Rechtsprechung
| EuGH, 14.06.2017 - C-422/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
"Sojaerzeugnis" darf nicht als "Sojamilch" bezeichnet werden
- Europäischer Gerichtshof
TofuTown.com
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Art. 78 und Anhang VII Teil III - Beschluss 2010/791/EU - Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Verkehrsbezeichnungen - "Milch" und ...
- Europäischer Gerichtshof
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Art. 78 und Anhang VII Teil III - Beschluss 2010/791/EU - Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Verkehrsbezeichnungen - "Milch" und ...
- Europäischer Gerichtshof
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Art. 78 und Anhang VII Teil III - Beschluss 2010/791/EU - Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Verkehrsbezeichnungen - "Milch" und ...
- kanzlei.biz
Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht wie Milchprodukte bezeichnet werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VO (EU) 1308/2013 Art. 78 Abs. 2
Vorabentscheidungsersuchen - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Verband Sozialer Wettbewerb/TofuTown.com
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Landwirtschaft - Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie "Milch", "Rahm", "Butter", "Käse" oder "Joghurt" vermarktet werden, die das Unionsrecht Produkten tierischen Ursprungs vorbehält
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Vegetarische bzw vegane Produkte dürfen nicht als Tofu-Butter, Pflanzenkäse oder Veggie-Cheese bezeichnet werden - TofuTown
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
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Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Art. 78 und Anhang VII Teil III - Beschluss 2010/791/EU - Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Verkehrsbezeichnungen - "Milch" und ...
- lto.de (Kurzinformation)
Tofubutter & Co.: Milch kommt von Melken
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tofu ist Käse. Nicht.
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Tofubutter? Pflanzliche Produkte dürfen nicht wie Milchprodukte bezeichnet werden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht "Tofubutter" oder "Pflanzenkäse" heißen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
"Tofubutter" ist keine Butter
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht "Tofubutter" oder "Pflanzenkäse" heißen
- spiegel.de (Pressemeldung, 14.06.2017)
Tofubutter darf nicht Tofubutter heißen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Pflanzliche Produkte dürfen nicht mit Bezeichnungen wie "Milch", "Rahm", "Butter", "Käse" oder "Joghurt" beworben werden
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Rahm, Butter, Käse oder Joghurt vermarktet werden
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Aus für Sojamilch, veganen Käse und Tofubutter
- anwalt.de (Kurzinformation)
Warum veganer Käse kein Käse ist
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtliche Zulässigkeit von Fleischnamen für Veggie-Produkte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rechtliche Zulässigkeit von Milch- und Butternamen" für Veggie-Produkte
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
So ein KäseNur echter Käse darf als solcher bezeichnet werden
- datev.de (Kurzinformation)
Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Rahm, Butter, Käse oder Joghurt vermarktet werden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Milch & Co. für rein pflanzliche Produkte verboten
- esche.de (Kurzinformation)
Aus für Tofukäse - Irreführende Bezeichnung von pflanzlichen Produkten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Pflanzliche Produkte dürfen nicht unter dem Namen "Tofubutter" oder "Veggie-Cheese" vermarktet werden - Beschreibende Hinweise auf pflanzlichen Ursprung des Produkts haben keine Auswirkung auf Verbot
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
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Verfahrensgang
- LG Trier, 28.07.2016 - 7 HKO 20/16
- EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
- EuGH, 19.07.2017 - C-422/16
- LG Trier, 24.08.2017 - 7 HKO 20/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2815
- GRUR 2017, 828
- GRUR Int. 2017, 777
- EuZW 2017, 697
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 16.12.1999 - C-101/98
UDL - Schutz der Bezeichnung der Milch und der Milcherzeugnisse bei ihrer …
Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
Rn. 18 Das vorlegende Gericht nimmt Bezug auf das Urteil vom 16. Dezember 1999, UDL (C-101/98, EU:C:1999:615), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die Verordnung Nr. 1898/87 der Verwendung der Bezeichnung "Käse" für ein Milcherzeugnis entgegensteht, bei dem der Fettanteil der Milch durch ein pflanzliches Fett ersetzt worden ist.Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Milcherzeugnis, bei dem irgendein Milchbestandteil, sei es auch nur teilweise, ersetzt worden ist, nicht mit einer der in Anhang VII Teil III Nr. 2 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1308/2013 genannten Bezeichnungen gekennzeichnet werden darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 20 bis 22).
