für eine Abwägung von Aufwand und Folgen einer Identifizierung mit den Informationsbelangen des Auskunftssuchenden.

    Hieran ändert auch die Berufung auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (…Urteil vom 14. Januar 2025 - IX R 25/22 -, juris Rn. 34) nichts, dessen Position von der dort zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 26. Oktober 2023 - C-307/22 -, juris Rn. 63, 67) nicht gestützt wird, die nur rein wirtschaftliche Interessen, aber nicht generell die Rechte und Freiheiten des Verantwortlichen aus der Betrachtung nach Art. 15 Abs. 4 DS-GVO ausschließt.

    Nachdem er einen solchen Vorbehalt für Auskunftsrechte bereits für die Vorgängerrichtlinie 95/46/EG anerkannt hatte (EuGH…, Urteil vom 7. Mai 2009 - C-553/07 -, juris Rn. 62 ff.; ebenso EuGH…, Urteil vom 2. Oktober 2014 - C-127/13 P -, juris Rn. 27 f. zum Auskunftsrecht nach VO (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission), hat der Europäische Gerichtshof dies nun auch für Art. 15 DS-GVO ausdrücklich betont (vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Januar 2023 - C-154/21 -, juris Rn. 47, s. auch EuGH…, Urteil vom 22. Juni 2023 - C-579/21 -, juris Rn. 78; Urteil vom 26. Oktober 2023 - C-307/22 -, juris Rn. 59 ff.).

    Rn. 64 Der mit der Herausgabe der Videoaufnahmen verbundene Aufwand für die Klägerin ist in diesem Zusammenhang daher auch nicht als rein wirtschaftliches Interesse einzuordnen (gegen die Berücksichtigung solcher i.R.v. Art. 15 DS-GVO EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - C-307/22 -, juris Rn. 63 ff.), sondern insofern relevant, als die Auskunftserteilung nicht durch eine geringfügige und temporäre Anpassung der Datenverarbeitungsprozesse erreicht werden könnte, sondern einen grundsätzlichen Systemwechsel erforderte, der dauerhaft zu den beschriebenen datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich bedenklichen Konsequenzen führte.

  • LAG München, 12.06.2025 - 2 SLa 70/25

    Berufung, Compliance-Abschlussbericht, Einsichtnahme, Personalakte, Datenschutz, …

    Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO sehen nicht vor, dass der Betroffene seinen Antrag begründen müsste; infolgedessen bestehen diese Ansprüche grundsätzlich unabhängig davon, ob damit spezifisch datenschutzrechtliche oder gänzlich datenschutzfremde Motive verfolgt werden (EuGH 26.10.2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481, Rn. 38, 43;… BeckOK DatenschutzR/Schmidt-Wudy, Stand 5/2025, DS-GVO Art. 15 Rn. 88 mwN).

    Die Kopie muss daher alle personenbezogenen Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind (EuGH 26.10.2023 - C-307/22, DB 2023, 2747, Rn 72; EuGH 04.05.2023 - C-487/21, DB 2023.1275, Rn 32;… BFH 12.03.2024 - IX R 35/21, BFHE 283, Rn. 26 f.).

    Rn. 65 (b) Nur wenn die Zurverfügungstellung einer Kopie unerlässlich ist, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch die DSGVO verliehenen Rechte zu ermöglichen, wobei insoweit die Rechte und Freiheiten anderer zu berücksichtigen sind, besteht nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO ein Anspruch darauf, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken zu erhalten (vgl. EuGH 26.10.2023 - C-307/22, DB 2023, 2747, Rn 75; EuGH 04.05.2023 - C-487/21, DB 2023.1275, Rn 41, 45).

    Andernfalls liefe das durch den EuGH aufgestellte Regel-Ausnahme-Prinzip ins Leere, denn nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Anspruch nach Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO grundsätzlich auf die Zurverfügungstellung einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten der betroffenen Person gerichtet (EuGH 26.10.2023 - C-307/22, DB 2023, 2747, Rn 72; EuGH 04.05.2023 - C-487/21, DB 2023.1275, Rn 32).

    Wenn dies für die Wahrnehmung der Rechte aus der DSGVO nicht genügt, kann ausnahmsweise ein Anspruch auf eine (auszugsweise) Kopie der Quelle, in der die personenbezogenen Daten verarbeitet sind, bestehen (vgl. EuGH 26.10.2023 - C-307/22, DB 2023, 2747, Rn 75; EuGH 04.05.2023 - C-487/21, DB 2023.1275, Rn 41, 45).

