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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 27.02.2003 - C-389/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3627
EuGH, 27.02.2003 - C-389/00 (https://dejure.org/2003,3627)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.2003 - C-389/00 (https://dejure.org/2003,3627)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - C-389/00 (https://dejure.org/2003,3627)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 23 EG und 25 EG - Abgabe zollgleicher Wirkung - Ausfuhr von Abfällen - Basler Übereinkommen - Verordnung Nr. 259/93 - Beitrag zu einem Solidarfonds

  • Judicialis

    EG Art. 23; ; EG Art. 25; ; Verordnung Nr. 259/93

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 23 EG und 25 EG - Abgabe zollgleicher Wirkung - Ausfuhr von Abfällen - Basler Übereinkommen - Verordnung Nr. 259/93 - Beitrag zu einem Solidarfonds

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Artikel 23 und 25 EG
    Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Verbringung von Abfällen - Pflichtbeitrag zu einem Solidarfonds für die Wiedereinführung von Abfällen - Unvereinbarkeit mit dem EG-Vertrag

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Zollgleiche Abgaben

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Abgabe zollgleicher Wirkung; Ausfuhr von Abfällen; Basler Übereinkommen; Beitrag zu einem Solidarfonds

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Pflichtbeitrag für Exporteure zum Solidarfonds Abfallrückführung nach dem AbfVerbrG ist Abgabe zollgleicher Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 23 EG und 25 EG - Abgabe zollgleicher Wirkung - Ausfuhr von Abfällen - Basler Übereinkommen - Verordnung Nr. 259/93 - Beitrag zu einem Solidarfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 23 und 25 EG - Nationale Rechtsvorschriften, die Abfallexporteuren einen Beitrag zu einem Solidarfonds auferlegen - Finanzierung des sich aus der Ausfallhaftung des Ausfuhrstaats für die Rückführung ergebenden Risikos ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 551 (Ls.)
  • BB 2003, 962
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.09.1988 - 18/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-389/00
    Eine den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung stellt sonach, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 23 und 25 EG dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (siehe u. a. Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427, Randnr. 5).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gilt das jedoch dann nicht, wenn die fragliche Belastung Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die systematisch sämtliche inländischen und eingeführten Waren nach gleichen Kriterien erfasst, wenn sie ein der Höhe nach angemessenes Entgelt für einen dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich geleisteten Dienst darstellt oder aber - unter bestimmten Voraussetzungen - wenn sie sich auf Kontrollen bezieht, die zur Erfüllung von Verpflichtungen, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben, durchgeführt werden (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 6, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Unter diesen Umständen wird den in Deutschland ansässigen Abfallexporteuren dadurch, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung erfüllt, die das Gemeinschaftsrecht im allgemeinen Interesse, nämlich dem des Gesundheits- und Umweltschutzes, allen Mitgliedstaaten auferlegt, kein bestimmter, tatsächlich gewährter Vorteil verschafft (in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 7).

    34 bis 36, und Kommission/Deutschland, Randnr. 14).

    21 und 22, und Kommission/Deutschland, Randnr. 15).

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-389/00
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass eine finanzielle Belastung, die nur den finanziell und wirtschaftlich gerechtfertigen Ausgleich für eine Verpflichtung bezweckt, die allen Mitgliedstaaten vom Gemeinschaftsrecht in gleicher Weise auferlegt worden ist, nicht einem Zoll gleichgestellt werden kann und daher auch nicht unter das in den Artikeln 23 EG und 25 EG aufgestellte Verbot fällt (Urteile vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5, Randnrn.
  • EuGH, 02.05.1990 - C-111/89

    Niederlande State / Bakker Hillegom

    Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-389/00
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes muss die den Wirtschaftsteilnehmern auferlegte finanzielle Belastung jedoch in dem Sinne wirtschaftlich gerechtfertigt sein, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen ihrer Höhe und den tatsächlichen Kosten der Verrichtung besteht, die sie finanzieren soll; dies ist hier die eventuelle Wiedereinfuhr verbrachter Abfälle einschließlich ihrer Beförderung und ihrer Beseitigung oder Verwertung (in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-111/89, Bakker Hillegom, Slg. 1990, I-1735, Randnrn.
  • EuGH, 09.11.1983 - 158/82

