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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 22.06.2023 - C-459/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,14219
EuGH, 22.06.2023 - C-459/20 (https://dejure.org/2023,14219)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.2023 - C-459/20 (https://dejure.org/2023,14219)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2023 - C-459/20 (https://dejure.org/2023,14219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Mère thaïlandaise d'un enfant mineur néerlandais)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Entscheidung eines Mitgliedstaats, mit der einem Drittstaatsangehörigen, der Elternteil eines minderjährigen Kindes ist, ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Unionsbürgerschaft; Art. 20 AEUV; Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten; Entscheidung eines Mitgliedstaats, mit der einem Drittstaatsangehörigen, der Elternteil eines minderjährigen Kindes ist, das ...

  • doev.de PDF

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Elternteil eines minderjährigen Unionsbürgers ist, in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit dieses Kind besitzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 267 ; AEUV Art. 20
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Entscheidung eines Mitgliedstaats, mit der einem Drittstaatsangehörigen, der Elternteil eines minderjährigen Kindes ist, ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2711
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines …

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-459/20
    Rn. 9 Mit Bescheid vom 8. Mai 2019 lehnte der Staatssekretär diesen Antrag u. a. mit der Begründung ab, dass X sich nicht auf ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV berufen könne, wie es vom Gerichtshof im Urteil vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a. (C-133/15, EU:C:2017:354), anerkannt worden sei.

    Rn. 15 Das vorlegende Gericht fragt sich, ob die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), vom 15. November 2011, Dereci u. a. (C-256/11, EU:C:2011:734), vom 6. Dezember 2012, 0 u. a. (C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776), sowie vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a. (C-133/15, EU:C:2017:354), aufgestellten Grundsätze auf einen Fall wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden anwendbar sind, in dem sich das minderjährige Kind, das Unionsbürger ist, außerhalb des Unionsgebiets aufhält bzw. sich noch nie in diesem Gebiet aufgehalten hat.

    b) Kann es in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, dass minderjährige Unionsbürger ihre Rechte normalerweise nicht selbständig geltend machen können und nicht selbst über ihren Aufenthaltsort entscheiden dürfen, sondern dabei von ihren Eltern(teilen) abhängig sind, was zur Folge haben kann, dass im Namen eines minderjährigen Unionsbürgers die Ausübung seiner Rechte als Unionsbürger in Anspruch genommen wird, obwohl dies seinen sonstigen Interessen, wie sie u. a. im Urteil vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a. (C-133/15, EU:C:2017:354), genannt werden, zuwiderlaufen könnte?.

    Rn. 22 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 20 AEUV nationalen Maßnahmen einschließlich Entscheidungen, mit denen Familienangehörigen eines Unionsbürgers der Aufenthalt verweigert wird, entgegensteht, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen ihr Status verleiht, verwehrt wird (…vgl. u. a. Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 42…, vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 45, und vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 61).

    Rn. 25 Kennzeichnend für die in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils genannten Fälle ist, dass sie, auch wenn sie durch Rechtsvorschriften geregelt sind, die a priori in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, und zwar durch die Rechtsvorschriften über das Einreise- und Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen außerhalb des Anwendungsbereichs des abgeleiteten Unionsrechts, die unter bestimmten Voraussetzungen die Verleihung eines Einreise- und Aufenthaltsrechts vorsehen, dennoch in einem inneren Zusammenhang mit der Freizügigkeit und dem Aufenthaltsrecht eines Unionsbürgers stehen, die beeinträchtigt würden, wenn den Drittstaatsangehörigen das Recht verweigert würde, in den Mitgliedstaat, in dem der Unionsbürger wohnt, einzureisen und sich dort aufzuhalten, und die daher der Versagung dieses Rechts entgegenstehen (Urteil vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 43 Außerdem hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass es den für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Art. 20 AEUV zuständigen Behörden obliegt, das Wohl des betroffenen Kindes zu berücksichtigen, jedoch wurde eine solche Berücksichtigung nur bei der Beurteilung des Vorliegens eines Abhängigkeitsverhältnisses im Sinne der oben in Rn. 26 angeführten Rechtsprechung oder der Folgen einer auf Erwägungen der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung gestützten Ausnahme von dem in diesem Artikel vorgesehenen abgeleiteten Aufenthaltsrecht in Betracht gezogen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 71, …sowie vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 53).

    Rn. 48 Der Antrag auf Gewährung eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts ist daher im Hinblick auf die Intensität des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen dem drittstaatsangehörigen Elternteil und seinem minderjährigen Kind, das Unionsbürger ist, zu prüfen, wobei bei dieser Beurteilung sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 71…, vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 72, …sowie vom 27. Februar 2020, Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real [Ehegatte eines Unionsbürgers], C-836/18, EU:C:2020:119, Rn. 56).

    Rn. 56 Was sodann den Umstand betrifft, dass einer der Elternteile des betreffenden Kindes Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat ist, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Umstand für die Anwendung von Art. 20 AEUV von Bedeutung wäre, wenn nachgewiesen würde, dass dieser Elternteil wirklich in der Lage und bereit ist, die tägliche und tatsächliche Sorge für das Kind allein wahrzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 71).

