Rechtsprechung
EuGH, 31.01.1984 - 1/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
IFG / Freistaat Bayern
Gesundheitsbehördliche Kontrolle bei der Einfuhr von Fleisch aus Drittländern
- EU-Kommission
IFG / Freistaat Bayern
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen der Auslegung von Art. 11 der Richtlinie 72/461 des Rates zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch; Zuständigkeit der nationalen Behörden zur Vornahme der ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; Richtlinie 72/461 Art. 11
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 177; Richtlinie 72/461 Art. 11
1. FREIER WARENVERKEHR - ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - GEBÜHREN FÜR DIE GESUNDHEITSBEHÖRDLICHE KONTROLLE VON AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSEN - DURCH GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN GESTATTETE ERHEBUNG - VEREINBARKEIT MIT DEM VERTRAG - ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 28.06.1978 - 70/77
Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
Zwar habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Juni 1978 (in der Rechtssache 70/77, Simmenthal, Slg. S. 1453) die Auffassung vertreten, daß bestimmte Vorschriften dieser Richtlinie mangels Durchführungsmaßnahmen noch nicht anwendbar seien.Im übrigen stehe im Gegensatz zu dem, was der Gerichtshof in seinem Urteil, vom 28. Juni 1978 (Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453, Randnummern 24 bis 27 der Entscheidungsgründe) verlangt habt, nicht fest, daß in sämtlichen Mitgliedstaaten gleichartige Gebühren erhoben würden.
0 Schließlich hat der Gerichtshof entschieden, daß die gesundheitsbehördliche Kontrolle der aus Drittländern eingeführten Waren in einem anderen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang steht als die Kontrolle von Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft und daß es den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht untersagt ist, gesundheitsbehördliche Gebühren zu erheben, vorausgesetzt allerdings, daß die Höhe dieser Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Kontrollen steht (s. die Urteile vom 28.6. 1978, Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453; 5.7.1978, Rechtssache 138/77, Ludwig, Slg. S. 1645; 22.1.1980, Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151; 22.3.1983, Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. S. 1061).
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß das nationale Gericht die zweite Frage gestellt hat, um sich mit einem Argument der Klägerin des Ausgangsverfahrens auseinandersetzen zu können, das diese auf bestimmte Passagen der Entscheidungsgründe des Urteils vom 28. Juni 1978 (Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453, Randnummern 24 bis 27 der Entscheidungsgründe) stützt.
- EuGH, 22.01.1980 - 30/79
Land Berlin / Wigei
Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
Diese Auslegung von Artikel 11 der Richtlinie 72/461 stehe nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. Januar 1980 (in der Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151), das zu Artikel 15 der Richtlinie 71/118 des Rates vom 15. Februar 1971 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch (…ABl. L 55, S. 23) ergangen sei: Zwischen diesen beiden Bestimmungen bestünden grundlegende Unterschiede.Auch wenn Artikel 11 der Richtlinie 72/461 anwendbar sein sollte, stehe die klägerische Auffassung nicht im Widerspruch zu dem Urteil vom 22. Januar 1980 (Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151), in dem der Gerichtshof die Erhebung einer gesundheitsbehördlichen Gebühr auf aus einem Drittland eingeführtes frisches Geflügelfleisch gemäß Artikel 15 der Richtlinie 71/118 des Rates vom 15. Februar 1971 (…ABl. L 55, S. 23) für rechtmäßig erklärt habe.
0 Schließlich hat der Gerichtshof entschieden, daß die gesundheitsbehördliche Kontrolle der aus Drittländern eingeführten Waren in einem anderen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang steht als die Kontrolle von Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft und daß es den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht untersagt ist, gesundheitsbehördliche Gebühren zu erheben, vorausgesetzt allerdings, daß die Höhe dieser Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Kontrollen steht (s. die Urteile vom 28.6. 1978, Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453; 5.7.1978, Rechtssache 138/77, Ludwig, Slg. S. 1645; 22.1.1980, Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151; 22.3.1983, Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. S. 1061).
- EuGH, 25.01.1977 - 46/76
Bauhuis
Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
In seinem Urteil vom 25. Januar 1977 (in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. S. 5) habe der Gerichtshof die Zulässigkeit derartiger Gebühren für kostendekkende Gebühren bejaht, die aus Anlaß von gesundheitsbehördlichen Kontrollen erhoben würden, welche aufgrund einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts vor dem Versand im Ausfuhrland durchgeführt werden müßten.Der Gerichtshof hat in diesem Fall gemeinsame Vorschriften über die Erhebung von gesundheitsbehördlichen Gebühren für mit dem Vertrag vereinbar erklärt, vorausgesetzt, daß diese Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Kontrollen stehen (Urteil vom 25.1. 1977, Rechtssache 46/76, Bauhuis, Sig.
