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Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2021 - C-406/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36497
EuGH, 09.09.2021 - C-406/20 (https://dejure.org/2021,36497)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2021 - C-406/20 (https://dejure.org/2021,36497)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2021 - C-406/20 (https://dejure.org/2021,36497)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Phantasialand

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 98 - Befugnis der Mitgliedstaaten, auf bestimmte Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden - Anhang III Nr. 7 - ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 98 - Befugnis der Mitgliedstaaten, auf bestimmte Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden - Anhang III Nr. 7 - ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Eintrittsberechtigung für Vergnügungsparks und Jahrmärkte - Leistungen von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schaustellern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 98 - Befugnis der Mitgliedstaaten, auf bestimmte Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden - Anhang III Nr. 7 - ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 98 - Befugnis der Mitgliedstaaten, auf bestimmte Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden - Anhang III Nr. 7 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Besteuerung von Freizeitparktickets: Wird das Phantasialand billiger?

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unterschiedliche Umsatzbesteuerung von Freizeitparks und Schaustellern nicht unionswidrig

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    § 12 Abs. 2 UStG; ARt. 98 ABs. 2 iVm Anhang III Nr. 7 MwStSystRL
    Verkauf von Eintrittskarten zu Freizeitparks kann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (4)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 98 Abs 2 ; EGRL 112/2006 Anh 3 Nr 7 ; UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst d

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 98 Abs 2, EGRL 112/2006 Anh 3 Nr 7, UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst d
    Jahrmärkte und Vergnügungsparks, Ortsgebundene und ortsungebundene Schaustellerunternehmen, Umsatzsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Phantasialand

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Phantasialand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 27.02.2014 - C-454/12

    Taxen und Mietwagen mit Fahrergestellung können unter bestimmten Voraussetzungen …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-406/20
    Rn. 37 Dieser Grundsatz lässt es nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (Urteile vom 27. Februar 2014, Pro Med Logistik und Pongratz, C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rn. 52, …sowie vom 27. Juni 2019, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., C-597/17, EU:C:2019:544, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gegenstände oder Dienstleistungen sind gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erheblich beeinflussen (Urteile vom 27. Februar 2014, Pro Med Logistik und Pongratz, C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rn. 53 und 54, …sowie vom 27. Juni 2019, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., C-597/17, EU:C:2019:544, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da der Gerichtshof entschieden hat, dass es nicht allein auf die Gegenüberstellung einzelner Leistungen ankommt, sind zum anderen auch die Unterschiede des Kontexts zu berücksichtigen, in dem die Leistungen erbracht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2014, Pro Med Logistik und Pongratz, C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 42 Als Kontext der jeweils zu vergleichenden Leistungen können nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Unterschiede im rechtlichen Rahmen und in der rechtlichen Regelung erheblich sein, denen die betreffenden Leistungen unterliegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. April 2009, TNT Post UK, C-357/07, EU:C:2009:248, Rn. 39 und 45, sowie vom 27. Februar 2014, Pro Med Logistik und Pongratz, C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rn. 57 bis 59).

    Vielmehr ist die Berücksichtigung anderer kontextueller Unterschiede geboten, soweit sie in den Augen des Durchschnittsverbrauchers zu einer Unterscheidbarkeit im Hinblick auf die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2014, Pro Med Logistik und Pongratz, C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung) und daher geeignet sind, seine Wahl zu beeinflussen.

  • EuGH, 09.11.2017 - C-499/16

    AZ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-406/20
    Anhang III der Richtlinie enthält ein Verzeichnis der Kategorien der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze gemäß Art. 98 angewandt werden können (Urteil vom 9. November 2017, AZ, C-499/16, EU:C:2017:846, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 25 Hinsichtlich der Anwendung von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen ist es Sache der Mitgliedstaaten, sofern der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegende Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird, genauer zu bestimmen, auf welche der in den Kategorien des Anhangs III der Mehrwertsteuerrichtlinie enthaltenen Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen der ermäßigte Steuersatz Anwendung findet (Urteil vom 9. November 2017, AZ, C-499/16, EU:C:2017:846, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Fall könnte nämlich die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2017, AZ, C-499/16, EU:C:2017:846, Rn. 33 und 34).