  • BAG, 16.04.2026 - 8 AZR 169/25

    Herausgabe der Kopie eines Compliance-Berichts

    Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO gehören zu den Bestimmungen, die das Auskunftsrecht sowie die Transparenz über die Art und Weise der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegenüber der betroffenen Person gewährleisten sollen (EuGH 26. Oktober 2023 - C-307/22 - [FT] Rn. 49).

    Rn. 22 bb) Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO stellt kein anderes Recht dar, als das in Art. 15 Abs. 1 DSGVO vorgesehene und gewährt keinen eigenständigen Anspruch gegen den Verantwortlichen auf Zurverfügungstellung des Dokuments als solches, sondern auf die personenbezogenen Daten, die es enthält und die vollständig sein müssen (EuGH 26. Oktober 2023 - C-307/22 - [FT] Rn. 72;… 4. Mai 2023 - C-487/21 - [Österreichische Datenschutzbehörde] Rn. 32, 39).

    Die Kopie muss alle personenbezogenen Daten enthalten, die Gegenstand der Verarbeitung sind (EuGH 26. Oktober 2023 - C-307/22 - [FT] aaO;… 4. Mai 2023 - C-487/21 - [Österreichische Datenschutzbehörde] aaO).

    Dieses Recht setzt das Recht voraus, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken, die ua. diese Daten enthalten, zu erlangen, wenn die Zurverfügungstellung einer solchen Kopie unerlässlich ist, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch diese Verordnung verliehenen Rechte zu ermöglichen, wobei insoweit die Rechte und Freiheiten anderer zu berücksichtigen sind (EuGH 26. Oktober 2023 - C-307/22 - [FT] Rn. 75;… 4. Mai 2023 - C-487/21 - [Österreichische Datenschutzbehörde] Rn. 45).

    Dabei hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 DSGVO iVm. dem 58. Erwägungsgrund der DSGVO ausgeführt, dass sich die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten insbesondere zur Gewährleistung der leichten Verständlichkeit der bereitgestellten Informationen als unerlässlich erweisen kann, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten (EuGH 26. Oktober 2023 - C-307/22 - [FT] Rn. 74;… 4. Mai 2023 - C-487/21 - [Österreichische Datenschutzbehörde] Rn. 41;… vgl. auch BGH 5. März 2024 - VI ZR 330/21 - Rn. 18).

  • EuGH, 09.01.2025 - C-416/23

    Österreichische Datenschutzbehörde (Demandes excessives) - Vorlage zur …

    Insoweit ist festzustellen, dass diese Verordnung, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 10 und 11 ergibt, ein gleichmäßiges und hohes Schutzniveau für natürliche Personen in der Union gewährleisten und die Rechte der betroffenen Personen stärken und präzise festlegen soll (Urteil vom 26. Oktober 2023, FT [Kopien der Patientenakte], C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 47).

    Sie kann nur im Fall von Rechtsmissbrauch erfolgen (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Oktober 2023, FT [Kopien der Patientenakte], C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 31), ohne dass die Zahl der eingereichten Beschwerden für sich genommen ein ausreichendes Kriterium für die Feststellung eines solchen Missbrauchs darstellen kann.

    Rn. 65 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass diese Verordnung, wie sich aus ihren Erwägungsgründen 10 und 11 ergibt, ein gleichmäßiges und hohes Schutzniveau für natürliche Personen in der Union gewährleisten und die Rechte der betroffenen Personen stärken und präzise festlegen soll (Urteil vom 26. Oktober 2023, FT [Kopien der Patientenakte], C-307/22, EU:C:2023:811, Rn. 47).

  • LAG Hamm, 05.10.2026 - 9 Ta 87/26

    Keine inhaltliche Prüfung der DSGVO-Auskunft im Vollstreckungsverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-526/24

    Brillen Rottler: DSGVO: Auskunftsanspruch, exzessiv, Rechstmissbrauch; …

  • BFH, 11.03.2025 - IX R 24/22

    Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO: Einsicht in interne Vermerke und …

  • BGH, 06.02.2024 - VI ZR 15/23

    Private Krankenversicherung: Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben …

  • BFH, 07.05.2024 - IX R 21/22

    Anspruch auf Akteneinsicht nach bestandskräftiger Veranlagung; Auskunftsanspruch …

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2024 - 16 W 93/23

    Online-Glücksspiel; pre-trial discovery; Auskunftsanspruch; materiell-rechtlicher …

  • BFH, 11.03.2025 - IX R 34/21

    Klage gegen Ablehnung der Akteneinsicht erst nach Vorverfahren

  • LG Ellwangen/Jagst, 03.09.2024 - 6 O 65/24

    Auskunftserteilung nach der DS-GVO - Stufenklage auf Auskunfterteilung zur …

  • BGH, 18.12.2025 - I ZR 115/25

    Auskunftsanspruch gegen Versicherer über den Versicherungsverlauf aus …

  • VG Stuttgart, 30.11.2023 - 11 K 3946/21

    Datenschutz: Auskunftsanspruch auch für die Vergangenheit?

