Rechtsprechung
| EuGH, 26.09.2024 - C-330/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Aldi Süd - Bei der Werbung mit einer Preisermäßigung ist die Vorteilhaftigkeit des beworbenen Preises auf Grundlage des vorherigen Preises des betreffenden Artikels im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Richtlinie 98/6/EG zu bestimmen
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Aldi Süd
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Angabe der Preise für Erzeugnisse - Richtlinie 98/6/EG - Art. 6a - Bekanntgabe von Preisermäßigungen - Voraussetzungen - Begriff ,vorheriger Preis" - Verpflichtung, die bekannt gegebene Preisermäßigung auf der Grundlage ...
- Europäischer Gerichtshof
Aldi Süd
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Angabe der Preise für Erzeugnisse - Richtlinie 98/6/EG - Art. 6a - Bekanntgabe von Preisermäßigungen - Voraussetzungen - Begriff ,vorheriger Preis" - Verpflichtung, die bekannt gegebene Preisermäßigung auf der Grundlage ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Angabe der Preise für Erzeugnisse - Richtlinie 98/6/EG - Art. 6a - Bekanntgabe von Preisermäßigungen - Voraussetzungen - Begriff ,vorheriger Preis' - Verpflichtung, die bekannt gegebene Preisermäßigung auf der ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Angabe der Preise für Erzeugnisse - Richtlinie 98/6/EG - Art. 6a - Bekanntgabe von Preisermäßigungen - Voraussetzungen - Begriff ,vorheriger Preis' - Verpflichtung, die bekannt gegebene Preisermäßigung auf der ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V./Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG
Kurzfassungen/Presse (7)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Umwelt und Verbraucher - Eine in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung muss auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage berechnet werden
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bei der Werbung mit einer Preisermäßigung ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Vergleichspreis maßgeblich - Aldi Süd Preis-Highlight
- lto.de (Kurzinformation)
Aldi-Süd führt mit Rabattaktionen in die Irre
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EuGH beanstandet Rabattwerbung à la Aldi Süd
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung mit Preisermäßigung muss sich auf niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen (Aldi Süd-Werbung)
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Eine in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung muss auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage berechnet werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Ermäßigter" Preis in Werbeprospekt muss niedriger als "vorheriger" Preis sein - Aldi Süd verliert vor dem EuGH in Streit über Werbeprospekt
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Rabattwerbung von Aldi für Bananen fällt durch
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Aldi Süd
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Aldi Süd
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 19.05.2023 - 38 O 182/22
- EuGH, 26.09.2024 - C-330/23
- LG Düsseldorf, 31.10.2024 - 38 O 182/22
Papierfundstellen
- GRUR 2024, 1652
- EuZW 2025, 247
- MIR 2024, Dok. 077
- K&R 2024, 722
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 23.03.2021 - C-28/20
Airhelp - Fluggastrechte bei Flugannulierung: Angekündigte Streiks sind keine …
Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-330/23
Letztere Bestimmung zielt wie Art. 169 AEUV darauf ab, dass die Politik der Union ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2021, Airhelp, C-28/20, EU:C:2021:226, Rn. 49). - EuGH, 07.07.2016 - C-476/14
Citroën Commerce - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und …
Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-330/23
Rn. 28 Drittens ist, da Art. 6a der Richtlinie 98/6 speziell die Aspekte im Zusammenhang mit der Angabe des vorherigen Preises in der Bekanntgabe einer Preisermäßigung und die Definition dieses Preises regelt, die Geschäftspraxis in den Beziehungen zwischen Händlern und Verbrauchern, die darin besteht, eine Preisermäßigung für das betroffene Erzeugnis anzukündigen, die nicht auf der Grundlage des "vorherigen Preises" im Sinne von Art. 6a Abs. 2 dieser Richtlinie bestimmt wird, anhand dieses Artikels - wie er in den Rn. 24 und 27 des vorliegenden Urteils ausgelegt wird - zu beurteilen, und nicht anhand der Bestimmungen der Richtlinie 2005/29, wie sich aus deren Art. 3 Abs. 1 und 4 ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2016, Citroën Commerce, C-476/14, EU:C:2016:527, Rn. 42 bis 45). - EuGH, 29.06.2023 - C-543/21
Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-330/23
Außerdem muss der Verkaufspreis der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse gemäß Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein, damit diese Information genau, transparent und unmissverständlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2023, Verband Sozialer Wettbewerb [Pfandbehälter], C-543/21, EU:C:2023:527, Rn. 25). - EuGH, 22.06.2021 - C-719/19
Ein Unionsbürger, gegen den eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, kann erst ein …
Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-330/23
Rn. 21 Zweitens sind zur Bestimmung des Sinns und der Tragweite einer Vorschrift des Unionsrechts bei ihrer Auslegung nicht nur ihr Wortlaut, sondern insbesondere auch ihre spezifischen Ziele sowie die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Wirkungen einer Ausweisungsverfügung], C-719/19, EU:C:2021:506, Rn. 70).