    Rn. 43 Die Beurteilung der Gleichartigkeit oder Ungleichartigkeit der in einem Freizeitpark einerseits und auf einem Jahrmarkt andererseits dargebotenen Schaustellerleistungen ist letztlich Sache des nationalen Gerichts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2017, AZ, C-499/16, EU:C:2017:846, Rn. 31).

  • EuGH, 27.06.2019 - C-597/17

    Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-406/20
    Rn. 36 Wenn sich ein Mitgliedstaat dafür entscheidet, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz selektiv auf bestimmte in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie aufgeführte Dienstleistungen anzuwenden, muss er jedoch, wie in Rn. 25 des vorliegenden Urteils ausgeführt, den Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachten (Urteil vom 27. Juni 2019, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., C-597/17, EU:C:2019:544, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 37 Dieser Grundsatz lässt es nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (…Urteile vom 27. Februar 2014, Pro Med Logistik und Pongratz, C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rn. 52, sowie vom 27. Juni 2019, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., C-597/17, EU:C:2019:544, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gegenstände oder Dienstleistungen sind gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erheblich beeinflussen (…Urteile vom 27. Februar 2014, Pro Med Logistik und Pongratz, C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rn. 53 und 54, sowie vom 27. Juni 2019, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., C-597/17, EU:C:2019:544, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-406/20
    Rn. 46 Was im Übrigen die Frage anbelangt, ob das nationale Gericht in diesem Zusammenhang berechtigt ist, ein empirisches Sachverständigengutachten zur Sicht des Durchschnittsverbrauchers heranzuziehen, oder ob diese Sicht nur eine einer Beweiserhebung nicht zugängliche "gedankliche Perspektive" darstellt, ist ein Gericht im Allgemeinen in der Lage, die Sicht des Durchschnittsverbrauchers aufgrund eigener Sachkunde festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 1998, Gut Springenheide und Tusky, C-210/96, EU:C:1998:369, Rn. 31 und 32, …sowie vom 28. Januar 1999, Sektkellerei Kessler, C-303/97, EU:C:1999:35, Rn. 36).

    Rn. 47 Das Unionsrecht verbietet jedoch nicht, dass ein nationales Gericht, das bei dieser Beurteilung besondere Schwierigkeiten hat, hierzu nach Maßgabe des nationalen Rechts ein Sachverständigengutachten einholt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 1998, Gut Springenheide und Tusky, C-210/96, EU:C:1998:369, Rn. 35 und 36, …sowie vom 28. Januar 1999, Sektkellerei Kessler, C-303/97, EU:C:1999:35, Rn. 37).

  • EuGH, 28.01.1999 - C-303/97

    Sektkellerei Kessler - Marke - Schaumwein - Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b der …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-406/20
    Rn. 46 Was im Übrigen die Frage anbelangt, ob das nationale Gericht in diesem Zusammenhang berechtigt ist, ein empirisches Sachverständigengutachten zur Sicht des Durchschnittsverbrauchers heranzuziehen, oder ob diese Sicht nur eine einer Beweiserhebung nicht zugängliche "gedankliche Perspektive" darstellt, ist ein Gericht im Allgemeinen in der Lage, die Sicht des Durchschnittsverbrauchers aufgrund eigener Sachkunde festzustellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 1998, Gut Springenheide und Tusky, C-210/96, EU:C:1998:369, Rn. 31 und 32, sowie vom 28. Januar 1999, Sektkellerei Kessler, C-303/97, EU:C:1999:35, Rn. 36).

    Rn. 47 Das Unionsrecht verbietet jedoch nicht, dass ein nationales Gericht, das bei dieser Beurteilung besondere Schwierigkeiten hat, hierzu nach Maßgabe des nationalen Rechts ein Sachverständigengutachten einholt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 1998, Gut Springenheide und Tusky, C-210/96, EU:C:1998:369, Rn. 35 und 36, sowie vom 28. Januar 1999, Sektkellerei Kessler, C-303/97, EU:C:1999:35, Rn. 37).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-357/07