Rn. 40 Nach alledem können die Bezeichnung "Milch" und die ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen nur dann rechtmäßig zur Bezeichnung rein pflanzlicher Produkte verwendet werden, wenn das Erzeugnis im Verzeichnis in Anhang I des Beschlusses 2010/791 aufgeführt ist, da die Verwendung klarstellender oder beschreibender Zusätze wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen, keine Auswirkungen auf dieses Verbot hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 25 bis 28).
Stehen dabei mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl, ist die am wenigsten belastende zu wählen, und die verursachten Nachteile dürfen nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 30, …und vom 17. März 2011, AJD Tuna, C-221/09, EU:C:2011:153, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 46 Der Unionsgesetzgeber verfügt auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik über ein weites Ermessen, das der politischen Verantwortung entspricht, die ihm die Art. 40 und 43 AEUV übertragen, so dass die Rechtmäßigkeit einer in diesem Bereich erlassenen Maßnahme nur dann beeinträchtigt sein kann, wenn diese Maßnahme zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 31, …und vom 17. Oktober 2013, Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 48).
Folglich verstoßen die in Rede stehenden Bestimmungen nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 32 bis 34).
- EuGH, 30.06.2016 - C-134/15
Lidl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 543/2008 - …
Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
Rn. 49 Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (…Urteil vom 6. Dezember 2005, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 63, sowie, in diesem Sinne, Urteil vom 30. Juni 2016, Lidl, C-134/15, EU:C:2016:498, Rn. 46).Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der für die Regelung der verschiedenen Marktbereiche verwendeten technischen Mechanismen keine taugliche Grundlage für den Vorwurf der Diskriminierung zwischen ungleichen Erzeugnissen, die verschiedenen Vorschriften unterliegen, darstellen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1982, Lion u. a., 292/81 und 293/81, EU:C:1982:375, Rn. 24, sowie vom 30. Juni 2016, Lidl, C-134/15, EU:C:2016:498, Rn. 49).
- EuGH, 17.10.2013 - C-101/12
Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen …
Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
Rn. 46 Der Unionsgesetzgeber verfügt auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik über ein weites Ermessen, das der politischen Verantwortung entspricht, die ihm die Art. 40 und 43 AEUV übertragen, so dass die Rechtmäßigkeit einer in diesem Bereich erlassenen Maßnahme nur dann beeinträchtigt sein kann, wenn diese Maßnahme zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 31, und vom 17. Oktober 2013, Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 48).
- EuGH, 06.12.2005 - C-453/03
ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der …
Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
Rn. 49 Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (Urteil vom 6. Dezember 2005, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 63, sowie, in diesem Sinne…, Urteil vom 30. Juni 2016, Lidl, C-134/15, EU:C:2016:498, Rn. 46). - EuGH, 17.03.2011 - C-221/09
Die Verordnung, mit der Ringwadenfischern ab Mitte Juni 2008 der Fang von Rotem …
Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
Stehen dabei mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl, ist die am wenigsten belastende zu wählen, und die verursachten Nachteile dürfen nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 30, und vom 17. März 2011, AJD Tuna, C-221/09, EU:C:2011:153, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 28.10.1982 - 292/81
Lion
Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der für die Regelung der verschiedenen Marktbereiche verwendeten technischen Mechanismen keine taugliche Grundlage für den Vorwurf der Diskriminierung zwischen ungleichen Erzeugnissen, die verschiedenen Vorschriften unterliegen, darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1982, Lion u. a., 292/81 und 293/81, EU:C:1982:375, Rn. 24, …sowie vom 30. Juni 2016, Lidl, C-134/15, EU:C:2016:498, Rn. 49).
- OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 6 U 154/22
Haftung des Plattformbetreibers
Nach Art. 91 Satz 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 1308/2013 i.V.m. Art. 1 i.V.m. Anhang I des Beschlusses 2010/791/EU der Kommission vom 20. Dezember 2010 (zur Festlegung des Verzeichnisses der Erzeugnisse gemäß Anhang XII Abschnitt III Nummer 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007) sind in Deutschland zwar Bezeichnungen wie "Kokosmilch", "Erdnussbutter" oder "Fleischkäse" gestattet, nicht aber die streitgegenständlichen Bezeichnungen für vegane Milchersatzprodukte (zur Fortgeltung dieses Beschlusses im Anwendungsbereich der VO (EU) Nr. 1038/2013, vgl. EuGH, Urteil vom 14.06.2017 - C-422/16, GRUR 2017, 828 Rn. 12, 34 - Tofu-Town.com).Wie der Gerichtshof der Europäischen Union bereits entschieden hat, sind Art. 78 Abs. 2 und Anhang VII Teil III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Bezeichnung "Milch" und die nach vorgenannter Verordnung ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts verwendet werden, und zwar selbst dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen, es sei denn, das Erzeugnis ist - wie hier nicht - in Anhang I des Beschlusses 2010/791/EU der Kommission vom 20. Dezember 2010 aufgeführt (vgl. EuGH, Urteil vom 14.06.2017 - C-422/16, GRUR 2017, 828 Rn.52 - Tofu-Town.com).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union tragen die verletzten Bestimmungen zur Erreichung dieser Ziele bei, indem sie vorsehen, dass nur die Produkte, die den vorgegebenen Anforderungen entsprechen, mit der Bezeichnung "Milch" und den ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen gekennzeichnet werden dürfen, und zwar auch dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze - wie sie im Ausgangsverfahren des Gerichtshofs in Rede standen - ergänzt werden (vgl. EuGH, GRUR 2017, 828 Rn. 43, 47, 52 - Tofu-Town.com).
Aufgrund der dadurch geschaffenen Verwechslungsgefahr widerspräche dies dem Verbraucherschutz und liefe dem Ziel zuwider, die wirtschaftlichen Bedingungen für die Erzeugung und Vermarktung sowie die Qualität der "Milch" und "Milcherzeugnisse" zu verbessern (vgl. EuGH, GRUR 2017, 828 Rn. 44 - Tofu-Town.com).
Gleichzeitig werden die Verbraucher vor Verwechslungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Produkte geschützt, die sie zu erwerben beabsichtigen (vgl. EuGH, GRUR 2017, 828 Rn. 48 - Tofu-Town.com).
- EuGH, 04.10.2024 - C-438/23
Protéines France u.a. - Vegetarische/vegane Produkte auf Basis pflanzlicher …
Dieses Vorbringen stützt die italienische Regierung auf das Urteil vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458), in dem der Gerichtshof die Möglichkeit, die Bezeichnungen "Milch" und "Milcherzeugnisse" zur Benennung von Lebensmitteln zu verwenden, die nicht Erzeugnisse der Eutersekretion seien, ausgeschlossen habe.Rn. 74 Diese fehlende Gleichsetzbarkeit wird durch die Erkenntnisse aus dem Urteil vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458), nicht in Frage gestellt.
Rn. 77 Vor dem Hintergrund dieser besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen hat der Gerichtshof im Tenor des Urteils vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458), im Wesentlichen für Recht erkannt, dass diese Bestimmungen dem entgegenstehen, dass die Bezeichnung "Milch" und die nach dieser Verordnung ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts verwendet werden, und zwar selbst dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des in Rede stehenden Produkts hinweisen, es sei denn, es liegt eine unionsrechtlich vorgesehene Ausnahme vor.
Rn. 79 Die Erkenntnisse aus dem Urteil vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458), lassen sich daher für die Zwecke der Prüfung der ersten und der zweiten Frage nicht übertragen.
- EuGH, 13.11.2025 - C-563/24
Ein alkoholfreies Getränk darf nicht als Gin verkauft werden
Rn. 30 Außerdem kann in Anbetracht des weiten Ermessens des Unionsgesetzgebers auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik, das mit komplexen Beurteilungen verbunden ist, die Rechtmäßigkeit einer in diesem Bereich erlassenen Maßnahme nur dann beeinträchtigt sein, wenn diese Maßnahme zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2017, TofuTown.com, C-422/16, EU:C:2017:458, Rn. 46, …und vom 2. September 2021, 1rish Ferries, C-570/19, EU:C:2021:664, Rn. 151).Rn. 35 Zur Erforderlichkeit des in Rede stehenden Verbots im Hinblick auf die Ziele der Verordnung 2019/787 ist festzustellen, dass die Verbraucher Gefahr liefen, über die Zusammensetzung der Erzeugnisse, die sie zu erwerben beabsichtigen, irregeführt zu werden, wenn die rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen mit beschreibenden Zusätzen wie "alkoholfrei" zur Bezeichnung von Erzeugnissen, die nicht den Anforderungen der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung entsprechen, ergänzt werden könnten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 33 und 34, sowie vom 14. Juni 2017, TofuTown.com, C-422/16, EU:C:2017:458, Rn. 47 und 48).
