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Rechtsprechung
   EuGH, 09.10.1997 - C-31/96, C-32/96, C-33/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1694
EuGH, 09.10.1997 - C-31/96, C-32/96, C-33/96 (https://dejure.org/1997,1694)
EuGH, Entscheidung vom 09.10.1997 - C-31/96, C-32/96, C-33/96 (https://dejure.org/1997,1694)
EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - C-31/96, C-32/96, C-33/96 (https://dejure.org/1997,1694)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Soziale Sicherheit - Invalidität - Altersrenten - Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 - Berechnung der Leistungen

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 47 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2001/83; ; Verordnung (EWG) Nr. 1248/92

  • Europäischer Gerichtshof

    Naranjo Arjona

  • Europäischer Gerichtshof

    Vicente Mateos

  • Europäischer Gerichtshof

    García Lázaro

  • EU-Kommission PDF

    Naranjo Arjona u.a. / Instituto Nacional de la Seguridad Social u.a.

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe e
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Alters- und Todesfallversicherung - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Nationale Rechtsvorschriften, die die Leistung in Abhängigkeit von einer durchschnittlichen ...

  • EU-Kommission

    Naranjo Arjona u.a. / Instituto Nacional de la Seguridad Social u.a.

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; Berechnung von Alters- oder Invaliditätsrenten; Auslegung der Wendung "ermittelt diese Durchschnittsgrundlage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Alters- und Todesfallversicherung - Invaliditätsversicherung - Berechnung der Leistungen - Nationale Rechtsvorschriften, die die Leistung in Abhängigkeit von einer durchschnittlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad de Extremadura Cáceres - Auslegung der Artikel 47 Absatz 1 Buchstaben e und g der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.09.1996 - C-251/94

    Lafuente Nieto / Instituto Nacional de la Seguridad Social und Tesorería General …

    Auszug aus EuGH, 09.10.1997 - C-31/96
    Entgegen dem Vorbringen der Kommission gilt Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung - Buchstabe g in der gegenwärtig geltenden Fassung -, wie der Gerichtshof im Urteil vom 12. September 1996 in der Rechtssache C-251/94 (Lafuente Nieto, Slg. 1996, I-4187) für Recht erkannt hat, für eine Regelung wie die nach den spanischen Rechtsvorschriften zur Berechnung von Invaliditätsleistungen vorgesehene, bei der eine durchschnittliche Beitragsbemessungsgrundlage herangezogen wird.

    Diese Vorschrift ist nämlich nicht nur auf die Systeme der Renten bei Alter und Tod anwendbar, sondern nach Artikel 40 Absatz 1 der Verordnung auch entsprechend auf die Systeme der Invaliditätsleistungen, wenn der betroffene Arbeitnehmer wie in den Ausgangsverfahren nacheinander unterschiedlichen Typen von Rechtsvorschriften unterliegt (vgl. Urteil Lafuente Nieto, a. a. O., Randnr. 28).

    Ist also in Fällen wie denen der Ausgangsverfahren nach Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung, aus dem durch die Verordnung Nr. 1248/92 Buchstabe g geworden ist, nur die Höhe der Beiträge zu berücksichtigen, die nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Staates entrichtet worden sind, so ist dieser Betrag in der Weise zu aktualisieren und anzupassen, daß er dem Betrag entspricht, den die Betroffenen tatsächlich entrichtet hätten, wenn sie in dem betreffenden Mitgliedstaat weiterhin unter den gleichen Bedingungen beschäftigt gewesen wären (vgl. Urteil Lafuente Nieto, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 07.02.1991 - C-227/89

    Rönfeldt / Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    Auszug aus EuGH, 09.10.1997 - C-31/96
    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-227/89 (Rönfeldt, Slg. 1991, I-323) für Recht erkannt, daß die Artikel 48 und 51 des Vertrages es nicht zulassen, daß Arbeitnehmer Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren, weil in das nationale Recht eingeführte Abkommen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung Nr. 1408/71 unanwendbar geworden sind.

    Im erstgenannten Fall wären gemäß dem im Urteil Rönfeldt aufgestellten Grundsatz ausnahmsweise die Vorschriften des Abkommens anzuwenden.

