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   EuGH, 31.01.1984 - 1/83   

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https://dejure.org/1984,1404
EuGH, 31.01.1984 - 1/83 (https://dejure.org/1984,1404)
EuGH, Entscheidung vom 31.01.1984 - 1/83 (https://dejure.org/1984,1404)
EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 1984 - 1/83 (https://dejure.org/1984,1404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    IFG / Freistaat Bayern

    Gesundheitsbehördliche Kontrolle bei der Einfuhr von Fleisch aus Drittländern

  • EU-Kommission

    IFG / Freistaat Bayern

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen der Auslegung von Art. 11 der Richtlinie 72/461 des Rates zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch; Zuständigkeit der nationalen Behörden zur Vornahme der ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Richtlinie 72/461 Art. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; Richtlinie 72/461 Art. 11
    1. FREIER WARENVERKEHR - ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - GEBÜHREN FÜR DIE GESUNDHEITSBEHÖRDLICHE KONTROLLE VON AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSEN - DURCH GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN GESTATTETE ERHEBUNG - VEREINBARKEIT MIT DEM VERTRAG - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
    Zwar habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Juni 1978 (in der Rechtssache 70/77, Simmenthal, Slg. S. 1453) die Auffassung vertreten, daß bestimmte Vorschriften dieser Richtlinie mangels Durchführungsmaßnahmen noch nicht anwendbar seien.

    Im übrigen stehe im Gegensatz zu dem, was der Gerichtshof in seinem Urteil, vom 28. Juni 1978 (Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453, Randnummern 24 bis 27 der Entscheidungsgründe) verlangt habt, nicht fest, daß in sämtlichen Mitgliedstaaten gleichartige Gebühren erhoben würden.

    0 Schließlich hat der Gerichtshof entschieden, daß die gesundheitsbehördliche Kontrolle der aus Drittländern eingeführten Waren in einem anderen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang steht als die Kontrolle von Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft und daß es den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht untersagt ist, gesundheitsbehördliche Gebühren zu erheben, vorausgesetzt allerdings, daß die Höhe dieser Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Kontrollen steht (s. die Urteile vom 28.6. 1978, Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453; 5.7.1978, Rechtssache 138/77, Ludwig, Slg. S. 1645; 22.1.1980, Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151; 22.3.1983, Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. S. 1061).

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß das nationale Gericht die zweite Frage gestellt hat, um sich mit einem Argument der Klägerin des Ausgangsverfahrens auseinandersetzen zu können, das diese auf bestimmte Passagen der Entscheidungsgründe des Urteils vom 28. Juni 1978 (Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453, Randnummern 24 bis 27 der Entscheidungsgründe) stützt.

  • EuGH, 22.01.1980 - 30/79

    Land Berlin / Wigei

    Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
    Diese Auslegung von Artikel 11 der Richtlinie 72/461 stehe nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Gerichtshofes vom 22. Januar 1980 (in der Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151), das zu Artikel 15 der Richtlinie 71/118 des Rates vom 15. Februar 1971 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch (ABl. L 55, S. 23) ergangen sei: Zwischen diesen beiden Bestimmungen bestünden grundlegende Unterschiede.

    Auch wenn Artikel 11 der Richtlinie 72/461 anwendbar sein sollte, stehe die klägerische Auffassung nicht im Widerspruch zu dem Urteil vom 22. Januar 1980 (Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151), in dem der Gerichtshof die Erhebung einer gesundheitsbehördlichen Gebühr auf aus einem Drittland eingeführtes frisches Geflügelfleisch gemäß Artikel 15 der Richtlinie 71/118 des Rates vom 15. Februar 1971 (ABl. L 55, S. 23) für rechtmäßig erklärt habe.