    Rn. 58 Auch wenn grundsätzlich der drittstaatsangehörige Elternteil die Informationen beizubringen hat, die belegen, dass er ein Aufenthaltsrecht gemäß Art. 20 AEUV besitzt, darunter insbesondere Informationen, die belegen, dass dem Kind bei Verweigerung des Aufenthalts die tatsächliche Ausübung seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt würde, haben die zuständigen nationalen Behörden im Rahmen ihrer Beurteilung der Voraussetzungen, die für die Anerkennung eines Aufenthaltsrechts zugunsten dieses Drittstaatsangehörigen vorliegen müssen, darüber zu wachen, dass die Anwendung einer nationalen Beweislastregelung nicht geeignet ist, die praktische Wirksamkeit von Art. 20 AEUV zu beeinträchtigen (Urteil vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 76).

    Rn. 59 So entbindet die Anwendung einer solchen nationalen Beweislastregelung die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats nicht davon, auf der Grundlage der von dem Drittstaatsangehörigen beigebrachten Informationen die erforderlichen Ermittlungen anzustellen, um festzustellen, wo der diesem Mitgliedstaat angehörende Elternteil wohnt, und um zum einen die Frage zu prüfen, ob er wirklich in der Lage und bereit ist, die tägliche und tatsächliche Sorge für das Kind allein wahrzunehmen, und zum anderen die Frage, ob zwischen dem Kind und dem drittstaatsangehörigen Elternteil ein solches Abhängigkeitsverhältnis besteht, dass eine Entscheidung, mit der dem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht versagt würde, dem Kind die Möglichkeit nähme, den Kernbestand seiner aus dem Unionsbürgerstatus folgenden Rechte tatsächlich in Anspruch zu nehmen (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 77).

  • EuGH, 05.05.2022 - C-451/19

    Ein Abhängigkeitsverhältnis, das es rechtfertigen kann, dem …

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-459/20
    Rn. 43 Außerdem hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass es den für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Art. 20 AEUV zuständigen Behörden obliegt, das Wohl des betroffenen Kindes zu berücksichtigen, jedoch wurde eine solche Berücksichtigung nur bei der Beurteilung des Vorliegens eines Abhängigkeitsverhältnisses im Sinne der oben in Rn. 26 angeführten Rechtsprechung oder der Folgen einer auf Erwägungen der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung gestützten Ausnahme von dem in diesem Artikel vorgesehenen abgeleiteten Aufenthaltsrecht in Betracht gezogen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 71, sowie vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 53).

    Rn. 50 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht auch hervor, dass die bloße Tatsache, dass es für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats aus wirtschaftlichen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft im Unionsgebiet wünschenswert erscheinen könnte, dass sich Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, mit ihm zusammen im Unionsgebiet aufhalten können, für sich genommen nicht die Annahme rechtfertigt, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen, wenn kein Aufenthaltsrecht gewährt würde (Urteil vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 51 Somit kann das Bestehen einer familiären Bindung zwischen dem Unionsbürger und seinem drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, sei sie biologischer oder rechtlicher Natur, nicht ausreichen, um es zu rechtfertigen, dass diesem Familienangehörigen nach Art. 20 AEUV ein abgeleitetes Recht zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zuerkannt wird, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt (Urteil vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 54 Im Übrigen ist insoweit darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass das Zusammenleben zwischen dem drittstaatsangehörigen Elternteil und seinem minderjährigen Kind, das Unionsbürger ist, keine notwendige Bedingung für die Bestimmung ist, ob zwischen ihnen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht (Urteil vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 68 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 57 Dieser Umstand - wenn man ihn als erwiesen unterstellt - genügt jedoch für sich genommen nicht für die Feststellung, dass zwischen dem drittstaatsangehörigen Elternteil und dem minderjährigen Kind, das Unionsbürger ist, kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das dazu führen würde, dass das Kind nicht in das Unionsgebiet einreisen und sich dort aufhalten könnte, wenn dem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht verweigert würde, da eine solche Feststellung notwendigerweise auf einer Gesamtbetrachtung der relevanten Umstände beruhen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH - C-532/19 (anhängig)

    Subdelegación del Gobierno en Toledo

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-459/20
    Rn. 43 Außerdem hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass es den für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Art. 20 AEUV zuständigen Behörden obliegt, das Wohl des betroffenen Kindes zu berücksichtigen, jedoch wurde eine solche Berücksichtigung nur bei der Beurteilung des Vorliegens eines Abhängigkeitsverhältnisses im Sinne der oben in Rn. 26 angeführten Rechtsprechung oder der Folgen einer auf Erwägungen der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung gestützten Ausnahme von dem in diesem Artikel vorgesehenen abgeleiteten Aufenthaltsrecht in Betracht gezogen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 71, sowie vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 53).