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-389/00
    Eine den Waren wegen des Überschreitens der Grenze einseitig auferlegte finanzielle Belastung stellt sonach, wenn sie kein Zoll im eigentlichen Sinne ist, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der Art ihrer Erhebung eine Abgabe zollgleicher Wirkung im Sinne der Artikel 23 und 25 EG dar, selbst wenn sie nicht zugunsten des Staates erhoben wird (siehe u. a. Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18, und vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427, Randnr. 5).
  • EuGH, 12.07.1977 - 89/76

    Kommission / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-389/00
    Allein der Umstand, dass andere Mitgliedstaaten bereit sind, die Wiedereinfuhr von Abfällen einschließlich ihrer Verbringung und ihrer Beseitigung oder Verwertung über ihre öffentlichen Haushalte selbst zu finanzieren, steht diesem Schluss grundsätzlich nicht entgegen (in diesem Sinn Urteile vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76, Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355, Randnr. 18; vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83, IFG, Slg. 1984, 349, Randnrn.
  • EuGH, 31.01.1984 - 1/83

    IFG / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 27.02.2003 - C-389/00
    Allein der Umstand, dass andere Mitgliedstaaten bereit sind, die Wiedereinfuhr von Abfällen einschließlich ihrer Verbringung und ihrer Beseitigung oder Verwertung über ihre öffentlichen Haushalte selbst zu finanzieren, steht diesem Schluss grundsätzlich nicht entgegen (in diesem Sinn Urteile vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76, Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355, Randnr. 18; vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83, IFG, Slg. 1984, 349, Randnrn.
  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95

    Solidarfonds Abfallrückführung

    Rn. 83 3. Am 27. Februar 2003 stellte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in einem von der Kommission betriebenen Verfahren fest, dass die Bundesrepublik Deutschland mit dem Erlass dieses Gesetzes gegen Art. 23 und 25 EG verstoßen habe, da die fragliche Abgabe die gleiche Wirkung wie eine Ausfuhrzollabgabe entfalte und eine Ausnahme vom Verbot der Erhebung von Abgaben mit zollgleicher Wirkung nicht vorliege (EuGH, RS C-389/00, Slg. 2003-2, I-2022).

    Diese Verordnung aber schließt, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften inzwischen entschieden hat (EuGH, RS C-389/00, Slg. 2003-2, I-2022), für ihren Geltungsbereich ohnehin die finanzielle Inpflichtnahme der Exporteure für die Folgen fremden Verhaltens aus, weist also die Kosten der mitgliedstaatlichen Gewährleistung der Rückführung fehlgeschlagener Transporte im praktischen Ergebnis den öffentlichen Haushalten zu.

  • BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 981/00

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im …

    Am 27. Februar 2003 stellte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in einem von der Kommission betriebenen Verfahren fest, dass die Bundesrepublik Deutschland mit dem Erlass dieses Gesetzes gegen Art. 23 und 25 EG verstoßen habe, da die fragliche Abgabe die gleiche Wirkung wie eine Ausfuhrzollabgabe entfalte und eine Ausnahme vom Verbot der Erhebung von Abgaben mit zollgleicher Wirkung nicht vorliege (EuGH, RS C-389/00, Slg. 2003-2, I-2022).

    Diese Verordnung aber schließt, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften inzwischen entschieden hat (EuGH, RS C-389/00, Slg. 2003-2, I-2022), für ihren Geltungsbereich ohnehin die finanzielle Inpflichtnahme der Exporteure für die Folgen fremden Verhaltens aus, weist also die Kosten der mitgliedstaatlichen Gewährleistung der Rückführung fehlgeschlagener Transporte im praktischen Ergebnis den öffentlichen Haushalten zu.

  • VG Düsseldorf, 28.05.2019 - 17 K 9985/18

    Abfallverbringung, Verwaltungsgebühr, Verwaltungskosten

    Rn. 26 so die ständige Rechtsprechung des EuGH, vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 1. März 2018 - C-76/17 -, juris Rn. 21, siehe auch EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - C-389/00 -, juris Rn. 22; EuGH, Urteil vom 25. Januar 1977 - Rechtssache 46/76 -, juris Rn. 7/11.

