Rechtsprechung
| EuGH, 15.11.2018 - C-457/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Europäischer Gerichtshof
Maniero
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - Richtlinie 2000/43/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. g - Geltungsbereich - Begriff "Bildung" - Vergabe von Stipendien, die juristische Forschungs- oder Studienvorhaben im ...
- Europäischer Gerichtshof
Maniero
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - Richtlinie 2000/43/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. g - Geltungsbereich - Begriff "Bildung" - Vergabe von Stipendien, die juristische Forschungs- oder Studienvorhaben im ...
- Europäischer Gerichtshof
Maniero
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - Richtlinie 2000/43/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. g - Geltungsbereich - Begriff "Bildung" - Vergabe von Stipendien, die juristische Forschungs- oder Studienvorhaben im ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - Richtlinie 2000/43/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. g - Geltungsbereich - Begriff "Bildung" - Vergabe von Stipendien, die juristische Forschungs- oder Studienvorhaben im ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - Richtlinie 2000/43/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. g - Geltungsbereich - Begriff "Bildung" - Vergabe von Stipendien, die juristische Forschungs- oder Studienvorhaben im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Maniero
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - Richtlinie 2000/43/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. g - Geltungsbereich - Begriff "Bildung" - Vergabe von Stipendien, die juristische Forschungs- oder Studienvorhaben im ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Maniero
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1057
- NZA 2019, 383
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 16.07.2015 - C-83/14
Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil, …
Auszug aus EuGH, 15.11.2018 - C-457/17
Rn. 23 Andererseits sei nach Rn. 60 des Urteils vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria (C-83/14, EU:C:2015:480), der Begriff "Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft" in Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2000/43 unterschiedslos anzuwenden, gleichviel ob die fragliche Maßnahme Personen einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Personen anderer Herkunft betreffe, die durch diese Maßnahme zusammen mit Ersteren in besonderer Weise benachteiligt würden.Rn. 35 Speziell zum sachlichen Geltungsbereich der Richtlinie 2000/43 ergibt sich aus ihrem zwölften Erwägungsgrund, dass zur Gewährleistung der Entwicklung demokratischer und toleranter Gesellschaften, die allen Menschen - ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - eine Teilhabe ermöglichen, spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft auch Aspekte wie die in Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten mit abdecken sollten (…Urteile vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn, C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 41, und vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 40).
Rn. 36 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, darf daher der Geltungsbereich der Richtlinie 2000/43 in Anbetracht ihres Gegenstands und der Natur der Rechte, die sie schützen soll, sowie des Umstands, dass sie in dem jeweiligen Bereich nur dem Gleichbehandlungsgrundsatz Ausdruck gibt, der einer der tragenden Grundsätze des Unionsrechts und in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt ist, nicht eng definiert werden (…Urteile vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn, C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 43, sowie vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 42).
Rn. 47 Der Begriff "in besonderer Weise benachteiligen" im Sinne dieser Vorschrift ist so zu verstehen, dass es insbesondere Personen einer bestimmten Rasse oder ethnischen Herkunft sind, die durch die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren benachteiligt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 100, …und vom 6. April 2017, Jyske Finans, C-668/15, EU:C:2017:278, Rn. 27).
- EuGH, 06.04.2017 - C-668/15
Jyske Finans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied …
Auszug aus EuGH, 15.11.2018 - C-457/17
Rn. 47 Der Begriff "in besonderer Weise benachteiligen" im Sinne dieser Vorschrift ist so zu verstehen, dass es insbesondere Personen einer bestimmten Rasse oder ethnischen Herkunft sind, die durch die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren benachteiligt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 100, und vom 6. April 2017, Jyske Finans, C-668/15, EU:C:2017:278, Rn. 27).Außerdem kann das Vorliegen einer ungünstigen Behandlung nicht allgemein und abstrakt, sondern muss spezifisch und konkret im Hinblick auf die begünstigende Behandlung festgestellt werden (Urteil vom 6. April 2017, Jyske Finans, C-668/15, EU:C:2017:278, Rn. 31 und 32).
