Rechtsprechung
| EuGH, 09.03.2023 - C-42/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Generali Seguros
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von der Mehrwertsteuer - Art. 135 Abs. 1 Buchst. a - Steuerbefreiung von Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen - Art. 136 Buchst. a - Steuerbefreiung der ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Richtlinie 2006/112/EG; Befreiung von der Mehrwertsteuer; Art. 135 Abs. 1 Buchst. a; Steuerbefreiung von Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen; Art. 136 Buchst. a; Steuerbefreiung der Lieferungen von ...
- Betriebs-Berater
Steuerbefreiung von Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen - Begriff "Versicherungsumsätze" - Weiterverkauf von Unfallfahrzeugwracks, die bei Versicherten erworben wurden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung von der Mehrwertsteuer - Art. 135 Abs. 1 Buchst. a - Steuerbefreiung von Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen - Art. 136 Buchst. a - Steuerbefreiung der ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Global, Companhia de Seguros
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst a ; EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst c ; EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst a ; EGRL 112/2006 Art 136 Buchst a
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Global, Companhia de Seguros
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 08.10.2020 - C-235/19
United Biscuits (Pensions Trustees) und United Biscuits Pension Investments - …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
Rn. 32 Der Zweck dieser Befreiung geht im Wesentlichen darauf zurück, dass sich die Festlegung der richtigen Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer für Versicherungsprämien im Zusammenhang mit der Risikodeckung schwierig gestaltet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Oktober 2020, United Biscuits [Pensions Trustees] und United Biscuits Pension Investments, C-235/19, EU:C:2020:801, Rn. 32).Rn. 33 Was erstens den Begriff "Versicherungsumsätze" im Sinne von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie anbelangt, ist es das Wesen solcher Umsätze, dass der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherten gegen vorherige Zahlung einer Prämie beim Eintritt des Versicherungsfalls die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistung zu erbringen (…Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 17, und vom 8. Oktober 2020, United Biscuits [Pensions Trustees] und United Biscuits Pension Investments, C-235/19, EU:C:2020:801, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.07.2012 - C-44/11
Deutsche Bank - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 56 Abs. 1 Buchst. e - Art. 135 Abs. …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
Dieser Grundsatz ist nämlich keine Regel des Primärrechts, die für den Umfang eines Befreiungstatbestands bestimmend sein könnte, sondern ein Auslegungsgrundsatz, der neben dem Grundsatz der engen Auslegung von Befreiungen anzuwenden ist (Urteile vom 19. Juli 2012, Deutsche Bank, C-44/11, EU:C:2012:484, Rn. 45, …und vom 8. Juli 2021, Rádio Popular, C-695/19, EU:C:2021:549, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.03.2014 - C-204/13
Malburg - Steuern - Mehrwertsteuer - Entstehung und Umfang des Rechts auf …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher eine völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (Urteil vom 13. März 2014, Malburg, C-204/13, EU:C:2014:147, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.07.2021 - C-695/19
Rádio Popular - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/112/EG - …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
Dieser Grundsatz ist nämlich keine Regel des Primärrechts, die für den Umfang eines Befreiungstatbestands bestimmend sein könnte, sondern ein Auslegungsgrundsatz, der neben dem Grundsatz der engen Auslegung von Befreiungen anzuwenden ist (…Urteile vom 19. Juli 2012, Deutsche Bank, C-44/11, EU:C:2012:484, Rn. 45, und vom 8. Juli 2021, Rádio Popular, C-695/19, EU:C:2021:549, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.04.2015 - C-42/14
Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
Dies ist auch dann der Fall, wenn eine oder mehrere Leistungen die Hauptleistung und die andere Leistung oder die anderen Leistungen Nebenleistungen darstellen, die steuerlich ebenso zu behandeln sind wie die Hauptleistung (Urteil vom 16. April 2015, Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie, C-42/14, EU:C:2015:229, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
Rn. 33 Was erstens den Begriff "Versicherungsumsätze" im Sinne von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie anbelangt, ist es das Wesen solcher Umsätze, dass der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherten gegen vorherige Zahlung einer Prämie beim Eintritt des Versicherungsfalls die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistung zu erbringen (Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, EU:C:1999:93, Rn. 17, …und vom 8. Oktober 2020, United Biscuits [Pensions Trustees] und United Biscuits Pension Investments, C-235/19, EU:C:2020:801, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.10.2009 - C-242/08
Swiss Re Germany Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 9 Abs. 2 …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
Rn. 34 Darüber hinaus ist die Identität des Dienstleistungsempfängers für die Bestimmung der Versicherungsumsätze von Bedeutung, die ihrem Wesen nach eine Vertragsbeziehung zwischen dem Erbringer der Versicherungsdienstleistung und der Person, deren Risiken von der Versicherung gedeckt werden, d. h. dem Versicherten, voraussetzen (…vgl. entsprechend Urteile vom 8. März 2001, Skandia, C-240/99, EU:C:2001:140, Rn. 41, und vom 22. Oktober 2009, Swiss Re Germany Holding, C-242/08, EU:C:2009:647, Rn. 36). - EuGH, 17.01.2013 - C-224/11
BGŻ Leasing - Mehrwertsteuer - Leasingleistung, die zusammen mit einer vom …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