- EuGH, 14.12.1972 - 29/72
Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen ein Mitgliedstaat aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse belegt, grundsätzlich als Abgaben zollgleicher "Wirkung anzusehen und deshalb verboten sind, weil ihre Erhebung den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr behindert (s. dazu insbesondere die Urteile vom 14.12.1972, Rechtssache 29/72, Marimex, Slg. S. 1309; 11.10.1973, Rechtssache 39/73, Rewe, Slg. S. 1039; 31.5.1979, Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. S. 1923; 7.4.1981, Rechtssache 132/80, United Foods, Slg. S. 955). - EuGH, 31.05.1979 - 132/78
Denkavit Loire
Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen ein Mitgliedstaat aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse belegt, grundsätzlich als Abgaben zollgleicher "Wirkung anzusehen und deshalb verboten sind, weil ihre Erhebung den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr behindert (s. dazu insbesondere die Urteile vom 14.12.1972, Rechtssache 29/72, Marimex, Slg. S. 1309; 11.10.1973, Rechtssache 39/73, Rewe, Slg. S. 1039; 31.5.1979, Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. S. 1923; 7.4.1981, Rechtssache 132/80, United Foods, Slg. S. 955). - EuGH, 07.04.1981 - 132/80
United Foods
Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen ein Mitgliedstaat aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse belegt, grundsätzlich als Abgaben zollgleicher "Wirkung anzusehen und deshalb verboten sind, weil ihre Erhebung den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr behindert (s. dazu insbesondere die Urteile vom 14.12.1972, Rechtssache 29/72, Marimex, Slg. S. 1309; 11.10.1973, Rechtssache 39/73, Rewe, Slg. S. 1039; 31.5.1979, Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. S. 1923; 7.4.1981, Rechtssache 132/80, United Foods, Slg. S. 955). - EuGH, 11.10.1973 - 39/73
Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe
Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen ein Mitgliedstaat aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse belegt, grundsätzlich als Abgaben zollgleicher "Wirkung anzusehen und deshalb verboten sind, weil ihre Erhebung den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr behindert (s. dazu insbesondere die Urteile vom 14.12.1972, Rechtssache 29/72, Marimex, Slg. S. 1309; 11.10.1973, Rechtssache 39/73, Rewe, Slg. S. 1039; 31.5.1979, Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. S. 1923; 7.4.1981, Rechtssache 132/80, United Foods, Slg. S. 955). - EuGH, 12.07.1977 - 89/76
Kommission / Niederlande State
Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
S. 5; s. auch das Urteil vom 12.7.1977, Rechtssache 89/76, Kommission/Niederlande, Sig. - EuGH, 05.07.1978 - 138/77
Ludwig / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
0 Schließlich hat der Gerichtshof entschieden, daß die gesundheitsbehördliche Kontrolle der aus Drittländern eingeführten Waren in einem anderen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang steht als die Kontrolle von Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft und daß es den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht untersagt ist, gesundheitsbehördliche Gebühren zu erheben, vorausgesetzt allerdings, daß die Höhe dieser Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Kontrollen steht (s. die Urteile vom 28.6. 1978, Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453; 5.7.1978, Rechtssache 138/77, Ludwig, Slg. S. 1645; 22.1.1980, Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151; 22.3.1983, Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. S. 1061). - EuGH, 22.03.1983 - 88/82
Leonelli
Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
0 Schließlich hat der Gerichtshof entschieden, daß die gesundheitsbehördliche Kontrolle der aus Drittländern eingeführten Waren in einem anderen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang steht als die Kontrolle von Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft und daß es den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht untersagt ist, gesundheitsbehördliche Gebühren zu erheben, vorausgesetzt allerdings, daß die Höhe dieser Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Kontrollen steht (s. die Urteile vom 28.6. 1978, Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453; 5.7.1978, Rechtssache 138/77, Ludwig, Slg. S. 1645; 22.1.1980, Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151; 22.3.1983, Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. S. 1061).
- BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87
Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender …
Zu diesen Abgaben gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen eingeführte Erzeugnisse belegt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - EuGHE 1984 S. 349).Eindeutige Klarheit hat sodann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - (EuGHE 1984, 349, 371) gebracht.
Erst durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 31 - Januar 1984 - Rs 1/83 - (…a.a.O.) ist eindeutig und endgültig klargestellt worden, daß Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG für einen Gebührenvergleich im innergemeinschaftlichen und im Drittlandhandel keinen Raum läßt.
Zwar könnte das Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - (…a.a.O.) vor allem mit den Erwägungen zu Rz. 13 und 18 in diesem Sinne verstanden werden, wenn dort für die Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Belastung von Drittlandeinfuhren mit Untersuchungsgebühren nur zwei Voraussetzungen aufgezählt werden: Die Gebühren dürfen nicht günstiger sein als die im innergemeinschaftlichen Handel erhobenen und die Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten für den Kontrollaufwand stehen.
Weitere Voraussetzung für das Eingreifen des Ausnahmetatbestandes des Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, daß die geforderten Gebühren die Kosten für die Kontrollen nicht offensichtlich übersteigen dürfen (…vgl. Urteil vom 22. Januar 1980 - Rs 30/79 - a.a.O. S. 165 f., Rz. 12; Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - a.a.O. S. 368 f., Rz. 13, 18).
- BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 76.87
Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber widerstreitendem nationalem …
Zu diesen Abgaben gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen eingeführte Erzeugnisse belegt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - EuGHE 1984 S. 349).Eindeutige Klarheit hat sodann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - (EuGHE 1984, 349, 371) gebracht.
Zwar könnte das Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - (…a.a.O.) vor allem mit den Erwägungen zu Rz. 13 und 18 in diesem Sinne verstanden werden, wenn dort für die Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Belastung von Drittlandeinfuhren mit Untersuchungsgebühren nur zwei Voraussetzungen aufgezählt werden: Die Gebühren dürfen nicht günstiger sein als die im innergemeinschaftlichen Handel erhobenen und die Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten für den Kontrollaufwand stehen.
Weitere Voraussetzung für das Eingreifen des Ausnahmetatbestandes des Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, daß die geforderten Gebühren die Kosten für die Kontrollen nicht offensichtlich übersteigen dürfen (…vgl. Urteil vom 22. Januar 1980 - Rs 30/79 - a.a.O. S. 165 f., Rz. 12; Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - a.a.O. S. 368 f., Rz. 13, 18).
- BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 78.87
Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber widerstreitendem nationalem …
Zu diesen Abgaben gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen eingeführte Erzeugnisse belegt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - EuGHE 1984 S. 349).Eindeutige Klarheit hat sodann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - (EuGHE 1984, 349, 371) gebracht.
Zwar könnte das Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - (…a.a.O.) vor allem mit den Erwägungen zu Rz. 13 und 18 in diesem Sinne verstanden werden, wenn dort für die Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Belastung von Drittlandeinfuhren mit Untersuchungsgebühren nur zwei Voraussetzungen aufgezählt werden: Die Gebühren dürfen nicht günstiger sein als die im innergemeinschaftlichen Handel erhobenen und dieGebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten für den Kontrollaufwand stehen.
Weitere Voraussetzung für das Eingreifen des Ausnahmetatbestandes des Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, daß die geforderten Gebühren die Kosten für die Kontrollen nicht offensichtlich übersteigen dürfen (…vgl. Urteil vom 22. Januar 1900 - Rs 30/79 - a.a.O. S. 165 f., Rz. 12; Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - a.a.O. S. 368 f., Rz. 13, 18).
