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Rechtsprechung
   EuGH, 06.06.2019 - C-361/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14999
EuGH, 06.06.2019 - C-361/18 (https://dejure.org/2019,14999)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.2019 - C-361/18 (https://dejure.org/2019,14999)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - C-361/18 (https://dejure.org/2019,14999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Weil

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 66 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Sachlicher Anwendungsbereich - Zivil- und Handelssachen - Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Weil

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 66 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Sachlicher Anwendungsbereich - Zivil- und Handelssachen - Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a ...

  • Deutsches Notarinstitut

    VO (EG) Nr. 44/2001 Art. 1 Abs. 1 u. 2, Art. 54
    Vermögensausgleich bei Auflösung einer nichtehelichen (faktischen) Lebensgemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 66 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Sachlicher Anwendungsbereich - Zivil- und Handelssachen - Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 6. Juni 2019. Ágnes Weil gegen Géza Gulácsi. Vorabentscheidungsersuchen des Szekszárdi Járásbíróság. Vorl...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 66 - Zeitlicher Anwendungsbereich - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Sachlicher Anwendungsbereich - Zivil- und Handelssachen - Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1557
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.10.2011 - C-139/10

    Prism Investments - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) …

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-361/18
    Ein solches Vertrauen erfordert, dass die in einem Mitgliedstaat ergangenen gerichtlichen Entscheidungen nicht nur von Rechts wegen in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt werden, sondern auch, dass das Verfahren, mit dem diese Entscheidungen in dem anderen Mitgliedstaat für vollstreckbar erklärt werden, rasch und effizient vonstatten geht (Urteil vom 13. Oktober 2011, Prism Investments, C-139/10, EU:C:2011:653, Rn. 27).

    Rn. 30 Ein solches Verfahren darf nach dem 17. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 44/2001 nur eine einfache formale Prüfung der Schriftstücke umfassen, die für die Erteilung der Vollstreckbarerklärung in dem ersuchten Mitgliedstaat erforderlich sind (Urteil vom 13. Oktober 2011, Prism Investments, C-139/10, EU:C:2011:653, Rn. 28).

    Rn. 31 Zu diesem Zweck hat die Partei, die eine Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung beantragt, gemäß Art. 53 der Verordnung Nr. 44/2001 eine Ausfertigung der Entscheidung, die die für ihre Beweiskraft erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, sowie die von den Behörden des Ursprungsmitgliedstaats ausgestellte Bescheinigung nach Art. 54 dieser Verordnung vorzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2011, Prism Investments, C-139/10, EU:C:2011:653, Rn. 29).

  • EuGH, 16.06.2016 - C-12/15

    Die Verwirklichung eines reinen Vermögensschadens in einem Mitgliedstaat …

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-361/18
    Rn. 40 Ferner gilt, da die Verordnung Nr. 44/2001 das Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (…ABl. 1972, L 299, S. 32) ersetzt, die Auslegung der Bestimmungen dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof auch für die Verordnung, soweit die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsrechtsakte als gleichwertig angesehen werden können (Urteil vom 16. Juni 2016, Universal Music International Holding, C-12/15, EU:C:2016:449, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.10.2014 - C-302/13

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-361/18
    Denn der Gerichtshof hat unter Bezugnahme auf das Ziel der Verordnung Nr. 44/2001, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu erhalten und weiterzuentwickeln, in dem der freie Verkehr der Entscheidungen gefördert wird, bereits entschieden, dass die vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgeschlossenen Bereiche Ausnahmen darstellen, die wie jede Ausnahme eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2014, flyLAL-Lithuanian Airlines, C-302/13, EU:C:2014:2319, Rn. 27).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-361/18
    Rn. 32 Demnach besteht die Funktion, die der in Art. 54 der Verordnung Nr. 44/2001 genannten Bescheinigung zugedacht ist, darin, die Erteilung der Erklärung, mit der die Vollstreckbarkeit der im Ursprungsmitgliedstaat ergangenen Entscheidung festgestellt wird, so zu erleichtern, dass sie, wie im 17. Erwägungsgrund dieser Verordnung ausdrücklich vorgesehen, fast automatisch erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2012, Trade Agency, C-619/10, EU:C:2012:531, Rn. 41).
  • EuGH, 29.09.2016 - C-492/14

    Essent Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regionale Regelungen, die …