    Rn. 47 vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - C-389/00 -, juris Rn. 39 ff.; EuGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - C-111/89 -, juris Rn. 11; EuGH, Urteil vom 25. Januar 1977 - Rechtssache 46/76 -, juris Rn. 31/34; VG Aachen, Urteil vom 3. Februar 2014 - 7 K 629/11 -, juris Rn. 66.

    Rn. 49 vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - C-389/00 -, juris Rn. 40; EuGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - C-111/89 -, juris Rn. 11 ff., insbesondere Rn. 14.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-277/02

    EU-Wood-Trading

    {FN:44} - Urteil Parlament/Rat (Randnr. 18) und Urteil vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-389/00 (Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-2001, Randnr. 34).

    {FN:47} - Urteil ASA (Randnr. 40) sowie Urteile vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-228/00 (Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-1439, Randnr. 33) und in der Rechtssache C-458/00 (Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-1553, Randnr. 21).

  • VG Aachen, 03.02.2014 - 7 K 629/11

    Klauentiergülle; Verbringen; zollgleiche Abgabe; Äquivalenzprinzip

    Rn. 72 vgl. EuGH, Urteil vom 27.02.2003 - C-389/00 -, juris; Urteil vom 02.05.1990 - C-111/89 -, juris; allgemein Hermann, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 30 AEUV Rn. 16 ff. m.w.N. der Rechtsprechung (Stand: September 2010); Kamann, in: Streinz, EUV/AEUV, 2. Auflage 2012, Art. 30 AEUV Rn. 20; offen gelassen dagegen von OVG NRW, Beschluss vom 25.02.2004 - 9 A 512/01 -, juris.

    Rn. 74 vgl. EuGH, Urteil vom 27.02.2003 - C-389/00 -, juris; Urteil vom 02.05.1990 - C-111/89 -, juris; allgemein Hermann, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 30 AEUV Rn. 16 ff. m.w.N. der Rechtsprechung (Stand: September 2010); Kamann, in: Streinz, EUV/AEUV, 2. Auflage 2012, Art. 30 AEUV Rn. 20.

  • EuGH, 02.10.2014 - C-254/13

    Orgacom - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abgaben zollgleicher Wirkung - …

    Rn. 22 Zur Einstufung der streitigen Abgabe als Abgabe zollgleicher Wirkung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass, wie der Gerichtshof bereits mehrfach festgestellt hat, die Rechtfertigung für das Verbot von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung darin liegt, dass finanzielle Belastungen, die ihren Grund im Überschreiten der Grenzen haben, auch wenn sie noch so geringfügig sind, eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellen, die durch die damit verbundenen Verwaltungsformalitäten noch erschwert wird (Urteil Kommission/Deutschland, C-389/00, EU:C:2003:111, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani

    {FN:27} - Vgl. entsprechend Urteil vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-389/00 (Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-2001, Randnrn.
  • EuGH, 21.06.2007 - C-173/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 23 EG, 25 …

    Rn. 19 Außerdem dürfe ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung keine Durchfuhrabgaben oder irgendwelche anderen Abgaben im Zusammenhang mit der Durchfuhr von Waren durch sein Hoheitsgebiet erheben, da diese Abgaben gleiche Wirkungen wie ein Ausfuhrzoll erzeugten (Urteile SIOT, Randnrn. 18, 19 und 23, und vom 27. Februar 2003, Kommission/Deutschland, C-389/00, Slg. 2003, I-2001, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06

    Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten - Abgabe auf …

    {FN:27} - Urteil vom 27. Februar 2003 (C-389/00, Slg. 2003, I-2001).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - 1 B 22.03

    Jahresbeiträge zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung sind mit …

    Diese Verordnung aber schließt, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften inzwischen entschieden hat (EuGH, RS C-389/00, Slg. 2003-2, I-2022), für ihren Geltungsbereich ohnehin die finanzielle Inpflichtnahme der Exporteure für die Folgen fremden Verhaltens aus, weist also die Kosten der mitgliedstaatlichen Gewährleistung der Rückführung fehlgeschlagener Transporte im praktischen Ergebnis den öffentlichen Haushalten zu.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • VG Darmstadt, 13.02.2007 - 8 E 1771/05