    0 Schließlich hat der Gerichtshof entschieden, daß die gesundheitsbehördliche Kontrolle der aus Drittländern eingeführten Waren in einem anderen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang steht als die Kontrolle von Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft und daß es den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht untersagt ist, gesundheitsbehördliche Gebühren zu erheben, vorausgesetzt allerdings, daß die Höhe dieser Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Kontrollen steht (s. die Urteile vom 28.6. 1978, Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453; 5.7.1978, Rechtssache 138/77, Ludwig, Slg. S. 1645; 22.1.1980, Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151; 22.3.1983, Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. S. 1061).

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
    In seinem Urteil vom 25. Januar 1977 (in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. S. 5) habe der Gerichtshof die Zulässigkeit derartiger Gebühren für kostendekkende Gebühren bejaht, die aus Anlaß von gesundheitsbehördlichen Kontrollen erhoben würden, welche aufgrund einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts vor dem Versand im Ausfuhrland durchgeführt werden müßten.

    Der Gerichtshof hat in diesem Fall gemeinsame Vorschriften über die Erhebung von gesundheitsbehördlichen Gebühren für mit dem Vertrag vereinbar erklärt, vorausgesetzt, daß diese Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Kontrollen stehen (Urteil vom 25.1. 1977, Rechtssache 46/76, Bauhuis, Sig.

  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
    Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen ein Mitgliedstaat aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse belegt, grundsätzlich als Abgaben zollgleicher "Wirkung anzusehen und deshalb verboten sind, weil ihre Erhebung den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr behindert (s. dazu insbesondere die Urteile vom 14.12.1972, Rechtssache 29/72, Marimex, Slg. S. 1309; 11.10.1973, Rechtssache 39/73, Rewe, Slg. S. 1039; 31.5.1979, Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. S. 1923; 7.4.1981, Rechtssache 132/80, United Foods, Slg. S. 955).
  • EuGH, 31.05.1979 - 132/78

    Denkavit Loire

    Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
    Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen ein Mitgliedstaat aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse belegt, grundsätzlich als Abgaben zollgleicher "Wirkung anzusehen und deshalb verboten sind, weil ihre Erhebung den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr behindert (s. dazu insbesondere die Urteile vom 14.12.1972, Rechtssache 29/72, Marimex, Slg. S. 1309; 11.10.1973, Rechtssache 39/73, Rewe, Slg. S. 1039; 31.5.1979, Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. S. 1923; 7.4.1981, Rechtssache 132/80, United Foods, Slg. S. 955).
  • EuGH, 07.04.1981 - 132/80

    United Foods

    Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
    Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen ein Mitgliedstaat aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse belegt, grundsätzlich als Abgaben zollgleicher "Wirkung anzusehen und deshalb verboten sind, weil ihre Erhebung den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr behindert (s. dazu insbesondere die Urteile vom 14.12.1972, Rechtssache 29/72, Marimex, Slg. S. 1309; 11.10.1973, Rechtssache 39/73, Rewe, Slg. S. 1039; 31.5.1979, Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. S. 1923; 7.4.1981, Rechtssache 132/80, United Foods, Slg. S. 955).
  • EuGH, 11.10.1973 - 39/73

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe

    Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
    Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen ein Mitgliedstaat aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse belegt, grundsätzlich als Abgaben zollgleicher "Wirkung anzusehen und deshalb verboten sind, weil ihre Erhebung den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr behindert (s. dazu insbesondere die Urteile vom 14.12.1972, Rechtssache 29/72, Marimex, Slg. S. 1309; 11.10.1973, Rechtssache 39/73, Rewe, Slg. S. 1039; 31.5.1979, Rechtssache 132/78, Denkavit Loire, Slg. S. 1923; 7.4.1981, Rechtssache 132/80, United Foods, Slg. S. 955).
  • EuGH, 12.07.1977 - 89/76

    Kommission / Niederlande State

    Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
    S. 5; s. auch das Urteil vom 12.7.1977, Rechtssache 89/76, Kommission/Niederlande, Sig.
  • EuGH, 05.07.1978 - 138/77