- BGH, 09.10.2025 - I ZR 183/24
Unzulässige Werbung mit einer Preisermäßigung
Außerdem muss der Verkaufspreis der den Verbrauchern angebotenen Erzeugnisse gemäß Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit dem zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar sein, damit diese Information genau, transparent und unmissverständlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, GRUR 2024, 1652 [juris Rn. 22] = WRP 2024, 1311 - Aldi Süd, mwN).Das gleiche Ziel wird im zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 98/6/EG genannt (vgl. EuGH, GRUR 2024, 1652 [juris Rn. 23] - Aldi Süd).
Dieses spezifische Ziel würde missachtet, wenn es Händlern ermöglicht würde, die Verbraucher irrezuführen, indem Preisermäßigungen bekannt gegeben werden, die nicht real sind (vgl. EuGH, GRUR 2024, 1652 [juris Rn. 25 f.] - Aldi Süd).
Rn. 37 4. Ob - was das Berufungsgericht offengelassen hat - die angegriffene Werbung darüber hinaus auch deshalb gegen § 11 Abs. 1 PAngV verstößt, weil sich die dort in Form eines Prozentsatzes angegebene Preisermäßigung nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis bezieht, den die Beklagte für das beworbene Kaffeeprodukt innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat (vgl. zu Art. 6a Abs. 1 und 2 der Richtlinie 98/6/EG EuGH, GRUR 2024, 1652 [juris Rn. 24 bis 29] - Aldi Süd), steht im Streitfall nicht zur Entscheidung, weil die Klägerin die streitgegenständliche Werbung unter diesem Gesichtspunkt ausdrücklich nicht angegriffen hat.
Rn. 43 aa) Die Klägerin hat in ihrer Berufungserwiderung klargestellt, anders als in dem der Entscheidung "Aldi Süd" des Gerichtshofs der Europäischen Union (GRUR 2024, 1652) zugrundeliegenden Vorlageverfahren des Landgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 19. Mai 2023 - 38 O 182/22, juris) gehe es im Streitfall nicht um die Frage, ob eine Bezugnahme der Angabe "-x %" auf den "Referenzpreis" erforderlich sei.
Rn. 54 aa) Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass eine Geschäftspraxis in den Beziehungen zwischen Händlern und Verbrauchern, die darin besteht, eine Preisermäßigung für das betroffene Erzeugnis anzukündigen, die nicht auf der Grundlage des "vorherigen Preises" im Sinne von Art. 6a Abs. 2 der Richtlinie 98/6/EG bestimmt wird, anhand dieses Artikels zu beurteilen ist und nicht anhand der Bestimmungen der Richtlinie 2005/29/EG, was sich aus deren Art. 3 Abs. 1 und 4 ergibt (vgl. EuGH, GRUR 2024, 1652 [juris Rn. 28] - Aldi Süd, mwN).
- LG Düsseldorf, 31.10.2024 - 38 O 182/22
Rabattwerbung darf nur den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage ausweisen
Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23 (= WRP 2024, 1311 mit Anm. Köhler; = ZIP 2024, 2396 mit Anm. Ernst) über die Vorlage entschieden.Diese, bereits bei der Anwendung anderer Vorschriften der PreisangabenRL zugrunde gelegte (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, Citroë…n Commerce GmbH/Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e. V. [Rn. 30]), auf die Verbraucherwahrnehmung abstellende Sichtweise steht im Einklang mit dem allgemein von der PreisangabenRL verfolgten Ziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen, was verlangt, dass Informationen über die Preise und die Methoden zur Berechnung bekannt gegebener Ermäßigung eindeutig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eV ./. Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 23 f.]).