- EuGH, 27.02.2003 - C-389/00
Kommission / Deutschland
Allein der Umstand, dass andere Mitgliedstaaten bereit sind, die Wiedereinfuhr von Abfällen einschließlich ihrer Verbringung und ihrer Beseitigung oder Verwertung über ihre öffentlichen Haushalte selbst zu finanzieren, steht diesem Schluss grundsätzlich nicht entgegen (in diesem Sinn Urteile vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76, Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355, Randnr. 18; vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83, IFG, Slg. 1984, 349, Randnrn. - VG Berlin, 25.02.1993 - 14 A 303.88
Klage gegen den Gebührenbescheid für die Eingangsuntersuchung bei importierten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - EuGH, 27.09.1988 - 18/87
Kommission / Deutschland
8 Da die streitige Gebühr anläßlich solcher Kontrollen erhoben wird, die aufgrund einer Gemeinschaftsbestimmung durchgeführt werden, ist darauf hinzuweisen, daß derartige Gebühren nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 25 . Januar 1977, a . a . O ., Urteil vom 12 . Juli 1977, Kommission/Niederlande, Slg . 1977, 1355, Urteil vom 31 . Januar 1984 in der Rechtssache 1/83, IFG/Freistaat Bayern, Slg . - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94
Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn …
(28) - Vgl. z. B. die Fälle, die im Urteil vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83 (IFG, Slg. 1984, 349, Randnr. 8) genannt sind. - Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
Kommission / Deutschland
12: - Die Regierung verweist außer auf die schon von der Kommission angeführte Rechtsprechung (siehe oben, Fußnote 10) insbesondere auf die Urteile vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76 (Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355) und vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83 (IFG/Freistaat Bayern, Slg. 1984, 349). - EuGH, 02.05.1990 - C-111/89
Niederlande State / Bakker Hillegom
15 Diese Schlußfolgerung steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Gerichtshofes vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83 ( IFG, Slg. 1984, 349 ), auf das sich die niederländische Regierung berufen hat. - Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990 - C-111/89
Staat der Nederlanden gegen P. Bakker Hillegom BV. - Abgaben gleicher Wirkung - …
Die niederländische Regierung beruft sich insbesondere auf die Rechtssache 1/83 (IFG/Freistaat Bayern, Slg. 1984, 349).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.04.1983 - W 1/83 (Baul) |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde; Zulässigkeit der Beschwerde; Aufschiebende Wirkung; Gerichtliche Entscheidung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 943
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - W 1/01
Baulandsachen - Entscheidung des Landgerichts über aufschiebende Wirkung eines …
Die im Beschluß des Senats vom 27.04.1983 (MDR 1983, 943) vertretene gegenteilige Ansicht wird aufgegeben.Gegen die Anwendung des § 707 Abs. 2 ZPO (so Senat, MDR 1983, 943) spricht entscheidend, daß hierdurch eine nicht hinnehmbare Rechtsschutzverkürzung eintreten würde, die nur vor den vielfältigen Sicherungen verständlich ist, welche das Zivilprozeßrecht zugunsten des Schuldners bei vorläufiger Vollstreckung bietet (§§ 707 Abs. Satz 2, 719 Abs. 1 Satz 2, 708 - nunmerus clausus der für vorläufig vollstreckbar zu erklärenden Urteile -, 717 ZPO).
Rechtsprechung
DH Mannheim, 23.09.1983 - 1/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
IFG Intercontinentale Fleischhandelsgesellschaft mbH & Co. KG gegen Freistaat Bayern.
Gesundheitsbehördliche Kontrolle bei der Einfuhr von Fleisch aus Drittländern
Verfahrensgang
- VG München, 27.10.1982 - M 30 IX 78
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83
- EuGH, 31.01.1984 - 1/83
- VG München - M 30 IX 78 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 25.01.1977 - 46/76
Bauhuis
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83
So hat er im Urteil vom 25. Februar 1977 in der Rechtssache 46/76 ' (Bauhuis, Slg. 1977, 5) eine Gebühr als rechtmäßig angesehen, die zur Deckung. - EuGH, 28.06.1978 - 70/77
Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83
Dieses Problem war bereits Gegenstand der Urteile vom 28. Juni 1978 (Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. 1978, 1453), vom 22. Januar 1980 (Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. 1980, 151) und vom 22. März 1983 (Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. 1983, 1061). - EuGH, 22.01.1980 - 30/79
Land Berlin / Wigei
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83
Dieses Problem war bereits Gegenstand der Urteile vom 28. Juni 1978 (Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. 1978, 1453), vom 22. Januar 1980 (Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. 1980, 151) und vom 22. März 1983 (Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. 1983, 1061). - EuGH, 22.03.1983 - 88/82
Leonelli
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83
Dieses Problem war bereits Gegenstand der Urteile vom 28. Juni 1978 (Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. 1978, 1453), vom 22. Januar 1980 (Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. 1980, 151) und vom 22. März 1983 (Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. 1983, 1061).
Rechtsprechung
LG Hamburg, 09.05.1983 - (89) 1/83 Ks |
Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Massenerschiessung von Juden im Bickernicker Wald, im Ghetto Riga sowie in der Nähe von Riga
Rechtsprechung
FG München, 24.11.1988 - X 1/83 Erb |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)