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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.1994 - C-32/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,702
EuGH, 14.07.1994 - C-32/93 (https://dejure.org/1994,702)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.1994 - C-32/93 (https://dejure.org/1994,702)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 1994 - C-32/93 (https://dejure.org/1994,702)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGVtr Art. 177; ; RL 76/207 Art. 2 Abs. 1; ; RL 76/207 Art. 5 Abs. 1

  • EU-Kommission PDF

    Webb / EMO Air Cargo

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absatz 1 und 5 Absatz 1
    Sozialpolitik; Männliche und weibliche Arbeitnehmer; Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen; Gleichbehandlung; Entlassung einer Beschäftigten, die auf unbestimmte Zeit, jedoch zunächst zur Vertretung einer anderen, im Mutterschaftsurlaub befindlichen ...

  • EU-Kommission

    Webb / EMO Air Cargo

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen; Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg; Entlassung einer auf unbestimmte Zeit eingestellten Arbeitnehmerin als Mutterschaftsurlaubsvertreterin, die diese Vertretung nicht gewährleisten kann, weil ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassung einer Beschäftigten, die auf unbestimmte Zeit, jedoch zunächst zur Vertretung einer anderen, im Mutterschaftsurlaub befindlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 123 (Ls.)
  • NZA 1994, 783
  • BB 1994, 1998
  • DB 1994, 1522
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-32/93
    19 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88 (Handels- og Kontorfunktionärernes Forbund i Danmark ° im folgenden: Urteil Hertz °, Slg. 1990, I-3979, Randnr. 13) entschieden und in seinem Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15) bestätigt hat, stellt die Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen deren Schwangerschaft eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.
  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-32/93
    20 Ausserdem ist in Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207, der den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, Vorschriften zum Schutz der Frau "bei Schwangerschaft und Mutterschaft" beizubehalten oder einzuführen, in bezug auf den Gleichheitsgrundsatz zum einen die Berechtigung des Schutzes der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen die Berechtigung des Schutzes der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und Entbindung anschließt, anerkannt (…Urteil Habermann-Beltermann, a. a. O., Randnr. 21, und Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83, Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25).
  • EuGH, 08.11.1990 - 179/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening

    Auszug aus EuGH, 14.07.1994 - C-32/93
    19 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88 (Handels- og Kontorfunktionärernes Forbund i Danmark ° im folgenden: Urteil Hertz °, Slg. 1990, I-3979, Randnr. 13) entschieden und in seinem Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15) bestätigt hat, stellt die Entlassung einer Arbeitnehmerin wegen deren Schwangerschaft eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.
  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …

    Rn. 61 Für diesen Zeitraum sieht Art. 10 der Richtlinie 92/85 keine Ausnahme oder Abweichung vom Verbot der Kündigung gegenüber schwangeren Arbeitnehmerinnen vor, außer in nicht mit ihrem Zustand in Zusammenhang stehenden Ausnahmefällen und unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung schriftlich angibt (Urteile vom 14. Juli 1994, Webb, C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 22, Brown, Randnr. 18, vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark, C-109/00, Slg. 2001, I-6993, Randnr. 27, und Paquay, Randnr. 31).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01

    Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung

    2 Abs. 1 iVm. Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG schließen darüber hinaus die Entlassung einer Arbeitnehmerin aus, die auf unbestimmte Zeit eingestellt wurde, um zunächst eine andere Arbeitnehmerin während deren Mutterschaftsurlaubs zu vertreten, und diese Vertretung nicht gewährleisten kann, weil sie selbst kurz nach der Einstellung schwanger wird (EuGH 14. Juli 1994 - Rs. C-32/93 - Carole Louise Webb/EMO Air Cargo 'AUK'S ltd.
  • EuGH, 04.10.2001 - C-109/00

    Tele Danmark - Kündigungsschutz von Schwangeren, Verschweigen der Schwangerschaft

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, stellt die Entlassung einer Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Schwangerschaft eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, die gegen Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 verstößt (Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, Randnr. 13; vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 15, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 19).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-507/12

    Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen …

    Rn. 29 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Schwangerschaft eindeutig von einer Krankheit zu unterscheiden ist, da der Zustand der Schwangerschaft nicht mit einem krankhaften Zustand vergleichbar ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Webb, C-32/93, EU:C:1994:300, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.02.2000 - C-207/98

    DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG …

    Die gegenteilige Auslegung nähme den Bestimmungen der Richtlinie ihre praktische Wirksamkeit (Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 26).
  • EuGH, 22.02.2018 - C-103/16

    Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund einer Massenentlassung gekündigt …

