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Rechtsprechung
   EuGH, 03.10.2013 - C-386/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26393
EuGH, 03.10.2013 - C-386/12 (https://dejure.org/2013,26393)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2013 - C-386/12 (https://dejure.org/2013,26393)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2013 - C-386/12 (https://dejure.org/2013,26393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Geltungsbereich - Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie gesetzliche Vertretung von natürlichen Personen - Ausschließliche Zuständigkeit ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schneider

    Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Geltungsbereich - Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie gesetzliche Vertretung von natürlichen Personen - Ausschließliche Zuständigkeit ...

  • EU-Kommission

    Schneider

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Geltungsbereich - Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie gesetzliche Vertretung von natürlichen Personen - Ausschließliche Zuständigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Schneider

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Sofiyski gradski sad - Auslegung von Art. 22 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1873
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.04.2009 - C-420/07

    EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN …

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-386/12
    So ist der Anwendungsbereich dieser Verordnung im Wesentlichen unter Berücksichtigung der Natur der zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen oder des Gegenstands des Rechtsstreits zu bestimmen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2006, ČEZ, C-343/04, Slg. 2006, I-4557, Randnr. 22, und vom 28. April 2009, Apostolides, C-420/07, Slg. 2009, I-3571, Randnrn.
  • EuGH, 18.05.2006 - C-343/04

    ČEZ - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a - …

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-386/12
    So ist der Anwendungsbereich dieser Verordnung im Wesentlichen unter Berücksichtigung der Natur der zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen oder des Gegenstands des Rechtsstreits zu bestimmen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2006, ČEZ, C-343/04, Slg. 2006, I-4557, Randnr. 22, und vom 28. April 2009, Apostolides, C-420/07, Slg. 2009, I-3571, Randnrn.
  • EuGH, 10.01.1990 - 115/88

    Reichert und Kockler / Dresdner Bank

    Auszug aus EuGH, 03.10.2013 - C-386/12
    Rn. 21 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zu Art. 16 Nr. 1 Buchst. a des Brüsseler Übereinkommens, die gemäß dem 19. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 44/2001 auch für die Auslegung von Art. 22 Nr. 1 der Verordnung gilt, festgestellt hat, dass dieser Artikel dahin auszulegen ist, dass die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Belegenheitsstaats nicht alle Klagen umfasst, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, sondern nur solche, die in den Anwendungsbereich dieses Übereinkommens fallen und darauf gerichtet sind, zum einen den Umfang oder den Bestand einer unbeweglichen Sache, das Eigentum, den Besitz oder das Bestehen anderer dinglicher Rechte hieran zu bestimmen und zum anderen den Inhabern dieser Rechte den Schutz der mit ihrer Rechtsstellung verbundenen Vorrechte zu sichern (vgl. u. a. Urteile vom 10. Januar 1990, Reichert und Kockler, C-115/88, Slg. 1990, I-27, Randnr. 11, sowie ČEZ, Randnr. 30).
  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    Mithin fallen auch zivilrechtliche Entscheidungen eines Strafgerichts (EuGH…, Urteil vom 22. Oktober 2015 - C-523/14, IPRax 2019, 147 Rn. 27 mwN) sowie Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gemäß Art. 1 Abs. 1 EuGVVO in den Anwendungsbereich der Verordnung (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2013 - C-386/12, FamRZ 2013, 1873 Rn. 18, 31;… Geimer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., Art. 4 EuGVVO Rn. 25;… Gottwald in: MünchKommZPO, 5. Auflage, Brüssel Ia-VO Art. 1 Rn. 3;… Stadler in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Auflage, EuGVVO nF Art. 1 Rn. 1).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2024 - C-395/23

    Anikovi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Rn. 39 Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen des vorlegenden Gerichts, die sich allein auf den Verweis auf das Urteil vom 6. Oktober 2015, Matoušková{FN-VERWEIS:23}, stützen, schlage ich dem Gerichtshof vor, die Grundsatzlösung, für die er sich im Urteil Schneider entschieden hat, entsprechend anzuwenden.

    Rn. 43 Anknüpfend an das Urteil Schneider entschied der Gerichtshof, dass die von den gesetzlichen Vertretern eines Minderjährigen im Rahmen eines Erbschaftsverfahrens beantragte gerichtliche Genehmigung eine Maßnahme zum Schutz des Kindes darstellt, die mit der Verwaltung und Erhaltung seines Vermögens oder der Verfügung darüber im Rahmen der Ausübung der elterlichen Verantwortung im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003{FN-VERWEIS:28} in Zusammenhang steht.

    {FN:15} Vgl. in einem solchen Verfahren Urteil vom 3. Oktober 2013, Schneider (C-386/12, im Folgenden: Urteil Schneider, EU:C:2013:633, Rn. 10 bis 12).

    Vgl. auch Urteil Schneider (…Rn. 12).

    {FN:24} Vgl. Urteil Schneider (…Rn. 23).

    Gemäß Art. 168 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 165 Abs. 4 und Art. 130 Abs. 3 des Familiengesetzes sind Verfügungen über Immobilien, die im Eigentum von für partiell geschäftsunfähig erklärten Personen stehen, mit Genehmigung des Rayongerichts zulässig, in dessen Bezirk diese Personen ihren gegenwärtigen Wohnsitz haben, wenn die Verfügung nicht dem Interesse der Betreffenden widerspricht (vgl. Urteil Schneider, Rn. 7).