    Rn. 50 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht auch hervor, dass die bloße Tatsache, dass es für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats aus wirtschaftlichen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Familiengemeinschaft im Unionsgebiet wünschenswert erscheinen könnte, dass sich Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, mit ihm zusammen im Unionsgebiet aufhalten können, für sich genommen nicht die Annahme rechtfertigt, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen, wenn kein Aufenthaltsrecht gewährt würde (Urteil vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 51 Somit kann das Bestehen einer familiären Bindung zwischen dem Unionsbürger und seinem drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, sei sie biologischer oder rechtlicher Natur, nicht ausreichen, um es zu rechtfertigen, dass diesem Familienangehörigen nach Art. 20 AEUV ein abgeleitetes Recht zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zuerkannt wird, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt (Urteil vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 54 Im Übrigen ist insoweit darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass das Zusammenleben zwischen dem drittstaatsangehörigen Elternteil und seinem minderjährigen Kind, das Unionsbürger ist, keine notwendige Bedingung für die Bestimmung ist, ob zwischen ihnen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht (Urteil vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 68 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 57 Dieser Umstand - wenn man ihn als erwiesen unterstellt - genügt jedoch für sich genommen nicht für die Feststellung, dass zwischen dem drittstaatsangehörigen Elternteil und dem minderjährigen Kind, das Unionsbürger ist, kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das dazu führen würde, dass das Kind nicht in das Unionsgebiet einreisen und sich dort aufhalten könnte, wenn dem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht verweigert würde, da eine solche Feststellung notwendigerweise auf einer Gesamtbetrachtung der relevanten Umstände beruhen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2022, Subdelegación del Gobierno en Toledo [Aufenthalt eines Familienangehörigen - Unzureichende Existenzmittel], C-451/19 und C-532/19, EU:C:2022:354, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.09.2022 - C-624/20

    Ein Drittstaatsangehöriger, der als Familienangehöriger eines Unionsbürgers über …

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-459/20
    Ihr Zweck und ihre Rechtfertigung beruhen auf der Feststellung, dass ihre Nichtanerkennung den Unionsbürger insbesondere in seiner Freizügigkeit im Unionsgebiet beeinträchtigen könnte (Urteil vom 7. September 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Natur des Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV], C-624/20, EU:C:2022:639, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann die Weigerung, einem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, die praktische Wirksamkeit der Unionsbürgerschaft jedoch nur dann beeinträchtigen, wenn zwischen ihm und dem Unionsbürger, der sein Familienangehöriger ist, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das dazu führen würde, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, den betreffenden Drittstaatsangehörigen zu begleiten und das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen (…Urteile vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 7. September 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Natur des Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV], C-624/20, EU:C:2022:639, Rn. 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 33 Das einem Drittstaatsangehörigen nach Art. 20 AEUV in seiner Eigenschaft als Familienangehöriger eines Unionsbürgers zuerkannte Aufenthaltsrecht ist somit gerechtfertigt, weil der Aufenthalt erforderlich ist, damit dieser Unionsbürger den Kernbestand der Rechte, die ihm dieser Status verleiht, wirksam in Anspruch nehmen kann, solange das Abhängigkeitsverhältnis zu diesem Drittstaatsangehörigen fortbesteht (Urteil vom 7. September 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Natur des Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV], C-624/20, EU:C:2022:639, Rn. 41).

    Als relevante Umstände wurden außerdem das Alter des Kindes, seine körperliche und emotionale Entwicklung, der Grad seiner affektiven Bindung sowohl zu dem Elternteil, der Unionsbürger ist, als auch zu dem drittstaatsangehörigen Elternteil und das Risiko, das mit der Trennung von Letzterem für das innere Gleichgewicht des Kindes verbunden wäre, angesehen (Urteil vom 7. September 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Natur des Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV], C-624/20, EU:C:2022:639, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. ("Familienzusammenführung in Belgien") - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-459/20
    Rn. 24 Insoweit hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass es ganz besondere Sachverhalte gibt, in denen einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden muss, obwohl das für das Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen geltende abgeleitete Unionsrecht nicht anwendbar ist und der betreffende Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit nicht ausgeübt hat, da sonst die Unionsbürgerschaft ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt würde, wenn sich der Unionsbürger infolge der Verweigerung des Aufenthaltsrechts de facto gezwungen sähe, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm dieser Status verleiht, verwehrt würde (Urteil vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann die Weigerung, einem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, die praktische Wirksamkeit der Unionsbürgerschaft jedoch nur dann beeinträchtigen, wenn zwischen ihm und dem Unionsbürger, der sein Familienangehöriger ist, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das dazu führen würde, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, den betreffenden Drittstaatsangehörigen zu begleiten und das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen (Urteile vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 7. September 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Natur des Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV], C-624/20, EU:C:2022:639, Rn. 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 48 Der Antrag auf Gewährung eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts ist daher im Hinblick auf die Intensität des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen dem drittstaatsangehörigen Elternteil und seinem minderjährigen Kind, das Unionsbürger ist, zu prüfen, wobei bei dieser Beurteilung sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 71, vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 72, …sowie vom 27. Februar 2020, Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real [Ehegatte eines Unionsbürgers], C-836/18, EU:C:2020:119, Rn. 56).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen …

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-459/20
    Rn. 15 Das vorlegende Gericht fragt sich, ob die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), vom 15. November 2011, Dereci u. a. (C-256/11, EU:C:2011:734), vom 6. Dezember 2012, 0 u. a. (C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776), sowie vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a. (C-133/15, EU:C:2017:354), aufgestellten Grundsätze auf einen Fall wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden anwendbar sind, in dem sich das minderjährige Kind, das Unionsbürger ist, außerhalb des Unionsgebiets aufhält bzw. sich noch nie in diesem Gebiet aufgehalten hat.