    Rn. 62 In Anbetracht der Gefahr, die eine mögliche Entlassung für die physische und psychische Verfassung von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen darstellt, einschließlich des besonders schwerwiegenden Risikos, dass eine schwangere Arbeitnehmerin zum freiwilligen Abbruch ihrer Schwangerschaft veranlasst wird, hat der Unionsgesetzgeber in Art. 10 der Richtlinie 92/85 einen besonderen Schutz für die Frau vorgesehen, indem er das Verbot der Kündigung während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs verfügt hat (Urteile vom 14. Juli 1994, Webb, C-32/93, EU:C:1994:300, Rn. 21, …und vom 11. November 2010, Danosa, C-232/09, EU:C:2010:674, Rn. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-350/06

    Schultz-Hoff u.a. - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 - …

    {FN:48} - Urteile Merino Gómez (in Fn. 25 angeführt, Randnr. 32), vom 27. Oktober 1998, Boyle u. a. (C-411/96, Slg. 1998, I-6401, Randnr. 41), vom 30. April 1998, Thibaut (C-136/95, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25), vom 14. Juli 1994, Webb (C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20), vom 5. Mai 1994, Habermann-Beltermann (C-421/92, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 21), und vom 12. Juli 1984, Hofmann (184/83, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-320/01

    Busch - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 2 Absatz 1 der …

    Die Fallgestaltung im Ausgangsverfahren unterscheide sich von den Fallgestaltungen in den Rechtssachen, über die der Gerichtshof bereits befunden habe und in denen es um die Einstellung oder die Kündigung einer Arbeitnehmerin gegangen sei (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-109/00, Tele Danmark, Slg. 2001, I-6993).

    Berücksichtigt ein Arbeitgeber die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin als Grund für die Ablehnung ihrer Rückkehr an ihren Arbeitsplatz vor dem Ende des Erziehungsurlaubs, so stellt dies eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. zur Verweigerung der Einstellung die Urteile Dekker und Mahlburg, zur Entlassung die Urteile Webb und Tele Danmark und zur Nichterneuerung eines befristeten Vertrages das Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-438/99, Jiménez Melgar, Slg. 2001, I-6915).

  • EuGH, 30.06.1998 - C-394/96

    Brown / Rentokil - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Entlassung einer …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt eine Entlassung wegen Schwangerschaft oder aus einem im wesentlichen auf der Schwangerschaft beruhenden Grund eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, weil sie nur bei weiblichen Arbeitnehmern in Betracht kommt (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12; Urteil Hertz vom selben Tag, Randnr. 13; vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 15, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 19).

    Der Gerichtshof hat bereits im Urteil Webb (Randnr. 20) festgestellt, daß Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207, der den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, Vorschriften zum Schutz der Frau "bei Schwangerschaft und Mutterschaft" beizubehalten oder einzuführen, anerkennt, daß es im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz legitim ist, zum einen die körperliche Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen die besondere Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und Entbindung anschließt, zu schützen.

    Davon ausgenommen sind die nicht mit dem Zustand der Betroffenen in Zusammenhang stehenden Ausnahmefälle (vgl. Urteil Webb, Randnrn.

    Andernfalls käme der der Frau während der Schwangerschaft vom Gemeinschaftsrecht gewährleistete Schutz nur denjenigen schwangeren Arbeitnehmerinnen zugute, die in der Lage sind, ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, so daß die Richtlinie 76/207 ihre praktische Wirksamkeit verlöre (vgl. Urteil Webb, Randnr. 26).

    Wenn nämlich der Zustand der Schwangerschaft auch keineswegs einem krankhaften Zustand gleichzustellen ist (Urteil Webb, Randnr. 25), so kann es doch während der Schwangerschaft - wie der Generalanwalt in Nummer 56 seiner Schlußanträge hervorgehoben hat - zu Problemen und Komplikationen kommen, die die Frau zwingen, sich einer strengen ärztlichen Überwachung zu unterziehen und sich gegebenenfalls während der gesamten Schwangerschaft oder während eines Teils derselben in jeder Hinsicht zu schonen.

  • EuGH, 26.02.2008 - C-506/06

    EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE …

    Rn. 34 Gerade in Anbetracht der Gefahr, die eine mögliche Entlassung für die physische und psychische Verfassung von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen darstellt, einschließlich des besonders schwerwiegenden Risikos, dass eine schwangere Arbeitnehmerin zum freiwilligen Abbruch ihrer Schwangerschaft veranlasst wird, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber in Art. 10 der Richtlinie 92/85 einen besonderen Schutz für die Frau vorgesehen, indem er das Verbot der Kündigung während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs verfügt hat (vgl. Urteile vom 14. Juli 1994, Webb, C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 21, Brown, Randnr. 18, vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark, C-109/00, Slg. 2001, I-6993, Randnr. 26, McKenna, Randnr. 48, und Paquay, Randnr. 30).