    DER VON DEM BRITISCHEN UNTERNEHMEN ROYAL MAIL ANGEBOTENE POSTALISCHE …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-406/20
    Rn. 42 Als Kontext der jeweils zu vergleichenden Leistungen können nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Unterschiede im rechtlichen Rahmen und in der rechtlichen Regelung erheblich sein, denen die betreffenden Leistungen unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. April 2009, TNT Post UK, C-357/07, EU:C:2009:248, Rn. 39 und 45, …sowie vom 27. Februar 2014, Pro Med Logistik und Pongratz, C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rn. 57 bis 59).
  • EuGH, 20.01.2021 - C-288/19

    Finanzamt Saarbrücken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-406/20
    Außerdem enthalten weder die Mehrwertsteuerrichtlinie noch die Durchführungsverordnung Nr. 282/2011 insoweit einen Verweis auf das Recht der Mitgliedstaaten, so dass diese Begriffe autonome Begriffe des Unionsrechts darstellen, die in der gesamten Union eine einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2021, Finanzamt Saarbrücken, C-288/19, EU:C:2021:32, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-715/18

    Segler-Vereinigung Cuxhaven - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2021 - C-406/20
    Rn. 29 Deshalb müssen diese Begriffe zum einen entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch ausgelegt werden und ist zum anderen eine enge Auslegung geboten, da die Möglichkeit, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden, eine Ausnahme vom Grundsatz der Anwendung des Normalsatzes darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2019, Segler-Vereinigung Cuxhaven, C-715/18, EU:C:2019:1138, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.03.2026 - C-409/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …

    Rn. 67 Was die zweite oben in Rn. 53 genannte Bedingung anbelangt, die im Wesentlichen die Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität in einem Fall betrifft, in dem sich ein Mitgliedstaat dafür entscheidet, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz selektiv auf bestimmte konkrete und spezifische Aspekte einer in Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie aufgeführten Leistungskategorie anzuwenden, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Grundsatz es nicht zulässt, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gegenstände oder Dienstleistungen sind gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erheblich beeinflussen (Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Fall könnte nämlich die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würde (Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.09.2024 - C-73/23

    Chaudfontaine Loisirs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

    Rn. 33 Insoweit sind nicht nur die Unterschiede zu berücksichtigen, die die Eigenschaften der fraglichen Leistungen sowie deren Verwendung betreffen und die daher naturgemäß mit diesen Leistungen verbunden sind, sondern auch die Unterschiede des Kontexts, in dem die Leistungen erbracht werden, soweit diese kontextuellen Unterschiede in den Augen des Durchschnittsverbrauchers zu einer Unterscheidbarkeit im Hinblick auf die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse führen können und daher geeignet sind, seine Wahl zu beeinflussen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 So hat der Gerichtshof entschieden, dass kulturelle Faktoren wie Gebräuche oder Traditionen im Rahmen einer solchen Prüfung relevant sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 44).

  • BFH, 10.01.2024 - XI R 11/23

    EuGH-Vorlage zum Aufteilungsgebot beim ermäßigten Steuersatz bei unselbständiger …

    Rn. 70 bb) Der EuGH hat aber in Rz 34 dieser Entscheidung --unter Bezugnahme auf die EuGH-Urteile Kommission/Frankreich vom 06.05.2010 - C-94/09, EU:C:2010:253, Rz 28 und Phantasialand vom 09.09.2021 - C-406/20, EU:C:2021:720, Rz 25-- betont, dass ein Mitgliedstaat die Anwendung dieses ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf konkrete und spezifische Aspekte dieser Kategorie beschränken kann, wenn dabei der Grundsatz der Neutralität beachtet wird.
  • EuGH, 03.02.2022 - C-515/20

    Finanzamt A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

    Rn. 28 Da der Begriff "Brennholz" in der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht definiert wird, ist insoweit zum einen auf den üblichen Sinn des Ausdrucks nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 29), d. h. zum Verbrennen bestimmtes Holz zum Heizen öffentlicher oder privater Räumlichkeiten.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es den Mitgliedstaaten gestattet, die Kategorien von Lieferungen von Gegenständen oder von Dienstleistungen genauer zu bestimmen, auf die sie nach der Mehrwertsteuerrichtlinie einen ermäßigten Satz anwenden dürfen, sofern der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegende Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (…Urteile vom 22. April 2021, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Katowicach, C-703/19, EU:C:2021:314, Rn. 38, und vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 43 Dieser Grundsatz lässt es nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gegenstände oder Dienstleistungen sind gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erheblich beeinflussen (Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Fall könnte nämlich die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würde (Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.09.2024 - C-741/22