    Vorlagebeschluss des VG Darmstadt zur Auslegung von EWGV 259/93 Art 33 Abs 1

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23136
Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00 (https://dejure.org/2002,23136)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.11.2002 - C-389/00 (https://dejure.org/2002,23136)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. November 2002 - C-389/00 (https://dejure.org/2002,23136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 23 EG und 25 EG - Abgabe zollgleicher Wirkung - Ausfuhr von Abfällen - Basler Übereinkommen - Verordnung Nr. 259/93 - Beitrag zu einem Solidarfonds

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    Um mich auf die von den Parteien angeführten Entscheidungen zu beschränken, weise ich z. B. darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Bauhuis(33) Gebühren für gesundsheitsbehördliche Kontrollen bei der Ausfuhr von lebenden Tieren gemäß der Richtlinie 64/432/EWG(34), deren ausdrückliches Ziel es ist, die Hindernisse für den Handelsverkehr aufgrund der unterschiedlichen viehseuchenrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten durch die Einführung einer einheitlichen Kontrollregelung zu beseitigen, für mit dem Verbot von Abgaben gleicher Wirkung vereinbar erklärt hat(35).

    11: - Wie in der Rechtssache 46/76 (Urteil vom 25. Januar 1977, Bauhuis, Slg. 1977, 5), auf die sich die Kommission u. a. beruft.

    27: - Siehe oben, Nr. 25.28: - Die deutsche Regierung beruft sich insoweit auf das auch von der Kommission herangezogene Urteil Bauhuis (siehe oben, Fußnote 11) sowie u. a. auf das Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-111/89 (Bakker Hillegom, Slg. 1990, I-1735).

    31: - Siehe oben, Nrn. 36 und 37.32: - Urteil Bauhuis (Randnrn. 27 bis 31).

  • EuGH, 27.09.1988 - 18/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    So hat der Gerichtshof ebenfalls im Urteil Kommission/Deutschland(39) die Erhebung einer Gebühr zum Ausgleich der Kosten der tiermedizinischen Kontrollen bei der Einfuhr von Tieren für rechtmäßig erklärt, die durch die Richtlinie 81/389/EWG im Rahmen einer Harmonisierung eingeführt worden waren, die bezweckte, die sich aus den Unterschieden zwischen den nationalen Rechtsvorschriften im Bereich des Viehtransports ergebenden technischen Hemmnisse für den Handel zu beseitigen(40).

    Diese Definition wird später in ständiger Rechtsprechung bestätigt, vgl. u. a. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427) und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483), auf die sich die Klägerin beruft.

    29: - Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87 (Kommission/Deutschland, zitiert in Fußnote 8).

    Im genannten Urteil Kommission/Deutschland (Randnrn. 14 und 15) hat der Gerichtshof jedoch ausgeführt, dass diese Auswirkungen nur durch den Erlass von Gemeinschaftsbestimmungen zur Harmonisierung der Modalitäten der Finanzierung der fraglichen Kontrollen beseitigt werden könnten (dazu bereits Urteil vom 12. Juli 1977, Kommission/Niederlande, zitiert in Fußnote 12).

  • EuGH, 12.07.1977 - 89/76

    Kommission / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    Desgleichen hat der Gerichtshof in den Urteilen Kommission/Niederlande(36) und Bakker Hillegom(37) die Rechtmäßigkeit von Gebühren bejaht, die für phytosanitäre Untersuchungen bei der Ausfuhr erhoben wurden, die durch ein internationales Übereinkommen, dem alle Mitgliedstaaten beigetreten sind, mit dem Ziel eingeführt wurden, Doppelarbeit bei den Grenzkontrollen zu vermeiden(38).

    12: - Die Regierung verweist außer auf die schon von der Kommission angeführte Rechtsprechung (siehe oben, Fußnote 10) insbesondere auf die Urteile vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76 (Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355) und vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83 (IFG/Freistaat Bayern, Slg. 1984, 349).

    16 bis 19.36: - Zitiert in Fußnote 12.37: - Zitiert in Fußnote 28.38: - Urteile Kommission/Niederlande (Randnrn. 11 und 13) und Bakker Hillegom (Randnr. 11).

    Im Urteil Kommission/Niederlande (Randnr. 12) hat der Gerichtshof im Übrigen auf die Analogie zwischen den Funktionen dieses Übereinkommens und denen der Richtlinie 64/432/EWG hingewiesen.

  • EuGH, 30.05.1989 - 340/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    Diese Definition wird später in ständiger Rechtsprechung bestätigt, vgl. u. a. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 18/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 5427) und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 340/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 1483), auf die sich die Klägerin beruft.