Im Hinblick auf die von der PreisangabenRL allgemein und ihrem Art. 6a Abs. 1 und Abs. 2 im Besonderen verfolgten Ziele verlangt die Vorschrift darüber (und über ihren Wortlaut) hinaus, dass ein angegebener Ermäßigungsfaktor oder sonstige Werbeaussagen, mit denen die Ermäßigung bzw. die Vorteilhaftigkeit des abgesenkten Preises hervorgehoben werden soll, auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen sein müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V./Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 24 ff.]).
Deshalb handelt es sich bei der Bewerbung der Ananas um eine Darstellung, die dem sich aus Art. 6a Abs. 1 und Abs. 2 PreisangabenRL ergebenden (und für § 11 Abs. 1 PAngV zu übernehmenden) Erfordernis, Informationen über Preise und Methoden zur Berechnung bekannt gegebener Ermäßigungen eindeutig zu gestalten (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eV ./. Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 28 und 24]), nicht genügt und die damit einhergehend gegen § 11 Abs. 1 PAngV verstößt.
Insbesondere verlangt Art. 6a Abs. 1 und Abs. 2 PreisangabenRL eine eindeutige Gestaltung der Informationen über beworbene Preisermäßigungen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eV ./. Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 23 f.]), was mit den Regelungszielen von Art. 7 Abs. 2 UGPRL/§ 5a Abs. 2 UWG übereinstimmt.
- LG Düsseldorf, 04.04.2025 - 38 O 284/24
ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG
Rn. 25 Diese auf die Verbraucherwahrnehmung abstellende Sichtweise, die bereits bei der Anwendung anderer Vorschriften der PreisangabenRL zugrunde gelegt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, Citroë…n Commerce GmbH/Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e. V. [Rn. 30]), steht im Einklang mit dem von der PreisangabenRL verfolgten Ziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen und zu diesem Zweck für eindeutige Informationen über die Preise und die Methoden zur Berechnung bekannt gegebener Ermäßigungen zu sorgen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eV ./. Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 23 f.]), und entspricht der nationalen Rechtsprechungspraxis (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Januar 2025 - I ZR 49/24 - Bearbeitungspauschale [unter B II 4]).Das mit dem harmonisierten Preisangabenrecht verfolgte Ziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen und zum Zwecke einer verbesserten Unterrichtung der Verbraucher für eindeutige Informationen über die Preise und die Methoden zur Berechnung bekannt gegebener Ermäßigungen zu sorgen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eV ./. Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 23 f.]; s.a. BGH, Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 182/14 - Durchgestrichener Preis II [unter II 1]; Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 81/09 - Original Kanchipur [unter II 4 b]), rechtfertigt es, an das Tatbestandsmerkmal "Bekanntgabe einer Preisermäßigung" keine zu strengen Anforderungen zu stellen.
Damit wäre, sollte es sich bei dem Streichpreis zugleich um den letzten Eigenpreis handeln, der niedrigste Preis der letzten 30 Tage nicht so wie von § 11 Abs. 1 PAngV verlangt - nämlich nicht eindeutig (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eV ./. Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 23 f.]) - angegeben worden.
- OLG Nürnberg, 24.09.2024 - 3 U 460/24
Bestpreis-Werbung darf Verbraucher über den Umfang der Preisermäßigung nicht im …
Rn. 10 III. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Rechtsstreit mit einer vergleichbaren Werbung mit Beschluss vom 19.05.2023, Az. 38 O 182/22, dem EuGH zwei Fragen zur Auslegung von Art. 6a Abs. 1, Abs. 2 der RL 98/6/EG vom 16.02.1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (im Folgenden: Preisangabenrichtlinie) vorgelegt (Az. des EuGH C-330/23).Rn. 27 c) Vor diesem Hintergrund besteht keine Veranlassung, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Verfahren C-330/23 auszusetzen.
