Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 17.12.2015 - C-371/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38584
EuGH, 17.12.2015 - C-371/14 (https://dejure.org/2015,38584)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.2015 - C-371/14 (https://dejure.org/2015,38584)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - C-371/14 (https://dejure.org/2015,38584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    APEX

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Dumping - Nicht nachfüllbare Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Art. 11 Abs. 2 - Auslaufen - Art. 13 - Umgehung - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 260/2013 - Gültigkeit - Ausweitung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    APEX

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Dumping - Nicht nachfüllbare Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Art. 11 Abs. 2 - Auslaufen - Art. 13 - Umgehung - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 260/2013 - Gültigkeit - Ausweitung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ungültigkeit der Durchführungsverordnung zur Ausweitung des Antidumpingzolls auf Einfuhren nicht nachfüllbarer Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas aus China und Vietnam; Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Dumping - Nicht nachfüllbare Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Art. 11 Abs. 2 - Auslaufen - Art. 13 - Umgehung - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 260/2013 - Gültigkeit - Ausweitung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    APEX

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EUV 260/2013 Art 1, EUV 260/2013 Art 2, EGV 1225/2009 Art 13, EGV 1225/2009 Art 14, EGV 1458/2007 Art 1, EUV 548/2012 Art 1, EUV 548/2012 Art 2, EUV 260/2013 Art 13 Abs 1, EUV 548/... 2012, EWGV 2913/92 Art 220
    Antidumpingzoll, Taschenfeuerzeuge

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Dumping - Nicht nachfüllbare Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Art. 11 Abs. 2 - Auslaufen - Art. 13 - Umgehung - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 260/2013 - Gültigkeit - Ausweitung ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.09.2014 - C-21/13

    Simon, Evers & Co - Vorabentscheidungsersuchen - Handelspolitik - …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-371/14
    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs beruht das Verfahren nach Art. 267 AEUV auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof, so dass nur das nationale Gericht, das mit dem Rechtsstreit befasst ist und in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der Fragen, die es dem Gerichtshof stellt, zu beurteilen hat (Urteil Simon, Evers & Co., C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 26).

    Rn. 37 Zudem eröffnet nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs Art. 267 AEUV den Parteien eines bei einem innerstaatlichen Gericht anhängigen Rechtsstreits keinen Rechtsweg, so dass der Gerichtshof nicht gehalten sein kann, die Frage der Gültigkeit von Unionsrecht zu prüfen, nur weil eine der Parteien diese Frage in ihren schriftlichen Erklärungen vor ihm aufgeworfen hat (vgl. Urteil Simon, Evers & Co., C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die gerichtliche Kontrolle einer entsprechenden Beurteilung ist daher darauf zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob der Sachverhalt, der der beanstandeten Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (vgl. Urteil Simon, Evers & Co., C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Lassen die im Laufe dieser Untersuchung ermittelten Tatsachen die Schlussfolgerung zu, dass eine solche Umgehung vorliegt, schlägt die Kommission dem Rat die Ausweitung der Antidumpingmaßnahmen vor (Urteil Simon, Evers & Co., C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 31).

    Die Kommission ist somit von der freiwilligen Mitarbeit der interessierten Parteien abhängig, um an die erforderlichen Informationen zu gelangen (Urteil Simon, Evers & Co., C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 32).

    Rn. 65 Deshalb hat der Unionsgesetzgeber in Art. 18 Abs. 1 der Grundverordnung für den Fall, dass eine interessierte Partei den Zugang zu den erforderlichen Informationen verweigert, die erforderlichen Auskünfte nicht erteilt oder die Untersuchung erheblich behindert, vorgesehen, dass vorläufige oder endgültige positive oder negative Feststellungen auf der Grundlage der verfügbaren Fakten getroffen werden können (Urteil Simon, Evers & Co., C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 33).