    Ludwig / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
    0 Schließlich hat der Gerichtshof entschieden, daß die gesundheitsbehördliche Kontrolle der aus Drittländern eingeführten Waren in einem anderen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang steht als die Kontrolle von Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft und daß es den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht untersagt ist, gesundheitsbehördliche Gebühren zu erheben, vorausgesetzt allerdings, daß die Höhe dieser Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Kontrollen steht (s. die Urteile vom 28.6. 1978, Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453; 5.7.1978, Rechtssache 138/77, Ludwig, Slg. S. 1645; 22.1.1980, Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151; 22.3.1983, Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. S. 1061).
  • EuGH, 22.03.1983 - 88/82

    Leonelli

    Auszug aus EuGH, 31.01.1984 - 1/83
    0 Schließlich hat der Gerichtshof entschieden, daß die gesundheitsbehördliche Kontrolle der aus Drittländern eingeführten Waren in einem anderen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang steht als die Kontrolle von Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft und daß es den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht untersagt ist, gesundheitsbehördliche Gebühren zu erheben, vorausgesetzt allerdings, daß die Höhe dieser Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Kontrollen steht (s. die Urteile vom 28.6. 1978, Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. S. 1453; 5.7.1978, Rechtssache 138/77, Ludwig, Slg. S. 1645; 22.1.1980, Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. S. 151; 22.3.1983, Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. S. 1061).
  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

    Zu diesen Abgaben gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen eingeführte Erzeugnisse belegt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - EuGHE 1984 S. 349).

    Eindeutige Klarheit hat sodann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - (EuGHE 1984, 349, 371) gebracht.

    Erst durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 31 - Januar 1984 - Rs 1/83 - (a.a.O.) ist eindeutig und endgültig klargestellt worden, daß Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG für einen Gebührenvergleich im innergemeinschaftlichen und im Drittlandhandel keinen Raum läßt.

    Zwar könnte das Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - (a.a.O.) vor allem mit den Erwägungen zu Rz. 13 und 18 in diesem Sinne verstanden werden, wenn dort für die Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Belastung von Drittlandeinfuhren mit Untersuchungsgebühren nur zwei Voraussetzungen aufgezählt werden: Die Gebühren dürfen nicht günstiger sein als die im innergemeinschaftlichen Handel erhobenen und die Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten für den Kontrollaufwand stehen.

    Weitere Voraussetzung für das Eingreifen des Ausnahmetatbestandes des Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, daß die geforderten Gebühren die Kosten für die Kontrollen nicht offensichtlich übersteigen dürfen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1980 - Rs 30/79 - a.a.O. S. 165 f., Rz. 12; Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - a.a.O. S. 368 f., Rz. 13, 18).

  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 76.87

    Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber widerstreitendem nationalem

    Zu diesen Abgaben gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen eingeführte Erzeugnisse belegt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - EuGHE 1984 S. 349).

    Eindeutige Klarheit hat sodann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - (EuGHE 1984, 349, 371) gebracht.

    Zwar könnte das Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - (a.a.O.) vor allem mit den Erwägungen zu Rz. 13 und 18 in diesem Sinne verstanden werden, wenn dort für die Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Belastung von Drittlandeinfuhren mit Untersuchungsgebühren nur zwei Voraussetzungen aufgezählt werden: Die Gebühren dürfen nicht günstiger sein als die im innergemeinschaftlichen Handel erhobenen und die Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten für den Kontrollaufwand stehen.

    Weitere Voraussetzung für das Eingreifen des Ausnahmetatbestandes des Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, daß die geforderten Gebühren die Kosten für die Kontrollen nicht offensichtlich übersteigen dürfen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1980 - Rs 30/79 - a.a.O. S. 165 f., Rz. 12; Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - a.a.O. S. 368 f., Rz. 13, 18).

  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 78.87

    Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber widerstreitendem nationalem

    Zu diesen Abgaben gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch gesundheitsbehördliche Gebühren, mit denen eingeführte Erzeugnisse belegt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - EuGHE 1984 S. 349).