    Casino de Spa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …

    Rn. 32 Insoweit sind nicht nur die Unterschiede zu berücksichtigen, die die Eigenschaften der fraglichen Leistungen sowie deren Verwendung betreffen und die daher naturgemäß mit diesen Leistungen verbunden sind, sondern auch die Unterschiede des Kontexts, in dem die Leistungen erbracht werden, soweit diese kontextuellen Unterschiede in den Augen des Durchschnittsverbrauchers zu einer Unterscheidbarkeit im Hinblick auf die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse führen können und daher geeignet sind, seine Wahl zu beeinflussen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 33 So hat der Gerichtshof entscheiden, dass kulturelle Faktoren wie Gebräuche oder Traditionen im Rahmen einer solchen Prüfung relevant sein können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 44).

  • FG Münster, 26.02.2025 - 5 V 1672/24

    Umsatzsteuer - Frage der Steuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von …

    Er lässt es nach ständiger Rechtsprechung insbesondere nicht zu, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (EuGH, Urteile vom 12.09.2024, C-73/23, Chaudfontaine Loisirs, UR 2024, 767; vom 12.09.2024, C-741/22, Casino de Spa u.a., UR 2024, 759; vom 10.11.2011, C-259/10 und C-260/10, The Rank Group, HFR 2012, 98;… vom 27.02.2014, C-454/12 und C-455/12, Pro Med Logistik und Pongratz, BStBl II 2015, 437, Rn. 52;… vom 27.06.2019, C-597/17, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., BFH/NV 2019, 1054, Rn. 47, vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 37).

    Rn. 60 Zwei Dienstleistungen sind daher nach ständiger Rechtsprechung gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers, die eine oder die andere dieser Dienstleistungen zu wählen, nicht erheblich beeinflussen (…EuGH, Urteile vom 12.09.2024, C-73/23, Chaudfontaine Loisirs, UR 2024, 767, Rn. 31;… vom 12.09.2024, C-741/22, Casino de Spa u.a., UR 2024, 759, Rn. 30; vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 38;… vom 27.02.2014, C-454/12 und C-455/12, Pro Med Logistik und Pongratz, BStBl II 2015, 437, Rn. 53 und 54;… vom 27.06.2019, C-597/17, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., BFH/NV 2019, 1054, Rn. 48;… vom 10.11.2011, C-259/10 und C-260/10, The Rank Group, HFR 2012, 98, Rn. 44).

    In diesem Fall könnte nämlich eine im Hinblick auf die Mehrwertsteuer unterschiedliche Behandlung die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würde (…EuGH, Urteile vom 12.09.2024, C-73/23, Chaudfontaine Loisirs, UR 2024, 767, Rn. 32;… vom 12.09.2024, C-741/22, Casino de Spa u.a., UR 2024, 759, Rn. 31;… vom 03.02.2022, Finanzamt A, C-515/20, UR 2022, 219, Rn. 45; vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455).

    Rn. 61 Bei der Prüfung, ob die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erheblich beeinflussen, sind nicht nur die Unterschiede zu berücksichtigen, die die Eigenschaften der fraglichen Leistungen sowie deren Verwendung betreffen und die daher naturgemäß mit diesen Leistungen verbunden sind, sondern auch die Unterschiede des Kontexts, in dem die Leistungen erbracht werden, soweit diese kontextuellen Unterschiede in den Augen des Durchschnittsverbrauchers zu einer Unterscheidbarkeit im Hinblick auf die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse führen können und daher geeignet sind, seine Wahl zu beeinflussen (…EuGH, Urteile vom 12.09.2024, C-73/23, Chaudfontaine Loisirs, UR 2024, 767, Rn. 33;… vom 12.09.2024, C-741/22, Casino de Spa u.a., UR 2024, 759, Rn. 32; in diesem Sinne auch EuGH, Urteile vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 41 f.;… vom 27.02.2014, C-454/12 und C-455/12, Pro Med Logistik und Pongratz, BStBl II 2015, 437, Rn. 55).