    Rn. 66 Außerdem kann nach Art. 18 Abs. 6 der Grundverordnung, wenn eine interessierte Partei nicht oder nur zum Teil zur Mitarbeit bereit ist und maßgebliche Informationen vorenthalten werden, dies zu einem Ergebnis führen, das für diese Partei weniger günstig ist, als wenn sie mitgearbeitet hätte (Urteil Simon, Evers & Co., C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 34).

    Rn. 67 In der Grundverordnung und insbesondere in ihrem Art. 13 Abs. 3 wird zwar der Grundsatz aufgestellt, dass die Unionsorgane die Beweislast für eine Umgehung tragen, doch zielen die Abs. 1 und 6 von Art. 18 dieser Verordnung deutlich auf eine Beweislasterleichterung ab, indem sie für den Fall mangelnder Bereitschaft interessierter Parteien zur Mitarbeit vorsehen, dass die Unionsorgane die Feststellungen einer Untersuchung des Vorliegens einer Umgehung auf der Grundlage der verfügbaren Fakten treffen können und dass die Parteien, die nicht zur Mitarbeit an der Untersuchung bereit waren, Gefahr laufen, sich in einer weniger günstigen Lage wiederzufinden (Urteil Simon, Evers & Co., C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 35).

    Gleichwohl liegt es in Anbetracht der Möglichkeit, Feststellungen selbst endgültiger Art auf der Grundlage der verfügbaren Fakten zu treffen und eine Partei, die nicht oder nur teilweise zur Mitarbeit bereit ist, weniger günstig zu behandeln, als wenn sie mitgearbeitet hätte, ebenso klar auf der Hand, dass es den Unionsorganen gestattet ist, sich auf ein Bündel übereinstimmender Indizien zu stützen, die auf das Vorliegen einer Umgehung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 der Grundverordnung schließen lassen (Urteil Simon, Evers & Co., C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 36).

    Rn. 69 Jede andere Lösung würde die Gefahr bergen, die Wirksamkeit der handelspolitischen Schutzmaßnahmen der Union immer dann zu untergraben, wenn die Unionsorgane im Rahmen einer Untersuchung zur Feststellung einer Umgehung mit mangelnder Bereitschaft zur Mitarbeit konfrontiert sind (Urteil Simon, Evers & Co., C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 37).

  • EuGH, 06.06.2013 - C-667/11

    Paltrade - Handelspolitik - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Art. 13 und 14 - …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-371/14
    Außerdem zielt die Verpflichtung, die betreffenden Einfuhren zollamtlich zu erfassen, im speziellen Kontext einer solchen Umgehung auch auf die Effizienz der ausgeweiteten endgültigen Maßnahmen ab, indem sie die rückwirkende Erhebung der Zölle ermöglicht, um zu verhindern, dass die anzuwendenden endgültigen Maßnahmen ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt werden (Urteil Paltrade, C-667/11, EU:C:2013:368, Rn. 28 und 29).

    Rn. 53 Drittens hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Maßnahme zur Ausweitung eines endgültigen Antidumpingzolls im Verhältnis zu dem ursprünglichen Rechtsakt, mit dem dieser Zoll eingeführt wurde, nur akzessorischen Charakter hat (Urteil Paltrade, C-667/11, EU:C:2013:368, Rn. 28).

  • EuGH, 16.04.2015 - C-477/13

    Angerer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/36/EG - Art. 10 - …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2015 - C-371/14
    Rn. 42 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Unionsrechts - hier von Art. 13 der Grundverordnung - sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen (Urteil Angerer, C-477/13, EU:C:2015:239, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.01.2024 - C-517/22

    Eurobolt u. a./ Kommission und Stafa Group - Rechtsmittel - Dumping - Ausweitung …

    Rn. 60 Drittens ist in Bezug auf das Rückwirkungsverbot festzustellen, dass - wie der Gerichtshof bereits entschieden hat - in Art. 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1225/2009, dessen Wortlaut mit dem von Art. 10 Abs. 1 der Verordnung 2016/1036 übereinstimmt, zwar das Verbot der Rückwirkung von Antidumpingmaßnahmen - die grundsätzlich nur auf nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung, mit der sie eingeführt wurden, in den zollrechtlich freien Verkehr überführte Waren angewendet werden dürfen - verankert ist, doch weichen mehrere Bestimmungen der Verordnungen Nr. 1225/2009 und 2016/1036 von diesem Grundsatz ab (Urteil vom 17. Dezember 2015, APEX, C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 48).

