Rechtsprechung
EuGH, 27.02.2003 - C-320/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 76/207/EWG - Schutz der werdenden Mutter
- Europäischer Gerichtshof
Busch
- EU-Kommission
Wiebke Busch gegen Klinikum Neustadt GmbH & Co. Betriebs-KG.
Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absatz 1 und 3, und Richtlinie 92/85 des Rates, Artikel 4 Absatz 1 und 5
1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Rückkehr einer Schwangeren auf ihren Arbeitsplatz vor dem Ende des Erziehungsurlaubs - Pflicht der Arbeitnehmerin, dem Arbeitgeber mitzuteilen, ...
- EU-Kommission
Wiebke Busch gegen Klinikum Neustadt GmbH & Co. Betriebs-KG
Sozialvorschriften
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EG Art. 234; ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2; ; Richtlinie 92/85/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 92/85/EWG Art. 5; ; MuSchG § 3; ; MuSchG § 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 76/207/EWG - Schutz der werdenden Mutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nomos.de , S. 4 (Kurzinformation)
Unmittelbare Diskriminierung - Schutz der werdenden Mutter
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung von Art. 2 Abs. 1 Richtlinie 76/207/EWG; Verpflichtung einer vorzeitig aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrenden Abrbeitnehmerin zur Mitteilung einer bestehenden Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber; Verbot der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts ...
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Busch
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Schutz schwangerer Frauen erheblich erweitert!
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Lübeck - Auslegung von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2003, 1107
- EuZW 2003, 176
- NZA 2003, 373
- DVBl 2003, 791
- BB 2003, 686
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 04.10.2001 - C-109/00
Tele Danmark
Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-320/01
Die Fallgestaltung im Ausgangsverfahren unterscheide sich von den Fallgestaltungen in den Rechtssachen, über die der Gerichtshof bereits befunden habe und in denen es um die Einstellung oder die Kündigung einer Arbeitnehmerin gegangen sei (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-109/00, Tele Danmark, Slg. 2001, I-6993).Die Arbeitnehmerin müsse nicht mitteilen, dass sie schwanger sei, da die Schwangerschaft wegen der sonst diskriminierenden Wirkung kein Kriterium sei, das der Arbeitnehmer berücksichtigen dürfe (in diesem Sinne auch Urteil Tele Danmark, Randnr. 34).
Die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft könne auch nicht mit dem finanziellen Nachteil für den Arbeitgeber gerechtfertigt werden (vgl. Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12, und Urteil Mahlburg, Randnr. 29), und zwar auch dann nicht, wenn es sich um einen befristeten Vertrag handele (vgl. Urteil Tele Danmark, Randnr. 30).
Zu den finanziellen Folgen, die sich für den Arbeitgeber daraus ergeben können, dass er verpflichtet ist, einer werdenden Mutter, die während der Schwangerschaft nicht alle mit ihrer Stelle verbundenen Aufgaben wahrnehmen kann, die Abkürzung ihres Erziehungsurlaubs zu ermöglichen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht mit dem finanziellen Nachteil gerechtfertigt werden kann, den der Arbeitgeber erleiden würde (vgl. Urteil Dekker, Randnr. 12, Urteil Mahlburg, Randnr. 29, und Urteil Tele Danmark, Randnr. 28).
- EuGH, 05.05.1994 - C-421/92
Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt
Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-320/01
Die Fallgestaltung im Ausgangsverfahren unterscheide sich von den Fallgestaltungen in den Rechtssachen, über die der Gerichtshof bereits befunden habe und in denen es um die Einstellung oder die Kündigung einer Arbeitnehmerin gegangen sei (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-109/00, Tele Danmark, Slg. 2001, I-6993).Zudem könne nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes eine Diskriminierung der Frauen nicht mit dem Bestehen von Maßnahmen zum Schutz werdender Mütter gerechtfertigt werden (vgl. Urteil Habermann-Beltermann, Randnr. 24).
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich auch, dass eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass ein gesetzliches Verbot die Arbeitnehmerin aufgrund der Schwangerschaft vorübergehend darin hindert, die mit ihrer Stelle verbundenen Aufgaben uneingeschränkt wahrzunehmen (vgl. Urteil Habermann-Beltermann, Randnrn.
Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207 behält den Mitgliedstaaten zwar das Recht vor, Vorschriften zum Schutz der Frau "bei Schwangerschaft und Mutterschaft" beizubehalten oder einzuführen, und erkennt so in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz zum einen die Berechtigung des Schutzes der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen die Berechtigung des Schutzes der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit, die an die Schwangerschaft und die Entbindung anschließt, an (Urteil Habermann-Beltermann, Randnr. 21).