    Vielmehr ist die Berücksichtigung anderer kontextueller Unterschiede geboten, soweit sie in den Augen des Durchschnittsverbrauchers zu einer Unterscheidbarkeit im Hinblick auf die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse führen können (EuGH, Urteil vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 42; vgl. in diesem Sinne auch EuGH…, Urteil vom 27.02.2014, C-454/12 und C-455/12, Pro Med Logistik und Pongratz, BStBl II 2015, 437, Rn. 56) und daher geeignet sind, seine Wahl zu beeinflussen.

    Rn. 63 Es ist es allein Sache des nationalen Gerichts, die Gleichartigkeit von Dienstleistungen zu beurteilen; der EuGH bzw. nunmehr ggf. der EuG hat bei seiner Anrufung lediglich insoweit zweckdienliche Hinweise zu geben, damit das vorlegende Gericht über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheiden kann (…vgl. EuGH, Urteile vom 12.09.2024, C-73/23, Chaudfontaine Loisirs, UR 2024, 767, Rn. 38;… vom 12.09.2024, C-741/22, Casino de Spa u.a., UR 2024, 759, Rn. 36;… vom 20.06.2024, C-135/23, GEMA, EU:C:2024:526, Rn. 32;… vom 10.11.2011, C-259/10 u.a., The Rank Group, HFR 2012, 98, Rn. 56;… vom 09.11.2017, C-499/16, AZ, HFR 2018, 87, Rn. 31; vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 43).

  • LG Düsseldorf, 18.08.2023 - 38 O 88/23

    Streit um Werbebriefe: Einstweilige Verfügung gegen 1N Telecom erlassen

    Danach ist auf die mutmaßliche Erwartung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen, wobei dieser Begriff nicht auf statistischen, sondern auf normativen Maßstäben beruht und einen fiktiven typischen Verbraucher bezeichnet, dessen mutmaßliche Reaktion von den Gerichten regelmäßig aufgrund eigener Sachkunde und Lebenserfahrung ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer Verbraucherbefragung unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren durch Anwendung speziellen Erfahrungswissens festzustellen ist (vgl. Erwägungsgrund 18 der UGPRL; EuGH…, Urteil vom 16. Juli 1998 - C-210/96, Gut Springenheide GmbH und Rudolf Tusky ./. Oberkreisdirektor des Kreises Steinfurt [Rn. 31 f., 35 f. und 37];… Urteil vom 26. Oktober 2016 - C-611/14 Canal Digital Danmark A/S [Rn. 39 f. und 57];… Urteil vom 7. Juni 2018 - C-44/17, Scotch Whisky Association/Michael Klotz [Rn. 45, 47, 52 und 56]; Urteil vom 9. September 2021 - C-406/20, Phantasialand ./. Finanzamt Brühl [Rn. 46 f.]; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - I ZR 167/97 - Orient-Teppichmuster, GRUR 2000, 619 [unter II 2 b]; Urteil vom 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - Marktführerschaft [unter II 2 a]; Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser [unter II 2 c aa und unter II 3 a aa]; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 202/10 - Marktführer Sport [unter II 3 c bb]; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 34/12 [unter II 2]; Urteil vom 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 - Das beste Netz [unter B II 2 a]; Urteile vom 7. April 2022 - I ZR 5/21 - Kinderzahnärztin [unter B II 3 c aa und bb] und I ZR 217/20 - Kinderzahnarztpraxis [unter B III 2 b und c];… zur Figur des Durchschnittsverbrauchers s.a. Generalanwalt beim EuGH, Schlussantrag vom 10. Januar 2019 - C-614/17, BeckRS 2019, 22 [Rn. 49]).
  • FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 1047/23

    Unterschiedliche Besteuerung von terrestrischen und virtuellen Spielen i.R.d. …

    Er lässt es nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (…EuGH, Urteile vom 27.02.2014, C-454/12 und C-455/12, Pro Med Logistik und Pongratz, BStBl II 2015, 437, Rn. 52;… vom 27.06.2019, C-597/17, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., BFH/NV 2019, 1054, Rn. 47, vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 37).