  • EuGH, 09.11.1995 - C-475/93

    Thévenon und Stadt Speyer-Sozialamt / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

    Auszug aus EuGH, 09.10.1997 - C-31/96
    Im Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-475/93 (Thévenon, Slg. 1995, I-3813) hat der Gerichtshof klargestellt, daß dieser Grundsatz jedoch nicht für Arbeitnehmer gelten kann, die ihr Recht auf Freizügigkeit erst nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgeübt haben.
  • EuGH, 09.08.1994 - C-406/93

    Reichling / INAMI

    Auszug aus EuGH, 09.10.1997 - C-31/96
    Sie ist daher unter Berücksichtigung der letztgenannten Bestimmung und, wie der Gerichtshof im Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-406/93 (Reichling, Slg. 1994, I-4061) festgestellt hat, unter Berücksichtigung des Zweckes des Artikels 51 des Vertrages auszulegen, der insbesondere darin besteht, daß die Wanderarbeitnehmer nicht dadurch, daß sie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, eine Verminderung der Höhe der Leistungen der sozialen Sicherheit erleiden dürfen.
  • EuGH, 09.11.2006 - C-205/05

    Nemec - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Artikel 42 …

    33 und 38, sowie vom 9. Oktober 1997 in den Rechtssachen C-31/96 bis C-33/96, Naranjo Arjona u. a., Slg. 1997, I-5501, Randnr. 20, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-153/96, Grajera Rodríguez, Slg. 1998, I-8645, Randnr. 17).

    Denn diese Verpflichtung bedeutet lediglich, dass die genannten Leistungen für den Wanderarbeitnehmer die gleichen sein müssen, wie wenn er sein Recht auf Freizügigkeit nicht ausgeübt hätte (vgl. in diesem Sinne Urteile Lafuente Nieto, Randnr. 39, Naranjo Arjona u. a., Randnr. 21, und Grajera Rodríguez, Randnr. 18).

    42 Daher ist in einem Fall wie dem des Ausgangsrechtsstreits, in dem nach Artikel 58 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 nur das Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist, das in dem Mitgliedstaat erzielt wurde, dem der zuständige Träger angehört, dieses Entgelt so zu aktualisieren und anzupassen, dass es dem Arbeitsentgelt entspricht, das der Betroffene bei normaler beruflicher Entwicklung erhalten hätte, wenn er weiterhin in dem betreffenden Mitgliedstaat beschäftigt gewesen wäre (Urteil Lafuente Nieto, Randnr. 40, Naranjo Arjona u. a., Randnr. 22, und Grajera Rodríguez, Randnr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1998 - C-153/97

    Aristóteles Grajera Rodríguez gegen Instituto Nacional de la Seguridad Social …

    (1) - Vgl. Urteile vom 12. September 1996 in der Rechtssache C-251/94 (Lafuente Nieto, Slg. 1996, I-4187) und vom 9. Oktober 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-31/96, C-32/96 und C-33/96 (Naranjo Arjona u. a., Slg. 1997, I-5501).

    (5) - Der maßgebliche Kontext der Vorschriften und der Rechtsprechung ist in meinen Schlussanträgen vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-251/94 (zitiert in Fußnote 1, insbesondere Nrn. 4 und 11 bis 18) und vom 17. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-31/96, C-32/96 und C-33/96 (zitiert in Fußnote 1, insbesondere Nrn. 6 bis 12, 19 bis 22, 27 und 28) eingehender dargestellt.

    (31) - Die Kläger in den Rechtssachen C-31/96, C-32/96 und C-33/96 waren alle spanische Staatsangehörige, die nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Arbeitnehmer in Spanien nach Deutschland abgewandert waren, wo sie ihr Arbeitsleben beendet hatten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2017 - C-189/16

    Zaniewicz-Dybeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …

    {FN:21} Vgl. entsprechend Urteile vom 9. Oktober 1997, Naranjo Arjona u. a. (C-31/96 bis C-33/96, EU:C:1997:475, Rn. 20), sowie vom 21. Februar 2013, Salgado González (…C-282/11, EU:C:2013:86, Rn. 42).

    {FN:40} Vgl. entsprechend Urteile vom 9. Oktober 1997, Naranjo Arjona u. a. (C-31/96 bis C-33/96, EU:C:1997:475, Rn. 20 und 21).

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