Rn. 50 Wie bei den Gegebenheiten, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 6. April 2017, Jyske Finans (C-668/15, EU:C:2017:278), ergangen ist, ist festzustellen, dass die dem Gerichtshof vorliegenden Akten keinen Anhaltspunkt dafür enthalten, dass Personen einer bestimmten ethnischen Herkunft von der Voraussetzung des Bestehens der Ersten Juristischen Staatsprüfung nachteiliger betroffen wären als Personen anderer ethnischer Herkunft.
- EuGH, 12.05.2011 - C-391/09
Der Gerichtshof äußert sich zur Umschrift von Vor- und Nachnamen von …
Auszug aus EuGH, 15.11.2018 - C-457/17
Rn. 35 Speziell zum sachlichen Geltungsbereich der Richtlinie 2000/43 ergibt sich aus ihrem zwölften Erwägungsgrund, dass zur Gewährleistung der Entwicklung demokratischer und toleranter Gesellschaften, die allen Menschen - ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - eine Teilhabe ermöglichen, spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft auch Aspekte wie die in Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten mit abdecken sollten (Urteile vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn, C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 41, …und vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 40).Rn. 36 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, darf daher der Geltungsbereich der Richtlinie 2000/43 in Anbetracht ihres Gegenstands und der Natur der Rechte, die sie schützen soll, sowie des Umstands, dass sie in dem jeweiligen Bereich nur dem Gleichbehandlungsgrundsatz Ausdruck gibt, der einer der tragenden Grundsätze des Unionsrechts und in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt ist, nicht eng definiert werden (Urteile vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn, C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 43, …sowie vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 42).
- EuGH, 03.09.2014 - C-201/13
Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der …
Auszug aus EuGH, 15.11.2018 - C-457/17
Rn. 30 Da der Bildungsbegriff in der Richtlinie 2000/43 nicht definiert ist, ist die Bedeutung und Tragweite dieses Begriffs nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nach seinem üblichen Sinn im gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (vgl. entsprechend Urteil vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 25.04.2019 - I ZR 272/15
Anwendbarkeit des AGG bei der Auswahlentscheidung über die Vergabe von Stipendien …
Rn. 9 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Fragen wie folgt beantwortet (EuGH, Urteil vom 15. November 2018 - C-457/17, NJW 2019, 1057 - Maniero/Studienstiftung):.Dies ist dem Gerichtshof zufolge vor allem dann der Fall, wenn die finanziellen Leistungen an die Teilnahme potenzieller Bewerber an einem solchen Forschungs- oder Studienvorhaben gebunden sind, ihr Ziel darin besteht, potenzielle finanzielle Hindernisse für die Teilnahme ganz oder teilweise zu beseitigen, und sie zur Erreichung dieses Ziels geeignet sind (EuGH, NJW 2019, 1057 Rn. 39 und 44 - Maniero/Studienstiftung).
Rn. 37 (2) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist der Begriff "in besonderer Weise benachteiligen" im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/43/EG so zu verstehen, dass es insbesondere Personen einer bestimmten Rasse oder ethnischen Herkunft sind, die durch die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren benachteiligt werden (EuGH, NJW 2019, 1057 Rn. 47 - Maniero/Studienstiftung).
Der Gesamtheit der Personen, die von der Regelung erfasst werden, ist die Gesamtheit der Personen gegenüberzustellen, die durch die Regelung benachteiligt werden (vgl. EuGH, NJW 2019, 1057 Rn. 50 - Maniero/Studienstiftung;… BAGE 137, 80 Rn. 28;… BAG, NZA 2013, 577 Rn. 22).
Zur schlechter gestellten Vergleichsgruppe zählen die Personen, welche diese Voraussetzung nicht erfüllen (vgl. EuGH, NJW 2019, 1057 Rn. 49 - Maniero/Studienstiftung).
Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Personen einer bestimmten ethnischen Herkunft von der Voraussetzung des Bestehens der Ersten Juristischen Staatsprüfung nachteiliger betroffen wären als Personen anderer ethnischer Herkunft (vgl. EuGH, NJW 2019, 1057 Rn. 50 - Maniero/Studienstiftung).
- BAG, 25.07.2024 - 8 AZR 21/23
Entschädigungsanspruch - erfolgloser Bewerber - Benachteiligung wegen der …
Das vom Kläger beanstandete Kriterium der Akkreditierung des Studiengangs bei Bewerbern, die ihren Master an einer Fachhochschule erlangt haben, kann eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG allenfalls bewirken, wenn in der Anwendung des Kriteriums wesentlich mehr ältere Fachhochschulabsolventen benachteiligt werden als jüngere Absolventen mit einem an einer Fachhochschule erlangten Masterabschluss (…zu den Voraussetzungen einer mittelbaren Diskriminierung und dem Erfordernis der Vergleichsgruppenbildung vgl. nur: BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 21, 22 mwN;… BGH 25. April 2019 - I ZR 272/15 - Rn. 35 ff.; EuGH 15. November 2018 - C-457/17 - [Maniero] Rn. 45 ff.). - BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
Das Vorliegen einer ungünstigeren Behandlung kann dabei nicht allgemein und abstrakt festgestellt werden, sondern nur spezifisch und konkret im Hinblick auf die begünstigende Behandlung (vgl. EuGH 15. November 2018 - C-457/17 - [Maniero] Rn. 48;… BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 66).
- EuGH, 18.12.2025 - C-417/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder …
Rn. 51 Insoweit ist als Erstes darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber, wie sich aus dem zwölften Erwägungsgrund der Richtlinie 2000/43 ergibt, der Auffassung war, dass spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, um die Entwicklung demokratischer und toleranter Gesellschaften zu gewährleisten, die allen Menschen - ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - eine Teilhabe ermöglichen, insbesondere Aspekte wie die in Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie genannten abdecken sollten (…Urteile vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn, C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 41, sowie vom 15. November 2018, Maniero, C-457/17, EU:C:2018:912, Rn. 35).Rn. 52 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, darf daher der Geltungsbereich der Richtlinie 2000/43 in Anbetracht ihres Gegenstands und der Art der Rechte, die sie schützen soll, sowie des Umstands, dass sie in den von ihr materiell erfassten Bereichen dem - in Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) niedergelegten - Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen wegen der Rasse und der ethnischen Herkunft konkret Ausdruck verleiht, nicht eng definiert werden (…Urteil CHEZ Razpredelenie Bulgaria, Rn. 42 und 72, sowie Urteil vom 15. November 2018, Maniero, C-457/17, EU:C:2018:912, Rn. 36).
Rn. 134 Als Drittes hat der Gerichtshof zu der in Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/43 vorgesehenen Voraussetzung, wonach die betreffende Maßnahme Personen, die einer Rasse oder ethnischen Gruppe angehören, "in besonderer Weise benachteiligen" können muss, entschieden, dass damit vorausgesetzt wird, dass insbesondere Personen einer bestimmten ethnischen Herkunft durch die in Rede stehenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren benachteiligt werden (…Urteil CHEZ Razpredelenie Bulgaria, Rn. 100, und Urteil vom 15. November 2018, Maniero, C-457/17, EU:C:2018:912, Rn. 47).