Außerdem würde das Ansehen, das die Hersteller, die die Anforderungen der Verordnung 2019/787 erfüllen, für ein bestimmtes Getränk begründet haben, nicht geschützt, was die Gefahr eines unlauteren Wettbewerbs mit sich brächte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1994, SMW Winzersekt, C-306/93, EU:C:1994:407, Rn. 25, und vom 14. Juni 2017, TofuTown.com, C-422/16, EU:C:2017:458, Rn. 43 bis 48).
- OLG Celle, 06.08.2019 - 13 U 35/19
Keine irreführende Werbung bei Bewerbung eines pflanzlichen Produktes als …
Rn. 4 Insoweit hat der Kläger unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14. Juni 2017 - C-422/16, "Tofu-Town.com") begehrt, die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken jeweils an dem Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für ihre "H. Ch."-Produkte mit den Angaben "vegane Käse-Alternative" und/oder "gereifte Käse-Alternative" zu werben, wenn dies geschieht wie auf der Homepage (Anlagen K 1 und K 2) oder auf der Produktverpackung (Anlage K 3) der Beklagten.Rn. 28 Diese Bestimmungen sind nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 14. Juni 2017, Az.: C-422/16) dahingehend auszulegen, dass die Bezeichnung "Milch" und die nach dieser Verordnung ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts nicht verwendet werden dürfen, und zwar selbst dann nicht, wenn diese Bezeichnung durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt wird, die auf den pflanzlichen Ursprung des in Rede stehenden Produkts hinweisen.
- OLG Schleswig, 16.09.2026 - 6 U 49/25
Veganer Likör darf "Likör ohne Ei" genannt nicht aber unter Verwendung des …
Rn. 90 "Zur Erforderlichkeit des in Rede stehenden Verbots im Hinblick auf die Ziele der VO (EU) 2019/787 ist festzustellen, dass die Verbraucher Gefahr liefen, über die Zusammensetzung der Erzeugnisse, die sie zu erwerben beabsichtigen, irregeführt zu werden, wenn die rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen mit beschreibenden Zusätzen wie "alkoholfrei" zur Bezeichnung von Erzeugnissen, die nicht den Anforderungen der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung entsprechen, ergänzt werden könnten (vgl. idS EuGH ECLI:EU:C:1999:615 = BeckRS 2004, 74042 Rn. 33 u. 34 - UDL, sowie EuGH ECLI:EU:C:2017:458 = GRUR 2017, 828 Rn. 47 u. 48 - TofuTown.com).Außerdem würde das Ansehen, das die Hersteller, die die Anforderungen der VO (EU) 2019/787 erfüllen, für ein bestimmtes Getränk begründet haben, nicht geschützt, was die Gefahr eines unlauteren Wettbewerbs mit sich brächte (vgl. idS EuGH ECLI:EU:C:1994:407 = GRUR Int 1995, 251 Rn. 25 - SMW Winzersekt, und EuGH ECLI:EU:C:2017:458 = GRUR 2017, 828 Rn. 43-48 - TofuTown.com).
- LG Stade, 28.03.2019 - 8 O 64/18
Keine Irreführung durch "Käse-Alternative"
Die Klägerin meint, dass nach dem Urteil des EuGH vom 14.06.2017, C - 422/16, hinreichend geklärt sei, dass durch die VO (EU) Nr. 1308/2013 die Bezeichnung Milch und alle Bezeichnungen für Milcherzeugnisse, so auch die Angabe "Käse", bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkt selbst dann nicht verwendet werden dürften, wenn diese Bezeichnung durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt würden, soweit nicht ein im Anhang I des Beschlusses 2010/191/EU genannter Ausnahmefall vorläge.Insoweit befasst sich auch das Urteil des EuGHs vom 14.06.2017, C-422/16, mit einem anderen Sachverhalt.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-438/23
Protéines France u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung
{FN:24} So nahm der Kläger die Beklagte in der Rechtssache, in der das Urteil vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458, Rn. 16), erging, auf Grundlage des nationalen Wettbewerbsrechts auf Unterlassung in Anspruch, um die Verwendung bestimmter Bezeichnungen bei der Vermarktung pflanzlicher Produkte zu unterbinden.{FN:51} Urteil vom 14. Juni 2017 (C-422/16, EU:C:2017:458).