    {FN:25} Vgl. Urteil Schneider (…Rn. 25).

    {FN:27} Vgl. Urteil Schneider (…Rn. 26, 28 und 31).

  • EuGH, 03.04.2014 - C-438/12

    Die den Gerichten eines Mitgliedstaats durch die Brüssel-I-Verordnung zuerkannte …

    Rn. 42 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Art. 16 des Brüsseler Übereinkommens, und damit Art. 22 Nr. 1 der Verordnung Nr. 44/2001, dahin auszulegen ist, dass die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Belegenheitsstaats nicht alle Klagen umfasst, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, sondern nur solche, die sowohl in den Anwendungsbereich dieses Übereinkommens bzw. dieser Verordnung fallen als auch darauf gerichtet sind, zum einen den Umfang oder den Bestand einer unbeweglichen Sache oder das Eigentum, den Besitz oder das Bestehen anderer dinglicher Rechte an ihr zu bestimmen und zum anderen den Inhabern dieser Rechte den Schutz der mit ihrer Rechtsstellung verbundenen Vorrechte zu sichern (Urteil vom 3. Oktober 2013, Schneider, C-386/12, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.2025 - C-99/24

    Chmieka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Eine solche Auslegung könnte angesichts des Urteils vom 3. Oktober 2013, Schneider (C-386/12, EU:C:2013:633), abzulehnen sein.

    Diese Klage muss auf ein dingliches Recht gestützt sein, das an einer Sache besteht und gegenüber jedermann wirkt, und nicht auf ein persönliches Recht, das nur gegen den Schuldner geltend gemacht werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2013, Schneider, C-386/12, EU:C:2013:633, Rn. 21;… vom 16. November 2016, Schmidt, C-417/15, EU:C:2016:881, Rn. 30, 31 und 34, …sowie vom 14. Februar 2019, Milivojević, C-630/17, EU:C:2019:123, Rn. 97, 99 und 100).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-438/12

    Weber - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen -Verordnung (EG) …

    {FN:21} - Vgl. Urteile vom 25. Oktober 2012, Folien Fischer und Fofitec (…C-133/11, Rn. 31 und 32), sowie vom 3. Oktober 2013, Schneider (C-386/12, Rn. 21), die Art. 27 bzw. Art. 22 der Verordnung Nr. 44/2001 betrafen.

    {FN:27} - Vgl. entsprechend, zum Begriff "Zivil- und Handelssachen" im Sinne der Verordnung Nr. 44/2001, Urteil Schneider (…Rn. 18).

    {FN:33} - Urteil Schneider (…Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung zum Brüsseler Übereinkommen).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-417/15

    Schmidt - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche …

    {FN:6} - Vgl. etwa das Urteil Schneider (C-386/12, EU:C:2013:633, Rn. 31).

    {FN:11} - Anders gelagert war das dem Urteil Schneider (C-386/12, EU:C:2013:633) zugrunde liegende Ausgangsverfahren, in dem es um ein vom Grundstücksgeschäft zu unterscheidendes Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zum Zwecke der Genehmigung des genannten Rechtsgeschäfts ging.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-339/22

    BSH Hausgeräte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

    {FN:29} Vgl. u. a. Urteile vom 3. Oktober 2013, Schneider (C-386/12, EU:C:2013:633, Rn. 29), vom 23. Oktober 2014, flyLAL-Lithuanian (…C-302/13, EU:C:2014:2319, Rn. 40 und 41), und vom 10. Juli 2019, Reitbauer u. a. (…C-722/17, EU:C:2019:577, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-603/17

    Bosworth und Hurley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit, …

    {FN:35} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2013, Schneider (C-386/12, EU:C:2013:633, Rn. 18), vom 19. Dezember 2013, Corman-Collins (…C-9/12, EU:C:2013:860, Rn. 28), und vom 14. Juli 2016, Granarolo (…C-196/15, EU:C:2016:559, Rn. 23).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-523/14

    Aannemingsbedrijf Aertssen und Aertssen Terrassements - Vorlage zur …

    Er ist als autonomer Begriff anzusehen, bei dessen Auslegung die Zielsetzungen und die Systematik der Verordnung Nr. 44/2001 sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der nationalen Rechtsordnungen ergeben, berücksichtigt werden müssen (Urteile Schneider, C-386/12, EU:C:2013:633, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie flyLAL-Lithuanian Airlines, C-302/13, EU:C:2014:2319, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-404/14

    Matoušková - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Rn. 29 Eine solche Maßnahme steht in direktem Zusammenhang mit der Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit der natürlichen Person (vgl. entsprechend Urteil Schneider, C-386/12, EU:C:2013:633, Rn. 26) und ist ihrer Art nach Teil eines Verfahrens, dessen Ziel es ist, den Bedürfnissen des Schutzes und des Beistands minderjähriger Kinder gerecht zu werden.
  • EuGH, 21.10.2015 - C-215/15

    Gogova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-404/14

    Matoušková - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 - Zuständigkeit der …

  • EuGH, 06.03.2025 - C-395/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

  • EuGH, 15.05.2019 - C-827/18

    MC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-302/13

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anwendungsbereich - …

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