- EuGH, 03.02.2000 - C-207/98
DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG …
Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-320/01
Die Fallgestaltung im Ausgangsverfahren unterscheide sich von den Fallgestaltungen in den Rechtssachen, über die der Gerichtshof bereits befunden habe und in denen es um die Einstellung oder die Kündigung einer Arbeitnehmerin gegangen sei (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-109/00, Tele Danmark, Slg. 2001, I-6993).Die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft könne auch nicht mit dem finanziellen Nachteil für den Arbeitgeber gerechtfertigt werden (vgl. Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12, und Urteil Mahlburg, Randnr. 29), und zwar auch dann nicht, wenn es sich um einen befristeten Vertrag handele (vgl. Urteil Tele Danmark, Randnr. 30).
24 und 26, und Urteil Mahlburg, Randnr. 27).
Zu den finanziellen Folgen, die sich für den Arbeitgeber daraus ergeben können, dass er verpflichtet ist, einer werdenden Mutter, die während der Schwangerschaft nicht alle mit ihrer Stelle verbundenen Aufgaben wahrnehmen kann, die Abkürzung ihres Erziehungsurlaubs zu ermöglichen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht mit dem finanziellen Nachteil gerechtfertigt werden kann, den der Arbeitgeber erleiden würde (vgl. Urteil Dekker, Randnr. 12, Urteil Mahlburg, Randnr. 29, und Urteil Tele Danmark, Randnr. 28).
- EuGH, 08.11.1990 - 177/88
Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen
Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-320/01
Die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft könne auch nicht mit dem finanziellen Nachteil für den Arbeitgeber gerechtfertigt werden (vgl. Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941, Randnr. 12, und Urteil Mahlburg, Randnr. 29), und zwar auch dann nicht, wenn es sich um einen befristeten Vertrag handele (vgl. Urteil Tele Danmark, Randnr. 30).Berücksichtigt ein Arbeitgeber die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin als Grund für die Ablehnung ihrer Rückkehr an ihren Arbeitsplatz vor dem Ende des Erziehungsurlaubs, so stellt dies eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. zur Verweigerung der Einstellung die Urteile Dekker und Mahlburg, zur Entlassung die Urteile Webb und Tele Danmark und zur Nichterneuerung eines befristeten Vertrages das Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-438/99, Jiménez Melgar, Slg. 2001, I-6915).
Zu den finanziellen Folgen, die sich für den Arbeitgeber daraus ergeben können, dass er verpflichtet ist, einer werdenden Mutter, die während der Schwangerschaft nicht alle mit ihrer Stelle verbundenen Aufgaben wahrnehmen kann, die Abkürzung ihres Erziehungsurlaubs zu ermöglichen, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht mit dem finanziellen Nachteil gerechtfertigt werden kann, den der Arbeitgeber erleiden würde (vgl. Urteil Dekker, Randnr. 12, Urteil Mahlburg, Randnr. 29, und Urteil Tele Danmark, Randnr. 28).
- EuGH, 14.07.1994 - C-32/93
Webb / EMO Air Cargo
Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-320/01
Die Fallgestaltung im Ausgangsverfahren unterscheide sich von den Fallgestaltungen in den Rechtssachen, über die der Gerichtshof bereits befunden habe und in denen es um die Einstellung oder die Kündigung einer Arbeitnehmerin gegangen sei (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-109/00, Tele Danmark, Slg. 2001, I-6993).Berücksichtigt ein Arbeitgeber die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin als Grund für die Ablehnung ihrer Rückkehr an ihren Arbeitsplatz vor dem Ende des Erziehungsurlaubs, so stellt dies eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. zur Verweigerung der Einstellung die Urteile Dekker und Mahlburg, zur Entlassung die Urteile Webb und Tele Danmark und zur Nichterneuerung eines befristeten Vertrages das Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-438/99, Jiménez Melgar, Slg. 2001, I-6915).
- EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG …
Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-320/01
Berücksichtigt ein Arbeitgeber die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin als Grund für die Ablehnung ihrer Rückkehr an ihren Arbeitsplatz vor dem Ende des Erziehungsurlaubs, so stellt dies eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. zur Verweigerung der Einstellung die Urteile Dekker und Mahlburg, zur Entlassung die Urteile Webb und Tele Danmark und zur Nichterneuerung eines befristeten Vertrages das Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-438/99, Jiménez Melgar, Slg. 2001, I-6915). - EuGH, 08.11.1990 - 179/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening
Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-320/01
Die Fallgestaltung im Ausgangsverfahren unterscheide sich von den Fallgestaltungen in den Rechtssachen, über die der Gerichtshof bereits befunden habe und in denen es um die Einstellung oder die Kündigung einer Arbeitnehmerin gegangen sei (vgl. Urteile vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Slg. 1990, I-3979, vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92, Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93, Webb, Slg. 1994, I-3567, vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-207/98, Mahlburg, Slg. 2000, I-549, und vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-109/00, Tele Danmark, Slg. 2001, I-6993).