- OLG Köln, 15.05.2026 - 6 U 92/25
Unterlassung der Werbung für einen "Müller Joghurt mit der Ecke" wegen …
Dazu gehört auch die Verhinderung der sog. Preisschaukelei durch Unternehmen, also der Praxis, dass Preise vor einer Preisermäßigung kurzzeitig angehoben werden und dann auf diesen erhöhten Preis in der Bewerbung der Preisermäßigungen Bezug genommen wird (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs, BR-Drs. 669/21, S. 39 sowie zur zugrundeliegenden Richtlinie EuGH GRUR 2024, 1652, 1653 Rn. 22 - Aldi Süd).Derartige Auslegungen der Europäischen Kommission als Exekutivorgan der Europäischen Union sind zwar nicht rechtsverbindlich, werden aber vom Europäischen Gerichtshof, gerade im Bereich des Lauterkeitsrechts, als Auslegungshilfe herangezogen (EuGH NJW 2017, 2980, 2981 Rn. 26 - Gelvora UAB/Valstybinė vartotojų teisių apsaugos tarnyba, betreffend die UGP-Richtlinie, sowie EuGH, GRUR 2024, 1652 Rn. 25 - Aldi Süd).
- LG Düsseldorf, 17.07.2026 - 38 O 219/25
Scheinbare Preisermäßigung verpflichtet zur Angabe des 30-Tagesbestpreises
Die große Anziehungskraft von Preissenkungswerbung mit ihrem hohen Irreführungspotential (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 182/14 - Durchgestrichener Preis II [unter II 1]; Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 81/09 - Original Kanchipur [unter II 4 b]) und die Zielsetzung des harmonisierten Preisangabenrechts, zwecks Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus für eine verbesserte Unterrichtung der Verbraucher zu sorgen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eV/Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 23 f.]), sprechen dafür, an die Beseitigung der Signalwirkung des durchgestrichenen Preises keine zu laxen Maßstäbe anzulegen (zum Klarheitsgebot in der Preiswerbung s.a. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2025 - I ZR 183/24 - Jacobs Krönung [unter B II 3 a bb (2) sowie B II 3 a cc (1) und (3)]).Rn. 74 Diese auf die Verbraucherwahrnehmung abstellende Sichtweise, die bereits bei der Anwendung anderer Vorschriften der PreisangabenRL zugrunde gelegt worden ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, Citroën Commerce GmbH/Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e. V. [Rn. 30]), steht im Einklang mit dem von der PreisangabenRL verfolgten Ziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen und zu diesem Zweck für eindeutige Informationen über die Preise und die Methoden zur Berechnung bekannt gegebener Ermäßigungen zu sorgen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eV/Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 23 f.]), und entspricht der nationalen Rechtsprechungspraxis (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Januar 2025 - I ZR 49/24 - Bearbeitungspauschale [unter B II 4]).
- OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - 20 U 43/25
Unterlassungsanspruch des Verbrauchervereins gegen die beklagte …
Damit wäre, sollte es sich bei dem Streichpreis zugleich um den letzten Eigenpreis handeln, der niedrigste Preis der letzten 30 Tage nicht so wie von § 11 Abs. 1 PAngV verlangt - nämlich eindeutig (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale B.-Stadt eV ./. A. Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 23 f.]) - angegeben worden.Rn. 80 Dahinstehen kann, ob der Entscheidung des EuGH vom 26. September 2024 (Az.: C-330/23, Verbraucherzentrale B.-Stadt e.V. ./. A. Dienstleistungs SE & Co. OHG, Rn. 29, GRUR 2024, 1652), wie der Kläger angenommen hat, tatsächlich entnommen werden kann, dass einer prozentualen Preisermäßigung nur bei einer Preisermäßigung im Sinne des Art. 6a RL (= § 11 Abs. 1 PAngV), also bei einer Eigenpreisherabsetzung, geworben kann, weil die angegriffene Angabe einer prozentualen Preissenkung für den Energy-Drink auch in dem Ausschnitt jedenfalls aufgrund des Gesamteindrucks der Bewerbung für den angesprochenen Verkehr als Preisermäßigung im Sinne des § 11 Abs. 1 PAngV zu verstehen ist.