    Eindeutige Klarheit hat sodann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - (EuGHE 1984, 349, 371) gebracht.

    Zwar könnte das Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - (a.a.O.) vor allem mit den Erwägungen zu Rz. 13 und 18 in diesem Sinne verstanden werden, wenn dort für die Ermächtigung der Mitgliedstaaten zur Belastung von Drittlandeinfuhren mit Untersuchungsgebühren nur zwei Voraussetzungen aufgezählt werden: Die Gebühren dürfen nicht günstiger sein als die im innergemeinschaftlichen Handel erhobenen und dieGebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten für den Kontrollaufwand stehen.

    Weitere Voraussetzung für das Eingreifen des Ausnahmetatbestandes des Art. 17 der Richtlinie 77/99/EWG ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, daß die geforderten Gebühren die Kosten für die Kontrollen nicht offensichtlich übersteigen dürfen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1900 - Rs 30/79 - a.a.O. S. 165 f., Rz. 12; Urteil vom 31. Januar 1984 - Rs 1/83 - a.a.O. S. 368 f., Rz. 13, 18).

  • EuGH, 27.02.2003 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    Allein der Umstand, dass andere Mitgliedstaaten bereit sind, die Wiedereinfuhr von Abfällen einschließlich ihrer Verbringung und ihrer Beseitigung oder Verwertung über ihre öffentlichen Haushalte selbst zu finanzieren, steht diesem Schluss grundsätzlich nicht entgegen (in diesem Sinn Urteile vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76, Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355, Randnr. 18; vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83, IFG, Slg. 1984, 349, Randnrn.
  • VG Berlin, 25.02.1993 - 14 A 303.88

    Klage gegen den Gebührenbescheid für die Eingangsuntersuchung bei importierten

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  • EuGH, 27.09.1988 - 18/87

    Kommission / Deutschland

    8 Da die streitige Gebühr anläßlich solcher Kontrollen erhoben wird, die aufgrund einer Gemeinschaftsbestimmung durchgeführt werden, ist darauf hinzuweisen, daß derartige Gebühren nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 25 . Januar 1977, a . a . O ., Urteil vom 12 . Juli 1977, Kommission/Niederlande, Slg . 1977, 1355, Urteil vom 31 . Januar 1984 in der Rechtssache 1/83, IFG/Freistaat Bayern, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

    (28) - Vgl. z. B. die Fälle, die im Urteil vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83 (IFG, Slg. 1984, 349, Randnr. 8) genannt sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00

    Kommission / Deutschland

    12: - Die Regierung verweist außer auf die schon von der Kommission angeführte Rechtsprechung (siehe oben, Fußnote 10) insbesondere auf die Urteile vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 89/76 (Kommission/Niederlande, Slg. 1977, 1355) und vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83 (IFG/Freistaat Bayern, Slg. 1984, 349).
  • EuGH, 02.05.1990 - C-111/89

    Niederlande State / Bakker Hillegom

    15 Diese Schlußfolgerung steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Gerichtshofes vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 1/83 ( IFG, Slg. 1984, 349 ), auf das sich die niederländische Regierung berufen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990 - C-111/89

    Staat der Nederlanden gegen P. Bakker Hillegom BV. - Abgaben gleicher Wirkung -

    Die niederländische Regierung beruft sich insbesondere auf die Rechtssache 1/83 (IFG/Freistaat Bayern, Slg. 1984, 349).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.04.1983 - W 1/83 (Baul)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4487
OLG Karlsruhe, 27.04.1983 - W 1/83 (Baul) (https://dejure.org/1983,4487)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.04.1983 - W 1/83 (Baul) (https://dejure.org/1983,4487)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. April 1983 - W 1/83 (Baul) (https://dejure.org/1983,4487)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde; Zulässigkeit der Beschwerde; Aufschiebende Wirkung; Gerichtliche Entscheidung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 229; ZPO § 707 Abs. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 943
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - W 1/01

    Baulandsachen - Entscheidung des Landgerichts über aufschiebende Wirkung eines

    Die im Beschluß des Senats vom 27.04.1983 (MDR 1983, 943) vertretene gegenteilige Ansicht wird aufgegeben.