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - 16 K 12118/21

    Akteneinsicht und Aktenkopie nach DSGVO und AO

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-416/23

    Österreichische Datenschutzbehörde (Demandes excessives) - Vorlage zur …

  • BFH, 11.03.2025 - IX R 23/22

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO gegenüber einer obersten …

  • BGH, 05.12.2024 - I ZR 38/24

    Zulässigkeit des Sonntagsverkaufs von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck …

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2026 - 4 SLa 145/25

    Entschädigungsanspruch, Stellenbesetzung, Auskunftsanspruch

  • LG Freiburg, 29.05.2026 - 8 O 203/24

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch als Wegbereiter für zivilrechtliche …

  • VG Wiesbaden, 19.11.2025 - 6 K 788/20

    Auskunftsanspruch gegenüber einer Wirtschaftsauskunftei bei einer automatisierten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2024 - C-203/22

    Dun & Bradstreet Austria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

  • OLG Stuttgart, 31.07.2026 - 5 U 271/24
  • BFH, 20.09.2024 - IX R 24/23

    Kein Akteneinsichtsrecht nach der DSGVO

  • OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21

    Auskunftsanspruch betreffend personenbezogene Daten gegen Arbeitgeber

  • OLG Dresden, 01.10.2024 - 4 U 425/24

    Unentgeltlicher Anspruch auf Überlassung einer ersten Kopie von ärztlichen …

  • LG Bonn, 19.12.2023 - 5 S 34/23

    Datenauskunftsanspruch nach der DSGVO: Kopie der Handakte trotz Verjährung

  • OLG Düsseldorf, 21.11.2024 - 6 U 114/23

    Auskunftserteilung über die Höhe der Prämieneinnahmen in den jeweiligen …

  • BFH, 08.02.2024 - IX B 113/22

    Kein Anspruch auf Aktenkopien gemäß Art. 15 DSGVO für juristische Personen im …

  • BFH, 08.04.2025 - IX R 22/22

    Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO gegenüber dem Finanzamt

  • OLG Köln, 30.07.2026 - 19 U 153/25

    Anspruch auf DSGVO-Auskunft im Wege der Stufenklage, mit der auf der …

  • LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25

    Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …

  • VG Berlin, 06.02.2024 - 1 K 187.21

    Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO kann ein unverhältnismäßiger Aufwand zur …

  • VG Düsseldorf, 28.02.2024 - 29 K 6009/21

    Sozialgeheimnis, Umgangsprotokolle, Jugendamt, Auskunftsanspruch

  • OLG Stuttgart, 25.02.2026 - 4 U 342/25

    Anspruch der Klägerin auf Auskunft gegen den gerichtlichen zahnmedizinischen …

  • ArbG Koblenz, 20.11.2025 - 6 Ca 2023/25

    Sonderkündigungsschutz und Beweislastumkehr nach § 36 HinSchG bei …

  • BFH, 09.12.2025 - IX R 19/22

    Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO aufgrund fehlender …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-200/23

    Agentsia po vpisvaniyata - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

  • VG Berlin, 09.10.2025 - 1 K 463.22

    DSGVO-Auskunftspflicht umfasst auch Fake-Daten bei Identitätsmissbrauch

  • OLG Jena, 27.12.2024 - 4 U 868/22

    Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers über Beitragsanpassungen einer …

  • LG Dortmund, 24.01.2024 - 3 O 37/23

    Meta, Scraping, Darlegung, Schaden, Streitwert

  • OLG Frankfurt, 10.12.2024 - 18 U 63/23

    Private Krankenversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers

  • BGH, 06.02.2024 - VI ZR 62/23

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers gegen private …

  • VG Bayreuth, 17.01.2024 - B 6 K 23.133

    Auskunftsanspruch hinsichtlich Herkunft der Daten, behördlicher Hinweisgeber, …

  • BFH, 08.04.2025 - IX R 8/24

    Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach …

  • OLG Karlsruhe, 17.12.2024 - 12 U 183/23

    Auskunft über Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21

    Datenschutz; Zugang zu einem von einem Dritten in Auftrag gegebenen …

  • OLG Dresden, 04.02.2025 - 4 U 1627/22

    Verjährung eines datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs; Mitteilung der …