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-361/18
    Rn. 26 Allerdings hindert der Umstand, dass das nationale Gericht sein Vorabentscheidungsersuchen seiner Form nach unter Bezugnahme auf bestimmte Vorschriften der Verordnung Nr. 1215/2012 formuliert hat, den Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nicht daran, diesem Gericht unabhängig davon, worauf es in seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Auslegungshinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. September 2016, Essent Belgium, C-492/14, EU:C:2016:732, Rn. 43, …und vom 7. Juni 2018, 1nter-Environnement Bruxelles u. a., C-671/16, EU:C:2018:403, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.02.2019 - C-579/17

    Gradbeništvo Korana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-361/18
    Rn. 36 Ferner ist auch darauf hinzuweisen, dass ein Gericht bei der Prüfung seiner Zuständigkeit zur Ausstellung der Bescheinigung nach Art. 54 der Verordnung Nr. 44/2001 an das vorherige Gerichtsverfahren anschließt, indem es dessen volle Wirksamkeit sicherstellt, so dass ein im Rahmen eines solchen Verfahrens angerufenes nationales Gericht befugt ist, dem Gerichtshof eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Februar 2019, Gradbeništvo Korana, C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 39 und 41).
  • EuGH, 27.03.1979 - 143/78

    De Cavel

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-361/18
    Rn. 41 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 dieses Übereinkommens ergibt, dessen Wortlaut dem des Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 44/2001 entspricht, so dass, wie in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils ausgeführt, die vom Gerichtshof vorgenommene Auslegung der erstgenannten Bestimmung auch für die zweitgenannte gilt, umfasst der Begriff "eheliche Güterstände" die vermögensrechtlichen Beziehungen, die sich unmittelbar aus der Ehe oder ihrer Auflösung ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 1979, de Cavel, 143/78, EU:C:1979:83, Rn. 7).
  • EuGH, 07.06.2018 - C-671/16

    Inter-Environnement Bruxelles u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-361/18
    Rn. 26 Allerdings hindert der Umstand, dass das nationale Gericht sein Vorabentscheidungsersuchen seiner Form nach unter Bezugnahme auf bestimmte Vorschriften der Verordnung Nr. 1215/2012 formuliert hat, den Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nicht daran, diesem Gericht unabhängig davon, worauf es in seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Auslegungshinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. September 2016, Essent Belgium, C-492/14, EU:C:2016:732, Rn. 43, und vom 7. Juni 2018, 1nter-Environnement Bruxelles u. a., C-671/16, EU:C:2018:403, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.07.2023 - C-252/21

    Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob eine …

    Rn. 76 Zudem ist Art. 9 Abs. 2 DSGVO, da er eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten vorsieht, eng auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2014, Baltic Agro, C-3/13, EU:C:2014:2227, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 6. Juni 2019, Weil, C-361/18, EU:C:2019:473, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 05.06.2025 - V ZB 15/24

    Prüfungskompetenz vor Vollstreckung des Titels aus einem anderen Mitgliedstaat

    Rn. 15 (2) In der später entschiedenen Rechtssache Weil (Urteil vom 6. Juni 2019, C-361/18, EU:C:2019:473) hat der Gerichtshof demgegenüber ein Prüfungsrecht von Gerichten des Vollstreckungsmitgliedstaates verneint.

    Dies hat er unter anderem deswegen für erforderlich gehalten, weil das in der Verordnung vorgesehene Vollstreckungsverfahren "jeder späteren Prüfung durch ein Gericht des ersuchten Mitgliedstaats … entgegensteht", ob die Ursprungsklage in den Anwendungsbereich der Verordnung falle, weil "die Gründe, aus denen ein Rechtsbehelf gegen die Vollstreckbarerklärung dieser Entscheidung eingelegt werden kann, … in dieser Verordnung abschließend geregelt" seien (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Juni 2019, Weil, C-361/18, EU:C:2019:473, Rn. 35; zustimmend Schnichels/Stein, EuZW 2020, 869, 870).

    Der Gerichtshof hat jedoch in einem obiter dictum ausdrücklich klargestellt, dass für das Vollstreckungsverfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 nichts anderes gelte (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Juni 2019, Weil, C-361/18, EU:C:2019:473, Rn. 35: "ebenso wie eine Vollstreckung nach der Verordnung Nr. 1215/2012").