- OLG Köln, 13.02.2026 - 6 UKl 4/25
Unzulässigkeit von Werbung für Produkte mit prozentualen Preisermäßigungsangaben …
Rn. 8 Der Kläger ist im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26.09.2024 - C-330/23 - der Auffassung, dass die Beklagte, obwohl sie über den 30-Tage-Bestpeis und die sich im Hinblick auf diesen Preis ergebende prozentuale Preisänderung informiere, gleichwohl gegen Sinn und Zweck von Art. 6 a Abs. 2 der RL 98/6EG (PreisangabenRL) und damit gegen § 11 PAngV als Verbrauchergesetz im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 19 UKlaG verstoße, da sie zugleich optisch hervorgehoben mit einer prozentualen Preisermäßigung werbe, die sich nicht auf den 30-Tage-Bestpreis, sondern vielmehr auf den zuvor verlangten Preis beziehe.Diese, bereits bei der Anwendung anderer Vorschriften der PreisangabenRL zugrunde gelegte (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, Citroën Commerce GmbH/Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e. V. [Rn. 30]), auf die Verbraucherwahrnehmung abstellende Sichtweise steht im Einklang mit dem allgemein von der PreisangabenRL verfolgten Ziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen, was verlangt, dass Informationen über die Preise und die Methoden zur Berechnung bekannt gegebener Ermäßigung eindeutig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eV ./. Aldi Süd Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 23 f.];… LG Düsseldorf Urt. v. 31.10.2024 - 38 O 182/22, GRUR-RS 2024, 29456 Rn. 18, beck-online).
Rn. 32 Wie der Europäische Gerichtshof jedoch mit Urteil vom 29.06.2023 - C-330/23 entschieden hat, erschöpft sich der Regelungsgehalt von Art. 6a Abs. 1 und Abs. 2 der Preisangaben-RL nicht alleine in dieser Verpflichtung, sondern verlangt im Hinblick auf die mit der Preisangaben-RL allgemein und mit ihrem Art. 6a Abs. 1 und 2 im Besonderen verfolgten Ziel darüber (über ihren Wortlaut) hinaus, dass ein angemessener Ermäßigungsfaktor oder sonstige Werbeaussagen, mit denen die Ermäßigung bzw. Vorteilhaftigkeit des abgesenkten Preises hervorgehoben werden soll, auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen sein müssen (vergleiche EuGH GRUR 2024, 1652 Rn. 21 ff., beck-online).
Die mit Art. 6a RL 98/6 verfolgten spezifischen Ziele seien darin zu sehen, Händler daran zu hindern, den Verbraucher irrezuführen, indem sie den angewandten Preis vor der Bekanntgabe einer Preisermäßigung erhöhen und damit gefälschte Preisermäßigungen ankündigen (EuGH GRUR 2024, 1652 Rn. 25, beck-online).
- OLG Köln, 27.03.2026 - 6 U 77/25
Streichpreise für Matratzen - Es ist unzulässig, mit einem Streichpreis zu …
In den Worten des EuGH (GRUR 2024, 1652, 1653 Rn. 27 - Aldi Süd): "Dementsprechend kann der Verkaufspreis eines Erzeugnisses, der in einer Bekanntgabe als ermäßigter Preis angegeben wird, tatsächlich nicht genauso hoch oder sogar höher sein als dieser "vorherige Preis".Eine Kollision mit dem UWG dergestalt, dass nach Art. 3 Abs. 4 der RL 2005/29/EG (UGP-Richtlinie) die Vorschrift des § 11 PAngV allein zur Beurteilung herangezogen werden müsste (was wiederum für die Einschlägigkeit von § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG sprechen könnte), besteht trotz einer entsprechenden Passage in einem Urteil des EuGH (GRUR 2024, 1652, 1653 Rn. 28 - Aldi Süd) nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht.
- LG München I, 14.07.2025 - 4 HKO 13950/24
Klage gegen Amazon: Werbung mit Preisermäßigungen ohne Bezugnahme auf den …
Artikel 6 a Abs. 1 und 2 dieser Richtlinie ist nach der Rechtsprechung des EuGH dahingehend auszulegen, dass eine Preisermäßigung für ein Erzeugnis, die vom Händler in Form eines Prozentsatzes oder einer Werbeaussage, mit der die Vorteilhaftigkeit des angegebenen Preises hervorgehoben werden soll, bekanntgegeben wird, auf der Grundlage des "vorherigen Preises" im Sinne von Absatz 2 des Artikel 6 a zu bestimmen ist (EuGH, Urteil vom 26.09.2024 - C - 330/23). - OLG Köln, 15.06.2026 - 6 U 92/25
UVP-Streichpreise - Die Werbung mit einem gegenüber der UVP des Herstellers …
- OLG Nürnberg, 05.08.2025 - 3 U 2376/24
Erstbegehungsgefahr, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kostenentscheidung, …
- LG Düsseldorf, 28.11.2025 - 38 O 120/25
- LG Düsseldorf, 31.10.2024 - 38 O 58/24
Wettbewerbsverstoß durch Werbung für Grana Padano unter Verwendung des …
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