    Rn. 61 So ist nach den Regeln über die Umgehung die rückwirkende Erhebung von Antidumpingzöllen, die durch eine auf der Grundlage von Art. 13 der genannten Verordnungen erlassene Ausweitungsverordnung ausgedehnt wurden, erst ab dem Zeitpunkt gestattet, zu dem die Einfuhren gemäß Art. 14 Abs. 5 der Verordnungen zollamtlich erfasst wurden (Urteil vom 17. Dezember 2015, APEX, C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 49).

    Dagegen ist eine solche Wiederaufnahme auch nach dem Auslaufen der betreffenden Antidumpingzölle zulässig, wenn die Zölle nur für ihren ursprünglichen Geltungszeitraum wieder eingeführt werden (…vgl. entsprechend Urteil vom 15. März 2018, Deichmann, C-256/16, EU:C:2018:187, Rn. 77 und 78), also nur für den vor dem Auslaufen liegenden Zeitraum, so dass die ausgeweiteten Maßnahmen ausschließlich rückwirkenden Charakter haben (Urteil vom 17. Dezember 2015, APEX, C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 47).

    Erstens habe sich das Gericht zu Unrecht auf das Urteil vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828), gestützt, da es dort nicht um die Rechtsgrundlage der angefochtenen Handlung gegangen sei.

    Denn wie sich aus Rn. 62 des vorliegenden Urteils im Wesentlichen ergibt, kann eine Verordnung zur Ausweitung von Antidumpingzöllen nur einen Zeitraum betreffen, in dem der ursprüngliche Rechtsakt, mit dem dieser Zoll eingeführt wurde, selbst anwendbar ist oder war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, APEX, C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 53 und 54).

    Rn. 87 Drittens kann dem Gericht seine Bezugnahme auf das Urteil vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828), in den Rn. 129 und 134 des angefochtenen Urteils nicht mit der Begründung vorgeworfen werden, dass sich der Gerichtshof darin nicht zu dem Vorbringen geäußert habe, dass eine rechtswidrige Verordnung keine Rechtsgrundlage für die streitige Verordnung sein könne.

    Rn. 90 Wie der Gerichtshof in Rn. 54 des Urteils vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828), aber gerade anerkannt hat, ergibt sich aus dem akzessorischen Charakter einer Maßnahme zur Ausweitung eines endgültigen Antidumpingzolls zwar, dass die ausgeweiteten Maßnahmen das Auslaufen der Maßnahmen, die ausgeweitet werden, nicht überdauern können, doch muss der Beschluss zur Einführung Ersterer nicht notwendigerweise vor dem Auslaufen Letzterer ergehen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2016 - C-247/15

    Maxcom / Chin Haur Indonesia - Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping - …

    {FN:38} Urteil vom 17. Dezember 2015 (C-371/14, EU:C:2015:828).

    {FN:39} Urteile vom 4. September 2014, Simon, Evers & Co. (…C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 32 bis 34), und vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 64 bis 66).

    {FN:40} Urteile vom 4. September 2014, Simon, Evers & Co. (…C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 35), und vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 67).

    {FN:41} Urteile vom 4. September 2014, Simon, Evers & Co. (…C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 36), und vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 68).

    {FN:42} Urteile vom 4. September 2014, Simon, Evers & Co. (…C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 36), und vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 68).

    {FN:43} Urteile vom 4. September 2014, Simon, Evers & Co. (…C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 37), und vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 69).