- EuGH, 20.09.2007 - C-116/06
Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer …
Sie stützte ihre Klage insbesondere auf das Urteil vom 27. Februar 2003, Busch (C-320/01, Slg. 2003, I-2041).Die Stadt Tampere war außerdem der Auffassung, dass das oben genannte Urteil Busch im vorliegenden Fall nicht einschlägig sei.
Da eine diskriminierende Behandlung, die sich aus Bestimmungen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden ergibt, nur Frauen betreffen kann, bewirken die genannten Bestimmungen, die die Konditionen des während des Erziehungsurlaubs fortbestehenden Arbeitsverhältnisses festlegen, eine nach Art. 2 der Richtlinie 76/207 verbotene unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (vgl. in diesem Sinne Urteil Busch, Randnr. 38).
- LAG Baden-Württemberg, 15.01.2019 - 19 Sa 52/18
Beschäftigungsverbot - Stillzeit - Mutterschutzlohn - Rechtsmissbrauch - …
Im Übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, zu Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG, dass ein Verhalten legitim ist, das ausschließlich darauf gerichtet ist, durch die vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz aus dem Erziehungsurlaub das wegen eines Beschäftigungsverbotes zu zahlende Mutterschaftsgeld und den vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschuss zu erhalten (EUGH 27. Februar 2003 - C-320/01 - juris "Busch"). - Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-157/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen …
25 - Vgl. etwa die Urteile Dekker (…C-177/88, EU:C:1990:383, Rn. 12 und 17), Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund (…C-179/88, EU:C:1990:384, Rn. 13), Busch (C-320/01, EU:C:2003:114, Rn. 39), Kiiski (…C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 55), Kleist (…C-356/09, EU:C:2010:703, Rn. 31), Ingeniørforeningen i Danmark (…C-499/08, EU:C:2010:600, Rn. 23 und 24), Maruko (…C-267/06, EU:C:2008:179, Rn. 72), Römer (…C-147/08, EU:C:2011:286, Rn. 52) und Hay (…C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 41 und 44); im selben Sinne auch Urteil CHEZ Razpredelenie Bulgaria (…C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 76, 91 und 95).
- EuGH, 01.07.2010 - C-194/08
Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz …
Es ist darauf hinzuweisen, dass Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 der Richtlinie 92/85 einen besonderen Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen bezüglich jeder Tätigkeit zum Ziel haben, bei der ein besonderes Risiko für ihre Sicherheit und ihre Gesundheit besteht oder die negative Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit haben kann (Urteil vom 27. Februar 2003, Busch, C-320/01, Slg. 2003, I-2041, Randnr. 42). - SG Nürnberg, 04.08.2020 - S 7 KR 303/20
Mutterschutzlohn wegen Stillzeit über 12-Monatsgrenze hinaus
Beispielsweise entspricht es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, zu Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG, dass ein Verhalten legitim ist, das ausschließlich darauf gerichtet ist, durch die vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz aus dem Erziehungsurlaub das wegen eines Beschäftigungsverbotes zu zahlende Mutterschaftsgeld und den vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschuss zu erhalten (EUGH 27. Februar 2003 - C-320/01 - juris "Busch"). - BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10
Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen …
Vielmehr trifft eine solche Regelung normativ kategorial ausschließlich Frauen (vgl. klarstellend § 3 Abs. 1 Satz 2 AGG; für das Recht der EU Art. 2 Abs. 2 Buchstabe c der Richtlinie 2006/54/EG; EuGH, Urteil vom 11. November 2010, Rs. C-232/09, Danosa; Urteil vom 8. November 1990, Rs. C-177/88, Dekker, Slg. I-1990, 3941 ; Urteil vom 27. Februar 2003, Rs. C-320/01, Busch, Slg. I-2003, 2041 ; Urteil vom 29. Oktober 2009, Rs. C-63/08, Alabaster). - Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17
Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in …
24 Vgl. Urteile vom 8. November 1990, Dekker (…C-177/88, EU:C:1990:383, Rn. 12 und 17), vom 8. November 1990, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund (…C-179/88, EU:C:1990:384, Rn. 13), vom 27. Februar 2003, Busch (C-320/01, EU:C:2003:114, Rn. 39), und vom 1. April 2008, Maruko (…C-267/06, EU:C:2008:179, Rn. 72). - Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15
Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung …
28 - Vgl. etwa die Urteile Dekker (…C-177/88, EU:C:1990:383, Rn. 12 und 17), Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund (…C-179/88, EU:C:1990:384, Rn. 13), Busch (C-320/01, EU:C:2003:114, Rn. 39), Kiiski (…C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 55), Kleist (…C-356/09, EU:C:2010:703, Rn. 31), Ingeniørforeningen i Danmark (…C-499/08, EU:C:2010:600, Rn. 23 und 24), Maruko (…C-267/06, EU:C:2008:179, Rn. 72), Römer (…C-147/08, EU:C:2011:286, Rn. 52) und Hay (…C-267/12, EU:C:2013:823, Rn. 41 und 44); im selben Sinne auch Urteil CHEZ Razpredelenie Bulgaria (…C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 76, 91 und 95).29 - Zur Diskriminierung wegen des Geschlechts durch Bezugnahme auf eine Schwangerschaft vgl. Urteile Dekker (…C-177/88, EU:C:1990:383, Rn. 12 und 17), Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund (…C-179/88, EU:C:1990:384, Rn. 13) und Busch (C-320/01, EU:C:2003:114, Rn. 39).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-191/03
McKenna
28 - So gehören nach seinen Feststellungen zu den Arbeitsbedingungen z. B. die Festlegung des Beginns des Mutterschaftsurlaubs (Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-411/96, Boyle u. a., Slg. 1998, I-6401, Randnr. 47), das Recht jedes Arbeitnehmers auf jährliche Beurteilung (Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95, Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 27), die Bereitstellung von Kindertagesstättenplätzen zugunsten der Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsort oder andernorts durch den Arbeitgeber (Urteil Lommers, Randnr. 26), die Voraussetzungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers an seinen Arbeitsplatz nach dem Erziehungsurlaub (Urteil vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-320/01, Busch, Slg. 2003, I-2041, Randnr. 38), eine Teilzeitarbeitsregelung, die älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen soll (Urteile Kutz-Bauer, Randnr. 45, und Steinicke, Randnrn.56 - Im Urteil Busch (Randnr. 44) heißt es: "[D]er Gerichtshof [hat] bereits entschieden, dass eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht mit dem finanziellen Nachteil gerechtfertigt werden kann, den der Arbeitgeber erleiden würde.".
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 1 A 2282/06
Vorzeitige Beendigung von Erziehungsurlaub trotz bestehender Mutterschutzfristen; …
Auch aus dem Urteil des EuGH vom 27. Februar 2003 - C-320/01 - lässt sich solches für die hier gegebene Sachlage nicht schlussfolgern.Was das Urteil des EuGH vom 27. Februar 2003 - C-320/01 - betrifft, gibt es im Übrigen noch Veranlassung auf einige beachtliche Unterschiede zum vorliegenden Verfahren hinzuweisen: Dort war, soweit aus den Entscheidungsgründen ersichtlich, die (zunächst nicht bekannt gewesene) Schwangerschaft einer Beschäftigten tragender Grund für das Verhalten des Arbeitgebers - u.a. Anfechtung der Zustimmung zur vorzeitigen Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub - gewesen.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-499/08
Ingeniørforeningen i Danmark - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2011 - 1 L 26/10
Widerruf der Zustimmung zur Verkürzung der Elternzeit; geschlechtsspezifische …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-83/14
CHEZ Razpredelenie Bulgaria - Richtlinie 2000/43/EG - Grundsatz der …
- VG München, 21.03.2013 - M 15 K 12.3453
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist
- EuGH, 20.06.2013 - C-7/12
Riezniece - Sozialpolitik - Richtlinie 76/207/EWG - Gleichbehandlung männlicher …
- VG Berlin, 02.07.2015 - 26 K 313.14
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
Pontin - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-356/09
Kleist - Sozialpolitik - Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-116/06
Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschäftigungsbedingungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2013 - C-512/11
Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN - Mutterschaftsurlaub - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2003 - C-147/02
Alabaster
- VG Frankfurt/Main, 02.08.2012 - 9 K 5006/11
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-342/01
Merino Gómez
- VG Augsburg, 29.09.2011 - Au 2 K 11.1018
Beamtenrecht; Elternzeit; Mutterschutzfristen; Diskriminierung wegen des …
- VG Köln, 07.04.2006 - 19 K 2265/03
Überschneidung von Mutterschutzfristen mit Zeiten eines bewilligten …