    Rn. 20 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass Art. 20 AEUV nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers verleiht, der dazu bestimmt ist, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 41, …und vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 22 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 20 AEUV nationalen Maßnahmen einschließlich Entscheidungen, mit denen Familienangehörigen eines Unionsbürgers der Aufenthalt verweigert wird, entgegensteht, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen ihr Status verleiht, verwehrt wird (vgl. u. a. Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 42…, vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 45, …und vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 61).

  • EuGH, 27.02.2020 - C-836/18

    Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real (Ehegatte eines Unionsbürgers) - …

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-459/20
    Rn. 21 Die Unionsbürgerschaft verleiht jedem Unionsbürger ein elementares, persönliches Recht, sich vorbehaltlich der im AEU-Vertrag vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen und der Maßnahmen zu ihrer Durchführung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Urteil vom 27. Februar 2020, Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real [Ehegatte eines Unionsbürgers], C-836/18, EU:C:2020:119, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 48 Der Antrag auf Gewährung eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts ist daher im Hinblick auf die Intensität des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen dem drittstaatsangehörigen Elternteil und seinem minderjährigen Kind, das Unionsbürger ist, zu prüfen, wobei bei dieser Beurteilung sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 71…, vom 8. Mai 2018, K. A. u. a. [Familienzusammenführung in Belgien], C-82/16, EU:C:2018:308, Rn. 72, sowie vom 27. Februar 2020, Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real [Ehegatte eines Unionsbürgers], C-836/18, EU:C:2020:119, Rn. 56).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf …

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-459/20
    Rn. 15 Das vorlegende Gericht fragt sich, ob die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), vom 15. November 2011, Dereci u. a. (C-256/11, EU:C:2011:734), vom 6. Dezember 2012, 0 u. a. (C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776), sowie vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a. (C-133/15, EU:C:2017:354), aufgestellten Grundsätze auf einen Fall wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden anwendbar sind, in dem sich das minderjährige Kind, das Unionsbürger ist, außerhalb des Unionsgebiets aufhält bzw. sich noch nie in diesem Gebiet aufgehalten hat.

    Rn. 22 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 20 AEUV nationalen Maßnahmen einschließlich Entscheidungen, mit denen Familienangehörigen eines Unionsbürgers der Aufenthalt verweigert wird, entgegensteht, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen ihr Status verleiht, verwehrt wird (…vgl. u. a. Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 42, vom 6. Dezember 2012, 0 u. a., C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 45, …und vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 61).

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS …

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-459/20
    Die Fähigkeit des Angehörigen eines Mitgliedstaats, Inhaber der durch den AEU-Vertrag und das abgeleitete Recht auf dem Gebiet der Freizügigkeit gewährleisteten Rechte zu sein, kann nicht von der Bedingung abhängen, dass der Betreffende das Alter erreicht hat, ab dem er rechtlich in der Lage ist, diese Rechte selbst auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2004, Zhu und Chen, C-200/02, EU:C:2004:639, Rn. 20).
  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, …

    Auszug aus EuGH, 22.06.2023 - C-459/20
    Rn. 41 Der Gerichtshof hat übrigens insoweit entschieden, dass ein Mitgliedstaat nach völkerrechtlichen Grundsätzen, die das Unionsrecht nicht verletzen darf, seinen eigenen Staatsangehörigen das Recht, in sein Hoheitsgebiet einzureisen und dort zu bleiben, nicht verwehren kann und diese Staatsangehörigen dort folglich über ein nicht an Bedingungen geknüpftes Aufenthaltsrecht verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft, …

  • EuGH, 27.04.2023 - C-528/21

    M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von …

  • EuGH, 09.06.2022 - C-673/20

    Folgen des Brexit: Britische Staatsangehörige, denen die mit der …

  • EuGH, 08.05.2025 - C-130/24

    Stadt Wuppertal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 …

    Überdies gehe aus den Urteilen vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes) (C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 30), und vom 27. April 2023, M. D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (…C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 59), hervor, dass das durch Art. 20 AEUV anknüpfend an den Status des Unionsbürgers gewährte elementare persönliche Recht, sich vorbehaltlich der im AEU-Vertrag vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen und der Maßnahmen zu ihrer Durchführung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ohne ein Recht auf Einreise in das Unionsgebiet wertlos sei.