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22

    Internationale Zuständigkeit nach Lugano-Übereinkommen; Anspruch auf …

    Für den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung ist in dem gleichlautenden Art. 100 Abs. 1 Brüssel IIb-VO - auch in einem Beschwerdeverfahren - auf den Zeitpunkt des erstinstanzlichen Antrags abzustellen (vgl. EuGH vom 06.06.2019, C-361/18, juris Rn. 24), nicht auf den Zeitpunkt der Einleitung des Beschwerdeverfahrens.

    Im Rahmen der autonomen Auslegung umfasst der Begriff der ehelichen Güterstände nach der Rechtsprechung des EuGH die vermögensrechtlichen Beziehungen, die sich unmittelbar aus der Ehe oder ihrer Auflösung ergeben (vgl. EuGH vom 6.06.2019, C-361/18, juris Rn. 41, EuGH vom 27.03.1979 - 143/78, NJW 79, 1100, juris Ziff. 7).

    Rn. 42 Allerdings stellt der Ausschluss der ehelichen Güterstände vom Anwendungsbereich des LugÜ eine Ausnahme dar, die als Ausnahmevorschrift grundsätzlich eng auszulegen ist (vgl. EuGH vom 06.06.2019, C-361/18, juris Rn. 43;… etwas zurückhaltender Rauscher/Mankowski, a.a.O., Artikel 24 Brüssel Ia-VO, Rn. 6).

  • EuGH, 07.11.2019 - C-213/18

    Guaitoli u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Rn. 30 Außerdem hindert nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, dass dieses Gericht seine Vorlagefrage unter Bezugnahme auf bestimmte Vorschriften der Verordnung Nr. 44/2001 formuliert hat, den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht unabhängig davon, worauf es in seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Auslegungshinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. entsprechend Urteil vom 6. Juni 2019, Weil, C-361/18, EU:C:2019:473, Rn. 26).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2023 - 6 U 79/22
    Inzwischen hat der EuGH mit Urteil vom 06.06.2019 (C-361/18, juris Rn. 24) im Rahmen der autonomen Auslegung von Art. 66 EuGVVO aber klargestellt, dass der analogen Anwendung von Art. 32 EuGVVO der Vorzug zu geben ist (…Musielak/Voit/Stadler/Krüger, 20. Auflage, EuGVVO Art. 32 Rn. 1 f.).
  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 207/21

    Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland - …

    Nach Art. 66 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 gilt die Verordnung Nr. 44/2001 jedoch weiterhin für Entscheidungen, die in vor dem 10. Januar 2015 eingeleiteten gerichtlichen Verfahren ergehen (…vgl. dazu EuGH 9. Dezember 2021 - C-242/20 - [HRVATSKE ŠUME] Rn. 23; 6. Juni 2019 - C-361/18 - [Weil] Rn. 24 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-77/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

    {FN:12} Vgl. entsprechend Urteil vom 6. Juni 2019, Weil (C-361/18, EU:C:2019:473, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.06.2023 - C-567/21

    BNP Paribas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Rn. 33 Daher ist, um im Rahmen eines Antrags auf Anerkennung oder Vollstreckung einer in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung zu klären, welche dieser beiden Verordnungen ratione temporis anwendbar ist, auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die Klage erhoben wurde, die zu der Entscheidung geführt hat, deren Anerkennung oder Vollstreckung begehrt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juni 2019, Weil, C-361/18, EU:C:2019:473, Rn. 24).
  • OLG Schleswig, 30.06.2025 - 16 W 68/24

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils vor dem Hintergrund …

    Der maßgebliche Zeitpunkt ist der der Erhebung der Klage, die zu einer Entscheidung geführt hat, deren Vollstreckung beantragt wird (EuGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - C-361/18 - BeckRS 2019, 10517 Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2018 - C-579/17

    Gradbeništvo Korana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Vgl. hierzu die derzeit beim Gerichtshof anhängige Rechtssache Weil (C-361/18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-568/20

    H Limited - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • EuGH, 14.11.2019 - C-255/18

    State Street Bank International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-716/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-567/21

    BNP Paribas - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-249/19

    JE (Auf die Ehescheidung anzuwendendes Recht) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-14/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 805/2004 - Justizielle …

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