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
Das Vorliegen einer ungünstigeren Behandlung kann dabei nicht allgemein und abstrakt festgestellt werden, sondern nur spezifisch und konkret im Hinblick auf die begünstigende Behandlung (vgl. EuGH 15. November 2018 - C-457/17 - [Maniero] Rn. 48;… BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 66). - BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 258/19
Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses
Das Vorliegen einer ungünstigeren Behandlung kann dabei nicht allgemein und abstrakt festgestellt werden, sondern nur spezifisch und konkret im Hinblick auf die begünstigende Behandlung (vgl. EuGH 15. November 2018 - C-457/17 - [Maniero] Rn. 48;… BAG 24. Oktober 2019 - 2 AZR 168/18 - Rn. 56). - ArbG Köln, 05.10.2022 - 2 Ca 4390/22 Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist der Begriff "in besonderer Weise benachteiligen" im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/43/EG so zu verstehen, dass es insbesondere Personen einer bestimmten Rasse oder ethnischen Herkunft sind, die durch die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren benachteiligt werden (EuGH, NJW 2019, 1057 Rn. 47 - Maniero/Studienstiftung).
Der Gesamtheit der Personen, die von der Regelung erfasst werden, ist die Gesamtheit der Personen gegenüberzustellen, die durch die Regelung benachteiligt werden (vgl. EuGH, NJW 2019, 1057 Rn. 50 - Maniero/Studienstiftung;… BAGE 137, 80 Rn. 28;… BAG, NZA 2013, 577 Rn. 22).
Zur schlechter gestellten Vergleichsgruppe zählen die Personen, welche diese Voraussetzung nicht erfüllen (vgl. EuGH, NJW 2019, 1057 Rn. 49 - Maniero/Studienstiftung).
Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Personen einer bestimmten ethnischen Herkunft von der Voraussetzung des Bestehens der zweiten juristischen Staatsprüfung nachteiliger betroffen wären als Personen anderer ethnischer Herkunft (vgl. zum ersten juristischen Staatsexamen: EuGH, NJW 2019, 1057 Rn. 50 - Maniero/Studienstiftung).
- EuGH, 10.06.2021 - C-94/20
Land Oberösterreich (Aide au logement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
"Mittelbare Diskriminierung" im Sinne dieser Bestimmung liegt begrifflich nur vor, wenn die mutmaßlich diskriminierende Maßnahme zur Benachteiligung einer bestimmten ethnischen Gruppe führt (…Urteile vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 100…, vom 6. April 2017, Jyske Finans, C-668/15, EU:C:2017:278, Rn. 27 und 31, sowie vom 15. November 2018, Maniero, C-457/17, EU:C:2018:912, Rn. 47 und 48). - Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2025 - C-417/23
Generalanwältin Capeta: Die dänischen Rechtsvorschriften über das öffentliche …
{FN:30} Vgl. insoweit Urteil vom 15. November 2018, Maniero (C-457/17, EU:C:2018:912, Rn. 30).Vgl. Urteile vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn (…C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 43), vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria (…C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 42, im Folgenden: Urteil CHEZ), und vom 15. November 2018, Maniero (C-457/17, EU:C:2018:912, Rn. 36).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-799/23
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/43/EG - …
{FN:25} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn (…C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 41), vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria (…C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 40), und vom 15. November 2018, Maniero (C-457/17, EU:C:2018:912, Rn. 35).{FN:26} Urteil vom 15. November 2018, Maniero (C-457/17, EU:C:2018:912, Rn. 36).
- EuGH, 10.09.2024 - C-65/24
Antidiskriminierungsrecht: Österreicherin gehört keiner Ethnie an
- EuGH, 11.09.2025 - C-5/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in …
- LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
Bindung des Landesarbeitsgerichts an die rechtliche Beurteilung durch das …
- LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 26/20
Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 5 Sa 25/20 v. 16.11.2020
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-535/25
Nach Ansicht von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona erbringen die Unternehmen …
- LAG Köln, 18.04.2023 - 4 Sa 735/22
Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst; "Volljurist" als Muss-Kriterium; …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-457/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Maniero
Richtlinie 2000/43/EG - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - Art. 3 Abs. 1 Buchst. g - Bildung - Stipendien, die an Studenten vergeben werden, die das Erste Juristische Staatsexamen erworben haben
- Europäischer Gerichtshof
Maniero
Richtlinie 2000/43/EG - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - Art. 3 Abs. 1 Buchst. g - Bildung - Stipendien, die an Studenten vergeben werden, die das Erste Juristische Staatsexamen erworben haben
- rechtsportal.de
Richtlinie 2000/43/EG - Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft - Art. 3 Abs. 1 Buchst. g - Bildung - Stipendien, die an Studenten vergeben werden, die das Erste Juristische Staatsexamen erworben haben
Verfahrensgang
- LG Bonn, 02.03.2015 - 9 O 300/14
- OLG Köln, 01.12.2015 - 4 U 15/15
- BGH, 01.06.2017 - I ZR 272/15
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-457/17
- EuGH, 15.11.2018 - C-457/17
- BGH, 25.04.2019 - I ZR 272/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 16.07.2015 - C-83/14
Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-457/17
{FN:14} Urteil vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria (C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 58 und 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:16} Vgl. auch Urteil vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria (C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 74).