    {FN:44} Vgl. Urteile vom 4. September 2014, Simon, Evers & Co. (…C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 39 und 56), sowie vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 71).

  • EuGH, 18.10.2022 - C-677/20

    Die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische …

    Rn. 28 Außerdem eröffnet Art. 267 AEUV nach gefestigter Rechtsprechung den Parteien eines bei einem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits keinen Rechtsbehelf, so dass der Gerichtshof nicht gehalten sein kann, die Gültigkeit des Unionsrechts allein deshalb zu beurteilen, weil eine dieser Parteien diese Frage in ihren schriftlichen Erklärungen vor ihm aufgeworfen hat (…Urteile vom 5. Mai 2011, MSD Sharp & Dohme, C-316/09, EU:C:2011:275, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. Dezember 2015, APEX, C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2016 - C-248/15

    Maxcom / City Cycle Industries - Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping - …

    {FN:31} - Urteil vom 17. Dezember 2015 (C-371/14, EU:C:2015:828).

    {FN:32} - Vgl. Urteile vom 4. September 2014, Simon, Evers & Co. (…C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 30 bis 37), und vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 62 bis 69), vgl. Nrn. 49, 50 und 52 der Schlussanträge in den Rechtssachen Chin Haur.

    {FN:33} - Vgl. Urteile vom 4. September 2014, Simon, Evers & Co. (…C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 36), und vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 68); vgl. Nr. 51 der Schlussanträge in den Rechtssachen Chin Haur.

    {FN:34} - Vgl. Urteile vom 4. September 2014, Simon, Evers & Co. (…C-21/13, EU:C:2014:2154, Rn. 37), und vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 69).

  • EuG, 08.05.2019 - T-749/16

    Stemcor London und Samac Steel Supplies/ Kommission - Dumping - Einfuhren …

    Rn. 33 Aus dem Zweck und der Systematik der Grundverordnung und vor allem aus ihrem 17. Erwägungsgrund und ihrem Art. 10 Abs. 4 Buchst. d ergibt sich, dass mit der rückwirkenden Erhebung endgültiger Antidumpingzölle bezweckt wird, zu verhindern, dass die Abhilfewirkung der endgültigen Maßnahmen untergraben wird und diese Maßnahmen dadurch unterlaufen werden, indem die Einführer, die Waren nach der Zollabfertigung gelagert haben, gezwungen werden, die eingeführten Waren während des Zeitraums der zollamtlichen Erfassung zu nicht schädigenden Preisen zu verkaufen (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 6. Juni 2013, Paltrade, C-667/11, EU:C:2013:368, Rn. 28 und 29, und vom 17. Dezember 2015, APEX, C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 50).

    Wenngleich, wie Letztere geltend machen, in Art. 10 Abs. 1 der Grundverordnung das Rückwirkungsverbot von Antidumpingmaßnahmen verankert ist, weichen doch mehrere Bestimmungen der Grundverordnung davon ab, indem sie unter bestimmten Umständen die Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf vor Inkrafttreten der sie einführenden Verordnung in den zollrechtlichen Verkehr überführte Waren erlauben, die nach Art. 14 Abs. 5 der Grundverordnung zollamtlich erfasst wurden, und zwar zu dem alleinigen Zweck, zu verhindern, dass die Abhilfewirkung der endgültigen Maßnahmen ernsthaft untergraben wird und diese Maßnahmen dadurch unterlaufen werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 2013, Paltrade, C-667/11, EU:C:2013:368, Rn. 28 und 29, und vom 17. Dezember 2015, APEX, C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 50).