    Gegenstände oder Dienstleistungen sind gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erheblich beeinflussen (EuGH, Urteile vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 38;… vom 27.02.2014, C-454/12 und C-455/12, Pro Med Logistik und Pongratz, BStBl II 2015, 437, Rn. 53 und 54, …sowie vom 27.06.2019, C-597/17, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., BFH/NV 2019, 1054, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Fall könnte nämlich die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze oder die Befreiung einer der Leistungen die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würde (EuGH, Urteil vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455 mit Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 09.11.2017, C-499/16, AZ, HFR 2018, 87, Rn. 33; FG Münster, Beschluss vom 27.12.2021, 5 V 2705/21 U, EFG 2022, 362; Niedersächsisches FG, Urteil vom 12.10.2022, 5 V 117/22, EFG 2023, 77).

    Vielmehr ist die Berücksichtigung anderer kontextueller Unterschiede geboten, soweit sie in den Augen des Durchschnittsverbrauchers zu einer Unterscheidbarkeit im Hinblick auf die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse führen können (EuGH, Urteil vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 42;… vgl. in diesem Sinne vom 27.02.2014, C-454/12 und C-455/12, Pro Med Logistik und Pongratz, BStBl II 2015, 437, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung) und daher geeignet sind, seine Wahl zu beeinflussen.

    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich den nationalen Gerichten die Beurteilung der Gleichartigkeit oder Ungleichartigkeit von Gegenständen oder Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmer obliegt (vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 43;… vom 09.11.2017, C-499/16, AZ, HFR 2018, 87, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-741/22

    Casino de Spa u. a. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    {FN:24} Urteile vom 9. September 2021, Phantasialand (C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 36), vom 27. Juni 2019, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a. (…C-597/17, EU:C:2019:544, Rn. 46), und vom 9. März 2017, 0xycure Belgium (…C-573/15, EU:C:2017:189, Rn. 28).

    {FN:26} Urteile vom 3. Februar 2022, Finanzamt A (…C-515/20, EU:C:2022:73, Rn. 44), vom 9. September 2021, Phantasialand (C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 38), vom 27. Juni 2019, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a. (…C-597/17, EU:C:2019:544, Rn. 48), vom 9. November 2017, AZ (…C-499/16, EU:C:2017:846, Rn. 31), und vom 27. Februar 2014, Pro Med Logistik und Pongratz (…C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rn. 54).

    {FN:27} So ausdrücklich Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand (C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 39).

    {FN:31} Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand (C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 39: "Mit anderen Worten ist zu prüfen, ob die fraglichen Gegenstände oder Dienstleistungen aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers austauschbar sind").

    {FN:33} Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand (C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 48).

  • FG Münster, 17.07.2023 - 5 V 2678/22

    Zulässigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von terrestrischen und virtuellen …

    Er lässt es nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (…EuGH, Urteile vom 27.02.2014, C-454/12 und C-455/12, Pro Med Logistik und Pongratz, BStBl II 2015, 437, Rn. 52;… vom 27.06.2019, C-597/17, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., BFH/NV 2019, 1054, Rn. 47, vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 37).

    Gegenstände oder Dienstleistungen sind gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erheblich beeinflussen (EuGH, Urteile vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 38;… vom 27.02.2014, C-454/12 und C-455/12, Pro Med Logistik und Pongratz, BStBl II 2015, 437, Rn. 53 und 54, …sowie vom 27.06.2019, C-597/17, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., BFH/NV 2019, 1054, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Fall könnte nämlich die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze oder die Befreiung einer der Leistungen die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würde (EuGH, Urteil vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455 mit Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 09.11.2017, C-499/16, AZ, HFR 2018, 87, Rn. 33; FG Münster, Beschluss vom 27.12.2021, 5 V 2705/21 U, EFG 2022, 362; Niedersächsisches FG, Urteil vom 12.10.2022, 5 V 117/22, EFG 2023, 77).