    Rn. 35 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass Art. 10 der Richtlinie 92/85 für diesen Zeitraum keine Ausnahme oder Abweichung vom Verbot der Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen vorsieht, außer in nicht mit ihrem Zustand in Zusammenhang stehenden Ausnahmefällen und unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung schriftlich angibt (Urteile Webb, Randnr. 22, Brown, Randnr. 18, Tele Danmark, Randnr. 27, und Paquay, Randnr. 31).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-460/06

    Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-103/16

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston ist eine Massenentlassung nicht immer …

  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02

    EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des …

  • EuGH, 30.09.2010 - C-104/09

    Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter …

  • EuGH, 19.11.1998 - C-66/96

    Høj Pedersen u.a. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Entgelt - …

  • LAG Köln, 04.07.2019 - 6 Sa 496/18

    Entschädigung; Diskriminierung; Geschlecht; Schwangerschaft, Indiz

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06

    Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-320/01

    Busch

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-109/00

    Tele Danmark

  • EuGH, 30.04.1998 - C-136/95

    Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Thibault - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-232/09

    Danosa - Richtlinie 92/85/EWG - Anwendungsbereich - Mitglied des Vorstands einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-507/12

    Saint Prix - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Diskriminierung aus …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08

    Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98

    Kreil

  • EGMR, 04.02.2021 - 54711/15

    JURCIC v. CROATIA

  • ArbG Leipzig, 31.08.2000 - 1 Ca 5749/00

    Offenbarungspflicht einer Arbeitnehmerin gegenüber ihrem Arbeitgeber hinsichtlich …

  • LAG Berlin, 28.10.1994 - 6 Sa 93/94

    Mutterschaftsgeld: Berechnung

  • EuGH, 29.05.1997 - C-400/95

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark, acting on behalf of Larsson …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11

    TSN - Mutterschaftsurlaub - Richtlinie 92/85/EWG - Voraussetzungen der vollen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2003 - C-147/02

    Alabaster

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-411/96

    Margaret Boyle u. a. gegen Equal Opportunities Commission. - Gleiches Entgelt für …

  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04

    Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03

    Mayer

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-66/96

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark handelnd für Berit Høj …

  • EGMR, 20.10.2020 - 33139/13

    NAPOTNIK v. ROMANIA

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-194/08

    Gassmayr

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96

    Mary Brown gegen Rentokil Ltd. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-438/99

    Jiménez Melgar

  • ArbG Cottbus, 13.09.2000 - 6 Ca 2170/00

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Befristung; Benachteiligung wegen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-79/99

    Schnorbus

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-207/98

    Mahlburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12

    Betriu Montull - Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher …

  • EuG, 26.10.1999 - T-51/98

    Beamte - Arbeitsbedingungen - Mutterschaftsurlaub - Aufteilung auf beide …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.1997 - C-136/95

    Caisse nationale d'assurance vieillesse des travailleurs salariés (CNAVTS) gegen …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-32/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,25924
Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-32/93 (https://dejure.org/1994,25924)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.06.1994 - C-32/93 (https://dejure.org/1994,25924)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - C-32/93 (https://dejure.org/1994,25924)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Carole Louise Webb gegen EMO Air Cargo (UK) Ltd.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinie 76/207/EWG - Vertretung einer im Mutterschaftsurlaub befindlichen Beschäftigten - Schwangere Vertreterin - Entlassung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-32/93
    Der Gerichtshof hat bereits in seinen Urteilen Dekker(4) ° Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen ° und Hertz(5) ° Entlassung einer Schwangeren ° in diesem Sinn entschieden.

    Aus den Urteilen Dekker und Hertz ergibt sich daher ° und es konnte nicht anders sein °, daß die Richtlinie so auszulegen ist, daß sich eine materielle, nicht eine formale Gleichheit ergibt; diese wäre nämlich geradezu die Negierung des Prinzips der Gleichheit.

    Das vorlegende Gericht weist jedoch darauf hin, daß die Ungleichbehandlung im vorliegenden Fall, anders als im Urteil Dekker, a. a. O., nicht unmittelbar auf der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin, sondern auf deren Unfähigkeit beruhe, in einem bestimmten Zeitraum die Leistung zu erbringen, für deren Erbringung sie speziell eingestellt worden sei.

    (4) ° Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88 (Dekker, Slg. 1990, I-3941).

    Jedenfalls braucht kaum darauf hingewiesen zu werden, daß, wie der Gerichtshof in dem Urteil Dekker ausdrücklich entschieden hat, die festgestellte Diskriminierung nicht mit dem finanziellen Nachteil gerechtfertigt werden kann, den der Arbeitgeber durch die Beschäftigung einer schwangeren Frau während deren Mutterschaftsurlaubs erleidet (Randnr. 12).

  • EuGH, 08.11.1990 - 179/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-32/93
    (5) ° Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88 (Handels- og Konturfonktionärernes Forbund i Danmark, Hertz , Slg. 1990, I-3979).

    (11) ° Urteil vom 8. November 1990 (a. a. O., insbesondere Randnrn.

  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-32/93
    (3) ° Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8).
  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-32/93
    (8) ° Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (…Habermann-Beltermann, Slg. 1994, S. 1-1657).
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