  • BGH, 06.02.2024 - VI ZR 61/23

    Umfang des Auskunftsrechts eines Versicherungsnehmers einer privaten …

  • OLG Dresden, 16.07.2025 - 4 U 1448/22

    Stufenklage eines Versicherten gegen Beitragsanpassungen seiner privaten …

  • OLG Köln, 17.11.2022 - 15 U 159/21
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.05.2024 - 2 O 6411/21

    Zulässigkeit einer Stufenklage und personenbezogene Daten bei einer …

  • OLG München, 30.10.2023 - 25 U 3076/22

    Auskunftsanspruch betreffend Prämienanpassungen

  • AG Chemnitz, 22.11.2024 - 16 C 1063/24

    DSGVO-Auskunftsanspruch kann nicht verjähren

  • LG Dortmund, 29.04.2025 - 5 O 162/24
  • VG Münster, 28.04.2025 - 1 K 3701/21
  • VG Köln, 23.07.2026 - 13 K 5693/24
  • OLG Brandenburg, 15.04.2026 - 3 U 31/25

    Zurückweisung der Berufung gegen Urteil des LG wegen Unzulässigkeit der erhobenen …

  • OLG Dresden, 18.11.2025 - 4 U 543/25
  • OLG Dresden, 15.01.2025 - 6 U 717/24

    Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit Beitragserhöhungen des Versicherers im …

  • OLG Braunschweig, 12.01.2024 - 2 U 106/22

    Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers wegen Verlusts der Unterlagen über …

  • OLG München, 11.09.2023 - 25 U 3076/22

    Stufenklage und Auskunft betreffend Prämienanpassungen

  • VG Berlin, 17.06.2026 - 42 K 38.25
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 16 U 47/23

    Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft aufgrund angenommener …

  • OLG Dresden, 18.03.2025 - 4 U 1586/22

    Auskunfstanspruch im Zusammenhang mit vorgenommenen Beitragsanpassungen einer …

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 16 U 45/23

    Scraping, immaterieller Schaden, Kontrollverlust, Handynummer

  • LG Köln, 22.07.2024 - 26 O 558/22
  • LG Köln, 10.10.2025 - 10 O 336/24
  • KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23

    Auskunftsrecht einer betroffenen Person über die Verarbeitung personenbezogener …

  • LG Köln, 19.04.2024 - 12 S 4/23
  • VG Berlin, 17.06.2026 - 42 K 25.25
  • OLG Dresden, 12.11.2024 - 4 U 512/23
  • BSG, 12.03.2026 - B 1 KR 24/25 BH
  • BSG, 12.03.2026 - B 1 KR 41/25 BH
  • VG Köln, 22.01.2026 - 13 K 1687/20
  • OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 11 U 206/23
  • LG Münster, 07.11.2024 - 115 O 308/23
  • VG Berlin, 28.05.2026 - 42 K 69.25
  • OLG Dresden, 13.02.2025 - 4 U 1584/22

    Einordnung des Begründungsschreibens einer Versicherung nebst Anlagen und …

  • OLG Frankfurt, 23.01.2024 - 18 U 57/22

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

  • OLG Frankfurt, 22.09.2025 - 6 U 323/24

    Unzulässige Stufenklagen

  • OLG Dresden, 29.10.2024 - 4 U 2786/21
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 13.12.2023 - VK 4/23
  • LG Bonn, 21.12.2023 - 10 O 62/22
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2024 - L 5 KR 125/24
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7893
Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22 (https://dejure.org/2023,7893)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.04.2023 - C-307/22 (https://dejure.org/2023,7893)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. April 2023 - C-307/22 (https://dejure.org/2023,7893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    FT (Copies du dossier médical)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 12, 15 und 23 - Recht der betroffenen Person auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind - Recht auf unentgeltliche ...

  • Betriebs-Berater

    EuGH-Schlussanträge:: Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten (hier: Patientenakte) auch für anderen, datenschutzfremden Zweck

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Auskunft nach Art. 15 DSGVO muss nicht aus Gründen gemäß 63. Erwägungsgrund verlangt werden - keine kostenlose Kopie vollständiger Patientenakte

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    {FN:37} Vgl. z. B. Urteil vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-487/21

    Österreichische Datenschutzbehörde - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    {FN:39} C-487/21, EU:C:2022:1000.
  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    {FN:10} Vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 57).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-141/12

    YS u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz natürlicher Personen bei der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    {FN:13} Urteil vom 17. Juli 2014 (C-141/12 und C-372/12, EU:C:2014:2081).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-66/18