    Rn. 51 Diese Voraussetzung ist nämlich geeignet, den Wesensgehalt des durch das Unionsrecht zuerkannten abgeleiteten Aufenthaltsrechts eines drittstaatsangehörigen Familienangehörigen eines Unionsbürgers in den ganz besonderen Sachverhalten, die in den Rn. 27 bis 30 des vorliegenden Urteils angeführt sind, unmittelbar zu beeinträchtigen, da die Wahrnehmung eines solchen Aufenthaltsrechts zwangsläufig voraussetzt, dass der Drittstaatsangehörige in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats einreisen kann; folglich kann diese Voraussetzung auch dazu führen, dass dem Unionsbürger der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm sein Status verleiht, verwehrt wird, wenn sie ihn aufgrund des zwischen diesen Personen bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses de facto zwingt, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, um seinen Familienangehörigen - den der Voraussetzung unterliegenden Drittstaatsangehörigen - zu begleiten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 27 und 31).

  • EuGH, 25.04.2024 - C-420/22

    Unionsbürgerschaft: Gegen den auf Verschlusssachen gestützten Entzug des …

    Rn. 60 Insoweit hat der Gerichtshof festgestellt, dass es ganz besondere Sachverhalte gibt, in denen einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden muss, obwohl das für das Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen geltende abgeleitete Unionsrecht nicht anwendbar ist und der betreffende Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit nicht ausgeübt hat, da sonst die Unionsbürgerschaft ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt würde, wenn sich der Unionsbürger infolge der Verweigerung des Aufenthaltsrechts de facto gezwungen sähe, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm dieser Status verleiht, verwehrt würde (…Urteile vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 58, und vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 61 Die Weigerung, einem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, kann die praktische Wirksamkeit der Unionsbürgerschaft jedoch nur dann beeinträchtigen, wenn zwischen ihm und dem betroffenen Unionsbürger, der sein Familienangehöriger ist, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das dazu führen würde, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, den betreffenden Drittstaatsangehörigen zu begleiten und das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen (…Urteile vom 27. April 2023, M. D. [Verbot der Einreise nach Ungarn], C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 59, und vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 62 Das einem Drittstaatsangehörigen nach Art. 20 AEUV in seiner Eigenschaft als Familienangehöriger eines Unionsbürgers zuerkannte Aufenthaltsrecht ist somit gerechtfertigt, weil der Aufenthalt erforderlich ist, damit dieser Unionsbürger den Kernbestand der Rechte, die ihm dieser Status verleiht, wirksam in Anspruch nehmen kann, solange das Abhängigkeitsverhältnis zu diesem Drittstaatsangehörigen fortbesteht (Urteil vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 65 Folglich kann Art. 20 AEUV nicht nur gegen Entscheidungen geltend gemacht werden, mit denen ein Drittstaatsangehöriger verpflichtet wird, das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats zu verlassen, sondern auch gegen Entscheidungen, mit denen einem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltstitel entzogen oder versagt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. September 2016, Rendón Marín, C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 78;… vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 65, und vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 22).

  • EuGH, 04.06.2026 - C-147/24

    Der Mutter eines minderjährigen Kindes, das Unionsbürger ist, kann ein …

    Rn. 33 Die Unionsbürgerschaft verleiht jedem Unionsbürger ein elementares, persönliches Recht, sich vorbehaltlich der im AEU-Vertrag vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen und der Maßnahmen zu ihrer Durchführung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (…Urteile vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, EU:C:2010:592, Rn. 29…, vom 13. September 2016, Rendón Marín, C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 70, und vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 21).

    Rn. 42 Kennzeichnend für die in der vorstehenden Randnummer genannten Sachverhalte ist, dass sie, auch wenn sie durch Rechtsvorschriften geregelt sind, die a priori in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, und zwar durch die Rechtsvorschriften über das Einreise- und Aufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen außerhalb des Anwendungsbereichs des abgeleiteten Unionsrechts, die unter bestimmten Voraussetzungen die Verleihung eines Einreise- und Aufenthaltsrechts vorsehen, dennoch in einem inneren Zusammenhang mit der Freizügigkeit und dem Aufenthaltsrecht eines Unionsbürgers stehen, die beeinträchtigt würden, wenn den Drittstaatsangehörigen das Recht verweigert würde, in den Mitgliedstaat, in dem der Unionsbürger wohnt, einzureisen und sich dort aufzuhalten, und die daher der Versagung dieses Rechts entgegenstehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 25).