Rn. 41 Der Gerichtshof hat jedoch auch festgestellt, dass zwar naturgemäß jeder Versicherungsumsatz eine Verbindung zu dem Gegenstand aufweist, auf den er sich erstreckt, so dass zwischen diesem Umsatz und einem anderen Umsatz, der sich auf denselben Gegenstand bezieht, ein gewisser Zusammenhang besteht; dieser kann jedoch für sich genommen nicht zur Klärung der Frage ausreichen, ob mehrwertsteuerlich eine einheitliche zusammengesetzte Leistung vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Januar 2013, BGŻ Leasing, C-224/11, EU:C:2013:15, Rn. 36). - EuGH, 16.07.2015 - C-584/13
Mapfre asistencia und Mapfre warranty - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
Das Wesen dieser Umsätze besteht darin, dass sich der Versicherte gegen das Risiko einer ungewissen, aber potenziell beträchtlichen Vermögenseinbuße absichert und im Gegenzug einen bestimmten, aber begrenzten Beitrag bezahlt (Urteil vom 16. Juli 2015, Mapfre asistencia und Mapfre warranty, C-584/13, EU:C:2015:488, Rn. 42). - EuGH, 25.07.2018 - C-5/17
DPAS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus EuGH, 09.03.2023 - C-42/22
Rn. 28 Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass die in Art. 135 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen autonome unionsrechtliche Begriffe sind, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (Urteil vom 25. Juli 2018, DPAS, C-5/17, EU:C:2018:592, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung) und daher in allen Mitgliedstaaten einheitlich auszulegen sind. - EuGH, 08.03.2001 - C-240/99
Skandia - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Versicherungs- und …
- EuGH, 04.10.2017 - C-273/16
Federal Express Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste …
- EuGH, 17.01.2013 - C-543/11
Woningstichting Maasdriel - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 135 …
- EuGH, 01.08.2025 - C-427/23
Határ Diszkont - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
Rn. 38 Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch unter bestimmten Umständen mehrere formal eigenständige Leistungen, die getrennt erbracht werden und damit jede für sich zu einer Besteuerung oder Befreiung führen könnten, als einheitlicher Umsatz anzusehen, wenn sie nicht voneinander unabhängig sind (…Urteile vom 10. November 2016, Baštová, C-432/15, EU:C:2016:855, Rn. 69, vom 9. März 2023, Generali Seguros, C-42/22, EU:C:2023:183, Rn. 40, …und vom 18. April 2024, Companhia União de Crédito Popular, C-89/23, EU:C:2024:333, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 39 Eine einheitliche Leistung liegt vor, wenn zwei oder mehr Einzelleistungen oder Handlungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (…Urteile vom 10. November 2016, Baštová, C-432/15, EU:C:2016:855, Rn. 70, vom 9. März 2023, Generali Seguros, C-42/22, EU:C:2023:183, Rn. 40, …und vom 18. April 2024, Companhia União de Crédito Popular, C-89/23, EU:C:2024:333, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 46 Hierzu ist erstens festzustellen, dass zwar ein gewisser Zusammenhang zwischen der Erbringung der Dienstleistung der Bearbeitung der Mehrwertsteuererstattung und der entsprechenden steuerbefreiten Lieferung von Gegenständen besteht, da die Erbringung dieser Dienstleistung diese Lieferung voraussetzt, der Gerichtshof jedoch bereits festgestellt hat, dass ein solcher Zusammenhang für sich genommen nicht zur Klärung der Frage ausreichen kann, ob mehrwertsteuerlich eine einheitliche zusammengesetzte Leistung vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2023, Generali Seguros, C-42/22, EU:C:2023:183, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BFH, 20.06.2024 - V R 30/23
Zur Anwendung der Margenbesteuerung auf "Kaffeefahrten"
Dabei könnte der Grundsatz der Neutralität als Auslegungsregel zu betrachten sein (vgl. EuGH-Urteil Generali Seguros vom 09.03.2023 - C-42/22, EU:C:2023:183, Rz 54), wobei zu entscheiden wäre, ob ein solcher Auslegungsgrundsatz eine Sonderregelung --wie Art. 26 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG--, die als abschließende Regelung zu verstehen sein könnte, verdrängen kann. - EuGH, 05.03.2026 - C-472/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …
Rn. 18 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die in Art. 135 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs autonome unionsrechtliche Begriffe sind, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (…Urteile vom 22. Oktober 2015, Hedqvist, C-264/14, EU:C:2015:718, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. März 2023, Generali Seguros, C-42/22, EU:C:2023:183, Rn. 28).Rn. 19 Außerdem sind die zur Umschreibung der genannten Steuerbefreiungen verwendeten Begriffe eng auszulegen, da diese Steuerbefreiungen Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt (…Urteile vom 22. Oktober 2015, Hedqvist, C-264/14, EU:C:2015:718, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 9. März 2023, Generali Seguros, C-42/22, EU:C:2023:183, Rn. 29).
- EuG, 26.11.2025 - T-657/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Art. 135 Abs. …
Rn. 21 Bei den in Art. 135 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs um autonome unionsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen und daher in allen Mitgliedstaaten einheitlich auszulegen sind (vgl. Urteil vom 9. März 2023, Generali Seguros, C-42/22, EU:C:2023:183, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - FG München, 18.06.2025 - 14 V 2491/24
Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer: innergemeinschaftliche Anschlusslieferung …
Rn. 15 Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) habe mit Urteil vom 30. Januar 2024 (C- 42/22) entschieden, dass Fehler eines Arbeitnehmers, die ohne Wissen und Zustimmung seines Arbeitgebers begangen wurden, diesem nicht zugerechnet werden dürften, es sei denn, der Steuerpflichtige habe nicht die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt, um das Handeln des Arbeitnehmers zu überwachen.
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