{FN:20} Urteil vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria (C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:21} Vgl. in diesem Sinne für den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern (Art. 3 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2000/43) Urteil vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria (C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 43).
- EuGH, 15.03.2005 - C-209/03
DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN …
- EuGH, 21.06.1988 - 39/86
Lair / Universität Hannover
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-457/17
Dieses Urteil hat eine Fortentwicklung der früheren Rechtsprechung markiert, in der der Gerichtshof der Auffassung war, dass nach dem (damaligen) Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts die Bildung und Förderung, die Studenten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt wird, nicht in die Zuständigkeit der EWG falle, vgl. Urteil vom 21. Juni 1988, Lair (39/86, EU:C:1988:322, Rn. 15).
- EuGH, 26.02.1992 - C-357/89
Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-457/17
{FN:26} Urteil vom 26. Februar 1992, Raulin (C-357/89, EU:C:1992:87, Rn. 34). - EuGH, 21.06.1988 - 197/86
Brown / Secretary of State for Scotland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-457/17
seit der Gerichtshof im Urteil vom 21. Juni 1988, Brown (197/86, EU:C:1988:323, Rn. 18), festgestellt hat, dass "beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts eine Förderung, die Studenten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt wird, grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs des EWG-Vertrags im Sinne von dessen Artikel 7 liegt". - EuGH, 15.12.2016 - C-401/15
Im Bereich grenzüberschreitender sozialer Vergünstigungen kann ein Kind in einer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-457/17
{FN:34} Vgl. Urteil vom 15. Dezember 2016, Depesme u. a. (C-401/15 bis C-403/15, EU:C:2016:955, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 02.02.1988 - 24/86
Blaizot / Université de Liège u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-457/17
{FN:32} Vgl. Urteil vom 2. Februar 1988, Blaizot u. a. (24/86, EU:C:1988:43, Rn. 10 bis 24, insbesondere 19, 20 und 24). - EuGH, 03.09.2014 - C-201/13
Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-457/17
{FN:8} Urteil vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds (C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.05.2011 - C-391/09
Der Gerichtshof äußert sich zur Umschrift von Vor- und Nachnamen von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-457/17
{FN:19} Vgl. zwölfter Erwägungsgrund der Richtlinie und Urteil vom 12. Mai 2011, Runevič-Vardyn und Wardyn (C-391/09, EU:C:2011:291, Rn. 41 und 42). - EuGH, 03.07.1974 - 9/74
Casagrande / Landeshauptstadt München
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-457/17
In einer früheren Rechtssache, die ebenfalls Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 betraf, entschied der Gerichtshof im Urteil vom 3. Juli 1974, Casagrande (9/74, EU:C:1974:74, Rn. 7), dass "Integration [voraussetzt], dass dem Kind eines ausländischen Arbeitnehmers, das eine höhere Schule besuchen will, die Vergünstigungen … für die Ausbildungsförderung … zu den gleichen Bedingungen offenstehen wie Inländern in gleicher Lage". - EuGH, 15.03.1989 - 389/87
Echternach u.a. / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
- EuGH, 02.03.2017 - C-4/16
J. D. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2009/28/EG - Art. 2 …
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