    Gegen die Anwendung des § 707 Abs. 2 ZPO (so Senat, MDR 1983, 943) spricht entscheidend, daß hierdurch eine nicht hinnehmbare Rechtsschutzverkürzung eintreten würde, die nur vor den vielfältigen Sicherungen verständlich ist, welche das Zivilprozeßrecht zugunsten des Schuldners bei vorläufiger Vollstreckung bietet (§§ 707 Abs. Satz 2, 719 Abs. 1 Satz 2, 708 - nunmerus clausus der für vorläufig vollstreckbar zu erklärenden Urteile -, 717 ZPO).

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Rechtsprechung
   DH Mannheim, 23.09.1983 - 1/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,19353
DH Mannheim, 23.09.1983 - 1/83 (https://dejure.org/1983,19353)
DH Mannheim, Entscheidung vom 23.09.1983 - 1/83 (https://dejure.org/1983,19353)
DH Mannheim, Entscheidung vom 23. September 1983 - 1/83 (https://dejure.org/1983,19353)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,9689
Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83 (https://dejure.org/1983,9689)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.11.1983 - 1/83 (https://dejure.org/1983,9689)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. November 1983 - 1/83 (https://dejure.org/1983,9689)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    IFG Intercontinentale Fleischhandelsgesellschaft mbH & Co. KG gegen Freistaat Bayern.

    Gesundheitsbehördliche Kontrolle bei der Einfuhr von Fleisch aus Drittländern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83
    So hat er im Urteil vom 25. Februar 1977 in der Rechtssache 46/76 ' (Bauhuis, Slg. 1977, 5) eine Gebühr als rechtmäßig angesehen, die zur Deckung.
  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83
    Dieses Problem war bereits Gegenstand der Urteile vom 28. Juni 1978 (Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. 1978, 1453), vom 22. Januar 1980 (Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. 1980, 151) und vom 22. März 1983 (Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. 1983, 1061).
  • EuGH, 22.01.1980 - 30/79

    Land Berlin / Wigei

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83
    Dieses Problem war bereits Gegenstand der Urteile vom 28. Juni 1978 (Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. 1978, 1453), vom 22. Januar 1980 (Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. 1980, 151) und vom 22. März 1983 (Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. 1983, 1061).
  • EuGH, 22.03.1983 - 88/82

    Leonelli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1983 - 1/83
    Dieses Problem war bereits Gegenstand der Urteile vom 28. Juni 1978 (Rechtssache 70/77, Simmenthai, Slg. 1978, 1453), vom 22. Januar 1980 (Rechtssache 30/79, Wigei, Slg. 1980, 151) und vom 22. März 1983 (Rechtssache 88/82, Leonelli, Slg. 1983, 1061).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 09.05.1983 - (89) 1/83 Ks   

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LG Hamburg, 09.05.1983 - (89) 1/83 Ks (https://dejure.org/1983,30725)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.05.1983 - (89) 1/83 Ks (https://dejure.org/1983,30725)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. Mai 1983 - (89) 1/83 Ks (https://dejure.org/1983,30725)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Massenerschiessung von Juden im Bickernicker Wald, im Ghetto Riga sowie in der Nähe von Riga

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Rechtsprechung
   FG München, 24.11.1988 - X 1/83 Erb   

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FG München, 24.11.1988 - X 1/83 Erb (https://dejure.org/1988,26985)
FG München, Entscheidung vom 24.11.1988 - X 1/83 Erb (https://dejure.org/1988,26985)
FG München, Entscheidung vom 24. November 1988 - X 1/83 Erb (https://dejure.org/1988,26985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,26985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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