    Rn. 43 Die Weigerung, einem Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, kann die praktische Wirksamkeit der Unionsbürgerschaft jedoch nur dann beeinträchtigen, wenn zwischen ihm und dem Unionsbürger, der sein Familienangehöriger ist, ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, das dazu führen würde, dass der Unionsbürger gezwungen wäre, den betreffenden Drittstaatsangehörigen zu begleiten und das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen (…Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano, C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 43 bis 45…, vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a., C-133/15, EU:C:2017:354, Rn. 69, sowie vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2026 - C-26/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - …

    Rn. 87 Zweitens ist zu etwaigen Tatsachen, die erstmals im Gerichtsverfahren festgestellt werden, darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass es, um zu verhindern, dass einem minderjährigen Unionsbürger der tatsächliche Genuss der Rechte, die er aufgrund des ihm durch Art. 20 AEUV verliehenen Status hat, vorenthalten wird, es den nationalen Gerichten, die über eine Aufenthaltsverweigerung zu entscheiden haben, obliegt, die nach der Verwaltungsentscheidung eingetretenen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 52).

    Rn. 94 Zum anderen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Aufenthaltsrecht, dass die zuständigen nationalen Behörden den Sachverhalt berücksichtigen müssen, wie er sich zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes], C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 52).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.05.2026 - 6 MB 4/26

    Aufenthaltsrecht einer Drittstaatsangehörigen primärrechtlich abgeleitet aus AEUV …

    Die Aufrechterhaltung der persönlichen Bindung zur Antragstellerin ist damit für ihr inneres Gleichgewicht von größter Relevanz (zu diesen Kriterien: EuGH, Urt. v. 22.06.2023 - C-459/20 -, juris Rn. 49 ff. m.w.N.;… BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 35 m.w.N.).

    Nationale Maßnahmen und Entscheidungen jedoch, mit denen Familienangehörigen eines Unionsbürgers oder einer Unionsbürgerin der Aufenthalt bzw. ein Aufenthaltsrecht verweigert wird und damit bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen ihr Status verleiht, verwehrt wird, berauben die Unionsbürgerschaft ihrer praktischen Wirksamkeit und verstoßen gegen Art. 20 AEUV (EuGH, Urt. v. 22.06.2023 - C-459/20 -, juris Rn. 21 f., 26 m.w.N.).

    Die Anerkennung dieses Aufenthaltsrechts ist geboten, wenn der Aufenthalt - wie hier - erforderlich ist, damit der Unionsbürger / die Unionsbürgerin den Kernbestand der Rechte, die dieser Status verleiht, wirksam in Anspruch nehmen kann, solange das Abhängigkeitsverhältnis zu dem Drittstaatsangehörigen fortbesteht (EuGH, Urt. v. 22.06.2023 - C-459/20 -, juris Rn. 33).

    Rn. 33 (b) Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass es sich bei dem unionsrechtlich abgeleiteten Aufenthaltsrecht um ein Aufenthaltsrecht "sui generis" handelt, dessen Entstehung voraussetzt, dass ein vom drittstaatsangehörigen Familienmitglied abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, mit diesem das Unionsgebiet zu verlassen und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt wird (EuGH, Urt. v. 22.06.2023 - C-459/20 -, juris Rn. 26 m.w.N.;… BVerwG, Urt. v. 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 34 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem …

    Der vom Drittstaatsangehörigen abhängige Unionsbürger müsste also bei Beendigung des Aufenthalts des Drittstaatsangehörigen im Unionsgebiet faktisch gezwungen sein, diesen zu begleiten oder ihm nachzufolgen, also das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, mit der Folge, dass ihm der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt würde (vgl. EuGH, Urteile vom 22.06.2023 - C-459/20 - X., juris Rn. 26…, vom 07.09.2022 - C-624/20 - E.K., juris Rn. 37…, vom 27.02.2020 - C-836/18 - Subdelegación del Gobierno en Ciudad Real gegen R.H., juris Rn. 40 f., vom 08.05.2018 - C-82/16 - K.A., juris Rn. 63 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Chavez-Vilchez, juris Rn. 70 ff., vom 13.09.2016 - C-165/14 - Marín, juris Rn. 51…, vom 08.03.2011 - C-34/09 - Ruiz Zambrano, juris Rn. 41 ff., …und vom 19.10.2004 - C 200/02 - Zhu und Chen, juris Rn. 25 ff.;… BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 34, …und vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 33 ff., …sowie Beschluss vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 -, juris Rn. 10;… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 -, juris Rn. 14 , vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 -, juris Rn. 61 , vom 13.11.2019 - 11 S 2996/19 -, juris Rn. 29 , …und vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 -, juris Rn. 28 ff.; vgl. ferner von Bogdandy u.a., Ein Rettungsschirm für europäische Grundrechte, ZaöRV 2012, 45, 60 ff.; Fleuß, Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit, VerwArch 2022, 201, 234 ff.).

    Das Zusammenleben des drittstaatsangehörigen Elternteils mit dem Kind, das die Unionsbürgerschaft besitzt, ist dabei ein relevanter Gesichtspunkt, jedoch keine notwendige Bedingung (vgl. EuGH, Urteile vom 22.06.2023 - C-459/20 -, juris Rn. 54, …und vom 05.05.2022 - C-451/19 -, juris Rn. 68).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2024 - 11 S 236/24

    Auswirkung der behördlichen Änderung eines Bescheides nach gerichtlicher …

    Der vom Drittstaatsangehörigen abhängige Unionsbürger müsste also bei Beendigung des Aufenthalts des Drittstaatsangehörigen im Unionsgebiet faktisch gezwungen sein, diesen zu begleiten oder ihm nachzufolgen, also das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, mit der Folge, dass ihm der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt würde (vgl. EuGH, Urteile vom 22.06.2023 - C-459/20 - Rn. 26…, vom 07.09.2022 - C-624/20 - Rn. 37…, vom 05.05.2022 - C-451/19 und C-532/19 - Rn. 45 ff., vom 27.02.2020 - C-836/18 - Rn. 40 f., vom 08.05.2013 - C-82/16 - Rn. 63 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Rn. 70 ff., vom 13.09.2016 - C-165/14 - Rn. 51 …und vom 19.10.2004 - C 200/02 - Rn. 25 ff.;… BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 34 …und vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 33 ff. …sowie Beschluss vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 - juris Rn. 10;… VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 - juris Rn. 14 , vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 - juris Rn. 61 , vom 13.11.2019 - 11 S 2996/19 - juris Rn. 29 …und vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 28 ff.; vgl. ferner Fleuß, Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit, VerwArch 113 , S. 201 ).

    Rn. 23 Es obliegt dem Drittstaatsangehörigen, die Informationen beizubringen, anhand deren sich beurteilen lässt, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des Art. 20 AEUV erfüllt sind (EuGH, Urteile vom 22.06.2023 - C-459/20 - Rn. 58 …und vom 10.05.2017 - C-133/15 - Rn. 75 ff.;… BVerwG, Beschlüsse vom 02.12.2021 - 1 B 38.21 - juris Rn. 29 …und vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 - juris Rn. 26;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.07.2023 - 12 S 1835/21 - juris Rn. 123 …sowie Beschlüsse vom 04.07.2023 - 11 S 448/23 - juris Rn. 18 …und vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 31 ;… Fleuß, ZAR 2024, S. 25 ).

  • VG Düsseldorf, 16.01.2024 - 8 K 8657/22

    Visum; Visumsverfahren; Nachholung; angemessener Zeitraum; Ausweisungsinteresse; …

    Rn. 82 EuGH, Urteil vom 27. April 2023 - C-528/21 (M.D.) -, ECLI:EU:C:2023:341 (…= curia.eu, Rn. 59), und vom 22. Juni 2023 - C-459/20 (X) -, ECLI:EU:C:2023:499 (…= curia.eu, Rn. 30).

    Rn. 84 EuGH, Urteil vom 22. Juni 2023 - C-459/20 (X) -, ECLI:EU:C:2023:499 (…= curia.eu, Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 11 S 448/23

    Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen; Entgegenstehen von Art. 20 AEUV; …

    Der vom Drittstaatsangehörigen abhängige Unionsbürger müsste also bei Beendigung des Aufenthalts des Drittstaatsangehörigen im Unionsgebiet faktisch gezwungen sein, diesen zu begleiten oder ihm nachzufolgen, also das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen, mit der Folge, dass ihm der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt würde (EuGH, Urteile vom 22.06.2023 - C-459/20 - Rn. 26…, vom 07.09.2022 - C-624/20 - Rn. 37…, vom 27.02.2020 - C-836/18 - Rn. 40 f., vom 08.05.2013 - C-82/16 - Rn. 63 ff., vom 10.05.2017 - C-133/15 - Rn. 70 ff., vom 13.09.2016 - C-165/14 - Rn. 51 …und vom 19.10.2004 - C 200/02 - Rn. 25 ff.;… BVerwG, Urteile vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 34 …und vom 30.07.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 33 ff. …sowie Beschluss vom 21.01.2020 - 1 B 65.19 - juris Rn. 10;… VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.01.2022 - 11 S 2757/20 - juris Rn. 61 , vom 13.11.2019 - 11 S 2996/19 - juris Rn. 29 …und vom 17.06.2019 - 11 S 2118/18 - juris Rn. 28 ff.; vgl. ferner Fleuß, Unionsbürgerschaft und Freizügigkeit, VerwArch 113 , S. 201 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-279/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Recht, …

    {FN:33} Vgl. Urteil vom 22. Juni 2023, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Thailändische Mutter eines niederländischen minderjährigen Kindes) (C-459/20, EU:C:2023:499, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie Urteil Chief Appeals Officer u. a. (…Rn. 43).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2026 - 3 B 1.26

    Ausweisung; Ausweisungsinteresse; besonders schwerwiegend; Straftat gegen das …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2025 - 11 S 1043/23

    Erwerb eines abgeleiteten Freizügigkeitsrechts bzw. unionsrechtlichen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2025 - 18 A 620/22
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2025 - C-397/23

    Jobcenter Arbeitplus Bielefeld - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2025 - 11 S 644/25

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit assoziationsrechtlichem …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-147/24

    Generalanwältin Tamara Capeta: Die Unionsbürgerschaft beinhaltet das Recht, die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2026 - C-906/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-420/22

    NW (Informations classifiées) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …

  • VGH Bayern, 28.07.2025 - 19 CE 25.891

    Erfolgloser Eilantrag auf Aussetzung einer Abschiebung

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   Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20   

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Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20 (https://dejure.org/2022,14235)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.06.2022 - C-459/20 (https://dejure.org/2022,14235)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 2022 - C-459/20 (https://dejure.org/2022,14235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Mère thaïlandaise d'un enfant mineur néerlandais)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Elternteil eines minderjährigen Unionsbürgers ist, in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit dieses Kind besitzt - Kind, das sich außerhalb des ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 267 ; AEUV Art. 20 ; GRCh Art. 24 Abs. 2
    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der Elternteil eines minderjährigen Unionsbürgers ist, in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit dieses Kind besitzt - Kind, das sich außerhalb des ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20
    {FN:8} Zur Auslegung des Begriffs "gewöhnlicher Aufenthalt" vgl. im Rahmen der Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (…ABl. 2003, L 338, S. 1) Urteile vom 28. Juni 2018, HR (C-512/17, EU:C:2018:513), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass "unter dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes im Sinne [dieser Verordnung] der Ort seines tatsächlichen Lebensmittelpunkts zu verstehen ist" (…Rn. 42), und vom 22. Dezember 2010, Mercredi (C-497/10 PPU, im Folgenden: Urteil Mercredi, EU:C:2010:829), in dem der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass unter dem Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" der Ort zu verstehen ist, an dem eine gewisse Integration des Kindes in ein soziales und familiäres Umfeld zu erkennen ist (…Rn. 47).

    {FN:17} Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Mercredi (C-497/10 PPU, EU:C:2010:738, Nr. 93).

    {FN:19} Vgl. Urteil Mercredi (…Rn. 53 und 54).

    {FN:21} Vgl. entsprechend Urteil vom 2. April 2009, A (…C-523/07, EU:C:2009:225, Rn. 44), und Urteil Mercredi (…Rn. 44).

    {FN:23} Vgl. entsprechend Urteil vom 2. April 2009, A (…C-523/07, EU:C:2009:225, Rn. 40), und Urteil Mercredi (…Rn. 50).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20
    {FN:4} C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776.

    {FN:11} C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776.

    {FN:26} C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776.

  • EuGH - C-357/11 (anhängig)

    L

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20
    {FN:4} C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776.

    {FN:11} C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776.

    {FN:26} C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776.

  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20
    {FN:21} Vgl. entsprechend Urteil vom 2. April 2009, A (C-523/07, EU:C:2009:225, Rn. 44), und Urteil Mercredi (…Rn. 44).

    {FN:23} Vgl. entsprechend Urteil vom 2. April 2009, A (C-523/07, EU:C:2009:225, Rn. 40), und Urteil Mercredi (…Rn. 50).

  • EuGH, 27.06.2018 - C-230/17

    Deha Altiner und Ravn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20
    {FN:13} C-230/17, EU:C:2018:497.

    {FN:15} Vgl. hierzu Urteil vom 27. Juni 2018, Altiner und Ravn (C-230/17, EU:C:2018:497), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass "ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel, der nicht 'in der natürlichen Verlängerung' zu der Rückkehr des Unionsbürgers gestellt wird, ein relevanter Gesichtspunkt [ist], der zwar für sich genommen nicht entscheidend ist, aber dazu führen kann, dass der Herkunftsmitgliedstaat des Unionsbürgers im Rahmen einer umfassenden Beurteilung feststellt, dass zwischen dem Antrag und der vorherigen Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit durch den Unionsbürger kein Zusammenhang besteht, und es daher ablehnt, einen solchen Aufenthaltstitel auszustellen" (…Rn. 34).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20
    {FN:2} C-34/09, EU:C:2011:124.

    {FN:9} C-34/09, EU:C:2011:124.

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20
    {FN:3} C-256/11, EU:C:2011:734.

    {FN:10} C-256/11, EU:C:2011:734.

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. ("Familienzusammenführung in Belgien") - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20
    {FN:6} C-82/16, im Folgenden: Urteil K.A. u. a. (Familienzusammenführung in Belgien), EU:C:2018:308.
  • EuGH, 14.12.2021 - C-490/20

    Minderjähriges Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20
    {FN:16} Vgl. zuletzt Urteile vom 11. März 2021, Belgischer Staat (Rückkehr des Elternteils eines Minderjährigen) (…C-112/20, EU:C:2021:197, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo" (C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 59 und 63).
  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-459/20
    {FN:16} Vgl. zuletzt Urteile vom 11. März 2021, Belgischer Staat (Rückkehr des Elternteils eines Minderjährigen) (C-112/20, EU:C:2021:197, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 14. Dezember 2021, Stolichna obshtina, rayon "Pancharevo" (…C-490/20, EU:C:2021:1008, Rn. 59 und 63).
  • EuGH, 26.03.2019 - C-129/18

    Ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der Regelung der algerischen …

  • EuGH, 28.06.2018 - C-512/17

    HR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

  • EuGH, 27.10.2016 - C-428/15

    D. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit …

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines …

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