    Vertragsverletzungsverfahren: Ungarns Hochschulgesetz verstößt gegen EU-Recht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    {FN:32} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Kommission/Ungarn (Hochschulausbildung) (C-66/18, EU:C:2020:792, Rn. 178 und 179 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.01.2023 - C-356/21

    Die sexuelle Ausrichtung stellt keinen Grund dar, aus dem der Abschluss eines …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    {FN:31} Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Januar 2023, TP (Videoredakteur beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen) (C-356/21, EU:C:2023:9, Rn. 73 und 74).
  • EuGH, 29.06.2017 - C-126/15

    Kommission/ Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    {FN:34} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2017, Kommission/Portugal (C-126/15, EU:C:2017:504, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.10.2022 - C-641/21

    Climate Corporation Emissions Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    Vgl. u. a. Urteil vom 27. Oktober 2022, Climate Corporation Emissions Trading (C-641/21, EU:C:2022:842, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-601/21

    Kommission/ Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22
    {FN:35} Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Polen (C-601/21, EU:C:2023:151, Nr. 65).
  • OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 184/22

    Vollständige Datenauskunft zu den übermittelten personenbezogenen Daten …

    Ungeachtet der Frage, dass auch die Verfolgung arzthaftungsrechtlicher (und damit "datenschutzfremder") Zwecke allein ein solches Ersuchen nicht zu Fall gebracht haben dürfte (Generalanwalt, Schlussantrag v. 20.4.2023 - C-307/22, BeckRS 2023, 7659; offen BGH v. 29.03.2022 - VI ZR 1352/20, ZD 2022, 497), dient vorliegend - wie der Streithelfer im Termin auch betont hat - die Beauskunftung auch nach endgültiger Abweisung der Haftungsansprüche zumindest auch noch der Befriedigung etwaiger anderer datenschutzrechtlicher Belange der Klägerin, die jedenfalls nicht gehindert wäre, mit etwaigen Auskünften noch Ansprüche aus Art. 16 ff. DSGVO zu verfolgen oder aufsichtsbehördliche Maßnahmen anzuregen, sollte nach Auskunftserteilung dazu Anlass bestehen.
  • ArbG Duisburg, 03.11.2023 - 5 Ca 877/23

    Bewerberanspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO und Schadensersatz aus Art. 82 …

    Auch der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof habe den Grundsatz der Unverzüglichkeit in den Schlussanträgen vom 20.04.2023 C - 307/22 hervorgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2023 - 13 U 102/22

    Anspruch auf Erteilung von Auskünften über vorgenommene Beitragsanpassungen in …

    Rn. 77 Dabei bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob der Antrag bereits deshalb als "exzessiv" einzuordnen ist, weil der Kläger keinen unter den Schutzzweck des Art. 15 Abs. 1 DSGVO fallenden, sondern - ausschließlich oder ganz überwiegend - andere als datenschutzrechtliche Belange verfolgt (so OLG Hamm…, Beschluss vom 15.11.2021, I-20 U 269/21 - juris, Rn. 9 ff.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 14.03.2022, 8 U 2907/21 - juris, Rn. 43 f.; OLG Dresden…, Beschluss vom 09.08.2022, 6 U 799/22 - juris, Rn. 29; im Ergebnis auch OLG München…, Beschluss vom 24.11.2021, 14 U 6205/21 - juris, Rn. 56, r+s 2022, 94; Lembke NJW 2020, 1841, 1845;… König CR 2019, 295 Rn. 19 ff; gegen eine solche Beschränkung: Generalanwalt beim EuGH (D.) Schlussantrag vom 20.04.2023 -C-307/22 Rn. 17 ff.;… BGH, Vorlagebeschluss vom 29.03.2022, VI ZR 1352/20 - juris, Rn. 18; OLG Köln…, Urteil vom 13.05.2022, 20 U 198/21 - juris Rn. 80ff.; OLG Celle…, Urteil vom 15.12.2022, 8 U 165/22 -, juris, Rn. 130; offen gelassen von BGH…, Urteil vom 15.06.2021, VI ZR 576/19, juris Rn. 33 und in den Schlussanträge des Generalanwalts E. vom 15.12.2022, C-487/21 - Fußnote 31).

    Rn. 82 dd) Eine Aussetzung des Verfahrens analog § 148 ZPO bis zur Entscheidung der beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Rechtssachen C-487/21 betreffend die Auslegung von Art. 15 Abs. 3 DS-GVO sowie C-307/22 und C-672/22 jeweils betreffend die Reichweite des Schutzbereichs von Art. 15 Abs. 1 DS-GVO ist nicht angezeigt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-200/23

    Agentsia po vpisvaniyata - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Emiliou in dieser Rechtssache (C-307/22, EU:C:2023:315, Nr. 37).
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