    16: - Siehe u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 16) und vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 6).

    23: - Randnr. 19. Im gleichen Sinne siehe Urteil vom 1. Juli 1969 (Kommission/Italien, Randnrn. 15 und 16) im Hinblick auf eine angebliche Verbesserung der Wettbewerbsstellung der Importeure und Exporteure aufgrund der Vorbereitung von Statistiken über den Außenhandel, und Urteil vom 26. Februar 1975 (Cadsky, Randnrn. 7 und 8) hinsichtlich der angeblichen Verbesserung der Exportmöglichkeiten aufgrund der Anbringung einer Qualitätsmarke auf Erzeugnissen, die bestimmten Kontrollen unterworfen worden waren (beide zitiert in Fußnote 16).

  • EuGH, 26.02.1975 - 63/74

    Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    16: - Siehe u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 16) und vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 6).

    23: - Randnr. 19. Im gleichen Sinne siehe Urteil vom 1. Juli 1969 (Kommission/Italien, Randnrn. 15 und 16) im Hinblick auf eine angebliche Verbesserung der Wettbewerbsstellung der Importeure und Exporteure aufgrund der Vorbereitung von Statistiken über den Außenhandel, und Urteil vom 26. Februar 1975 (Cadsky, Randnrn. 7 und 8) hinsichtlich der angeblichen Verbesserung der Exportmöglichkeiten aufgrund der Anbringung einer Qualitätsmarke auf Erzeugnissen, die bestimmten Kontrollen unterworfen worden waren (beide zitiert in Fußnote 16).

  • EuGH, 28.06.1994 - C-187/93

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    Das wesentliche Ziel der Verordnung besteht nämlich, wie der Gerichtshof im Urteil Parlament/Rat ausgeführt hat, nicht darin, den freien Verkehr mit Abfällen zu fördern, sondern darin, ihn durch ein harmonisiertes System von Verfahren einzuschränken, um diesen Erfordernissen gerecht zu werden(19).

    30 bis 34.19: - Urteil vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93 (Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnr. 26).

  • EuGH, 02.05.1990 - C-111/89

    Niederlande State / Bakker Hillegom

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    Bekanntlich hat der Gerichtshof die Tragweite dieser Voraussetzung im Urteil Bakker Hillegom verdeutlicht und ausgeführt, dass sie "nur dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Betrag der Gebühr und der konkreten Untersuchung besteht, für die die Gebühr erhoben wird", und dass "ein solcher Zusammenhang [besteht], wenn der Gebührenbetrag anhand der Dauer der Untersuchung, der Anzahl der dafür eingesetzten Personen, der Materialkosten, der allgemeinen Unkosten oder gegebenenfalls anderer ähnlicher Faktoren berechnet wird, was eine pauschale Bewertung der Untersuchungskosten, beispielsweise durch einen festen Stundentarif, nicht ausschließt"(43).

    27: - Siehe oben, Nr. 25.28: - Die deutsche Regierung beruft sich insoweit auf das auch von der Kommission herangezogene Urteil Bauhuis (siehe oben, Fußnote 11) sowie u. a. auf das Urteil vom 2. Mai 1990 in der Rechtssache C-111/89 (Bakker Hillegom, Slg. 1990, I-1735).

  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    17: - Urteil vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90 (Slg. 1992, I-4431, Randnr. 28).
  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    16: - Siehe u. a. Urteile vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 (Kommission/Italien, Slg. 1969, 193, Randnr. 16) und vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky, Slg. 1975, 281, Randnr. 6).
  • EuGH, 07.07.1994 - C-130/93

    Lamaire / Nationale Dienst voor Afzet van Land- en Tuinbouwprodukten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
    13: - Mit den Worten des Vertreters der deutschen Regierung in der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof am 27. Juni 2002.14: - Siehe oben, Nrn. 10 und 11.15: - Urteil vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/93 (Slg. 1994, I-3215).
  • EuGH, 09.11.1983 - 158/82

    Kommission / Denmark

  • EuGH, 31.01.1984 - 1/83

    IFG / Freistaat Bayern

  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

  • EuGH, 14.12.1962 - 2/62

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Großherzogtum Luxemburg …

  • EuGH, 31.05.1979 - 132/78

    Denkavit Loire

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