{FN:53} Vgl. Urteil vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458, insbesondere Rn. 25 bis 27 und 40).
{FN:54} Vgl. Urteil vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458, insbesondere Rn. 28 bis 30).
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2022 - 12 O 42/21
Wettbewerbsrecht: Zur Erfolgsabwendungspflicht von Plattformbetreibern im …
a) Art. 78 II VO (EU) 1308/2013 stellt eine Markverhaltensregelung dar (vgl. EuGH GRUR Int. 2017, 777).Die Bezeichnung "Milch" und die ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen können nur dann rechtmäßig zur Bezeichnung rein pflanzlicher Produkte verwendet werden, wenn das Erzeugnis im Verzeichnis in Anhang I des Beschlusses 2010/791 aufgeführt ist (vgl. EuGH GRUR Int. 2017, 777).
- OLG Braunschweig, 18.08.2025 - 2 U 270/24
Anbieten von "alkoholfreiem Gin" verstößt gegen Spirituosen-VO
Rn. 24 Denn der EuGH hat über eine vergleichbare Regelung in Art. 78 VO Nr. 1308/2013 in Bezug auf die Produktbezeichnung "Milch" eine eindeutige Entscheidung getroffen (vgl. Urteil vom 14.06.2017 - C-422/16 -, GRUR 2017, 828).Gleichzeitig werden die Verbraucher vor Verwechslungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Produkte geschützt, die sie zu erwerben beabsichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 14.06.2017, a. a. O., Rn. 48).
Durch die Verwendung des klarstellenden Hinweises "alkoholfrei" kann eine Verwechslungsgefahr in der Vorstellung des Verbrauchers nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 14.06.2017, a. a. O., Rn. 48).
- EuGH, 19.07.2017 - C-422/16
TofuTown.com - Urteilsberichtigung
Rn. 1 Am 14. Juni 2017 hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) das Urteil TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458) erlassen.Rn. 36 des Urteils vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458), ist wie folgt zu berichtigen:.
- EuGH, 13.01.2022 - C-881/19
Tesco Stores ČR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
- LG Hamburg, 13.07.2018 - 315 O 425/17
Zu verwenden wie Creme Fraîche - Wettbewerbsverstoß: Irreführende …
- EuGH, 25.07.2018 - C-239/17
Teglgaard und Fløjstrupgård - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame …
- BVerwG, 09.02.2021 - 3 B 30.20
Zusatz von Kohlendioxid bei Herstellung von Perlwein
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-295/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Ökologische/biologische …
- VGH Bayern, 09.10.2025 - 20 B 24.814
Gesetzliches Verbot des Gebrauchs des Wortes "Wine" ("Wein") für Produkte, die …
- OLG Düsseldorf, 26.03.2019 - 20 U 46/18
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Verpflichtungserklärung …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2018 - C-683/16
Deutscher Naturschutzring - Gemeinsame Fischereipolitik - Erhaltung der …
- EuG, 12.12.2019 - T-527/16
Tàpias/ Rat - Öffentlicher Dienst - Am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Reform …
- LG Düsseldorf, 18.04.2018 - 2a O 33/17
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Urteilsberichtigung
- Europäischer Gerichtshof
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Urteilsberichtigung
- ra.de
- rechtsportal.de
Urteilsberichtigung
Besprechungen u.ä.
- wbs.legal (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
Kennzeichnung pflanzlicher Lebensmittel - Michael Beuger im Interview mit dem vegconomist
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
TofuTown.com
Verfahrensgang
- LG Trier, 28.07.2016 - 7 HKO 20/16
- EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
- EuGH, 19.07.2017 - C-422/16
- LG Trier, 24.08.2017 - 7 HKO 20/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie …
Auszug aus EuGH, 19.07.2017 - C-422/16
Rn. 1 Am 14. Juni 2017 hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) das Urteil TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458) erlassen.Rn. 36 des Urteils vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458), ist wie folgt zu berichtigen:.
Redaktioneller Hinweis
Berichtigungsbeschluss
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