    Vielmehr ist die Berücksichtigung anderer kontextueller Unterschiede geboten, soweit sie in den Augen des Durchschnittsverbrauchers zu einer Unterscheidbarkeit im Hinblick auf die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse führen können (EuGH, Urteil vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 42;… vgl. in diesem Sinne vom 27.02.2014, C-454/12 und C-455/12, Pro Med Logistik und Pongratz, BStBl II 2015, 437, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung) und daher geeignet sind, seine Wahl zu beeinflussen.

    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich den nationalen Gerichten die Beurteilung der Gleichartigkeit oder Ungleichartigkeit von Gegenständen oder Dienstleistungen unterschiedlicher Unternehmer obliegt (vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 09.09.2021, C-406/20, Phantasialand, BFH/NV 2021, 1455, Rn. 43;… vom 09.11.2017, C-499/16, AZ, HFR 2018, 87, Rn. 31).

  • FG Münster, 27.12.2021 - 5 V 2705/21

    Steuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen ist zweifelhaft

  • LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22
  • BFH, 17.03.2022 - XI R 23/21

    Besteuerung der Umsätze eines Freizeitparks

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-73/23

    Chaudfontaine Loisirs - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer …

  • BFH, 26.09.2022 - XI B 9/22

    Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-433/22

    HPA - Construções - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie …

  • LG Düsseldorf, 17.07.2026 - 38 O 219/25

    Scheinbare Preisermäßigung verpflichtet zur Angabe des 30-Tagesbestpreises

  • LG Düsseldorf, 04.04.2025 - 38 O 284/24

    ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG

  • BFH, 26.08.2021 - V R 42/20

    Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung bei der Abgabe von Speisen

  • LG Düsseldorf, 19.05.2023 - 38 O 182/22

    Werbung mit Preisermäßigungen und preisgünstigen Angeboten

  • BFH, 30.04.2025 - XI B 33/24

    Zurechnung sexueller Dienstleistungen in einem Bordell ("Laufhaus")

  • FG Münster, 12.12.2023 - 5 V 1879/23

    Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-409/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …

  • BFH, 29.11.2022 - XI R 13/20

    Besteuerung der Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2024 - 5 K 5138/22

    EuGH-Vorlage: Gilt für Sudoku-Rätselhefte der ermäßigte Umsatzsteuersatz?

  • FG Münster, 12.12.2023 - 5 V 2325/23

    Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in Spielhallen; …

  • EuGH, 22.09.2022 - C-330/21

    The Escape Center - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer …

  • FG Münster, 24.09.2020 - 5 K 344/17

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Erlösen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

  • FG Düsseldorf, 19.06.2023 - 5 K 404/14

    Annahme einer regelsteuersatzpflichtigen sonstigen Leistung durch die Ausgabe der …

  • LG Düsseldorf, 16.06.2023 - 38 O 42/23
  • LG Düsseldorf, 19.05.2023 - 38 O 178/22

    Irreführung Werbeaussage "Deutschlands bester Preis" von ALDI

  • FG Niedersachsen, 12.10.2022 - 5 V 117/22

    Umsatzbesteuerung des Betriebs von terrestrischen Geldspielautomaten

  • FG Münster, 13.03.2025 - 5 K 894/22

    Umsatzsteuer - Steuerbefreiung von Beförderungsleistungen durch …

  • LG Düsseldorf, 20.02.2025 - 38 O 29/25

    Unzulässige Mobilfunk-Werbung mit "unbegrenztem Datenvolumen"

  • LG Düsseldorf, 28.11.2025 - 38 O 120/25
  • BFH, 09.07.2024 - VII R 58/20

    Zolltarifliche Einreihung bestimmter EMV-Ferrite

  • EuGH, 05.10.2023 - C-146/22

    Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej (TVA pour boissons chaudes lactées) - …

  • FG Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 12 K 705/21

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Bonuszahlungen im sog. …

  • VG Schleswig, 12.09.2024 - 4 A 73/22

    Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; Unionsrechtswidrigkeit der …

  • BFH, 06.04.2021 - XI R 4/21

    Ermäßigter Steuersatz, Schausteller

  • LG Düsseldorf, 15.11.2024 - 38 O 52/24

    Wettbewerbsrecht: Jobportal für Zahnmedizin

  • EuG, 07.09.2022 - T-529/20

    LR/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Dienstbezüge - …

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