  • EuGH, 12.09.2019 - C-709/17

    Kommission/ Kolachi Raj Industrial - Rechtsmittel - Dumping - …

    Infolgedessen hat eine Maßnahme zur Ausweitung eines endgültigen Antidumpingzolls gegenüber dem ursprünglichen Rechtsakt, mit dem der Zoll eingeführt wurde, nur akzessorischen Charakter zur Flankierung der wirksamen Durchführung der endgültigen Maßnahmen (…Urteile vom 6. Juni 2013, Paltrade, C-667/11, EU:C:2013:368, Rn. 28, und vom 17. Dezember 2015, APEX, C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 50 und 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-517/22

    Eurobolt u. a./ Kommission und Stafa Group - Rechtsmittel - Dumping - Ausweitung …

    {FN:16} Urteil vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828; im Folgenden: Urteil APEX).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-747/21

    Severstal/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter …

    {FN:28} Ich übernehme hier den Wortlaut, den das vorlegende Gericht in der Rechtssache verwendet hat, die zum Urteil vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 26), geführt hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2019 - C-709/17

    Kommission/ Kolachi Raj Industrial - Rechtsmittel - Dumping - …

    {FN:16} Vgl. Urteile vom 6. Juni 2013, Paltrade (…C-667/11, EU:C:2013:368, Rn. 28), und vom 17. Dezember 2015, APEX (C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 50 und 53).
  • EuGH, 30.06.2016 - C-416/15

    Selena România - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Verordnung (EG) …

    Diese Bestimmungen gestatten nämlich die Anwendung von Antidumpingmaßnahmen auf vor dem Inkrafttreten der Verordnung, mit der die Maßnahmen eingeführt wurden, in den zollrechtlich freien Verkehr überführte Waren, sofern die betreffenden Einfuhren gemäß Art. 14 Abs. 5 der Grundverordnung zollrechtlich erfasst wurden (Urteil vom 17. Dezember 2015, APEX, C-371/14, EU:C:2015:828, Rn. 48).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-371/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17973
Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-371/14 (https://dejure.org/2015,17973)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.07.2015 - C-371/14 (https://dejure.org/2015,17973)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - C-371/14 (https://dejure.org/2015,17973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    APEX

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Antidumpingzölle - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 260/2013 - Einfuhrerzeugnisse mit Ursprung in China - Einfuhr aus Vietnam versandter gleicher Erzeugnisse - Umgehung - Rückwirkende Ausweitung der Antidumpingzölle, die ...

  • rechtsportal.de

    Ausweitung des Antidumpingzolls auf Einfuhren nicht nachfüllbarer Taschenfeuerzeuge mit Feuerstein für Gas aus China und Vietnam; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.06.2013 - C-667/11

    Paltrade - Handelspolitik - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 - Art. 13 und 14 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-371/14
    {FN:19} - C-667/11, EU:C:2013:368.

    {FN:21} - C-667/11, EU:C:2013:368.

    {FN:24}- C-667/11, EU:C:2013:368.

  • EuGH, 03.10.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat - "Rechtsmittel - Antidumping - Verordnung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-371/14
    {FN:27} - C-458/98 P, EU:C:2000:531, Rn. 91. Vgl. auch Urteile des Gerichts Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (…T-401/06, EU:T:2010:67, Rn. 198), Zhejiang Aokang Shoes/Rat (…T-407/06 und T-408/06, EU:T:2010:68, Rn. 155), Sun Sang Kong Yuen Shoes Factory/Rat (…T-409/06, EU:T:2010:69, Rn. 157) und Foshan City Nanhai Golden Step Industrial/Rat (…T-410/06, EU:T:2010:70, Rn. 133).

    {FN:28} - Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat (C-458/98 P, EU:C:2000:531, Rn. 92).

  • EuGH, 04.09.2014 - C-21/13

    Simon, Evers & Co - Vorabentscheidungsersuchen - Handelspolitik - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-371/14
    {FN:14} - C-21/13, EU:C:2014:2154.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-517/22

    Eurobolt u. a./ Kommission und Stafa Group - Rechtsmittel - Dumping - Ausweitung …

    {FN:36} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache APEX (C-371/14, EU:C:2015:507, Nr. 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht